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ID0126203600

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    Vokabeln: 6
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    6. Arndgen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Standpunkt zu dieser Gesetzesvorlage: Wir bejahen die Schaffung einer Sozialgerichtsbarkeit, getrennt von den Verwaltungsorganen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und den Versorgungsbehörden für die Kriegsopfer. Wir bejahen die Schaffung zweier Tatsacheninstanzen und einer Revisionsinstanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Die Tatsacheninstanzen sollen nach unserer Auffassung die Sozialgerichte und Landessozialgerichte sein, die Revisionsinstanz soll das Bundessozialgericht sein.
    Wir lehnen den in der Gesetzesvorlage der Bundesregierung enthaltenen Gedanken, diese Sozialgerichte mit Berufsrichtern zu besetzen, grundsätzlich ab. Nach unserer Meinung müssen als Richter in allen Instanzen der sozialen Gerichtsbarkeit

    (Zuruf rechts: Volksrichter genommen werden!)

    geeignete Persönlichkeiten aus den Gewerkschaften und aus den Organisationen der Sozialberechtigten und der Kriegsopfer eingesetzt werden. Diese Organisationen verfügen über genug erfahrene Persönlichkeiten, die auf Grund jahrelanger Tätig-


    (Renner)

    keit auf sozialpolitischem Gebiet die Gesetzgebungsmaterie genauestens kennen und die Funktion eines Richters voll auszuüben in der Lage sind. Einer der zwei ehrenamtlichen Richter bzw. Beisitzer in allen Instanzen muß nach unserer Ansicht dem Kreis der zuständigen Organisationen auf Grund eines echten Vorschlagsrechts der Gewerkschaften bzw. der Organisationen entnommen werden. Dasselbe soll auch auf die Richter in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit zutreffen. Wir bestehen ferner darauf, daß das Vertretungsrecht bei allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit den Vertretern vorbehalten bleibt, die die Organisationen der Sozialberechtigten selber stellen.
    Ebenso wichtig aber ist, daß entweder in das Verfahrensgesetz, in die zu diesem Gesetz angekündigte Sozialgerichtsordnung oder in das Bundesversorgungsgesetz bzw. in die Sozialgesetzgebung selber ausreichende Sicherungen dafür eingebaut werden, daß dem augenblicklichen skandalösen, planmäßig betriebenen Rentenraub ein Ende bereitet wird.

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Die Organe der Sozialversicherung und vor allem der Kriegsopferversorgung müssen durch Gesetz gezwungen werden, gewisse zu Recht heftig kritisierte Praktiken einzustellen. Ich denke vor allem an die neuerlich praktizierte Methode, Rentenkürzungen, ja den völligen Entzug der Rentenversorgung mit der Begründung vorzunehmen, daß neue wissenschaftliche, ärztliche Erkenntnisse den Rentenentzug rechtfertigten. Wozu diese Methoden führen, hat die Öffentlichkeit durch den Fall Kulik erfahren. Diesem Kriegsbeschädigten des ersten Weltkrieges wurde die Rente auf Grund einer offensichtlichen Fehldiagnose entzogen. Er beging daraufhin Selbstmord. Nachträglich hat sich herausgestellt, daß der Rentenentzug völlig unberechtigt war. Die Versorgungsbehörde hat ihre Fehlentscheidung hinterher damit zu korrigieren versucht, daß sie der Witwe die zu Unrecht entzogenen Rentenbezüge ihres Mannes nachbewilligt hat. Aber den Freitod des 100 %ig kriegsbeschädigten Sozialberechtigten schafft man damit nicht aus der Welt.
    Wir ziehen aus diesen Tatsachen die Schlußfolgerung, daß eine Sicherung geschaffen werden muß in der Form, daß jeder Sozialberechtigte, dessen Rentenbezüge auf Grund eines ärztlichen Gutachtens gekürzt oder völlig entzogen werden sollen, das Recht erhält, sich auf Kosten der Versicherungsträger bzw. der Versorgungsbehörden ein Gegengutachten zu beschaffen. Dieses Gegengutachten soll von einer gleichrangigen ärztlichen Autorität bzw. einem Krankenhaus oder einem medizinischen Institut erstattet werden, zu dem der Sozialberechtigte Vertrauen haben kann. Wir sind außerdem der Auffassung, daß Bescheide der Versorgungsorgane bzw. der Versicherungsorgane erst dann rechtswirksam werden dürfen, daß also eine Rentenkürzung bzw. der Rentenentzug erst dann vollzogen werden darf, wenn die Landesberufungsinstanz der Sozialversicherung gesprochen hat.
    Zusammenfassend sei gesagt: Wir halten den Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form für völlig ungenügend. Wir werden bei der zweiten Beratung der Gesetzesvorlage die uns erforderlich scheinenden Änderungsvorschläge machen.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Arndgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon bei Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesversicherungsamtes haben wir uns in diesem Hause auch mit dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes beschäftigt, so daß es kaum notwendig erscheint, sich mit diesem Gesetz heute lange zu befassen. Ich bin mit dem Kollegen Freidhof und mit Frau Kalinke hinsichtlich der Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes einig, und ich bin der Meinung, daß wir uns im Sozialpolitischen Ausschuß in den nächsten Tagen eingehend mit der Vorlage beschäftigen müssen, damit sie recht bald verabschiedet werden kann. Wenn aber der Herr Kollege Freidhof der Bundesregierung eine Schuld zuschieben will, weil dies Gesetz erst heute dem Hause vorgelegt wird, dann möchte ich doch darauf verweisen — ich habe das schon in der vergangenen Woche getan —, daß wir seit September 1949 im Bundestag 50 sozialpolitische Gesetze verabschiedet haben und daß der Herr Bundesarbeitsminister für diese Gesetze die Vorarbeiten hat leisten müssen.

