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    2. Deutscher Bundestag — 4. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Oktober 1953 23 4. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Oktober 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 23 B, 24 B, 64 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Etzenbach 23 C Kleine Anfrage 1 der Fraktion der DP betr Genocide-Konvention (Drucksachen 24, 31) 23 C Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Dr. Schneider (Zollar) (FDP) . . . . 23 C, D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vom 20. Oktober 1953 23 D Dr. von Brentano (CDU) 23 D Ollenhauer (SPD) 35 D Dr. Dehler (FDP) 51 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 61 D Fortsetzung der Aussprache vertagt . . . 63 D Nächste Sitzung 64 A, C Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Walter Eckhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die politische Aufgabe besteht nicht eigentlich in einer Rückschau auf Erfolge oder auch Mißerfolge, sondern sie besteht für uns darin, die Deutschen der Bundesrepublik und darüber hinaus das gesamte deutsche Volk auf seinem Wege zum Frieden, zu der Sicherung seiner Rechte — der Sicherung der Rechte des gesamten Volkes nach außen und innen — und zu der Steigerung der sozialen Wohlfahrt fortzuführen. Es versteht sich, daß uns die Probleme und Belange der Opfer dieses Krieges insonderheit der Heimatvertriebenen, die Frage etwa der Möglichkeit einer technischen und materiellen Verbesserung des Lastenausgleichs und auch eine Entbürokratisierung aller dieser Dinge am Herzen liegen und daß uns weiter die Frage der Außenpolitik in besonderem Maße am Herzen liegt. Gerade aus diesem Grunde werden meine Freunde in der morgigen Debatte auf diese Fragen ausführlicher zu sprechen kommen.
    Wir sehen unsere Aufgabe darin, klare Fundamente für das Recht auf die Heimat und für das
    62
    2.


    (Dr. Eckhardt)

    Selbstbestimmungsrecht zu errichten. In der praktischen Politik muß es darum gehen, auf friedlichem Wege die Möglichkeiten zu schaffen, daß diese Rechte auch verwirklicht, daß sie in Anspruch genommen werden können. Eine europäische Neuordnung wird nur möglich sein, wenn das Unrecht der Vertreibung wiedergutgemacht und wenn Vorsorge dafür getroffen wird, daß neuerliche Vertreibungen nicht mehr stattfinden können. In der Einengung, in der Verdrängung nationalstaatlichen Denkens bei den Bemühungen um die Neuordnung Europas sehen auch wir die Voraussetzung für ein gesundes künftiges Zusammenleben der Völker.
    Mir selber liegt es heute ob, zu dem Komplex von Fragen Stellung zu nehmen, die der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung als die Einheit von Sozial- und Wirtschafts- und Finanzpolitik mit Recht zusammengefaßt hat. Es geht hier eigentlich nicht nur um fachliche Fragen, nicht nur um die Belange eines besonderen Fachgebiets, sondern es geht um eine rechte und gerechte Ordnung des gesellschaftlichen Lebens unseres Volkes. Das bedeutet zunächst einmal eine stärkere Konkretisierung und eine bessere Realisierung der Grundrechte, die in unserer Verfassung, im Bonner Grundgesetz, niedergelegt sind. Auch Herr von Brentano hat an diese Grundrechte appelliert. Wir meinen, daß im Rahmen der Sozialpolitik, die wir zu treiben haben, das Naturrecht auf Arbeit, das den Angehörigen einer Schicksalsgemeinschaft wie unseres deutschen Volkes zusteht, besser und vollkommener verwirklicht werden muß.
    Ich möchte Ihnen dafür einige konkrete Beispiele geben. Die Opfer dieses Krieges, insbesondere die Heimatvertriebenen, sind bei weitem noch nicht in dem Maße eingegliedert, in dem sie dies nicht nur selbst wünschen, sondern in dem dies im allgemeinen Interesse unseres Volkes und auch unserer Wirtschaft gelegen ist. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, daß sich die soziale Struktur etwa der Heimatvertriebenen im Verhältnis zu früher wesentlich geändert hat und daß sich heute unter diesen Millionen nicht mehr 27 % selbständige Existenzen befinden, sondern nur noch 8 % Das ist sehr bedenklich; denn ich sehe- — wahrscheinlich mit einem großen Teil von Ihnen — in der Förderung dieser selbständigen Existenzen geradezu eine Grundbedingung für einen gerechten sozialen Aufbau und für die notwendige Erhöhung unseres Sozialproduktes. Von diesen Existenzen gehen die Impulse dazu aus, und hier liegt eine echte Verpflichtung für uns vor.
    Herr Dr. Dehler hat mit Recht schon darauf hingewiesen, daß für die älteren Angestellten und Arbeitnehmer gesorgt werden müsse. Ich fürchte nur, daß das nicht allein mit einem Appell an Organisationen, Verbände und Unternehmen geschehen kann,

