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ID0125611600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 256. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1953 12367 256. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12369B, 12371B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Meitmann 12369B Kleine Anfrage Nr. 309 der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Forschungszwecke (Nrn. 3899, 4189 der Drucksachen) 12369B Einspruch des Abg. Müller (Frankfurt) gegen den ihm in der 250. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 822) . . 12369C Einspruch abgelehnt 12369C Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 4171 der Drucksachen) 12369C Dr. Wellhausen (FDP), Antragsteller 12369C Beschlußfassung 12369D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nr. 3805 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nr. 4081 der Drucksachen) 12370A Raestrup (CDU), Berichterstatter . 12370A Dr. Atzenroth (FDP) (schriftliche Erklärung zur Abstimmung) . 12412 Beschlußfassung 12371A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nr. 4156 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes (Nr. 4186 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 793) 12371B Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter 12371C schriftlicher Bericht 12413 Abstimmungen 12371D Vertagung der restlichen Abstimmungen über den Entwurf eines Bundesvertriebenengesetzes 12372A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl (Nrn. 3803, 4137 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 786; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 813 bis 817, 820) 12372A Naegel (CDU) 12372B Schäffer, Bundesminister der Finan- zen . 12372C, 12375B, 12380B, D, 12382A Dr. Gülich (SPD) 12372C, 12376B, 12380C, D, 12381A, 12382B, D, 12383B Margulies (FDP) 12374A Dr. Friedensburg (CDU) 12374B Dr. Preusker (FDP) 12375C, 12379D, 12381B, 12383A Niebes (KPD) 12377C Dr. Fricke (DP) 12378B Dr. Wellhausen (FDP) 12378C Pelster (CDU) 12382C 1 Abstimmungen . . 12379C, 12380C, 12381A, B, 12382D, 12383A, B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (Nr 4136 der Drucksachen) 12383C Fisch (KPD) 12383D Beschlußfassung 12384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4130 der Drucksachen) . . 12384D Beschlußfassung 12385A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs (Nr. 4034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4150 [neu] der Drucksachen) . . . 12385A Hagge (CDU), Berichterstatter . . . 12385B Beschlußfassung 12385C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Nr. 4197 der Drucksachen) 12385C Beschlußfassung 12385D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Novelle zur Krankenversicherung der Rentner (Nrn. 4144, 3039 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 802) . . . 12385D Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), 'Berichterstatter 21386A Dr. Schellenberg (SPD) 12386B Frau Kalinke (DP) 12389A Horn (CDU) 12390C Renner (KPD) 12392C Dr. Schäfer (FDP) 12393B Zur Geschäftsordnung: Richter (Frankfurt) (SPD) 12394B Arndgen (CDU) 12394C Abstimmungen 12394D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 4032 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4145 der Drucksachen) 12394D Ludwig (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 12414 Beschlußfassung 12395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Anhörung beschuldigter Abgeordneter durch die Staatsanwaltschaft ohne Aufhebung der Immunität (Nr. 4052 der Drucksachen) . . . . 12395A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 12395B, 12397D Dr. Greve (SPD) 12395D, 12401B Ewers (DP) 12396D Gengler (CDU) 12400D Beschlußfassung 12401D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Parzinger (Nr. 4139 der Drucksachen) 12401D Striebeck (SPD), Berichterstatter 12402A Beschlußfassung 12402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Heiland (Nr. 4140 der Drucksachen) 12402D Gengler (CDU), Berichterstatter . 12402D Beschlußfassung 12403B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott (Nr. 4143 der Drucksachen) 12403B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 12403B Beschlußfassung 12403C Beratung des Antrags der Abg. Schmücker, Eckstein, Ohlig, Dannemann, Jaffé u. Gen. betr. Übernahme von Straßen I. Ordnung als Bundesstraßen im Raum des Emsland-Planes (Nr. 4134 der Drucksachen) 12403D Schmücker (CDU), Antragsteller . 12403D Ohlig (SPD) 12404A Dannemann (FDP) 12404B Beschlußfassung 12404D Beratung der Großen Anfrage der Abg. Mauk u. Gen. betr. Importe von Obst und Gemüse, Südfrüchten und Frühkartoffeln (Nr. 4028 der Drucksachen) . 12404D Mauk (FDP), Anfragender 12404D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 12406B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zuwendung von Bundesmitteln für Forschungszwecke (Nr. 4059 der Drucksachen) 12407D Hennig (SPD), Antragsteller . . 