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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 260. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 12633 260. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. April 1953 Geschäftliche Mitteilungen 12635D Mitteilung betr. Wahl des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen in den Aufsichtsrat der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft 12636A Kleine Anfrage Nr. 329 der Fraktion der SPD betr. Finanzlage der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 4232, 4259 der Drucksachen) 12636A Zwischenbescheid über die Schritte der Bundesregierung betr. Europäischer Post- und Fernmeldeverein (Nr. 4264 der Drucksachen) 12636A Bericht des Bundeskanzlers über den Wiederaufbau der Werften an der Unterweser und am Jadebusen (Nr. 4265 der Drucksachen) 12636B Änderungen der Tagesordnung 12636B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verurteilung des Berliner Journalisten Herbert Kluge in der sowjetischen Besatzungszone (Nr. 4194 der Drucksachen) 12636B Brandt (SPD), Antragsteller 12636B, 12642A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 12638A Lemmer (CDU) 12638C Dr. Henn (FDP) 12639C Fisch (KPD) 12640A Walter (DP) 12641B Neumann (SPD) 12643A Beschlußfassung 12644B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Solleder u. Gen. betr. Beschleunigung der wohnlichen Unterbringung der Sowjetzonenflüchtlinge durch Auftragsvergebung von Fertighäusern an die notleidende holzverarbeitende Industrie Ostbayerns (Nr. 4211 der Drucksachen) . . 12644C Dr. Solleder (CSU), Antragsteller 12644D, 12646B Dr. Wandersieb, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau 12645B Dr. Atzenroth (FDP) 12645C Behrisch (SPD) 12645D Lücke (CDU) 12646B D. Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . 12646B Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 12646D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Aufhebung von Preisvorschriften auf dem Gebiete des Grundstücksverkehrs (Nr. 4192 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 859) . . . 1264'7A Jacobi (SPD), Anfragender 12647A, 12653B 12655D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 12648C, 12655A Lücke (CDU) 12650C Wirths (FDP) 12652B Beschlußfassung 12656B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12656B Kunze (CDU), Antragsteller 12656C, 12659A Ohlig (SPD) 12657A Kohl (Stuttgart) (KPD) 12658A Dr. Atzenroth (FDP) 12658C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 12660A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz) (Nr. 4201 der Drucksachen) 12660B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 12660B Dr. Schellenberg (SPD) 12661C Frau Kalinke (DP) 12664B Horn (CDU) 12665C, 12666A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12666A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Nr. 4210 der Drucksachen) 12666B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 12666B Kohl (Stuttgart) (KPD) 12667D Dr. Preller (SPD) 12668C Arndgen (CDU) 12669D Dr. Atzenroth (FDP) 12670B Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß 12670C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4208 der Drucksachen, Umdruck Nr. 869) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4209 der Drucksachen, Umdruck Nr. 870) sowie mit der Zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4164 der Drucksachen) 12670C Schüttler (CDU): als Berichterstatter 12670C als Abgeordneter 12673C Willenberg (FU) : als Berichterstatter 12671B, D als Abgeordneter 12676C Frau Korspeter (SPD) 12672A Renner (KPD) 12672D, 12677A Frau Kalinke (DP) . . 12675A, 12678A Dannebom (SPD) 12676A Richter (Frankfurt) (SPD) . 12677C, 12678C Arndgen (CDU) 12677D, 12679A Lenz (CDU) 12679B Abstimmungen . . . 12675D, 12676D, 12679B Namentliche Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen . . . 12679C, 12680C, 12681B, 12694 Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der DP/DPB und des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nrn. 3837, 3845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nr. 4166 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 851, zu 851, 856 [neu]) . . . . 12679C Becker (Pirmasens) (CDU): als Berichterstatter 12679D als Abgeordneter 12682B Renner (KPD) 12680C Freidhof (SPD) 12681C Frau Kalinke (DP) 12682D Meyer (Hagen) (SPD) (schriftliche Begründung) 12692 Abstimmungen 12683B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 13. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4218 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Nr. 3888 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 4217 der Drucksachen) 12683C Abstimmungen 12683D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik; Änderungsantrag Umdruck Nr. 871 12636D, 12684A Lenz (CDU), Berichterstatter . . . 