Rede:
ID0126501400

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    Vokabeln: 12
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Willy Odenthal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Mit der Drucksache Nr. 4301 legt die Fraktion der SPD dem Hause einen Antrag vor, der sich mit der Neufestsetzung und der Neuregelung der Unterstützungen in der versicherungsmäßigen Arbeitslosenfürsorge befaßt. Drei Forderungen enthält unser Antrag, und ich bin der Auffassung, daß das Haus, selbstverständlich nach der Prüfung der Vorlage im Ausschuß, diesen Forderungen zustimmen wird.
    Erstens. Die Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung ist auf das Arbeitsentgelt während der Zeit abgestellt, die die Anwartschaft zur versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung begründet, also in der Regel auf das Entgelt aus der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Das erscheint auf den ersten Blick richtig. Wir leben aber schon jahrelang in einer Umschichtung, und die Fälle sind sehr zahlreich, in denen z. B. Angestellte leider berufsfremde Arbeit, d. h. niedriger bezahlte Arbeit aufnehmen müssen, und in denen Handwerker und Facharbeiter, besonders Heimatvertriebene, ebenfalls außerhalb ihres Berufes Arbeit aufnehmen, um überhaupt Arbeit zu finden. Dann tritt im Falle der Arbeitslosigkeit das Arbeitsentgelt des zuletzt ausgeübten Berufes an die Stelle des sonst normalen Arbeitsentgeltes des gelernten Berufes, und dieses zuletzt erhaltene Arbeitsentgelt wird bei der Festsetzung der Unterstützung zugrunde gelegt. Das ist nicht nur unrecht, sondern es scheint mir auch unklug zu sein; denn durch diese Regelung werden alle Angestellten, alle Arbeiter und Handwerker dafür bestraft, daß sie überhaupt berufsfremde Arbeit, die niedriger bezahlt wird, aufnehmen. Würden Sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung beziehen, dann blieben sie im Genuß der höheren Bezüge, die sich aus dem Entgelt ihres erlernten Berufes herleiten.
    Ich glaube, Sie werden mir zustimmen, wenn wir fordern, daß die Unterstützung nach dem Einkommen aus dem gelernten oder aus dem überwiegend ausgeübten Beruf gewährt wird. Ob dann die Arbeitsämter hinsichtlich der Vermittlung oder zu statistischen Zwecken die Arbeitslosen nach einer gewissen Zeitdauer der Tätigkeit in fremden Berufen umschreiben, sollte bei der Bemessung der Unterstützung keine Rolle spielen.
    Zweitens. Die Unterstützung in der versicherungsmäßigen Betreuung muß in ein besseres Verhältnis zum vorher bezogenen Arbeitsentgelt gebracht werden. Der Anteil der langfristig Arbeitslosen ist erschreckend hoch; aber auch die langfristig Arbeitslosen unterbrechen die Arbeitslosigkeit sehr oft wieder durch eine kurzfristige Beschäftigung. Dann verteilt sich die Bezugsdauer der Unterstützung sehr oft auf mehrere Jahre, d. h. ein Arbeitsloser bezieht seine Arbeitslosenunterstützung von 26 Wochen nicht ununterbrochen, sondern im Verlaufe mehrerer Jahre. Die Unterstützung ist in ihrer Höhe vom früher bezogenen Arbeitsentgelt abhängig. Während die Löhne und Gehälter wiederholt erhöht wurden, bleibt die vor Jahren festgesetzte Unterstützung an das damals bezogene Arbeitsentgelt gebunden und wird den gestiegenen Lebenshaltungskosten in keiner Weise gerecht.
    Wir fordern deshalb, daß die Unterstützung von Amts wegen neu festgesetzt wird, wenn nach der ersten Festsetzung der Unterstützung eine Lohnerhöhung stattgefunden hat. Wir wünschen weiter, daß dies nicht nur von Amts wegen, sondern auch auf Antrag — auf Antrag des Arbeitslosen selbstverständlich — geschieht, wenn er nachweisen kann, daß eine solche Erhöhung tariflich stattgefunden hat. Ein Anfang dazu wurde bereits in der Arbeitslosenfürsorge gemacht; wir können aber auf die Ausdehnung dieser Regelung auf die Arbeitslosenversicherung nicht verzichten.
    Ein drittes! Schließlich will unser Antrag auch die Unterstützungssätze der Tabelle erhöhen. Das


    (Odenthal)

    Mittel der Unterstützung in der Arbeitslosenversicherung liegt bei 27 °/o des Arbeitsentgelts. Wir wissen, daß eine Erhöhung beachtliche Forderungen an den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung stellen wird. Sie werden aber sicher nicht bestreiten, daß die Unterstützungssätze unzureichend sind. Auch das Beitragsaufkommen erlaubt die Erhöhung,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    obschon sie im Jahresvolumen etwa 200 Millionen DM ausmachen wird. Darum fordern wir die Erhöhung der Unterstützungssätze in der Arbeitslosenversicherung auf ein Maß, das ein echtes und gesundes Verhältnis von Arbeitsentgelt und Unterstützung herstellen soll. Wir glauben, daß sich das Haus der berechtigten Forderung nicht verschließen wird. Ich darf Sie bitten, unseren Antrag dem Ausschuß für Arbeit zur beschleunigten Beratung zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und DP Herr Abgeordneter Arndgen!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr ist auf Beschluß dieses Hauses ein sogenanntes Arbeitsbeschaffungsprogramm in Szene gesetzt worden, das aus Mitteln des Arbeitsstocks finanziert worden ist. Dieses Programm hat es ermöglicht, ungefähr 90 000 Aubeitsplätze zusätzlich zu schaffen. Für diesen Zweck standen im vergangenen Jahr 200 Millionen DM zur Verfügung, die, obwohl sie eingeplant waren, im vorigen
    Jahr nicht voll wirksam werden konnten. Somit stehen aus dem Überhang in diesem Jahr noch rund 50 Millionen DM zur Verfügung. Wenn es möglich gemacht werden kann, zu diesen 50 Millionen in diesem Jahr noch rund 100 Millionen zusätzlich zur Verfügung zu stellen, könnte ungefähr der gleiche Effekt wie im vergangenen Jahr erzielt werden.
    Der Ihnen vorliegende Entwurf soll nun die Möglichkeit schaffen, weitere Mittel aus dem Arbeitsstock oder jetzt von der Bundesanstalt für AVAV zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf, der Ihnen vorliegt, bestimmt nicht die Höhe des Betrags, da wir der Meinung sind, daß die Bundesanstalt, nachdem wir auch für sie eine Selbstverwaltung geschaffen haben, bei der Zurverfügungstellung dieser Mittel mitwirken sollte. Dieses Gesetz will daher nur die Möglichkeit schaffen, in diesem Jahr das gleiche zu tun wie im vergangenen und dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt notwendige gesetzliche Grundlagen zur Verfügung zu stellen.
    Für die heutige Tagesordnung ist nur die erste Lesung dieses Gesetzes vorgesehen. Da wir fast das gleiche Gesetz, mit einigen Änderungen, im vergangenen Jahr verabschiedet haben und an demselben nicht viel herumgemodelt zu werden braucht, stelle ich den Antrag, dieses Gesetz heute in erster, zweiter und dritter Lesung zu verabschieden.