Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verkehrshaushalt schließt in den Ausgaben mit einer Summe von 368 431 900 DM und damit gegenüber dem Vorjahr mit einem Betrag von 16 000 000 mehr ab. Diese Ausgabenerhöhung konnte allerdings durch eine in etwa derselben Größenordnung liegende Erhöhung der Einnahmen ausgeglichen werden, so daß der Zuschußbedarf dieses Haushalts sich gegenüber dem Vorjahr praktisch nicht verändert hat. Bei den Personalstärken des Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden ist ebenfalls eine Vermehrung eingetreten, und zwar von 8730 Beamten, Angestellten und Arbeitern auf 9040, wobei ich die 11 251 Angestellten und Arbeiter der beiden Binnen- und Seewasserstraßenverwaltungen außer Betracht lasse. Die planmäßigen Beamtenstellen sind von 2750 auf 2786 erhöht worden.
Im organisatorischen Aufbau des Ministeriums ist insofern eine Änderung eingetreten, als wir jetzt neben den bisherigen acht Ministerialabteilungen eine eigene Abteilung für Eisenbahnen haben. Zu den bisher acht nachgeordneten Oberbehörden sind drei weitere hinzugekommen: die Bundesanstalt für Wetterdienst, die Bundesanstalt für Flugsicherung und das Bundesluftamt.
Außerdem verfügt das Verkehrsministerium über eine große Anzahl von Mittelbehörden und eine noch sehr viel größere Anzahl von Unterbehörden, die im wesentlichen Bestandteile der Binnenwasserstraßen- und Seewasserstraßenverwaltung sind. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen in Stade, Oldenburg und Aurich sind aufgelöst worden. Ihre Aufgaben sind auf die Wasser- und
Schiffahrtsdirektionen in Hamburg und Bremen und auf die neu errichtete Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich übergegangen.
In der Drucksache Nr. 4512 liegt Ihnen der Mündliche Bericht des Ausschusses mit den einzelnen Abänderungsvorschlägen vor. Ich darf im weiteren auf diese Empfehlungen des Ausschusses eingehen.
In Kap. 1201 haben wir bei den Personalausgaben unter Tit. 101 26 Stellenzugänge, denen 10 Abgänge gegenüberstehen, so daß eine tatsächliche Vermehrung der Planstellen um 16 eintritt. Bei diesen 16 neuen Stellen sind die 4 Stellen mit inbegriffen, die im Nachtrag des Jahres 1952 vom Ausschuß abgelehnt worden waren. Allein 9 Stellen betreffen die neue Abteilung Luftfahrt. Es handelt sich dabei um eine A 1 a-Stelle, eine A 1 b-Stelle, eine A 2 b-Stelle, drei A 2 c 2-Stellen, eine A 2 d- Stelle, eine A 3 b-Stelle und eine A 4 b 1-Stelle. Diese Stellenvermehrungen sind notwendig geworden, weil dem Bundesverkehrsministerium u. a. durch das Flugsicherungsgesetz neue Aufgaben übertragen worden sind. Sie sind deshalb auch vom Rechnungshof anerkannt worden. Der Ausschuß empfiehlt dem Plenum, diese Stellenvermehrungen zu genehmigen.
Außerdem ist in diesem Titel eine Leerstelle für einen Oberregierungsrat, A 2 b, enthalten, der als stellvertretender Leiter der Schiffahrtsabteilung des zwischenstaatlichen Komitees für europäische Auswanderung nach Genf abgestellt ist.
In Kap. 1202, Allgemeine Bewilligungen, ist der Tit. 600 um 3 000 DM auf 12 000 DM gekürzt worden, weil die Ausgaben für c) „Fachgemeinschaft Kraftmaschinen im Verein Deutscher Maschinenbauanstalten e. V." nicht mehr anfallen, da der Bund sich nicht, wie beabsichtigt, an der entsprechenden Ausstellung in Italien beteiligt.
Der Tit. 601, Zuschuß zur Förderung des Fremdenverkehrs, ist sehr wesentlich erhöht worden, von 3 '750 000 DM auf 4 500 000 DM. Die Erhöhung wird damit begründet, daß durch die Fremdenverkehrswerbung eine erhebliche Steigerung der Devisengewinne herbeigeführt werden kann. Im Jahre 1952 hat der Fremdenverkehr der Bundesrepublik einen Betrag von 400 Millionen DM an Devisen eingebracht.
