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ID0125907700

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    4. Abgeordneter: 1
    5. Dr.: 1
    6. Jaeger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 259. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953 12573 259. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12575A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Storch, Frau Schroeder (Berlin), Dr. Glasmeyer, Ewers, Dr. Schäfer, Schmitt (Mainz), Böhm, Eberhard, Ritzel, Henßler, Schuler, Hoecker, Horn 12575B Änderungen der Tagesordnung . . 12575C, 12627A Berichtigung zur Beschlußfassung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen 12575D Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für die Einreichung von Fragen 12575D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl 12575D Gesetz über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes 12576A Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts . . 12576A Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) 12576A Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 12576A Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens 12576A Gesetz zur Änderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 12576A Kleine Anfrage Nr. 261 der Fraktion der SPD betr. Beschaffung von Lehrstellen für Jugendliche und von Dauerarbeitsplätzen für ältere Angestellte und Arbeiter (Nrn. 3306, 4245 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 324 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Stornierung von Exportaufträgen (Nrn. 4153, 4238 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 325 der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen an den früheren Postminister Ohnesorge (Nrn. 4195, 4262 der Drucksachen) . . . 12576B Kleine Anfrage Nr. 326 der Fraktion der SPD betr. Schuldenanerkenntnis (Nrn. 4206, 4252 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 327 der Fraktion der FDP betr. Unterbringung der Personen nach Art. 131 des Grundgesetzes (Nrn. 4207, 4251 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 330 der Fraktion der SPD betr. Bevollmächtigter für die Filmwirtschaft (Nm. 4233, 4261 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 331 der Fraktion der SPD betr. Entschädigungsgesetz für Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zivilverschleppte (Nrn. 4234, 4253 der Drucksachen) 12576B Bericht des Bundesministers der Justiz über die Frage der Auslieferung des Frantisek Kroupa aus Norwegen nach Deutschland (Nr. 4244 der Drucksachen) 12576C Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1951/52 (Nr. 4263 der Drucksachen) 12576C Dritte Beratung des Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (Nrn. 4182, 3861 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Umdrucke Nm. 844, 849, 860 bis 868) 12576C Peters (SPD): als Berichterstatter 12576C als Abgeordneter . . . . 12578B, 12586B, 12588A, 12589A, D Brönner (CDU) 125'76D Dr. Bertram (Soest) (FU) . . 12579C, 12589B Dr. Hammer (FDP) 12580B, 12582B, 12583C Niebes (KPD) 12581A Bausch (CDU) 12581C, 12583A Schoettle (SPD) . 12582C Behrisch (SPD) 12583C Dr. Wellhausen (FDP) 12584C Eickhoff (DP) 12585B Neuburger (CDU) 12585D, 12587D, 12588C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12586C Gengler (CDU) 12587B Dr. Kather (CDU) 12590B Seuffert (SPD) 12590B Abstimmungen 12585C, D, 12588C, 12589C, D, 12590D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Nr. 4199 der Drucksachen) . . . . 12591A Neuburger (CDU), Antragsteller . 12591A Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit, für Finanz- und Steuerfragen und für Wirtschaftspolitik . . 12592A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen) 12592B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Geld und Kredit 12592B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks (Nr. 4198 der Drucksachen) 12592B Dr. Vogel (CDU), Antragsteller . 12592C, 12613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12595B Dr.-Ing. e. h. Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 12599A Eichler (SPD) 12599D Maerkl (FU) 12603A de Vries (FDP) 12603C Renner (KPD) 12604C Brookmann (CDU) 12605D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12609A Walter (DP) 12611B Marx (SPD) 12612A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films und an den Rechtsausschuß . . 12614B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen) 12614D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12614D Morgenthaler (CDU) 12616B Frau Strobel (SPD) . . . . 12617B, 12622C Kunze (CDU) 12619C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12620C Freiherr von Aretin (FU) 12621B Gundelach (KPD) 12621D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12622D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nrn.4191, 3691 der Drucksachen) 12622D Hübner (FDP), Berichterstatter . 12622D Jacobs (SPD) 12624A Frau Strohbach (KPD) 12625B Frau Dietz (CDU) 12626A Beschlußfassung 12626D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin (Nr. 4219 der Drucksachen) . . 12626D Für erledigt erklärt 12627A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12627A Abgesetzt 12627A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Subventionen für das bundeseigene Kupferschieferbergwerk in Sontra sowie kommunale Erstausstattung für die Gemeinden Sontra, Nentershausen, Rockensüß und Solz (Nr. 4196 der Drucksachen) 12627A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 12627A, 12630B, 12632A Sabel (CDU): zur Sache 12628C, 12631C zur Abstimmung 12632A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 12629D Überweisung an den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Ausschuß für Kommunalpolitik 12632C Nächste Sitzung 12632C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walter Brookmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es mir wohl ersparen, auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Renner einzugehen, schon deswegen ersparen, weil er zu dem eigentlichen Thema, das zur Diskussion steht, nämlich zum Bundesrundfunkgesetz, so gut wie nichts gesagt hat, sich vielmehr darauf beschränkte, unqualifizierbare Angriffe gegen den Herrn Bundesinnenminister zu richten.

    (Abg. Renner: Ich habe ihn zitiert!)

