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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 272. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1953 13447 272. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen 13448D, 13489D, 13496C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. de Vries, Funcke, Wartner 13449A Kleine Anfrage Nr. 339 der Abg. Mehs, Kemper, Gibbert, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Übergriffe von US-Mannschaften des Flugplatzes Spang-Dahlem (Nrn. 4367, 4455 der Drucksachen) . . . 13449A Vorlage der Halbjahresübersicht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen nach dem Stand vom 1. April 1953 (Nr. 4473 der Drucksachen) 13449A Absetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über die Verwaltung des ERP- Sondervermögens (Nrn. 4283, 4433 der Drucksachen) von der Tagesordnung . 13449B Erklärung der Bundesregierung (Vorgänge in Berlin und Wiederherstellung der deutschen Einheit) 13449B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 13449B Zur Geschäftsordnung, betr. Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD über Viermächte-Verhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands von der Tagesordnung der 273. Sitzung: Dr. Menzel (SPD) 13449D Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Nrn. 3636, 4062, 4090 der Drucksachen); Bericht des Wahlrechtsausschusses (Nr. 4450 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 973, 979, 982, 983, 986, 987) 13450A Dr. Brandt (SPD): als Berichterstatter . . . 13450A, 13461D als Abgeordneter 13481C Frau Thiele (KPD) 13454A Fisch (KPD) 13456C Scharnberg (CDU) 13459C, 13463D, 13466A,C Freudenberg (Fraktionslos) 13462A, 13468B Onnen (FDP) . . . 13462D, 13470A, 13472C, 13474B, 13475A,D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU): zur Sache 13463D, 13469D, 13471D, 13474A zur Abstimmung 13475B Dr. Brill (SPD) 13464C, 13468D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 13465C Maier (Freiburg) (SPD) . . 13465C, 13481B Dr. Reismann (FU) 13468A Clausen (FU-Gast) . . . . 13468C, 13472D Heiland (SPD) 13471D Dr. Edert (CDU-Gast) 13472B von Thadden (Fraktionslos) . . . 13474B Loritz (Fraktionslos) 13474D Schoettle (SPD) 13475C Dr. Menzel (SPD) : zur Abstimmung 13475D zur Sache 13484C Müller (Frankfurt) (KPD) . 13476B, 13485A Renner (KPD) 13478C, 13484C Dr. Krone (CDU) 13481C, 13482D Dr. Will (FDP) 13482A Dr. von Merkatz (DP) 13483A Schröter (Berlin) (SPD) 13483B Abstimmungen. . . . 13456A, 13465D, 13467D, 13473B, 13474A,C, 13475B,D, 13478B, 13481A,B, 13483D, 13485A Namentliche Abstimmungen über die Änderungsanträge Umdruck Nr. 982 Ziffern 2 bis 4 13465D, 13467D, 13498 über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 986 über § 9 Abs. 4 13473D, 13474B,C, 13498 Dritte Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nrn. 3516, 4372 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 968; Anträge Umdrucke Nrn. 970, 976, 978, 984, 985) 13485B Even (CDU) 13485C Richter (Frankfurt) (SPD) 13485D, 13489C, 13492B Dr. Leuze (FDP) 13486C, 13491D Dr. Wellhausen (FDP) 13487B Sabel (CDU) . . . 13487C, 13491B, 13493A Kohl (Stuttgart) (KPD) 13488B Dr. Kopf (CDU) 13488C Dr. Atzenroth (FDP) 13490A Dr. Greve (SPD) 13491B,C Dirscherl (FDP) 13492D Schmücker (CDU) 13493C Lange (SPD) 13493C Dr. Arndt (SPD) (zur Abstimmung) 13494A Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) (schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 13497 Abstimmungen . . . 13485C, 13486B, 13490B,C, 13491A, 13492A,B, 13493D, 13494B Namentliche Abstimmung über die Änderungsanträge zu § 18 (Umdrucke Nrn. 978 und 984) 13489D, 13490C, 13491A, 13502 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4434 der Drucksachen) 13494B Bergmann (SPD), Berichterstatter 13494B Beschlußfassung 13494C Erste Beratung des von den Fraktionen der FDP, CDU/CSU, DP und den Abg. Jahn, Herrmann, Faller, eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 4421 der Drucksachen) 13494D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Verkehrswesen und für Wirtschaft 13494D Erste Beratung des von den Fraktionen der FDP, CDU/CSU, DP und den Abg. Jahn, Herrmann, Faller, eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes (Nr. 4422 der Drucksachen) 13495A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Verkehrsausschuß 13495A Erste Beratung des von den Abg. Seuffert, Scharnberg, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung betr. die Bank der Deutschen Arbeit AG (Nr. 4425 der Drucksachen) 13495A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 13495B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Ingenieurberufes (Ingenieurgesetz) (Nr. 4427 der Drucksachen) 13495B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 13495B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Lampl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Nr. 4438 der Drucksachen) 13495B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 13495B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Dr. Weiß, Struve, Dannemann, Tobaben, Lampl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredit zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 4447 der Drucksachen) 13495B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13495C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. „Mehrzweckbehelfsbauten" in der Landwirtschaft (Nrn. 4404, 2880 der Drucksachen) . . 13495C Beschlußfassung 13495C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dr. Kneipp, Tobaben, Eichner, Kriedemann u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Deutschen Genossenschaftskasse (Nr 4424 der Drucksachen) 13495D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13495D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Mehrheit bei der Abstimmung in der Einzelberatung zu verfassungändernden Gesetzen (Nr. 4454 der Drucksachen) 13495D Dr. Mende, (FDP), Berichterstatter 13495D Beschlußfassung 13496A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 949) 13496B Beschlußfassung 13496C Nächste Sitzung 13496C Anlage: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (Bayern) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes 13497 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen: 1. über die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und DP zu den §§ 6, 7 und 8 des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Umdruck Nr. 982 Ziffern 2, 3 und 4), 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der FU über § 9 Abs. 4 des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Umdruck Nr. 986), 13498 3. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Abg. Dr. Atzenroth u. Gen. (Umdruck Nr. 978 Ziffer 2) und der Abg. Dr. Laforet, Dr. Wahl, Ewers u. Gen. (Umdruck Nr. 984 Ziffer 2) zu § 18 des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes in der dritten Beratung 13502 Die Sitzung wird um 14 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 272. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Richard Jaeger (Bayern) (CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung der dritten Beratung des Arbeitsgerichtsgesetzes Ich habe aus prinzipiellen Gründen gegen das Arbeitsgerichtsgesetz gestimmt. Meine Bedenken beruhen darin, daß die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht, wie nach dem Gesetz von 1926, bei der Justizverwaltung, sondern bei der Arbeitsverwaltung ressortiert, daß die Rechtsanwälte nicht unbeschränkt zugelassen werden und, in der Hauptsache, daß die rechtsstaatliche Gestaltung der Arbeitsgerichtsbarkeit dadurch gefährdet ist, daß für den Vorsitzenden der ersten Instanz die Befähigung zum Richteramt nicht erforderlich ist. Dr. Jaeger Bonn, den 17. Juni 1953 Namentliche Abstimmungen in der zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes 1. über die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und DP zu den §§ 6, 7 und 8 (Umdruck Nr. 982 Ziffern 2, 3 und 4) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der FU zu § 9 Abs. 4 (Umdruck Nr. 986) Name Abstimmung 1. 2. Name Abstimmung 1. 2. CDU/CSU Dr. Adenauer Ja Nein Dr. Henle Ja Nein Albers Ja Nein Hilbert Ja Nein Arndgen Ja Nein Höfler Ja Nein Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Ja Nein Holstein) Ja Nein Hoogen Ja Nein Bauereisen Ja Nein Hoppe Ja Nein Bauknecht Ja Nein Dr. Horlacher enthalten Nein Dr. Baur (Württemberg) . Ja Nein Horn Ja Nein Bausch Ja Nein Huth Ja Nein Becker (Pirmasens) . enthalten Nein Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Nein Blank (Dortmund) . Ja Nein Junglas Nein Nein Frau Brauksiepe Ja Nein Kahn Ja Nein Dr. von Brentano Ja Nein Kaiser — — Brese Ja Nein Karpf beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen . . . J a Nein Dr. Kather Ja Nein Dr. Brönner Ja Nein Kemmer. Ja Nein Brookmann Ja Nein Kemper enthalten Nein Dr. Bucerius Ja Nein Kern Ja Nein Frau Dietz Ja Nein Kiesinger Ja Nein Donhauser Ja Nein Dr. Kleindinst Ja Nein Dr. Dresbach Ja Nein Dr. Köhler Ja Nein Eckstein entschuld. entschuld. Dr. Kopf Ja Nein Dr. Edert Ja Nein Kühling Ja Nein Dr. Ehlers Ja Nein Kuntscher Ja Nein Ehren Ja Nein Kunze Ja Nein Eplée Ja Nein Dr. Laforet Ja Nein Dr. Erhard Ja Nein Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Nein Etzenbach Ja Nein Leibfried Ja Nein Even Ja Nein Lenz Ja Nein Feldmann Ja Nein Leonhard Ja Nein Dr. Fink Ja Nein Lücke Ja Nein Dr. Frey Ja Nein Majonica Ja Nein Fuchs Ja Nein Massoth Ja Nein Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) Nein Nein Mehs Nein Nein Fürst Fugger von Glött . . Ja Nein Mensing Ja Nein Funk Ja Nein Morgenthaler Ja Nein Gengler Ja Nein Muckermann Ja Nein Gerns . Ja Nein Mühlenberg Ja Nein Dr. Gerstenmaier Ja Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . Ja Nein Gibbert Nein Nein Müller-Hermann Ja Nein Giencke Ja Nein Naegel Ja Nein Dr. Glasmeyer Ja Nein Neber Ja Nein Glüsing Ja Nein Nellen Ja Nein Gockeln Ja Nein Veuburger Ja Nein Dr. Götz Ja Nein Nickl enthalten Nein Frau Dr. Gröwel Ja Nein Frau Niggemeyer Ja Nein Günther Ja Nein Dr. Niklas — — Hagge Ja Nein Dr. Oesterle Ja Nein Dr. Handschumacher . . . entschuld. entschuld. Oetzel Ja Nein Frau Heiler Ja Nein Dr. Orth Ja Nein Heix Ja Nein Pelster Ja Nein Name Abstimmung 1 2. Name Abstimmung 2. 1. Pfender Ja Nein Brünen Nein Ja Dr. Pferdmenges .. . Ja Nein Cramer Nein Ja Frau Dr. Probst . Ja Nein Dannebom . Nein Ja Dr. Pünder . Ja Nein Diel Nein Ja Raestrup . Ja Nein Frau Döhring Nein Ja Rahn Ja Nein Eichler Nein Ja Frau Dr. Rehling . Ja Nein Ekstrand Nein Ja Frau Rösch . Ja Nein Erler Nein Ja Rümmele . Ja Nein Faller Nein Ja Sabel . Ja Nein Franke Nein Ja Schäffer Ja Nein Freidhof Nein Ja Scharnberg .. Ja Nein Freitag Nein Ja Dr. Schatz Ja Nein Geritzmann Nein Ja Schill . krank krank Gleisner Nein Ja Schmitt (Mainz) Nein Nein Görlinger Nein Ja Schmitz . Ja Nein Graf Nein Ja Schmücker Ja Nein Dr. Greve Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Nein Dr. Gülich Nein Ja Schüttler Ja Nein Happe Nein Ja Schütz . Ja Nein Heiland Nein Ja Schuler ....... Ja Nein Hennig Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja Nein Henßler Nein Ja Dr. Semler . Ja Nein Herrmann Nein Ja Dr. Serres .. Ja Nein Hoecker Nein Ja Siebel . Ja Nein Höhne Nein Ja Dr. Solleder Ja Nein Frau Dr. Hubert . Nein Ja Spies Ja Nein Imig Nein Ja Graf von Spreti . Ja Nein Jacobi Nein Ja Stauch . Nein Nein Jacobs Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . Ja Nein Jahn Nein Ja Storch Kalbfell Nein Ja Strauß Ja Nein Kalbitzer Nein Ja Struve Ja Nein Frau Keilhack Nein Ja Stücklen Ja Nein Keuning Nein Ja Dr. Vogel Ja Nein Kinat Nein Ja Wacker Ja Nein Frau Kipp-Kaule beurlaubt beurlaubt Wackerzapp Ja Nein Dr. Koch Nein Ja Dr. Wahl Ja Nein Frau Korspeter Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) Ja Nein Frau Krahnstöver Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Nein Dr. Kreyssig Nein Ja Dr. Weiß Ja Nein Kriedemann Nein Ja Winkelheide Ja Nein Kurlbaum Nein Ja Wittmann Ja Nein Lange Nein Ja Dr. Wuermeling . Ja Nein Lausen Nein Ja SPD Frau Lockmann Nein Ja Ludwig Nein Ja Frau Albertz Nein Ja Dr. Luetkens Nein Ja Frau Albrecht Nein Ja Maier (Freiburg) Nein Ja Altmaier Nein Ja Marx Nein Ja Frau Ansorge Nein Ja Matzner Nein Ja Dr. Arndt Nein Ja Meitmann Nein Ja Arnholz Nein Ja Mellies Nein Ja Dr. Baade Nein Ja Dr. Menzel Nein Ja Dr. Bärsch Nein Ja Merten Nein Ja Baur (Augsburg) Nein Ja Mertins Nein Ja Bazille Nein Ja Meyer (Hagen) Nein Ja Behrisch Nein Ja Meyer (Bremen) . Nein Ja Bergmann Nein Ja Frau Meyer-Laule . Nein Ja Dr. Bergstraeßer . Nein Ja Mißmahl Nein Ja Berlin Nein Ja Dr. Mommer Nein Ja Bettgenhäuser Nein Ja Moosdorf Nein Ja Bielig Nein Ja Dr. Mücke Nein Ja Birkelbach Nein Ja Müller (Hessen) Nein Ja Blachstein Nein Ja Müller (Worms) Nein Ja Dr. Bleiß Nein Ja Frau Nadig Nein Ja Böhm Nein Ja Dr. Nolting Nein Ja Dr. Brill Nein Ja Nowack (Harburg) Nein Ja Bromme Nein Ja Odenthal Nein Ja Name Abstimmung 1. 