12684A Abstimmung 12685A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen) 12685A Dr. Amelunxen, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen 12685B Dr. Kleindinst (CSU) 12686D Dr. Arndt (SPD) 12687B Dr. Reismann (FU) 12688D Gaul (FDP) 12689B Gundelach (KPD) 12689D Farke (DP) 12690B Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12690B Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß 12690D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 13. März 1953 betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XX (Nr. 4214 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Haushaltsausschuß 12690D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Nr. 4202 der Drucksachen) 12690D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Geld und Kredit 12691A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Abg. Dr. Oesterle und Aumer (Nr. 4256 der Drucksachen) 12691A Ritzel (SPD), Berichterstatter 12691A Beschlußfassung 12691B Persönliche Erklärung: Neumann (SPD) 1269113 Nächste Sitzung 12691D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck zu Nr. 851) 12692 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 4164, 3961 der Drucksachen) 12694 Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 260. Sitzung Schriftliche Begründung (zu Umdruck Nr. 851) des Abgeordneten Meyer (Hagen) zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Umdruck Nr. 851, Nrn. 4166, 3837, 3845 der Drucksachen) Die SPD-Fraktion stellt aus grundsätzlichen Erwägungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge den Antrag, dem Gesetz in § 1 einen Abs. 2 folgenden Wortlautes anzufügen: Gesetzliche Unfallrenten sind bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente gewährt werden würde, nicht auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anzurechnen. Der Rest der Unfallrente ist unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge als Einkommen des Arbeitslosen anzurechnen. Wir stellen mit dieser Forderung, durch die wir u. a. auch die Freigrenze für Unfallrentenbezieher ansprechen, unseren Urantrag wieder her. Das System der Bildung von Freigrenzen zur Vermeidung von sozialen Härten beim Bezug von mehreren Leistungen ist nicht neu; es sei auf Art. 8 des Gesetzes über Änderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3. Juli 1934 hingewiesen, wo in § 5 eine Erweiterung der Freigrenzen auf 25 Mark zugunsten aller Berechtigten, deren Renten nach § 1274 RVO zum Ruhen gebracht wurden, erfolgte. Nach § 23 des Ausbaugesetzes vom 21. Dezember 1937 wurde die Freigrenze für Versorgungsempfänger sogar von 25 auf 50 Mark erhöht. Nach der Grundbetragstabelle in § 31 des Bundesversorgungsgesetzes würde dieser Satz der Freigrenze bei Bezug von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung für Beschädigte von 70 bis 80 % entsprechen. Ich darf hervorheben, daß die Freigrenze von 25 Mark beim Zusammentreffen von Unfallrenten mit Renten aus der Sozialversicherung auch heute noch rechtsgültig ist für das Ruhen aller alten Versicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1932 festgesetzt wurden. Die Bestimmung beruht auf § 1 des Gesetzes zum weiteren Abbau der Notverordnungen in der Reichsversicherung vom 3. August 1939. Ein analoger Fall lag auch nach § 112 AVAVG alter Fassung vor. Der anrechnungsfreie Betrag bei Beschädigtenrenten betrug danach 25 RM und bei Renten der Sozialversicherung, wozu auch die Unfallrente zählt, 15 RM. Nach den heute noch geltenden Bestimmungen beträgt die Freigrenze beim Bezug von Alfu wöchentlich 6 DM. Dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei. Der SPD-Antrag verfolgt den Zweck, für die Bezieher von Alfu, die daneben eine Unfallrente erhalten, eine Freigrenze zu schaffen, die nunmehr auf die Sätze der Grundrente nach § 31 BVG einheitlich festgelegt werden soll. Diese Freigrenze ist für alle Bezieher von Unfallrenten nicht ein gleich hoher Betrag, sondern verändert sich entsprechend den Prozentsätzen der Erwerbsminderung in der Unfallversicherung, deckt sich aber mit den Grundrenten nach § 31 BVG. An dieser Stelle der Betrachtung sei herausgestellt, daß uns jeder Gedanke fernliegt, die Unfallgeschädigten gegen die Kriegsgeschädigten auszuspielen. Solchen Argumenten werden wir aus einer Reihe von Gründen niemals stattgeben, obwohl der Unfallgeschädigte sehr stark in vielen Fällen benachteiligt ist und von unserer Seite des öfteren als „Stiefkind der Gesetzgebung" bezeichnet wurde. Für den SPD-Antrag sind folgende Gründe entscheidend: 1. Die Höhe der Arbeitsiosenfürsorgeunterstützung richtet sich nach dem Gesetz vom 29. März 1951 nach dem Arbeitsentgelt. 2. Der in seiner Arbeitskraft herabgeminderte Unfallrentner wird daher in der Regel mit geringer entlohnten Arbeiten beschäftigt. Bei Arbeitslosigkeit ist daher seine Unterstützung niedriger als bei gesunden, in ihrer Arbeitskraft nicht beschränkten Arbeitern. Durch die Anrechnung der Alfu ist der unfallgeschädigte Arbeiter doppelt geschädigt. 3. Der in seiner Arbeitskraft beschränkte Unfallgeschädigte findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heute schlechter eine Beschäftigung als der Gesunde. Er unterliegt auch häufiger der Arbeitslosigkeit. Die Anrechnung seiner Unfallrente auf die Alfu ist auch aus diesem Grunde sozial ungerecht, und der Einwand, der Schwerbeschädigte hätte Kündi- gungsschutz, ist nicht stichhaltig, da wir in der Praxis das Gegenteil feststellen. 