    12606 Deutscher Bundestag - 259, Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953

    (Brookmann)

    Immer, wenn in den letzten zwei Jahren von einem Bundesrundfunkgesetz die Rede war, dann schwankten in der bisherigen Reaktion der Öffentlichkeit die Pole zwischen wütenden Protesten, Verdächtigungen, Mißtrauen auf der einen Seite und freundlicher Anerkennung auf der andern Seite.

    (Abg. Renner: Das Mißtrauen ist auch berechtigt!)

    — Ob das berechtigt ist oder nicht, Herr Renner, das habe ich in diesem Fall selbst zu entscheiden.
    — Aus der Rede des Herrn Kollegen Eichler klang ebenfalls dieses Mißtrauen heraus. Ich glaube, daß ich doch noch mit ihm — wenn auch nicht heute, so doch in den Ausschußberatungen — ein Übereinkommen treffen werde. Wenn ich das behaupte, so habe ich meine guten Gründe dafür. Ich bin der Meinung, daß zwischen den Auffassungen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion bzw. der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und meiner Partei und Fraktion kaum wesentliche Unterschiede in dieser Hinsicht bestehen. Ich will das beweisen. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich mir erlauben, einige Sätze aus einem Artikel zu verlesen:
    Dieses Gesetz
    — damit ist das Bundesrundfunkgesetz gemeint —wird die Stelle zu bestimmen haben, die die deutschen Interessen auf internationalen Wellenkonferenzen vertritt. Ferner werden technische Fragen wie Verteilung von Wellen und Überwachung der Einhaltung von zugeteilten Frequenzen zu regeln sein. Eine Instanz wird zu schaffen sein, die bei der Regelung überregionaler Rundfunkfragen tätig wird. Hierzu gehören etwa Lizenzierung von Sendern, Vorschläge an die Bundesregierung zur Verteilung der Rundfunkfrequenzen, einheitliche Festsetzung der Rundfunkgebühren, Regelung des Einziehungsverfahrens und Überwachung der Gebührenverwendung, Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die im Bundesgebiet eingehenden Gebühren unter die einzelnen Rundfunkanstalten und an Rundfunkeinrichtungen auf Bundesebene, z. B. Fernsehen, technisches Forschungsinstitut, Erforschung von Hörermeinung und -gewohnheiten, Sender für das Ausland. Diese Zentralinstanz soll in Form einer Rundfunkkommission (Vorschlag Dr. Bredow) oder eines Rundfunkrates (Vorschlag des Arbeitskreises für Rundfunkfragen) eingerichtet werden. Derartige Funktionen dürfen also nicht einer bestehenden oder neu zu schaffenden Bundesbehörde übertragen werden. Vielmehr sollte hiermit ein Ausschuß betraut werden, der sich zweckmäßigerweise entsprechend dem Vorschlag des Arbeitskreises aus Vertretern der Rundfunkanstalten, des Bundestages und Bundesrates und vom Bundespräsidenten bestimmten Mitgliedern zusammensetzt. Zwei Dinge müßten also in Angriff genommen werden: einmal eine Reform der Landesrundfunkgesetze, die die Rundfunkanstalten in einen engeren Kontakt zu den Kräften des öffentlichen Lebens bringt, zum andern eine Rahmenordnung des Rundfunks auf Bundesebene, die ohne Einflußnahme auf das Programm eine zweckmäßige Zusammenarbeit der Sender bei der Erfüllung überregionaler Aufgaben sicherstellt. Beide Maßnahmen dürften zusammen geeignet sein, jedes Mißtrauen zum Rundfunk zum Verschwinden zu
    bringen und seine sinnvolle Entwicklung zu gewährleisten.
    Dieser Artikel ist überschrieben „Rundfunk und Staat, ein Vorschlag zur Neugestaltung der Rundfunkgesetzgebung". Der Artikel entstammt der Feder des Rundfunkexperten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    Herrn Jürgen F. Warner. Dieser Artikel ist erschienen in der Monatszeitschrift „Kulturarbeit", Heft 10, 4. Jahrgang.

    (Abg. Dr. Vogel: Und wurde nicht dementiert!)

    Herr Warner befindet sich mit dieser Auffassung
    unter seinen Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei in äußerst angenehmer Gesellschaft.
    Ich zitiere zunächst Herrn Dr. Menzel. Er hat im Parlamentarischen Rat laut Stenographischem Bericht im Zuständigkeitsausschuß in der 2. Sitzung vom 22. September 1948 zu diesem Thema
    — es stand damals der Art. 73 zur Diskussion — folgende kurze Ausführungen gemacht:
    Die Programmgestaltung des Rundfunks soll natürlich nicht unter die Gesetzgebung des Bundes fallen .... Ich meine aber, daß die Hoheit über die technische Seite und den Aufbau dem Bund zusteht
    — also technische Seite nicht allein, sondern auch die Organisation, der Aufbau —,
    weil der Rundfunk ein so wesentliches Instrument der politischen Willensbildung und der politischen Macht darstellt, daß der Bund sich insoweit nichts irgendwie von den Ländern vorschreiben lassen sollte.
    In einer anderen Sitzung, der 29. Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats am 5. Januar 1949, hat Herr Kollege Dr. Greve laut vorliegendem Stenographischen Bericht zum gleichen Thema gesagt — —

    (Abg. Schoettle: Wie wäre es, wenn Sie auch Ihre Freunde zitierten? Das wäre ganz interessant!)

