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ID0126503700

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    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Arndt.


Rede von Dr. Adolf Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister der Justiz befindet sich leider in mehrfacher Hinsicht im Irrtum. Zunächst ist es nicht das Ziel des Antrags, den Rechtszustand der Weimarer Reichsverfassung Wiederherzustellen. Die Weimarer Reichsverfassung gewährte den Landtagsabgeordneten Immunität von Reichsverfassungs wegen, und zwar für das gesamte Reichsgebiet. Dieses Gesetz, wie wir es hier jetzt anregen, ist erstens kein Verfassungsgesetz, und zweitens soll sich die Immunität der Landtagsabgeordneten so, wie es in der Bismarckschen Zeit war, auf das Territorium des Landes beschränken. Eine Landesverfassung soll also nicht ermächtigt sein, eine räumlich weitergehende Immunität zu verleihen als für ihr Land. Das ist der erste Irrtum, in dem der Herr Bundesminister der Justiz sich befand.
Der andere Irrtum ist der, daß der Herr Bundesminister der Justiz meint, unser Ergänzungsantrag habe eine Änderung des Art. 46 des Grundgesetzes zum Inhalt. Das trifft nicht zu. Art. 46 des Grundgesetzes beschäftigt sich ausschließlich mit der Immunität von Bundestagsabgeordneten; die Immunität von Landtagsabgeordneten kommt darin überhaupt nicht vor. Er enthält nicht einmal eine Ermächtigung an die Länder, durch ihre Verfassungen Immunität zu gewähren. Diese Ermächtigung befindet sich vielmehr bisher in § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung, und ich sagte vorhin schon: Wir haben uns bei der Neufassung der Strafprozeßordnung beim Vereinheitlichungsgesetz bemüht, diesen § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung so abzufassen, daß er nicht allein die Befugnis des Landesgesetzgebers, Immunitäten gewährt zu haben, aufrechterhält, sondern daß — wobei wir damals an Hamburg und Niedersachsen dachten, deren Verfassungen noch nicht verabschiedet waren — auch der Landesgesetzgeber befugt bleibt, durch Landesverfassung seinen Abgeordneten neue Immunitäten einzuräumen. Bedauerlicherweise ist es uns, wie ich be-


(Dr. Arndt)

reits ausführte, nicht gelungen, den § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung so abzufassen, daß er allseits verstanden worden ist. Hier ist die Gelegenheit dazu, weil eben § 11 des Strafgesetzbuches die strafrechtliche Stellung von Landtagsabgeordneten regelt.
Zum Schluß noch eins: Der Herr Bundesminister der Justiz hat gesagt, es bestünden politische Bedenken dagegen, einem Landtagsabgeordneten eine volle Immunität einzuräumen. Meine Damen und Herren, ich glaube, ein solches Argument ist neu

(Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!)

und läuft letzten Endes auf eine Art Diskriminierung der Landtagsabgeordneten, aber nicht nur dieser, sondern der Landtage selbst hinaus,

(Sehr wahr! bei der SPD)

weil es doch davon ausgeht, als ob die Landtage es bei dem Verdacht eines Hochverrats oder sonst einer strafbaren Handlung, für die der Bundesgerichtshof in einziger Instanz zuständig ist, an der erforderlichen Sorgfalt fehlen ließen und nicht bereit wären, die Immunität eines Landtagsabgeordneten aufzuheben, wenn ernste bundesstaatsrechtliche und bundespolitische Gründe dies erforderten. Ich glaube, zu einer solchen Diskriminierung der Landtage und der Landtagsabgeordneten sollten wir nicht die Hand bieten, um so weniger, als ja in der Bevölkerung, und zwar mit Recht, der Volksvertreter einheitlich gesehen wird. Wenn es in einer Demokratie möglich ist, daß ein Volksvertreter ohne Zustimmung seines Landtags von einem Bundesgericht und einer Bundesbehörde in Haft genommen wird, so, glaube ich, dienen wir damit nicht dem notwendigermaßen einheitlichen Ansehen der Volksvertreter. Die Immunität, wenn auch für Abgeordnete der Landtage räumlich anders als für die des Bundestages, kann nicht von verschiedener Kraft und verschiedenem Rang sein.
Ich wundere mich, daß das gerade in den Kreisen von Ihnen nicht von vornherein gesehen worden ist, die föderalistisch denken; denn wenn man die Eigenstaatlichkeit der Länder in besonderem Maße zu betonen pflegt, wie dies das Anliegen der Föderalisten ist, dann allerdings sollte man auch Gewicht darauf legen, daß die juristische Kraft einer Landtagsimmunität — von der räumlichen Ausdehnung abgesehen — keine andere ist als die einer Bundestagsimmunität. Deshalb bitte ich Sie sehr dringlich, diesen Anträgen zuzustimmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Ewers.