Rede von
Rudolf
Freidhof
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe den Wunsch nicht geäußert. Ich habe den Auftrag von meiner Fraktion, den Antrag zu begründen. — Wir wünschen, daß dem § 1 ein Abs. 2 angefügt wird, der folgenden Wortlaut hat:
Gesetzliche Unfallrenten sind bis zur Höhe des
Betrages, der in der Kriegsopferversorgung
bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit
als Grundrente gewährt werden würde, nicht
auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anzurechnen. Der Rest der Unfallrente ist unter
Berücksichtigung der geltenden Freibeträge als
Einkommen des Arbeitslosen anzurechnen. Mit diesem Antrag möchten wir erreichen, daß für die Bezieher von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, die daneben noch eine Unfallrente erhalten, eine Freigrenze geschaffen wird, so wie das jetzt durch dieses Gesetz bei der Grundrente der Beschädigten nach § 31 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges geregelt wird.*)
Im übrigen will ich mich auf die schriftliche Erklärung, die mein Kollege Meyer gegeben hat, beziehen. Ich hoffe, daß seine Begründung in das Protokoll aufgenommen wird.
Ich möchte mich nur noch mit aller Entschiedenheit gegen Ausführungen wenden, die der Herr
Kollege Sabel bei der ersten Lesung dieses Gesetzes in der 238. Sitzung am 26. November 1952
gemacht hat. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten will ich die folgenden Ausführungen vorlesen, um dazu Stellung zu nehmen. Der Herr Kollege Sabel hat in der ersten Lesung bei der Aus
sprache über dieses Gesetz folgendes gesagt: Würde den Anträgen entsprochen, dann würde das bedeuten, daß die anrechnungsfreien Beträge zwischen 31 und 101 DM im Monat lägen. Ich glaube, es wird notwendig sein, zu prüfen, ob nicht eine so weitgehende Befreiung unter Umständen dazu führen kann, daß wir mit dem anrechnungsfreien Betrag plus Unterstützung in allzu große Nähe des wirklichen Lohnes kommen. Über die Auswirkungen müssen wir uns klar sein.
*) Siehe Anlage Seite 12692
Die sozialdemokratische Fraktion ist sich über die Auswirkungen ihres Antrags im klaren.
Sie ist sich darüber im klaren — das müßten Sie, Herr Kollege Sabel, als Leiter eines Arbeitsamts wissen —, daß ein erheblicher Prozentsatz unfallgeschädigter Menschen einen niedrigeren Lohn als gesunde Menschen bezieht. Ich erinnere nur daran: wenn jemand ein Auge oder eine Hand verloren hat oder sonstwie in jungen Jahren eine Beschädigung erlitten hat, ist er in seinen Aufstiegsmöglichkeiten für die Zukunft außerordentlich gehemmt. Wenn jemand ein tüchtiger Schlosser ist, aber seine Hand verloren hat, dann besteht keine Möglichkeit., daß er Werkmeister wird. Er bezieht also dauernd einen niedrigeren Lohn und wird, wenn er arbeitslos wird — Sie wissen es selbst, Herr Kollege Sabel, daß sehr viele Unfallgeschädigte arbeitslos sind und sehr schlecht zu vermitteln sind —, eine niedrigere Unterstützung beziehen. Wir wünschen aus diesem Grunde, daß der § 2 so, wie wir ihn vorgeschlagen haben, aufgenommen wird. Ich hoffe auch, daß Frau Kollegin Kalinke, die im November einen gleichlautenden Antrag gestellt hat, mit dem gleichen Temperament, mit dem sie vorhin gegen unsere Anträge gesprochen hat, jetzt ihren eigenen Antrag begründen wird. Ich ersuche das Hohe Haus, unserem Antrag zuzustimmen.