Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Anfang einige Dinge richtigstellen, die der Herr Müller von der kommunistischen Gruppe angeschnitten hat. An und für sich ist es ja so, daß die Kommunistische Partei überhaupt in letzter Linie ein moralisches Recht hat, in Kriegsgefangenenangelegenheiten das Wort zu ergreifen.
Wir haben gerade die von den Kommunisten in der Sowjetzone eingesperrten Brüder und Schwestern eigens nachträglich noch zu Heimkehrern erklären müssen, um zu versuchen, wenigstens einen Teil dessen wiedergutzumachen, was die Bundesbrüder des Herrn Müller da drüben angerichtet haben. Von den Verhältnissen in der Sowjetunion will ich noch gar nicht reden. In dem Augenblick, in dem sich die Kommunistische Partei getraut, einmal einen Appell an Moskau zu richten, daß auch von ihrer Seite nun die Frage der Heimkehrer und der deutschen Kriegsgefangenen für lösbar angesehen würde, in dem Augenblick könnte man vielleicht wieder mit ihnen über diese Fragen reden; aber bis dahin ist das nicht möglich.
Davor schützen Sie auch nicht, meine Herren von der äußersten Linken, Ihre Propagandaanträge, die Sie hier stellen. Sie können hier ein Entlassungsgeld von 5000 DM beantragen. Das ist uns genau so interessant wie die Beträge, die Sie im vorigen Jahr beantragt haben. Sie wissen genau, daß es Propagandaanträge sind. Aber wir wissen genau, daß wohl keine Gruppe in Deutschland so immun gegen den Kommunismus ist wie die Heimkehrer, weil sie ihn nämlich jahrelang am eigenen Leibe haben erfahren dürfen.
Das, was Herr Kollege Müller hier über den Arbeitsverdienst der Kriegsgefangenen in den Vereinigten Staaten erzählt hat, ist zwar inzwischen mindestens zehn- oder zwanzigmal in der Öffentlichkeit richtiggestellt worden. Aber anscheinend ist seine Unterrichtung über diese Frage recht einseitig. Es beweist uns allerdings die Richtigkeit des Verdachts, den wir schon die ganze Zeit hatten, daß nämlich eine Gruppe der Kriegsgefangenen aus USA tatsächlich das ist, was wir immer vermuteten nämlich eine kommunistische Tarnorganisation. Glauben Sie uns, wir lesen auch die Produkte, die von dieser Seite kommen. Wir haben keine Angst vor dem, was da gesagt wird. Die 300 Millionen Dollar, die Sie hier eben erwähnten, existieren nur in der Phantasie einiger Manager, die sich mit Hilfe dieses Phantasieprodukts ein ausgezeichnetes Leben verschafft haben und die allein aus Eintrittsgeldern in ihren Verband über 170 000 Mark in ihre eigene Tasche haben fließen lassen
und deren sie sich bedienen, um mit anti-amerikanischen Parolen irgendwelche Propaganda in der deutschen Öffentlichkeit zu machen.
Uns ist bekannt, daß nach dem Völkerrecht den Kriegsgefangenen eine Entschädigung zusteht. Uns ist auch bekannt, daß die Kriegsgefangenen in den westlichen Gewahrsamsstaaten sie erhalten haben. Aber, Herr Müller, daß Sie hier in Anwesenheit von Leuten, die etwas von den Dingen verstehen, zu behaupten wagen, in der Sowjetunion hätten die Kriegsgefangenen Geldbeträge für ihre Arbeit bekommen, von denen sie sich Lebensmittel und Genußmittel hätten kaufen können, das hätten Sie lieber nicht sagen sollen!
— Es gibt tatsächlich einige wenige, die uns genau bekannt sind, die einige Rubel erhalten haben. Einige wenige! Und wenn ich Ihnen das auf die Gesamtzahlen umrechne, dann kommt auch nicht der verschwindendste Bruchteil eines Prozentes bei dieser Geschichte heraus.
— Nein, da ist nicht gelogen worden! Wir wissen es genau; wenn man Tausende und Hunderttausende von Heimkehrern befragt hat, dann erhält man schon ein Bild über die Verhältnisse, wie sie wirklich sind.
