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ID0125906000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 259. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953 12573 259. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12575A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Storch, Frau Schroeder (Berlin), Dr. Glasmeyer, Ewers, Dr. Schäfer, Schmitt (Mainz), Böhm, Eberhard, Ritzel, Henßler, Schuler, Hoecker, Horn 12575B Änderungen der Tagesordnung . . 12575C, 12627A Berichtigung zur Beschlußfassung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen 12575D Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für die Einreichung von Fragen 12575D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl 12575D Gesetz über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes 12576A Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts . . 12576A Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) 12576A Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 12576A Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens 12576A Gesetz zur Änderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 12576A Kleine Anfrage Nr. 261 der Fraktion der SPD betr. Beschaffung von Lehrstellen für Jugendliche und von Dauerarbeitsplätzen für ältere Angestellte und Arbeiter (Nrn. 3306, 4245 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 324 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Stornierung von Exportaufträgen (Nrn. 4153, 4238 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 325 der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen an den früheren Postminister Ohnesorge (Nrn. 4195, 4262 der Drucksachen) . . . 12576B Kleine Anfrage Nr. 326 der Fraktion der SPD betr. Schuldenanerkenntnis (Nrn. 4206, 4252 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 327 der Fraktion der FDP betr. Unterbringung der Personen nach Art. 131 des Grundgesetzes (Nrn. 4207, 4251 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 330 der Fraktion der SPD betr. Bevollmächtigter für die Filmwirtschaft (Nm. 4233, 4261 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 331 der Fraktion der SPD betr. Entschädigungsgesetz für Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zivilverschleppte (Nrn. 4234, 4253 der Drucksachen) 12576B Bericht des Bundesministers der Justiz über die Frage der Auslieferung des Frantisek Kroupa aus Norwegen nach Deutschland (Nr. 4244 der Drucksachen) 12576C Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1951/52 (Nr. 4263 der Drucksachen) 12576C Dritte Beratung des Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (Nrn. 4182, 3861 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Umdrucke Nm. 844, 849, 860 bis 868) 12576C Peters (SPD): als Berichterstatter 12576C als Abgeordneter . . . . 12578B, 12586B, 12588A, 12589A, D Brönner (CDU) 125'76D Dr. Bertram (Soest) (FU) . . 12579C, 12589B Dr. Hammer (FDP) 12580B, 12582B, 12583C Niebes (KPD) 12581A Bausch (CDU) 12581C, 12583A Schoettle (SPD) . 12582C Behrisch (SPD) 12583C Dr. Wellhausen (FDP) 12584C Eickhoff (DP) 12585B Neuburger (CDU) 12585D, 12587D, 12588C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12586C Gengler (CDU) 12587B Dr. Kather (CDU) 12590B Seuffert (SPD) 12590B Abstimmungen 12585C, D, 12588C, 12589C, D, 12590D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Nr. 4199 der Drucksachen) . . . . 12591A Neuburger (CDU), Antragsteller . 12591A Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit, für Finanz- und Steuerfragen und für Wirtschaftspolitik . . 12592A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen) 12592B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Geld und Kredit 12592B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks (Nr. 4198 der Drucksachen) 12592B Dr. Vogel (CDU), Antragsteller . 