Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke schön.
Meine Damen und Herren, auch in der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages haben wir die Aufgabe, eines verstorbenen Kollegen zu gedenken.
Am späten Abend des 15. Juli ist der Herr Bundestagsabgeordnete Professor Erik Nölting während einer Wahlversammlung von einem Schlaganfall getroffen und kurz danach gestorben. Herr Kollege Nölting ist am 20. November 1892 in Plettenberg im Hochsauerland geboren. Er hat in Bielefeld die Schule besucht und hat an den Universitäten Halle, München, Berlin und Frankfurt am Main studiert. Er war Teilnehmer des ersten Weltkrieges, hat dann an der Universität Frankfurt am Main zum Doktor der Staatswissenschaften promoviert und wurde 1920 an die Landeshochschule für Staats-und Wirtschaftswissenschaften in Detmold und 1923 an die Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main berufen. Seit 1928 gehörte er dem Preußischen Landtag an. Er, der 1933 aus allen Ämtern entlassen worden ist, hat sich sofort nach dem Zusammenbruch als Generalreferent für Wirtschaft am Oberpräsidium in Münster in Westfalen in den Dienst des Wiederaufbaues gestellt, ist 1946 Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen geworden und hat von 1947 bis 1950 das Amt des Wirtschaftsministers in Nordrhein-Westfalen unter den besonders schwierigen Umständen der damaligen Zeit bekleidet. In den Deutschen Bundestag ist er als Abgeordneter des Wahlkreises Iserlohn Stadt und Land gewählt worden. Er war Delegierter in der Beratenden Versammlung des Europarats und hat den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik, für ERP-Fragen und dem Ausschuß gemäß Art. 15 des Grundgesetzes angehört.
Meine Damen und Herren, ich glaube in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich seiner Fraktion und seinen Angehörigen das herzliche Beileid des Deutschen Bundestages zu diesem schweren Verlust ausspreche. Wir werden der wertvollen Arbeit, die Herr Kollege Nölting in seinem politischen Leben, in seiner Lehrtätigkeit und in seiner vielfachen Arbeit im Deutschen Bundestag geleistet hat, in Dankbarkeit gedenken. Sie haben sich zu seinen Ehren von den Plätzen erhoben; ich danke Ihnen.
Ich habe Glückwünsche auszusprechen, meine Damen und Herren — infolge der längeren Sitzungspause in größerer Zahl —, Herrn Abgeordneten Dr. Handschumacher, der heute wegen Erkrankung fehlen muß, zum 66. Geburtstag am
5. Juli,
Herrn Abgeordneten Rath zum 61. Geburtstag am
6. Juli,
Herrn Abgeordneten Schill zum 65. am 7. Juli,
Herrn Abgeordneten Imig zum 60. am 23. Juli,
Herrn Abgeordneten Clausen zum 68. am 24. Juli.
Drei Abgeordnete haben sich den letzten Sitzungstag des Deutschen Bundestags für ihren Geburtstag ausgesucht. Ich darf zunächst, obwohl er der jüngste von diesen dreien ist, den Herrn Kollegen Görlinger als Bürgermeister der Stadt Köln, in der wir heute zu Gast sind, nennen und ihm herzliche Glückwünsche übermitteln.
Im Wettstreit, heute 69 Jahre alt geworden zu sein, stehen Herr Abgeordneter Dr. Dr. Müller
und Herr Abgeordneter Bundesminister Neumayer.
Ich habe all diesen Herren namens des Bundestages — in diesem Fall wirklich nur Herren —, herzlichste Glückwünsche ausgesprochen.
Ich habe folgendes bekanntzugeben: Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens hat mir mitgeteilt, daß er mit Wirkung vom 27. Juli aus der Fraktion der Deutschen Partei und aus der Deutschen Partei ausgeschieden ist.
An Stelle des Herrn Abgeordneten Nölting ist Herr Abgeordneter Heinen in den Deutschen Bundestag eingetreten. Ich heiße ihn herzlich willkommen. Eine ersprießliche Arbeit im Parlament ist ja nicht mehr möglich.
Aber wir freuen uns über Ihren Eintritt in den Bundestag, Herr Abgeordneter Heinen.