    — Nein, nein! Ich möchte mich darauf beschränken, gerade Ihre Freunde zu zitieren.

    (Abg. Schoettle: Ja, ja, weil Ihre Freunde nämlich heute das Gegenteil von dem sagen, was sie damals gesagt haben!)

    — Herr Schoettle, wenn Ihnen das unangenehm ist, so habe ich dafür Verständnis.

    (Abg. Schoettle: Nein, nein!)

    Herr Dr. Greve hat damals folgendes gesagt:
    Unsere Aufgabe ist allein, darüber zu entscheiden, ob das Post- und Fernmeldewesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung fällt, einschließlich derjenigen Maßnahmen, die auf organisatorischem Gebiet zu treffen sind. Wie mein Kollege Wagner schon ausgeführt hat, sind wir dafür, daß die organisatorischen Maßnahmen in die Begriffsformulierung „Post- und Fernmeldewesen" einbezogen werden, und zwar aus guten Gründen, weil nämlich sehr viele Länder am Rundfunk beteiligt sind, für die die Organisation des Rundfunks überhaupt nicht auf ihrem Gebiete liegt.


    (Brookmann)

    Meine Damen und Herren, genau das wollen wir auch, und das haben wir nun einmal in dem Gesetzentwurf niedergelegt, der dem Hohen Hause vorliegt. Aber es gibt auch ausländische Zeugen, die sich mit der Lage des deutschen Rundfunks befaßt haben.

    (Zuruf des Abg. Renner.)

    Es ist ein Gutachten bekanntgeworden — es ist auch in der Presse zitiert worden — des amerikanischen — international anerkannten — Rundfunkexperten Professor S i e p m a n n. Dieser Herr Professor Siepmann hat auf Wunsch der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten einen Bericht über die Lage des Rundfunks in Westdeutschland gebracht. Da schreibt er auf Seite 13 dieses Gutachtens im Zusammenhang damit, daß er von dem übermäßigen Provinzialismus spricht, der sich im heutigen deutschen Rundfunk zeige, unter Abs. 3 folgendes:
    Die Errichtung einer Anstalt für Rundfunksendungen durch die zentrale Regierung ist kein Anlaß zu Befürchtungen. Sie ist vielmehr erwünscht als eine Voraussetzung, um gewisse Endzwecke im besten Interesse Deutschlands und des Rundfunks zu erreichen.
    Er sagt dann weiter:
    Ein lebendiges Arbeitsverhältnis mit den Behörden in Bonn ist längst fällig und sollte von der Arbeitsgemeinschaft hergestellt werden.
    Auch das, meine Damen und Herren, ist durchaus unsere Meinung. In diesem Bericht des Herrn Professor Siepmann ist von dem übermäßigen Provinzialismus die Rede, der sich im deutschen Rundfunk zeige. Hier befinde ich mich in völliger Übereinstimmung mit dem Herrn Kollegen Eichler. Auch ich wäre glücklich — denn Herr Kollege Eichler sprach ja davon —, wenn dieser Provinzialismus so schnell wie möglich überwunden werden könnte. Wir sind nun einmal der Meinung, daß das der Fall sein wird, wenn wir dieses Bundesrundfunkgesetz schaffen.
    Der Ruf nach einer Bundesrundfunkreform — oder einer Rundfunkreform schlechthin — erklingt ja nicht erst seit heute. Seit vier Jahren besteht schon weithin Einigkeit darüber, daß die durch die Zuständigkeiten des Besatzungsregimes entstandenen Rundfunkverhältnisse einer neuen Regelung bedürfen.
    Der Antrag Drucksache Nr. 4198, der den Entwurf eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks enthält, hat sich das Problem herausgegriffen, an dem das Fehlen einer einheitlichen Regelung besonders spürbar wurde, nämlich die Durchführung gemeinschaftlicher Aufgaben.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, wir werden da schon zu einem Übereinkommen gelangen. Denn wir haben ja, wie auch aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Eichler trotz der Kritik, die er an dem Entwurf geübt hat, hervorgeht, gemeinsame Aufgaben vor uns zu sehen. Die oft bedauerte Schwerfälligkeit der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten, deren schönstes Vorhaben, wie der Herr Minister Lehr bereits anführte, durch ein einziges Veto eines der sechs Intendanten torpediert werden kann, ruft doch nun weiß Gott dringend nach einer Abhilfe.
    Das sind Sinn und Zweck des von den Regierungsparteien vorgelegten Initiativgesetzentwurfs.
    Es ist die Absicht der Regierungsparteien, noch in dieser Legislaturperiode zu einem Rundfunkgesetz zu kommen. Darum haben sie diesen Entwurf vorgelegt. In ihm werden nicht alle Rundfunkprobleme angesprochen.

    (Zuruf von der SPD: Das glauben wir auch.)