12592C, 12613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12595B Dr.-Ing. e. h. Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 12599A Eichler (SPD) 12599D Maerkl (FU) 12603A de Vries (FDP) 12603C Renner (KPD) 12604C Brookmann (CDU) 12605D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12609A Walter (DP) 12611B Marx (SPD) 12612A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films und an den Rechtsausschuß . . 12614B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen) 12614D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12614D Morgenthaler (CDU) 12616B Frau Strobel (SPD) . . . . 12617B, 12622C Kunze (CDU) 12619C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12620C Freiherr von Aretin (FU) 12621B Gundelach (KPD) 12621D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12622D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nrn.4191, 3691 der Drucksachen) 12622D Hübner (FDP), Berichterstatter . 12622D Jacobs (SPD) 12624A Frau Strohbach (KPD) 12625B Frau Dietz (CDU) 12626A Beschlußfassung 12626D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin (Nr. 4219 der Drucksachen) . . 12626D Für erledigt erklärt 12627A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12627A Abgesetzt 12627A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Subventionen für das bundeseigene Kupferschieferbergwerk in Sontra sowie kommunale Erstausstattung für die Gemeinden Sontra, Nentershausen, Rockensüß und Solz (Nr. 4196 der Drucksachen) 12627A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 12627A, 12630B, 12632A Sabel (CDU): zur Sache 12628C, 12631C zur Abstimmung 12632A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 12629D Überweisung an den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Ausschuß für Kommunalpolitik 12632C Nächste Sitzung 12632C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von August Neuburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen meine Parteifreunde ein en der möglichen Wege, um die wirtschaftspolitisch und sozialpolitisch so entscheidende Forderung „Schafft Eigentum, schafft insbesondere Miteigentum an unserem industriellen Produktionsapparat!" zu verwirklichen. Durch dieses Gesetz soll also jedermann, insbesondere auch jedem Arbeitnehmer, der willens ist, entsprechend zu sparen, die Möglichkeit geschaffen werden, sich nicht nur an den derzeitigen, sondern auch an den sich neu bildenden Werten in unserer Wirtschaft eigentumsmäßig zu beteiligen. Es gibt zweifellos verschiedene Wege, dieses wirtschafts- und sozialpolitisch so bedeutsame Ziel zu erreichen. Vielleicht gibt es auch bessere Wege, als sie in dieser Gesetzesvorlage aufgezeigt werden. Entscheidend und wichtig ist aber, daß einmal ein solcher Weg eröffnet wird. Wir wissen zwar, daß das Beschreiten dieses Weges und die Verwirklichung des Ziels Sparen und nochmals Sparen zur Voraussetzung haben; aber dieser Gesetzentwurf will eben dem Sparen einen besonderen Anreiz dadurch geben, daß in Werten gespart werden soll, die immerhin beide Inflationen bedeutend besser überstanden haben als die Sparkapitalien.
    Die Aufgabe der zu bildenden Kapitalanlagegesellschaften besteht darin, die anvertrauten Geldbeträge in geeigneter Weise in Wertpapieren, insbesondere also in Aktien, anzulegen und die einzelnen Geldgeber anteilmäßig an der Gesamtheit der erworbenen Wertpapiere zu beteiligen. Dabei sollen die Risiken des Wertpapiererwerbs durch zweckentsprechende Mischung dieser Anlagewerte auf ein Mindestmaß herabgesetzt und andererseits eine mögliche Gleichmäßigkeit in der Ertragschance erreicht werden.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Dadurch nämlich, daß sehr viele verschiedene und vor allem verschiedenartige Werte in wirtschaftlicher und regionaler Streuung nach Branchen, Betrieben und Standorten erworben werden, soll ein Risikoausgleich herbeigeführt werden, den der einzelne Anleger mit seinen beschränkten Mitteln nicht erreichen kann. Das Gesetz ermöglicht also demjenigen, der von sich aus nicht das Risiko, auf den Effektenmarkt zu gehen, auf sich nehmen würde, sein Geld in Wertpapieren, insbesondere in Aktien anzulegen. Dieser Gedanke ist nicht neu. Er ist im
