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ID0126501200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 265. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953 12979 265. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. Mai 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12980C, 13028C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Dr. Brönner und Schäffer . . . . . . 12980D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 12980D Gesetz zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) . . . . 12980D Gesetz über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1952 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung 12980D Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes . 12981A Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes 12981A Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge 12981A Vorlage des Entwurfs einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen 12981A Änderungen der Tagesordnung 12981A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen) 12981A, C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Antragsteller 12981C, 12985B Scharnberg (CDU) 12983B Seuffert (SPD) 12984B Niebes (KPD) 12984D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an .den Haushaltsausschuß 12985D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen) . . . 12985D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 12985D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen) . . 12981B, 12986A Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 12986A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen) . . . 12986A Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12986A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen) 12986B Odenthal (SPD), Antragsteller . 12986B, 12987C Arndgen (CDU), Antragsteller . . . 12987A, 12988D, 12991B Dr. Kneipp (FDP) 12988C Kohl (Stuttgart) (KPD) 12989B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 12990B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 12991C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes (Nr. 4308 der Drucksachen) 12981B, 12991C Beschlußfassung 12991D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (VA) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nrn. 1101, 3666, 3747, 4158, 4215 (neu), 4287, 4329 der Drucksachen) . . . . . . . . 12981B, 12991D Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992A Beschlußfassung 12992B Zweite Beratung des Entwurfs eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 1307, 3713 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4250 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 909, 911) 12981B, 12992B Dr. Schneider (FDP), Berichterstatter 12992C Dr. Arndt (SPD) . . 13000D, 13001C, 13004B, 13010D, 13011C, 13012D, 13015A, 13016B, D, 13017C, 13019D, 13021A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 13001B, 13002D, 13005B, 13006C, 13007C, 13011C, 13013C, 13015D, 13019B, 13020C, 13021D Ewers (DP) . . . 13002B, 13005C, 13018C Renner (KPD) . 13003A, 13006A, 13008A, D 13011D, 13014A Dr. Menzel (SPD) 13007A Eberhard (FDP) 13018D Naegel (CDU) 13019A Abstimmungen . . . 13000C, 13008C, 13010C, 13012B, 13014C, 13016B, C, 13017C, 13018A, C, 13019C, 13021B, 13022A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 4008 der Drucksachen. Umdrucke Nrn. 910, 912) . . . 13022B Dr. Brill (SPD): als Berichterstatter 13022C als Abgeordneter . . . 13024D, 13025D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 13024C, 13025C, 13026C Abstimmungen . . 13024B, 13025D, 13026D Beratung des Antrags der Fraktion der Deutschen Partei betr. Änderung der geltenden Zollsätze für Schlachtvieh und Fleisch (Nr. 4313 der Drucksachen) 13026D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13026D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Nr. 4328 der Drucksachen) 12981B, 13027A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge und an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 13027A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Jacobi (Nr. 4344 der Druck- sachen) 12981C, 13027A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 13027A Beschlußfassung 13028C Nächste Sitzung 13028C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zu den Ausführungen der drei Herren Diskussionsredner! Ich darf dem Herrn Vertreter der kommunistischen Gruppe zunächst versichern, daß die Sicherheit unserer Währung von dem Problem, das hier behandelt wird, überhaupt nicht berührt wird.

    (Abg. Renner: Was steht denn überhaupt an Sicherheit dahinter? Was steht denn überhaupt dahinter? Doch nur der amerikanische Rauch!)

    — Das ist gar kein amerikanischer Rauch, sondern ein sehr solides und wichtiges Haushaltsproblem; das habe ich, glaube ich, hier sehr eingehend bei der Begründung auseinandergesetzt. Daß es Ihnen vielleicht nicht angenehm ist, wenn wir hier im Interesse des Bundeshaushaltes eine solche Maßnahme durchführen wollen, das mag eine andere Frage sein.

    (Abg. Renner: Ihr macht nur Bluff!)