Der Ausschuß hat dann mit dem Tit. 617 in Kap. 1202 einen Titel aus dem Haushalt des Innenministeriums auf den Haushalt des Verkehrsministeriums übernommen. Es handelt sich um den Titel zur Förderung der Luftfahrtforschung. Hierfür sind 1,5 Millionen DM vorgesehen. Dieser Titel stand ursprünglich im Haushalt des Innenministeriums, weil in diesem Haushalt ursprünglich sämtliche Ausgaben für die Schwerpunktforschung konzentriert werden sollten. Der Ausschuß hat sich aber nach längerer Beratung entschlossen, die jeweiligen Forschungsvorhaben bei den zuständigen ministeriellen Ressorts zu etatisieren.
Der Tit. 957, Betriebszuschuß an die Deutsche Luftverkehrsgesellschaft, an der der Bund als Gesellschafter beteiligt ist, konnte um 10 Millionen auf 6 800 000 DM gekürzt werden, weil der Aufbau des Luftverkehrswesens nicht in dem Umfang und dem Maße fortgeschritten ist, wie es ursprünglich angenommen worden war. Diese 10 Millionen DM sind im Tit. 300 des Kap. 1210 — Beseitigung von Frostschäden — ausgebracht.
Eine Debatte gab es über den Tit. 359, Bau eines neuen größeren Rettungskreuzers für Helgoland,
von dessen Baukosten der Bund zunächst 200 000 DM übernommen hatte. 180 000 DM bringt 'die Gesellschaft auf. Die Gesamtkosten betragen 680 000 DM, so daß die Finanzierung noch nicht gesichert erschien. Der Ausschuß hat von der Regierung die Zusage erhalten, daß der Bund bereit ist, auch die restlichen 200 000 DM zu übernehmen.
Im Kapitel 1203, Binnenwasserstraßenverwaltung, Einnahmen, handelt es sich bei den Titeln 45, 47 und 48 lediglich um einige redaktionelle Änderungen. Auch bei den persönlichen Ausgaben sind nur unwesentliche redaktionelle Änderungen, auf die ich hier nicht näher einzugehen brauche, vorgenommen worden. Bei den Titeln 957 und 958, Kosten für die Beseitigung von Bergschäden an den westdeutschen Kanälen, ist erstmalig das Bruttoprinzip zur Anwendung gekommen. Hier sind die Ausgaben vollständig etatisiert. Sie haben ein entsprechen des Kapitel bei den Einnahmen.
Im Zusammenhang mit diesem Kapitel muß ich noch auf den Tit. 963, der ebenfalls neu ist, eingehen. Hier ist als Zuschuß an das Land Berlin zur Unterhaltung und Instandsetzung der Westberliner Wasserstraßen ein Teilbetrag von 2 400 000 DM ausgebracht. Der Bund hat bereits im vorigen Rechnungsjahr 2 400 000 DM als außerplanmäßige Ausgabe an Berlin gegeben. In diesem Haushalt ist der Zuschuß ordentlich etatisiert worden. Der Ausschuß Vertritt die Meinung, daß diese Mittel nicht in den allgemeinen Berlin-Haushalt hineingehören.
Im Kap. 1204, Seewasserstraßenverwaltung, konnten auf der Einnahmeseite bei den Titeln 1 u. 3 durch eine Tarifreform, durch die insbesondere die Tarife für die Benutzung des Nord-Ostsee-Kanals heraufgesetzt worden sind, geringe Erhöhungen veranschlagt werden. Diese Einnahmeerhöhungen machen es möglich, die Erhöhung der Ausgaben im Tit. 301 des Kapitels, in dem auch die Personalausgaben enthalten sind, zum Teil aufzufangen. Die Ausgabenerhöhung ist durch Lohnerhöhungen entstanden, die sich insgesamt auf 1,2 Millionen DM beziffern, von denen 750 000 DM auf diese Weise abgedeckt werden konnten.
Von Tit. 305, Ersatz abgängiger schwimmender Geräte für den -Betrieb und die Unterhaltung der Seewasserstraßen, sind 100 000 DM für einen neuen Tit. 310, Vorarbeiten für Radarlandanlagen an Elbe und Weser, abgezweigt worden. Es ist notwendig, daß wir an den Flußmündungen Radarstationen einrichten, um dem Schiffsverkehr weitgehendste Sicherheit zu geben. Mit diesen Mitteln sollen zunächst zwei Versuchsstationen errichtet werden.
Zu dem Kap. 1205, Bundesschleppbetrieb, ist nicht viel zu sagen. Die Veränderungen stellen lediglich eine Korrektur der Regierungsvorlage entsprechend dem Nachtrag 1952 dar, durch den die Regierungsvorlage in verschiedenen Teilen überholt war, weil ihre Vorarbeiten vor der Aufstellung des Nachtrags 1952 liegen.