    Es ist bewußt darauf verzichtet worden, den Gesamtkomplex zu erfassen, sondern es war die Absicht, die künftigen Aufgaben der neu zu gründenden Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Deutsche Rundfunk" auf die vordringlichsten Aufgaben dieser Art von Anstalt zu beschränken,

    (Abg. Renner: Mit der Gleichberechtigung der Frau habt ihr euch mehr Zeit gelassen!)

    nämlich erstens den Betrieb der „Deutschen Welle". Um es für die Öffentlichkeit verständlich zu machen: gemeint ist damit der überregionale Sender. Ich erinnere dabei an einen Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, der sich gerade mit diesem überregionalen Sender befaßt und in dem auch der Meinung Ausdruck gegeben worden ist, daß er nur durch den Bund betrieben werden könne. Ich erinnere daran, daß der Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen — wenn auch nicht federführend - diesen Antrag beraten hat und dabei der Meinung Ausdruck gegeben hat, daß, wenn ein Beirat für einen solchen überregionalen Sender gebildet werden sollte, auch der Bundestag, also dieses Parlament, daran beteiligt sein müßte. Mit der „Deutschen Welle" ist also die lange Welle gemeint. Die zweite vordringliche Aufgabe ist der Betrieb des deutschen Kurzwellendienstes, die dritte der Betrieb des deutschen Fernsehrundfunks und die vierte ganz allgemein die Wahrnehmung sonstiger gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks.
    Meine Damen und Herren! Ich setze die Ratifizierung des Deutschlandvertrags und des EVG- Vertrags als sicher voraus. Nach dem Inkrafttreten dieser beiden Verträge wird die Bundesrepublik das Recht erhalten, Gesetze in bezug auf Presse, Rundfunk und Film frei und ohne Einspruchsrecht der Besatzungsmächte zu erlassen. Das ist es auch, was wir mit dem Antrag wollen.

    (Abg. Blachstein: Das steht aber nicht drin!)

    Es soll kein Vakuum entstehen. Wir wollen auch nicht, daß das Fernmeldeanlagengesetz von 1928 wieder in Kraft gesetzt werden muß,

    (Zuruf von der SPD: Postminister!)

    und das betrifft gerade das, was Herr Kollege Eichler mit seiner Frage an die Regierung bzw. an die Initiatoren dieses Gesetzentwurfs meinte: „Wozu denn die Eile?" Weil in absehbarer Zeit die Verträge ratifiziert werden, meine Damen und Herren, wobei dann nicht — ich wiederhole mich jetzt — das Fernmeldeanlagengesetz von 1928 wieder in Kraft gesetzt werden soll, sondern dann soll ein Gesetz vorliegen, das sich zum Ziel gesetzt hat, die etwas verworrenen Verhältnisse im deutschen Rundfunk zu klären und neu zu regeln. Das ist der Grund.
    Nach dem Zerfall der deutschen Rundfunkeinheit im Jahre 1945 durch die Errichtung von Sendern der Militärregierung ist im Hinblick auf die zu erwartende Rückgabe der Funkhoheit an die Bundesrepublik die Notwendigkeit einer Neuregelung im deutschen Funkwesen allgemein anerkannt


    (Brookmann)

    worden. Diese Überlegung entspringt der Initiative, die von Abgeordneten der Regierungskoalitionsparteien ergriffen worden ist.

    (Präsident Dr. Ehlers übernimmt wieder den Vorsitz.)

    Ich muß noch sagen: es ist eine bedauerliche Kriegsfolgeerscheinung nach 1945, daß jede der vier Besatzungsmächte in der Bundesrepublik eine eigene Rundfunkpolitik verfolgte. Man muß das in der Öffentlichkeit wissen; deshalb sage ich das noch einmal mit einer gewissen Ausführlichkeit. Die Sowjets führten als die erfahrungsreicheren Diktatoren die Verstaatlichung des Rundfunks in der sowjetischen Besatzungszone auf den Spuren des Herrn Goebbels weiter fort. Die Amerikaner — damals noch überzeugte Föderalisten — zwangen jedem der vier Länder in ihrer Zone ein mehr oder weniger von ihnen oktroyiertes Landesgesetz mit einem Landessender für Bayern, WürttembergBaden, Hessen und Bremen auf. Die Briten wiederum, Zentralisten von Hause aus, führten das Vorbild von BBC für die britische Zone durch und gründeten durch eine Militärverordnung, die, wie bereits wiederholt betont, heute leider noch gültig ist, den Nordwestdeutschen Rundfunk für alle Länder ihrer Zone. Ohne Rücksicht auf Geographie und Menschen machten die Franzosen durch die Gründung des Südwestdeutschen Rundfunks in Baden-Baden mit Hilfe einer Militärverordnung das gleiche. Erst vor einigen Monaten löste ein Staatsvertrag der Länder der französischen Zone diese Militärverordnung ab.
    Als aber 1948 auf der Kopenhagener Wellenkonferenz über die Neuverteilung der Mittelwellen in Europa entschieden wurde, nahm keine der drei Besatzungsmächte ihre völkerrechtliche Pflicht als unbeschränkte Souveräne ihrer Zonen in Deutschland wahr. Die Folge war eine unhaltbare Demontage der Bundesrepublik von guten Mittelwellen und die Auslieferung des Wellenschwergewichts an die Sowjetzone. Wer sollte unter Berücksichtigung dieser unbestrittenen Tatsache noch daran zweifeln, daß wir heute in Deutschland mehr denn je auf einem ungewöhnlich wichtigen Gebiet der Propaganda, der Massenbeeinflussung, ja des Rundfunkwesens schlechthin einer zentraleren Neuregelung bedürfen? Angesichts dieser unbestreitbaren Tatsache einer mit einem riesigen Apparat ständig auf die Bevölkerung der Bundesrepublik einwirkenden kommunistischen Propagandamaschine kann und muß jede Nation, die sich zur freien Welt zählen will, von den Hauptinstrumenten der Massenbeeinflussung mehr als Neutralität fordern.