    (Sehr richtig! beim BHE)

    sondern daß wir hier in Parlament und Regierung auch für diese Dinge werden sorgen müssen.
    Es scheint uns weiter wesentlich, die Frage der Berufsnot der Jugend zu behandeln, insbesondere den jugendlichen Arbeitslosen durch berufsbildende Maßnahmen an Arbeit und Beruf heranzuführen.
    Wir halten es weiter — um ein anderes konkretes Beispiel zu geben — für wichtig, daß für eine bessere und vollkommenere Gestaltung der
    Arbeitsplätze für Kriegsversehrte dringend gesorgt wird. Das ist eine Ehrenpflicht für uns und unser Volk.
    Bezüglich der Probleme, die sich für die künftigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft ergeben, möchten wir die Meinung aussprechen, daß man bei aller Anerkennung der Grundsätze der freien Wirtschaft und bei aller Anerkennung ihrer Erfolge auf diesem Gebiet doch sehr vorsichtig wird vorgehen müssen. Wir glauben auch, daß der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung selbst zur Vorsicht auf diesem Wege gemahnt hat. Wir dürfen jedenfalls die Grundsätze der freien Wirtschaft auf diesem Gebiet nicht in schematisierender Weise zur Anwendung bringen.
    Eine andere Frage, die bisher nicht berührt worden ist, die aber gerade im Rahmen der gesellschaftlichen Neuordnung unseres Volkes von größter, von umfassender Bedeutung ist, ist die des Familienlastenausgleichs. Daß danach ein soziales, wirtschaftliches, ein ganz allgemeines Bedürfnis besteht, scheint uns auf der Hand zu liegen, und wir meinen, daß die Methoden, mit deren Hilfe dieser Familienlastenausgleich durchgeführt werden könnte, erst in zweiter Linie zur Debatte stehen. Vielleicht kann man, anstatt eine neue Apparatur aufzubauen, diesen Familienlastenausgleich zugleich mit einer Vereinfachung unseres steuerlichen Tarifwesens verbinden.
    Von allergrößter und umfassender Bedeutung, gerade im Hinblick auf die Zahl der Betroffenen, ist die Ordnung der Renten, insbesondere der Grundrenten im Rahmen des uns gegebenen Preisgefüges. Wir stellen uns vor, daß eine befriedigendere Anpassung der Renten aneinander, insbesondere in der Frage der Anrechnung der Renten, notwendig ist und im Volk als Bedürfnis empfunden wird.
    Schließlich möchten wir gerade im Rahmen dieser sozialen und gesellschaftlichen Forderungen auf eine Notwendigkeit hinweisen, die uns vom wirtschaftlichen und sozialen; aber gleichermaßen auch vom Gesichtspunkt des Rechts und der Rechtsidee bedeutsam erscheint; das ist die Notwendigkeit einer grundlegenden und umfassenden Reform unserer Sozialgesetzgebung, durch deren Gestrüpp sich kein gewöhnlicher Mensch, kaum ein Experte noch durchzufinden vermag.
    Mit einer solchen grundlegenden Vereinfachung könnten wir auch einen Beitrag zur Belebung der Wirtschaft leisten. Eine solche kann durch Vereinfachung, durch Beseitigung toter Kosten und dergleichen mehr erreicht werden. Wir könnten damit zu jener Belebung der Wirtschaft beitragen, die in einer Erhöhung des Sozialprodukts gipfelt und von der wir allein die Verwirklichung solcher sozialen und gesellschaftlichen Forderungen erhoffen können. Es kommt aber nicht allein auf die Erhöhung des Sozialprodukts an sich an. Auch die Schichtung des Volkseinkommens ist für unsere Wirtschaft wesentlich. Wir meinen, daß beide Ziele — eine gerechte Schichtung und eine Erhöhung des Sozialprodukts — durchaus erreicht werden können. Aber nicht durch Verstaatlichung! Auf keinem Gebiet wird die Verstaatlichung zu einer Erhöhung des Volkseinkommens, zu einer Erweiterung des Wirtschaftsvolumens und einer Verbesserung der sozialen Wohlfahrt beitragen. Wir sind vielmehr der Meinung, daß hier eine wirkliche