Kap. 1207, Bundesanstalt für Gewässerkunde. Da ist bei Tit. 101, Personalausgaben, insofern ein Änderungsvorschlag des Ausschusses vorhanden, als von den sieben A 2 a-Stellen in Zukunft eine Stelle in eine A 2 b- und drei Stellen in A 2 c 2-Stellen umgewandelt werden sollen. Es handelt sich hier um die beabsichtigte generelle Umwandlung der A 2 a-Stellen, einer Stellengruppe, die für wissenschaftliche Arbeiter vorgesehen ist, in die normalen Besoldungsgruppen A 2 b und A 2 c 2.
Bei den Bundesfernverkehrsstraßen, Kap. 1210 des ordentlichen Haushaltes, sind erstmalig die Einnahmen aus dem Betrieb der Raststätten und Tankstellen etatisiert worden. Im Jahre 1952 ist für die Verwaltung von Tankstellen und Raststätten an den Autobahnen eine Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen gegründet worden. Diese Gesellschaft verwaltet die bereits vorhandenen Tankstellen und Raststätten, und über sie werden in Zukunft die Konzessionen für neue Tankstellen und Raststätten vergeben. Dafür hat sie entsprechende Konzessionsabgaben an den Bund zu leisten, die in Tit. 3 der Einnahmen unter „Gebühren" mit 422 000 DM veranschlagt sind. Außerdem haben wir in Tit. 15 6 490 000 DM für Einnahmen aus dem Betrieb der Raststätten und Tankstellen veranschlagt. Diesen beiden Einnahmetiteln entsprechen auf der Ausgabenseite die Titel 220, 306 und 532.
Im. Tit. 220 sind 55 000 DM zur Erstattung der Verwaltungskosten an die neu gegründete Gesellschaft vorgesehen. Der Tit. 532 sieht 1,6 Millionen DM als Darlehen an die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH. für die Beteiligung an Finanzierungen neuer Raststätten und Tankstellen vor. Und in Tit. 306 schließlich sind für die Unterhaltung, Erneuerung und Erweiterung von Raststätten und Tankstellen an der Bundesautobahn einschließlich des Baues von Verkehrsanlagen insgesamt 4 835 000 DM ausgebracht mit der Maßgabe, daß die Mittel in der Höhe der Einnahmen bei Kap. 1210 Tit. 15 abzüglich der Ausgaben bei Kap. 1210 Tit. 220 und 532 verausgabt und zuzüglich etwaiger Mehreinnahmen überschritten werden dürfen. Sie sind außerdem in Höhe der hiernach verbleibenden nicht verbrauchten Einnahmen übertragbar.
Außerdem ist in diesem Kapital der Titel 300, Unterhaltung, einfacher Um- und Ausbau der Bundesstraßen ... , um 10 Millionen DM auf 117 652 200 DM erhöht worden. Diese 10 Millionen DM sollen dazu dienen, um die oberflächlichen Frostschäden an den Bundesstraßen zu beseitigen, die im letzten Jahr etwa 38 Millionen DM betrugen, wovon ungefähr 15 Millionen DM sogenannte Grundschäden sind, für die ein Betrag von 10 Millionen DM im Titel 785 des außerordentlichen Haushalts Kap. 1204 eingesetzt worden ist.
Titel 303, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiete des Straßenwesens, ist um 100 000 DM auf 300 000 DM erhöht worden, mit der Maßgabe, den Ursachen und Auswirkungen der Frostschäden nachzugehen, um dadurch die Voraussetzungen für eine Einschränkung solcher Schäden zu schaffen.
Das Kap. 1212, Kraftfahrt-Bundesamt, gehört zu den wenigen Kapiteln, die sich selbst tragen, bei denen die Einnahmen die Ausgaben decken. Auch hier ist in Titel 3 im Hinblick auf die erfolgte Gebührenerhöhung eine Erhöhung der Ansätze vorgenommen worden.
Dafür ist bei den Personalausgaben in Titel 104, Dienstbezüge der nichtbeamteten Kräfte, eine entsprechende Erhöhung eingetreten, weil man die bisherigen Zeitangestellten in ein normales Dauerangestelltenverhältnis übergeführt hat und infolgedessen ihre Löhne und Gehälter auch regulär etatisiert werden müssen.
Das Kap. 1214, Deutscher Wetterdienst, stellt lediglich eine Zusammenlegung der bisherigen Einzelhaushalte der verschiedenen Wetterdienste in der
Bundesrepublik dar, und es ist, wie bereits im Nachtragshaushalt, auch hier überrollt worden. Die Regierung hat ein Organisationsgutachten beim Bundesrechnungshof beantragt, und es kann damit gerechnet werden, daß dieses Gutachten für den nächsten Haushalt als Grundlage der Beratungen zur Verfügung steht.
