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ID0127106600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 271. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1953 13397 271. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen 13398C, 13405A, 13414D Ergänzungen der Tagesordnung: Aufsetzung des Antrags betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Dr. Brill 13398C, 13440A Antrag auf Überweisung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Nr. 4423 der Drucksachen) an den Haushaltsausschuß 13398D, 13444C Dr. Horlacher (CSU) 13398D Schoettle (SPD) 13398D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr. 4345 der Drucksachen) 13399A Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht 13399A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dr. Steinbiß, Pohle, Dr. Hammer, Frau Kalinke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen des Hebammenwesens (Nr. 4351 der Drucksachen) . . . 13399A Frau Dr. Mulert (FDP), Antragstellerin 13399B Beschlußfassung 13400A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nr. 3440 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (Nr. 4371 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 956) 13400B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 13400B Renner (KPD) 13405B, 13407A, 13409B, 13411D Frau Döhring (SPD) 13408D Junglas (CDU) 13409B, 13411A Funcke (FDP) 13410A Striebeck (SPD) 13410A Abstimmungen . 13406D, 13408C, 13410A, 13412D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 4299 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Nr. 4377 der Drucksachen, Umdruck Nr. 946) 13413B Dr. Hammer (FDP) 13413B Abstimmungen 13413B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4380 der Druck- sachen, Umdrucke Nrn. 963, 965, 966) . 13413C Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin 13413D Freiherr von Aretin (FU) 13414D Frau Strobel (SPD) . . . . 13415B, 13415C Gundelach (KPD) 13416B Huth (CDU) . . . 13415B, 13416C, 13418A Dr. Hammer (FDP) . . . 13417B, C, 13418D Frau Dr. Steinbiß (CDU) 13418D Abstimmungen 13415C, 13419A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Nr. 3232 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Nr. 4397 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 955) 13419B Frau Dr. Steinbiß (CDU), Berichterstatterin 13419B Abstimmungen 13421A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nrn. 4254, 3914 der Drucksachen) 13421B Gleisner (SPD), Berichterstatter . 13421C Günther (CDU) 13421D Jacobs (SPD) 13422A, 13424C Dr. Schillinger, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finan- zen 13423B Dr. Mende (FDP) 13424A Beschlußfassung 13425B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene (Zweites Heimkehrergesetz) (Nr. 4316 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FU, den Abg. Merten, Frau Hütter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4318 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der FDP, DP u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4446 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4426 der Drucksachen) 13425B Frau Dr. Probst (CDU), Antragstellerin 13425C, 13431A Merten (SPD), Antragsteller 13427A, 13436A Storch, Bundesminister für Arbeit 13428C Frau Hütter (FDP) 13428D Löfflad (DP) 13430B Euler (FDP) 13433D, 1343913 Müller (Frankfurt) (KPD) 13434B Ribbeheger (FU) 13435C Müller-Hermann (CDU) 13438D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen und an den Haushaltsausschuß 13439D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Dr. Brill (Nr. 4453 der Drucksachen) . . . 13398C, 13440A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 13440A Beschlußfassung 13440B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abg. Kuntscher, Schütz, Dr. Götz u. Gen. betr. Verbilligte Bahnfahrten für Heimatvertriebene und Flüchtlinge (Nrn. 4350, 3963 der Drucksachen) 13440B Dr. Mücke (SPD), Berichterstatter 13440B Beschlußfassung 13440C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 945) 13440C Beschlußfassung 13440C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nm. 4366, 4328 der Drucksachen) 13440C Kemmer (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13445 Frau Thiele (KPD) 13440D Priebe (SPD) 13442A ( Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 13443D Beschlußfassung 13444C Nächste Sitzung 13444D Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4366 der Drucksachen) 13445 Die Sitzung wird um 9 Uhr 6 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 271. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, FU (BP-Z) betreffend Berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nrn. 4366, zu 4366, 4328 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Kemmer Die Ausschüsse für Fragen der Jugendfürsorge und für gesamtdeutsche Fragen haben in einer gemeinsamen Sitzung den interfraktionellen Antrag über die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der Jugendlichen, die aus der Sowjetzone geflohen sind, in der Form einstimmig angenommen, wie sie der Mündliche Bericht wiedergibt. Um das Problem zu kennzeichnen und schärfer zu umreißen, erscheinen einige Vorbemerkungen allgemeiner Art angebracht. In diesem Jahre sind im Januar über 2000, im Februar 2257, im März 4738, im April 4551, im Mai 3011 und vom 1. bis zum 7. Juni 972 Jugendliche von Berlin ausgeflogen worden. Seit Mitte Mai standen weniger Flugzeuge für diesen Zweck zur Verfügung. Daher geben die beiden letztgenannten Ziffern kein genaues Bild über die Gesamtzahl, da noch nicht alle Jugendlichen von Berlin ausgeflogen werden konnten. Schon rein zahlenmäßig steht man hier vor einer Aufgabe, die mit den üblichen Hilfsmaßnahmen nicht mehr gemeistert werden kann. Dazu kommt, daß diese Jugendlichen, geprägt durch das Sowjetsystem, nach nachhaltigen Erlebnissen unter diesem Regime, einsam und unerfahren, Opfer vieler Enttäuschungen, die auf überspannte Erwartungen folgten, einer besonderen Betreuung bedürfen, die geeignet ist, ihre menschliche, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu bewirken und zu gewährleisten. In diesen Jugendlichen darf nicht das Gefühl entstehen, als ginge es ihnen heute besser, wenn sie bessere FDJler gewesen wären. Um eine gute Eingliederung zu erreichen, schlägt der Ausschuß zwar keine Patentlösung vor; wohl aber bietet der Antrag eine Fülle von Möglichkeiten dar, die je nach Art der Jugendlichen, nach den örtlichen Gegebenheiten und nach den Möglichkeiten der verschiedenen Trägergruppen ausgeschöpft werden können. Nur die wichtigsten Gesichtspunkte sollen erläutert werden. Zunächst waren die Ausschüsse sich einig in der Forderung, den Aufenthalt der Jugendlichen in Berlin so kurz wie irgend möglich zu halten. Unverzüglich soll ein zentrales Jugendlager eingerichtet werden, um es den Jugendlichen zu ersparen, von Stelle zu Stelle quer durch Berlin fahren und die verschiedenen Punkte passieren zu müssen, die zur Abwicklung des Aufnahmeverfahrens vorgesehen sind. Bis zur Schaffung eines zentralen Jugendlagers soll sich das ganze Notaufnahmeverfahren in den vorhandenen Jugendlagern abwickeln. In den Berliner Lagern sowohl wie in den Jugendauffanglagern Sandbostel und Westertimke ist die Zahl erfahrener Jugendbetreuer auf 1 : 15 zu erhöhen; desgleichen ist für eine ausreichende Zahl von Berufsberatern und Jugendvermittlern Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck sind die in allen Lagern tätigen Lagerdienste der Jugendverbände, die Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, die den Jugendlichen im Lager eine große Hilfe bedeuten, zu unterstützen und zu fördern. Auch in den Auffanglagern der Bundesrepublik soll der Aufenthalt möglichst kurz sein. Der Ausschuß warnt mit Nachdruck und mit allem Ernst vor der Täuschung, als ob mit der Vermittlung der Jugendlichen in irgendeine Arbeit das Problem gelöst sei. Man weiß, daß der weitaus größte Teil der Jugendlichen berufsfremd in die Landwirtschaft und den Bergbau vermittelt wird, wo sehr bald, oft schon nach den ersten Tagen die Fluktuation einsetzt und die Hälfte der Jugendlichen davonläuft. Weiter ist bekannt, daß mit der Vermittlung in den Beruf nach allen, was diese jungen Menschen an Leiden und