2. Name Abstimmung 1. 2. Ohlig Nein Ja Kühn Nein Ja Ollenhauer Nein Ja Dr. Leuze Ja Nein Paul (Württemberg) . . . . Nein Ja Dr. Luchtenberg Nein Nein Peters Nein Ja Margulies Nein Ja Pohle Nein Ja Mauk beurlaubt beurlaubt Dr. Preller Nein Ja Dr. Mende Nein Ja Priebe Nein Ja Dr. Miessner Nein Ja Reitzner Nein Ja Neumayer Ja Nein Richter (Frankfurt) . . . . Nein Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ja Ritzel Nein Ja Onnen Nein Ja Ruhnke Nein Ja Dr. Pfleiderer Nein Ja Runge Nein Ja Dr. Preiß Ja Nein Sander Nein Ja Dr. Preusker Ja Nein Sassnick Nein Ja Rademacher Nein Ja Frau Schanzenbach . . . . Nein Ja Rath Nein Ja Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Ja Revenstorff Nein Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Ja Dr. Schäfer Nein Ja Dr. Schöne Nein Ja Dr. Schneider Ja Nein Schoettle Nein Ja Stahl Nein Ja Segitz Nein Ja Stegner Nein Ja Seuffert Nein Ja Dr. Trischler Nein Nein Stech Nein Ja de Vries Nein Ja Steinhörster Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Ja Stierle Nein Ja Wirths Nein Nein Striebeck Nein Ja Frau Strobel Nein Ja DP Temmen Nein Ja Tenhagen Nein Ja Ahrens Ja Ja Troppenz Nein Ja Eickhoff Ja Ja Dr. Veit Nein Ja Ewers Ja Ja Wagner Nein Ja Farke Ja Nein Wehner Nein Ja Dr. Fricke Ja enthalten Wehr Nein Ja Hellwege Ja Nein Weinhold Nein Ja Jaffé Ja Nein Welke Nein Ja Frau Kalinke Ja Nein Weltner Nein Ja Kuhlemann Ja Ja Dr. Wenzel Nein Ja Dr. Leuchtgens Ja Nein Winter Nein Ja Löfflad Ja Ja Wönner Nein Ja Matthes Ja Ja Zühlke Nein Ja Dr. von Merkatz Ja Ja Schuster Ja Ja Dr. Seebohm Ja Ja FDP Tobaben Ja Ja Walter Ja Ja Dr. Atzenroth enthalten Nein Wittenburg Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld) . Ja Nein Dr. Woltje Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . . Ja Nein Dr. Zawadil Ja Nein Blücher — — Dannemann enthalten Ja FU Dr. Dehler — Ja Dirscherl Ja — Freiherr von Aretin . . Ja Ja Eberhard Nein Ja Dr. Bertram (Soest) . . Nein Ja Euler Ja Ja Dr. Besold Ja Ja Fassbender Ja Nein Clausen Nein Ja Dr. Friedrich Nein Ja Dr. Decker . Ja Ja Frühwald enthalten Nein Determann Nein Ja Funcke Nein Ja Eichner . Ja Ja Gaul Ja Nein Hoffmann (Lindlar) . Nein Ja Dr. von Golitschek . Nein Ja Lampl Ja Ja Grundmann Nein Ja Maerkl. Ja Ja Dr. Hammer Ja Ja Mayerhofer Ja Ja Dr. Hasemann Ja Nein Dr. Meitinger — Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Ja Pannenbecker Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Ja Parzinger Nein Ja Frau Hütter Nein Ja Dr. Reismann Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja Ribbeheger Nein Ja Jaeger (Essen) Nein Ja Volkholz entschuld. entschuld. Juncker Nein Ja Wartner Ja Ja Dr. Kneipp Ja Nein Willenberg Nein Ja Name Abstimmung 1. 2. Name Abstimmung 1. 2. KPD Loritz Nein Ja Reindl Nein Ja Agatz Nein Ja Fraktionslos Fisch Nein Ja Gundelach Nein Ja Frau Arnold . . . ... . . Nein Ja Harig Nein Ja Aumer krank krank Kohl (Stuttgart) Nein Ja Bahlburg Ja Nein Müller (Frankfurt) Nein Ja Frau Bieganowski . . . Nein Ja Niebergall Nein Ja Bodensteiner Nein Ja Niebes Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) . . Nein Ja Paul (Düsseldorf) Nein Ja Freudenberg Ja Nein Reimann Nein Ja Fröhlich Nein Ja Renner Nein Ja Frommhold Nein Ja Rische Nein Ja Frau Jaeger (Hannover) . Nein Ja Frau Strohbach Nein Ja Dr. Keller Nein Ja Frau Thiele Nein Ja Müller (Hannover) . . . -- — Dr. Ott Ja Ja Gruppe WAV Schmidt (Bayern) Nein Ja von Thadden Nein Ja Goetzendorff Nein Ja Tichi krank krank Hedler Nein Ja Wallner Ja Nein Langer entschuld. entschuld. Frau Wessel Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen . 384 385 Davon: Ja 175 220 Nein 202 164 Stimmenthaltung 7 1 Zusammen wie oben . 384 385 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. Name 1. 2. CDU/CSU i Neumann krank krank Dr. Friedensburg Ja entschuld. Dr. Schellenberg Nein Ja Dr. Krone Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Ja Lemmer entschuld. entschuld. Schröter (Berlin) Nein Ja Frau Dr. Maxsein . . . . Ja Nein Frau Wolff Nein Ja Dr. Tillmanns Ja entschuld. FDP SPD Dr. Henn Nein Nein Brandt Nein Ja Hübner Nein Nein Dr. Königswarter . Nein Ja Frau Dr. Mulert . . . . Nein Ja Löbe Nein Ja Dr. Reif Nein Ja Neubauer entschuld. entschuld. Dr. Will Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abeeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen . 16 14 Davon: Ja 4 10 Nein 12 4 Stimmenthaltung — — Zusammen wie oben 16 14 Namentliche Abstimmung über die gleichlautenden Änderungsanträge der Abg. Dr. Atzenroth u. Gen. (Umdruck Nr. 978 Ziffer 2) und der Abg. Dr. Laforet, Dr. Wahl, Ewers u. Gen. (Umdruck Nr. 984 Ziffer 2) zu § 18 in der dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU I Dr. Adenauer — Dr. Henle entschuld. Albers Nein Hilbert Ja Arndgen Nein Höfler Nein Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) Ja Hohl Nein Hoogen Ja Hoppe Nein Bauereisen Ja Dr. Horlacher Nein Bauknecht J a Horn Nein Dr. Baur (Württemberg) Ja Huth Ja Bausch Nein Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Becker (Pirmasens) Nein Junglas Nein Blank (Dortmund) — Kahn entschuld. Frau Brauksiepe Ja Kaiser — Dr. von Brentano entschuld. Karpf beurlaubt Brese Ja Dr. Kather Ja Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Kemmer Ja Dr. Brönner Ja Kemper Ja Brookmann Ja Kern Nein Dr. Bucerius entschuld. Kiesinger — Frau Dietz Ja Dr. Kleindinst Ja Donhauser — Dr. Köhler Nein Dr. Dresbach entschuld. Dr. Kopf Ja Eckstein entschuld. Kühling Nein Dr. Edert Ja Kuntscher Nein Dr. Ehlers Ja Kunze entschuld. Ehren — Dr. Laforet entschuld. Eplée Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — Dr. Erhard — Leibfried Nein Etzenbach Ja Lenz Nein Even Nein Leonhard Nein Feldmann Nein Lücke Nein Dr. Fink Ja Majonica Ja Dr. Frey Ja Massoth Nein Fuchs Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Mehs Nein Fürst Fugger von Glött . . Ja Mensing — Funk Ja Morgenthaler Ja Gengler Nein Muckermann Nein . Gerns entschuld. Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . entschuld. Gibbert Ja Müller-Hermann enthalten Giencke Nein Naegel Ja Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Ja Nellen Nein Gockeln — Neuburger Ja Dr. Götz Ja Nickl Ja Frau Dr. Gröwel - Frau Niggemeyer . . . . Nein Günther Ja Dr. Niklas — Hagge Ja Dr. Oesterle Ja Dr. Handschumacher . . . entschuld. Oetzel Ja Frau Heiler Ja Dr. Orth Ja Heix entschuld. Pelster Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Nein Bromme — Dr. Pferdmenges Ja Brünen Nein Frau Dr. Probst Nein Cramer Nein Dr. Pünder beurlaubt Dannebom Nein Raestrup Ja Diel Nein Rahn Ja Frau Döhring Nein Frau Dr. Rehling Nein Eichler Nein Frau Rösch Nein Ekstrand Nein Rümmele Nein Erler Nein Sabel Nein Faller Nein Schäffer Nein Franke Nein Scharnberg Ja Freidhof Nein Dr. Schatz Ja Freitag Nein Schill krank Geritzmann Nein Schmitt (Mainz) Ja Gleisner Nein Schmitz entschuld. Görlinger Nein Schmücker Ja Graf Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) . Ja Dr. Greve enthalten Schüttler Nein Dr. Gülich Nein Schütz Nein Happe Nein Schuler Ja Heiland Nein Schulze-Pellengahr Nein Hennig Nein Dr. Semler Ja Henßler krank Dr. Serres Nein Herrmann Nein Siebel Ja Hoecker Nein Dr. Solleder Ja Höhne Nein Spies Nein Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti Ja Imig Nein Stauch Ja Jacobi Nein Frau Dr. Steinbiß Ja Jacobs Nein Storch — Jahn Nein Strauß Nein Kalbfell Nein Struve Ja Kalbitzer Nein Stücklen Ja Frau Keilhack Nein Dr. Vogel entschuld. Keuning Nein Wacker Ja Kinat Nein Wackerzapp Ja Frau Kipp-Kaule beurlaubt Dr. Wahl Ja Dr. Koch Nein Frau Dr. Weber (Essen) . . Ja Frau Korspeter Nein Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Frau Krahnstöver krank Dr. Weiß Ja Dr. Kreyssig Nein Winkelheide Nein Kriedemann Nein Wittmann Ja Kurlbaum Nein Dr. Wuermeling Ja Lange Nein Lausen Nein Frau Lockmann Nein SPD Ludwig Nein Frau Albertz Nein Dr. Luetkens entschuld. Frau Albrecht entschuld. Maier (Freiburg) Nein Marx Nein Altmaier Nein Matzner Nein Frau Ansorge Nein Meitmann Nein Dr. Arndt enthalten Mellies Nein Arnholz Nein Dr. Menzel Nein Dr. Baade entschuld. Merten Nein Dr. Bärsch Nein Mertins Nein Baur (Augsburg) Nein Meyer (Hagen) Nein Bazille Nein Meyer (Bremen) Nein Behrisch Nein Frau Meyer-Laule Nein Bergmann Nein Mißmahl Nein Dr. Bergstraeßer Nein Dr. Mommer Nein Berlin Nein Moosdorf wein Bettgenhäuser Nein Dr. Mücke Nein Bielig Nein Müller (Hessen) Nein Birkelbach Nein Müller (Worms) Nein Blachstein Nein Frau Nadig Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting Nein Böhm Nein Nowack (Harburg) Nein Dr. Brill Odenthal erstschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Nein Kühn Ja 011enhauer entschuld. Dr. Leuze Ja Paul (Württemberg) . . Nein Dr. Luchtenberg Ja Peters Nein Margulies Ja Pohle Nein Mauk beurlaubt Dr. Preller Nein Dr. Mende Ja Priebe Nein Dr. Miessner Ja Reitzner Nein Neumayer — Richter (Frankfurt) . . . . Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Ritzel Nein Onnen Ja Ruhnke Nein Dr. Pfleiderer Ja Runge Nein Dr. Preiß Ja Sander Nein Dr. Preusker Ja Sassnick Nein Rademacher Ja Frau Schanzenbach . . . . Nein Rath Ja Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld. Revenstorff Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Dr. Schäfer Ja Dr. Schöne Nein Dr. Schneider Ja Schoettle Nein Stahl Ja Segitz Nein Stegner Ja Seuffert enthalten Dr. Trischler Ja Stech Nein de Vries Ja Steinhörster Nein Dr. Wellhausen Ja Stierle Nein Wirths — Striebeck Nein Frau Strobel Nein DP Temmen Nein Tenhagen Nein Ahrens Ja Troppenz Nein Eickhoff Ja Dr. Veit Nein Ewers entschuld. Wagner enthalten Farke Ja Wehner entschuld. Dr. Fricke Ja Wehr Nein Hellwege Ja Weinhold Nein Jaffé Ja Welke entschuld. Frau Kalinke Ja Weltner Nein Kuhlemann Ja Dr. Wenzel Nein Dr. Leuchtgens Ja Winter Nein Löfflad Ja Wönner Nein Matthes Ja Zühlke Nein Dr. von Merkatz Ja Schuster Ja Dr. Seebohm — FDP Tobaben Ja Walter Ja Dr. Atzenroth Ja Wittenburg — Dr. Becker (Hersfeld) . . . Ja Dr. Woltge Ja Dr. Blank (Oberhausen) . . Ja Dr. Zawadil Ja Blücher — Dannemann Ja FU Dr. Dehler Ja Dirscherl Ja Freiherr von Aretin . . . . Ja Eberhard Ja Dr. Bertram (Soest) . . . . entschuld. Euler entschuld. Dr. Besold entschuld. Fassbender entschuld. Clausen Nein Dr. Friedrich Ja Dr.-Ing. Decker Ja Frühwald Ja Determann Nein Funcke Ja Eichner Ja Gaul Ja Hoffmann. (Lindlar) . . . Nein Dr. von Golitschek Ja Lampl — Grundmann Nein - Maerkl Nein Dr. Hammer Ja Mayerhofer — Dr. Hasemann entschuld. Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Pannenbecker Nein Dr. Hoffmann (Schönau) . . Ja Parzinger Nein Frau Hütter entschuld. Dr. Reismann Ja Frau Dr. Ilk Ja Ribbeheger Nein Jaeger (Essen) Ja Volkholz entschuld. Juncker Ja Wartner Ja Dr. Kneipp Ja Willenberg Nein Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Loritz Ja Agatz Nein Reindl Ja Fisch Nein Fraktionslos Gundelach Nein Harig Nein Frau Arnold Ja Kohl (Stuttgart) Nein Aumer krank Müller (Frankfurt) Nein Bahlburg Ja Niebergall Nein Frau Bieganowski . Ja Niebes Nein Bodensteiner krank Paul (Düsseldorf) Nein Dr. Etzel (Bamberg) . Ja Reimann Nein Freudenberg Ja Renner Nein Fröhlich Ja Rische Nein Frommhold Ja Frau Strohbach Nein Frau Jaeger (Hannover) . . Ja Frau Thiele Nein Dr. Keller -- Müller (Hannover) — Dr. Ott Ja Gruppe WAV Schmidt (Bayern) Ja von Thadden entschuld. Goetzendorff Ja Tichi krank Hedler Ja Wallner Ja Langer entschuld. Frau Wessel Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 335 Davon 147 Ja 183 Nein 5 Stimmenthaltung Zusammen wie oben 335 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann krank Dr. Friedensburg entschuld. Dr. Schellenberg Nein Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) Nein Lemmer entschuld. Schröter (Berlin) Nein Frau Dr. Maxsein entschuld. Frau Wolff Nein Dr. Tillmanns entschuld. FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt entschuld. Hübner Ja Dr. Königswarter Nein Frau Dr. Mulert Ja Löbe Nein Dr. Reif entsculd. Neubauer entschuld. Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . 11 Davon: Ja 4 Nein 7 Stimmenthaltung . . . — Zusammen wie oben . . . . 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung der Sitzung für den morgigen Donnerstag steht als Punkt 1 die Aussprache über den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion über Vier-Mächte-Verhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands. Einige Mitglieder unserer Fraktion, insbesondere unsere politischen Freunde aus Berlin, haben das verständliche Bedürfnis, bei der Situation, wie sie sich jetzt in Berlin entwickelt hat, in Berlin und unter den Berlinern zu sein.

