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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, von Änderungen abzusehen. Was der Herr Berichterstatter Ihnen insoweit dargelegt hat, scheint mir überzeugend. Mit Recht verweist der Herr Kollege Eberhard darauf, daß in meinem Entwurf beabsichtigt war, gewisse weitere Berufsgruppen in die Bestimmung des § 300 StGB über den Geheimnisbruch und analog des § 53 StPO über das Zeugnisverweigerungsrecht einzubeziehen. Die Erwägungen im Ausschuß haben ergeben, daß die Dinge noch nicht reif sind und daß es in dem Stadium eines Strafrechtsänderungsgesetzes nicht möglich ist, den Rahmen weiter zu spannen. Wir müssen die Aufgabe der bevorstehenden Reform des Strafgesetzbuchs und auch der Strafprozeßordnung vorbehalten.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung.
Der weitestgehende Antrag ist der des Abgeordneten Naegel, der auch die Helfer in Steuersachen einbezieht. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag, die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Helfer in Steuersachen einzubeziehen, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich darf annehmen, Herr Abgeordneter Eberhard, daß Ihr Antrag auch erledigt ist.

(Abg. Eberhard: Ich bitte, darüber abstimmen zu lassen.)

Herr Abgeordneter Eberhard hat die Abstimmung beantragt. Ich darf den Antrag so formulieren, wie er geschäftsordnungsmäßig möglich ist: In Art. 2 Ziffer 31 die Fassung des § 300 der Regierungsvorlage wieder herzustellen und hinter dem Wort „Steuerberater" die Worte „vereidigte Bücherrevisoren" einzufügen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 31 insgesamt in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
Ich rufe auf die Ziffern 32 und 33. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
Ich rufe auf Art. 3 Ziffer 1, 2, 2 a und 3. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
Ich rufe auf Art. 4, Ziffer Vor 1, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Ziffern bis 7 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
Zu Ziffer 8 liegt der Antrag des Herrn Abgeordneten Naegel vor, der durch die eben stattgefundene Abstimmung erledigt ist.
Es liegt weiter vor der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 909 Ziffern 7 und 8. Bitte zur Begründung, Herr Abgeordneter Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im ganzen zu Ziffer 8 drei Anträge gestellt, und ich glaube, es vereinfacht das Verfahren, wenn ich alle drei Anträge auf einmal begründe.
    Zunächst liegt uns daran, die Regierungsvorlage durch Einfügung der Ziffer 6 in den ersten Absatz des § 53 der Strafprozeßordnung wiederherzustellen. Nach unserer Auffassung behandelt die Regierungsvorlage mit Recht den Rundfunk genau so wie die Presse; denn der Nachrichtendienst des Rundfunks ist ja nichts anderes als eine gesprochene Presse. Wenn mit Recht das Zeugnisverweigerungsrecht den Redakteuren, Verlegern und Herausgebern bei der Herstellung und Veröffentlichung von periodischen Druckschriften eingeräumt wird, so muß unter den gleichen Voraussetzungen ein solches Zeugnisverweigerungsrecht auch den Intendanten, Sendeleitern und anderen Personen, die am Nachrichtendienst des Rundfunks beteiligt sind, zugebilligt werden. Die Gründe des Ausschusses für die Streichung er-


    (Dr. Arndt)

    scheinen uns nicht überzeugend. Ich beantrage
    daher, die Regierungsvorlage wiederherzustellen.
    Ich darf dann unseren weiteren Antrag zu § 53 a begründen. Dort ist als Neuerung das Zeugnisverweigerungsrecht des Gehilfen geregelt. Der Arzt, der Anwalt, der Abgeordnete und wer sonst in Betracht kommt, kann unter den modernen Verhältnissen nicht mehr ohne Gehilfen arbeiten. Er kann es nicht verhindern, daß der Gehilfe notwendigerweise Tatsachen erfährt, die vom Verschwiegenheitsrecht und auch von der Verschwiegenheitspflicht umgriffen werden. Selbstverständlich muß der Anwalt eine Sekretärin zuziehen können, um irgend etwas als Diktat aufnehmen zu lassen. Dasselbe gilt beim Arzt; dasselbe ist auch der Fall beim Abgeordneten, so daß wir das begrüßen.
    Wir halten es aber nicht für richtig, die Definition des Gehilfen auf den berufsmäßig tätigen Gehilfen einzuschränken. Es kann vielmehr nur darauf ankommen, wer im konkreten Fall tatsächlich als Gehilfe des Arztes, des Anwalts und des Abgeordneten tätig ist. Das kann durchaus auch jemand sein, der ad hoc zugezogen ist. Gerade wenn Sie an Ihre eigene parlamentarische Tätigkeit denken, werden Sie sich sehr leicht des einen oder anderen Falles erinnern können, in dem Ihnen dies und jenes in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter anvertraut worden ist und in dem Sie aus besonderem Grunde ad hoc jemanden als Ihren Gehilfen zugezogen haben. Da darf die Verschwiegenheitsbefugnis des Abgeordneten, des Arztes und des Anwalts nicht in der Weise umgangen werden, daß man den Gehilfen, den, der effektiv Gehilfe war — das muß ja das Gericht entscheiden, ob er wirklich Gehilfe war —, nur dann als Gehilfen gelten läßt, wenn es ein berufsmäßig tätiger Gehilfe gewesen ist.
    Ich darf Sie an Vorgänge erinnern, die wir im sogenannten Spiegel-Ausschuß, d. h. in dem Untersuchungsausschuß erörtert haben, der sich mit den angeblichen Vorgängen um die Wahl Bonns zur Bundeshauptstadt befaßte. In jenem Untersuchungsausschuß ist mindestens die überwiegende Meinung — es war gerade die Auffassung der Koalition — dahin zum Ausdruck gekommen, daß zu den zeugnisverweigerungsberechtigten Gehilfen etwa eines Abgeordneten auch selbständige Institute wie die Banken, das Postscheckamt und ähnliche Einrichtungen gehören, die man keineswegs als berufsmäßig tätige Gehilfen bezeichnen könnte. Die Befugnis des Abgeordneten zur Verschwiegenheit über ihm anvertraute Tatsachen — und dazu gehört nach einer wenn auch umstrittenen Auffassung, wie sie aber gerade von der Koalition vertreten wird, ja auch die Hergabe von Zahlungen, von Spenden — darf nicht aufgebrochen werden auf dem Umwege über die Stellen, die für den Abgeordneten die Konten führen.
    Wir haben also Bedenken gegen die Einschränkung, daß Gehilfe nur ist, wer berufsmäßig als solcher tätig ist. Wir halten es für ausreichend, daß der Richter prüft, ob es sich im konkreten Fall ernstlich und tatsächlich um eine Hilfsperson, um einen Gehilfen gehandelt hat.
    Für völlig untragbar halten wir den Zusatz, den der Ausschuß entgegen der Regierungsvorlage gemacht hat, daß der Gehilfe kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen soll, wenn die Entscheidung der Hauptperson, d. h. des Anwalts, des Arztes und des Abgeordneten nicht in absehbarer Zeit herbeigeführt werden kann. Dies würde bedeuten, daß beim Tode des Arztes, Anwalts oder Abgeordneten oder auch nur bei einer längeren Erkrankung oder sonstigen Verhinderung über den Gehilfen an die Verschwiegenheit des Abgeordneten, Arztes und Anwalts herangegangen werden dürfte. Das erscheint uns nicht erträglich. Wir bitten Sie, die Regierungsvorlage insoweit wiederherzustellen, daß der Zusatz „es sei denn, daß diese Entscheidung in absehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden kann" gestrichen wird.