Enttäuschungen erlebt haben, noch keineswegs eine gesellschaftliche oder gar staatspolitische Eingliederung vollzogen ist. Daher schlägt der Ausschuß nach dem Lageraufenthalt für solche Jugendliche, die nicht sofort den normalen und naturgegebenen Weg der Familienzusammenführung und der echten Vermittlung in den erlernten oder gewünschten Beruf unter gleichzeitiger Unterbringung in einem Jugendwohnheim oder bei einer guten Familie gehen können, in Gestalt einer Zwischenstufe verschiedene Lösungen bis zur endgültigen Eingliederung vor. Die Reihenfolge der Aufzählung dieser Hilfen bedeutet nun, wie ausdrücklich betont sei, nicht etwa eine Rangfolge oder einen verschiedenen Grad der Wertung; vielmehr handelt es sich um Möglichkeiten, die je nach der Art der Jugendlichen, nach den örtlichen Verhältnissen und nach den Bedingungen bei den verschiedenen Trägergruppen ausgeschöpft werden (Kemmer) können. Auch dazu nur einige kurze Erläuterungen. Den Jugendgemeinschaftswerken, von denen in Punkt 1 und 2 die Rede ist, obliegt eine doppelte Aufgabe: sie sollen einmal die geistige Akklimatisierung an die Arbeits- und Lebensbedingungen der westlichen Welt erleichtern, sie sollen zum zweiten die Eingliederung in den Arbeitsprozeß und in eine möglichst passende Arbeitsstelle, also eine individuelle Berufsvermittlung gewährleisten, die oft erst durchführbar ist, wenn man einen Jugendlichen schon länger kennt. Für Jugendliche, die in die Landwirtschaft vermittelt werden können, wohlgemerkt: in freie Stellen, da uns ja nicht damit gedient ist, künstlich Arbeit zu schaffen, ist die Einrichtung von Jugendgemeinschaftswerken von besonderer Bedeutung. Zwei Möglichkeiten haben sich hierbei bewährt: Zunächst da, wo es notwendig erscheint, die Unterbringung kleiner Gruppen in Heimen, von denen aus die Jugendlichen beim Bauern arbeiten; ferner dort, wo es möglich ist, die Unterbringung von Jugendlichen in Familien. In beiden Fällen ist entscheidend, daß sozialpädagogisch geschulte Betreuer den einzelnen Jugendlichen in allen einschlägigen Fragen beraten und überhaupt die Vermittlerrolle zwischen Jugendlichen und Bauern und zwischen Jugendlichen und den Behörden übernehmen. Für die in Jugendgemeinschaftswerken untergebrachten Jugendlichen übernimmt diese Funktion der Heimleiter, für die in Familien Untergebrachten, die ein offenes Gemeinschaftswerk bilden sollen, sollte auf etwa 25 bis 30 Jugendliche ein sozialpädagogisch geschulter Betreuer kommen, der diese Aufgaben wahrnimmt. Nach den gleichen Grundsätzen sollte auch die in die Hauswirtschaft vermittelte weibliche Jugend betreut werden. Nur so kann es gelingen, die verhängnisvolle und unerträgliche Fluktuation vor allem der berufsfremd in die Landwirtschaft und Hauswirtschaft vermittelten Jugendlichen zu verhüten und sie etwa nach einem halben Jahr in den erlernten, gewünschten oder zumindest zumutbaren Beruf zu vermitteln. Um aber die zweckmäßige und endgültige Unterbringung zu fördern und zu erleichtern, ist es unerläßlich, bei allen Landesarbeitsämtern eine zentrale Kartei einzurichten und durch eigene Berufsberater und Jugendvermittler den Jugendlichen mit Hilfe der verschiedenen Überbrückungsmaßnahmen eine zuverlässige Berufsvermittlung zu gewährleisten. Manche Sonderprobleme entstehen für Schüler und Studenten, für Jugendliche mit abgebrochener Lehrausbildung, für die weibliche Jugend und für reine Sozialfälle. Für diese Gruppen müssen die Richtlinien weiter gefaßt werden; es gilt, die Ausbildung zu sichern. Schülern höherer Lehranstalten muß in Internatsoberschulen die Möglichkeit zum Abitur gegeben werden, da in den meisten Fällen kein Schulsystem und kein Lehrplan anwendbar ist. Abiturienten, die die Reifeprüfung nach 1951 bestanden haben und deren Abitur nicht anerkannt wird, soll durch besondere Einrichtungen Gelegenheit zur Erlangung der Universitätsreife geboten werden. Für Studierende muß ein Weg zur Finanzierung der ersten beiden Semester gefunden werden, da nach dem bisherigen System erst dann Stipendien gewährt werden können. Für Jugendliche am Ort der endgültigen Eingliederung