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ID0126506200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es wirklich kurz machen.
    In Art. 1 Ziffer 6 steht im Augenblick folgende Formulierung des § 12:
    Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 11 bezeichneten Gesetzgebungsorgane oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.
    Ohne mir die Auslegung zu eigen zu machen, die man in der Praxis bei uns jetzt dem Adjektivum wahrheitsgetreu" gegeben hat, ohne diese Auslegungskunststücke mitzumachen, nur um Ihnen eine gewisse Inkonsequenz in Ihrer Haltung als „Europäer" zu zeigen, haben wir uns erlaubt, — —

    (Zuruf von der CDU: Sie sind doch hoffentlich auch kein Asiat!)

    — Quatsch! Ich bin aber konsequent, lieber verehrter Herr Kollege, und ich wollte Sie nur auf Ihre Inkonsequenz hinweisen, die in der Ablehnung dieses Antrages besteht. — Wir haben also beantragt, diese Vergünstigung der Ziffer 6 auf alle wahrheitsgetreuen Berichte über die Sitzungen der Gesetzgebungsorgane aller Länder und ihrer Ausschüsse auszudehnen. Nun, Europäer, tretet auf, werdet aktiv! Denn auf die Dauer ist es ja nicht zu verheimlichen: wenn ihr einmal in dem großen Verein zusammengeschlossen seid unter Führung Eisenhowers, dann kriegt ihr ja doch keine Möglichkeiten mehr, die Veröffentlichung dieser Dinge aufzuhalten.


    (Renner)