    (Abg. Renner: Jetzt werden Sie deutlich!)

    Ich stehe nicht an, hier in aller Öffentlichkeit zu erklären, daß sich die sechs deutschen Rundfunkgesellschaften in der Bundesrepublik ihrer Verantwortung gegenüber der mehr als prekären politischen Lage mehr oder weniger bewußt gewesen sind. Ich bin gern bereit, den maßgebenden Rundfunkmännern und ihren Mitarbeitern für die bisher geleistete Arbeit Dank zu sagen, wobei ich allerdings nicht verhehlen möchte, daß ich diejenigen ausnehmen muß, die durch die Besatzungsmächte aus kommunistischen und linkssozialistischen Lagern in maßgebende Stellungen, in politische Redaktionen hineingesetzt wurden und heute noch zum Teil maßgebende Stellungen einnehmen.

    (Zuruf von der SPD.)

    Diese Herren möchte ich ausdrücklich ausgenommen haben.

    (Abg. Renner: Nennen Sie uns doch einen! — Lebafte Zurufe von der SPD.)

    — Ich weiß, daß es für gewisse Leute peinlich
    sein kann, wenn dieses Thema angeschnitten wird.

    (Erneute Zurufe links.)

    Meine Damen und Herren, es ist notwendig, darauf hinzuweisen, daß der Gesetzentwurf klar erkennen läßt, daß niemand bei der Bundesregierung noch hier im Hohen Hause daran denkt, die Programmgestaltungsfreiheit der deutschen Rundfunkgesellschaften in irgendeiner Form anzutasten. Die Kritik, die an der Vergangenheit geübt werden muß, richtet sich gegen ganz andere Punkte. Es wird den Rundfunkgesellschaften mit Recht vorgeworfen, in den vergangenen sechs Jahren zu sehr an sich selbst und nicht an die gemeinsamen Aufgaben der Bundesrepublik gedacht zu haben. Zwar haben die sechs Gemeinschaften während der Zeit des kommunistischen Terrors in der Sowjetzone sich zu einer gemeinsamen Aktion zusammengefunden. Ich frage nun aber: was haben sie darüber hinaus getan? Was taten sie, so fragen wir von der Regierungskoalition, um gemeinsam mit der Bundesregierung einem dringenden Wunsche der Nation nachzukommen, z. B. ein deutsches Kurzwellenprogramm zu senden?
    Das sind einige der wenigen Gründe, die doch stündlich die Forderung nach einem Bundesrundfunkgesetz erheben lassen. Dieser Gesetzentwurf soll unbestreitbar die Unabhängigkeit und die Freiheit in der Programmgestaltung der Sendeanstalten neu festlegen. Er soll allerdings ebenso die Souveränität der Bundesregierung über die Vergebung der Wellenlizenzen bekräftigen. Zu den gemeinsamen Aufgaben auf dem Gebiete des Rundfunks gehört auch unbestreitbar der Zusammenschluß aller in Deutschland am Fernsehen beteiligten Kräfte.
    Ich muß wegen der Zeit zum Schluß kommen. Zu diesen gemeinsamen Aufgaben gehört auch die gesamtdeutsche Frage. Das ist meiner Meinung nach auch einer der springenden Punkte, die die Initiatoren dieses Gesetzentwurfs veranlaßt haben, noch in dieser Wahlperiode den Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher ist leider jener mißverstandene Föderalismus, den die Besatzungsmächte seinerzeit einführten, weil er ihnen auch andere mißverstandene Garantien, etwa durch die Mitwirkung „bewährter Antifaschisten", Gewähr gegen Rückfälle in „deutsche Unarten" zu geben schien, auch auf dem Gebiet des Rundfunkwesens vorherrschend gewesen. Der echte Föderalismus soll in diesem Gesetzentwurf ersetzt werden, bei dem neben den Teilen auch das Ganze sein Recht erhält.
    Die Bundesregierung hatte bisher im deutschen Rundfunkwesen überhaupt noch keine Rechte. Nur die Länderregierungen hatten Mitwirkungsmöglichkeiten, und auch diese nur bedingt, während andere aus den früheren Besatzungseinrichtungen genommene Kräfte tonangebend geblieben waren. Es kommt nun darauf an, daß die gesamtdeutschen Aufgaben richtig erkannt und gelöst werden.
    Ich deutete schon an, daß dazu im Rundfunkwesen die Konzentration auf die dringendsten Notwendigkeiten gemeinsamer Aufgaben gehört, wozu neben einem guten, einwandfrei überparteilichen Programm auch die Errichtung starker Sender gegenüber der Sowjetpropaganda erforderlich ist.