sind im Antrag eine Reihe von Hilfen vorgesehen, die die Eingliederung erleichtern sollen. Von besonderer Bedeutung ist Punkt 4. Darin wird die Bundesregierung ersucht, einen Aufruf an den Bundesjugendring und die Jugendverbände zur Aufnahme aller Jugendlichen aus der sowjetischen Besatzungszone in Jugendgruppen und an die Bevölkerung zur Übernahme von Patenschaften durch einheimische Familien zu erlassen. Die Gelassen- heit und Teilnahmslosigkeit weitester Kreise der Bevölkerung und der Öffentlichkeit am Schicksal dieser Jugend ist eine ebenso große Gefahr wie die Verkennung der Probleme und die irrtümliche Meinung, es sei ja schon alles getan. Der Bundesjugendring hat bereits einen Aufruf an die ihm angehörenden Verbände erlassen. Es bedarf aber noch eines Appells an die gesamte Öffentlichkeit, der das große Anliegen an alle Schichten des Volkes heranträgt. Weiter wird die Bundesregierung ersucht, zur Finanzierung aller vorgeschlagenen Maßnahmen die Möglichkeiten des AVAVG und des Gesetzes zur Änderung des AVAVG sowie andere finanzielle Hilfen wie Lastenausgleich, Sondermittel zur Eingliederung von Sowjetzonenflüchtlingen, sozialer Wohnungsbau usw. voll auszuschöpfen und durch geeignete Maßnahmen für eine zweckmäßige Koordinierung der Mittel zu sorgen. In diesem Zusammenhang hat man es im Ausschuß sehr beklagt — und alle Praktiker haben es bestätigt —, daß das Labyrinth von Verordnungen und Zuständigkeiten nachgerade undurchdringlich und die Beherrschung der Materie zu einer Wissenschaft besonderer Art geworden ist. Daher wird die Bundesregierung besonders eindringlich gebeten, zu allen im Antrag verlangten Maßnahmen Erlasse und Richtlinien herauszugeben, die es den Trägern und den Heimleitern erlauben, ohne Zuziehung von Spezialgelehrten ihre Anträge wenn irgend möglich an nicht allzu viele Instanzen zu stellen. Die Schwierigkeit liegt in den verschiedenen Sozialgesetzen, durch die eben verschiedenartige Gleise gelegt werden. Aber vielleicht gelingt durch eine richtige Weichenstellung auf dem Verwaltungswege doch eine Koordinierung. Der Ausschuß richtet an die Bundesregierung schließlich die dringende Bitte, sich bei der Ausarbeitung der Richtlinien der Erfahrungen der Trägergruppen zu bedienen, die bisher diese Arbeit geleistet haben, und angesichts der Dringlichkeit des Problems dem Bundestag Planung und Richtlinien bis zum 30. Juni vorzulegen. Bonn, den 12. Juni 1953 Kemmer Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Jacobs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Vertreters des Bundesfinanzministeriums, aber auch die des Herrn Kollegen Dr. Mende zwingen mich doch, im Interesse der Wahrheit einiges zu sagen, vor allem das eine oder andere richtigzustellen. Die vorbereitete Antwort des Vertreters des Bundesfinanzministeriums ist wohl eine Erwiderung auf eine telegraphische Bitte meinerseits an das Hauptzollamt in Trier, sich zu einigen Dingen zu äußern. Herr Bundesfinanzminister, Sie hätten doch in diesem Falle höchstens sagen können, die Darstellung des Leiters des Hauptzollamts Trier besage, daß er das und das nicht gesagt habe, obwohl die Behauptung, er habe niemals eine Instruktion gegeben, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen, im Widerspruch zu dem steht, was er in einer Presseveröffentlichung selbst erklärt hat. Er hat darin gesagt, niemals erklärt zu haben, daß ein Zollbeamter, der nach zwei Warnschüssen keinen gezielten Schuß abgebe, zur Verantwortung gezogen würde; er habe sich nur gegen eine wilde Schießerei an der Grenze durch unkontrollierte Warnschüsse gewandt, die zur Schmuggelbekämpfung ungeeignet sei. Nun frage ich Sie: was ist daraus zu entnehmen, wenn man sich gegen eine wilde Schießerei, gegen wilde Warnschüsse wendet und verlangt, daß die Waffe angewendet wird, die zur Schmuggelbekämpfung auch wirklich geeignet ist? Das ist doch ein Streit um Worte, das ist doch Sophisterei. Die Beamten, die sich beschwerdeführend an mich gewandt haben, haben es jedenfalls so aufgefaßt, daß sie zur Verantwortung gezogen würden, wenn sie unnötigerweise Warnschüsse abgäben.