    Ausland seit Jahren praktiziert und hat sich nicht I nur in den angelsächsischen Ländern, sondern auch in der Schweiz bestens bewährt. Die Kinderkrankheiten und Mißbräuche, die sich dort eingestellt haben, sind und werden durch diesen Gesetzentwurf so gut wie ausgeschlossen. Die Gründung von Kapitalanlagegesellschaften ist an eine Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums geknüpft, die Geschäftsführung unterliegt der Aufsicht nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes, und auch die Ausgabe der einzelnen Investmentpapiere wird sowohl hinsichtlich der Bedingungen als auch hinsichtlich der Höhe jeweils von einer Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums abhängig gemacht.
    Im Rahmen der kleinen Steuerreform wollen wir einmal erreichen, daß durch die Steuersenkung eine gewisse Konsumbelebung eintritt. Wir wollen damit aber insbesondere auch erreichen, das zusätzlich gespart wird. Daher das Gesetz gerade zu dieser Stunde, um die zusätzlich gesparten Gelder in bestimmte Kanäle zu lenken und dem einzelnen Sparer die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend an unserem industriellen Eigentum, an den sich neu bildenden Werten in unserer Industrie zu beteiligen. Sozialpolitisch ist es von allergrößter Bedeutung, daß die Möglichkeit der Bildung von Eigentum allen Kreisen der Bevölkerung geboten wird. Wir haben den Eindruck, daß damit zugleich der Tendenz Einhalt geboten wird, mit den ersparten Geldern allzusehr in den Konsum zu gehen. Wir wollen, daß auch die Kreise der Arbeitnehmer eine solche echte Chance erhalten, industrielle Werte anteilsmäßig zu erwerben. Dabei soll der Arbeitnehmer, wie gesagt, nicht nur auf die Möglichkeit der Beteiligung an dem Unternehmen beschränkt sein, in dem er selbst arbeitet. Er soll vielmehr Gelegenheit haben, auch anderweitig industrielles Eigentum zu erwerben.
    Für den Aufbau einer Investmentgesellschaft wurde die sogenannte Treuhandlösung gewählt. Man hätte auch eine andere Form wählen können § 1 verlangt, daß die Gesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der GmbH gegründet wird. Darüber hinaus wird aber in § 2 ausdrücklich klargestellt, daß die erworbenen Wertpapiere Treuhandvermögen sind, welches für die Anteilsinhaber verwertet wird. Die Gründung bedarf, wie ich bereits ausführte, der Genehmigung, die Geschäftsführung sowie die Ausgabe der Zertifikate unterliegen der Aufsicht. In § 3 sind dann die Mindesterfordernisse für die Ausgabe selbst geregelt. § 4 regelt die Ausgestaltung der Anteilscheine im einzelnen. § 5 enthält Vorschriften darüber, daß die Streuung gewahrt wird, daß keine Kapitalzusammenballungen in der Form erfolgen, daß nur Beteiligungen bei einzelnen Firmen erfolgen, daß die Ankäufe von einzelnen Wertpapieren nur in ganz bestimmtem Ausmaß möglich sind — nur bis zu einer Höhe von 5 % — daß keine gegenteiligen Beteiligungen von Investmentgesellschaften möglich sind. All das, was sich in den anderen Ländern als Mißbrauch erwiesen hat, wird ausgeschaltet.
    Das Eingehen auf Einzelheiten des Entwurfs wird im übrigen Sache der Ausschußberatung sein. Ich möchte nur noch auf die §§ 8 und 9 eingehen.
    Die §§ 8 und 9 enthalten steuerliche Vorschriften. Sie bilden mit ein Kernstück des Gesetzes. Denn es muß natürlich gewährleistet sein, daß durch die Einschaltung eines solchen Treuhänders, einer solchen Investmentgesellschaft nicht zusätzliche