    (Dr. Eckhardt)

    Reprivatisierung des öffentlichen Erwerbsvermögens Wesentliches zur Belebung und Auflockerung tun könnte und daß eine solche Reprivatisierung im Zuge der Zeit überhaupt unerläßlich ist.
    Wir meinen weiter, daß auch die Möglichkeiten des Kreditmarkts in besserem Maße ausgeschöpft werden müssen. In erster Linie müssen wohl den Betrieben des Mittelstandes bessere Kreditmöglichkeiten gegeben werden. Wir stimmen Dr. Dehler zu, der den Mittelstand besonders hoch gestellt hat. Dabei meinen wir mit dem Herrn Bundeskanzler, daß wir keineswegs von dem alten Begriff des Mittelstandes auszugehen haben, sondern daß der heutige Mittelstand nicht nur die gewerblichen Berufe umfaßt, sondern sich auf zahlreiche Berufsgruppen erstreckt, angefangen beim qualifizierten Arbeiter, beim Facharbeiter über den Angestellten und Gewerbetreibenden bis hin zu den Angehörigen der freien Berufe und der Wissenschaft. Dieser Mittelstand hat, wie man vielleicht sagen kann, die Funktion des sozialen Ausgleichs und überdies die historisch feststellbare Neigung zur Stetigkeit in der wirtschaftlichen, politischen und menschlichen Haltung überhaupt. Gerade darin sehen wir seine besondere staatspolitische Bedeutung. Wir halten eine ausgesprochene Förderung des Mittelstandes für notwendig und werden entsprechende Vorschläge auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Steuerpolitik machen.
    Weiter glauben wir, daß die Erhöhung und gerechte Schichtung des Volkseinkommens auch durch Maßnahmen der Vorfinanzierung von Lastenausgleichsansprüchen einerseits, aber auch von Altspareransprüchen aus der Altsparerregelung auf der anderen Seite erreicht werden können. Eine solche Vorfinanzierung wirkte wirtschaftsbelebend und läge keineswegs nur im Interesse der davon betroffenen Gruppen, sondern im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse. Überhaupt glaube ich sagen zu können, daß die echte Eingliederung der vom Kriege besonders betroffenen Betriebe, also in vorderster Linie der Heimatvertriebenen-Unternehmungen, eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit ist. Dazu bedarf es nicht zuletzt einer besseren finanziellen Untermauerung der Betriebe, heimatvertriebener Unternehmer, die bei weitem nicht die Kapitalausstattung haben, die sie nötig hätten, um auch nur einigermaßen krisenfest bestehen zu können. Das gilt nicht nur für die Heimatvertriebenen-Unternehmungen, es gilt darüber hinaus für alle die Betriebe und Unternehmungen, die neue Arbeitsplätze in der Wirtschaft schaffen. Diese Maßnahmen an sich genügen nicht. Ich habe nur ein paar konkrete Hinweise geben können.
    Wir sind uns klar, daß darüber hinaus ganz umfassende Maßnahmen als Aufgaben vor diesem Parlament stehen. Dazu gehört vielleicht mit in vorderster Linie die sogenannte große oder organische Steuerreform. Wir stellen uns vor, daß sie drei Aufgaben zu erfüllen haben würde. Einmal müßte sie durch eine Tarifsenkung, und zwar auch durch die Art die Tarifsenkung, auf der einen Seite zu einer Belebung der Wirtschaft, zur Erhöhung des Sozialprodukts, auf der andern Seite aber auch zu einer Steigerung der Masseneinkommen und ihrer Kaufkraft führen. Sie würde die weitere Aufgabe haben, die Steuern in organischer Weise an die Bedürfnisse der ges amten Volkswirtschaft anzupassen. Das ist heute bei weitem nicht der Fall. Damit verbindet sich die Forderung — ich möchte
    sagen, die erste Forderung einer solchen Reform — auf eine grundlegende Vereinfachung, eine Vereinfachung, die hier wie auf dem Gebiet des Lastenausgleichs und auf anderen Gebieten auch zu einer Entbürokratisierung führen muß.
    Das Steuerrecht ist heute ein ähnliches Gestrüpp wie das Recht der sozialen 'Gesetzgebung. Hier kommt die Rechtsidee, von der Herr Dr. Dehler so lebendig gesprochen hat, nach unserer Meinung nicht mehr zur Geltung. Rudolf von Ihering, der große Göttinger Jurist, hat sich vor mehr als hundert Jahren einmal dahin ausgesprochen, daß der moralische Wert der Gesetze in dem Maße herabsinke, wie ihre Zahl erhöht werde. Allein die Zahl der Gesetze auf diesem Gebiet ist unerträglich. Eine wesentliche Vereinfachung wäre sicherlich nicht nur am Platze, sondern 'auch möglich. Wir dienen mit einer solchen Vereinfachung nicht nur der Wirtschaft, wir dienen ganz allgemein dem Recht. Ein Gesetz muß echtes Recht enthalten und darf sich nicht mit einer Vielfalt von technischen Regelungen begnügen. So wie nach einer uralten Meinung — erlauben Sie mir, das einmal zu sagen — das Schöne dadurch zur Geltung kommt, daß es als das geistige Element durch die Materie hindurchleuchtet, so muß im einzelnen Gesetz die Kraft der Rechtsidee zum Ausdruck kommen und ihm dadurch moralische Kraft verleihen.