    Damit zu Ihnen, Herr Kollege Dr. Mende! Meinerseits ist keinesfalls, mit keinem Satz, zum Ausdruck gekommen, daß ich die schwierige Lage der Zollbeamten in bestimmten Bezirken verkenne. Aber weil in der Vergangenheit im Hinblick auf die Vorfälle an einigen Grenzstellen mit Recht ein Schießerlaß notwendig war, ist es nicht notwendig, daß man gleich zum Einsatz schwerster Waffen, in


    (Jacobs)

    diesem Falle zum Karabiner, in der Schmuggelbekämpfung greift, wenn es sich um ein Gebiet handelt, in dem seit Jahren keinerlei Aufgriffe erfolgt sind, von einem Einsatz gepanzerter Schmuggelfahrzeuge also einfach nicht die Rede sein kann. Wenn ich sage, daß hier nach meiner Auffassung eine Mißachtung des zivilen Lebens durch Leute, die Uniform tragen, zum Ausdruck kommt, dann stehe ich auch dazu. Es ist eine Mißachtung, die nicht nur von deutschen Menschen gezeigt wird, sondern von Uniformträgern aller Nationalitäten, wie wir es an den praktischen Beispielen jeden Tag merken. Wir müssen den Menschen zwar klarmachen können, insbesondere den Beamten des Zolls, daß sie des Schutzes des Staates bedürfen und gewiß sein können; wir müssen sie aber davor warnen, der Meinung zu sein, es sei ihre dienstliche Pflicht, auch in Fällen von der Waffe Gebrauch zu machen, in denen nicht davon Gebrauch gemacht werden muß.
    Sie müssen sich die Tatumstände bei Hermeskeil einmal ansehen,, Herr Kollege Dr. Mende! Es ist ein beschämendes Zeugnis für diese vier Beamten, von denen drei motorisiert waren, die versucht haben, dem Schmuggler den Weg abzusperren, daß. es ihnen nicht gelungen ist, zu vier Mann hoch die körperliche Leistungsfähigkeit aufzubringen, um dieses Mannes ohne Anwendung der Waffe habhaft zu werden.

    (Abg. Dr. Mende: Das soll das Gericht feststellen; dann werde ich mein Urteil abgeben!)

    Wir haben auf die Aussprache Wert gelegt, damit das Finanzministerium sich nicht mit der einseitigen, subjektiven, ein schlechtes Gewissen verratenden Darstellung des Hauptzollamtes begnügt, sondern unmittelbar daran geht, die Vorfälle zu prüfen, solange sie noch aktuell sind, um endlich einmal zu erreichen, daß hier die tatsächlich gegebenen Fakten geklärt werden; denn die disziplinarischen Maßnahmen, wie sie in der Vergangenheit üblich waren, haben doch zu keinem Ergebnis geführt. Wenn das Finanzministerium noch vier Wochen wartet, wird keiner der Beamten noch den Mut haben oder in der Lage sein, eine Aussage zu machen, die geeignet ist, den Mann zu belasten.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!)

    Ich erkläre ausdrücklich: wenn hier jemand vom Zoll schuldig ist, dann nach meiner Auffassung in erster Linie derjenige Leiter, der seine Beamten zu solchen Maßnahmen ermuntert bzw. aufgefordert hat.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen? — Ich schließe die Besprechung.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, Drucksache Nr. 4254. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich komme zum Punkt 15 der gestrigen Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene (Zweites Heimkehrergesetz) (Nr. 4316 der Drucksachen);
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FU (BP-Z), den Abgeordneten Merten, Frau Hütter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener; (Nr. 4318 der Drucksachen);
c) Erste Beratung des von den Fraktionen der FDP, DP und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4446 der Drucksachen);
d) Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Nr. 4426 der Drucksachen).
Herr Abgeordneter Ewers hat mir mitgeteilt, daß der Gesetzentwurf zu d sich durch den Gesetzentwurf zu c, an dem die Deutsche Partei beteiligt ist, erledige.
Es ist vorgeschlagen, eine Begründungszeit von je 10 Minuten und eine Gesamtaussprachezeit von 60 Minuten vorzusehen.
Zur Begründung des Zweiten Heimkehrergesetzes Frau Abgeordnete Dr. Probst, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich beschränke mich in diesem Augenblick gemäß der Geschäftsordnung auf die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs, während ich den größeren Zusammenhang, in den dieser Gesetzentwurf hineingestellt werden muß, im Laufe der Aussprache darlegen darf.