In diesem Kapitel ist bei den Ausgaben ein neuer Titel 675, Beitrag für die Weltorganisation für Meteorologie, mit 65 000 DM eingefügt. Die Bundesrepublik wird in Kürze Mitglied dieser Weltorganisation werden.
Kap. 1215, Bundesanstalt für Flugsicherung, gehört zu den neu hinzugekommenen Bundesoberbehörden. Diese Anstalt mußte errichtet werden, weil die Verantwortung für die Flugsicherung am 1. April 1953 in vollem Maße von den Alliierten auf den Bund übergegangen ist.
Im Rechnungsjahr 1952 sind veranschlagt gewesen 14,8 Millionen DM. In diesem Jahr hat sich der Voranschlag auf 20 Millionen DM erhöht, davon 12,1 Millionen für fortdauernde und 0,1 Millionen für einmalige Ausgaben sowie 7,8 Millionen DM für Ausgaben des außerordentlichen Haushalts, also für eine Reihe größerer Investionen, die durchgeführt werden müssen. Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat einen Personalbestand von 44 beamteten Kräften und 769 Angestellten und Arbeitern.
Schließlich Kap. 1216, ebenfalls ein neues Kapitel, das eine neue Bundesoberbehörde, das Bundesluftamt umfaßt. Sein Etat beträgt 761 000 DM. Insgesamt sind 6 Beamtenstellen sowie weitere 31 Angestellten- und 8 Arbeiterstellen veranschlagt. Der Ausschuß schlägt jedoch dem Hause vor, dieses Kapitel mit einem Sperrvermerk zu versehen, weil zur Zeit das entsprechende Gesetz noch nicht verabschiedet und infolgedessen keine gesetzliche Grundlage für diese Abteilung vorhanden ist. Sobald das geschehen ist, kann der Finanzminister den Sperrvermerk aufheben.
Im außerordentlichen Haushalt mußten ebenfalls eine gewisse Anzahl von Umdispositionen vorgenommen werden. Es gab zunächst eine ausgedehntere Debatte über das Kap. A 1202 Tit. 530, Schiffsbaudarlehen zum Aufbau unserer Handelsflotte. Hier waren 70 Millionen DM angesetzt. Im Ausschuß wurde eine Erhöhung dieses Titels um 20 Millionen beantragt, wie es vom Finanz- und Verkehrsminister den Ländern zugesagt worden war. Der Ausschuß hat den Antrag dann fallenlassen, als seitens der Regierung erklärt wurde, daß der Finanzminister bereit sei, diese 20 Millionen DM für den Fall bereitzustellen, daß die etatisierten 70 Millionen DM in diesem Haushaltsjahr voll ausgeschöpft würden. Von seiten des Verkehrsministeriums wurde betont, daß nach den bisherigen Erfahrungen damit kaum zu rechnen sei.
In Tit. 531, Darlehen an die Länder Hamburg und Bremen für den Wiederaufbau ihrer Seehäfen, ist ebenfalls eine Erhöhung vorgenommen worden, und zwar von 12 auf 18 Millionen DM. Damit ist einem dringenden Bedrüfnis dieser Hafenstädte Rechnung getragen worden, die für den Wiederaufbau ihrer zerstörten Häfen erhebliche Mittel benötigen und bereits im großen Maße eigene Mittel aufgewandt haben, obwohl es sich bei den Häfen zweifellos auch wesentlich um Bundesinteressen handelt.
In Tit. 890, Beteiligung an der Osthannoverschen Eisenbahnen A.G. in Celle, ist eine Herabsetzung um 300 000 DM auf 450 000 DM erfolgt, nachdem sich gezeigt hat, daß für die beschlossene Kapitalerhöhung dieser Gesellschaft, an der der Bund beteiligt ist, 450 000 DM ausreichen, weil die Bundesbahn sich mit einem Anteil von 1,5 Millionen DM engagiert hat. Dafür ist der Tit. 736, Zuschuß zu den Kosten der Verlegung der Meppen-Haselünner Eisenbahnen, neu hinzugefügt worden. Hier handelt es sich um eine Verlegung dieser Eisenbahnstrecke, die erforderlich war, um einen kostspieligen Brückenbau über den Gleesen-PapenburgKanal zu vermeiden für den Fall, daß dieser Kanal fortgeführt worden wäre.