    (Beifall.)

    Wir bitten, diesen Wunsch zu respektieren und die morgige Aussprache über Punkt 1 der Tagesordnung auf die nächste Woche zu vertagen.

    (Beifall im ganzen Hause außer bei der KPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich entnehme aus der überwiegenden Zustimmung des Hauses, daß das Haus mit der Absetzung des Punktes 1 der morgigen Tagesordnung und seiner Verschiebung auf die nächste Woche einverstanden ist.

(Abg. Rische: Gegen die Stimmen der KPD! — Heiterkeit.)



(Präsident Dr. Ehlers)

— Gegen die Stimmen der KPD. Ich habe keine Bedenken, das ausdrücklich festzustellen.

(Erneute Heiterkeit. — Abg. Renner: Die Erklärung stand übrigens heute morgen schon in der „Welt"!)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf Punkt 1 des Tagesordnung:
Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Nrn. 3636, 4062, 4090 der Drucksachen);
Bericht des Wahlrechtsausschusses (52. Ausschuß) (Nr. 4450 der Drucksachen; Anträge Nrn. 973, 979, 982, 983, 986 der Drucksachen). (Erste Beratung: 253. und 254. Sitzung.)
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Brandt. — Bitte schön, Herr Abgeordneter Brandt!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Meinungsverschiedenheiten darüber, welches Wahlsystem den Erfordernissen der Demokratie am besten gerecht wird, gehen bei den Trägern der politischen Meinungs- und Willensbildung in unserem Volk — aber nicht nur in unser e m Volk — beträchtlich auseinander. Der 52. Ausschuß, für den zu berichten ich die Ehre habe, hat von Anfang an auf den Versuch verzichten müssen, die Grundsatzdebatte zum Wahlrecht wieder aufzunehmen oder gar zu vertiefen. Seiner Arbeit war ein relativ enger Rahmen gesetzt.
    Wir stehen vor der Notwendigkeit, ein neues Wahlgesetz zu schaffen, nachdem das 49er Gesetz ausdrücklich nur für die Wahl zum ersten Bundestag geschaffen worden war. Wir standen und stehen außerdem unter einem gewissen Zeitdruck. Der Regierungsentwurf lag dem Bundestag erst im März dieses Jahres zur ersten Beratung vor. Die sachlichen Meinungsverschiedenheiten über die Güte oder Zweckmäßigkeit dieses oder jenes Wahlsystems sind teilweise durchkreuzt und vielfach überschattet worden durch tagespolitische Gesichtspunkte, die mit den Vorbereitungen zum Wahlkampf selbst zusammenhängen.
    Sicherlich ist es nicht der Weisheit letzter Schluß, über das Wahlsystem unmittelbar vor Neuwahlen beschließen und dabei noch über wesentliche Änderungen des Systems entscheiden zu wollen. Der Ausschuß hatte jedoch dem Hause einen Vorschlag zu machen; das war sein Auftrag. Der Ihnen in Drucksache Nr. 4450 vorliegende Vorschlag stützt sich leider vom Ausschuß her nicht auf eine so breite Mehrheit, wie sie in Anbetracht des Gegenstandes zu wünschen gewesen wäre. Die Mehrheit hat sich jedoch von der Erwägung leiten lassen, daß den allgemein-politischen Notwendigkeiten am ehesten ein Kompromiß entsprechen würde, ein Kompromiß, das gewisse Grundzüge des 49er Wahlsystems aufrechterhält und sie durch neue Gesichtspunkte ergänzt. Eine solche Lösung wird hoffentlich dazu beitragen können, daß das Gefühl der Fairneß vorherrscht, wenn die Wähler in weniger als drei Monaten an die Urnen treten.
    Nach dieser Vorbemerkung darf ich von den drei Gesetzentwürfen ausgehen, die dem Ausschuß überwiesen worden waren, nämlich erstens dem Regierungsentwurf mit einem System von Hauptstimmen und Hilfsstimmen in den Wahlkreisen und mit einem internen Proporz bei der Anrechnung von Wahlkreismandaten auf die nach verbundenen Bundeslisten zu verteilenden Sitze, zweitens dem
    Entwurf der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Strauß und Genossen mit einer Kombination von relativem und absolutem Mehrheitswahlrecht — das Mandat im Wahlkreis sollte demjenigen Bewerber zufallen, der mindestens ein Drittel der Stimmen auf sich vereinigt hätte, im andern Fall sollte eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern stattfinden, die die meisten Stimmen erhalten hätten — und drittens dem Entwurf der Fraktion der SPD, der, von einigen mehr technischen Änderungen abgesehen, dem Wahlgesetz zum ersten Bundestag vom Jahre 1949 entsprach.
    Der Ausschuß beschloß zunächst, seinen Beratungen den Regierungsentwurf zugrunde zu legen. Dafür sprach vor allem, daß die detaillierten technischen Bestimmungen im Entwurf der Regierung systematisch besonders gut gegliedert waren. Sie werden durch eine Fußnote auf Seite 5 der Drucksache bemerkt haben, daß der Wortlaut der Beschlüsse des Ausschusses auf den Wortlaut des Regierungsentwurfs bezogen ist, so daß Änderungen auf der rechten Seite in Fettdruck und in der linken Spalte durch Kursivdruck erscheinen.
    Ich werde im Verlauf meines Berichts nicht auf alle kleineren, mehr redaktionellen Änderungen in den technischen Bestimmungen eingehen. Ich darf hinzufügen, daß ich es selbst bedauere, auf keinen schriftlichen Bericht verweisen zu können; aber das hängt einfach damit zusammen, daß der Ausschuß seine Beratungen erst in der vergangenen Woche abgeschlossen hat und es auf technische Schwierigkeiten stieß, einen solchen schriftlichen Bericht fristgemäß vorlegen zu können.
    Was das Kernstück des Gesetzes, die Bestimmungen über das Wahlsystem angeht, so hat der Ausschuß keinem der ihm überwiesenen drei Entwürfe seine Zustimmung gegeben. Der Regierungsentwurf ist in dieser Beziehung von keiner Seite aufgenommen worden. An Stelle des Entwurfs der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Strauß und Genossen haben der Abgeordnete Dr. Jaeger die Einführung des relativen und der Abgeordnete Dr. Wuermeling die Einführung des absoluten Mehrheitswahlrechts beantragt. Diese Anträge sind im ersten Fall mit 4 gegen 16 Stimmen bei 7 Enthaltungen und im zweiten Fall mit 8 gegen 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen vom Ausschuß abgelehnt worden. Das durch den SPD-Entwurf übernommene Wahlgesetz von 1949 wurde mit 10 gegen 17 Stimmen abgelehnt. Mit 13 gegen 14 Stimmen verfiel auch ein Antrag des Abgeordneten Onnen der Ablehnung. Dieser Antrag beinhaltete im wesentlichen das gleiche System wie das 49er Gesetz, allerdings bei einer Erhöhung der Abgeordnetenzahl auf 484 und bei Veränderung des Verhältnisses zwischen Wahlkreismandaten und Listenmandaten von 60 zu 40 auf 50 zu 50.
    Mit 14 gegen 13 Stimmen hat der Ausschuß dann auf Antrag des Abgeordneten Scharnberg in erster Lesung beschlossen, ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht vorzuschlagen. Nach dem auch in der Öffentlichkeit so genannten Scharnberg-Entwurf sollte jeder Wähler eine Erststimme für die Wahl im Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Wahl nach Bundesliste erhalten. Im Wahlkreis sollte der Bewerber gewählt sein, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hätte. Erhielt er diese Stimmenzahl nicht, sollte eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen innerhalb acht Tagen stattfinden, und bei der Stichwahl wäre der Bewerber mit den meisten Stimmen zum Zuge gekommen. In den Wahlkrei-