Ich will auf diese Dinge weiter nicht eingehen.
Ich möchte nur auf das, was Herr Bundesarbeitsminister Storch gesagt hat, noch einiges erwidern. Herr Arbeitsminister, Sie sagten, Sie hätten die weitere Bearbeitung dieses Entwurfs zurückstellen lassen, weil Sie nicht wollten, daß in einem Gesetz Versprechungen gemacht werden, die erst in drei oder vier Jahren realisiert werden. Herr Bundesarbeitsminister, wenn Sie bereit sind, sich dafür stark zu machen, daß die Entschädigung nicht auf fünf oder sieben Jahre verteilt zu werden braucht, sondern daß wir sie auf einen Schlag bezahlen können — glauben Sie, wir sind die letzten, die dann nein sagen würden! Da würden Sie die begeisterte Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses finden. Das wird aber ebensowenig möglich sein, wie es im Lastenausgleich möglich ist, diese Beträge auf einmal flüssig zu machen. Aus diesem Grunde haben wir den Weg der ratenweisen Zahlung nach der sozialen Dringlichkeit im Verlauf mehrerer Jahre gewählt.
Auch die Frage des Stichtags, Herr Bundesarbeitsminister, hat uns lange bewegt. Wenn Sie sagen, diejenigen, die 1945/46 gekommen sind, dürften nicht schlechter behandelt werden, so sind wir jederzeit bereit, den Stichtag auf den 8. Mai 1945 oder noch vorher festzusetzen. Wir sind auch bereit, den Stichtag wegzulassen und nur nach der Länge der Gefangenschaft zu gehen, damit die bessergestellt werden, die 1941 in Gefangenschaft gekommen sind. Aber wir haben überlegt, daß unter normalen Verhältnissen die Entlassung von fünf Millionen Kriegsgefangenen ohnedies anderthalb Jahre in Anspruch genommen hätte und daß eben die Kriegsgefangenschaft für diejenigen eine besondere Härte war, die nach der normalen Entlassungszeit noch in der Kriegsgefangenschaft bleiben mußten. Daher kommt der Stichtag vom 1. Januar 1947, den zurückzuverlegen sich wahrscheinlich niemand hier genieren wird.
Zu Ihren Zahlen, Herr Bundesarbeitsminister, möchte ich noch etwas hinzufügen. Die Zahlen stimmen nämlich nicht. 1948 sind 468 394 Heimkehrer gezählt worden, und die Zahl von 1947 ist 219 504. 1949 waren es 300 375. 1950 waren es nicht, wie Sie sagten, 21 000, sondern 48 221. 1951 waren es 4175. Aber Herr Bundesarbeitsminister, daneben stehen ungefähr 175 000 Kriegsgefangene, die geflohen sind, die kein Entlassungslager berührt haben und die Ihnen bisher völlig unbekannt sind. Das heißt, die Zahlen, die ich Ihnen eben nannte, sind auch nur als Zahlen bekannt; Sie wissen nicht, wer die Leute sind, Sie wissen nicht, wo die Leute sind, Sie wissen nicht, welche Ansprüche sie im einzelnen haben; und darum dreht es sich. Es genügt ja nicht, daß Sie die Zahlen der Entlassungslager einfach addieren; damit ist über die Berechtigung der einzelnen Ansprüche noch gar nichts gesagt. Daneben steht die große Zahl der Geflohenen, die überhaupt keine Papiere in Händen haben.