In Tit. 772 konnte der Zusatz der Bindungsermächtigung für den Bundesfinanzminister, Darlehen bis zur Höhe von 4 Millionen DM aufzunehmen, gestrichen werden, weil diese Bindungsermächtigung bereits in den Nachtragshaushalt 1952 aufgenommen worden war. Also auch hier ist die Regierungsvorlage durch den Nachtragshaushalt 1952 bereits überholt gewesen.
In Kap. A 1204, außerordentlicher Haushalt, Seewasserstraßenverwaltung, ist zwischen den Tit. 724 und 731 ein interner Ausgleich dadurch herbeigeführt worden, daß die Mittel für Tit. 724, Baumaßnahmen an der unteren Hunte zur Sicherung der Deiche und Schiffahrt, um 1 Million auf 2,5 Millionen DM erhöht worden sind und dafür der Tit. '731, Neubau eines Feuerschiffs als Ersatz für das Feuerschiff „Borkumriff", um 1 Million auf 200 000 DM gekürzt worden ist. Die Erhöhung des Titels für Baumaßnahmen an der unteren Hunte ergab sich zwingend aus der außerordentlichen Gefährdung der Deiche, die mit den veranschlagten 1,5 Millionen DM in keiner Weise so instand gesetzt werden können, wie es erforderlich erscheint, um Sturmflutkatastrophen vorzubeugen. Andererseits konnte der Tit. 731 um 1 Million DM gekürzt werden, weil diese Million im laufenden Jahr wahrscheinlich ohnehin nicht in Anspruch genommen wird. Außerdem ist ein gewisser Ausgleich für die Herabsetzung des Titels dadurch geschaffen worden, daß die Bindungsermächtigung für den Bundesfinanzminister um 1 Million auf 1 800 000 DM erhöht worden ist.
Bei den Bundesfernverkehrsstraßen, außerordentlicher Haushalt, Kap. A 1210, ist ebenfalls eine Umdisposition von Mitteln vorgenommen worden, und zwar sind bei den Tit. 710 und 714, „Kleinerer Um- und Ausbau der Bundesstraßen" bzw. „Beseitigung von Kriegsschäden an Bundesfernverkehrsstraßen" insgesamt etwa 5 Millionen eingespart worden, die mit weiteren 5 Millionen DM, die der Bundesfinanzminister zusätzlich zur Verfügung gestellt hat, als Tit. 7&5, „Beseitigung außergewöhnlicher Frostschäden", ausgebracht worden sind.
Die beiden Tit. 710 und 711, „Kleinerer Um- und Ausbau der Bundesstraßen" bzw. „Größerer Um- und Ausbau der Bundesstraßen", sind im Verkehrshaushalt an dieser Stelle neu. Die Mittel sind bisher im normalen Unterhaltungstitel, Kap. A 1210, Tit. 300, einbegriffen gewesen. Sie sind jetzt gesondert ausgewiesen entsprechend einem Ersuchen des Bundesrechnungshofes, in Zukunft solche Ausgaben, wenn sie 50 000 DM überschreiten, als gesondert zu etatisieren.
Für die Herabsetzung der Mittel in den Tit. 710 und 714 um 5 Millionen ist auch wieder dadurch ein gewisser Ausgleich gefunden worden, daß die Bindungsermächtigung gemäß § 45 b der Reichshaushaltordnung für den Bundesfinanzminister in diesen Kapiteln von 6 300 000 DM auf 8 955 000 DM erhöht worden ist.
Über den Titel 785 — Beseitigung außergewöhnlicher Frostschäden, 10 000 000 DM — hatte ich bereits gesprochen.
Wichtig ist noch eine Erhöhung des Titels 813 um 2 000 000 DM: Fertigstellung der 16,5 km langen Teilstrecke der Bundesautobahn Köln — Frankfurt vom „Wandersmann" bei Wiesbaden bis zum Anschluß an die Bundesautobahn Frankfurt — Mannheim. Diese Erhöhung war notwendig geworden, weil die Kostenkalkulation des Landes Hessen um 2 Millionen zu niedrig war. Es handelt sich hier um die meist befahrene Straße der Bundesrepublik, die so schnell wie möglich durch Herstellung der Autobahnverbindung zwischen Wiesbaden und Frankfurt entlastet werden muß. Mit diesen 10,5 Millionen DM wird es möglich sein, noch in diesem Jahre den Anschluß an den Rhein-Main-Flughafen zu gewinnen. Die 2 000 000, die hierfür zur Verfügung gestellt worden sind,
sind von den Titeln 803 und 823 weggenommen worden, Sicherungs- und Restarbeiten an der Bundesautobahn Nürnberg — Tennenlohe, 1. Teilbetrag, und Fertigstellung der 18,1 km langen Teilstrecke Düren — Kerpen.