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ID0126504800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich bedauere überaus, daß diese Art der Diskussion jetzt heraufbeschworen worden ist. Der Herr Antragsteller ist überrascht über die Rechtsanschauung, die der Herr Oberbundesanwalt in dem Fall Angenfort zugrunde gelegt hat. Diese Rechtsauffassung entspricht dem einmütigen Beschluß sämtlicher Landesjustizminister, die die Richtlinien für das Strafverfahren •gebilligt haben. In Nr. 184 Abs. 6 ist eine Vorschrift folgenden Inhalts festgelegt worden:
    „Für die Abgeordneten eines deutschen Landtages und für die Mitglieder von Körperschaften, die nach der Landesverfassung Immunität genießen, sind die Landesverfassung und die Übung des Parlaments maßgebend. Die Immunität schützt nur vor einer Strafverfolgung durch die Behörden des Landes, dessen Verfassung sie gewährt."
    Die beiden maßgebenden Kommentare der Verfassung von Nordrhein-Westfalen von Geller und Kleinrahm und Vogel decken unseren Standpunkt. Man soll sich doch nicht hier aufspielen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Große Unruhe.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Ewers.

(Anhaltende große Unruhe. — Zurufe von der SPD: Unerhört! — Ein echter Dehler! — Herr Präsident, wollen Sie da nicht eingreifen? — Wo bleibt der Ordnungsruf?)

Ich bitte um Ruhe! — Das Wort hat der Abgeordnete Ewers.

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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Herrn Kollegen Arndt a) persönlich und b) sachlich mit einigen kurzen Sätzen antworten.
    Zu a) persönlich: Da er selbst zugibt, daß der Fall Angenfort der Anlaß zu diesem in letzter Sekunde formulierten Antrag war, war meine Bemerkung nicht „giftig", sondern richtig. Man muß doch beachten, aus welchem Anlaß man bestehendes Recht ändert. Hier soll das bestehende Recht geändert werden, um Herrn Angenfort den Maschen des Bundesgesetzgebers zu entziehen.
    Zu b): Darüber, ob es sehr weise von der Demokratie ist, jedem Landtag ein Immunitätsrecht auch in Fragen des Bundesrechts einzuräumen, kann man verschiedener Meinung sein. Da aber das Immunitätsrecht in den Ländern, die um ihre Hoheit ängstlich bemüht sind, nun einmal eingeführt ist, nehmen wir zur Kenntnis, daß die Befugnis eines bayerischen Gerichts, gegen einen Mann, der aus Hessen stammt, einzuschreiten, beibehalten bleibt, daß es also zur Strafverfolgung ermächtigt ist, wenn in Hessen nur ein Gerichtsstand begründet werden kann; das wird nur ausnahmsweise der Fall sein, nämlich wenn die Tat in Bayern begangen worden ist oder sonstige Tatbestände dort vorliegen. Damit finden wir uns ab. Daß aber, wenn ein Abgeordneter wegen eines Hoch-, Landes- oder Verfassungsverratsverfahrens, das sich nicht gegen das Land Nordrhein-Westfalen, sondern gegen uns alle richtet, von Bundesbehörden beansprucht wird, ein Landtag die Macht haben soll, diesen Mann dem Zugriff der Bundeshoheit zu entziehen, das vermögen wir nicht einzusehen, und hier sträubt sich unser Föderalismus. Wenn es sich um den Schutz des Bundes handelt, wollen wir beileibe nicht einem Landtag mit Rücksicht auf den Willen des dortigen Parlaments wohin das damals in Thüringen geführt hat, wissen wir älteren Juristen ja alle noch — die Möglichkeit einräumen, der Bundesregierung in den Arm zu fallen. Ich sage es offen: Ich kenne den Fall Angenfort zwar nicht. ich halte es aber von vornherein für eine unrichtige Anwendung des Immunitätsrechts, wenn ein dringender Tatverdacht wegen eines von dem Herrn Bundesanwalt zu verfolgenden Verbrechens vorliegt, in einem Land nicht als ausreichend zur Aufhebung der Immunität angesehen wird. Das macht die Demokratie im Volke nicht beliebt; denn wenn der Mann nicht zufällig im Landtag wäre, würde er ja ohne weiteres verfolgt. Da er aber kommunistischer Führer ist, sitzt er in einem Landtag und genießt einen Schutz, den seine Genossen, die nicht im Landtag sitzen, nicht haben. Dieser Methode, die also die Kraft des Landesrechts gegenüber dem Bundesrecht vergrößern soll, können wir nicht das Wort reden.
    Im übrigen, Herr Kollege Arndt, ist nach Ihrer Formulierung das Domizil des Gerichts maßgebend für den Schutz, der gewährt wird. Es kann also, wie ich betonen möchte, kein Einwohner des Südweststaats, der dort in Stuttgart im Landtag


    (Ewers)

    sitzt, vor dem Bundesverfassungsgericht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es der Landtag in Stuttgart nicht will. Bei allen anderen Landtagen geht es aber!

    (Abg. Dr. Arndt: Nein, da geht es auch nicht!)

    — Doch, da geht es unbedingt; denn in deren Bereich ist ja das Bundesverfassungsgericht nicht tätig, sondern es ist nur im Bereich der Landesgrenzen Baden-Württembergs tätig. Wenn Sie das anders wollen, dann müssen Sie mal ein halbes Jahr arbeiten, um Ihrem Antrag die Fassung zu geben, die Ihren Willen ausdrückt. Bisher ist es völlig klar, daß der Sitz des Gerichts und der Behörde maßgebend ist für den Schutz innerhalb der Landesgrenzen. Diese Anomalie ist völlig unmöglich und führt zu einer Zerrissenheit, die kein Mensch wollen kann.