Was nun den Entwurf der Regierungskoalition betrifft, meine Damen und Herren, so steht darüber: „Zweites Heimkehrergesetz". Unserer Ansicht nach ist dieser Titel reichlich anmaßend. Denn was in diesem Gesetz steht, ist nichts anderes als eine unwesentliche Ergänzung des bisherigen Heimkehrergesetzes, wenn ich auf die §§ 25 b bis 25 g einmal nicht eingehe. Es hat nicht die Bedeutung eines „Zweiten Heimkehrergesetzes". Denn die Bestimmungen, die ich eben erwähnte, sind in den Entwürfen der anderen Fraktionen auch enthalten. Aber das, was nun in dieser Ergänzung des Heimkehrergesetzes steht, das sind zum großen Teil Dinge, die bei einer guten Ausführung — und zwar einer dem Willen des Gesetzgebers entsprechenden Ausführung — des alten Heimkehrergesetzes gar nicht hätten geregelt zu werden brauchen. Wer hat denn die Arbeitsämter daran gehindert, die Heimkehrer in dem von ihnen erlernten Beruf zu vermitteln? Doch kein Mensch! Niemand hat sie daran gehindert; das war ja nicht verboten. So hätte man viele Dinge, die in diesem Entwurf stehen, einfach durch Erlasse des Bundesarbeitsministeriums regeln können. Andere Dinge aber, die in dem Entwurf stehen, sind sogar Einschränkungen des bisherigen Rechts und nicht Verbesserungen des bisherigen Rechts. Alle diese Dinge müssen im Ausschuß diskutiert und dort auch einer Regelung zugeführt werden.
Aber wir haben noch ein besonderes Bedenken gegen eine erneute Novellierung des Heimkehrergesetzes. Denn, meine Damen und Herren, die alte Novelle zum Heimkehrergesetz ist ja bis heute noch nicht ausgeführt, und wir glauben, daß bei einer derartig nachlässigen Behandlung der Heimkehrerangelegenheiten auch das Schicksal dieser Novelle sehr zweifelhaft ist. Seit 18 Monaten warten wir auf die Richtlinien des Herrn Bundesinnenministers zum § 9 a der ersten Novelle, und seit 18 Monaten ist in der Frage, die von entscheidender Bedeutung für die Heimkehrer ist, die im öffentlichen Dienst standen oder in den öffentlichen Dienst eintreten wollen, nichts erfolgt. Wenn mit einer derartigen Einstellung an die Novellierung von Gesetzen herangegangen wird, brauchen wir uns, glaube ich, in dieser Richtung keine allzu große Mühe mehr zu machen.
Ein entscheidender Punkt, der uns wiederholt beschäftigt hat, ist auch in dieser Novelle wiederum nicht geregelt, und zwar die Frage der auf deutschem Boden in ausländischem Gewahrsam befindlichen oder befindlich gewesenen Kriegsgefangenen. Obwohl der Gesetzgeber bei der ersten Novelle ausdrücklich durch die Streichung der Worte im Regierungsentwurf „im Ausland" zum Ausdruck gebracht hat, daß er auch die im Inland in Gefangenschaft geratenen Kriegsgefangenen mit in das Gesetz einbezogen wissen wollte, ist der Wille des Gesetzgebers in diesem Punkte mißachtet und — ich kann mich nicht anders ausdrücken — durch juristische Haarspaltereien umgangen worden. Ich sage ganz offen, daß wir gewisse Bedenken gegen die Ausführung des Heimkehrergesetzes durch die Arbeitsverwaltung von Anfang an gehabt haben und daß die Ereignisse uns in diesen Bedenken nur bestärkt haben.
Frau Dr. Probst, Sie haben hier am 9. Oktober selber die Forderung nach einer Zentralstelle für die Heimkehrerbetreuung erhoben. Da haben Sie vollkommen recht gehabt, und ich kann diese Forderung heute nur unterstreichen und wünschen, daß sie in einer Form in Erfüllung geht, die uns
eine gewisse Unabhängigkeit dieser Dinge von den Fachministerien sichert. Sie haben damals weiterhin erklärt, daß das Heimkehrergesetz allumfassend und komplex sei, weil die Ansprüche des Heimkehrers in alle Rechts- und alle Verwaltungsgebiete eingreifen, und daß man es nicht dem Heimkehrer überlassen dürfe, ob er physisch und seelisch überhaupt in der Lage sei, sich sein Recht bei den verschiedenen Behördenstellen — die sich zudem noch überschneiden — zu erkämpfen. Diesen Zustand zu beenden, das wäre eine Aufgabe der zweiten Novelle zum Heimkehrergesetz gewesen. Aber ich habe nichts in dieser Novelle gefunden, was diesen Zustand zu beenden geeignet wäre; es bleibt also alles so unbefriedigend, wie es ist, ja es wird sogar die Frage der Existenzaufbauhilfe, der Hausratshilfe und der Wohnungsbeschaffung hinsichtlich der Zuständigkeit nicht geregelt, so daß die Gefahr besteht, daß neben den Ausgleichsämtern nun auch noch die Arbeitsämter anfangen, sich mit dieser Materie, die ihnen ja vollkommen fremd ist, zu beschäftigen. Die vorliegende Novelle ist ein Torso und schließt die Lücken des Heimkehrergesetzes nur zu einem Teil. Es erscheint mir fraglich, ob der Ausschuß den Ausbau dieser Novelle zu einem brauchbaren Instrument, das den Namen „Zweites Heimkehrergesetz" dann wirklich verdient, in der Kürze der Zeit noch durchsetzen kann.