    Nun darf ich auf die sachlichen Ausführungen der Herren Kollegen Scharnberg und Seuffert eingehen. Wenn die Dinge eben so laufen, wie Herr Kollege Scharnberg es uns dargelegt hat, daß ein Fonds für die Tilgung der übrigen Ausgleichsforderungen gebildet werden soll — die natürlich für unser Bankwesen eine gewisse Belastung darstellen, das ist gar kein Zweifel —, dann ist doch nicht zu leugnen, daß damit die Einnahmen des Bundeshaushalts unweigerlich verkürzt werden, daß also auf diese Weise ein Einnahmeausfall im Bundeshaushalt eintreten würde, den wir nach unserer Überzeugung im gegenwärtigen Zeitpunkt auf keinen Fall tragen können. Es ist auch nicht so, Herr Kollege Seuffert— das ist sehr eingehend bei den Vorbesprechungen geprüft worden —, daß etwa die Gefahr eines Fehlbetrags in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank deutscher Länder eintreten würde, wenn nach diesem Gesetzentwurf die Verzinsungspflicht der Ausgleichsforderungen wegfiele. Ich darf darauf hinweisen, daß schon im Jahre 1951 die Bank deutscher Länder allein eine Zinseinnahme von 284 Millionen DM hatte, wozu dann noch sonstige Erträge von 16 Millionen DM hinzukommen, also Gesamteinnahmen von rund 300 Millionen DM, denen auf der anderen Seite als eigentliche Verwaltungskosten ungefähr 20 Millionen DM gegenüberstehen. Inzwischen ist aber das Geschäftsvolumen der Bank, wie Sie alle wissen, — ich verweise nur auf die wachsende Notenausgabe — noch wesentlich gestiegen. Wenn irgendwelche Gefahr bestanden hätte, daß etwa durch den Wegfall der Verzinsungspflicht die Bank deutscher Länder die Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr ausgleichen könnte, dann wäre dieser Antrag bestimmt nicht gestellt worden.
    Der finanzpolitische Schwerpunkt liegt doch in. folgendem: Wir müssen mit jedem Pfennig rechnen. Deshalb ist zu prüfen: Besteht noch ein volkswirtschaftlich dringendes Bedürfnis für eine weitere Fortsetzung der bisherigen Reservepolitik bei der Bank deutscher Länder? Oder ist jetzt nicht ein Punkt erreicht, wo man dieses Ziel zurücktreten lassen muß zugunsten einer entsprechenden Entlastung des Haushalts? Das ist das entscheidende Problem, das hier gelöst werden muß.

    (Abg. Renner: Zugunsten des Verteidigungsbeitrags .meinen Sie!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung.
Es sind zwei Überweisungsanträge gestellt worden. Der erste wünschte Überweisung an den Haushaltsausschuß als federführenden Ausschuß. Die Herren Abgeordneten Scharnberg und Seuffert haben Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit als federführenden Ausschuß beantragt. Ich darf vielleicht im Interesse der Vereinfachung fragen: Wer ist für Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit als federführenden Ausschuß? — Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses. Diese Überweisung ist hiermit erfolgt. An den Haushaltsausschuß werden die Vorlagen als reitberatenden Ausschuß überwiesen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung
Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 4304 der Drucksachen).
Die Regierung verweist auf die gedruckte Begründung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache in der ersten Beratung zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich schlage Ihnen vor, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Geld und Kredit zu überweisen.


(Präsident Dr. Ehlers)

Sie sind damit einverstanden; die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf die Punkte 3 a und 3 b der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4325 der Drucksachen);
b) Erste Beratung des von den Abg. Dr. Kather, Wackerzapp, Dr. von Golitschek, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Nr. 4324 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, bei diesen Gesetzentwürfen auf eine Begründung und Aussprache zu verzichten. Ich schlage Ihnen vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen. — Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Nr. 4312 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen auch hier vor, auf eine Begründung und Aussprache in der ersten Beratung zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich schlage Ihnen vor, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen.

(Abg. Naegel: Und Wirtschaftspolitik!)