    (Neuburger)

    steuerliche Tatbestände entstehen. Das Handeln dieser Investmentgesellschaft zugunsten der Treugeber darf daher keine Steuern auslösen. Daher waren gewisse Vorschriften erforderlich, um eben die Entstehung von Steuern sofort zu unterbinden.
    Darüber hinaus enthält der § 9 noch die Bestimmung, daß der unmittelbare oder der mittelbare Ersterwerb von solchen Zertifikaten steuerbegünstigt im Sinne des § 10 unseres Einkommensteuergesetzes sein soll. Das stellt meines Erachtens keine Besonderheit dar, im Gegenteil. Wer den Gesetzentwurf in seinem Grundsatz, in seiner wirtschafts-und sozialpolitischen Bedeutung bejaht, der muß ihm auch diese steuerliche Vergünstigung geben.
    Ich bin daher der Überzeugung, daß nicht nur der Ausschuß, sondern auch später das Hohe Haus diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben werden.
    Die Antragsteller bitten, die Vorlage dem Geld-und Kreditausschuß als federführend und im Hinblick auf die steuerlichen Vorschriften auch dem Finanz- und Steuerausschuß zu überweisen.

    (Beifall. — Abg. Seuffert: Und auch Wirtschaftsausschuß!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine Aussprache zu verzichten. — Kein Widerspruch. Es ist der Antrag gestellt worden, die Vorlage zu verweisen an den Ausschuß für Geld und Kredit, an den Ausschuß für Finanzen und Steuern

(Abg. Seuffert: Wirtschaftsausschuß!)

und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik. Einverständnis besteht wohl darüber, daß der Ausschuß für Geld und Kredit federführend sein soll. — Kein Widerspruch. Die Überweisung an diese drei genannten Ausschüsse ist beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf die Entgegennahme einer mündlichen Begründung und ebenso auf eine Aussprache zu verzichten und die Vorlage an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, Haushaltsausschuß, Ausschuß für Geld und Kredit — federführender Ausschuß der Ausschuß für Wirtschaftspolitik — zu überweisen. — Das Haus ist einverstanden; dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks (Nr. 4198 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, für die Begründung 20 Minuten und für die allgemeine Aussprache 120 Minuten Redezeit zu beschließen. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

— Dann ist die Redezeit in der vorgeschlagenen Weise festgesetzt. Wer begründet den Entwurf?

(Abg. Dr. Krone: Dr. Vogel ist zur Zeit nicht hier; ich bitte, die Beratung des Punktes 4 einen Augenblick zugunsten von Punkt 5 zurückzustellen, also Punkt 5 vorwegzunehmen! — Abg. Renner: Herr Lehr soll ihn doch begründen; er hat ihn doch gemacht!)

— Herr Dr. Vogel ist inzwischen gekommen. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vor Ihnen liegende Materie stellt eine der schwierigsten verfassungsrechtlichen Fragen dar, mit denen sich der Bundestag zu befassen hat.

    (Abg. Dr. Menzel: Das kann man wohl sagen! Das haben wir schon im Parlamentarischen Rat gewußt!)

    — Das, Herr Dr. Menzel, festzustellen, ist in diesem Zusammenhang nicht ohne Belang. Ich hoffe, daß Sie als verfassungsrechtlicher Experte nachher noch erlauchte Ausführungen dazu machen werden.
    Wenn wir uns mit diesen Fragen beschäftigen, müssen wir zwangsläufig einen Rückblick auf den Werdegang der Rundfunkgesetze in Deutschland überhaupt werfen. Wir haben den Zustand vor uns, daß gegenwärtig in der US-Zone nicht weniger als vier Gesetze nebeneinander existieren, vier Gesetze, von denen das letzte in Baden-Württemberg vom 6. April 1949 herrührt. In Wirklichkeit sind alle diese Gesetze der US-Zone durch ein Schreiben der amerikanischen Militärregierung vom 21. November 1947 — gerichtet an die Adresse der Militärgouverneure der vier amerikanischen Länder — geschaffen warden. In diesem Schreiben der Militärregierung war den Militärgouverneuren aufgetragen worden, die Länderparlamente der US-Zone zu veranlassen, bis zum 15. März 1948 entsprechende Ländergesetze zu verabschieden. Die Länder sind in mehr oder weniger großen Abständen diesem Ersuchen nachgekommen. Allerdings ist das letzte Gesetz dieser Art erst am 6. April 1949 von Württemberg-Baden als dem letzten Land verabschiedet worden.
    Gerade das Beispiel meines Heimatlandes Baden-Württemberg gibt besonderen Anlaß, noch einmal auf die Prozedur zurückzukommen, die hier stattgefunden hat. Der baden-württembergische Landtag — dafür sitzen ja auch in diesem Hause zahlreiche Zeugen, die als Mitglieder des ersten Landtags damals das alles mitgemacht haben — hat sich zweimal eine Zurückweisung seiner eigenen Gesetzesvorlagen und seiner zweiten und dritten Lesungen durch die Militärregierungen gefallen lassen müssen, bis dann schließlich — nach einem abermaligen Einspruch, sogar des inzwischen aufgebauten Senders — die Militärregierung ihre Zustimmung zu dem Landtagsgesetz erteilt hat.

    (Zuruf von der SPD: Warum zurückgewiesen?)