4. Der Prozentsatz der Schwerbeschädigten ist bei allen Arbeitsämtern bedeutend höher als der der gesunden Beschäftigten. Diese und andere Gründe sind an keiner Stelle so überzeugend zusammengestellt wie in der bekannten Entscheidung des Oberversicherungsamts Schleswig vom 24. September 1951, die besagt, daß die Grundrente beim Bezug von Alfu anrechnungsfrei ist. Dies wird j a nun durch das neue Gesetz für das Bundesgebiet einheitlich geregelt. Die Unfallrente wird als Ausgleich für den erlittenen Arbeitsunfall gewährt, da in den meisten Fällen ein erhöhter Aufwand eingetreten ist. Die frühere Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts in Arbeitslosensachen forderte, daß nur die tatsächlich nachgewiesenen Mehraufwendungen anrechnungsfrei bleiben. Hinter diesen Rechtsstandpunkt will doch wohl niemand zurück, und man muß darüber hinaus erkennen, daß ein Beharren auf einem solchen Rechtsstandpunkt unüberwindliche Hindernisse in bezug auf einen Einzelnachweis schafft. Es müßten dann bei jedem einzelnen unfallgeschädigten Arbeitslosen die jeweils verschiedene Körperverletzung und deren vielfältige Auswirkung ermittelt werden. Wird die Freigrenze in der vorgeschlagenen Form festgelegt, erreicht sie praktisch die Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Daß diese Forderung sozial gerecht ist, beweist auch die Stellungnahme des Präsidenten des Soforthilfeamts, der angeordnet hat, daß die Grundrente anrechnungsfrei ist. Durch die Annahme des Antrags Umdruck Nr. 851 würde das Haus, das des öfteren den Unfallrentner benachteiligt hat, diesem zu seinem Recht verhelfen. Der Unfallrentner ist durch seinen Arbeitsunfall, den er sich ja nicht willkürlich, sondern meist im Interesse der Allgemeinheit zugezogen hat, meist ohne seine Schuld einer längeren Arbeitslosigkeit unterworfen. Aus diesem Grunde ist ihm eine kleine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage, die Verbesserung seines Konsums, den man ja allgemein heben will, zu gönnen. Da durch eine Annahme auch den Kindern der Betroffenen geholfen wird, die nichts dafür können, daß ihr Vater einen Unfall erlitten hat, ersuchen wir um die Zustimmung des ganzen Hauses. Hagen i. W., den 31. März 1953 Meyer (Hagen) Namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nrn. 3961, 4164 der Drucksachen) - (Schlußabstimmung) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Dr. Henle beurlaubt Albers entschuld. Hilbert Nein Arndgen Nein Höfler entschuld. Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Nein Holstein) — Hoogen Ja Bauereisen Nein Hoppe — Bauknecht Nein Dr. Horlacher enthalten Dr. Baur (Württemberg) . Nein Horn Nein Bausch Nein Huth Nein Becker (Pirmasens)... . Nein Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Blank (Dortmund).. . . — Junglas Nein Frau Brauksiepe Nein Kahn Nein Dr. von Brentano entschuld. Kaiser Ja Brese Nein Karpf entschuld. Frau Dr. Brökelschen .. . enthalten Dr. Kather enthalten Dr. Brönner Nein Kemmer — Brookmann Nein Kemper — Dr. Bucerius Nein Kern Nein Frau Dietz Nein Kiesinger Nein Donhauser Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Dresbach Nein Dr. Köhler Nein Eckstein Nein Dr. Kopf entschuld. Dr. Edert entschuld. Kühling Nein Dr. Ehlers Nein Kuntscher enthalten Ehren Nein Kunze Nein Eplée enthalten Dr. Laforet Nein Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr — Etzenbach Ja Leibfried Nein Even Ja Lenz Ja Feldmann krank Leonhard Nein Dr. Fink entschuld. Lücke Nein Dr. Frey entschuld. Majonica Nein Fuchs Nein Massoth Nein Dr. Freiherr von Fürsten- Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein berg Nein Mehs Nein Fürst Fugger von Glött . . enthalten Mensing krank Funk enthalten Morgenthaler Nein Gengler Nein Muckermann Ja Gerns . Nein Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn).. . Nein Gibbert Nein Müller-Hermann Ja Giencke Nein Naegel entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Nein Nellen Ja Gockeln entschuld. Neuburger — Dr. Götz entschuld. Nickl Nein Frau Dr. Gröwel entschuld. Frau Niggemeyer . . . . Nein Günther entschuld. Dr. Niklas — Hagge Nein Dr. Oesterle Nein Dr. Handschumacher . . . entschuld. Oetzel entschuld. Frau Heiler Nein Dr. Orth Nein Heix Ja Pelster entschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Nein Brünen Ja Dr. Pferdmenges ... . Nein Cramer Ja Frau Dr. Probst ... . enthalten Dannebom Ja Dr. Pünder Diel Ja Raestrup Nein Frau Döhring .... Ja Rahn....... . Nein Eichler Ja Frau Dr. Rehling .. . Nein Ekstrand Ja Frau Rösch Nein Erler ........ Ja Rümmele Ja Faller - Ja Sabel Nein Franke Ja Schäffer — Freidhof..... . Ja Scharnberg Nein Freitag...... . Ja Dr. Schatz enthalten Geritzmann.... . Ja Schill Nein Gleisner Ja Schmitt (Mainz) Nein Görlinger..... . Ja Schmitz enthalten Graf....... . Ja Schmücker... Nein Dr. Greve..... . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt Dr. Gülich..... . Ja Schüttler Nein Happe...... . Ja Schütz entschuld. Heiland...... . Ja Schuler Nein Hennig...... . Ja Schulze-Pellengahr .. . Ja Henßler...... . krank Dr. Semler — Herrmann Ja Dr. Serres entschuld. Hoecker Ja Siebel Nein Höhne — Dr. Solleder Nein Frau Dr. Hubert ... . Ja Spies Nein Imig....... . Ja Graf von Spreti ... entschuld. Jacobi Ja Stauch enthalten Jacobs Ja Frau Dr. Steinbiß .. Nein Jahn Storch — Kalbfell.. . entschuld. Strauß Nein Struve...... . Nein Kalbitzer.... . Ja Frau Keilhack.. . Ja Stücklen.. Nein Keuning Ja Dr. Vogel Nein Kinat....... . Ja Wacker Ja Frau Kipp-Kaule.. . Ja Wackerzapp enthalten Dr. Koch entschuld. Dr. Wahl Nein Frau Korspeter ... . Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Frau Krahnstöver Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Kreyssig Ja Dr. Weiß Nein Kriedemann.... . beurlaubt Winkelheide Ja Wittmann enthalten Kurlbaum Ja Dr. Wuermeling Lange Ja Lausen entschuld. SPD Frau Lockmann.. Ja Ludwig Ja Frau Albertz Ja Dr. Luetkens .... . Ja Frau Albrecht Ja Maier (Freiburg) Ja Altmaier Ja Marx Ja Frau Ansorge Ja Matzner Ja Dr. Arndt Ja Meitmann Ja Arnholz Ja Mellies Ja Dr. Baade entschuld. Dr. Menzel Ja Dr. Bärsch Ja Merten Ja Baur (Augsburg) Ja Mertins Ja Bazille Ja Meyer (Hagen) beurlaubt Behrisch.... Ja Meyer (Bremen) Ja Bergmann Ja Frau Meyer-Laule .. . Ja Dr. Bergstraeßer .. entschuld. Mißmahl Ja Berlin Ja Dr. Mommer entschuld. Bettgenhäuser... . Ja Moosdorf — Bielig Ja Dr. Mücke Ja Birkelbach Ja Müller (Hessen)... . entschuld. Blachstein Ja Müller (Worms)... . Ja Dr. Bleiß Ja Frau Nadig Ja Böhm Ja Dr. Nölting Ja Dr. Brill Ja Nowack (Harburg).. . Ja Bromme entschuld. Odenthal Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Ja Kühn Nein Ollenhauer Ja Dr. Leuze Nein Paul (Württemberg) . . . . Ja Dr. Luchtenberg Nein Peters Ja Margulies Nein Pohle Ja Mauk entschuld. Dr. Preller Ja Dr. Mende entschuld. Priebe Ja Dr. Miessner krank Reitzner Ja Neumayer — Richter (Frankfurt)... . Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ritzel Ja Onnen Nein Ruhnke Ja Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge Ja Dr. Preiß Nein Sander Ja Dr. Preusker Nein Sassnick Ja Rademacher krank Frau Schanzenbach . . . . Ja Rath Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . . Ja Revenstorff Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schöne Ja Dr. Schneider entschuld. Schoettle Ja Stahl — Segitz Ja Stegner Nein Seuffert Ja Dr. Trischler Nein Stech Ja d e Vries Nein Steinhörster Ja Dr. Wellhausen Nein Stierle Ja Wit the Nein Striebeck entschuld. Frau Strobel Ja DP Temmen Ja Tenhagen Ja Ahrens . • Nein Troppenz Ja Eickhoff — Dr. Veit entschuld. Ewers beurlaubt Wagner Ja Farke Nein Wehner Ja Dr. Fricke entschuld. Wehr Ja Hellwege — Weinhold Ja Jaffe Nein Welke Ja Frau Kalinke Nein Weltner entschuld. Kuhlemann — Dr. Wenzel Ja Dr. Leuchtgens Nein Winter Ja Löfflad Nein Wönner entschuld. Matthes Nein Zühlke Ja Dr. von Merkatz beurlaubt Dr. Mühlenfeld Nein Schuster — FDP Dr. Seebohm — Tobaben — Dr. Atzenroth Nein Walter — Dr. Becker (Hersfeld).. . — Wittenburg — Dr. Blank (Oberhausen) . . Nein Dr. Zawadil Blücher — Dannemann Nein FU Dr. Dehler Nein Dirscherl -- Freiherr von Aretin . . . . Ja Eberhard Nein Dr. Bertram (Soest) ... . Ja Euler Nein Dr. Besold entschuld. Fassbender Nein Clausen Ja Dr. Friedrich Nein Dr. Decker ....... . Ja Frühwald krank Determann entschuld. Funcke entschuld. Eichner Ja Gaul Nein Hoffmann (Lindlar).. . Ja Dr. von Golitschek... . Nein Lampl Ja Grundmann Ja Maerkl. Ja Dr. Hammer Nein Mayerhofer Ja Dr. Hasemann — Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Pannenbecker Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Parzinger Ja Frau Hütter Nein Dr. Reismann Ja Frau Dr. Ilk Nein Ribbeheger Ja Jaeger (Essen) entschuld. Volkholz Ja Juncker Nein Wartner Ja Dr. Kneipp Nein Willenberg Ja Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Frau Bieganowski . . . enthalten Agatz entschuld. Bodensteiner entschuld. Fisch Ja Dr. Etzel (Bamberg). . Ja Gundelach Ja Freudenberg entschuld. Harig Ja Fröhlich Ja Kohl (Stuttgart) Ja Frommhold ..... . — Müller (Frankfurt)... . Ja Goetzendorff.... . — Niebergall Ja Hedler Ja Niebes Ja Frau Jaeger (Hannover) . enthalten Paul (Düsseldorf) entschuld. Dr. Keller Ja Reimann entschuld. Langer...... . — Renner Ja Loritz entschuld. Rische entschuld. Müller (Hannover) .. . — Frau Strohbach Ja Dr. Ott entschuld. Frau Thiele entschuld. Reindl enthalten Schmidt (Bayern).. Nein Fraktionslos von Thadden — Frau Arnold entschuld. Tichi krank Aumer krank Wallner enthalten Bahlburg — Frau Wessel entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen... 297 Davon: Ja 157 Nein 123 Stimmenthaltung... . 17 Zusammen wie oben... . 297 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Dr. Friedensburg... . beurlaubt Dr. Schellenberg. . Ja Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) . entschuld. Lemmer Ja Schröter (Berlin)... . Ja Frau Dr. Maxsein... . — Frau Wolff Ja Dr. Tillmanns enthalten FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Ja Hübner Nein Dr. Königswarter... . Ja Frau Dr. Mulert... . Nein Löbe Ja Dr. Reif entschuld. Neubauer Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen... . 15 Davon: Ja... 9 Nein...... . 5 Stimmenthaltung... 1 Zusammen wie oben 15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung.