12407D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12409A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12409C Dr. Friedensburg (CDU) 12410B Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 12410D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Brückenbauten im Zonengrenzkreis Osterode/Harz (Nr. 4058 der Drucksachen) 10410D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Haushaltsausschuß 10411A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des Rabattgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 4074 der Drucksachen) 12411A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12411A Beratung der Übersicht Nr. 63 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck Nr. 758) 12411B Beschlußfassung 12411C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 784) 12411C Beschlußfassung 12411C Persönliche Bemerkung: Fisch (KPD) 12411C Nächste Sitzung 12411D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) 12412 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) 12413 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) . . . . 12414 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abeordneten Dr. Bertram, Hagge, Juncker und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) Ich habe dem Gesetz zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz meine Zustimmung nur mit großen Bedenken gegeben. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß die uneingeschränkte Erhebung der Investitionshilfeabgabe mit der heutigen Wirtschaftslage nicht vereinbar ist und daß zum wenigsten die Hälfte der vierten Rate erlassen werden sollte. Da ein solcher Antrag im Ausschuß für Wirtschaftspolitik gegen eine große Mehrheit abgelehnt worden ist, habe ich darauf verzichtet, den Antrag im Plenum zu wiederholen. Das jetzt beschlossene Gesetz bedeutet nur eine sehr geringe Erleichterung für einen Teil der Abgabepflichtigen und ist unzureichend. Um wenigstens dieses Minimum zu retten, habe ich für das Gesetz gestimmt. Bonn, den 20. März 1953 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Sonderausschuß zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben (Personalvertretungsgesetz) — Nr. 3552 der Drucksachen — hat sich nach den Beratungen des Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes, dessen Verabschiedung bevorsteht, am 16. März 1953 gebildet und seinen Arbeitsplan festgelegt. Dieser Ausschuß hat den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP am 3. März 1953 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts — Nr. 4156 der Drucksachen — beraten. Der Ausschuß hat die Verschiebung dieser unmittelbar bevorstehenden Wahlen für notwendig erachtet, weil nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes wieder neue Wahlen stattfinden müssen. Die dadurch verursachte Verwaltungsarbeit und die nicht unbeträchtlichen Kosten können eingespart werden. Bestand über die grundsätzliche Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte volles Einverständnis, so bestand eine Meinungsverschiedenheit über den Zeitpunkt der Verlängerung bis zum 31. Dezember 1953 oder bis zum 31. März 1954. Wegen des Unterschiedes von nur drei Monaten entschied sich der Ausschuß beinahe einstimmig für die Verlängerung bis zum 31. März 1954. Dabei stand für ihn fest, daß die Wahlen der neuen Personalvertretungen ohnedies nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes stattfinden müssen, daß aber der Erlaß der zur Durchführung des Gesetzes notwendigen Rechtsvorschriften (§ 80 des Gesetzentwurfes) Zeit beanspruchen wird. Nur um gegen jeden Fall der nicht voraussehbaren Verzögerung der Durchführung des Gesetzes Vorkehrung zu treffen, ist der 31. März 1954 vorgesehen. Der Ausschuß empfiehlt deshalb die Annahme dieses vorläufigen Gesetzentwurfes. Bonn, den 17. März 1953. Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) Der Ausschuß für Arbeit befaßte sich am 11. Februar 1953 mit Drucksache Nr. 4032 betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets der britischen und amerikanischen Zone vom 9. April 1949 auf die Länder der französischen Zone. Zweck des Vorschlags ist die Schaffung eines einheitlichen Tarifrechts. Rheinland-Pfalz hat ein Landesgesetz vom 24. Februar 1949, das geringe Abweichungen enthält in der Frage der Firmentarife, der Nachwirkung und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. In Baden besteht nur ein Landesgesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 23. November 1948 und eine Landesverordnung über die Registrierung von Tarifverträgen vom 20. Januar 1949. Südwürttemberg-Hohenzollern hat ein Gesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 25. Februar 1949. In Lindau ist das Gesetz des Wirtschaftsrats seit 13. April 1951 anwendbar. Das Berliner Tarifvertragsgesetz vom 12. September 1950 stimmt grundsätzlich mit dem Zweizonengesetz überein, mit zwei Ausnahmen: 1. Als Tarifvertragsparteien sind nur unabhängige Gewerbe anerkannt, 2. werden Einsprüche gegen die Nichteintragung in das Tarifregister durch die Arbeitsgerichte im Beschlußverfahren entschieden. Der Bundesrat schlug Streichung der BerlinKlausel in § 2 vor mit Rücksicht auf die exponierte politische Lage und für so lange, bis die bundesgesetzliche Regelung ohne politische Nachteile übernommen werden kann. Die Bundesregierung erklärte sich damit einverstanden. Der Ausschuß schloß sich dieser Auffassung an und beschloß die Streichung des § 2. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen in Drucksache Nr. 4175 einstimmig, die Vorlage in dieser Form anzunehmen. Ludwig Berichterstatter
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    Rede von Dr. Wilhelm Niklas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Abgeordneten Mauk und Genossen wird wie folgt beantwortet.