    (Brandt)

    sen sollte demnach die Hälfte der Gesamtzahl der Abgeordneten nach dem Prinzip der absoluten Mehrheit ermittelt werden. Mit der Zweitstimme sollte der Wähler eine Bundesliste wählen können. Die jeweilige Bundesliste sollte aus den Landeswahlvorschlägen der betreffenden Partei bestehen. Dabei waren auf Bundesebene Listenverbindungen und Gesamtlistenverbindungen vorgesehen. Ebenfalls sollte der interne Proporz aus dem Regierungsentwurf übernommen werden. Kandidaten, die im ersten Wahlgang ein Drittel der Stimmen im Wahlkreis erhalten hätten, sollten auf der Liste vorrangieren, wenn sie im zweiten Wahlgang nicht gewählt worden wären.
    Der Entwurf des Abgeordneten Scharnberg ging also wie der Regierungsentwurf davon aus, daß insgesamt 484 Abgeordnete zu wählen seien. Die Regierung hatte in der schriftlichen Begründung zu ihrem Entwurf bereits auf die ständig wachsende parlamentarische Arbeit und auf die zunehmende Inanspruchnahme der Abgeordneten durch Mitwirkung in europäischen Organisationen hingewiesen und eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl aus diesen Gründen als nicht nur gerechtfertigt, sondern auch als notwendig bezeichnet. Anträge der Abgeordneten Dr. Jaeger und Dr. Wuermeling einerseits und des Abgeordneten Brandt andererseits, weiterhin von einer Abgeordnetenzahl von 400 auszugehen, hatten im Ausschuß keine Mehrheit gefunden. In der zweiten Lesung des Ausschusses verblieb es dann bei der Zahl 484, wie sie im Regierungsentwurf vorgesehen war.
    Im übrigen wurde das Wahlsystem in der zweiten Lesung dadurch abgeändert, daß ein von der Fraktion der FDP eingebrachter Antrag mit 15 gegen 12 Stimmen angenommen wurde. Dieser Antrag, dem die Beschlüsse zu § 6 und den folgenden Paragraphen entsprechen, lehnt sich an den Scharnberg-Entwurf an, was das Zweistimmensystem und die Relation 50 zu 50 zwischen Wahlkreismandaten und Listenmandaten betrifft. Jeder Wähler erhält also eine Erststimme für die Wahl im Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Wahl nach Landeslisten, nicht Bundeslisten. Der Wähler hat die Möglichkeit, seine Zweitstimme der Liste einer anderen Partei zu geben als jener politischen Gruppierung, für deren Bewerber er sich im Wahlkreis entscheidet.
    Die Zahl der in den einzelnen Ländern zu wählenden Abgeordneten ist im Gesetz selbst festgelegt, wobei die veränderten Bevölkerungszahlen gegenüber 1949 berücksichtigt warden sind.
    Die Einteilung der Wahlkreise erfolgt durch Bundesgesetz, und für die Wahl zum zweiten Bundestag gilt die gleiche Wahlkreiseinteilung, die 1949 gegolten hat. § 55 a verweist auf die Anlage, aus der sich die Wahlkreiseinteilung im einzelnen ergibt. Für die Beibehaltung der bisherigen Kreise sprach vor allem, daß der Verwaltung nach der Verkündung des Wahlgesetzes nur eine verhältnismäßig knappe Zeit zur Verfügung stehen wird. Außerdem wird der durch die Bevölkerungsentwicklung entstandene Größenunterschied zwischen einer Anzahl von Kreisen weitgehend durch die Gesamtverrechnung der Zweitstimmen unter Berücksichtigung der Wahlkreismandate ausgeglichen.
    Mit der Erststimme wird nach dem jetzt vorgeschlagenen System also jener Wahlkreisbewerber gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die Stichwahl entfällt. Es bleibt auf dieser Ebene, bei der Auswahl von 242 Abgeordneten, bei der relativen Mehrheit. Die Zweitstimme gilt für die Wahl nach Landeslisten. Alle im Lande für eine Partei abgegebenen Zweitstimmen werden zusammengezählt. Aus diesen Summen werden nach dem Höchstzahlverfahren die jeder Partei zustehenden Sitze errechnet, wobei zuvor die Sitze in Abzug gebracht werden, welche auf Kreiswahlvorschläge parteiloser Bewerber entfallen sind. Nachdem so die auf jede Partei entfallenden Abgeordnetensitze berechnet sind, werden die in den Wahlkreisen errungenen Sitze abgezogen. Die der Partei danach noch zustehenden Sitze werden aus ihrer Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Es bleibt entsprechend dem 49er Gesetz dabei, daß in den Wahlkreisen errungene Mandate der Partei auch dann verbleiben, wenn sie die nach dem Höchstzahlverfahren ermittelten Zahlen übersteigen.
    Nach § 9 a ist die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien unstatthaft. Das entspricht § 16 des 49er Gesetzes.
    Eine neue Bestimmung in § 52 besagt, daß bei Ungültigkeit der Wahl im Wahlkreis der Abgeordnete Mitglied des Bundestages bleibt, wenn er zugleich auf der Landesliste gewählt war, aber dort nicht zum Zuge gekommen ist, da seine Wahl im Wahlkreis vorgegangen ist.
    Nach § 26 müssen alle Wahlvorschläge politischer Parteien von der zuständigen Landesleitung der Partei unterzeichnet sein. Zusätzlich bedürfen jedoch die Wahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder in der Volksvertretung eines Landes in der letzten Wahlperiode nicht ununterbrochen mit mindestens 5 Abgeordneten oder als Fraktion vertreten waren, 500 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises. Außerdem verlangen die §§ 25 und 35 von den eben genannten Parteien den Nachweis, daß sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm haben. § 35 enthält in bezug auf die Landeslisten die entsprechende Bestimmung hinsichtlich der Unterzeichnung durch die Landesleitung einer Partei oder durch 500 Wahlberechtigte.
    Nach § 26 Abs. 2 muß auch die Kandidatur eines parteilosen Bewerbers im Wahlkreis durch 500 Wahlberechtigte unterstützt werden. § 26 Abs. 2 bestimmt weiter, daß auf solchen, d. h. parteilosen Wahlvorschlägen nicht benannt werden kann, „wer innerhalb von 6 Monaten vor der Wahl einer Partei als Mitglied angehört hat, wenn die Partei, aus der er ausgeschieden ist, keinen eigenen Bewerber aufgestellt hat". Durch diese Bestimmung sollte nach Meinung des Ausschusses vermieden werden, daß Parteien in den Wahlkreisen gewisse ihrer Anhänger als Parteilose aufstellen, die dann, wenn sie ein Mandat errungen hätten, als Parteilose nach § 9 Abs. 1 auf die nach Landeslisten zu errechnenden Abgeordnetensitze der Partei nicht angerechnet würden. Es soll gewissermaßen einem Vorgehen vorgebeugt werden, durch das sich einzelne Gruppen faktisch zuungunsten anderer zusätzlich Mandate verschaffen könnten.
    Gegen den § 26 sind in der letzten Sitzung des Ausschusses ernste Bedenken geltend gemacht worden. Es wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß Angehörige von Parteien benachteiligt würden, wenn sie nicht auch in den Wahlkreisen als parteiungebundene Kandidaten aufgestellt werden könnten. In diesem Zusammenhang wurde weiter die Frage aufgeworfen, ob nicht der Grundsatz der