    (Brookmann)

    Große Gebiete im Sendebereich der bisherigen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik werden von den mächtigen Ostsendern überstrichen und übertönt. Hier muß eine machtvolle und zugleich überzeugende Stimme der Freiheit erschallen. Sie muß allerdings auch unanfechtbar sein, damit sie sich durchsetzt. Auch das ist ein eminent wichtiger Gesichtspunkt, der die Regierungsparteien veranlaßt hat, diesen Gesetzentwurf einzubringen.
    Noch einmal, kurz gesagt: Es soll mit dem Entwurf nur ein Teilproblem verdienstlich in Angriff genommen werden, von dem aus meines Erachtens — jetzt komme ich auf den Eingang meiner Ausführungen zurück — auch die Opposition eine Diskussionsgrundlage finden könnte. Das wäre gut so, denn dann würde es auch möglich sein, für die weiteren Notwendigkeiten im gesamtdeutschen Interesse zusammenzuarbeiten. Der deutsche Rundfunk muß frei sein, muß stark und qualitativ für Höchstleistungen befähigt sein. Dann, aber auch nur dann kann er gute Vorarbeit zur Wiedervereinigung unseres deutschen Vaterlandes leisten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Abgeordneter Dr. Jaeger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige der Herren Vorredner haben die Bundestagsdrucksache Nr. 4198, den Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter und Genossen einen Antrag der Regierungsparteien genannt. Als Vertreter einer der Regierungsparteien, nämlich der Christlich-Sozialen Union, muß ich betonen, daß wir an diesem Antrag nicht beteiligt sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Antrag der Herren Kollegen Dr. Vogel und Genossen ist wohl seiner Entstehung nach ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums.

    (Sehr wahr! links.)

    Wir hätten gewünscht, daß dieser Entwurf, wenn er schon in die Gesetzgebungsmaschine gegeben wird, auf dem ordentlichen Wege eingebracht worden wäre.

    (Sehr gut! links.)

    Sollte es vielleicht so sein, daß das Bundesinnenministerium als ein Verfassungsministerium am Ende selber verfassungsrechtliche oder andere politische Bedenken gehabt hat, diesen Gesetzentwurf über den Bundesrat zu leiten, den er übrigens am Ende doch noch passieren muß? Uns scheint nämlich das Hauptbedenken gegen diesen Gesetzentwurf, so gut das eine oder andere Motiv sein mag, eben auf dem verfassungsrechtlichen Gebiet zu liegen.
    Die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik eindeutig festgelegt, und zwar nach den Artikeln 30 und 70 derart, daß die Zuständigkeit der Länder die Regel ist, die Zuständigkeit des Bundes die Ausnahme, und zwar immer nur dort, wo sie ausdrücklich im Grundgesetz ausgesprochen worden ist. Daraus ergibt sich auch der Grundsatz, daß bei der Auslegung der Zuständigkeit des Bundes einschränkend und nicht ausweitend vorgegangen werden darf. Außerdem sind sich alle Teile, sogar die Unitarier, in diesem Hohen Hause immer darüber einig gewesen, daß Kulturfragen prinzipiell Angelegenheit der Länder sind, da sie grundsätzlich nicht dem Bund überantwortet wurden.
    Was den Rundfunk betrifft, so kommt hinzu, daß zwar für Presse und Film die Möglichkeit einer Rahmengesetzgebung besteht, daß diese Möglichkeit aber eben nicht für den Rundfunk besteht. Damit ist vom Verfassungsgesetzgeber deutlich genug gesagt, wo der Rundfunk hingehört, nämlich in die Zuständigkeit der Länder. Mann kann allerdings aus Art. 73 Ziffer 7 entnehmen, daß der Bund für das Post- und Fernmeldewesen zuständig ist. Ich will die Frage, ob Teile des Rundfunks unter den Begriff des Fernmeldewesens fallen, hier nicht erörtern. Wieweit Funkanlagen Fernmeldeanlagen sind, darüber mögen sich Sachverständige einmal den Kopf zerbrechen. Aber sicher ist doch, daß damit vom Rundfunk nur die rein technische Seite gemeint sein kann. Der Bund hat einzig die Zuständigkeit, die Verträge internationaler Art, die das Rundfunkwesen in Deutschland betreffen, abzuschließen, die Wellenlängen in Deutschland zu verteilen und die Wellenstärke festzusetzen, die Leitungstechnik zu bestimmen, er hat die Aufgabe der großräumigen Entstörung des Äthers, des Schutzes der Fernmeldeanlagen der Bundespost und schließlich noch Obliegenheiten nach dem Gesetz über die Hochfrequenzgeräte. Diese rein technischen Dinge sind Angelegenheiten des Bundes und mögen aus praktischen Gründen der Bundespost überantwortet werden, mehr aber nicht. Wenn Sie aus der Tatsache, daß der Bund für Fernmelde- und für Funkanlagen zuständig sein soll, schließen wollen, daß er in der Sache selbst für den Rundfunk zuständig sei, so wäre das genau so, wie wenn eine Behörde, die für das Hochbauwesen zuständig ist, sagte, sie sei überhaupt für Volksschulfragen zuständig, weil Volksschulen im allgemeinen in Hochbauten untergebracht seien. Wir wollen doch daran festhalten, daß die Organisation eines Gegenstandes notwendiger Bestandteil der Aufgaben und der Zuständigkeit ist, die für diesen Gegenstand selber festgelegt sind, und wenn Kulturangelegenheiten — und dazu gehört ja schließlich der Rundfunk — immer Sache der Länder sind, dann ist ja auch die Organisation Sache der Länder. Soweit Organisation gleich Verwaltung ist, ist dies im Grundgesetz besonders klar festgelegt, weil in der Regel die Durchführung von Bundesgesetzen Angelegenheit der Länder ist.
    Was für den Rundfunk im allgemeinen gilt, gilt für das Fernsehen im besonderen, wenn Sie dieses überhaupt als einen Teil des Rundfunks ansprechen wollen, worüber man sich wieder seitens der technischen Sachverständigen den Kopf zerbrechen mag.
    Dazu kommt noch etwas anderes. Nicht nur vom Gesichtspunkt der Zuständigkeit bestehen Bedenken, sondern auch vom Gesichtspunkt der Grundrechte her. In Art. 5 des Grundgesetzes ist die Funkfreiheit als Grundrecht ausgesprochen, eine Freiheit, zu der die Sendung wie der Empfang gehört. Wenn aber die Sendefreiheit festgelegt ist, dann heißt das nicht nur freie Programmgestaltung, dann heißt es auch, daß derjenige, der über die Programmgestaltung entscheidet, über die technischen Anlagen verfügen muß. Sie können ja den Rundfunk nicht zerlegen in freie und unfreie, in staatsgebundene und nicht staatsgebundene Teile; das wäre in sich unlogisch und damit undenkbar. Jede Einschränkung einer Rundfunkstation in der Verfügung über die organisatorische und auch über die technische Seite würde eine sachliche und damit eine inhaltliche Einengung bedeuten. Würde