    (Abg. Frau Kalinke meldet sich zum Wort.)

    — Ja, Frau Kalinke, Sie melden sich immer, wenn ich —

    (Abg. Kunze: Nur ein Satz!)

    — Herr Abgeordneter Kunze, Sie übernehmen die Gewähr, daß Frau Abgeordnete Kalinke nur einen Satz spricht?

    (Heiterkeit.)

    Bitte schön!


Rede von Margot Kalinke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich spreche ohne Komma mit Punkt am Ende meines Satzes.

(Heiterkeit.)



(Frau Kalinke)

Im Sozialpolitischen Ausschuß hat meine Fraktion, die auf Anregung des Landes Niedersachsen und auch unserer Freunde im Landtag Niedersachsen den Antrag gestellt hatte, um einheitliches Recht bei der Anrechnung der Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes zu schaffen, erkannt, daß die Aufstellungen, hinsichtlich der Anrechnung der Unfallrenten, die uns das Arbeitsministerium vorgelegt hat, und die hier vom Berichterstatter gegebene Erklärung

(Heiterkeit)

hinsichtlich der Zusammenrechnung anrechnungsfreier Beträge, Unterstützungen, Grundbeträge in ihrer Relation zum Lohn tatsächlich so überzeugend waren, daß bei Sozialbezügen — die bei der Tabelle von 150 bis 250 DM gehen, in einer Relation zum Nettolohn von 215 DM — Tatsachen sprachen, bei denen ich ausdrücklich erklären möchte, daß meine Fraktion zu den politischen Parteien gehört — Komma! —,

(Heiterkeit)

die durch gute Argumente durchaus zu überzeugen sind und die nicht demagogisch — Komma! —, selbst wenn es sich um Irrtümer handelte — Komma! —, darauf bestehen würden;

(große Heiterkeit)

weshalb wir — aber im Gegensatz zu der Berichterstattung hier, und das ist sicherlich nur ein Irrtum — im Ausschuß zu Protokoll gegeben haben, daß wir im Interesse der Schaffung einheitlichen Rechts und der bevorzugten Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs den Punkt 2 zurückzustellen beabsichtigen, um ihn dann aufzugreifen, wenn uns von den Gegnern dieser Auffassung bewiesen wird, daß in der Unfallversicherung die Übersichten und Darstellungen des Arbeitsministeriums tatsächlich nicht stimmen und die Wirklichkeit dieser Aufstellung nicht entspricht.

(Lebhafter Beifall und Heiterkeit. — Abg. Kunze: Das war ein Bandwurm!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Kunze, ich warne Sie, eine solche Gewähr noch einmal zu übernehmen.

    (Große Heiterkeit.)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung.
    Zunächst die Abstimmung über den weitergehenden Änderungsantrag der Gruppe der KP auf Umdruck Nr. 856 Ziffer 1 betreffend die Neufassung des § 1. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Es bedarf keiner Gegenprobe; der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 851. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; § 1 ist angenommen.
    Ich rufe auf § 2. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.

    Den Änderungsantrag der Gruppe der KP auf Umdruck Nr. 856 Ziffer 2 hat der Abgeordnete Renner bereits bei der Begründung von Ziffer 1 mit begründet. Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag der KP zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die § 3, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; angenommen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Wird zur allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Besprechung. Einzelbesprechung entfällt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge in der Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 6:
    a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 13. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 4218 der Drucksachen)

    (Erste Beratung: 245. Sitzung);