    — Warum zurückgewiesen? Das will ich Ihnen ganz offen sagen. Dafür, warum es zurückgewiesen ist, ist Herr Kollege Schoettle ein ausgezeichneter Zeuge. Ich zitiere hier ausdrücklich einen Ausspruch, den Kollege Schoettle von Ihrer Fraktion damals nach dem Protokoll über die 29. Sitzung des baden-württembergischen Landtags vom 18. Juni 1947 getan hat. Er bestand von seiner Seite aus darauf, daß die staatlichen Aufsichtsrechte und staatlichen Befugnisse stärker verankert werden, als dies die Militärregierung wünschte. Er sagte damals wörtlich — und das ist ein Ausspruch,


    (Dr. Vogel)

    den ich auch heute noch für sehr bemerkenswert halte —, daß: „ein demokratischer Staat nicht unbedingt identisch ist mit dem Diktaturstaat des Nationalsozialismus, sondern daß der Staat in der Demokratie die Zusammenfassung aller öffentlichen Interessen ist und das Parlament Sprachrohr und Kontrollorgan des . öffentlichen Interesses gegenüber der Regierung ist". Auch dies sollten Sie zuweilen heute noch berücksichtigen, denn die Gültigkeit dieses Ausspruchs, von unserer Seite in Anspruch genommen, würde ein sehr interessantes Licht auf die heutige Diskussion werfen.
    In der britischen Zone hatten wir die Verordnung Nr. 118 vom 1. Januar 1948, das Statut des NWDR, nachdem bereits am 30. Januar 1947 die Lizensierung des NWDR kurz vorher erfolgt war.
    In der französischen Zone erfolgte die Rechtsetzung durch zwei Verordnungen Nr. 187 und 188 vom 30. Oktober 1948. Sie sind dann erst vor sehr kurzer Zeit durch den Staatsvertrag zwischen den früheren drei Ländern der französischen Zone 1952 abgelöst worden.
    Das Gesamtbild, das sich uns hier bietet, ist unbestreitbar ein rechtliches Chaos.
    Nun die Frage: Was konnte in einer solchen Situation die Bundesregierung und was konnte der Bundestag tun? Die Länder waren von den Besatzungsmächten vor der Bundesregierung geschaffen worden. Sie hatten für den noch nicht existierenden Bund treuhänderisch Rechte in Anspruch genommen, von denen sie sich jetzt verständlicherweise höchst ungern trennen. Es kommt eine vielleicht gerade in unserem Volk besonders tief eingewurzelte Neigung hinzu, sich auch von gewissen einmal geschaffenen politischen und rechtlichen Gegebenheiten nur ungern zu trennen. Wir haben unbestreitbar hier eine sehr starke Neigung zu Versteinerungen, selbst wenn es sich um Versteinerungen von Besatzungsrecht handelt, vor allen Dingen wenn sich neue Interessen darum gruppieren und sich diese neuen Interessen um diese früheren Besatzungsrechte in einer Weise konsolidiert haben, die man nur ungern löst, bzw. auch wenn Verhältnisse geschaffen worden sind, von denen man sich ungern um seines eigenen Nutzens willen trennt.

    (Zuruf von der SPD: Wer ist „man"?)

