Rede von
Otto
Dannebom
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat schon darauf hingewiesen, daß Ziffer 2 des § 1 unserer Drucksache 3960 auf Antrag des Sozialpolitischen Ausschusses gestrichen werden soll. Meine Fraktion hat aus den Gedankengängen, die vorhin Frau Kollegin Korspeter Ihnen vorgetragen hat, im Umdruck Nr. 870 gewünscht, Ziffer 2 des § 1 solle in der Weise geändert werden, daß für Ehefrauen von Versicherten, die vor dem 1. Juni 1949 Witwen geworden sind, diese Einschränkung nicht gelten soll, sobald sie das 50. Lebensjahr vollendet haben oder mindestens ein waisenberechtigtes Kind unter sechs Jahren oder zwei waisenberechtigte Kinder zu erziehen haben. Das ist dasselbe Problem, das vorhin schon behandelt worden ist. Aber gestatten Sie mir noch eine kurze Bemerkung.
Die Streichung des § 9 des Gesetzentwurfs ist vom Ausschuß beschlossen worden. Aber dieser § 9 hat in Wirklichkeit keine große Bedeutung im Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetz. Und warum nicht? Weil eben die Lohnregelung im Bergbau so ist, daß der größte Teil der Invaliden des Bergbaues nicht die Möglichkeit hat, den Antrag auf Knappschaftsvollrente zu stellen, weil der niedrigste Lohn im Bergbau 50 % des Hauerdurchschnittslohns übersteigt. Das liegt eben an der Lohngestaltung im Bergbau. Aus den Gründen hat die Anerkennung dieses § 9 eben keine erhebliche Bedeutung.
Entscheidend kommt es uns darauf an, wie ebenfalls vorhin schon zum Witwenproblem bemerkt wur .e, daß § 10 Abs. 1 nun die Fassung erhalten soll die wir in unserem Änderungsantrag gewünscht haben. Gestatten Sie mir einmal ein ganz offenes Wort. Ich bewundere eigentlich den Herrn Kollegen Schüttler, der, wie es seine Freunde auch schon während der Ausschußberatungen getan haben, vorhin wiederum erklärt hat, daß man sich im Grundsatz für die Regelung dieser Frage einsetzen würde und daß man die Ungerechtigkeit, die in dieser unterschiedlichen Behandlung liegt, nach allgemeiner Auffassung des Ausschusses — das ist auch hier ausgesprochen worden — zu ändern gewillt und bereit wäre. Aber man darf doch vor diesem Hohen Hause kein Lippenbekenntnis zum besten geben. Wir haben in diesem Hohen Hause schon sehr viele Gesetze, die auch mit finanziellen Aufwendungen verbunden waren, beschlossen, wenn wir der Überzeugung waren, daß dadurch ein bestehendes Unrecht beseitigt werden soll. Das haben wir in sehr vielen Fällen getan. Und in diesem Falle, wo es sich bei der Knappschaft um 37 000 Witwen handelt — wenn Sie unseren Anderungsantrag annehmen, sind es nicht einmal so viele —, müssen Sie bei einigem guten Willen — den setze ich voraus — in der Lage sein, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Ich glaube, ganz entschieden muß die Äußerung der Frau Kollegin Kalinke zurückgewiesen werden, wir stellten unsere Anträge aus wahltaktischen oder unsittlichen Gedankengängen heraus. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Herr Kollege Lenz, auch Sie als Abgeordneter der CDU und als Gewerkschaftler
haben sich doch in sehr vielen Gewerkschaftsversammlungen mit diesem Problem zu beschäftigen gehabt. Auch Sie haben in diesen Versammlungen mit uns gemeinsam die Auffassung vertreten, daß es notwendig sei, dieses Problem zu regeln. Heute sagen Sie dasselbe, bis es darauf ankommt, sich dafür einzusetzen. Sagen Sie doch nicht, Herr Winkelheide, die finanzielle Frage sei allein bei Ihrer Ablehnung entscheidend. Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, daß es in sehr vielen Fällen, in denen auch finanzielle Mittel zur Durchführung der Gesetze erforderlich waren, trotzdem in diesem Hause von Ihnen beschlossen worden ist, und zwar auch gemeinsam mit uns. Deshalb glaube ich, daß man hier kein Lippenbekenntnis abgeben darf, indem man die Dringlichkeit einer Regelung anerkennt, in der letzten Konsequenz aber nicht den Mut hat, mit Ja zu stimmen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, meine Damen und Herren, unserem Änderungsantrag Umdruck Nr. 870 Ihre Zustimmung zu geben.