    Im deutsch-italienischen Handelsabkommen vom 19. April 1951 waren für Äpfel folgende Einfuhrschonfristen vereinbart worden: Tafeläpfel: 1. September bis 15. Oktober, Mostäpfel: 16. September bis 31. Oktober. Diese mit Italien vereinbarten Sperrfristen sind bei sämtlichen Ländern angewandt worden, mit denen die Lieferung von Äpfeln verabredet ist. Eine Ausnahme bildet Holland, bei dessen Einfuhren an Stelle der Einfuhrschonfristen seit Jahren das System der Exportminimumpreise gilt. Diese Maßnahmen erschienen der Bundesregierung, aber auch den Sachverständigen der Wirtschaft, zunächst ausreichend, da man auf Grund der anhaltenden Trockenheit im Sommer bis in den September hinein der Ansicht war, daß die deutsche Apfelernte wesentlich geringer sein werde als 1951. Erst im Laufe des September stellte sich heraus, daß die Apfelernte auf Grund des krassen Witterungsumschlags im September doch größer geworden war als die Ernte des Jahres 1951.
    Bei dieser Sachlage hatte der deutschniederländische Sachverständigenausschuß, in dem die Erzeugerverbände maßgeblich vertreten sind, Ende August die Exportminimumpreise für Äpfel auf 20 holländische Gulden je 100 kg festgesetzt. Nachdem infolge der größeren deutschen Ernte Absatzschwierigkeiten für deutsche Tafeläpfel zu erwarten waren, nahm die deutsche Regierung erneut Verhandlungen mit der niederländischen Regierung auf mit dem Ergebnis, daß die Exportminimumpreise für die Zeit vom 15. Oktober bis zunächst 15. November von 20 auf 30 holländische Gulden heraufgesetzt wurden. Dadurch wurde erreicht, daß Holland mit Rücksicht auf die hohen Exportminimumpreise nur Äpfel allererster Qualität liefern konnte, die den deutschen Markt nicht wesentlich beeinflußten.
    Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung bemüht, gegenüber Italien und damit automatisch wirkend gegenüber allen anderen Äpfel liefernden Ländern mit Ausnahme von Holland eine Verlängerung der im deutsch-italienischen Handelsvertrag vorgesehenen Schonfristen für Tafeläpfel über den 15. Oktober hinaus bis zum 15. November zu erwirken. Diese Bemühungen der deutschen Bundesregierung stießen auf entschiedenen Widerstand der italienischen Regierung und zogen sich zeitlich so lange hin, daß sich eine Verlängerung der Sperrfrist in unmittelbarem Anschluß an die im Vertrag vorgesehene Sperrfrist nicht ermöglichen ließ. Eine einseitige Verlängerung der Einfuhrschonfrist seitens der deutschen Regierung hätte einen Bruch der handelsvertraglichen Verpflichtungen bedeutet. Auch die Anwendung der Gefahrenklausel war gegenüber Italien nicht durchsetzbar, da diese nur Platz greifen konnte, wenn zuvor mit der italienischen Regierung hierüber verhandelt wurde. Diese Verhandlungen kamen aber wegen der ablehnenden Haltung der italienischen Regierung nicht zustande. Die Bundesregierung hat indessen, wenn auch zunächst eine Verlängerung der Sperrfrist über den 15. Oktober hinaus nicht erzielt werden konnte, nachdrücklich mit der italienischen Regierung über die Einräumung einer neuen Sperrfrist verhandelt. Bei diesen Verhandlungen, die sich außerordentlich schwierig gestalteten, wurde erreicht, daß eine neue Sperrfrist für Tafeläpfel vom 4. November 1952 bis zum 30. November 1952 eingeführt wurde.
    Mit der holländischen Regierung wurde sodann vereinbart, daß die Geltungsdauer der Exportminimumpreise von 30 Gulden je 100 kg bis zum 30. November verlängert wurde. Schon mit diesen Maßnahmen hat die Bundesregierung weitgehende Erleichterungen für den Absatz der deutschen Tafeläpfel geschaffen.
    Auf die Anwendung der im Handelsvertrag mit Italien vorgesehenen Einfuhrschonfristen für Mostobst wurde seitens der Bundesregierung verzichtet. Dies geschah auf besonderes Drängen der süddeutschen Landwirtschaft, die befürchtete, daß die für die Bereitung des traditionellen Haustrunks erforderlichen Mengen an Mostobst ohne Einfuhren nicht beschafft werden könnten. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, daß von den in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember eingeführten 110 000 t Äpfeln allein 60 000 t auf Mostobst entfielen. Von diesen Mostäpfeln hatten die Niederlande über 20 000 t geliefert, und zwar in der Erkenntnis, daß die in Europa allgemein gute Apfelernte des Jahres 1952 nur dann reibungslos untergebracht werden konnte, wenn


    (Bundesernährungsminister Dr. h. c. Niklas)

    durch radikale Auslese nur beste Qualitäten auf
    den Frischmarkt gelangten, alle anderen Qualitäten aber weitestgehend zur Verarbeitung kamen.
    Diese richtige Grundeinstellung hat sich in Deutschland noch nicht genügend durchgesetzt. Wenn sich der Absatz der deutschen Tapfeläpfel trotz der geschilderten weitgehenden Regierungsmaßnahmen äußerst schwierig gestaltete, so dürfte dies zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen sein, daß das Angebot an Äpfeln, die qualitätsmäßig den Anforderungen an Tafelobst nicht entsprachen, die Aufnahmefähigkeit des Marktes überstieg. Dadurch wurde naturgemäß auch der Absatz der qualitativ guten Ware beeinträchtigt.
    Da der Bundesregierung bei dieser Sachlage Verhandlungen mit Italien über die Einführung einer neuen Sperrfrist, wie sie aus Kreisen der Erzeuger verlangt wurde, im Februar aussichtslos erschienen, hat sie sich bemüht, den Absatz der Bestände an Lagerobst, die noch im Alten Lande vorhanden waren, auf andere Weise zu fördern. In eingehenden Besprechugen mit den niederelbischen Erzeugern und dem Hamburger und Bremer Großhandel wurde eine Gemeinschaftsaktion vereinbart, von der eine Belebung des Absatzes erwartet wurde. Diese Belebung des Absatzes und die Rückführung der Bestände auf einen normalen Stand sind dann auch eingetreten, nachdem sich die niederländische Regierung in entgegenkommender Weise bereiterklärt hatte, die Minimumpreise entsprechend zu regulieren und nurmehr Äpfel mit einem Durchmesser über 70 mm zur Ausfuhr nach Deutschland zuzulassen.
    In weiterer Beantwortung der Großen Anfrage wird folgendes ausgeführt. Die Einfuhr von Zitrusfruchten und Tafeltrauben ist liberalisiert, d. h. sie unterliegt keinen mengen- und wertmäßigen Beschränkungen. Die Bundesregierung war auf Grund ihrer Mitgliedschaft in der OEEC und in der Europäischen Zahlungsunion verpflichtet, auch auf dem landwirtschaftlichen Sektor eine Liberalisierung durchzuführen, die nach mehreren Etappen einen Prozentsatz von rund 72 erreicht hat. Wenn von einer Liberalisierung der Zitrusfrüchte und der Weintrauben Abstand genommen worden wäre, hätten andere Waren des landwirtschaftlichen Sektors in die Liberalisierung einbezogen werden müssen. Es wäre dann unerläßlich gewesen, landwirtschaftliche Veredelungsprodukte in die Liberalisierung aufzunehmen, was aus allgemeinen agrarpolitischen Gesichtspunkten noch weniger hätte verantwortet werden können. Die Liberalisierung der Zitrusfrüchte ist im übrigen unter Würdigung vorstehender Gesichtspunkte auch im Ernährungsausschuß des Bundestages gebilligt worden.
    Bei den kontingentierten Einfuhren von frischem Obst, Gemüse und Frühkartoffeln hat es sich die Bundesregierung entsprechend der Rhöndorfer Erklärung des Herrn Bundeskanzlers stets angelegen sein lassen, die Einfuhren dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die zu Anfang geschilderten Regierungsmaßnahmen zeigen den klaren Willen der Bundesregierung in dieser Richtung deutlich an. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in die Handelsverträge das System der Besserungsklausel eingebaut, die beinhaltet, daß zunächst nur diejenigen Einfuhrkontingente zugestanden werden, die aller Voraussicht nach zumindest dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, und daß darüber hinaus Bereitwilligkeit besteht, weitere Einfuhren zuzulassen, falls die deutsche Marktlage dies gestattet
    Auch bei den künftigen Handelsverträgen wird die Bundesregierung bemüht sein, das System der Besserungsklausel zu festigen und damit weitere Sicherungen dafür zu schaffen, daß die Einfuhren dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden. Es soll in diesem Zusammenhang nicht verschwiegen werden, daß es wohl auf keinem anderen Gebiete des Ernährungssektors so schwer ist, den tatsächlichen Einfuhrbedarf vorausschauend festzulegen, da die Ernteergebnisse und insbesondere auch die Entwicklung des Verbrauchs nicht vorhersehbar sind. Der Bundesregierung sind keine Tatsachen übermittelt worden, die auf Dumpingmaßnahmen anderer Staaten auf dem Gebiet der Lieferung von Obst und Gemüse schließen lassen. Bei den liberalisierten Einfuhren ist eine Unterbindung von Kommissionslieferungen nicht möglich, da dies im Widerspruch zu den Bestimmungen des Liberalisierungskodex stehen würde. Die Beschwerden über schädliche Auswirkungen auf dem kontingentierten Gartenbausektor betreffen im wesentlichen den Münchener Markt. Bis Anfang Dezember vergangenen Jahres hat die italienische Regierung Kommissionslieferungen ihrerseits untersagt, dieses Verbot indessen inzwischen aufgehoben. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob eine Unterbindung von Kommissionskäufen auf Grund deutscher Bestimmungen möglich ist. Darüber hinaus wird sie bei den kommenden deutsch-italienischen Handelsvertragsverhandlungen bemüht sein, ein erneutes Verbot der Kommissionslieferungen durch die italienische Regierung zu erwirken.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Damit ist die Anfrage beantwortet. Ich frage das Haus, ob von mindestens 30 Mitgliedern die Aussprache gewünscht wird. Ich bitte diejenigen, die die Aussprache wünschen, die Hand zu erheben. — Die Zahl der erhobenen Hände reicht beim besten Willen nicht aus, eine Zahl von 30 Mitgliedern zu ermitteln. Infolgedessen findet keine Aussprache statt, und .der Punkt der Tagesordnung ist damit erledigt.
Ich rufe den nächsten Punkt der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Zuwendung von Bundesmitteln für Forschungszwecke (Nr. 4059 der Drucksachen).
Dazu hat der Ältestenrat eine Begründungszeit von 10 Minuten und eine Aussprachezeit von 40 Minuten vorgeschlagen.
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Hennig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Arno Hennig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder von Ihnen wird dankbar sein, wenn ich mich kurz fasse — es ist Freitag, und es ist 2 Uhr —; aber ganz ohne Begründung können wir diesen Antrag nicht laufen lassen.
    Es ist für den Bundestag nicht eben angenehm, sich vor der Tatsache zu sehen, daß nach fast vierjährigem Bestehen die Angelegenheit der Forschungsarbeiten eigentlich zum erstenmal vor sein Forum gelangt, obwohl Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes dem Bund in konkurrierender Gesetzgebung die Förderung der wissenschaftlichen Forschung als ausdrückliche Aufgabe zugewiesen hat.
    Meine Damen und Herren, wir werden uns hoffentlich bald einmal in viel größerem Rahmen über dieses entscheidende Problem zu unterhalten haben.