    (Dr. Jäger [Bayern])

    der Bund die technische Einrichtung des Rundfunks im ganzen Bundesgebiet in die Hand nehmen, so wäre das schließlich nicht anders, als wenn er der Eigentümer aller Druckereien des Bundesgebiets wäre. So wie es im letzteren Falle mit der Pressefreiheit aus wäre, ist es in jenem Falle mit der Rundfunkfreiheit aus.

    (Sehr gut! bei der BP.)

    Sie wäre nur noch eine platonische Angelegenheit.
    Zur Unabhängigkeit des Rundfunks und zu seiner Freiheit, wenn sie eine Bedeutung haben soll, gehört natürlich auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit, und damit hängt nun einmal das Problem der Hörergelder zusammen. Von sehr prominenter Seite wurde hier die alte These vertreten, daß diese Hörergebühr von 2 DM im Monat, wie sie jetzt allgemein eingehoben wird, eine Verwaltungsgebühr sei, die als Lizenzgebühr aufzufassen sei. Sicherlich ist das in den Anfängen des Rundfunks so gedacht gewesen. Aber eine solche Lizenzgebühr bestimmt man im allgemeinen für den Verwaltungsakt der Genehmigung zur Aufstellung eines Empfangsgeräts. Längst hat sich der Charakter der Gebühr gewandelt, und man muß sie heute, wie das auch von Gutachten, die man nicht so leichthin abtun sollte, wie es manchmal geschieht, festgestellt worden ist, als eine Anstaltsgebühr bezeichnen, als eine Gebühr und eine Gegengabe für die Nutzung und für die Leistung seitens der Rundfunkanstalt. Damit gehört der Rechtsanspruch auf Gebühr zum Vermögen und, wenn Sie so wollen, zum Eigentum der einzelnen Anstalten. Sie ihnen zu nehmen, würde eine Enteignung bedeuten, für die eine Entschädigung nach Art. 14 des Grundgesetzes festzusetzen wäre.
    In besonderer Weise muß man sich aber aus verfassungsrechtlichen Gründen dagegen wenden, daß das gesamte Fernsehen zur Angelegenheit des Bundes werden und damit zentralisiert werden soll. Da bleibt von der Freiheit auf dem Gebiet des Fernsehens nicht mehr allzuviel übrig. Das wäre so, wie wenn Sie sämtliche deutschen Illustrierten verstaatlichen und einheitlich herausgeben wollten. Dann hätten Sie den Zustand, daß auf dem Gebiet des Illustriertenwesens eine Meinungsfreiheit und eine Pressefreiheit nicht bestehen würde. So würde hier eine Funkfreiheit nicht mehr bestehen, wenn Sie das Fernsehwesen in Deutschland zentralisieren.

    (Abg. Dr. Vogel: Das war an den Haaren herangezogen!)

    — Das sind Tatsachen, die Sie nicht leugnen können, auch wenn sie dem einen oder anderen Anhänger dieses Gesetzes nicht besonders genehm sind. Wenn man aber schon eine andere Meinung äußern will, als ich sie hier vertrete, dann werden Sie damit nur zugeben, daß es sehr schwierige Rechts- und Verfassungsfragen sind, die in diesem Gesetz enthalten sind. Sollten Sie also entschlossen sein, dieses Gesetz einem Ausschuß zu überweisen, so möchte ich zusätzlich vorschlagen, dieses Gesetz auch dem Rechts- und Verfassungsausschuß zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu überweisen; ich möchte dies als Antrag einbringen.
    Dazu möchte ich noch folgendes Bedenken im besonderen anmelden. In § 17 des Gesetzentwurfs ist die Möglichkeit geschaffen, weitere gemeinsame Einrichtungen auf dem Gebiet des Rundfunks durch Beschluß des Gesamtrats mit Zweidrittelmehrheit durchzusetzen. Zwar soll hierdurch die Eigenständigkeit der Rundfunkanstalten nicht beeinträchtigt werden. Es ist aber kein Rechtsweg vorgesehen, der diesen Rundfunkanstalten den Schutz gibt, daß ihre Eigenständigkeit nicht gefährdet wird. In dieser Weise hat sich auch einmal die Reichsrundfunkgesellschaft entwickelt. Die Spuren schrecken!
    Wenn ich nun von der rechtlichen zur praktischen Seite übergehe, so leugne ich als Vertreter einer bayerischen Partei nicht, daß es in dem Rundfunk, der für unser Land zuständig ist, im bayerischen Rundfunk, in der vergangenen Zeit, mannigfaltige Mißhelligkeiten sachlicher und persönlicher Art gegeben hat und noch gibt.

