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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 256. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1953 12367 256. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12369B, 12371B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Meitmann 12369B Kleine Anfrage Nr. 309 der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Forschungszwecke (Nrn. 3899, 4189 der Drucksachen) 12369B Einspruch des Abg. Müller (Frankfurt) gegen den ihm in der 250. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 822) . . 12369C Einspruch abgelehnt 12369C Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 4171 der Drucksachen) 12369C Dr. Wellhausen (FDP), Antragsteller 12369C Beschlußfassung 12369D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nr. 3805 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nr. 4081 der Drucksachen) 12370A Raestrup (CDU), Berichterstatter . 12370A Dr. Atzenroth (FDP) (schriftliche Erklärung zur Abstimmung) . 12412 Beschlußfassung 12371A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nr. 4156 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes (Nr. 4186 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 793) 12371B Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter 12371C schriftlicher Bericht 12413 Abstimmungen 12371D Vertagung der restlichen Abstimmungen über den Entwurf eines Bundesvertriebenengesetzes 12372A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl (Nrn. 3803, 4137 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 786; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 813 bis 817, 820) 12372A Naegel (CDU) 12372B Schäffer, Bundesminister der Finan- zen . 12372C, 12375B, 12380B, D, 12382A Dr. Gülich (SPD) 12372C, 12376B, 12380C, D, 12381A, 12382B, D, 12383B Margulies (FDP) 12374A Dr. Friedensburg (CDU) 12374B Dr. Preusker (FDP) 12375C, 12379D, 12381B, 12383A Niebes (KPD) 12377C Dr. Fricke (DP) 12378B Dr. Wellhausen (FDP) 12378C Pelster (CDU) 12382C 1 Abstimmungen . . 12379C, 12380C, 12381A, B, 12382D, 12383A, B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (Nr 4136 der Drucksachen) 12383C Fisch (KPD) 12383D Beschlußfassung 12384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4130 der Drucksachen) . . 12384D Beschlußfassung 12385A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs (Nr. 4034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4150 [neu] der Drucksachen) . . . 12385A Hagge (CDU), Berichterstatter . . . 12385B Beschlußfassung 12385C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Nr. 4197 der Drucksachen) 12385C Beschlußfassung 12385D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Novelle zur Krankenversicherung der Rentner (Nrn. 4144, 3039 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 802) . . . 12385D Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), 'Berichterstatter 21386A Dr. Schellenberg (SPD) 12386B Frau Kalinke (DP) 12389A Horn (CDU) 12390C Renner (KPD) 12392C Dr. Schäfer (FDP) 12393B Zur Geschäftsordnung: Richter (Frankfurt) (SPD) 12394B Arndgen (CDU) 12394C Abstimmungen 12394D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 4032 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4145 der Drucksachen) 12394D Ludwig (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 12414 Beschlußfassung 12395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Anhörung beschuldigter Abgeordneter durch die Staatsanwaltschaft ohne Aufhebung der Immunität (Nr. 4052 der Drucksachen) . . . . 12395A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 12395B, 12397D Dr. Greve (SPD) 12395D, 12401B Ewers (DP) 12396D Gengler (CDU) 12400D Beschlußfassung 12401D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Parzinger (Nr. 4139 der Drucksachen) 12401D Striebeck (SPD), Berichterstatter 12402A Beschlußfassung 12402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Heiland (Nr. 4140 der Drucksachen) 12402D Gengler (CDU), Berichterstatter . 12402D Beschlußfassung 12403B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott (Nr. 4143 der Drucksachen) 12403B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 12403B Beschlußfassung 12403C Beratung des Antrags der Abg. Schmücker, Eckstein, Ohlig, Dannemann, Jaffé u. Gen. betr. Übernahme von Straßen I. Ordnung als Bundesstraßen im Raum des Emsland-Planes (Nr. 4134 der Drucksachen) 12403D Schmücker (CDU), Antragsteller . 12403D Ohlig (SPD) 12404A Dannemann (FDP) 12404B Beschlußfassung 12404D Beratung der Großen Anfrage der Abg. Mauk u. Gen. betr. Importe von Obst und Gemüse, Südfrüchten und Frühkartoffeln (Nr. 4028 der Drucksachen) . 12404D Mauk (FDP), Anfragender 12404D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 12406B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zuwendung von Bundesmitteln für Forschungszwecke (Nr. 4059 der Drucksachen) 12407D Hennig (SPD), Antragsteller . . 