    (Hennig)

    Der Erfahrungssatz hinsichtlich der für Forschungsarbeit notwendigerweise aufzuwendenden Mittel liegt in zivilisierten Ländern ungefähr bei 1 % des Brutto-Sozialprodukts. Wenn der Finanzminister richtig gegriffen hat, haben wir in Deutschland ein Brutto-Sozialprodukt von 125 Milliarden. Wir müßten infolgedessen 1250 Millionen DM Forschungsmittel haben. Wir haben aber nur einen Bruchteil davon zur Verfügung. Man soll nun nicht sagen, das sei angemessen und aus unserer Armut zu erklären. Gerade weil wir ein armes Land mit zu schmalem Boden und übervölkert sind, werden wir erhöhte Aufwendungen zu machen haben, um mit der Forschungsarbeit nicht verhängnisvoll abzufallen; denn die Forschungsarbeit bedeutet unmittelbares Wirtschaftsleben.
    Ich könnte mir, wenn mir die Zeit dazu nicht fehlte, den Scherz erlauben, an das anzuknüpfen, was ich eben in bezug auf Obst, Gemüse und Kartoffeln gehört habe. Ohne eine — darf ich das so sagen? — bedeutende geistige Vorleistung in Gestalt von chemischen Düngemitteln, landwirtschaftlichen Maschinen und Schädlingsbekämpfungsstoffen wären die Erträgnisse unserer Landwirtschaft überhaupt nicht zu erzielen. Doch das ist nur ein ganz zufällig aufgegriffenes Beispiel. Die Notwendigkeit der Investierung von Forschungsmitteln wächst heutzutage, wo wir einen hochqualifizierten Export brauchen, wenn wir überhaupt leben wollen, wenn wir unsere Importe an Lebensmitteln und Rohstoffen hereinbekommen wollen, in Form einer geometrischen Reihe an. Es ist nicht mehr wie früher, daß uns die Völker billige Exportwaren wie Blaudruck-Kattun und dergleichen abnehmen, sondern wir müssen Mikroskope, Taschenuhren, Präzisionsinstrumente, Automobile auf dem Weltmarkte anbieten, und in jedem solchen Produkt steckt eine ungeheure geistige Vorleistung, von der noch zu anderem Zeitpunkte zu sprechen sein wird. Man sagt, die deutsche Wirtschaft sei in den letzten Jahrzehnten vor allem durch die Autarkie des Nationalsozialismus hinsichtlich der Forschungsarbeit enorm zurückgefallen. Es wird behauptet, daß in der deutschen Großchemie, die doch wohl den fortschrittlichsten Teil unserer Wirtschaft darstellt, vier Arbeiter nötig seien, um das Produkt herzustellen, für das in Amerika ein Arbeiter genügt. Vielleicht erklärt sich aus diesem Tatbestand mancher Engpaß in unserm Wirtschaftsleben und in seiner Ertragsfähigkeit.
    Wir haben in der deutschen Bundesrepublik im laufenden Etat an Haushaltsmitteln des Bundes 42 Millionen DM für die Forschung investiert. Der Städtetag gibt an, daß die Städte 1950 etwa 8,5 Millionen DM für Forschungszwecke aufgewandt hätten. Die Aufwendungen der Länder sind nicht bekannt. Die Regierung konnte uns darüber auf eine Anfrage noch keine Auskunft geben. Die werkeigene Forschung dürfte bedeutendere Mittel verbrauchen; aber darüber fehlen natürlich konkrete Angaben. Man schätzt, daß die nichtöffentliche Hand 1952 etwa 25 Millionen DM ausgegeben habe. Diese Angaben sollen Ihnen nur zeigen, wie weit wir zurück sind, wenn wir etwa 1250 Millionen DM an Forschungsmitteln aufwenden sollen. Es besteht also ein ungeheurer Nachholbedarf.
    Ich komme damit zu dem, was heute und hier interessiert und weshalb dieser bescheidene Antrag eingebracht worden ist. Der Antrag ist nicht aus irgendeiner Wahlperspektive gestellt worden, denn die Zahl der Menschen, um die es sich hier handelt, ist nicht allzu groß, aber ihrer Bedeutung und ihrer
    Qualität nach müssen wir die Menschen, die im Forschungsleben tätig sind, sehr ernst nehmen; denn die wichtigste der Vorleistungen, von denen vorhin gesprochen worden ist, ist ja doch der Mensch. Ich möchte es klar und deutlich sauen: Wenn wir an Forschungsmittel denken, dann denken wir nicht nur daran, sie für exakte Naturwissenschaft und Technik auszugeben, sondern auch für Humaniora und Geisteswissenschaften.