Es erscheint mir insbesondere deshalb fraglich, weil Frau Dr. Probst im Namen ihrer Fraktion ja Anforderungen an ein Gesetz gestellt hat, die unerfüllbar sind für jemand, der das Gesetz zu machen hat. Sie hat wiederholt davon geredet, daß hier kollektiv, daß hier schematisch gesprochen würde. Ja, ein Gesetz ist nun einmal in der unangenehmen Lage, etwas schematisch regeln zu müssen. Man kann doch nicht für jeden einzelnen Fall ein Sondergesetz machen. Die hundertprozentig individuelle Regelung, die hier verlangt worden ist, gibt es nicht auf dem Wege der Gesetzgebung, sondern die kann nur im Wege der Ausführung mehr oder weniger erreicht werden. Wenn man aber an die Schaffung eines Gesetzes überspitzte Ansprüche stellt, wie das von Frau Dr. Probst gemacht worden ist, dann ist das nichts anderes, als wenn man die Schaffung eines derartigen Gesetzes von vornherein unmöglich macht und damit das Nein spricht, worauf der Kollege Euler mit Recht hingewiesen hat,
Frau Dr. Probst hat gesagt, das Schema, daß die Zeit das einzige Kriterium für die Regelung der Entschädigung sei, wäre unzureichend. Welches andere Kriterium will sie denn anwenden? Es ist doch ganz logisch, daß der, der zuletzt gekommen ist, die meisten Chancen in der Heimat verpaßt hat, und daß der, der 1950 gekommen ist, wesentlich übler daran ist als der, der schon 1945 die Möglichkeit hatte, sich in der Heimat wieder eine Existenz aufzubauen. Und es ist doch ganz logisch, daß die, die am längsten in Kriegsgefangenschaft waren, mehr bekommen müssen als die, die nur kurze Zeit darin waren. Denn wir wollen ja nicht Erlittenes, wir wollen ja nicht die Güte oder das Schlechte der Lagerküche in die Waagschale werfen, wenn wir Entschädigung zahlen, sondern das Geleistete — das einzige, was wir objektiv hundertprozentig einwandfrei feststellen können —, die in soundso viel Jahren und Tagen geleistete Arbeit. Da gibt es keine andere Möglichkeit und kein anderes Schema als das, was in den beiden Entwürfen der SPD und der FDP angewandt worden ist.
Frau Dr. Probst sagt: Ja, die Abfindung durch Geld ist unpersönlich und kollektiv. Man kann sagen: leider oder man kann sagen: Gott sei Dank ist das Geld immer etwas Unpersönliches, und wir können ja nicht mit Ehrenurkunden oder ähnlichen Anerkennungen oder mit Orden diese Dinge bereinigen, sondern eben nur mit Geld, das selbstverständlich unpersönlich ist. Das ist kein Symbol, und das ist kein Ehrensold, sondern das ist eine Entschädigung für eine Leistung. Wir können dabei keine Rücksicht darauf nehmen, ob die Verhältnisse in den einzelnen Lagern schwierig waren oder nicht, weil das auf dem Wege der Gesetzgebung unmöglich geregelt werden kann.
Wir müssen in diesem Gesetz ein einfaches und klares System wählen, und Ihr Vergleich mit den sozialpolitischen Gesetzen, die der Bundestag bereits verabschiedet hat, geht deswegen vollkommen an der Sache vorbei, weil es sich nämlich hier überhaupt nicht um ein sozialpolitisches Gesetz handelt. Aber ich frage Sie, wie hätten Sie das Bundesversorgungsgesetz denn verabschieden wollen, wenn Sie Ihre Anforderungen an die Verabschiedung dieses Gesetzes gestellt hätten und wenn Sie da nicht auch pro Erwerbsminderungsgrad ganz bestimmte Rentensätze festgesetzt hätten, ganz einerlei, ob der Betreffende außerdem noch anderes Leid und anderes schweres Schicksal zu tragen hat. Das können wir natürlich in einem derartigen Gesetz auf gar keinen Fall berücksichtigen.