    Die rücksichtslose Ausnutzung der beschränkten Souveränität des Bundes infolge der immer noch gültigen alliierten Anordnungen, vor allen Dingen des Gesetzes der Alliierten Hohen Kommission Nr. 5 vom 21. September 1949 ist ein ganz besonderes Beispiel für die Zwangslage, in der sich der Bund gegenwärtig befindet. Die Bundesregierung wäre auch heute noch gehalten, wollte sie ein solches Gesetz einbringen, vorher die Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission einzuholen. Wir haben doch vor uns noch das immerhin traurige Schauspiel des Werdeganges des Ufi-Liquidationsgesetzes. Wir wissen, wie oft derartige Vorschläge von der andern Seite zurückgewiesen worden sind, bis man schließlich das erzwang, was dann nach außen hin als ein deutsches Gesetz deklariert werden sollte und mußte.
    Wenn unsere Regierung durch den Beitritt zum Internationalen Fernmeldeverein eine größere Bewegungsfreiheit auf diesem Gebiet erreicht hat und heute Mitglied der Internationalen AtlanticCity-Konferenz von 1947 geworden ist, so ist damit trotzdem noch nicht diejenige Bewegungsfreiheit der Bundesregierung geschaffen worden, ohne die ein freier Staat auch auf dem Gebiet der Rundfunkhoheit nicht denkbar ist.
    Wie nun diese ausgesprochene Zwangslage der Bundesregierung und des Bundestages zwischen den Besatzungsbehörden auf der einen Seite und den von diesen auf der anderen Seite geschaffenen Anordnungen und Gesetzen in den einzelnen Ländern ausgenutzt worden ist, davon kann ich Ihnen nach einem Protokoll Mitteilung machen, das mir in die Hände gelangt ist. Es handelt sich dabei um das Protokoll der Intendantensitzung der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten vom 20. und 21. Oktober in Stuttgart. Auf dieser Intendantenbesprechung hat Herr Intendant Beckmann vom Hessischen Rundfunk wörtlich erklärt:
    Eins möchte ich noch einmal festnageln: Was die Bundesregierung dazu sagt
    — es handelte sich um die gemeinsame Betreibung der Langwelle —
    oder was sonst man noch dazu sagt, das ist uns vollkommen gleichgültig.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Wenn ich, sagen wir, fünf Minuten vor Inkrafttreten des Generalvertrags von den Engländern noch eine Welle herausschinden kann, dann werden wir sie nehmen und nicht daran denken, daß in fünf Minuten die Bundesregierung die Rundfunkhoheit hat.

    (Erneute Rufe von der Mitte: Hört! Hört! — Zuruf: Sehr interessant!)

    Das ist die Art und Weise, in der diese Zwangslage der Bundesregierung genutzt worden ist. Ich glaube, es ist die Pflicht dieses Hauses, siedmaun einmal darauf zu besinnen, welche Funktionen es auch auf diesem Sektor, diesem ungemein wichtigen Sektor hat und welche Verpflichtungen es hat, auch hier die Möglichkeiten auszunutzen, die ihm jetzt nach der dritten Lesung der Verträge gegeben sind.
    Mit ein entscheidender Beweggrund der Koalition, diesen Gesetzentwurf einzureichen, ist der, daß, wenn wir jetzt auf diesem Gebiet nicht aktiv werden, dieses Interregnum auf der andern Seite dazu benutzt wird, zu präjudizieren und dem Bund unbestreitbare Rechte zu nehmen bzw. den Bund in außerordentliche spätere Schwierigkeiten zu bringen. Was auch immer der Regierung und der Koalition in der letzten Zeit unterstellt worden war oder ist, etwa hinsichtlich Beeinflussungsmöglichkeiten vor der Wahl, ist allein schon dadurch völlig hinfällig, daß jeder, der sich den möglichen Gang dieser Gesetzgebung vor Augen hält, der sich vor allen Dingen überlegt, wie lange Zeit wir dazu brauchen werden, um diesen Gesetzentwurf im Bundestag durchzubringen, ihn nachher vom Bundesrat behandelt zu sehen, und die daraus sich ergebenden Terminsetzungen usw. berücksichtigt, wissen wird, daß jedes dieser Argumente, wir beabsichtigten, damit irgend etwas für die Wahl zu tun, völlig hinfällig ist.

    (Abg. Blachstein: Warum haben Sie es so eilig? — Abg. Marx: Das kann sehr schnell gehen!)

    Nun zum Gesetz selbst. Wir haben nur das herausgegriffen, was wirklich vordringlich war. Wir haben nur das vor uns liegen, was wir als vordringlichste Aufgaben auf diesem Gebiet überhaupt


    (Dr. Vogel)