    Zu Art. 2 Ziffer 4 haben wir beantragt, folgende Streichung vorzunehmen. Es heißt dort
    Strafaussetzung zur Bewährung wird nur angeordnet, wenn' die Persönlichkeit des Verurteilten und sein Vorleben in Verbindung mit seinem Verhalten nach der Tat oder einer günstigen Veränderung seiner Lebensumstände erwarten lassen, daß er unter der Einwirkung der Aussetzung in Zukunft ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben führen wird.
    Das ist der Auftakt zu unserem Antrag.
    Nun gibt es gewisse Bestimmungen bezüglich der Strafaussetzung. Es sollen gewisse Voraussetzungen dafür gegeben sein, und in Ihrem Gesetzentwurf, der vom Ausschuß gebilligt worden ist, heißt es, daß eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht angeordnet werden darf, wenn das öffentliche Interesse die Vollstreckung der Strafe erfordert. Wir sind der Auffassung und der Überzeugung, daß bei der Mentalität, die sich in unserer Justiz durchgesetzt hat, eine derartige Formulierung geradezu einer parteilichen, klassenmäßigen Auslegung dieser Ausschußbestimmung Tür und Tor öffnet. Um es einmal in ganz verständlichem Deutsch zu sagen: wir sind der Auffassung, daß jeder Staatsanwalt die Strafaussetzung auch bei Vorliegen aller anderen im Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen ablehnen wird, wenn es sich um einen Kommunisten oder um einen Kämpfer für den Frieden und die Einheit Deutschlands handelt. Der Auffassung sind wir. Wir kennen unsere Justiz, wir kennen die Absichten der Regierung, wir kennen die Herren Justizminister; und da das auf dem Verordnungsweg sogar noch geregelt werden soll, sind wir der Meinung: Principiis obsta!
    Streichen wir diesen Paragraphen, der der politischen Willkür Tür und Tor öffnet!
    Zu Art. 2 Ziffer 4 stellen wir zu § 24 den Antrag, die Absätze 2 und 6 zu streichen. In Abs. 2 heißt es, daß das Gericht einem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit, die man ihm eingeräumt hat, Pflichten auferlegen kann, um seine Lebensführung zu beeinflussen. Wir haben also in diesen Ziffern die Bestimmungen, die die Polizeiaufsicht regeln; und da mißfällt uns die Formulierung der Ziffer 2, in der es heißt, daß eine der Verpflichtungen, die dem Entlassenen auferlegt werden können, die sein soll, Weisungen zu befolgen, die sich ,auf den Aufenthaltsort, auf die Ausbildung, auf die Arbeit und auf die Freizeit — im Urtext hieß es „Freizeitgestaltung" — beziehen. Wir haben hier also eine unserer Auffassung nach mit der Verfassung im Widerspruch stehende Reihe von „Auflagen", die im Sinne einer Polizeiaufsicht einem Manne, dessen Strafe ausgesetzt worden ist, auferlegt werden können. Hier werden also klar gewisse Bestimmungen des Grundgesetzes außer Funktion gesetzt. Danach kann die Polizeibehörde nicht nur seinen Aufenthaltsort bestimmen; sie kann seine Ausbildung bestimmen; sie kann sogar bestimmen, welche Arbeit der Mann zu leisten hat, und sie hat das Recht, ihm zu sagen: lieber Freund. Kinobesuch etwa und Besuch von politischen Versammlungen und adenauerfeindliche Haltung kommen nicht in Frage! — Das steht in der Bestimmung, eindeutig und klar, und darum verlangen wir ihre Streichung!
    Dasselbe gilt in bezug auf Ziffer 6 dieses Paragraphen, in der es heißt, daß, wenn der Verurteilte sich bewährt hat, die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen werden kann, daß aber dann noch immerhin die Möglichkeit besteht, den Betreffenden unter die Aufsicht oder unter die Leitung eines „Bewährungshelfers" zu stellen. Was ist das, der Bewährungshelfer? Wenn man ihn kennt, wenn man aus der Praxis weiß, wie schädlich oft die Methoden sind, die die Polizei bei der Durchführung ihrer „Aufsichtspflicht" gegenüber diesen Menschen anwendet, dann muß man wünschen, daß diese Möglichkeiten weitestgehend eingeengt werden. Wie oft hat schon ein Mann seinen Arbeitsplatz verloren allein auf Grund der Tatsache, daß auf Grund der Methoden der Polizeiaufsicht bekanntwurde, daß es sich um einen „Vorbestraften" handelt! Also allein diese Tatsache, die schon oft genug in der öffentlichen Kritik herausgestellt worden ist, sollte Ihnen Anlaß geben, unserem Antrage zuzustimmen.
    In Art. 2 stellen wir zu § 106 a einen Antrag, der darauf hinausläuft, die Sonderbestrafung bzw. die Höherbestrafung bei Verletzung des Bannkreises aus dem Gesetz zu beseitigen. Wir halten schon die Einführung des Bannkreises für verfassungswidrig und undemokratisch. Noch viel mehr aber sind wir der Auffassung, daß eine Verletzung des Bannkreises nicht durch eine über das normale Strafmaß hinausgehende Strafe geahndet werden darf.
    Zu Nr. 12 b in Art. 2 haben wir ebenfalls einen Antrag gestellt. Hier heißt es im Text, daß, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats — §§ 80, 81 usw. —, eines Verfassungsverrats — § 89 —, eines Landesverrats usw. glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, in schweren Fällen mit einer Strafe bis zu fünf Jahren Zuchthaus belegt werden kann. Bei der Tatsache, daß heute die Begriffe Landesverrat und Hochverrat ja noch nicht einmal einheitlich von den Gerichten dieser Bundesrepublik beurteilt werden, — —

    (Abg. Dr. Wuermeling: Oho!)

    — Ja, es gibt Gerichte, die z. B. festgestellt haben, daß das Verbot der FDJ verfassungswidrig sei!

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das muß eine komische Gegend sein!)

    Ist Ihnen das bei Ihrer angestrengten Tätigkeit als Abgeordneter entgangen? Es gibt ein Gericht in der Bundesrepublik, das vor zwei bis drei Wochen durch Urteil ausgesprochen hat, daß die Anordnung der Bundesregierung, die Freie Deutsche Jugend sei verfassungswidrig, selbst Verfassungsbruch ist, daß die FDJ nicht verboten ist.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das war wahrscheinlich in KPD-verwandten Gebieten!)

    — Nein, nein, solche KPD-verwandten Gebiete existieren ja bei Ihnen nicht! Machen Sie doch keine Scherze! Sie haben doch bei der „Entnazifizierung" dafür gesorgt, daß die Justizbehörden nicht tangiert wurden. Dort sitzen doch noch mit Zustimmung und auf Anordnung der Besatzungsmächte alle die Richter, die Staatsanwälte, die unter Hitler amtiert haben, in den leitenden Positionen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie waren bei Art. 2, Herr Abgeordneter Renner.

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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Ich muß mich aber doch gegen einen solchen unqualifizierbaren Zwischenruf zur Wehr setzen dürfen!