    Denn es handelt sich bei dem selbstlosen Forscher, der sich einer Sache ganz hingeben muß, um einen Menschen, der Wertbegriffe in sich erarbeitet hat, und diese Wertbegriffe sind nicht das Ergebnis mechanistischer Additionen, sondern das Resultat einer ethischen Haltung, die nur aus der Vertrautheit mit den Werten der Humanitas, mit den Geisteswissenschaften, erwachsen kann. Deshalb wollen wir nicht dahin mißverstanden werden, als ob wir nur technischen Assistenten eine Verbesserung zugedacht hätten, sondern wir fordern das für alle.
    Nach unseren Unterlagen werden heute Vollassistenten in wissenschaftlichen Instituten mit einem Bruttogehalt von 300 bis 400 DM abgefunden, Hilfsassistenten mit abgeschlossener akademischer Ausbildung erhalten sogar nur 40 bis 120 DM im Monat.

    (Richtig! rechts.)

    Eines des größten physikalischen Institute Deutschlands hat nur vier Vollassistenten zur Verfügung. Wissenschaftliche Hilfskräfte mit 48 Stunden Arbeitszeit bekommen 160 DM, Leute mit Vorexamen 180 DM, mit Diplomen allerdings ganze 240 DM im Monat. Nur Planstellen sind mit 400 DM brutto dotiert.
    Es ist klar, daß unter diesen Umständen dauernd eine enorme Abwanderung in die Industrie erfolgt und daß die wissenschaftlichen Institute vom wissenschaftlichen Nachwuchs immer mehr entblößt werden. In der Industrie zahlt man zirka 50 % mehr als in diesen Instituten. Ein wissenschaftlicher Assistent hat heute mit Mühe und Not das Einkommen eines gelernten Arbeiters, und auch das noch nicht, wenn man sein vorgeschrittenes Alter bedenkt; ich gebe Ihnen das gerne zu. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß dieser wissenschaftliche Arbeiter erst einmal rund 20 000 DM für seine Ausbildung investiert hat. Das alles bleibt unberücksichtigt.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Da mir heute nur die paar Minuten zur Verfügung stehen - wir werden uns ja über das gesamte Problem Forschungsarbeit hoffentlich noch sehr eingehend unterhalten —, möchte ich lediglich sagen: wir wollen diesen Antrag dahin verstanden wissen, Herr Minister, daß Sie sich dieser Mißverhältnisse annehmen. Wir haben auf konkrete Formulierungen verzichtet, weil wir wissen, wie diffizil die ganze Angelegenheit ist. Aber wir erwarten, daß die Planstellen, und zwar im Einvernehmen mit den Ländern auch in den Länderinstituten vermehrt und den Gehältern akademischer Beamtengruppen angeglichen werden. Denken Sie doch bitte daran, daß Diätendozenten und Oberassistenten nicht nur diese 20 000 DM Geldaufwendungen hinter sich gebracht, sondern daß sie auch die schwierige Hürde der Habilitation genommen haben müssen und heute noch längst nicht in die Kategorie der höheren Beamten hineingehören.

    (Zuruf von der CDU: Richtig!)



    (Hennig)

    Wir erwarten auch, daß ein Ausgleich für das üblich Risiko bei Lehrstuhlwechsel des betreffenden Dozenten oder des Ordinarius geschaffen wird.
    Vor allem aber sollen meine heutigen bescheidenen Ausführungen ein Appell an das Haus sein, wenn einmal gründlich über die Neuordnung des gesamten deutschen Forschungswesens gesprochen wird, daß das nicht nur zwischen Tür und Angel in letzter Minute geschieht.

    (Zustimmung in der Mitte und rechts.)

    Ich beantrage die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuß für Kulturpolitik, damit dessen Unterausschuß „Forschung" endlich eine Arbeitsgrundlage erhält, um die Resultate zu erarbeiten, auf die das Haus Anspruch hat, wenn es Einsicht gewinnen soll in eines unserer wichtigsten Probleme.

    (Beifall bei der SPD, in der Mitte und rechts.)