Rede von
Georg
Peters
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und das Hohe Haus haben bei ihren Beratungen wesentliche Änderungen an dem urspünglichen Entwurf eines Tabaksteuergesetzes vorgenommen. Das Gesetz wird besser sein als der Entwurf. Die Fraktion der SPD begrüßt besonders die Erkenntnis, daß die einzelnen Tabakwarenerzeugnisse in der Preisrelation und nicht in der Belastungsrelation zueinander gesehen werden müssen. Aus dieser Sicht heraus wurde die im Regierungsentwurf enthaltene einseitige Bevorzugung der Zigarettenindustrie aufgehoben und eine entsprechende Preissenkung für die verschiedenen Tabakerzeugnisse, vor allem für den Feinschnitt mit Beimischungszwang, beschlossen. Die vom Herrn Finanzminister vorgeschlagene Senkung des Preises von 1,60 auf 1,50 DM für ein Päckchen Feinschnitt mit Beimischung konnte keinesfalls gegenüber einer Senkung des Zigarettenpreises von 10 auf 8 1/3 bzw. 7 1/2 Pf. in der Vorschaltpreisklasse als gerecht empfunden werden. Der 1950 gestellte Antrag der SPD-Fraktion sah eine Senkung auf 26 DM für ein Kilo und damit auf 1,30 DM für ein Päckchen in der regulären Preislage vor. Das wäre die richtige Relation zu der Zigarette gewesen. Wir haben dieses Ziel zwar nicht voll erreicht, können jedoch diesem Kompromiß zustimmen.
Die in den Vorschaltpreisklassen bei der Zigarette und bei dem Tabak gefundenen Lösungen bezüglich der Herstellungsmengen finden in allen Teilen unsere Zustimmung.
Die Beseitigung der progressiven Steuersätze bei Rauchtabak ermöglicht es, in den verschiedenen Preisklassen auch wirklich verschiedene Qualitäten anzubieten. Die prozentual gleichbleibenden Steuersätze sichern damit erfreulicherweise auch dem Tabakanbauer für seine Qualitätstabake entsprechende Erlöse bei der Industrie. Ich glaube, das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Durch dieses Gesetz werden die Preise für Zigarren nicht geändert. Wenn die steuerliche Belastung jedoch von bisher 28 % des Verkaufspreises auf 23 % herabgesetzt wurde — der Herr Finanzminister wollte auf 25% herabgehen —, so soll damit neben der notwendigen Erlösberichtigung für die Industrie vor allem auch der Weg für eine dringend notwendige Lohnerhöhung freigegeben werden. Darüber liegen bereits bindende Abmachungen mit der Zigarrenindustrie vor. Die Tabakindustrie wird ebenfalls die Möglichkeit zu Lohnerhöhungen haben und dahingehende Abmachungen verwirklichen.
Eine Diskussion im Ausschuß über die Frage, ob über Verbrauchsteuergesetze Lohnpolitik betrieben werden soll, war insofern müßig, als über die Steuersätze und die festgesetzten Kleinverkaufspreise für Tabakwaren so oder so Lohnpolitik betrieben wird. Es ist erfreulich, daß aus dieser Zwangslage die rechtliche Konsequenz gezogen und der Weg für eine Lohnerhöhung freigegeben wurde.
Einen breiten Raum nahm im Ausschuß die Frage der Besteuerung von Zigarettenpapier ein. Sosehr wir es bedauerten, daß man es bei der jetzigen hohen Steuer von 24 Pf für 50 Zigarettenblättchen belassen wollte, so sehr begrüßen wir es, daß das Hohe Haus in der zweiten Lesung unserem Antrag gefolgt ist, die Steuer auf 5 Pf herabzusetzen, und damit zum mindesten steuerlich gerechter wird. Die Besteuerung von Zigarettenpapier ist an sich ungerecht, wenn man nicht sagen will: unmoralisch. Man besteuert den darin eingewickelten Tabak ja schon über alle Maßen. Unser Antrag auf Herabsetzung der Steuer von 24 auf 5 Pf für 50 Blättchen war schon aus diesem Gesichtspunkt heraus ein Kompromiß. Wir hoffen stark, daß das Hohe Haus es bei dem Beschluß der zweiten Lesung beläßt und den heute vorliegenden Gegenantrag ablehnt.