12407D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12409A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12409C Dr. Friedensburg (CDU) 12410B Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 12410D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Brückenbauten im Zonengrenzkreis Osterode/Harz (Nr. 4058 der Drucksachen) 10410D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Haushaltsausschuß 10411A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des Rabattgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 4074 der Drucksachen) 12411A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12411A Beratung der Übersicht Nr. 63 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck Nr. 758) 12411B Beschlußfassung 12411C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 784) 12411C Beschlußfassung 12411C Persönliche Bemerkung: Fisch (KPD) 12411C Nächste Sitzung 12411D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) 12412 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) 12413 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) . . . . 12414 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abeordneten Dr. Bertram, Hagge, Juncker und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) Ich habe dem Gesetz zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz meine Zustimmung nur mit großen Bedenken gegeben. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß die uneingeschränkte Erhebung der Investitionshilfeabgabe mit der heutigen Wirtschaftslage nicht vereinbar ist und daß zum wenigsten die Hälfte der vierten Rate erlassen werden sollte. Da ein solcher Antrag im Ausschuß für Wirtschaftspolitik gegen eine große Mehrheit abgelehnt worden ist, habe ich darauf verzichtet, den Antrag im Plenum zu wiederholen. Das jetzt beschlossene Gesetz bedeutet nur eine sehr geringe Erleichterung für einen Teil der Abgabepflichtigen und ist unzureichend. Um wenigstens dieses Minimum zu retten, habe ich für das Gesetz gestimmt. Bonn, den 20. März 1953 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Sonderausschuß zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben (Personalvertretungsgesetz) — Nr. 3552 der Drucksachen — hat sich nach den Beratungen des Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes, dessen Verabschiedung bevorsteht, am 16. März 1953 gebildet und seinen Arbeitsplan festgelegt. Dieser Ausschuß hat den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP am 3. März 1953 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts — Nr. 4156 der Drucksachen — beraten. Der Ausschuß hat die Verschiebung dieser unmittelbar bevorstehenden Wahlen für notwendig erachtet, weil nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes wieder neue Wahlen stattfinden müssen. Die dadurch verursachte Verwaltungsarbeit und die nicht unbeträchtlichen Kosten können eingespart werden. Bestand über die grundsätzliche Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte volles Einverständnis, so bestand eine Meinungsverschiedenheit über den Zeitpunkt der Verlängerung bis zum 31. Dezember 1953 oder bis zum 31. März 1954. Wegen des Unterschiedes von nur drei Monaten entschied sich der Ausschuß beinahe einstimmig für die Verlängerung bis zum 31. März 1954. Dabei stand für ihn fest, daß die Wahlen der neuen Personalvertretungen ohnedies nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes stattfinden müssen, daß aber der Erlaß der zur Durchführung des Gesetzes notwendigen Rechtsvorschriften (§ 80 des Gesetzentwurfes) Zeit beanspruchen wird. Nur um gegen jeden Fall der nicht voraussehbaren Verzögerung der Durchführung des Gesetzes Vorkehrung zu treffen, ist der 31. März 1954 vorgesehen. Der Ausschuß empfiehlt deshalb die Annahme dieses vorläufigen Gesetzentwurfes. Bonn, den 17. März 1953. Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) Der Ausschuß für Arbeit befaßte sich am 11. Februar 1953 mit Drucksache Nr. 4032 betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets der britischen und amerikanischen Zone vom 9. April 1949 auf die Länder der französischen Zone. Zweck des Vorschlags ist die Schaffung eines einheitlichen Tarifrechts. Rheinland-Pfalz hat ein Landesgesetz vom 24. Februar 1949, das geringe Abweichungen enthält in der Frage der Firmentarife, der Nachwirkung und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. In Baden besteht nur ein Landesgesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 23. November 1948 und eine Landesverordnung über die Registrierung von Tarifverträgen vom 20. Januar 1949. Südwürttemberg-Hohenzollern hat ein Gesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 25. Februar 1949. In Lindau ist das Gesetz des Wirtschaftsrats seit 13. April 1951 anwendbar. Das Berliner Tarifvertragsgesetz vom 12. September 1950 stimmt grundsätzlich mit dem Zweizonengesetz überein, mit zwei Ausnahmen: 1. Als Tarifvertragsparteien sind nur unabhängige Gewerbe anerkannt, 2. werden Einsprüche gegen die Nichteintragung in das Tarifregister durch die Arbeitsgerichte im Beschlußverfahren entschieden. Der Bundesrat schlug Streichung der BerlinKlausel in § 2 vor mit Rücksicht auf die exponierte politische Lage und für so lange, bis die bundesgesetzliche Regelung ohne politische Nachteile übernommen werden kann. Die Bundesregierung erklärte sich damit einverstanden. Der Ausschuß schloß sich dieser Auffassung an und beschloß die Streichung des § 2. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen in Drucksache Nr. 4175 einstimmig, die Vorlage in dieser Form anzunehmen. Ludwig Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Horn.