    ansehen: Regelung der Kurzwelle, Regelung der Langwelle, des Fernsehens und damit untrennbar verknüpft die Frage der Gebühren.
    Es ist unbestreitbar, daß gerade auf dem Gebiet des Fernsehens die Dinge eine Entwicklung genommen haben, die wohl auch die Opposition keineswegs befriedigt. Es wäre wahrscheinlich wesentlich richtiger gewesen, wenn man zunächst einmal das getan hätte, was die Rundfunkanstalten jetzt in letzter Minute unter dem Druck dieser Gesetzesvorlage getan haben, sich nämlich zusammenzusetzen, um eine gemeinsame Aktion und eine gemeinsame Rechtskörperschaft für das Fernsehen zu schaffen; wenn man dann erst abgewartet hätte, bis die Post von der Nordsee, von Hamburg über Köln bis zum Wendelstein die Relaiskette geschaffen hätte, die zur Übertragung des Fernsehens quer durch die Bundesrepublik notwendig ist; und wenn man dann nach einer entsprechend guten Vorbereitung für ein gutes Programm das Fernsehen im gesamten Bundesgebiet gleichzeitig mit einer entsprechenden Werbung der Industrie angefangen hätte. So hat man vorzeitig losgeschossen, so hat man angefangen, ohne daß man vorher die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hatte, und die Folge davon ist heute ein durchaus nicht nur von der Industrie wegen mangelnden Absatzes ihrer Geräte beklagter Zustand, sondern ein von und allen zu beklagender Zustand, weil hier seit dem 1. Januar ein Programm gestartet wird, das weder Sie, meine Herren der Opposition, noch uns in irgendeiner Weise befriedigt.
    Wir haben auch weder in diesem jetzt schnell zusammengeschusterten Vorschlag der Intendanten noch bis jetzt in irgendeiner anderen Form etwas verankert gesehen, was wir gleichfalls für absolut notwendig halten, nämlich die Schaffung eines entsprechenden Aufsichtsgremiums für den Betrieb des Deutschen Rundfunks, wie wir ihn in der Gesetzesvorlage genannt haben, zum gemeinsamen Betrieb der Kurzwellenanlagen, der Langwellenanlagen und des Fernsehens. Von Mittelwellen — das möchte ich ausdrücklich feststellen — ist hier gar nicht die Rede.

    (Abg. Blachstein: Noch nicht!)

    - Nein, davon ist nicht die Rede, und, Herr Blachstein, davon wird auch nicht die Rede sein.

    (Abg. Marx: Dann schreiben Sie es doch herein! Dann sind Sie nicht mehr kompetent dafür!)

    — Ich habe es nicht geschrieben; Sie können sich später darauf berufen. — Die Notwendigkeit eines demokratisch völlig einwandfrei zusammengesetzten Aufsichtsgremiums als Beispiel für die notwendige Reorganisation der Gremien auch der Landesrundfunkanstalten ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf, glaube ich, in einer wirklich völlig unanfechtbaren Weise dargelegt worden.

    (Abg. Renner: Unter dem „Demokraten" Lehr!)