    (Nr. 3888 Im Ältestenrat ist eine Vereinbarung darüber erzielt worden, daß auf die Berichterstattung verzichtet werden könnte. Ich rufe zur Einzelberatung in der zweiten Lesung auf zunächst Drucksache Nr. 4218: § 1, —§ 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die überwiegende Mehrheit; angenommen. Ich komme zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes, Drucksache Nr. 4217. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen beantragt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich mache darauf aufmerksam. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 4217, den Gesetzentwurf abzulehnen, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf erledigt. Ich rufe auf zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 13. Sep tember 1938 Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Ich rufe auf: Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik Ich bin unterrichtet worden, daß heute nur die zweite Beratung stattfinden soll. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Lenz. Bitte schön! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache Nr. 4247: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft, hat sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik in seiner gestrigen und seiner heutigen Sitzung beschäftigt. Im Zusammenhang mit dem Ersten Gesetz über Bundesbürgschaften vom 21. Juli 1951, Bundesgesetzblatt Seite 471, durch das die Regierung ermächtigt worden ist, bis zu einem Betrage von 500 Millionen DM Sicherheiten und Garantieleistungen zur Finanzierung volkswirtschaftlich wertvoller und notwendiger Vorhaben zu gewährleisten, legte der Ausschuß für Wirtschatspolitik Wert darauf, zu erfahren, erstens in welchem Umfang Garantien übernommen worden sind, zweitens welche Vorhaben finanziert worden sind und drittens nach welchen Gesichtspunkten die Zuerkennung der Bürgschaften erfolgt ist. In der voraufgegangenen Sitzung des Ausschusses vom 19. März war das Bundesministerium für Finanzen ersucht worden, über die Abwicklung der bisherigen Garantiesumme zu berichten. Nach einer Aufstellung vom 31. März 1953 wurden durch das Bundesfinanzministerium ausgewiesen rund 15 Millionen DM zur Förderung der Filmwirtschaft im Rahmen des Schwerpunktprogramms, als Ausfallbürgschaften, Rückbürgschaften gegenüber den Sicherungen der Länder einschließlich verplanter und noch nicht übernommener Garantien sowie der Inwerkfinanzierung ein Betrag von rund 335 Millionen DM, an weiteren Bürgschaftsmaßnahmen für Industrie und Einzelobjekte, Flüchtlingssiedlung, Bundesvertriebenenbank usw. wiederum rund 150 Millionen DM. Der Ausschuß nahm zur Kenntnis, daß die Bürgschaften nur im Rahmen der einengenden und zwingenden Vorschriften des § 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1951 und nach sorgfältiger Prüfung in den Fachreferaten der beteiligten Ministerien übernommen worden sind. Bekanntlich wird in § 1 des alten Gesetzes verlangt, daß die zu finanzierenden Maßnahmen volkswirtschaftlich wertvoll sind, nicht durch anderweitige Maßnahmen ersetzt werden können und der mittelbaren Linderung von Arbeitslosenund Vertriebenennot oder besonderen Gebietsnotständen dienen. Ausdrücklich nimmt die neue Vorlage auf den § 1 des alten Gesetzes Bezug. Die beantragte Erhöhung des Kreditplafonds von 500 Millionen DM um weitere 250 Millionen DM auf 740 Millionen DM ist in dieser Begrenzung aus der Inanspruchnahme des gleichen Betrages für das sogenannte Schwerpunktprogramm hervorgegangen. Im Laufe der Ausschußberatung entschied man sich dafür, den Gesamtbetrag für Bundesbürgschaften von 240 Millionen DM auf 300 Millionen DM, den Kreditplafond also insgesamt von 500 auf 800 Millionen DM zu erweitern. Vom Haushaltsund vom Finanzausschuß wurde diesem Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses in der heutigen Sitzung zugestimmt, jedoch mit der Maßgabe, daß die Bundesregierung in einer Entschließung ersucht werden soll, Richtlinien für die Vergabe der weiteren Bürgschaften vor deren Zuerkennung dem Wirtschaftsausschuß vorzulegen. Für Kreditgarantien an die Filmwirtschaft soll das bis zum 1. Mai 1953 und bei Bürgschaften für Finanzierungsmaßnahmen des mittelständischen Gewerbes bis zum 30. Mai 1953 geschehen. Im Ausschuß bestand Klarheit darüber, daß die Vergabe selbst Sache der Exekutive sei und daß es sich für den Ausschuß nur darum handeln könne, Rahmen und Bedingungen nach Maßgabe des Gesetzes abzugrenzen. Hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung bestand Einstimmigkeit darüber, daß aus dem auf 300 Millionen DM zu erweiternden Programm 85 Millionen DM dem mittelständischen Gewerbe, insbesondere dem Handwerk, dem Handel und dem Fremdenverkehrsgewerbe, zufließen sollten. In Verbindung mit den Kreditgarantiegemeinschaften auf Landesebene soll auf diese Weise dem absolut dringenden Bedürfnis von Handwerk und Handel in der gesamten Wirtschaft nach Krediten Rechnung getragen werden. Ebenfalls bestand Einmütigkeit im Ausschuß darüber, daß die Grundstoffindustrien mit mindestens 120 Millionen DM zu berücksichtigen seien. Meinungsverschiedenheiten haben bestanden über Umfang und Verwendung eines Betrages von 60 Millionen, der für die Filmwirtschaft vorgesehen ist. Es soll dann ein Restbetrag von 35 Millionen für außerordentliche, nicht vorhersehbare Notstandsmaßnahmen reserviert bleiben. Der Herr Bundesminister für Wirtschaft, der im Augenblick aus dienstlichen Gründen nicht anwesend sein kann, hat mich gebeten, dem Hohen Hause zu erklären, daß seinerseits beabsichtigt sei, von der erteilten Ermächtigung in der Weise Gebrauch zu machen, daß Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen insonderheit in Notstandsgebieten übernommen werden, wobei die erwähnte Aufteilung von 120 Millionen für die Grundstoffindustrien und 85 Millionen für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft als Mindestbeträge anzusehen sind. Ich bitte das Hohe Haus, der Gesetzesvorlage Drucksache Nr. 4247 und dem soeben dem Herrn Präsidenten überreichten interfraktionellen Antrag auf Erhöhung des Betrages in der Vorlage von 240 auf 300 Millionen