Rede von
Alex
Willenberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein verehrter Herr Kollege Dann e-b o m hat soeben ausgeführt, ich hätte in meinem Bericht zum Ausdruck gebracht, daß der gesamte Ausschuß die Ziffer 2 des § 1 abgelehnt habe. Ich glaube, ich habe ausdrücklich betont, daß ein Teil des Ausschusses diesen Antrag aus finanziellen Gründen abgelehnt hat. Ich möchte das hier richtigstellen.
Nun zur Sache selbst noch etwas. In diesen Gesetzen liegt ein Unrecht, das beseitigt werden muß, ein Unrecht, das vor allen Dingen unseren Witwen in der Invalidenversicherung und in der Knappschaftsversicherung angetan wird. Wir haben den Zustand, daß die Witwen, die den Antrag auf Witwenrente bis zum 31. Mai 1949 gestellt haben, eine Erwerbsminderung von 662/3 % haben mußten. Die ärztlichen Untersuchungen ergaben in vielen Fällen eine Erwerbsminderung von 55 oder 60 %. Für die Witwen dagegen, die ihren Antrag vom 1. Juni 1949 an gestellt haben, hat eine Erwerbsminderung von 50 % genügt, um in den Besitz der Witwenrente aus der Invaliden- oder der Knappschaftsversicherung zu kommen. So ergibt sich in vielen Fällen, daß in ein und demselben Hause, ja auf ein und derselben Etage zwei Witwen wohnen und die eine ab 1. Juni 1949 mit 50 % Erwerbsminderung die Rente bekommt, während für die andere Witwe eine Minderung von 55 oder 60 % nicht genügt. Meine Damen und Herren, das ist doch ein Unrecht, und wir sind meines Erachtens dazu berufen, dieses Unrecht, das man diesen Frauen bisher angetan hat, zu beseitigen. Ich möchte daher dringend bitten, daß Sie dieser Vorlage zustimmen.