— Also Rechtsausschuß als federführender Ausschuß und Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Sind Sie damit einverstanden?- — Das ist der Fall; die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 5 a und b:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4301 der Drucksachen).
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 4302 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen je eine Begründungszeit von 10 Minuten und eine Aussprachezeit von 60 Minuten für beide Gesetzentwürfe vor.
Zur Begründung des von der SPD eingebrachten Gesetzentwurfs Herr Abgeordneter Odenthal, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Odenthal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Mit der Drucksache Nr. 4301 legt die Fraktion der SPD dem Hause einen Antrag vor, der sich mit der Neufestsetzung und der Neuregelung der Unterstützungen in der versicherungsmäßigen Arbeitslosenfürsorge befaßt. Drei Forderungen enthält unser Antrag, und ich bin der Auffassung, daß das Haus, selbstverständlich nach der Prüfung der Vorlage im Ausschuß, diesen Forderungen zustimmen wird.
    Erstens. Die Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung ist auf das Arbeitsentgelt während der Zeit abgestellt, die die Anwartschaft zur versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung begründet, also in der Regel auf das Entgelt aus der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Das erscheint auf den ersten Blick richtig. Wir leben aber schon jahrelang in einer Umschichtung, und die Fälle sind sehr zahlreich, in denen z. B. Angestellte leider berufsfremde Arbeit, d. h. niedriger bezahlte Arbeit aufnehmen müssen, und in denen Handwerker und Facharbeiter, besonders Heimatvertriebene, ebenfalls außerhalb ihres Berufes Arbeit aufnehmen, um überhaupt Arbeit zu finden. Dann tritt im Falle der Arbeitslosigkeit das Arbeitsentgelt des zuletzt ausgeübten Berufes an die Stelle des sonst normalen Arbeitsentgeltes des gelernten Berufes, und dieses zuletzt erhaltene Arbeitsentgelt wird bei der Festsetzung der Unterstützung zugrunde gelegt. Das ist nicht nur unrecht, sondern es scheint mir auch unklug zu sein; denn durch diese Regelung werden alle Angestellten, alle Arbeiter und Handwerker dafür bestraft, daß sie überhaupt berufsfremde Arbeit, die niedriger bezahlt wird, aufnehmen. Würden Sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung beziehen, dann blieben sie im Genuß der höheren Bezüge, die sich aus dem Entgelt ihres erlernten Berufes herleiten.
    Ich glaube, Sie werden mir zustimmen, wenn wir fordern, daß die Unterstützung nach dem Einkommen aus dem gelernten oder aus dem überwiegend ausgeübten Beruf gewährt wird. Ob dann die Arbeitsämter hinsichtlich der Vermittlung oder zu statistischen Zwecken die Arbeitslosen nach einer gewissen Zeitdauer der Tätigkeit in fremden Berufen umschreiben, sollte bei der Bemessung der Unterstützung keine Rolle spielen.
    Zweitens. Die Unterstützung in der versicherungsmäßigen Betreuung muß in ein besseres Verhältnis zum vorher bezogenen Arbeitsentgelt gebracht werden. Der Anteil der langfristig Arbeitslosen ist erschreckend hoch; aber auch die langfristig Arbeitslosen unterbrechen die Arbeitslosigkeit sehr oft wieder durch eine kurzfristige Beschäftigung. Dann verteilt sich die Bezugsdauer der Unterstützung sehr oft auf mehrere Jahre, d. h. ein Arbeitsloser bezieht seine Arbeitslosenunterstützung von 26 Wochen nicht ununterbrochen, sondern im Verlaufe mehrerer Jahre. Die Unterstützung ist in ihrer Höhe vom früher bezogenen Arbeitsentgelt abhängig. Während die Löhne und Gehälter wiederholt erhöht wurden, bleibt die vor Jahren festgesetzte Unterstützung an das damals bezogene Arbeitsentgelt gebunden und wird den gestiegenen Lebenshaltungskosten in keiner Weise gerecht.
    Wir fordern deshalb, daß die Unterstützung von Amts wegen neu festgesetzt wird, wenn nach der ersten Festsetzung der Unterstützung eine Lohnerhöhung stattgefunden hat. Wir wünschen weiter, daß dies nicht nur von Amts wegen, sondern auch auf Antrag — auf Antrag des Arbeitslosen selbstverständlich — geschieht, wenn er nachweisen kann, daß eine solche Erhöhung tariflich stattgefunden hat. Ein Anfang dazu wurde bereits in der Arbeitslosenfürsorge gemacht; wir können aber auf die Ausdehnung dieser Regelung auf die Arbeitslosenversicherung nicht verzichten.
    Ein drittes! Schließlich will unser Antrag auch die Unterstützungssätze der Tabelle erhöhen. Das


    (Odenthal)

    Mittel der Unterstützung in der Arbeitslosenversicherung liegt bei 27 °/o des Arbeitsentgelts. Wir wissen, daß eine Erhöhung beachtliche Forderungen an den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung stellen wird. Sie werden aber sicher nicht bestreiten, daß die Unterstützungssätze unzureichend sind. Auch das Beitragsaufkommen erlaubt die Erhöhung,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    obschon sie im Jahresvolumen etwa 200 Millionen DM ausmachen wird. Darum fordern wir die Erhöhung der Unterstützungssätze in der Arbeitslosenversicherung auf ein Maß, das ein echtes und gesundes Verhältnis von Arbeitsentgelt und Unterstützung herstellen soll. Wir glauben, daß sich das Haus der berechtigten Forderung nicht verschließen wird. Ich darf Sie bitten, unseren Antrag dem Ausschuß für Arbeit zur beschleunigten Beratung zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)