Wir haben das Gefühl, daß auch durch die Hereinziehung dieses Gesetzes in die Kette der sozialpolitischen Gesetze die Gefahr heraufbeschworen wird, eine Gruppe, beispielsweise die Kriegsopfer, gegen die andere, beispielsweise die Heimkehrer, auszuspielen, und dieser Gefahr möchten wir von vornherein vorgebeugt haben, abgesehen davon, daß die Soldatenverbände und die Kriegsopferverbände sich hinter dieses Gesetz gestellt haben.
Ich möchte die Diskussion über das, was Frau Dr. Probst gesagt hat, hier im einzelnen nicht vertiefen. Wir werden im Ausschuß dazu noch genügend Gelegenheit haben. Ich habe nur eine Befürchtung: Wenn man mit dieser Einstellung der größten Partei dieses Hauses an dieses Gesetz herangeht, werden wir wahrscheinlich im Ausschuß mit derartigen Schwierigkeiten und Verzögerungen zu rechnen haben, daß mir allmählich doch die Sorge kommt, ob bei dieser Einstellung noch mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Ausschuß zu rechnen sein wird. Es wird sehr darauf ankommen, von vornherein uferlosen Diskussionen wie auch überspitzten Anforderungen an dieses Gesetz zu begegnen, um nicht das Schicksal des gesamten Gesetzes zu gefährden.
Zu dem Entwurf der FDP möchte ich nicht viel sagen. Er deckt sich ja weitgehend mit dem Entwurf, den wir selber eingereicht haben. Es ist nur eine kleine Panne darin, indem eine Rechtsverordnung übernommen wurde, für die die entsprechenden Vorbestimmungen nur bei unserem, aber nicht bei Ihrem Entwurf stehen. Aber das kann man sehr leicht beheben, wenn Sie unsere Existenzaufbauhilfe, unsere Haushaltsentschädigung und unsere Wohnraumhilfe auch in Ihren Entwurf übernehmen. Dann ist die Sache vollkommen in Ordnung.
Bei einem Wettlauf um die Regelung der Heimkehrerfrage kann so etwas natürlich leicht vorkommen. Wir von der SPD haben volles Verständnis für die Eile, in der dieser Gesetzentwurf von der FDP und der DP vorgelegt worden ist. Wir haben das Verständnis, sage ich, auch dann noch, obwohl wir den Artikel kennen, den Herr Kollege Dr. Mende — den ich im Augenblick nicht sehe — in der „FDK" am 26. Mai veröffentlicht hat, in dem er schreibt, daß das Entschädigungsgesetz unmöglich bis zum 3. Juli 1953 verabschiedet werden könne,
und in dem er meint, daß dieser Auffassung auch diejenigen seien, die diesen Entwurf nun trotzdem eingereicht hätten. Meine Damen und Herren, dieser Auffassung waren wir eben nicht. Wir glaubten aus Gründen, die ich vorhin dargelegt habe, daß dieses Gesetz verabschiedet werden könne und verabschiedet werden müsse. Dazu gehört aber, daß man das auch will. Wir stellen unseren Zweifel an diesem guten Willen auch bei der Freien Demokratischen Partei sehr gern zurück, wenn wir durch die Art und Weise, in der diese Dinge im Ausschuß beraten werden, vom Gegenteil überzeugt werden.
Den von Dr. Mende aber befürchteten parteipolitischen Mißbrauch mit diesem Gesetz im Wahlkampf können Sie sehr einfach verhindern, indem Sie nämlich diesem Gesetz zustimmen.
Meine Freunde wären sehr froh, wenn sie über diese Frage im Wahlkampf überhaupt nicht mehr zu reden brauchten, weil dieses Gesetz von allen Parteien dieses Bundestages angenommen worden ist.