    Die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP haben unter dem 6. Mai 1953 in eigener Initiative den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene — Zweites Heimkehrergesetz — dem Hohen Hause vorgelegt, überzeugt von der Dringlichkeit und der Priorität des Rechtsanspruchs jedes einzelnen Heimkehrers auf gesetzlich verankerte individuelle umfassende Leistungen, die in individueller Anpassung der Schwere und Besonderheit des Einzelschicksals gerecht zu werden imstande sind. Es geht darum, die Heimkehrer durch individuell gestaltete, fortwirkende und ausbaufähige gesetzgeberische Maßnahmen in den Stand zu setzen, die Schwere des Schicksals und seine Folgen zu überwinden. Das Ziel muß sein, ihnen in persönlicher Weise die Gewißheit zu geben, heimgekehrt zu sein.
    Meine politischen Freunde und ich sind überzeugt, daß das Heimkehrergesetz in seiner bisherigen Fassung der inzwischen eingetretenen Entwicklung nicht mehr angepaßt ist und einer wesentlichen Fortentwicklung und Erweiterung bedarf. Dabei müssen Lücken geschlossen und Härten beseitigt werden. Dies ist um s6 unerläßlicher, als mit dem Ersten Heimkehrergesetz vom 19. Juni 1950 gesetzgeberisches Neuland betreten worden ist. Darum ergibt sich in besonderer Weise die Notwendigkeit, die Auswirkung dieses Ersten Heimkehrergesetzes laufend zu beobachten und an seiner Fortentwicklung und Ausgestaltung zu arbeiten. Die Maßnahmen müssen in ihrer gesetzlichen Regelung auf die fortgeschrittene Rechts- und Sozialentwicklung abgestimmt und ihr angepaßt werden.


    (Frau Dr. Probst)

    Nach dem Außerkrafttreten des Soforthilfegesetzes und dem damit verbundenen Fortfall der Existenzaufbaudarlehen hat sich eine Lücke ergeben, die durch eine Regelung im Zweiten Heimkehrergesetz zu schließen ist. Nach § 2 der Zweiten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz können zwar Existenzaufbauhilfen im Härteausgleich an einen Spätheimkehrer geleistet werden, aber nur bis eine entsprechende Regelung durch das neue Heimkehrergesetz erfolgt ist.
    Wir sind also als Gesetzgeber gehalten, das Heimkehrerrecht neu zu fassen. Die Verpflichtung dazu ist aber eine tiefere. Ich darf mich beziehen auf das Wort des Herrn Bundespräsidenten Heuss, der gesagt hat, daß die Verpflichtung den Heimkehrern gegenüber ein Humanum sei, also zutiefst eine menschliche Verpflichtung, eine Sache des Herzens.
    Es geht uns zunächst um die Erweiterung des Personenkreises. Das Zweite Heimkehrergesetz nimmt in den Personenkreis mit auf die Zivilverschleppten, die nach dem Zusammenbruch in großer Zahl von den Besatzungsmächten bzw. von den ehemaligen Feindmächten zu Arbeitsleistungen in das Ausland gebracht worden waren. Sie waren vielfach nicht interniert, sondern nur freiheitsbeschränkt. Ihre Arbeitsbedingungen ähnelten aber denen der Kriegsgefangenen und Internierten.
    Wir haben ferner diejenigen einbezogen, die in der östlichen Besatzungszone und in Berlin interniert gewesen waren, und zwar dann, wenn sie als Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne des § 3 des Vertriebenengesetzes nach dem 30. November 1949 entlassen worden sind und mehr als 12 Monate interniert waren. Wir haben den Personenkreis weiterhin auf Ausländer und Staatenlose ausgedehnt, die auf deutscher Seite gekämpft haben.
    Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Personenkreises ist wesentlich die Verbesserung der Härtebestimmungen, die es jetzt ermöglicht, sämtliche Leistungen des Gesetzes, einschließlich Existenzaufbauhilfe, Hausrat und Wohnraum, auch in Härtefällen zu gewähren.
    Wir haben die Krankenhilfe des Ersten Heimkehrergesetzes nunmehr auch auf Selbständige ausgedehnt, die die Kosten nicht selbst tragen können und die nicht sozialversichert und damit krankenversichert sind. Wir haben so auf diese Weise auch die Heimkehrer aus dem Mittelstand berücksichtigt. Die Leistungen der Krankenhilfe müssen durch einen entsprechenden Ausbau der Maßnahmen ergänzt werden, die der Erholung des Heimkehrers dienen. Diese Maßnahmen sind nunmehr bundeseinheitlich geregelt und sollen vom Bund aus den Mitteln der Kriegsfolgenhilfe dotiert werden.