    (Brandt)

    Wahlgleichheit verletzt werde und damit ein Verstoß gegen Art. 38 des Grundgesetzes gegeben sein könne. Als diese verfassungsrechtlichen Bedenken angemeldet wurden, hatte der letzte Satz von § 26 Abs. 2 jedoch noch eine andere Fassung als die, die dem Hause jetzt vorgeschlagen wird. Der Ausschuß ist bei der jetzt vorliegenden Fassung für § 26 davon ausgegangen, daß eine echte Trennung eines parteiungebundenen Bewerbers von der Partei dann unterstellt werden darf, wenn die betreffende Partei einen eigenen Bewerber aufstellt. Im anderen Fall müsse angenommen werden — so meinte die Mehrheit des Ausschusses —, daß ein tatsächlicher Parteivertreter nur zur Tarnung als parteiloser Bewerber auftrete. Eine solche Möglichkeit wollte der Ausschuß im Interesse einer klaren Entscheidung der Wähler ausschließen.
    Im Zusammenhang mit der soeben erörterten Frage haben 11 Mitglieder des Ausschusses — die Vertreter der CDU/CSU und der Deutschen Partei — die letzte Sitzung des Ausschusses vorzeitig verlassen und sich an den abschließenden Beratungen nicht beteiligt. Aus den Reihen der Mehrheit des Ausschusses wurde dazu festgestellt, daß der Minderheit nicht verweigert worden wäre, die aufgeworfenen Zweifel oder auch verfassungsrechtlichen Bedenken zu dem umstrittenen § 26 während einer Unterbrechung der Sitzung nochmals zu prüfen. Dem entgegen meinte die Mehrheit, nicht einer vorzeitigen Unterbrechung der Sitzung zustimmen zu können, da sich der Ausschuß bei der Abstimmung über den Unterbrechungsantrag erst bei der zweiten Beratung des § 9 befand.
    Die Ausschußmehrheit hat dann die Beratungen abgeschlossen, da die Durchführung der zweiten und dritten Lesung im Plenum dringend geboten erschien. Es darf darauf hingewiesen werden, daß der Wahlrechtsausschuß zwar 13 Sitzungen abgehalten hat, daß jedoch eine Reihe der Sitzungen vorzeitig abgebrochen worden waren und andere überhaupt nicht zu Beratungsergebnissen geführt hatten, weil nicht weniger als achtmal Vertagungsanträgen Rechnung getragen wurde.
    Ich kehre nun noch einmal zu dem § 9, Landeslisten, zurück, dessen Abs. 4 die sogenannte Sperrklausel enthält. Während im 49er Gesetz festgelegt worden war, daß Parteien mit einer Gesamtstimmenzahl von weniger als 5% im Lande bei der Errechnung und Zuteilung der Sitze unberücksichtigt bleiben sollten, wird jetzt vorgeschlagen, die Grenze bei 3 % der gültigen Zweitstimmen im Lande zu setzen. In Übereinstimmung mit dem 49er Gesetz findet die Sperrklausel keine Anwendung, sofern die betreffende Partei im Wahlkreis des Landes einen Sitz errungen hat.
    Neu ist der zweite Satz in Abs. 5 von § 9. Er besagt, daß die Vorschrift in Abs. 4, also die Sperrklausel, keine Anwendung findet auf die von nationalen Minderheiten eingereichten Listen. Der Ausschuß ist dabei von dem einzigen gegenwärtig zur Erörterung stehenden Beispiel, dem der dänischen Minderheit in Schleswig, ausgegangen. Der dortige Südschleswigsche Wählerverband kann auch nach einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine Splitterpartei bezeichnet werden. Es würde nicht billig sein, seine Stimmen auf das ganze Landesgebiet zu beziehen. Die jetzt vorgeschlagene Regelung würde bedeuten, daß die bei den Wahlen in Erscheinung tretende nationale Minderheit einen Sitz dann erhielte, wenn er ihr nach dem Höchstzahlverfahren zustünde, auch ohne daß in diesem Fall — bei nationalen Minderheiten — die 3%-Grenze im Landesmaßstab erreicht wäre. Auf Antrag des Abgeordneten Scharnberg ist der Partei einer nationalen Minderheit weiter in § 54 a zugebilligt, daß sie einen Vertreter mit beratender Stimme, und zwar den ersten Bewerber auf ihrer Landesliste, in den Bundestag entsenden kann, wenn sie nach § 9 zwar keinen Sitz erhalten hat, wenn sie aber im Bundesgebiet mehr als ein Vomtausend der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten hat.
    Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zum § 54 über die Ausdehnung des Wahlgesetzes auf Berlin. Die Vertretung Berlins, eines Landes, in dem die Anwendung des Grundgesetzes noch Beschränkungen unterliegt, ist in Art. 144 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgesehen. Die Militärgouverneure haben im Mai 1949 bestimmt, daß die Vertretung Berlins im Bundestag auf eine kleinere Zahl beschränkt bleiben solle, daß die Abgeordneten aus Berlin im Bundestag nicht stimmberechtigt sein sollten und daß Berlin nicht unmittelbar durch den Bundestag regiert werden dürfe. Der letztere Punkt mag in diesem Zusammenhang unerörtert bleiben. Der Vorbehalt wegen der Zahl der Abgeordneten aus Berlin ist bei der Änderung des bisherigen Wahlgesetzes zu Beginn des vorigen Jahres hinfällig geworden. In der Frage der Stimmberechtigung sind die Alliierten offensichtlich bis auf weiteres nicht geneigt, eine volle Gleichstellung der Abgeordneten aus Berlin zuzulassen. Dem wird Rechnung zu tragen sein. Der Ausschuß war jedoch in Übereinstimmung mit einer Stellungnahme des Bundesrats der Meinung, daß es nicht richtig sein würde, wenn der deutsche Gesetzgeber von sich aus am Begriff „beratende Abgeordnete" festhielte und damit Einschränkungen für die Abgeordneten aus Berlin aus deutschem Recht statt bisher aus Besatzungsrecht einführte. Es ist auch darauf hingewiesen worden, daß schon der jetzige tatsächliche Status der Berliner Abgeordneten — ihre Mitwirkung in den Ausschüssen etwa und die Mitwirkung Berlins im Vermittlungsausschuß zwischen Bundestag und Bundesrat — nicht mehr mit der Formulierung „beratende Abgeordnete" übereinstimmt.
    Im Ausschuß ist darauf hingewiesen worden, daß die Militärgouverneure 1949 keine Auflage wegen des Verfahrens erteilt hätten, nach dem die Abgeordneten in Berlin zu wählen seien. Der damals einmütig zum Ausdruck gebrachte Wunsch des Berliner Stadtparlaments nach direkten Wahlen scheiterte an einem Einspruch der lokalen Kommandantur. Der Wahlrechtsausschuß hat in Anwesenheit des Regierenden Bürgermeisters von Berlin darüber beraten, welche Formulierung des Berlin-Paragraphen den politischen Gegebenheiten und den nationalpolitischen Erfordernissen am besten Rechnung tragen würde. Eine beträchtliche Mehrheit verständigte sich zunächst darauf, vorzuschlagen, daß das Land Berlin nach den Grundsätzen dieses Gesetzes, also des Bundeswahlgesetzes, gemäß Art. 144 des Grundgesetzes soundso viele Abgeordnete entsendet. Es ist dann bekanntgeworden, daß auf alliierter Seite in diesem Zusammenhang ernste Bedenken gegen die direkte Bezugnahme auf die Grundsätze des Bundeswahlgesetzes und auf das Grundgesetz bestünden. Daraufhin wurde im Ausschuß festgelegt, lediglich vorzuschlagen, daß das Land Berlin soundso viele Abgeordnete entsendet und das Nähere durch ein Gesetz des Landes Berlin geregelt wird. Schließlich jedoch hat der Ausschuß in seiner abschließenden Sitzung be-