Ich habe weiter noch eine Kleinigkeit zu erledigen. In der 280. Sitzung des Bundestages ist ein Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge verabschiedet worden, wobei in § 7 unterlassen worden ist, der Berlin-Klausel mit Rücksicht auf eine Bestimmung in § 3 des Gesetzes den an sich selbstverständlichen Satz einzufügen:
Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen werden, gelten im Lande Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, daß diese redaktionelle Änderung, die keine sachliche Veränderung bedeutet, kurzerhand durch die Bekanntgabe und die Billigung der amtlichen Mitteilungen erfolgt. — Ich stelle fest, daß das Haus damit einverstanden ist.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seinen Sitzungen am 3. und 17. Juli den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 nicht gestellt:
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen;
Gesetz über die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung;
Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin-
;
Jugendgerichtsgesetz;
Gesetz über die Erstattung von Gebühren für im Armenrecht beigeordnete Vertreter in Patent- und Gebrauchsmustersachen;
Fünftes Gesetz zur Änderung und Oberleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes;
Gesetz betreffend das Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge;
Gesetz über die Neufassung der Überschrift und die Verlängerung der Antragsfrist im Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes;
Gesetz über die Verlängerung der Antragsfrist im Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes;
Bundesfernstraßengesetz;
Gesetz über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1953/54 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft — Getreidepreisgesetz 1953/54;
Drittes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes;
Wahlgesetz zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung;
Gesetz über die Verteilung des Reingewinns der Bank deutscher Länder im Geschäftsjahr 1952 und in den folgenden Geschäftsjahren;
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder;
Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes;
Gesetz über das Abkommen vom 1. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben;
Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin;
Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland;
Gesetz über besoldungsrechtliche Rahmenvorschriften für Richter und Staatsanwälte;
Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Betrieb gewisser Rundfunkanlagen innerhalb der Bundesrepublik vom 11. Juni 1952;
Gesetz über Versammlungen und Aufzüge —Versammlungsgesetz;
Drittes Strafrechtsänderungsgesetz;
Gesetz über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen;
Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden;
Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission;
Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe ;
Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland;
Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und Ihrer Majestät Regierung im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe;
Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Regierung der Bundesrepulik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe;
Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949;
Gesetz über die innerdeutsche Regelung von Vorkriegsremboursverbindlichkeiten;
Gesetz zur Ausführung des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953;
Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens;
Gesetz über den Zollvertrag vom 20. März 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien;
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 ;
Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes;
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr;
Kaffeesteuergesetz;
Teesteuergesetz;
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol;
Gesetz betreffend das Abkommen zwischen den Rheinuferstaaten und Belgien vom 16. Mai 1952 über die zoll- und abgabenrechtliche Behandlung des Gasöls, das als Schiffsbedarf in der Rheinschiffahrt verwendet wird;
Gesetz über die Verlängerung der im § 3 des Gesetzes über die drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die
deutschen Vermögenswerte in der Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich vom 7. März 1953 enthaltenen Fristen;
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung;
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen;
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes;
Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke ;
Gesetz über den Tag der deutschen Einheit; Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des
Bundes ;
Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte;
Gesetz betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft;
Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes;
Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes;
Gesetz zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung;
Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge;
Gesetz über den Vertrieb von Blindenwaren;
Gesetz über das Handelsabkommen vom 7. Oktober 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Irak;
Gesetz über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betreffend die Bank der Deutschen Arbeit A.G.;
Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen ;
Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des Internationalen Weizenabkommens;
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die landwirtschaftliche Rentenbank;
Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches ;
Gesetz zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft;
Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener;
Gesetz zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes;
Der Bundesrat hat in seinen Sitzungen am 3. und 17. Juli zu nachstehenden Gesetzen den Vermittlungsausschuß angerufen:
Arbeitsgerichtsgesetz;
Gesetz über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung ;
Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes;
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung;
Gesetz über Straffreiheit;
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über die Landeszentralbanken; Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung;
Sozialgerichtsgesetz.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken ist vom Vermittlungsausschuß in der vom Deutschen Bundestag in seiner 277. Sitzung verabschiedeten Fassung bestätigt worden; der Bundesrat hat darauf in seiner Sitzung am 17. Juli 1953 dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt und erklärt, daß sein Beschluß als Einlegung des Einspruchs gelten solle, falls sich ergeben sollte, daß das Gesetz entgegen der Ansicht des Bundesrates nicht seiner Zustimmung bedarf.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 30. Juni 1953 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1953 übersandt. Der Plan liegt im Archiv zur Kenntnisnahme aus.
Der Herr Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat unter dem 27. Juli 1953 die Kleine Anfrage Nr. 346 der Fraktion der SPD betreffend Zuwendungen aus Bundesmitteln beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 4669 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für den Marshallplan hat unter dem 28. Juli 1953 die Kleine Anfrage Nr. 345 der Abgeordneten Rademacher, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betreffend Zinsen für ERP-Darlehen in der Schiffahrt beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 4668 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 27. Juli 1953 die Kleine Anfrage Nr. 349 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU betreffend Erhaltung der Schafzucht in der Bundesrepublik (Drucksache Nr. 4384) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 4670 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 23. Juli 1953 mitgeteilt, daß das am 12. Juni 1953 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Regelung von Fragen des Hebammenwesens nach Auffassung der Amerikanischen Hohen Kommission das Besatzungsrecht der amerikanischen Zone hinsichtlich der Zulassung zur Ausübung des Hebammenberufs ändere und daher ein Verfahren gemäß Direktive Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommission notwendig werde. Die Verkündung des Gesetzes müsse bis zur Einverständniserklärung der Alliierten Hohen Kommission hinausgeschoben werden.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 16. Juni 1953 gemäß § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 13. Juli 1948 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung die Anleihedenkschrift für das Rechnungsjahr 1952 übersandt, die als Drucksache Nr. 4671 vervielfältigt wird.
Zur heutigen Tagesordnung wünscht das Wort Herr Abgeordneter Jacobi.