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ID0126508900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser Vorschrift handelt es sich um das Verschwiegenheitsrecht der Seelsorger, des Arztes und des Rechtsanwalts, die von der sonst für jedermann bestehenden Verpflichtung freigestellt werden, anzuzeigen, daß ihnen bekannt ist, ein Verbrechen bestimmter Art werde beabsichtigt. Die jetzt vorliegende Fassung des Gesetzes macht aber einen uns nicht angemessen erscheinenden Unterschied zwischen dem Seelsorger einerseits und dem Rechtsanwalt oder Arzt andererseits. Für den Seelsorger wird zutreffend sehr klar bestimmt, daß er nicht zur Anzeige verpflichtet ist. Beim Rechtsanwalt und dem Arzt wird nur gesagt, daß er straffrei sei, wenn er nicht anzeigt. Straffreiheit heißt aber, daß hiermit kraft Gesetzes dem Anwalt und dem Arzt bescheinigt wird, an und für sich rechtswidrig zu handeln und lediglich einen persönlichen Strafausschließungsgrund zur Verfügung zu haben.
    Das ist nach unserer Auffassung nicht gerechtfertigt. Der Gewissenskonflikt des Arztes und des Rechtsanwalts, der von dem Plan zu einem Mord, einem Verfassungsverrat oder einem ähnlichen Verbrechen erfährt, zwischen seiner Pflicht, als Anwalt oder Arzt zu schweigen, und seiner Pflicht, nun die Öffentlichkeit und diejenigen, die von diesen Verbrechen bedroht sind, zu bewahren, muß von dem Anwalt und von dem Arzt in sich ausgetragen werden. Es ist nicht angängig zu sagen, daß dieser Arzt oder Anwalt an sich rechtswidrig handelt, wenn er nicht anzeigt, sondern nur für seine Person straffrei bleibt.
    Aus diesen Gründen bitten wir, daß für Anwalt und Arzt dieselbe Formulierung wie beim Seelsorger gewählt wird, nämlich daß sie nicht verpflichtet sind, anzuzeigen, wobei, wie ich ins Gedächtnis rufe, selbstverständlich die Voraussetzung des letzten Absatzes bestehen bleibt: daß sie nämlich als Arzt und Anwalt alles getan haben, was in ihren Kräften stand, den Mann oder die Frau, die ihnen von diesem Verbrechensplan Kenntnis gaben, davon abzubringen.

    (Abg. Kunze: Einverstanden!)




Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Es ist klar: der letzte Satz des vorletzten Absatzes würde damit heißen: „Unter denselben Voraussetzungen ist ein Rechtsanwalt, Verteidiger oder Arzt nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in dieser Eigenschaft anvertraut worden ist".

(Abg. Dr. Laforet: Einverstanden!)

Es bedarf keiner weiteren Debatte. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag des Herrn Abgeordneten Arndt, den er eben begründet hat, zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. Ich bitte die Damen und Herren, die der Ziffer 12 c insgesamt mit dieser Änderung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit. Ziffer 12 c ist angenommen.
Ich rufe auf die Ziffern 12 d, — 12 e, — 13. — Herr Abgeordneter Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich darauf aufmerksam machen, daß die Vorlage einen Druckfehler enthält. Der Paragraph muß mit den Worten beginnen: „Wer einen noch nicht 18jährigen ...". Hier steht: „Wer noch einen nicht 18jährigen ...". Ich bitte, das zu berichtigen.
    In der Sache selbst habe ich mich nur deshalb zum Wort gemeldet, um hier zu sagen, daß meine Fraktion dieser Bestimmung zwar zustimmen wird, es aber nicht ohne die erheblichsten Bedenken tut. Die ganze Vorschrift erinnert in peinlicher Weise an Vorstellungen der Sippenhaft; sie stammt auch aus der Zeit des Nationalsozialismus. Wir können uns aber auf der andern Seite der Einsicht nicht verschließen, daß die Gefahren der modernen technisierten Welt so viel vergrößerte und beschleunigte sind, daß auch an die Aufsicht, wie sie die Erziehungsberechtigten auszuüben haben, wesentlich strengere und vor allen Dingen auch strafrechtlich mehr gesicherte Anforderungen gestellt werden müssen, als dies früher der Fall war. Das Delikt ist ja ein Unterlassungsdelikt, das dadurch begangen wird, daß der Erziehungsberechtigte und -verpflichtete seiner Aufsichtspflicht nicht genügt; es ist zugleich ein Gefährdungsdelikt, weil dadurch eben die Möglichkeit geboten wird, daß der Minderjährige, der der Aufsicht unterliegt, nun ein Verbrechen oder ein Vergehen verübt, Taten, die unter Umständen sehr schwerwiegend sein können. Nehmen Sie einmal an, minderjährige Jungen bauen eine Autofalle und verursachen dadurch Todesopfer und ähnliches mehr. Wir möchten auch aus diesem Grunde hier in den Verhandlungen klarstellen, daß dieses Unterlassungsdelikt nur vorsätzlich begangen werden kann. Von Fahrlässigkeit ist in der Vorschrift keine Rede. Zum andern gehört nach unserer Auffassung zu diesem Vorsatz auch, daß sich der Täter, der die gehörige Aufsicht unterläßt, über die dadurch herbeigeführte Gefährdung im klaren ist und sie mindestens in Kauf nimmt, wenn er sie auch nicht direkt zu billigen braucht. Nur in diesem Sinne wünschen wir die Vorschrift angewandt zu sehen. Soweit wir es überblicken können, sind bisher in der Praxis noch keine Erfahrungen gemacht worden, die zu einem besonderen Unbehagen geführt haben. Aber wir behalten uns vor, bei der hoffentlich bald kommenden Großen Strafrechtsreform diese Bestimmungen doch noch vorsichtiger und sorgfätiger zu fassen, als das bisher der Fall war.