    (Brandt)

    schlossen, die Ihnen vorliegende Formulierung zu unterbreiten, die folgendermaßen lautet:
    Die wahlberechtigte Bevölkerung des Landes Berlin entsendet zweiundzwanzig Vertreter in den Bundestag.
    Das Nähere regelt ein Gesetz des Landes Berlin.
    Durch diese Formulierung sollte zum Ausdruck kommen, daß auch die Vertreter aus Berlin ihr Mandat von der wahlberechtigten Bevölkerung erhalten sollten, unabhängig von der Frage, ob sie im übrigen schon volles Stimmrecht erhalten, und ausgehend von der Erwartung, daß nicht besatzungsrechtliche Schritte gegen eine direkte Wahl unternommen werden.
    Es ist im übrigen, was die deutsch-rechtliche Lage angeht, darauf verwiesen worden, daß sich Art. 144 Abs. 2 des Grundgesetzes auf Art. 38 bezieht, nach dem alle Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen sind.
    Einen Hinweis auf den eben von mir erörterten § 54 finden Sie in § 6 Abs. 3. Ich darf in diesem Zusammenhang noch erwähnen, daß der Wohnsitz oder dauernde Aufenthalt im Lande Berlin bei den Bestimmungen über das Wahlrecht und die Wählbarkeit in den §§ 1 und 5 mit den entsprechenden Voraussetzungen im Bundesgebiet gleichgestellt worden sind und daß weiter Berlin in § 57 bei der Wahl der Ländermitglieder zur Bundesversammlung berücksichtigt wird.
    Sie finden also, wenn Sie den Vorschlag des Ausschusses im ganzen betrachten, im Ersten Teil unter I die Bestimmungen über Wahlrecht und Wählbarkeit. Dabei ist der Regierungsentwurf im wesentlichen unverändert übernommen. Unter II ist in den §§ 6 bis 12 das Wahlsystem geregelt. Dazu habe ich das erforderlich Erscheinende in diesem Zusammenhang bereits gesagt.
    Abschnitt III befaßt sich mit der Vorbereitung der Wahl. Dazu ist auf einige redaktionelle Änderungen hinzuweisen, unter anderem auf die Änderung der Fristen in einer Reihe von Paragraphen, in §§ 35 und 37, aber auch in §§ 33 und 34.
    Ich darf in Zusammenhang mit diesem Abschnitt III noch auf ein technisches Versehen aufmerksam machen, das sich bei der raschen Drucklegung ergeben hat und das ich hier zur Sprache bringen möchte, damit nicht ein besonderer Antrag gestellt werden muß. Es handelt sich um eine Angelegenheit, die politisch nicht problematisch ist. Der § 26, wie Sie ihn in der Vorlage finden, enthält nur zwei Absätze. Die vorn Ausschuß bereits beschlossenen Absätze 3 und 4 sind versehentlich nicht aufgenommen worden. Diese beiden Absätze zu § 26 haben folgenden Wortlaut:

    (3) Der Wahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. In den Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat.


    (4) Wahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei, andere Wahlvorschläge ein Kennwort enthalten.

    Ich darf darum bitten, Herr Präsident, daß dieses Versehen berücksichtigt und der Mündliche Bericht des Ausschusses entsprechend ergänzt wird.
    Abschnitt IV enthält die Bestimmungen über die Wahlhandlung. Dabei ist in § 41 das Verbot der Wahlpropaganda im Wahlgebäude aufrechterhalten worden, nicht aber im Umkreis von 50 Metern, wie es der Regierungsentwurf vorsah.
    Abschnitt V handelt von der Feststellung des Wahlergebnisses. Hier wurde eine Reihe mehr redaktioneller Änderungen vorgenommen.
    Abschnitt VI enthält die besonderen Vorschriften für Nachwahlen und Wiederholungswahlen.
    Die unter VII — Ausscheiden und Ersatz von Abgeordneten — fallende Zusatzbestimmung bei § 52 habe ich bereits erwähnt.
    In § 52 b sind nun die Folgen eines Parteiverbotes geregelt. Hiernach verlieren Abgeordnete einer Partei oder Teilorganisation, die zur Zeit der Antragstellung oder der Verkündung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit dieser Partei angehört haben, ihren Sitz. Sind die Abgeordneten jedoch in Wahlkreisen gewählt, so ist die Wahl in diesen Kreisen zu wiederholen, wobei die Abgeordneten, die ihren Sitz verloren haben, nicht als Bewerber aufgestellt werden können. Soweit solche Abgeordnete auf Landesliste gewählt worden sind, bleibt der Sitz unbesetzt und die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages verringert sich entsprechend. Das gilt jedoch nicht, wenn die Abgeordneten auf der Landesliste einer anderen Partei gewählt worden sind. In diesem Falle wird der nächste nichtgewählte Bewerber der Liste einberufen.
    Durch § 53 ist das System der Ersatzwahl, wie es das 49er Wahlrecht kennt, weggefallen. In den jetzt vorliegendenen Entwurf ist die Regelung aufgenommen worden, die zur Zeit durch die Novelle zum Wahlgesetz von 1949 gilt, nämlich daß in jedem Falle, wenn ein Abgeordneter stirbt, die Wahl ablehnt oder sonst aus dem Bundestag ausscheidet, der Sitz nach der Landesliste derjenigen Partei besetzt wird, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Damit entfallen die Nachwahlen. Lediglich bei parteilosen Wahlkreisbewerbern muß eine Ersatzwahl stattfinden.
    Unter VIII finden Sie die Schlußbestimmungen, von denen die wichtigeren hier bereits genannt wurden.
    Im Zweiten Teil enthalten die §§ 57 und 58 die Bestimmungen für die Wahl der Bundesversammlung und des Bundespräsidenten mit einer gegenüber dem Regierungsentwurf kleinen, Berlin betreffenden Änderung.
    Hinzugefügt worden ist schließlich ein § 59 mit der Regelung über das Inkrafttreten des Gesetzes.
    Ich darf Sie, meine Damen und Herren, namens der Mehrheit des Wahlrechtsausschusses ersuchen, dem Antrag, der Ihnen auf Drucksache Nr. 4450 vorliegt, zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)