Rede:
ID0126511500

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
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    2. Das: 1
    3. Wort: 1
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    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. Justiz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Louis Brill


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Erklärung des Herrn Bundesministers der Justiz setzt mich etwas in Erstaunen, denn im Rechtsausschuß haben wir etwa das Gegenteil gehört. Im Rechtsausschuß ist gesagt worden, daß das ganze Auslieferungsgesetz überarbeitet werden, daß insbesondere der Zentralbegriff der politischen Verbrechen neu zu fassen sei und daß in Verbindung damit das Asylrecht endlich eine positiv-rechtliche Regelung erfahren müsse. Uns war das im Ausschuß außerordentlich willkommen, denn wir glauben, daß sich tatsächlich seit dem Jahre 1929 die Situation, aus der dieses Gesetz entstand, ganz wesentlich geändert hat. Darf ich das Hohe Haus darauf hinweisen, daß in diesem ganzen Jahrzehnt 1920 bis 1930 der alte Reichstag sich in einer außerordentlich tiefgründigen Weise mit Fragen des Auslieferungsrechts befaßt hat. Damals gab es einige Auslieferungsbegehren — beispielsweise von Spanien —, die die Gemüter in Deutschland auf das tiefste bewegt haben. Das Ergebnis war der vorhin von mir als Berichterstatter vorgetragene § 3 Abs. 2.
    Die Erörterungen über dieses Auslieferungsgesetz von 1929 aber vollzogen sich unter der stillschweigenden Voraussetzung, daß die zivilisatorische Grundlage des ganzen Auslieferungs-


    (Dr. Brill)

    wesens eine liberale Grundgesinnung ist und daß deshalb auch die rechtlichen Grundanschauungen überall dieselben sind. Heute können wir dies nicht mehr zur selbstverständlichen Voraussetzung machen. Heute haben wir es mit dem Widerstreit zwischen liberal-demokratischen und autoritären Staaten zu tun, und dieser Widerstreit muß in der Gesetzgebung irgendwie berücksichtigt werden; wie, möchte ich in diesem Zusammenhang nicht sagen.
    Weiter ist darauf hinzuweisen, meine
    Damen und Herren, daß die bisherige Art und Weise des Wiederinkraftsetzens von Auslieferungsabkommen uns in keiner Weise befriedigt. Wenn ich richtig informiert bin, so sind mit Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission die Auslieferungsabkommen mit der Schweiz und mit Spanien, die aus dem vorigen Jahrhundert stammen, als neutralen Staaten wieder in Kraft gesetzt worden. Mit Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission ist der Auslieferungsverkehr Deutschlands mit der Türkei und noch zwei Ländern wieder begonnen worden. Auslieferungsersuchen von Großbritannien und Amerika zu erledigen, gehörte bisher nicht zu unserer Zuständigkeit. Auch das ist eine Frage, die, wenn Deutschland, wie die Regierungsmehrheit hofft, seine außenpolitische Souveränität wiedererlangt, vom Standpunkt einer grundlegenden Gesetzgebung aus beachtet werden muß. Dazu kommt noch die Frage der Todesstrafe, die ich in meinem Bericht schon erwähnt habe. Es ist zuzugeben, daß, wenn die Beschlußfassung über das Ratifikationsgesetz heute in dritter Lesung nicht stattfindet, der vertraglose Zustand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik an-B) dauert, und es ist auch zuzugeben — ich sage das aus gewissen Erfahrungen in meinem Wahlkreis Frankfurt —, daß dadurch Mißstände eintreten können, die von der öffentlichen Meinung übel vermerkt werden. Es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, meine Damen und Herren, daß in der vorigen Woche die Bankräuber und Mörder Mais und Maikranz in Frankfurt abgeurteilt worden sind. Sie waren nach Frankreich ausgerissen, und die französischen Behörden bestanden unverständlicherweise darauf, daß diese sauberen Burschen vor der Auslieferung an die Bundesrepublik erst noch sechs Wochen Haft in französischen Gefängnissen wegen unerlaubten Grenzübertritts absaßen. Aber diese Nachteile sind klein gegenüber der ganz grundlegenden Bedeutung einer Neubestimmung des Begriffs der politischen Verbrechen und der Anwendung dieses Begriffs bei der Schaffung neuer Rechtsverhältnisse zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern.
    Aus diesen Motiven haben wir den Antrag gestellt. Es kann kaum angenommen werden, daß darin ein unfreundlicher Akt gegenüber der Französischen Republik liegt. Wenn es vom November 1951 bis zum Mai 1953 nicht unfreundlich gewesen ist, dieses Ratifikationsgesetz zu behandeln, dann kann es auch nicht unfreundlich sein, vielleicht zu Ende dieses Jahres ein neues Auslieferungsgesetz, an dem, wie der Herr Minister eben mitgeteilt hat, bereits gearbeitet wird, zu verabschieden.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, mir zu glauben, daß das Auslieferungsgesetz als solches nicht revisionsbedürftig ist und sich unsere Überprüfung im wesentlichen nur auf die Frage erstreckt, wie der Begriff der politischen Straftat zu umgrenzen ist — eine überaus schwierige Frage —; damit ist dem Vertagungsantrag der Boden entzogen.
    Für uns ist es bedeutsam, mit Frankreich diesen Auslieferungsvertrag schließen zu können. Die. Ausschüsse haben bereits einstimmig dem Ratifikationsgesetz zugestimmt. Die Bedenken, die von Herrn Dr. Brill schon im Ausschuß im einzelnen vorgetragen und heute wiederholt worden sind, waren Gegenstand der Erörterung der Ausschüsse und haben nicht dazu geführt, daß gegen den Vertrag ernstliche Einwendungen erhoben worden sind. Seine Annahme, daß zwischen unserem Auslieferungsgesetz und einzelnen Bestimmungen des Auslieferungsvertrags Widersprüche bestünden, mag dahingestellt sein. Das Entscheidende ist ja, daß das Ratifikationsgesetz des Auslieferungsvertrages, der notwendig den Versuch darstellt, zwischen zwei verschiedenartigen Rechtsordnungen eine Brücke zu schlagen, dem Auslieferungsgesetz als Spezialbestimmung vorgeht. Die Bedenken, die in rechtlicher Hinsicht geltend gemacht worden sind, schlagen nicht durch.
    Nur zur Korrektur: Die von Herrn Dr. Brill erwähnten Auslieferungsverträge mit der Schweiz und Spanien sind in Kraft geblieben, weil die beiden Staaten nicht in den Krieg einbezogen waren. Wieder in Kraft sind bereits die Auslieferungsverträge mit der Türkei, mit Griechenland, mit Belgien und mit Italien.
    Also ich sehe gar keinen Grund, daß wir dieses wirklich mühsam erarbeitete Werk — das stellt der Auslieferungsvertrag dar — nicht realisieren. Ich bitte Sie, dem Vertagungsantrag nicht zuzustimmen, sondern die Vorlage zu verabschieden.