Eine grundsätzliche Erwägung fand im Ausschuß auch die Frage der Steuererleichterungen für die kleinen Betriebe. Diese Vergünstigungen, die bei der Besteuerung von Tabakwaren bereits eine Tradition darstellen, wurden beibehalten und durch neue Staffeln gerechter gestaltet. Sie finden grundsätzlich unsere Zustimmung, da sie der Erhaltung der kleinen und mittleren Betriebe dienen.
Der Vollstreckungsaufschub, der seit dem 31. Oktober 1951 für Teile der Banderolensteuer gewährt wurde, umfaßt bis Ende März etwa den Betrag von 215 bis 220 Millionen DM. Für die Rückzahlung dieser Beträge fand der Ausschuß eine nach verschiedener Richtung hin bessere Lösung, als sie vom Herrn Bundesfinanzminister vorgeschlagen war. Der Rückzahlungsbetrag insgesamt wurde erhöht unter stärkerer Heranziehung der größeren und großen Betriebe. Die kleineren Betriebe bleiben dafür von der Rückzahlung verschont.
Insgesamt ist durch die Verzögerung des Gesetzes der Zeitraum für den Vollstreckungsaufschub viel zu lang geworden. Wenngleich feststeht, daß die großen Betriebe 85 % der Beträge zurückzahlen müssen, geben die hängenbleibenden Beträge in der Öffentlichkeit oft zu einer falschen Beurteilung Anlaß. Insgesamt ist es ja so, daß der Vollstreckungsaufschub nur einen Teil dieses Gesetzes, nämlich die Erlösberichtigung, vorweggenommen hat. Wir stimmen der hier gefundenen Regelung zu, hätten jedoch mehr Sympathie für eine kürzere Rückzahlungsfrist gehabt.
Für Beträge, von denen die Industrie wußte, daß sie zurückzuzahlen sind, eine Rückzahlungsfrist von fünf Jahren festzusetzen, erscheint uns nach keiner Richtung hin gerechtfertigt.
Insgesamt gesehen entspricht die jetzige Vorlage in vielen Punkten unseren Bestrebungen. Durch die Beachtung der Preisrelation zwischen Zigarette und Tabak wurden sowohl die berechtigten Interessen der Tabakanbauer wie auch die der Konsumenten berücksichtigt. Die Regierungsvorlage hätte durch die einseitige Bevorzugung der Zigarette nicht nur die gesamte Rauchtabakindustrie zurückgedrängt, sondern auch den Pfeifenraucher und den Raucher der selbstgedrehten Zigarette steuerlich ungerecht behandelt. Mit dem Rückgang des Feinschnitts wäre wiederum der Tabakanbauer in Mitleidenschaft gezogen worden.
Das Tabaksteuergesetz bringt eine gute Zusammenfassung aller bisherigen Steuerbestimmungen. Es bringt neue Steuersätze, neue Preise, eine Erlösberichtigung für die Industrie und eine Preissenkung für den Konsumenten bei Tabak, Zigaretten und Zigarettenpapier. Die vorgeschalteten Preisklassen bei Zigaretten und Tabak geben den kleineren Firmen eine echte Chance. Diese Hilfe für die Kleinen bedingt auf der andern Seite jedoch eine weise Beschränkung. Jede sogenannte Großzügigkeit in dieser Frage macht das gewollte Ziel illusorisch. Dies sollte auch in der dritten Lesung berücksichtigt werden. Wir stimmen dem Gesetz zu.
Meine Damen und Herren, nach Verabschiedung dieses Gesetzes und der beschlossenen Verbilligung von Tabak, Zigaretten und Zigarettenpapier legt die Fraktion der SPD nunmehr größten Wert auf die baldige fühlbare Senkung der Tee- und Kaffeesteuer.
Bereits 1950 hat der Bundestag auf unseren Antrag hin entsprechende Gesetzentwürfe von der Regierung gefordert. Daß nach der endlos verzögerten Vorlage dieser Gesetzentwürfe beim Bundesrat wiederum Monate verstrichen sind, ohne daß von seiten des Herrn Bundesfinanzministers oder des Kabinetts etwas geschieht, ist nach unserer Meinung nicht mehr tragbar.
Wir werden deshalb Initiativanträge vorlegen und alles für eine baldige Verabschiedung tun.