DM in zweiter Lesung zuzustimmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Ich habe einen Antrag bekommen, in § 1 an Stelle von 240 Millionen 300 Millionen und an Stelle von 740 Millionen 800 Millionen DM zu setzen. Es ist angegeben, daß dieser Antrag von der CDU/CSU, SPD, FDP und DP gestellt wird. Ich wäre dankbar, wenn dieser Antrag noch mit den hinreichenden Unterschriften versehen werden könnte. Aber da wir sowieso keinen schriftlichen Bericht haben, soll es auf kleine Formmängel nicht ankommen. Darf ich fragen, ob das Wort gewünscht wird? — Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf § 1. Dazu der eben von Herrn Abgeordneten Lenz angekündigte Änderungsantrag der Fraktionen des Hauses mit Ausnahme der Föderalistischen Union. Ich bitte zunächst die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag hinsichtlich der Veränderung der Ziffern zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit des Hauses; angenommen. Ich bitte die Damen und Herren, die § 1 in der soeben geänderten Form anzunehmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Ich rufe auf §§ 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet. Die dritte Beratung wird in der nächsten Sitzungsperiode des Bundestags auf die Tagesordnung gesetzt werden. Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte Zur Begründung Herr Justizminister Amelunxen. Dr. Amelunxen, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen die Bundestagsdrucksache Nr. 4193 zur Beschlußfassung vor. Als Mitglied des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat darf ich zu diesem Gesetzentwurf einige kurze Ausführungen machen. Diese Vorlage beruht auf einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat, der in seiner Plenarsitzung am 5. Dezember des vergangenen Jahres in der Ihnen vorliegenden Fassung beschlossen worden ist. Der Entwurf ist Ihnen sodann als Initiativantrag des Bundesrats gemäß Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes mit der Stellungnahme der Bundesregierung zugegangen. Dieser Antrag hat das Ziel, die Bezüge der Richter und Staatsanwälte durch Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Zulage zu erhöhen. Ich will zunächst betonen, daß dieser Entwurf nicht etwa infolge der durch das dritte Besoldungsänderungsgesetz erfolgten Erhöhung des Grundgehalts der Beamten überholt ist. Während die Erhöhung durch das vorgenannte Besoldungsänderungsgesetz eine Hilfsmaßnahme in Anbetracht der allgemeinen Notlage der Beamtenschaft darstellt, erstrebt der vorliegende Entwurf die besoldungsmäßige Heraushebung der 'Rechtsprechungsorgane. Hierzu ist in erster Linie hinzuweisen auf die Sonderstellung, die unsere Richter im Unterschied zu der früheren Regelung, auch zu der Regelung vor dem Jahre 1933, in dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben. Die herausgehobene Stellung der Richter gestattet nicht nur eine besoldungsmäßige Heraushebung, sondern sie fordert sie geradezu. Hinsichtlich der Stellung der Richter darf ich hinweisen auf die Art. 92, 97 und 98 des Grundgesetzes. In Art. 92 ist bestimmt, daß die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut ist. Damit sind die Richter persönlich zu den Trägern der dritten Gewalt gemacht worden, auf denen unser neuer Staat neben der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt ruht. Diese Sonderstellung wird im Grundgesetz noch weiter dadurch hervorgehoben, daß es in Art. 97 heißt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen." Die erschöpfende Durchführung dieses Verfassungsprinzips kann nur durch ein Bundesrahmengesetz und durch die entsprechenden Landesgesetze über die Rechtsstellung der Richter erfolgen, wie sie in Abs. 3 des Art. 98 des Bonner Grundgesetzes vorgesehen sind. Mit dem Erlaß dieser Gesetze ist jedoch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages leider nicht mehr zu rechnen. Der Bundesrat war aber der Ansicht, daß jedenfalls auf dem Gebiet der Richterbesoldung diese erst in mehreren Jahren zu erwartende generelle Regelung der Rechtsstellung der Richter nicht untätig abgewartet werden darf. Auf diesem besonderen Gebiet ist vielmehr nach der Auffassung des Bundesrats schon jetzt eine Sofortmaßnahme in der Form einer Teilaufbesserung der Richtergehälter unerläßlich, um der verfassungsrechtlichen Sonderstellung der Rechtsprechungsorgane Rechnung zu tragen. Ich darf dann darauf hinweisen, daß die Richter in anderen Staaten, in denen sie ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland eine aus dem allgemeinen Beamtentum herausgehobene Stellung innehaben, seit langem auch besoldungsmäßig erheblich besser gestellt sind als die Beamten im engeren Sinne. Es ist Ihnen, meine Damen und Herren, bekannt, daß in den Vereinigten Staaten und in England die Richtergehälter um ein Vielfaches über den Gehältern anderer vergleichbarer Beamtengruppen liegen, und auch in Schweden, in einem Land, in dem die Zahl der Richter im Verhältnis zur Größe der Bevölkerung etwa die gleiche ist wie in der Bundesrepublik, beziehen die Richter an den Amtsgerichten bereits eine Besoldung, die der eines schwedischen Ministerialrats entspricht, und ein Senatspräsident an einem schwedischen Oberlandesgericht erhält das gleiche Gehalt wie ein schwedischer Ministerialdirektor. Der vorliegende Entwurf erstrebt nun aber nicht eine so weitgehende Regelung, wie sie in den eben genannten Ländern und in anderen Kulturländern verwirklicht ist. Der Entwurf verfolgt lediglich den Zweck, als Teilmaßnahme vorläufigen Charakters schon vor der Durchführung einer Justizreform und vor der Verabschiedung des Bundes-RichterRahmengesetzes und vor der Verabschiedung der Länder-Richtergesetze die schon jetzt unerläßlichen Maßnahmen zu treffen. Dies erscheint auch deswegen dringend erforderlich, weil es sonst kaum mehr möglich wird, den ständig wachsenden Schwierigkeiten der Heranziehung eines qualifizierten Nachwuchses zu begegnen. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß besonders qualifizierte Nachwuchskräfte nur noch in Ausnahmefällen für den Justizdienst zu gewinnen sind. Immer mehr muß auf schwächere Kräfte zurückgegriffen werden. Ja sogar planmäßig angestellte Richter und Staatsanwälte geben in steigendem Umfang ihre Stellungen auf, um sich der Wirtschaft oder anderen Verwaltungsressorts zuzuwenden, wo bessere Möglichkeiten für das Fortkommen und die Honorierung bestehen. Meine Damen und Herren, um Ihnen ganz kurz ein Bild von den Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage in der Justiz zu geben, darf ich einige wenige Zahlen über die in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren von 1948 bis 1952 eingestellten Assessoren geben. Von den im Jahre 1948 in den Justizdienst eingestellten Assessoren hatten 42 % ihr großes Staatsexamen mit ,,voll befriedigend" oder besser abgelegt, während 58 % der Eingestellten ihr Examen mit „ausreichend" oder „befriedigend" bestanden hatten. In den folgenden Jahren 1949, 1950 und 1951 änderte sich das Bild ständig insofern, als immer mehr Bewerber eingestellt wurden, die ihr Examen nur mit „ausreichend" bestanden hatten, und immer weniger Assessoren mit besseren Examensergebnissen den Weg zur Justiz wählten. Im Jahre 1952, also im letzten Jahre, hatten von den eingestellten Bewerbern nur noch rund 12 % ihr Examen mit . „voll befriedigend" oder besser abgelegt, während die restlichen 88 % der eingestellten Assessoren ihr Examen mit „ausreichend" oder „befriedigend" bestanden hatten. Diese kleine Übersicht zeigt eindeutig das Absinken des Niveaus der Assessoren, die sich für den Justizdienst entscheiden. Man könnte nun einwenden, daß die gleichen Nachwuchssorgen bei anderen Berufszweigen bestehen. Da muß ich aber zunächst darauf hinweisen, daß das Fehlen geeigneter Nachwuchskräfte in der Justiz ganz besonders krasse Formen angenommen hat. Ferner muß ich betonen, daß gerade die Rechtsprechung, deren Entscheidungen nicht durch Weisungen vorgesetzter Stellen im Dienstaufsichtsweg korrigiert werden können, auf die qualifizierten Kräfte des juristischen Nachwuchses unbedingt angewiesen ist. Ein Staat, der seinen Richtern durch die Verfassung eine so hohe Aufgabe und Verantwortung auferlegt hat, muß entscheidenden Wert darauf legen, die fachlich und persönlich bestbefähigten Kräfte für die Justiz zu erhalten. Nur dann werden die Richter den an sie gestellten hohen Anforderungen gerecht werden, und nur dann wird es auch möglich sein, in Bälde eine Justizreform durchzuführen, die, was wir alle wünschen, nicht zuletzt eine Verminderung der Zahl der Richter mit sich bringt. Eine Herabsetzung der Zahl der Richter ist nur denkbar, wenn jeder einzelne den höchsten Anforderungen genügt. Die Einbeziehung der Staatsanwälte in die geplante Aufbesserung rechtfertigt sich durch den engen Zusammenhang, in dem der Beruf des Staatsanwalts mit dem eines Richters steht. Der Staatsanwalt hat nicht nur die gleiche Fortbildung wie der Richter erhalten, Herr Kollege Renner, sondern steht auch im Gegensatz zu den juristisch vorgebildeten Beamten außerhalb der Justiz laufbahnmäßig und praktisch zum Richter im Verhältnis der Auswechselbarkeit. Vor allem aber sind die Nachwuchssorgen bei der Staatsanwaltschaft doch größer als bei dem Richterberuf. Ohne tüchtige Staatsanwälte ist die Durchführung eines geordneten Rechtspflegeapparats nicht möglich. Wenn die Staatsanwaltschaft ihre Aufgaben mangels geeigneter Kräfte nicht erfüllen kann, nützen auch die besten Richter nichts. Die Bundesregierung hat, wie Sie aus der Anlage 2 der Ihnen vorliegenden Bundestagsdrucksache Nr. 4193 ersehen, eine ablehnende Stellung zu der Vorlage genommen. Sie ist der Auffassung, daß es zur Vermeidung von Störungen des Rechtsund des Arbeitsfriedens nicht angängig sei, Besoldungserhöhungen für einzelne Gruppen des öffentlichen Dienstes gesondert vorzunehmen; sie meint auch, daß im Rahmen einer späteren Gesamtreform des Besoldungsrechts die Interessen der Richter und der Beamten aufeinander abgestimmt werden müssen. Hierzu darf ich bemerken, daß aus den von mir vorgetragenen Gründen wohl kein Anlaß zu der Befürchtung besteht, andere Gruppen des öffentlichen Dienstes könnten unter Berufung auf die Rechtsprechungsorgane eine gleiche zusätzliche Erhöhung beanspruchen. Eine Störung des Rechtsfriedens und des Arbeitsfriedens kann doch nicht dadurch entstehen, daß die vom Grundgesetz geforderte und zugelassene Sonderbehandlung der Rechtsprechungsorgane schon jetzt in gewissem Umfange erfolgt. Ich vermag daher nicht anzuerkennen, daß die erforderliche Heraushebung der Rechtsprechungsorgane — darum handelt es sich ausschließlich — erst im Rahmen einer Gesamtreform des Besoldungsrechts erfolgen könnte. Vielmehr sind auf dem Gebiete der Justiz sofortige Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags erforderlich. Die finanzielle Auswirkung der vorgeschlagenen Reform bedeutet — was ich nur am Rande bemerken will — gegenüber sonstigen Vorlagen dieses Hauses — z. B. Vorlagen über die Senkung der Tabaksteuer, der Kaffeesteuer und der Teesteuer — eine derartige finanzielle Minimalität, daß sie von der Bundesregierung in ihrer ablehnenden Stellungnahme nicht einmal erwähnt worden ist. Die gesamte Richterschaft in der Bundesrepublik, der in den letzten Jahren von fast allen politischen Parteien entsprechende Zusicherungen gegeben worden sind, sieht mit begreiflicher Spannung der Beschlußfassung über diese Vorlage durch Sie entgegen. Darum bitte ich als der Leiter der größten Justizverwaltung innerhalb der Bundesrepublik Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese konkrete Möglichkeit, die Stellung und das Ansehen unserer Richter, die Stellung und das Ansehen unserer Rechtsprechung und die Stellung und das Ansehen der Justiz in unserem Staate zu heben, nicht ungenutzt vorübergehen zu lassen. Meine Bitte geht dahin, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung dem Ausschuß für Beamtenrecht zu überweisen, damit er entweder in dieser oder in einer ähnlichen Form, die dem gleichen Ziele dient, möglichst bald Gesetzeskraft erlangt. (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der SPD.)


    (Erste Beratung: 243. Sitzung.)


    (Präsident Dr. Ehlers)


    (Erste Beratung: 259. Sitzung.)