Rede von
Gustav
Gundelach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Bei Kenntnisnahme des vorliegenden Gesetzentwurfs betreffend Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Zulage von 1200 DM jährlich an Richter und Staatsanwälte kam mir plötzlich die Gehaltserhöhung in Erinnerung, die von einzelnen Ländern in der letzten Zeit für die Herren Minister dieser Länder vorgenommen worden ist, eine Erhöhung von 5- bis 8000 DM für die hohen Herren, die bereits schon Gehälter von 18- bis 24 000 DM haben. Weshalb führe ich das an? Offenbar ist diese Tatsache mit ein Grund dafür gewesen, daß ausgerechnet der Bundesrat nun für Richter und
Staatsanwälte eine Erhöhung ihrer Bezüge von 1200 DM jährlich fordert. Interessant ist, daß auch die Begründung,
die für diese Ausnahmeregelung gegeben wird, fast derjenigen gleichlautend ist, die für die Notwendigkeit der Erhöhung der Ministergehälter in den betreffenden Ländern angeführt wurde.- Es wird von der Gefahr der Abwanderung in die Privatwirtschaft und von der Verantwortung gesprochen, als wenn nur Richter und Staatsanwälte eine Verantwortung hätten und die übrige Beamtenschaft nicht! Wir haben bei den verschiedensten Beamtendebatten hier immer wieder davon gesprochen, mit welch hoher Verantwortung die Beamten belastet sind, und dann festgestellt, daß sie ein Anrecht auf anständige Bezahlung haben. Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, daß die, die als Richter und Staatsanwälte im Dienste stehen, anständig bezahlt werden müssen. Aber wir sind nicht der Meinung, daß es auf diesem Wege geschehen soll. Wenn schon eine Sonderregelung außerhalb der grundlegenden Beamtenbesoldungsänderung vorgenommen werden soll, dann sind wir der Meinung, daß insbesondere der große Kreis der unteren und mittleren Beamtenschaft durch eine Sonderregelung zu einem Existenzminimum kommen muß. Denn es ist doch eine nicht bestreitbare Tatsache, daß ein ganz großer Teil besonders der unteren Beamtenschaft heute nicht einmal das amtlich festgesetzte Existenzminimum hat. Wir Kommunisten haben immer wieder von dieser Stelle aus erklärt, daß mit der Flickarbeit an dem Besoldungsgesetz vom Jahre 1927 Schluß gemacht und schleunigst eine grundlegende Neuregelung der Besoldung für alle im öffentlichen Dienste tätigen Personen erfolgen muß, eine Neuregelung, die die Existenz aller im öffentlichen Dienst Beschäftigten auch sicherstellt.