    Man kann natürlich über die Zusammensetzung dieses Gremiums durchaus geteilter Meinung sein. Der eine wird vielleicht verlangen, daß der Bundestag, der Bundesrat und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts stärker vertreten sind. Man kann vielleicht davon sprechen, daß Organisationen der Wirtschaft, die Gewerkschaften usw. stärker vertreten werden. Man kann daran denken, daß auch die zahlreichen Anträge von seiten des Handwerks, der Bauernschaft usw. berücksichtigt werden. Allerdings würde man dann ein Gremium schaffen, das einem Ständeparlament ähnlicher sein würde als dem, was wir zur Kontrolle dieser technischen Bereiche notwendig haben. Ich glaube, daß der Vorschlag, der hier gemacht worden ist, eine durchaus brauchbare Diskussionsgrundlage bietet und allen Erfordernissen einer wirklichen Kontrolle Rechnung trägt. Es ist auch von Ihrer Seite (zur SPD) niemals beanstandet worden, glaube ich, und ich darf mich hier auf den Artikel Ihres Referenten von der Parteiseite aus, Herrn Jürgen Warner, berufen, der sehr starke Kritik, meines Erachtens durchaus berechtigte Kritik an der bisherigen Zusammensetzung der Gremien in den Landesrundfunkanstalten geübt hat.
    Daß hier viele Wünsche offen sind, wissen Sie genau so wie wir. War haben uns bemüht, Ihnen hier ein Beispiel dafür zu geben, wie wir uns eine wirkliche Kontrolle auch der Intendanten, die diese drei Wellen betreiben sollen, vorstellen, und ich glaube, daß das ein sehr gutes Beispiel sein würde. Es ließe sich unter Umständen durchaus auch darüber sprechen, ob man nicht überhaupt das Fernsehen herausnehmen sollte, d. h. ob man eine besondere Fernsehanstalt gründen und sie nicht in diese gemeinsame Anstalt hereinnehmen sollte. Auch darüber ließe sich durchaus noch reden. Wir glauben aber, daß der gemeinsame Betrieb, schon von der Gebührenfrage aus gesehen, eine dringende Notwendigkeit darstellt.
    Was nun die Ihnen vorgeschlagene Gebührenregelung selbst betrifft, so war ich mir mit meinen Freunden bis zur letzten Minute noch darüber im unklaren, ob wir nicht für die vorgeschlagene Ziffer die Zahl x einsetzen sollten. Es kommt uns hier wirklich nicht darauf an, Ihnen einen genau präzisierten, finanziell durchgerechneten Vorschlag zu bieten, sondern darauf, Ihnen eine Diskussionsgrundlage zu geben, über die durchaus noch gesprochen werden kann. Unsere Absicht ist es, im Bundestag alle diese Dinge so gründlich wie möglich zu erörtern. Wir haben durchaus Verständnis dafür, daß die Länder aus der Macht der Gewohnheit heraus, aus der Rolle der Treuhänder an Bundes Stelle, die sie bis jetzt innehatten, das Bestreben haben, ihrerseits diese Funktion der Vergangenheit weiter aufrechtzuerhalten. Wir sind überzeugt, daß es hier durchaus zu einer Verständigung kommen kann.
    Ich bin aber der Ansicht, daß der Bund unbedingt zwei Dinge für sich in Anspruch nehmen kann, soll und muß. Auf Grund der Protokolle des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats muß er für sich die Organisationsgewalt in Anspruch nehmen, also nicht nur die technische Seite des Rundfunks. Ferner hat er nach meiner Ansicht, obwohl einige Professoren anderer Ansicht sind — aber auch darüber läßt sich streiten —, immer noch die unbestrittene Kompetenz auch in der Gebührenfrage. Schließlich sollte doch niemand übersehen, daß wir in unserer Lage heute dringender denn je auch alle solche Fragen berücksichtigen müssen, die die gemeinsame Vertretung unserer Interessen, der Interessen der neugeschaffenen Bundesrepublik, gegenüber der Sowjetzone und dem Ausland notwendig machen.
    Diese Dinge sind es, glaube ich, durchaus wert, daß sie wie in allen anderen Ländern Europas von der Vertretung des Volkes behandelt und ernsthaft und gründlich beraten werden. Diesem Haus allein


    (Dr. Vogel)

    I kommt es unserer Auffassung nach zu, den ersten Schritt zu tun und den ersten Anstoß in dieser Richtung zu geben. Das hat auch die Opposition früher niemals geleugnet. Das bisherige Verhalten der Rundfunkanstalten und der Länder, die sich jetzt in letzter Minute zusammengefunden haben, um dem Bund noch zuvorzukommen, bestätigt, daß eine gesetzliche Regelung durch dieses Haus notwendig ist,

    (Abg. Marx: Nein, das ist nicht wahr!)

    und zwar die Regelung einer Gemeinschaftsaufgabe für den gesamten Bereich der Bundesrepublik.

    (Abg. Marx: Das ist nicht richtig, was Sie da sagen!)

    — Das können Sie ja später ausführen, aber nach mir bitte!

    (Abg. Marx: Lesen Sie vorher die Berichte!)

    Wenden Sie sich vom deutschen Rundfunk in seiner jetzigen Form der Versteinerung des Besatzungsrechts ab! Es ist notwendig, daß wir heute die Erfordernisse des Jahres 1953 und nicht mehr die des Jahres 1949 erfüllen. Wir sind in der Zwischenzeit nicht stillgestanden. Es ist unser gemeinsames Bestreben, das Besatzungsrecht durch deutsches Recht nach dem Grundgesetz abzulösen. Dieser Gesetzentwurf gibt Ihnen die Handhabe dafür, einen Vorstoß in dieser Richtung zu machen. Es ist notwendig, daß das Haus sich in dieser Beziehung auf seine Pflicht besinnt.
    Ich bitte Sie daher, die Gesetzesvorlage dem Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film zu überweisen und dem Vorschlag der Koalition zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)