    (Beifall beim GB/ BHE und in der Mitte.)

    Wir sind aber weiter der Überzeugung, daß selbst ein so umfassendes Gesetzgebungswerk wie die geplante Steuerreform für sich allein nicht genügt. Sie bedarf, das wissen wir alle, der Verbindung mit einer Reform des Finanzausgleichs, d. h. der Neuordnung des Verhältnisses von Bund und Ländern. Bereits hier stecken erhebliche politische Gefahrenmomente. Aber darüber hinaus ist ja eine solche Steuerreform nur wirksam, wenn sie zugleich eine Finanzreform und außerdem eine Verwaltungsreform darstellt, eine Verwaltungsreform, die darauf 'abzielt, nicht Bürokraten und Techniker zur Durchführung von Gesetzen zu schaffen, sondern den guten Beamten zu fördern, in jenem guten und traditionsreichen Sinne, den wir gerade in Deutschland alle vor Augen haben und kennen.
    Und noch etwas mehr. Diese Reform, die wir als grundlegend betrachten für die Belebung, die Neuordnung unserer Wirtschaft und die Erhöhung des Volkseinkommens kann auch nicht an der Frage der Grundrechte und nicht an der Frage einer Ergänzung unseres Verfassungsrechts vorübergehen. Wir brauchen Finanzgrundrechte, die dem Staatsburger das Gefühl geben, daß er sich zum Staat in einem Verhältnis befindet, das den Regeln der Moral und der Verfassung unterliegt. Denn — und damit lassen Sie mich diese letzten Ausführungen zusammenfassen — der Staatsbürger wünscht sich seinen Staat nicht als ein anonymes Gebilde, nicht als ein Kolletiv, sondern er wünscht sich — wenn ich hier einen alten Ausspruch aus der Zeit des deutschen Idealismus gebrauchen darf — seinen Staat als eine moralische Anstalt, die dazu berufen ist, den Frieden, in erster Linie den sozialen Frieden, zu sichern und das Recht zu wahren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Heren! Nach den im Ältestenrat getroffenen Vereinbarungen darf ich Ihren Willen unterstellen, daß


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

wir an dieser Stelle die Aussprache über die Regierungserklärung unterbrechen und morgen weiterfahren.
Ich möchte Sie jedoch noch einen Augenblick um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Zu Beginn der morgigen Sitzung wird der Sprecher des amerikanischen Repräsentantenhauses unser Gast sein und einige Worte an uns richten. Das dürfte das erste Mal in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus sein, daß der Sprecher des amerikanischen
Repräsentantenhauses im deutschen Parlament weilt. Ich möchte Sie auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit hinweisen und bitten, Ihre Dispositionen entsprechend zu treffen.
Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste die 5. Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 29. Oktober, 9 Uhr 30. Ich schließe ,die 4. Sitzung des Deutschen Bundestages.