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ID0126207200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es kann nicht Aufgabe einer allgemeinen Aussprache in der dritten Lesung sein, mit einzelnen Zahlen zu operieren.

    (Abg. Seuffert: Bloß in der ersten Lesung?)

    — Nein, im Ausschuß, Herr Kollege Seuffert, und da haben wir uns doch wirklich mit diesen Zahlen
    bombardiert. Zahlen, die nicht einmal diejenigen aufnehmen können, die sich als Fachleute des Lastenausgleichsgesetzes betrachten, haben keinen Sinn für diejenigen, die sich normalerweise mit der Materie nicht befassen. Wir können hier nur die allgemeinen Grundzüge erörtern, und da muß ich Ihnen, Kollege Seuffert, entschieden widersprechen, wenn Sie sagen, als allgemeiner Grundzug dieses Änderungsantrages gelte, daß die erhaltengebliebenen kleineren Vermögen durch diesen Antrag wesentlich geschädigt würden. Wir haben die Zahlen, die nun hier zwischen Herrn Seuffert und Herrn Kunze hin- und hergeworfen worden sind, im Ausschuß doch eingehend beraten,

    (Abg. Seuffert: Nein, niemals!)

    und wir sind dabei immer zu der Überzeugung gekommen, daß es auch nach dem jetzigen Gesetzentwurf bei den erhaltengebliebenen kleineren Vermögen an keiner Stelle zu einer Abgabe käme, die über 50 % liegt. Die kleineren Vermögen unterliegen ja durch die Freigrenzen usw. einer geringeren Abgabe.
    Nun zu dem anderen Einwand, dieser Antrag bedeute eine unzulässige und ungerechte Begünstigung der erhaltengebliebenen größeren Vermögen. Auch dieser Vorwurf — ich würde das jedenfalls als Vorwurf betrachten — ist unberechtigt. Um welche Vermögen handelt es sich denn? Doch nicht um erhaltengebliebene größere Vermögen, die heute wieder in ein normales Funktionieren gekommen wären. Diese Vermögen sind durch die Form der D-Mark-Eröffnungsbilanz und auch durch die Höhe, in der wir die Schadensanrechnung vornehmen, ausgeschaltet. Schaden ist ja nicht der gleiche Begriff, wie ihn der normale Geschädigte auffaßt, sondern für die Schadenshöhe haben wir scharf und eng umgrenzte Begriffe aufgestellt. Dieser Schaden ist für den Betrieb, der wieder zum normalen Arbeiten gekommen ist, in der Praxis sehr viel geringer, als er ihn sich selbst errechnet. Außerdem: wer in der D-Mark-Eröffnungsbilanz von den Möglichkeiten hat Gebrauch machen können, die ihm der Gesetzgeber bewußt gegeben hat, kommt hier überhaupt nicht zum Zuge. Zum Zuge kommen nur diejenigen Vermögensgruppen, die die großen Schäden bis heute noch nicht haben überwinden können, die sich immer noch in schwieriger Lage befinden. Denen zu helfen, ist aber ein Gebot der Gerechtigkeit. Das hat nichts mit einer Begünstigung von großen Vermögen zu tun. Vielmehr liegt es im Interesse der deutschen Wirtschaft, daß auch diese Betriebe möglichst bald wieder in den Kreis der arbeitenden und werteschaffenden Gruppen hineingebracht werden.
    Noch ein Wort zu dem letzten Argument des Kollegen Seuffert bezüglich der Anrechnung von hundert Millionen. Ich habe in meinem Bericht ebenfalls zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung den Ausfall von hundert Millionen natürlich auf der Grundlage der jetzigen Gesetzesfassung errechnet hat. Aber auch das Bundesfinanzministerium steht heute auf einem anderen Standpunkt. Es erkennt jetzt an, daß die ursprüngliche Schätzung von hundert Millionen viel zu hoch war, und heute ist die Meinung der Sachverständigen die, daß auch der neue Gesetzentwurf keinesfalls einen Ausfall von mehr als hundert Millionen bringen wird.
    Zum Schluß noch eines, Herr Kollege Seuffert. Gerade Sie, der Sie doch in finanzpolitischen Din-


    (Dr. Atzenroth)

    gen so sehr bewandert sind, müßten selbst wissen, welche Folgen sich ergeben, wenn nun die Finanzämter über die Tausende von Anträgen entscheiden müssen, die sich auf § 131 der Abgabenordnung berufen. Diesen Leuten muß einfach geholfen werden, gleichgültig, ob wir als Gesetzgeber das mit einem Gesetz tun, oder ob das die Finanzämter tun.

    (Abg. Seuffert: Das kommt sowieso, ganz gleich, welche Tabelle Sie machen!)

    — Natürlich! Aber das sollten eigentlich nicht die Finanzämter machen, sondern das müßte durch eine vernünftige Gesetzgebung geschehen.
    Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wackerzapp.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Wackerzapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Behandlung dieses Problems ist nach meiner Auffassung immer eine merkwürdige Gedankenverwirrung insofern festzustellen, als man die Ermäßigung der Vermögensabgabe als ein Geschenk betrachtet. Das Wesen des Geschenks ist die unentgeltliche Vermögensvermehrung. Aber hier handelt es sich nicht darum, das Vermögen zu vermehren; vielmehr soll durch die Anrechnung der Schäden verhindert werden, daß zu den durch den Krieg verursachten Verlusten durch eine nach unserer Ansicht verfehlte Gesetzesbestimmung noch ein weiterer Schaden hinzutritt.
    Weiter ist gesagt worden, durch die Berücksichtigung der Vermögensschäden nach unserem Tarif würde eine unerträgliche Verkürzung des Aufkommens zum Lastenausgleich eintreten. Ich habe schon früher darauf hingewiesen, daß dies nach meiner Auffassung nicht der Fall ist, weil insbesondere bei den großen Schäden der großen Betriebe eine Schranke dadurch aufgerichtet worden ist, daß nach § 13 des Feststellungsgesetzes mit dem Vermögensstand vom 1. Januar 1940 verglichen wird, so daß alle im Kriege erzielten Gewinne bei der Schadensfeststellung nicht zum Zuge kommen.
    Sodann darf ich auf die in ihrer Bedeutung noch nicht recht gewürdigte Bestimmung des § 249 des Lastenausgleichsgesetzes hinweisen, eine etwas tückische Bestimmung, die besagt, daß das, was bei der Vermögensabgabe infolge der Saldierung er-. mäßigt wird, auf den Grundbetrag der Hauptentschädigung angerechnet wird, d. h. daß der Ausgleichsfonds die Beträge, die er auf der Einnahmeseite durch die Saldierung verliert, ganz oder zum Teil auf der Ausgabenseite dadurch wieder ausgleicht, daß er bei der Hauptentschädigung entsprechend geringere Beträge zu zahlen braucht.
    Ich möchte noch auf folgendes hinweisen: Wir wissen alle, welch außerordentlich verdienstliche Arbeit gerade Herr Kollege Seuffert bei der Gestaltung der Kreditgewinnabgabe geleistet hat, allerdings nach meiner Ansicht mehr in bezug auf die technische Behandlung der Angelegenheit als in bezug auf die materielle Regelung. Ich darf darauf aufmerksam machen, mit welcher Gewissenhaftigkeit, man kann schon sagen: mit welch zärtlicher Sorgfalt darauf geachtet worden ist, daß hier eine volle Saldierung der Währungsverluste und der Betriebsverluste mit den Währungsgewinnen stattfinden darf, ohne daß die Rede davon gewesen wäre, bei irgendeiner Vermögenshöchstgrenze haltzumachen. Dabei handelt es sich bei der Kreditgewinnabgabe darum, daß ein unverdienter Wertzuwachs für den Lastenausgleich herangezogen werden soll, während es bei unserem Antrag doch darum geht, daß ein durch den Krieg zerschlagenes Vermögen davor bewahrt bleiben soll, durch Maßnahmen des Gesetzgebers weiter in seinem Bestand und seiner Lebensfähigkeit beeinträchtigt zu werden.
    Zum Schluß darf ich darauf hinweisen, daß diese ganze Angelegenheit für uns auch noch eine prinzipielle Bedeutung hat. Es hat sich auch heute wieder so angehört, als ob bei den Gegnern unseres Entwurfs die Meinung obwaltet, der Besitz eines größeren Vermögens sei eigentlich von vornherein etwas Anstößiges, etwas Unzulässiges, und die Tatsache, daß der Krieg hier schädigend eingegriffen hat, sei zwar im Einzelfall vielleicht bedauerlich, im Grundsätzlichen aber doch mehr die Korrektur eines unerwünschten sozialen Tatbestandes. So klingt es manchmal heraus. Wir aber bejahen die Institution des Eigentums als einen der tragenden Grundpfeiler unserer Zivilisation und Kultur aus Überzeugung und wollen keinen Unterschied etwa in der Richtung machen, daß das Eigentum nur bis zu einer willkürlichen Höchstgrenze von 75 000 oder 150 000 DM anzuerkennen ist; es ist vielmehr dem Grundsatz nach zu bejahen. Auch die größeren Vermögen sind doch in aller Regel nicht vom Himmel gefallen.

    (Abg. Heiland: Zeitweise sogar ergaunert!)

    — Jawohl, vereinzelt durchaus möglich. Aber in der Regel sind die großen Vermögen entstanden in jahrelanger Lebensarbeit, oft durch Generationen hindurch, durch Fleiß, Arbeit, Unternehmermut und überragendes Wissen und Können. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, daß die größeren Vermögen genau so viel Anspruch auf den Schutz des Staates haben wie die kleineren.
    Also auch aus diesen, über den Spezialfall hinaus wirksamen allgemeinen Gründen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall in der Mitte.)