    (Abg. Pelster: Sehr richtig!)

    Außer diesen 50 Gesetzen, mit denen wir uns beschäftigt haben, sind noch etwa 30 Verordnungen sozialpolitischer Art von der Regierung im Benehmen mit dem Bundesrat erarbeitet und erlassen worden. Dies ist eine sozialpolitische Arbeitsleistung, die bisher kein Parlament der Welt aufzuweisen vermag.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Renner: Die Kriegsopfer haben am Sonntag in Frankfurt ihren Standpunkt kundgetan!)

    Wenn angesichts der Situation, in der wir uns seit dem Jahre 1949 befinden, von einer Schuld geredet wird,, dann muß ich schon fragen: Hat dann der Ausschuß, der von einem Abgeordneten der SPD geleitet wird, keine Schuld auf sich gehäuft? Ich habe heute morgen feststellen lassen, wieviel Drucksachen im Ausschuß für Sozialpolitik noch nicht erledigt worden sind. Es sind nicht weniger als 23 Drucksachen, die der Erledigung harren.

    (Hört! Hört! in der Mitte. — Abg. Fisch: Herr Arndgen, das ist doch keine Wahlrede in Limburg!)

    Es ist doch kein Unterschied, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir in diesem Hause wegen der Fülle von Gesetzen, die auf uns zukommen, wegen Zeitmangels nicht alle erledigen können, oder ob das der Regierung wegen Zeitmangels nicht möglich ist. Man soll doch nicht immer von Schuld und von Versäumnissen reden, wenn man die Situation kennt, in der wir uns seit dem Jahre 1949 oder, besser gesagt, seit dem Jahre 1945 befinden.

    (Abg. Pelster: Sehr richtig!)

    Wir haben doch, als wir 1945 bzw. 1949 unsere Arbeit begonnen haben, vor einer. Situation gestanden, in der von Grund auf alles von neuem gesetzgeberisch geregelt werden mußte.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Das ist der Opposition genau so bekannt wie uns. Darum muß ich es entschieden zurückweisen, wenn hier irgendwie von Versäumnissen und von Schuld geredet wird.

    (Beifall in der Mitte.)

    Das zu den Ausführungen der Opposition.


    (Arndgen)

    Dann möchte ich dem Antrag der Frau Kollegin Kalinke widersprechen, mit dem sie fordert, daß der vorliegende Gesetzentwurf neben den Sozialausschüssen auch dem Rechtsausschuß überwiesen wird.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Wir haben alle — auch die Frau Kollegin Kalinke hat es getan — von der Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes gesprochen. Wenn wir es schnell verabschieden wollen, dann ist es nach meinem Dafürhalten überflüssig, einen dritten Ausschuß hinzuzuziehen.
    Noch ein Wort zu den Juristen. Ich bin nicht, wie das im Entwurf vorgesehen ist, der Meinung, daß es unbedingt Berufsrichter sein müssen. Ich habe in den Jahren, in denen ich in der Öffentlichkeit tätig bin, sehr oft mit Juristen verhandeln müssen, und dabei ist mir von den Juristen häufig gesagt worden: Ja, vom Sozialrecht habe ich keine Ahnung; ich habe nur gelegentlich einmal als Gasthörer eine sozialrechtliche Vorlesung besucht. — Ich bin der Ansicht, daß es gerade auf dem Gebiete des Sozialrechts unter den Laien Menschen gibt, die genau so und vielleicht noch besser in der Lage sind, die rechtlichen Gesichtspunkte herauszufinden, die für Entscheidungen wichtig sind.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Ich bin daher nicht mit dem Entwurf der Meinung, daß es nur Berufsrichter sein müßten.

    (Hört! Hört! rechts.)

    — „Hört! Hört!"? Ich könnte Ihnen Namen von Juristen nennen, die auf ihrem Gebiet etwas bedeuten, die aber selbst zugeben, im Sozialrecht Laien zu sein.

    (Abg. Fisch: Meinen Sie Konrad Adenauer?)

    Zum Schluß möchte ich den Antrag stellen, den Gesetzentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuß als federführendem Ausschuß und zur Mitberatung dem Ausschuß für Kriegsopferfragen zuzuleiten.

    (Beifall in der Mitte.)