Rede:
ID0126506600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bedauern es, daß das Gnadenrecht gewissermaßen mit der linken Hand als ein unselbständiger Bestandteil des Strafgesetzbuchs hier fragmentarisch geregelt worden ist. Unserer Auffassung nach verdient das Gnadenrecht eine Kodifizierung in einem systematisch geordneten Gesetz. Gleichwohl begrüßen wir es, daß hier wieder die Regelung eingeführt wird, wie sie vor der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bestanden hat, nämlich die, daß die Gerichte selber Strafaussetzung gewähren dürfen.
    § 24 des Strafgesetzbuchs begann in der Regierungsvorlage mit den Worten: „Das Gericht greift für die Dauer der Bewährungszeit in die Lebensführung des Verurteilten durch Auflagen ein." Der Ausschuß hat statt dessen vorgeschlagen: „Das Gericht legt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Pflichten auf, um seine Lebensführung zu beeinflussen." Wir haben gegen die Ausdrucksweise „Pflichten auferlegen" Bedenken,


    (Dr. Arndt)

    weil „Pflichten" dem Begriff „Rechte" entsprechen müssen und diese Fassung unter Umständen zu dem Irrtum verleitet, die Pflichten seien irgendwie vollstreckbar oder durchsetzbar. Das ist vom Ausschuß ja auch wohl nicht gemeint. Außerdem ist die in der Einleitung des § 24 gewählte Ausdrucksweise in den weiteren Paragraphen des Gesetzes nicht beibehalten worden. Später ist niemals mehr von den „Pflichten" die Rede, sondern da wird sehr viel korrekter von den „Auflagen" gesprochen, die das Gericht dem Verurteilten macht. Diese Gründe waren für die Einbringung unseres Antrages maßgebend.
    Herr Abgeordneter D r. Schneider hat mich dahingehend verständigt, seine Freunde könnten unserem Änderungsantrag zustimmen, wenn wir folgende Fassung, die ich dem Herrn Präsidenten gleich überreichen darf, wählten: „Das Gericht macht dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Auflagen. Insbesondere kann es ihm auflegen ..." Dann folgen die einzelnen Möglichkeiten. Der einzige Unterschied zwischen dem Vorschlag des Abgeordneten Schneider und dem Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion besteht darin, daß nach unserer Formulierung das Gericht zwar ermächtigt, aber nicht verpflichtet ist, Auflagen zu machen, während das Gericht nach dem Vorschlag des Herrn Abgeordneten Schneider grundsätzlich dazu verpflichtet ist, es sei denn, daß eine der Ausnahmen nach Abs. 2 eingreift. Wir halten aber diesen Unterschied nicht für so schwerwiegend, so daß wir uns auch den Vorschlag des Herrn Abgeordneten Schneider zu eigen machen und unseren Antrag hiermit in der dadurch abgeänderten Fassung stellen.

    (Abg. Kunze: Gut, einverstanden!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Begründen Sie auch gleich Ziffer 5 § 24!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zu Ziffer 5 darf ich folgendes sagen. Zu den Auflagen, die das Gericht einem Verurteilten machen kann, gehört verständlicherweise auch die, daß er einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zahlen soll. Nun wollen wir die Gerichte davor schützen, daß sie sich auch nur dem Anschein aussetzen, unter 'den verschiedenen in ihrer Liebestätigkeit miteinander in Wettbewerb stehenden gemeinnützigen Einrichtungen eine Wahl zu treffen oder Partei zu ergreifen. Das könnte zu Weiterungen führen, die sowohl für das Gericht als auch für die Rechtspflege überhaupt nachteilig sind. Wahrscheinlich ist wohl auch nur gemeint, daß das Gericht sagen soll, der Verurteilte muß an eine gemeinnützige Einrichtung eine Buße zahlen, ganz gleich ob nun das Rote Kreuz, der Caritas-Verband, die Arbeiterwohlfahrt, die Innere Mission oder was immer in Betracht kommen mag. Um jeden Zweifel und jede Schwierigkeit auszuschließen, wollen wir hinter „Einrichtung" die Worte einfügen: „nach seiner Wahl", so daß es dem Verurteilten, der die Buße ja als Zeichen seiner Wiedergutmachungsgesinnung und seiner Läuterung leistet, überlassen bleiben muß, sich unter den gleichrangigen und gleichwertigen gemeinnützigen Einrichtungen die auszusuchen, die seinem Herzen am nächsten steht.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz]: Rote Hilfe! — Abg. Renner: Wahlfonds der CDU!)

    — Die Rote Hilfe, Herr Abgeordneter Weber, ist
    zur Zeit im Westen nicht als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Das Bedenken brauchen wir nicht zu haben.