    Es hat sich herausgestellt, daß die Bestimmungen des Ersten Heimkehrergesetzes, nach denen dem Heimkehrer ein Vorrang bei der Wohnraumzuteilung zu geben ist, nicht genügen. Der Heimkehrer muß an der Neuschaffung von Wohnraum beteiligt sein. Deswegen sieht das Zweite Heimkehrergesetz die Gewährung von Wohnraumbeschaffungsdarlehen vor, die neben den Mitteln des Sozialen Wohnungsbaues zu geben sind, entweder als Eigenkapital, als Baukostenzuschuß oder in welcher Form auch immer. Es ist wesentlich, daß der Anspruch auf Wohnraum für den Heimkehrer und seine Familie auch auf die neu gegründete
    Familie ausgedehnt wird. Der Heimkehrer hatte ja in den Jahren, in denen er abwesend war, nicht die Möglichkeit zur Eheschließung. Der zusätzliche Bedarf an Wohnraum muß berücksichtigt werden.
    Vor allem ist auch die Gewährung von Beihilfen zur Anschaffung von Hausrat unerläßlich. Bisher waren ja nur Entlassungsgelder und Übergangsbeihilfen vorgesehen; aber dem Heimkehrer kann nicht zugemutet werden, den notwendigen Hausrat aus diesen Mitteln zu beschaffen.
    Wir haben außerdem aufgenommen die Bestimmung über die Gewährung von Existenzaufbauhilfe, die bis zu einer Höhe von 35 000 DM gewährt werden soll, und zwar zinslos mit zwei Freijahren, dann tilgbar in zehn Jahren. Diese Möglichkeit soll auch den Frauen der Kriegsgefangenen, die sich noch immer in fremdem Gewahrsam befinden, zur Sicherung der Existenz des noch abwesenden Kriegsgefangenen gegeben werden.
    Vor allem eines erscheint uns wesentlich: Wir haben in diesem Gesetzentwurf die Arbeitsämter angewiesen, in freie Arbeitsstellen bevorzugt Heimkehrer zu vermitteln, die seit dem 1. Januar 1948 entlassen worden sind, die aber ohne ihr Verschulden eine ständige Tätigkeit in dem bisherigen oder angestrebten Beruf noch nicht wieder aufgenommen haben und haben aufnehmen können. Das ist also der fortwirkende Anspruch auf den rechten Arbeitsplatz in der Berücksichtigung des bisherigen, aber auch des angestrebten Berufs. Wir haben folgerichtig den Kündigungsschutz auf dieses endgültige neue Arbeitsverhältnis ausgedehnt. Bisher bezog es sich nur auf die erste Arbeitsvermittlung nach der Heimkehr.
    Weiterhin hat der Gesetzentwurf die Rentenversicherung für die Heimkehrer insoweit erweitert, als bei der Anwartschaft und bei den Steigerungsbeträgen die Zeit der Arbeitslosigkeit angerechnet wird, zu der der Heimkehrer nach seiner Rückkehr zuerst gezwungen war.
    Wir haben bei den bevorzugten Berufseingliederungsmöglichkeiten vor allem auch die freien Berufe einbezogen und die Vorschriften über die bevorzugte Zulassung auf alle genehmigungs- und zulassungspflichtigen gewerblichen Tätigkeiten ausgedehnt. Wir versprechen uns davon eine kräftige Hilfe für die Heimkehrer aus dem gewerblichen Mittelstand.
    Der Entwurf enthält wirksame Bestimmungen für den älteren Heimkehrer-Arzt. Für ihn ist es notwendig, die Zeit der Gefangenschaft auf die Vorbereitungszeit für die Kassenzulassung anzurechnen.
    Ebenso haben wir die Heimkehrer im öffentlichen Dienst besonders berücksichtigt. Wir werden die Richtlinien des Bundesinnenministeriums über die Prioritätenverteilung nicht abwarten, sondern in diesem Gesetz dem Heimkehrer eine Priorität zur Einstellung im öffentlichen Dienst geben.
    Ich darf abschließen, indem ich erkläre, daß die Koalitionsparteien entschlossen sind, noch in dieser Legislaturperiode das Zweite Heimkehrergesetz zur Verabschiedung zu bringen, da es darum geht, durchgreifende und rasche Hilfe zu bieten. Ich beantrage Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen.