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ID0125611400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 256. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1953 12367 256. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12369B, 12371B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Meitmann 12369B Kleine Anfrage Nr. 309 der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Forschungszwecke (Nrn. 3899, 4189 der Drucksachen) 12369B Einspruch des Abg. Müller (Frankfurt) gegen den ihm in der 250. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 822) . . 12369C Einspruch abgelehnt 12369C Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 4171 der Drucksachen) 12369C Dr. Wellhausen (FDP), Antragsteller 12369C Beschlußfassung 12369D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nr. 3805 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nr. 4081 der Drucksachen) 12370A Raestrup (CDU), Berichterstatter . 12370A Dr. Atzenroth (FDP) (schriftliche Erklärung zur Abstimmung) . 12412 Beschlußfassung 12371A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nr. 4156 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes (Nr. 4186 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 793) 12371B Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter 12371C schriftlicher Bericht 12413 Abstimmungen 12371D Vertagung der restlichen Abstimmungen über den Entwurf eines Bundesvertriebenengesetzes 12372A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl (Nrn. 3803, 4137 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 786; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 813 bis 817, 820) 12372A Naegel (CDU) 12372B Schäffer, Bundesminister der Finan- zen . 12372C, 12375B, 12380B, D, 12382A Dr. Gülich (SPD) 12372C, 12376B, 12380C, D, 12381A, 12382B, D, 12383B Margulies (FDP) 12374A Dr. Friedensburg (CDU) 12374B Dr. Preusker (FDP) 12375C, 12379D, 12381B, 12383A Niebes (KPD) 12377C Dr. Fricke (DP) 12378B Dr. Wellhausen (FDP) 12378C Pelster (CDU) 12382C 1 Abstimmungen . . 12379C, 12380C, 12381A, B, 12382D, 12383A, B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (Nr 4136 der Drucksachen) 12383C Fisch (KPD) 12383D Beschlußfassung 12384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4130 der Drucksachen) . . 12384D Beschlußfassung 12385A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs (Nr. 4034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4150 [neu] der Drucksachen) . . . 12385A Hagge (CDU), Berichterstatter . . . 12385B Beschlußfassung 12385C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Nr. 4197 der Drucksachen) 12385C Beschlußfassung 12385D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Novelle zur Krankenversicherung der Rentner (Nrn. 4144, 3039 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 802) . . . 12385D Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), 'Berichterstatter 21386A Dr. Schellenberg (SPD) 12386B Frau Kalinke (DP) 12389A Horn (CDU) 12390C Renner (KPD) 12392C Dr. Schäfer (FDP) 12393B Zur Geschäftsordnung: Richter (Frankfurt) (SPD) 12394B Arndgen (CDU) 12394C Abstimmungen 12394D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 4032 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4145 der Drucksachen) 12394D Ludwig (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 12414 Beschlußfassung 12395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Anhörung beschuldigter Abgeordneter durch die Staatsanwaltschaft ohne Aufhebung der Immunität (Nr. 4052 der Drucksachen) . . . . 12395A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 12395B, 12397D Dr. Greve (SPD) 12395D, 12401B Ewers (DP) 12396D Gengler (CDU) 12400D Beschlußfassung 12401D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Parzinger (Nr. 4139 der Drucksachen) 12401D Striebeck (SPD), Berichterstatter 12402A Beschlußfassung 12402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Heiland (Nr. 4140 der Drucksachen) 12402D Gengler (CDU), Berichterstatter . 12402D Beschlußfassung 12403B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott (Nr. 4143 der Drucksachen) 12403B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 12403B Beschlußfassung 12403C Beratung des Antrags der Abg. Schmücker, Eckstein, Ohlig, Dannemann, Jaffé u. Gen. betr. Übernahme von Straßen I. Ordnung als Bundesstraßen im Raum des Emsland-Planes (Nr. 4134 der Drucksachen) 12403D Schmücker (CDU), Antragsteller . 12403D Ohlig (SPD) 12404A Dannemann (FDP) 12404B Beschlußfassung 12404D Beratung der Großen Anfrage der Abg. Mauk u. Gen. betr. Importe von Obst und Gemüse, Südfrüchten und Frühkartoffeln (Nr. 4028 der Drucksachen) . 12404D Mauk (FDP), Anfragender 12404D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 12406B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zuwendung von Bundesmitteln für Forschungszwecke (Nr. 4059 der Drucksachen) 12407D Hennig (SPD), Antragsteller . . 12407D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12409A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12409C Dr. Friedensburg (CDU) 12410B Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 12410D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Brückenbauten im Zonengrenzkreis Osterode/Harz (Nr. 4058 der Drucksachen) 10410D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Haushaltsausschuß 10411A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des Rabattgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 4074 der Drucksachen) 12411A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12411A Beratung der Übersicht Nr. 63 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck Nr. 758) 12411B Beschlußfassung 12411C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 784) 12411C Beschlußfassung 12411C Persönliche Bemerkung: Fisch (KPD) 12411C Nächste Sitzung 12411D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) 12412 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) 12413 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) . . . . 12414 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abeordneten Dr. Bertram, Hagge, Juncker und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) Ich habe dem Gesetz zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz meine Zustimmung nur mit großen Bedenken gegeben. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß die uneingeschränkte Erhebung der Investitionshilfeabgabe mit der heutigen Wirtschaftslage nicht vereinbar ist und daß zum wenigsten die Hälfte der vierten Rate erlassen werden sollte. Da ein solcher Antrag im Ausschuß für Wirtschaftspolitik gegen eine große Mehrheit abgelehnt worden ist, habe ich darauf verzichtet, den Antrag im Plenum zu wiederholen. Das jetzt beschlossene Gesetz bedeutet nur eine sehr geringe Erleichterung für einen Teil der Abgabepflichtigen und ist unzureichend. Um wenigstens dieses Minimum zu retten, habe ich für das Gesetz gestimmt. Bonn, den 20. März 1953 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Sonderausschuß zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben (Personalvertretungsgesetz) — Nr. 3552 der Drucksachen — hat sich nach den Beratungen des Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes, dessen Verabschiedung bevorsteht, am 16. März 1953 gebildet und seinen Arbeitsplan festgelegt. Dieser Ausschuß hat den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP am 3. März 1953 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts — Nr. 4156 der Drucksachen — beraten. Der Ausschuß hat die Verschiebung dieser unmittelbar bevorstehenden Wahlen für notwendig erachtet, weil nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes wieder neue Wahlen stattfinden müssen. Die dadurch verursachte Verwaltungsarbeit und die nicht unbeträchtlichen Kosten können eingespart werden. Bestand über die grundsätzliche Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte volles Einverständnis, so bestand eine Meinungsverschiedenheit über den Zeitpunkt der Verlängerung bis zum 31. Dezember 1953 oder bis zum 31. März 1954. Wegen des Unterschiedes von nur drei Monaten entschied sich der Ausschuß beinahe einstimmig für die Verlängerung bis zum 31. März 1954. Dabei stand für ihn fest, daß die Wahlen der neuen Personalvertretungen ohnedies nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes stattfinden müssen, daß aber der Erlaß der zur Durchführung des Gesetzes notwendigen Rechtsvorschriften (§ 80 des Gesetzentwurfes) Zeit beanspruchen wird. Nur um gegen jeden Fall der nicht voraussehbaren Verzögerung der Durchführung des Gesetzes Vorkehrung zu treffen, ist der 31. März 1954 vorgesehen. Der Ausschuß empfiehlt deshalb die Annahme dieses vorläufigen Gesetzentwurfes. Bonn, den 17. März 1953. Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) Der Ausschuß für Arbeit befaßte sich am 11. Februar 1953 mit Drucksache Nr. 4032 betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets der britischen und amerikanischen Zone vom 9. April 1949 auf die Länder der französischen Zone. Zweck des Vorschlags ist die Schaffung eines einheitlichen Tarifrechts. Rheinland-Pfalz hat ein Landesgesetz vom 24. Februar 1949, das geringe Abweichungen enthält in der Frage der Firmentarife, der Nachwirkung und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. In Baden besteht nur ein Landesgesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 23. November 1948 und eine Landesverordnung über die Registrierung von Tarifverträgen vom 20. Januar 1949. Südwürttemberg-Hohenzollern hat ein Gesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 25. Februar 1949. In Lindau ist das Gesetz des Wirtschaftsrats seit 13. April 1951 anwendbar. Das Berliner Tarifvertragsgesetz vom 12. September 1950 stimmt grundsätzlich mit dem Zweizonengesetz überein, mit zwei Ausnahmen: 1. Als Tarifvertragsparteien sind nur unabhängige Gewerbe anerkannt, 2. werden Einsprüche gegen die Nichteintragung in das Tarifregister durch die Arbeitsgerichte im Beschlußverfahren entschieden. Der Bundesrat schlug Streichung der BerlinKlausel in § 2 vor mit Rücksicht auf die exponierte politische Lage und für so lange, bis die bundesgesetzliche Regelung ohne politische Nachteile übernommen werden kann. Die Bundesregierung erklärte sich damit einverstanden. Der Ausschuß schloß sich dieser Auffassung an und beschloß die Streichung des § 2. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen in Drucksache Nr. 4175 einstimmig, die Vorlage in dieser Form anzunehmen. Ludwig Berichterstatter
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen federführend und an den Haushaltsausschuß. Ich bitte diejenigen, die der Überweisung zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
    Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Mauk und Genossen betreffend Importe von Obst und Gemüse, Südfrüchten und Frühkartoffeln (Nr. 4028 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung der Anfrage 10 und für die Aussprache 40 Minuten vor.

    (Abg. Kunze: Können wir nicht ohne Aussprache überweisen?)

    Eine Anfrage können wir nicht gut überweisen.
    — Das Wort zur Begründung der Anfrage hat Herr Abgeordneter Mauk.
    Mauk (FDP), Anfragender: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure, daß dieser wichtige Punkt, der schon zum drittenmal auf der Tagesordnung steht, heute vor einem nahezu leeren Hause behandelt werden muß. Es mag vielleicht der eine oder andere sagen: Was ist Obst und Gemüse schon für etwas Wichtiges?! Wir haben wichtigere Dinge! Aber ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie auf einige Dinge im Zusammenhang mit dieser großen Anfrage hinweisen zu müssen, aus welchen Sie ersehen, daß die Frage nicht ohne Bedeutung ist.


    (Mauk)

    Wir haben vor dem Kriege in den Jahren 1932 bis 1938 im Durchschnitt der Jahre im alten deutschen Reichsgebiet bei einer Bevölkerung von rund 65 Millionen Menschen eine Gemüseanbaufläche von rund 150 000 Hektar gehabt. Diese Gemüseanbaufläche ist infolge einer Politik einer etwas überhöhten Einfuhr in den letzten Jahren im Bundesgebiet bei 50 Millionen Menschen auf nunmehr rund 60 000 Hektar zurückgegangen. Wollten wir unser Volk in ähnlicher Weise wie vor dem Kriege aus einheimischem Anbau versorgen, müßten wir heute eine Gemüseanbaufläche haben, die mindestens 40 bis 50 % größer ist als die, die wir zur Zeit haben.
    Die Folge dieser so geringen Anbaufläche, die zweifellos auf überhöhte Einfuhren zurückzuführen ist, ist die, daß wir heute nicht mehr in der Lage sind, das deutsche Volk mit Gemüse aus dem deutschen Boden, aus der deutschen Erzeugung zu versorgen. Wir sind jetzt in großem Maße auf Importe angewiesen. Und nun müssen wir uns einmal fragen, ob hier das Gesetz, daß, wenn die Grenzen weit geöffnet werden, die Preise sinken — wie es allerorts heißt —, gültig ist, die Verbraucher also wirklich billiges Gemüse bekommen. Wenn Sie aber einmal die Hausfrau fragen, was sie heute für Gemüse, wenn sie einkauft, zahlen muß, dann wird Ihnen beinahe jede Hausfrau und jeder Verbraucher sagen können, daß die Preise, die angelegt werden müssen, trotz der riesigen Importe im Durchschnitt drei- bis viermal so hoch sind wie vor dem Kriege.
    Nun stehen wir vor einer neuen großen Gefahr. Beim Gemüseanbau konnte der Anbau auf die neuen Verhältnisse relativ leicht eingehen; er hatte leicht die Möglichkeit, zu anderen Kulturen überzugehen. Gemüse hat eine kurze Kulturzeit und wird in der Regel auf Flächen angebaut, die sich leicht auch mit anderen Dingen bepflanzen lassen. Der Kreis der Erzeuger hat also als Folge der Importpolitik nur vorübergehend, in den Jahren 1949 und 1950, als er seine Ware nicht verkaufen konnte, große Verluste hinnehmen müssen. Heute ist es die Hausfrau, die die Zeche für diese falsche Politik bezahlt.
    Beim Obstbau gehen wir nun anscheinend einen ähnlichen Weg. Dieser Weg ist aber gefährlicher als beim Gemüsebau, weil Obstbau eine langlebige Kultur ist und nicht kurzfristig umgestellt werden kann. Würden die Obstbäume aber umgehackt, wäre die Versorgung im Bedarfsfalle auf Jahre hinaus gefährdet. Fast 80 % der Obstbauflächen, die früher das gesamte Reichsgebiet hatte, liegen im heutigen Bundesgebiet, da die klimatischen Verhältnisse hier in Westdeutschland günstiger waren als im Osten. 1935 bis 1938 haben wir im Jahresdurchschnitt in Deutschland 2,3 Millionen t Obst erzeugt; im Jahre 1951 aber haben wir allein in Westdeutschland 2,12 Millionen t erzeugt und im Jahre 1952 sogar 2,83 Millionen t, also mehr als im Durchschnitt der Jahre 1935 bis 1938 im alten Reichsgebiet.
    Wenn ich Ihnen noch sage, daß wir dazu auch noch die Importe nach Westdeutschland gesteigert haben, dann werden Sie verstehen, daß für den Obstbau heute eine fast unerträgliche Lage gekommen ist. Wir haben eingeführt im Durchschnitt der Jahre vor dem Kriege ungefähr 850 000 t Obst und Südfrüchte. Im Jahre 1952 haben wir für das kleine Bundesgebiet 852 000 t eingeführt, also mehr als in den Jahren vor dem Kriege in ganz Deutschland.
    Wer die freie Marktwirtschaft kennt, weiß, was es bedeutet, wenn ein Überangebot auf dem Markt ist. Dann sinken eben die Preise zu einem Nichts zusammen. So ist es gekommen, daß wir im Vorjahr nur noch für eine einzige Obstart, und zwar für Erdbeeren, einen etwas höheren Preis als vor dem Kriege bekommen haben. Obwohl die Gestehungskosten inzwischen rund um das Doppelte gestiegen sind, liegen wir unter den Preisen der Vorkriegsjahre, bei Steinobst sogar bis zu 52 %. Daß eine Wirtschaft, auch die am rationellsten arbeitende, auf die Dauer nicht unter Gestehungskosten erzeugen kann, das wird wohl jedem einleuchten.
    Wir müssen uns deshalb fragen: Ist es notwendig, für Erzeugnisse, die bei uns selbst wachsen, wertvolle Devisen ins Ausland zu geben, während die deutsche Erzeugung zu einem großen Teil dem Verderb anheimfallen muß? Würde die gewerbliche Wirtschaft für Rohstoffe, die in Deutschland erzeugt oder gefördert werden können, Devisen ausgeben und den deutschen Bergbau damit vernichten? Oder würde ein Kaufmann Artikel kaufen, die er selbst noch im Überfluß auf Lager hat?
    Es wird so oft gesagt: Was bedeutet schon der Gemüse- und Obstbau für unsere gesamte Volkswirtschaft? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, den meisten von Ihnen ist bekannt, daß die landwirtschaftliche Urproduktion nicht so ganz bedeutungslos ist. Es ist ja bekannt, daß allein die Milcherzeugung weit, weit den Wert der Kohlenerzeugung übersteigt. Und so darf ich Ihnen sagen, daß auch die Erzeugung von Obst und Gemüse keinesfalls bedeutungslos ist. Im Jahre 1951 hatte die Obsterzeugung im Bundesgebiet einen Wert von rund 874 Millionen, die Gemüseerzeugung einen Wert von rund 550 Millionen DM. Allein diese zwei Produkte der deutschen Landwirtschaft machen zusammen also nahezu 1 1/2 Milliarden DM aus. Vergleichen Sie demgegenüber unseren Bergbau! Den Metall- und Eisenerzbergbau, die Kali-und Steinsalzerzeugung und -förderung und sämtliche übrigen Grundstoffindustrien mit Ausnahme von Kohle und Mineralöl, so betrug deren Wert im Jahre 1951 nur 646 Millionen. Ich darf damit wohl sagen, daß es nicht unwichtig ist, sich auch an Obst und Gemüse als Grundstoff unserer deutschen Erzeugung zu erinnern.
    Ich muß zum Schluß kommen, weil die Redezeit leider abgelaufen ist. Ich will bloß noch daran erinnern: Andere Staaten, und zwar reiche Industriestaaten, insbesondere die USA, aber auch Holland, Dänemark, die Schweiz usw. haben längst erkannt, daß sie auf die Dauer nur dann reich bleiben können, wenn sie auch ihre Landwirtschaft produktions- und lebensfähig erhalten. Sie wissen, ein wichtiger Industriestaat, England, hat einmal seine landwirtschaftliche Produktion seinem Außenhandel geopfert, und es bedurfte fast der ganzen Steuergelder dieses großen und reichen Industriestaates, um seine landwirtschaftliche und seine gärtnerische Erzeugung wieder produktionsfähig zu machen. Trotzdem hat dieses Land, das aus den beiden letzten Kriegen als Gewinner hervorging, heute, acht Jahre nach Beendigung des zweiten Weltkriegs, noch Lebensmittelrationierung für sehr wesentliche Nahrungsgüter.
    Es wird so oft gesagt, wir deutschen Erzeuger sollten uns mehr der ausländischen Konkurrenz anpassen. Man muß uns aber auch Gelegenheit geben,


    (Mauk)

    nach dieser Zeit, die hinter uns liegt, uns langsam umzustellen, und deshalb bitten wir darum, daß künftig unserer Regierung bei der Einfuhrpolitik Verständnis für die Erfordernisse der Landwirtschaft hat.
    Zum Beweis dessen, daß der deutsche Erzeuger für die heutigen Preise nicht immer verantwortlich ist, darf ich Ihnen mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einen kleinen Ausschnitt aus einer Zeitung dieser Tage verlesen:
    Unter der Überschrift
    „Grüße mit der Kohlkopfpost" — heißt es —
    Ein Landarbeiter aus dem Kohlanbaugebiet von Dithmarschen wollte gern wissen, wo die Kohlköpfe landen, die er auf dem Hofe versandfertig machte. Er höhlte einen Kohlstrunk aus und steckte einen Brief hinein. Jetzt kam die Antwort von einer Familie aus Offenburg in Südbaden 'bei Freiburg. „Das Kraut war prima", schrieb die Hausfrau. Der Dithmarscher staunte allerdings über die Preisentwicklung. Für 9 Pfennig war der Kohlkopf abgegeben worden.
    — Er wog 3 Pfund, das Pfund kostete 3 Pfennig beim Erzeuger oder 3 DM der Zentner. —
    Im Offenburger Laden hatte er jedoch 90 Pfennig gekostet.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, ich muß nun abschließen. Ich frage die Regierung: Ist sie gewillt, diese wichtige Urproduktion, den deutschen Obst- und Gemüsebau, künftig durch' eine vernünftige Außenhandelspolitik zu erhalten?

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Niklas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Abgeordneten Mauk und Genossen wird wie folgt beantwortet.
    Im deutsch-italienischen Handelsabkommen vom 19. April 1951 waren für Äpfel folgende Einfuhrschonfristen vereinbart worden: Tafeläpfel: 1. September bis 15. Oktober, Mostäpfel: 16. September bis 31. Oktober. Diese mit Italien vereinbarten Sperrfristen sind bei sämtlichen Ländern angewandt worden, mit denen die Lieferung von Äpfeln verabredet ist. Eine Ausnahme bildet Holland, bei dessen Einfuhren an Stelle der Einfuhrschonfristen seit Jahren das System der Exportminimumpreise gilt. Diese Maßnahmen erschienen der Bundesregierung, aber auch den Sachverständigen der Wirtschaft, zunächst ausreichend, da man auf Grund der anhaltenden Trockenheit im Sommer bis in den September hinein der Ansicht war, daß die deutsche Apfelernte wesentlich geringer sein werde als 1951. Erst im Laufe des September stellte sich heraus, daß die Apfelernte auf Grund des krassen Witterungsumschlags im September doch größer geworden war als die Ernte des Jahres 1951.
    Bei dieser Sachlage hatte der deutschniederländische Sachverständigenausschuß, in dem die Erzeugerverbände maßgeblich vertreten sind, Ende August die Exportminimumpreise für Äpfel auf 20 holländische Gulden je 100 kg festgesetzt. Nachdem infolge der größeren deutschen Ernte Absatzschwierigkeiten für deutsche Tafeläpfel zu erwarten waren, nahm die deutsche Regierung erneut Verhandlungen mit der niederländischen Regierung auf mit dem Ergebnis, daß die Exportminimumpreise für die Zeit vom 15. Oktober bis zunächst 15. November von 20 auf 30 holländische Gulden heraufgesetzt wurden. Dadurch wurde erreicht, daß Holland mit Rücksicht auf die hohen Exportminimumpreise nur Äpfel allererster Qualität liefern konnte, die den deutschen Markt nicht wesentlich beeinflußten.
    Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung bemüht, gegenüber Italien und damit automatisch wirkend gegenüber allen anderen Äpfel liefernden Ländern mit Ausnahme von Holland eine Verlängerung der im deutsch-italienischen Handelsvertrag vorgesehenen Schonfristen für Tafeläpfel über den 15. Oktober hinaus bis zum 15. November zu erwirken. Diese Bemühungen der deutschen Bundesregierung stießen auf entschiedenen Widerstand der italienischen Regierung und zogen sich zeitlich so lange hin, daß sich eine Verlängerung der Sperrfrist in unmittelbarem Anschluß an die im Vertrag vorgesehene Sperrfrist nicht ermöglichen ließ. Eine einseitige Verlängerung der Einfuhrschonfrist seitens der deutschen Regierung hätte einen Bruch der handelsvertraglichen Verpflichtungen bedeutet. Auch die Anwendung der Gefahrenklausel war gegenüber Italien nicht durchsetzbar, da diese nur Platz greifen konnte, wenn zuvor mit der italienischen Regierung hierüber verhandelt wurde. Diese Verhandlungen kamen aber wegen der ablehnenden Haltung der italienischen Regierung nicht zustande. Die Bundesregierung hat indessen, wenn auch zunächst eine Verlängerung der Sperrfrist über den 15. Oktober hinaus nicht erzielt werden konnte, nachdrücklich mit der italienischen Regierung über die Einräumung einer neuen Sperrfrist verhandelt. Bei diesen Verhandlungen, die sich außerordentlich schwierig gestalteten, wurde erreicht, daß eine neue Sperrfrist für Tafeläpfel vom 4. November 1952 bis zum 30. November 1952 eingeführt wurde.
    Mit der holländischen Regierung wurde sodann vereinbart, daß die Geltungsdauer der Exportminimumpreise von 30 Gulden je 100 kg bis zum 30. November verlängert wurde. Schon mit diesen Maßnahmen hat die Bundesregierung weitgehende Erleichterungen für den Absatz der deutschen Tafeläpfel geschaffen.
    Auf die Anwendung der im Handelsvertrag mit Italien vorgesehenen Einfuhrschonfristen für Mostobst wurde seitens der Bundesregierung verzichtet. Dies geschah auf besonderes Drängen der süddeutschen Landwirtschaft, die befürchtete, daß die für die Bereitung des traditionellen Haustrunks erforderlichen Mengen an Mostobst ohne Einfuhren nicht beschafft werden könnten. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, daß von den in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember eingeführten 110 000 t Äpfeln allein 60 000 t auf Mostobst entfielen. Von diesen Mostäpfeln hatten die Niederlande über 20 000 t geliefert, und zwar in der Erkenntnis, daß die in Europa allgemein gute Apfelernte des Jahres 1952 nur dann reibungslos untergebracht werden konnte, wenn


    (Bundesernährungsminister Dr. h. c. Niklas)

    durch radikale Auslese nur beste Qualitäten auf
    den Frischmarkt gelangten, alle anderen Qualitäten aber weitestgehend zur Verarbeitung kamen.
    Diese richtige Grundeinstellung hat sich in Deutschland noch nicht genügend durchgesetzt. Wenn sich der Absatz der deutschen Tapfeläpfel trotz der geschilderten weitgehenden Regierungsmaßnahmen äußerst schwierig gestaltete, so dürfte dies zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen sein, daß das Angebot an Äpfeln, die qualitätsmäßig den Anforderungen an Tafelobst nicht entsprachen, die Aufnahmefähigkeit des Marktes überstieg. Dadurch wurde naturgemäß auch der Absatz der qualitativ guten Ware beeinträchtigt.
    Da der Bundesregierung bei dieser Sachlage Verhandlungen mit Italien über die Einführung einer neuen Sperrfrist, wie sie aus Kreisen der Erzeuger verlangt wurde, im Februar aussichtslos erschienen, hat sie sich bemüht, den Absatz der Bestände an Lagerobst, die noch im Alten Lande vorhanden waren, auf andere Weise zu fördern. In eingehenden Besprechugen mit den niederelbischen Erzeugern und dem Hamburger und Bremer Großhandel wurde eine Gemeinschaftsaktion vereinbart, von der eine Belebung des Absatzes erwartet wurde. Diese Belebung des Absatzes und die Rückführung der Bestände auf einen normalen Stand sind dann auch eingetreten, nachdem sich die niederländische Regierung in entgegenkommender Weise bereiterklärt hatte, die Minimumpreise entsprechend zu regulieren und nurmehr Äpfel mit einem Durchmesser über 70 mm zur Ausfuhr nach Deutschland zuzulassen.
    In weiterer Beantwortung der Großen Anfrage wird folgendes ausgeführt. Die Einfuhr von Zitrusfruchten und Tafeltrauben ist liberalisiert, d. h. sie unterliegt keinen mengen- und wertmäßigen Beschränkungen. Die Bundesregierung war auf Grund ihrer Mitgliedschaft in der OEEC und in der Europäischen Zahlungsunion verpflichtet, auch auf dem landwirtschaftlichen Sektor eine Liberalisierung durchzuführen, die nach mehreren Etappen einen Prozentsatz von rund 72 erreicht hat. Wenn von einer Liberalisierung der Zitrusfrüchte und der Weintrauben Abstand genommen worden wäre, hätten andere Waren des landwirtschaftlichen Sektors in die Liberalisierung einbezogen werden müssen. Es wäre dann unerläßlich gewesen, landwirtschaftliche Veredelungsprodukte in die Liberalisierung aufzunehmen, was aus allgemeinen agrarpolitischen Gesichtspunkten noch weniger hätte verantwortet werden können. Die Liberalisierung der Zitrusfrüchte ist im übrigen unter Würdigung vorstehender Gesichtspunkte auch im Ernährungsausschuß des Bundestages gebilligt worden.
    Bei den kontingentierten Einfuhren von frischem Obst, Gemüse und Frühkartoffeln hat es sich die Bundesregierung entsprechend der Rhöndorfer Erklärung des Herrn Bundeskanzlers stets angelegen sein lassen, die Einfuhren dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die zu Anfang geschilderten Regierungsmaßnahmen zeigen den klaren Willen der Bundesregierung in dieser Richtung deutlich an. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in die Handelsverträge das System der Besserungsklausel eingebaut, die beinhaltet, daß zunächst nur diejenigen Einfuhrkontingente zugestanden werden, die aller Voraussicht nach zumindest dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, und daß darüber hinaus Bereitwilligkeit besteht, weitere Einfuhren zuzulassen, falls die deutsche Marktlage dies gestattet
    Auch bei den künftigen Handelsverträgen wird die Bundesregierung bemüht sein, das System der Besserungsklausel zu festigen und damit weitere Sicherungen dafür zu schaffen, daß die Einfuhren dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden. Es soll in diesem Zusammenhang nicht verschwiegen werden, daß es wohl auf keinem anderen Gebiete des Ernährungssektors so schwer ist, den tatsächlichen Einfuhrbedarf vorausschauend festzulegen, da die Ernteergebnisse und insbesondere auch die Entwicklung des Verbrauchs nicht vorhersehbar sind. Der Bundesregierung sind keine Tatsachen übermittelt worden, die auf Dumpingmaßnahmen anderer Staaten auf dem Gebiet der Lieferung von Obst und Gemüse schließen lassen. Bei den liberalisierten Einfuhren ist eine Unterbindung von Kommissionslieferungen nicht möglich, da dies im Widerspruch zu den Bestimmungen des Liberalisierungskodex stehen würde. Die Beschwerden über schädliche Auswirkungen auf dem kontingentierten Gartenbausektor betreffen im wesentlichen den Münchener Markt. Bis Anfang Dezember vergangenen Jahres hat die italienische Regierung Kommissionslieferungen ihrerseits untersagt, dieses Verbot indessen inzwischen aufgehoben. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob eine Unterbindung von Kommissionskäufen auf Grund deutscher Bestimmungen möglich ist. Darüber hinaus wird sie bei den kommenden deutsch-italienischen Handelsvertragsverhandlungen bemüht sein, ein erneutes Verbot der Kommissionslieferungen durch die italienische Regierung zu erwirken.