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ID0126204300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Damit ist die Rednerliste erschöpft. Dann können wir also zur Abstimmung kommen. Es bestehen einige widerspruchsvolle Auffassungen wegen der Überweisung. Ich glaube, übereinstimmend war die Auffassung: Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß.

    (Zustimmung.)

    Jetzt ist noch die Frage der Mitbeteiligung anderer Ausschüsse zu entscheiden. Da ist der Antrag gekommen, den Rechtsausschuß mitzubeteiligen.

    (Widerspruch links.)

    — Der Antrag ist gekommen.

    (Abg. Schoettle: Ja, ja, wir sind dagegen! Ich bitte, abstimmen zu lassen!)

    Darm war noch der Antrag gestellt, den Kriegsopferausschuß zu beteiligen. Besteht da Übereinstimmung?

    (Zustimmung.)

    — Die scheint vorhanden zu sein; also Mitbeteiligung des Kriegsopferausschusses.
    Jetzt müssen wir wohl über die Frage der Mitbeteiligung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht abstimmen. Ich bitte diejenigen, die für die Mitbeteiligung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht sind, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung — — (Abg. Albers: Herr Präsident, wollen wir jetzt nicht die Mittagspause machen?)

    — Nein, nein, es ist gesagt worden: halb eins. Wir haben noch eine Viertelstunde Zeit, da können wir noch einiges erledigen.

    (Zuruf von der Mitte: Punkt 1!)

    — An sich war vorgesehen, Punkt 1 nach 12 Uhr zu behandeln.

    (Erneute Zurufe.)

    — Also dann rufe ich auf Punkt 1 der Tagesordnung:
    Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer und Genossen betreffend Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen).
    Wer begründet diese Anfrage? — Das Wort hat Herr Abgeordneter Ehren.
    Ehren (CDU), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 108. Sitzung des Bundestags vom 5. Dezember 1950 erklärte der Abgeordnete Pohle als Berichterstatter, daß der Gesundheitsausschuß sich seit dem Monat Mai des Jahres 1950 intensiv mit der Frage der Schaffung eines Heilpraktikergesetzes befaßt habe. Er schilderte Einzelheiten dieser Bemühungen, Anhörung von Sachverständigen usw. Abschließend gab er der einstimmigen Meinung des Ausschusses Ausdruck, daß ohne eine Ordnung in der Heilpraktikerfrage eine vernünftige Regelung nicht kommen könne. Es sei im Interesse des Volkes notwendig, daß diese Regelung erfolge. Es sei nicht beabsichtigt, für einen Stand ein neues Privileg zu schaffen. Er empfahl dem Hause die Annahme der Drucksache Nr. 1503. Diese Drucksache hat folgenden Wortlaut:
    Die Bundesregierung wird ersucht, beschleunigt den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, welches das Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 ablösen und den gegenwärtigen verfassungsrechtlichen und gewerberechtlichen Bestimmungen entsprechen soll.
    Dieser Beschluß wurde vorn Bundestag einstimmig gefaßt.
    Seit dieser Zeit sind mehr als zweieinhalb Jahre vergangen, ohne daß die Bundesregierung dem Ersuchen des Bundestags nachgekommen wäre. Ich glaube, niemand kann und will dem Herrn Bundeskanzler oder dem Gesamtkabinett die Schuld für dieses Versagen zuschieben. Wir alle kennen den Werdegang einer Gesetzesvorlage. Wir wissen, daß die vorbereitenden Arbeiten von den Ressorts der zuständigen Ministerien getroffen werden. Ich habe den Eindruck — und ich bin sehr vorsichtig bei meiner Formulierung —, daß die für diese Aufgabe zuständige Gesundheitsabteilung des Innenministeriums nicht das Notwendige getan hat, um dem einstimmigen Wunsch des Bundestags Rechnung zu tragen.

    (Zuruf von der KPD.)

    An Erinnerungen, aber auch an Versprechungen, diesem Wunsche nachzukommen, hat es nicht gefehlt. Was die Versprechungen anlangt, kann ich folgendes Beispiel anführen. Ein Vertreter des in Frage kommenden Berufsstandes hat sich, sich auf sein Recht als Demokrat berufend,

    (Abg. Renner: Der arme Irre!)

    direkt an den Herrn Bundeskanzler gewandt,


    (Ehren)

    und zwar mit Datum vom 8. September 1951. Dieser Interpellant erhielt nun folgende Antwort:
    Auf Ihr Schreiben vom 8. September 1951 an den Herrn Bundeskanzler teile ich Ihnen folgendes mit. Die Arbeiten am Entwurf eines neuen Heilpraktikergesetzes sind im wesentlichen abgeschlossen. Der Entwurf wird demnächst im Kabinett behandelt und anschließend den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Ich habe die im Bundesministerium zu leistenden Vorarbeiten laufend verfolgt und kann daher Ihre Befürchtungen zerstreuen, daß es dort am guten Willen gefehlt habe und daß die Fertigstellung des Gesetzentwurfs absichtlich verzögert worden sei.
    Etwas später hat sich in einer Fragestunde der Herr Kollege Arnholz nach dem Stand der Dinge erkundigt, und Herr Minister Lehr gab in dieser Fragestunde — das war im Juni vorigen Jahres — folgende Antwort:
    Von der Bundesregierung aus, insbesondere im Hinblick auf den erreichten Stand der Bearbeitung der Angelegenheit in meinem Hause, könnte ich Ihnen diesen Entwurf ohne weiteres noch vor den Ferien zuleiten.
    Auf Grund dieser Erklärung wurde in einer Kleinen Anfrage vom 8. Oktober 1952 die Regierung gefragt, warum bis dato noch immer nichts erfolgt sei.
    Im Auftrag unseres Hauses stelle ich diese Frage hier erneut. Ich habe nicht die Absicht und nicht die Aufgabe, zu dem materiellen Inhalt des von uns verlangten Gesetzes Stellung zu nehmen. Es ist auch nicht meine Aufgabe, die Wünsche des Heilpraktikerstandes hier darzulegen oder herauszustellen. Diese Aufgabe wird erst mit der Vorlage des Gesetzes an uns alle herantreten. Ich habe heute nur zu sagen, daß auch der Beruf der Heilpraktiker ein Recht darauf hat, vor klare Rechtsverhältnisse gestellt zu werden, und daß die Heilpraktiker verlangen können, daß das vom „Dritten Reich" geschaffene Ausnahmerecht beseitigt wird.

    (Sehr wahr! links.)

    Die Schaffung neuen Rechtes ist im Interesse der Gesundheit unseres Volkes unbedingt notwendig. Gestalten wie Gröning und Genossen konnten nur auf dem Boden der jetzigen Rechtsunsicherheit ihr Unwesen treiben. Die einzelnen Länder haben bereits von sich aus versucht, verfassungsmäßige Verhältnisse herzustellen. Die Ärztekammern — und ich bin dieser Körperschaft ob dieses Tatbestandes nicht einmal böse — haben die Rechtlichkeit der Bemühungen und der Erlasse angefochten. Das Ergebnis ist, daß wir in einzelnen Ländern tagaus tagein lustig Verwaltungszivilprozesse haben, daß in einem Lande so, in dem andern so entschieden wird. Ich glaube, es wird die allerhöchste Zeit, daß dem Wunsch des Bundestags, der vor mehr als zweieinhalb Jahren geäußert wurde, nun endlich Rechnung getragen wird. Es handelt sich doch nicht um ein Gesetz mit 50 und mehr Paragraphen, sondern 14 Paragraphen umfaßt die ganze Angelegenheit. Ich glaube — ich spreche das einmal mit aller Deutlichkeit aus —, daß nicht irgendeine Abteilung in einem Ministerium den Gang der Dinge zu entscheiden hat, sondern daß in jedem Ministerium der Wunsch des Bundestags für den Verlauf der Verhandlungen entscheidend ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Es wäre dringend zu wünschen, daß diesem Wunsch nun endlich entsprochen würde.

    (Beifall. — Abg. Renner: Der Herr Lehr hat andere Sorgen! Die Verdoppelung des Grenzschutzes interessiert ihn mehr!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zur Beantwortung hat das Wort der Herr Staatssekretär Bleek.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit Dank und Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß der Bundesregierung als solcher Vorwürfe wegen der bisherigen Nichtvorlage des Gesetzes nicht gemacht worden sind.

    (Abg. Pohle: Man hätte sie aber machen können!)

    Ich darf aber auf die weiteren Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ehr en insoweit eingehen, als er glaubt, daß in der Gesundheitsabteilung unseres Hauses gewisse Hemmungen bestehen. Dieser Vorwurf würde, wenn er gerechtfertigt wäre, nämlich bedeuten, daß eine Abteilung eines Ministeriums stärker ist als der Wille des für das Ministerium verantwortlichen Ministers und der für die Geschäftsführung dieses Ministeriums verantwortlichen Bundesregierung.

    (Abg. Renner: Das soll es aber auch geben!)

    Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Vorgeschichte, die Herr Abgeordneter Ehren hier an Hand des Beschlusses vom Jahre 1950, an Hand der Beantwortung einer Frage in der Fragestunde, an Hand der Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorhin dargelegt hat, verfolgen, dann wird sich daraus für Sie eines ergeben. Die zuständige Abteilung unseres Hauses hat den Entwurf nicht nur im wesentlichen, sondern in seinem vollen Umfange schon seit langem fertiggestellt gehabt. Es haben sich aber von uns nicht vertretbare Verzögerungen dadurch ergeben, daß in einem gewissen Stadium, als wir so gut wie fertig waren, eine Spaltung in der Organisation der Heilpraktiker erfolgte und es notwendig war, mit neuen Verbänden neue Verhandlungen zu führen. Aus der Beantwortung der erwähnten Kleinen Anfrage ersehen Sie, daß im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen die Ärzteschaft plötzlich erhebliche Bedenken gegen die Vorschriften des Entwurfs erhob und deshalb auch mit ihr weitere Verhandlungen notwendig wurden. Dies sind die einzigen Gründe der Verzögerung.
    Nun darf ich noch folgendes erklären. Es ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung vor kurzem im Hinblick auf den bevorstehenden Ablauf der Legislaturperiode und unter Würdigung der dem Hohen Hause noch vorliegenden Gesetzentwürfe ein Programm darüber aufgestellt hat, welche Gesetzentwürfe unbedingt als so vordringsich anzusehen sind, daß sie dem Bundestag noch zugeleitet werden müssen. Wenn es vielleicht auch eine gewisse Enttäuschung im Kreise der Interessierten hervorrufen wird, so bin ich doch verpflichtet zu erklären: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung nicht mehr der Auffassung, daß im Hinblick auf den großen Arbeitsstoff, der bereits vorliegt und der noch vorgelegt werden muß, dieser Gesetzentwurf noch eingebracht werden sollte. Es ist zweifellos anzuerkennen, daß im Jahre 1950 die Vorlage des Gesetzentwurfs eine gewisse Vordringlichkeit hatte. Inzwischen scheint sich die Situation aber auf rechtlichem Gebiet nicht unwesentlich geändert zu haben. Damals — im Jahre 1950 — bestand eine gewisse Rechtsunsicher-


    (Staatssekretär Bleek)

    heit bezüglich der Frage, welche Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 mit dem Grundgesetz im Einklang standen und deshalb noch anwendbar waren. In der Zwischenzeit haben sich jedoch in dieser Beziehung völlig neue Gesichtspunkte ergeben. Soweit wir es übersehen, haben sich sämtliche Länder in der praktischen Handhabung der Dinge einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg angeschlossen; sie erteilen auf Antrag die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, nachdem eine Überprüfung der Bewerber stattgefunden hat. Dabei wird der § 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz zugrunde gelegt, soweit es sich nicht um Bestimmungen nationalsozialistischen Charakters handelt. Im Prinzip wird also das gleiche Verfahren bereits geübt, das in unserem Entwurf des Heilpraktikergesetzes vorgesehen ist. Dem Bundesministerium des Innern sind keine Klagen mehr darüber zugegangen, daß Heilpraktikern die Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit unter Berufung auf das Gesetz von 1939 verweigert wurde.
    Bei dieser durch die erwähnte Oberverwaltungsgerichtsentscheidung doch wohl im wesentlichen klargestellten Rechtslage sah die Bundesregierung unter Würdigung der 'Arbeitsbelastung des Bundestags keinen Anlaß mehr, das Gesetz auf das Dringlichkeitsprogramm zu setzen. Ich darf aber versichern: die Vorlage ist nun tatsächlich so weit fertiggestellt, daß sie nach der Neuwahl ohne weiteres und mit Beschleunigung eingebracht werden kann.