    (Heiterkeit.)



    (Renner)

    Wir sind also der Meinung, daß, da die Materie selbst noch sehr auslegungsbedürftig ist, man es nicht einem einfachen, harmlosen Menschen zumuten sollte, von sich aus zu begreifen, was das ist: „Vorbereitung zum Hochverrat", „Verfassungsverrat", „Landesverrat". Wenn dann dieser arme Teufel, der wegen vollkommener Unkenntnis des Inhalts dieser Begrifte nun, nehmen wir einmal an, tatsachlich hinter eine solche „ Vorbereitung" gekommen sein sollte und das nicht rechtzeitig zur Anzeige bringt, dann blüht ihm eine Bestrafung bis zu fünf Jahren Zuchthaus. Meine Damen und Herren, das ist doch einfach unhaltbar!

    (Zurufe des Abg. Dr. Wuermeling.)

    — Herr Krone, lassen Sie ihn sich ruhig austoben! Der beruhigt sich nachher wieder. Mich stört es ja nicht.

    (Heiterkeit.)

    Nun zu Art. 4 Ziffer 8. Das ist der Abschnitt, in dem das Recht der Zeugnisverweigerung geregelt wird. Wir beantragen dazu die Schaffung eines vollen, uneingeschrankten Rechtes der Zeugnisverweigerung auch für Redakteure und politisch verantwortliche Leiter von Rundfunkanstalten, von Sendern. Wir sind der Meinung, daß die Einschränkungen, die hier vorgesehen sind, mit Demokratie und Ihrem Grundgesetz nichts mehr zu tun haben.
    Weiter verlangen wir, den Art. 5 ganz zu streichen, der die Wiedereinführung des sogenannten Arbeitshauses bringt, des Arbeitshauses, das in der amerikanischen Zone auf Grund eines Sonderbefehls der Amerikaner ja noch nicht besteht.

    (Abg. Dr. Schneider: Nicht mehr besteht! — Abg. Leonhard: Falsch, es ist abgeschafft! — Abg. Kunze: Leider abgeschafft!)

    — Nein, dort besteht es noch nicht. Das steht doch in Ihrer eigenen Erklärung. Es soll doch wieder auf die ganze Bundesrepublik übertragen werden.

    (Abg. Dr. Schneider: Weil es abgeschafft war!)

    — Selbst wenn ich mich irren sollte, ändert das nichts an der Beurteilung, die ein moderner Mensch an den Begriff „Arbeitshaus" anlegen sollte. Arbeitshäuser passen nicht in einen modernen Strafvollzug. Wer in Nordrhein-Westfalen lebt und Brauweiler aus der Erinnerung kennt, der weiß, wie notwendig es ist, daß solche Einrichtungen verschwinden. Man soll einen geregelten modernen Strafvollzug einführen. Aber man soll verhüten, daß Menschen, die nicht einmal ordnungsgemäß verurteilt sind, willkürlich in solche Anstalten gesperrt werden können

    (Abg. Dr. Schneider: Ganz richtig! — Zuruf von der Mitte: So wie Ihr das macht!)

    und daß sie dort durch gewisse „demokratische"
    Unternehmer, die dann noch im allgemeinen Mitglied der CDU sind, Herr Wuermeling, maßlos ausgebeutet werden. Das möchte ich verhüten. Ich weiß nicht, ob Sie einmal das Glück hatten, einer solchen Ausbeutung in einem preußischen oder hitlerfaschistischen Gefängnis zu unterliegen.

    (Zuruf von der Mitte: In der DDR!)

    Ich weiß, wie sich da die frommen Unternehmer
    an der Ausbeutung der Gefangenen gesundgestoßen haben. Daß sich das bis heute nicht geändert
    hat, ist ein Skandal. Aber daß Sie es nicht ändern,
    sondern es durch die Beibehaltung der Arbeitshäuser noch verschärfen wollen, das fällt auf Sie zurück, und das ist ebenfalls ein Skandal.
    Das sind unsere Anträge zu dem Gesetzentwurf. Wir bitten Sie, diese unsere Anträge einer sachlichen und ruhigen Beurteilung zu unterziehen und ihnen stattzugeben, nicht aber solche „Heißsporne" wie den Herrn Wuermeling zu Beratern Ihrer „demokratischen Grundsätze" zu erheben.