Rede von Peter Horn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sehr temperamentvolle Art, mit der Herr Kollege Schellenberg die Absichten, die dem Beschlusse des Ausschusses zugrunde liegen, auf seine Art und Weise ausgelegt hat, und die Tatsache, daß aus dieser Art der Behandlung vor der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, als hätten wir heute hier schon über ein Gesetz zu befinden, das die Krankenversicherung der Rentner in dieser Form vom 1. April an neu regelt, bestimmen mich, am Anfang meiner Darlegungen ausdrücklich und mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß es sich bei dem Beschlußvorschlag nur um einen Auftrag des Bundestags an die Bundesregierung handelt, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten.
Wer mit dem Zustandekommen von Gesetzentwürfen ein klein wenig Bescheid weiß, der weiß, daß die Dinge dann zunächst einmal nicht nur auf der Referentenebene sehr gründlich vorbereitet, bearbeitet und unter den beteiligten Ressorts erörtert werden, sondern auch mit den beteiligten Organisationen und Verbänden, mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen beraten werden. Kurzum, bevor ein solcher Entwurf kabinettsreif wird, haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich zu dem beabsichtigten Inhalt gründlich zu äußern.
Wenn wir von dieser Tatsache ausgehen, können wir diese Dinge heute eigentlich mit etwas weniger Leidenschaft erörtern und behandeln. Ich muß aber Ihnen, Herr Kollege Dr. Schellenberg, sagen, daß Sie hier zum Teil in einer Weise gesprochen haben, als ob Sie die Behandlung im Ausschuß gar nicht persönlich erlebt und mitgemacht hätten. Sonst hätten Sie nicht teilweise mit einer solchen Verdrehung der Absichten,

(Abg. Arndgen: Sehr richtig!)

die die Regierungsparteien dabei geleitet haben, vorgehen können. Die Art und Weise, in der Sie die sogenannte Schutzbedürftigkeit hier abzutun versucht haben, ist geeignet, wenn man die Dinge in dieser Weise und Methode den Menschen vorträgt, draußen die Auffassung zu erzeugen, daß hier die Rechte, auf die die Menschen Anspruch haben, tatsächlich wieder illusorisch gemacht werden sollen.

(Zurufe von der SPD: Richtig! — So ist es!)

Wir waren uns auch im Ausschuß, zum mindesten in einem gewissen Stadium der Besprechungen — so meine ich wenigstens —, in etwa darüber einig, daß es hier in der Tat eine Grenze geben müßte, über die man nicht hinausgehen sollte. Frau Kollegin Kalinke hat das soeben hier schon ausgeführt.


(Horn)

Meine Damen und Herren von der SPD, es paßt nicht zu Ihrer sonstigen Einstellung, wenn Sie sich jetzt dagegen wehren wollen, diesem Vorschlag zu folgen. Es gibt doch Personen, die sich zwar durch eine — was weiß ich, wie lange — fortgesetzte freiwillige Versicherung in der Angestelltenversicherung einen Anspruch auf Rente erworben haben, diese Rente als eine angenehme Zugabe zu ihren sonstigen Einkünften betrachten, die aber Einkünfte in einer solchen Höhe haben, daß man sie beileibe nicht mit den Menschen auf eine Stufe stellen kann, die als Sozialrentner wirklich nur oder fast nur auf ihre Einkünfte aus der Rente angewiesen sind. Diesen Personen darf man doch wohl zumuten, daß sie wegen ihrer Einkommensverhältnisse auf die Krankenversicherung der Renter keinen rechtlichen und gesetzlichen Anspruch erheben können. Von seiten der Regierungsparteien hat im Ausschuß keiner daran gedacht, die Pflichtleistungen der Rentnerkrankenversicherung aufzuheben und das Ganze durch eine lediglich freiwillige Versicherung zu ersetzen. Diese Darstellung ist grundfalsch. Ich möchte sehr davor warnen — darum bitte ich Sie —, sie in dieser Form draußen in die Propaganda zu tragen, weil das eine bewußte Irreführung der Menschen wäre.

(Abg. Dr. Wuermeling: Darauf kommt es doch an! — Abg. Richter: Zweimal steht hier „freiwillige Versicherung"!)

An der Pflichtleistung der Rentnerkrankenversicherung will im Grunde niemand etwas ändern. Das kann auch aus unserer Vorlage nicht herausgelesen werden. Wir wollen vielmehr — und darin sind Sie uns inzwischen dankenswerterweise gefolgt, obwohl Sie im Ausschuß noch eine andere Stellung eingenommen haben — die Rentnerkrankenversicherung einmal aus der Monopolstellung herauslösen, die heute die Allgemeinen Ortskrankenkassen bei der Durchführung haben. Wir wollen daran alle gesetzlichen Träger der Krankenversicherung beteiligen und wollen- auf dieser Grundlage dann dem einzelnen Rentner die Möglichkeit geben, über seinen Versicherungsschutz als Rentner frei zu entscheiden. Insofern sagen wir, er hat die Wahl, sich von sich aus freiwillig zu versichern, und zwar bei der Krankenkasse seiner Wahl, in einer Versicherungsklasse oder -gruppe, die in seinem Ermessen liegt und für die er allein die Entscheidung zu treffen hat. Das meinen wir hier mit der freiwilligen Versicherung.
Ich muß mit aller Entschiedenheit dem widersprechen, wie Herr Dr. Schellenberg die Ziffer 2 kommentiert hat, in der wir sagen:
Der Rentner erhält zur Durchführung seiner Krankenversicherung von den Rentenversicherungsträgern einen Pauschalbetrag, dessen Höhe die Selbstverwaltungsorgane der Träger der Rentenversicherung festsetzen.
Die Beiträge, die die Rentenversicherung für die Rentnerkrankenversicherung aufzuwenden hat, würden sich auch bei einer solchen Praxis nicht etwa danach richten, ob beispielsweise die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein befindet: Ich bin nur in der Lage, für das Rechnungsjahr 1953/54 einen Pauschalsatz von 3 oder 4 DM —, eine andere Landesversicherungsanstalt natürlich entsprechend mehr — auszuwerfen. So ist es nicht gemeint. In Anpassung an das, was heute Rechtens ist, würde sich die jeweilige Beitragsfestsetzung nach dem tatsächlichen Aufwand
zu richten haben, den die Rentnerkrankenversicherung etwa im voraufgegangenen Rechnungsjahr gehabt hat, also nach den tatsächlichen Bedürfnissen, die die Rentner bei ihrer Krankenversicherung im laufenden Jahr anzumelden gehabt haben, und nicht etwa nach dem Willen des Selbstverwaltungorgans der jeweiligen Landesversicherungsanstalt unter Betrachtung ihrer eigenen Finanzlage.
Im übrigen wird man, wenn die Dinge auf der Referentenebene erörtert werden, sehr gründlich prüfen, ob und inwieweit diese oder jene Methode für die Praxis die bessere ist.
Nun würde ich Sie gern bitten, einmal aufmerksam zuzuhören. Aber Herr Schellenberg ist im Augenblick nicht da.

(Abg. Dr. Schellenberg: Ja, hier!)

— Entschuldigung! Man kann Sie sonst schlecht übersehen, aber es war jetzt wirklich der Fall. — Wir haben uns im Ausschuß auch bei der Anhörung der Sachverständigen darüber unterhalten, daß bei dem jetzt geltenden Pauschbetrag, der zur Zeit 5,50 DM pro Rente beträgt, die großen Ortskrankenkassen mit den größeren Risiken zum Teil ihre Bedürfnisse auf dem Gebiet nicht einmal zu decken in der Lage waren, daß aber andere und nicht wenige Ortskrankenkassen erhebliche Überschüsse erzielt und diese, obwohl sie eigentlich nur für die Rentnerkrankenversicherung bestimmt waren, zur Bestreitung anderer Ausgaben und zur Befriedigung anderer Bedürfnisse benutzt haben. Ich glaube, das ist im letzten auch nicht der Sinn dieser von der Rentenversicherung zu übernehmenden Beiträge für die Durchführung der Rentnerkrankenversicherung. Also, meine Damen und Herren, über diesen Punkt wird noch sehr gründlich zu sprechen sein.
Zu den weiteren Ausführungen von Herrn Schellenberg über den Ausbau der Leistungen auf dem Gebiet der Rentnerkrankenversicherung kann ich nur sagen, daß es in der Tat sehr einfach ist, sich hier hinzustellen und derartige Forderungen auszusprechen und zu begründen. Man muß aber beachten, daß auch bei der übrigen gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen, die er hier angesprochen hat und die in Ziffer 4 des Antrags der SPD enthalten sind, Kann-Leistungen und keine Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind und daß sie jeweils im Rahmen des Möglichen von dem einzelnen Versicherungsträger in seinen Versicherungsbedingungen festgelegt werden.
Wenn nun die Dinge so geregelt würden, wie es der Ausschußantrag vorsieht, daß man dem einzelnen Rentner bei der Krankenkasse seiner Wahl die Art seiner Versicherung überläßt, dann wird er sich wahrscheinlich in den meisten Fällen für eine Leistungsklasse entscheiden, in der ihm auch diese Leistungen garantiert sind. Er wird dann nur nicht der Pflicht enthoben werden können, zu dem Pauschbetrag. den die Rentenversicherung leistet, von sich aus noch einen Zusatzbeitrag zu zahlen.
Nun, meine verehrten Damen und Herren, ich bin mit meinen Freunden der Auffassung, daß eine solche Regelung, die Dinge also in die persönliche Entscheidung des Betroffenen zu legen, die beste Art und Weise ist, wie man eine solche Frage lösen kann. Wenn die Menschen bei der Kasse ihrer Wahl bleiben, dann brauchen wir uns, glaube ich, keine Gedanken darüber zu machen, ob man die


(Horn)

Rentnerkrankenversicherung ausweitet, und zwar deshalb nicht, weil sie sich bei ihrer Krankenkasse, der sie wahrscheinlich früher schon Jahrzehnte angehört haben, für diese Leistungen von vornherein versichern.
Nun muß ich auch noch ein Wort zu der Art sagen, wie Herr Schellenberg die Frage dieses Pauschbetrags hier behandelt hat. Er hat gesagt: Wer garantiert denn dafür, daß der Rentner diesen Beitrag tatsächlich für seine Krankenkasse verwendet, daß er den Betrag dort auch einzahlt? Meine Damen und Herren, im Ausschuß ist davon die Rede gewesen, und der Präsident des Verbandes der Rentenversicherungsträger hat auch im einzelnen dargelegt, daß man dann dem Rentner am Postschalter beim Empfang seiner Rente einen entsprechenden Gutschein in die Hand gibt,

(Zuruf von der Mitte: Hat der Professor vergessen!)

den er dann bei seiner Kasse gewissermaßen als bares Geld einzureichen hat. Ich möchte den Rentner sehen, der es verabsäumen würde, davon Gebrauch zu machen, weil er ja mit diesem Gutschein ansonsten, etwa zur Bestreitung von anderen Lebensbedürfnissen, überhaupt nichts machen kann. Ich möchte sagen, daß Herr Dr. Schellenberg, obschon er diese Auseinandersetzung im Ausschuß kennt und sich an der Diskussion auch persönlich beteiligt hat, diese Form der Darstellung hier gewollt unterschlagen hat.

(Abg. Dr. Schellenberg: Dann hätten Sie es in den Antrag hineinschreiben müssen!)

Wenn dann schließlich Herr Dr. Schellenberg das Verlangen nach Ausweitung der Leistungen damit zu untermauern versucht hat, daß sie einen jährlichen Mehraufwand von 100 Millionen DM erforderlich machte, daß dann also nicht, wie es heute ist, etwa 400 Millionen, sondern rund eine halbe Milliarde von der Rentenversicherung für diese Zwecke aufzubringen wären, so möchte ich dem entgegenhalten: wer mit letztem Veranwortungsbewußtsein die Lage der Rentenversicherung be: trachtet, der darf doch die Dinge nicht so darstellen, als ob wir es auf die Dauer vertreten könnten, von den Vermögensbestandteilen, die heute vorhanden sind, einfach so von der Hand in den Mund zu leben, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, daß schließlich auch etwas in der Kapitalansammlung für die Sicherstellung der Renten derjenigen getan werden muß, die heute die Beiträge bezahlen.

(Beifall in der Mitte und rechts. — Zuruf von der KPD: Für die Bundesschuldverschreibungen!)

Ich glaube, es ist einfach nicht vertretbar, wenn man so billig darauf hinweist, die Rentenversicherungen hätten zur Zeit ein Vermögen von 919 Millionen DM, also könne man sich das leisten. Ich sage noch einmal: wenn man verantwortungsbewußt in die Zukunft hineinarbeitet, dann kann man sich solche Dinge billigerweise einfach nicht leisten.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Wenn wir die Regelung nach den Gesichtspunkten treffen, wie sie hier festgelegt sind, dann wird den Bedürfnissen, die Herr Schellenberg im Interesse der Rentner angemeldet hat, nach unserer Überzeugung weithin Rechnung getragen.
Lassen Sie mich am Schluß sagen, daß wir uns auch dagegen wenden, daß der SPD-Antrag in der
Ziffer 2 die Leistungen in der Rentnerkrankenversicherung als Pflichtleistungen der Rentenversicherung verankert wissen will. Es ist zwar so, daß die Rentenversicherung die Beiträge dafür zusatzweise zu ihren sonstigen Leistungen aufbringt; aber die Krankenversicherung als Pflichtleistung in die Rentenversicherung einzubauen, geht nach unserer Auffassung nicht an. Deshalb beantragen wir ja auch im Ausschußbeschluß unter Ziffer 5, daß, soweit die Versicherung durch einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt wird, die entsprechenden Vorschriften in das Zweite Buch der Reichsversicherungsordnung aufzunehmen sind.
Ich hoffe Ihnen in etwa dargetan zu haben, von welchen tatsächlichen Gedankengängen die Mehrheit im Ausschuß bei der Erarbeitung dieses Antrags geleitet war. Ich kann Sie abschließend auch meinerseits nur bitten, diesem Ausschußantrag zuzustimmen und den Änderungsantrag der SPD abzulehnen.

(Beifall in der Mitte und rechts.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Renner. -