    (Zurufe: Hört! Hört!)

    Wir in Bayern sind aber durchaus in der Lage, mit dem Problem selber fertigzuwerden,

    (Abg. Dr. Vogel: Das haben wir ja gesehen!)

    und sei es notfalls durch eine Änderung des bayerischen Rundfunkgesetzes. Wir vertrauen darauf, daß der Rundfunk selber diejenigen Maßnahmen ergreift, die notwendig sind. Jedenfalls sind wir nicht bereit, solche sachliche Schwierigkeiten, die sich ergeben können — so bedauerlich sie auch sind —, dazu zu benutzen, unsere grundsätzliche verfassungsrechtliche Auffassung zu ändern.
    Zur praktischen Seite möchte ich bemerken, daß der Auslandsdienst selbstverständlich eine Angelegenheit ist, die auf dem Gebiet der Kurzwellen und zum Teil auch auf dem der Langwellen den Bund jedenfalls mit berührt. Auch das Fernsehen und die Forschung sind Aufgaben, an denen der Bund mit interessiert sein kann. Es sind gemeinsame Aufgaben, die Bund und Länder hier haben, nicht Bundesaufgaben. Es bedarf darum hier keines Bundesgesetzes, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Es ist nicht so, daß durch ein Bundesgesetz die gewünschte Kultur schon erstehen werde! Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern genügen. Diese Vereinbarungen würden sich wahrscheinlich praktisch sogar zugunsten des Bundes auswirken; denn die Länder sind natürlich in der Lage, dem Bund auf dem Weg der Vereinbarung notfalls auch Angelegenheiten zuzugestehen, auf die er verfassungsrechtlich keinen Anspruch hat. Auf dem Wege des Gesetzes kann er diese Möglichkeiten ohne Verfassungsänderung nicht erhalten, auf dem Wege des freiwilligen Verzichts der Länder könnte er sie erhalten.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Die Erfahrungen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister, mit der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und vor allem die erfolgreiche Münchener Konferenz, von der einer meiner Herren Vorredner heute schon gesprochen hat, geben uns die Hoffnung, daß der Weg der Vereinbarung statt des Gesetzes erfolgreich sein wird.
    Außerdem bin ich dahingehend informiert worden, daß ab 3. Mai bereits Sendungen der Bundesregierung über die Kurzwelle des Nordwestdeutschen Rundfunks erfolgen sollen. Damit hat man ja praktisch den Weg der Vereinbarung bereits beschritten.
    Was das Fernsehen im besonderen betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, daß dessen Zukunft heute noch ungewiß ist. Es gibt viele unter uns, die das Fernsehen für eine Kulturkrankheit halten. Ich


    (Dr. Jaeger [Bayern])

    möchte mich dazu nicht äußern. Wenn es eine solche ist, so glaube ich, wird sie trotzdem nicht aufzuhalten sein; so pflegt es in solchen Fällen zu sein. Aber das Fernsehen kann sich doch, wie es bei technischen Erfindungen häufig der Fall ist, im Laufe der Zeit so entwickeln, ,daß es in Zukunft vielleicht wesentlich billiger sein wird, als es heute ist, so daß in Zukunft vielleicht von jeder einzelnen deutschen Rundfunkanstalt eine eigene Fernsehsendestation betrieben werden kann. Jedenfalls darf man sich heute wegen der Kosten dieses Recht nicht für alle Zukunft aus der Hand nehmen lassen. Wenn die Kosten heute sehr hoch sind, so mag man das Fernsehen als Gemeinschaftsaufgabe der deutschen Rundfunksender betrachten; es braucht nicht zur Bundesaufgabe zu werden.
    Wenn man darüber hinaus die Forschungsanstalten und Fernsehstationen, die heute schon bestehen, zugunsten des Bundes einziehen will, wie es das Gesetz hier macht, so handelt es sich dabei um eine glatte Enteignung, die wir als Vertreter der Christlich-Sozialen-Union aus prinzipiellen Granden ablehnen. Wir wünschen überhaupt eine Zusammenarbeit statt eines Bundesmonopols und statt einer Zentralisation.
    Wir haben gegen dieses Gesetz mannigfache Bedenken, weil es verfassungswidrig ist. Wir halten es praktisch nicht für notwendig und sehen in ihm einen Schrittmacher des Zentralismus. Die Christlich-Soziale Union in Bayern vermag dem Gesetz deshalb nicht zuzustimmen.

    (Beifall bei der CSU und bei der BP.)