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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 256. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1953 12367 256. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 12369B, 12371B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Meitmann 12369B Kleine Anfrage Nr. 309 der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Forschungszwecke (Nrn. 3899, 4189 der Drucksachen) 12369B Einspruch des Abg. Müller (Frankfurt) gegen den ihm in der 250. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 822) . . 12369C Einspruch abgelehnt 12369C Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 4171 der Drucksachen) 12369C Dr. Wellhausen (FDP), Antragsteller 12369C Beschlußfassung 12369D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nr. 3805 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Nr. 4081 der Drucksachen) 12370A Raestrup (CDU), Berichterstatter . 12370A Dr. Atzenroth (FDP) (schriftliche Erklärung zur Abstimmung) . 12412 Beschlußfassung 12371A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nr. 4156 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes (Nr. 4186 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 793) 12371B Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter 12371C schriftlicher Bericht 12413 Abstimmungen 12371D Vertagung der restlichen Abstimmungen über den Entwurf eines Bundesvertriebenengesetzes 12372A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl (Nrn. 3803, 4137 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 786; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 813 bis 817, 820) 12372A Naegel (CDU) 12372B Schäffer, Bundesminister der Finan- zen . 12372C, 12375B, 12380B, D, 12382A Dr. Gülich (SPD) 12372C, 12376B, 12380C, D, 12381A, 12382B, D, 12383B Margulies (FDP) 12374A Dr. Friedensburg (CDU) 12374B Dr. Preusker (FDP) 12375C, 12379D, 12381B, 12383A Niebes (KPD) 12377C Dr. Fricke (DP) 12378B Dr. Wellhausen (FDP) 12378C Pelster (CDU) 12382C 1 Abstimmungen . . 12379C, 12380C, 12381A, B, 12382D, 12383A, B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU betr. Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (Nr 4136 der Drucksachen) 12383C Fisch (KPD) 12383D Beschlußfassung 12384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 4130 der Drucksachen) . . 12384D Beschlußfassung 12385A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs (Nr. 4034 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 4150 [neu] der Drucksachen) . . . 12385A Hagge (CDU), Berichterstatter . . . 12385B Beschlußfassung 12385C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Nr. 4197 der Drucksachen) 12385C Beschlußfassung 12385D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Novelle zur Krankenversicherung der Rentner (Nrn. 4144, 3039 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 802) . . . 12385D Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), 'Berichterstatter 21386A Dr. Schellenberg (SPD) 12386B Frau Kalinke (DP) 12389A Horn (CDU) 12390C Renner (KPD) 12392C Dr. Schäfer (FDP) 12393B Zur Geschäftsordnung: Richter (Frankfurt) (SPD) 12394B Arndgen (CDU) 12394C Abstimmungen 12394D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 4032 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4145 der Drucksachen) 12394D Ludwig (SPD), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 12414 Beschlußfassung 12395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Anhörung beschuldigter Abgeordneter durch die Staatsanwaltschaft ohne Aufhebung der Immunität (Nr. 4052 der Drucksachen) . . . . 12395A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 12395B, 12397D Dr. Greve (SPD) 12395D, 12401B Ewers (DP) 12396D Gengler (CDU) 12400D Beschlußfassung 12401D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Parzinger (Nr. 4139 der Drucksachen) 12401D Striebeck (SPD), Berichterstatter 12402A Beschlußfassung 12402C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Heiland (Nr. 4140 der Drucksachen) 12402D Gengler (CDU), Berichterstatter . 12402D Beschlußfassung 12403B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott (Nr. 4143 der Drucksachen) 12403B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 12403B Beschlußfassung 12403C Beratung des Antrags der Abg. Schmücker, Eckstein, Ohlig, Dannemann, Jaffé u. Gen. betr. Übernahme von Straßen I. Ordnung als Bundesstraßen im Raum des Emsland-Planes (Nr. 4134 der Drucksachen) 12403D Schmücker (CDU), Antragsteller . 12403D Ohlig (SPD) 12404A Dannemann (FDP) 12404B Beschlußfassung 12404D Beratung der Großen Anfrage der Abg. Mauk u. Gen. betr. Importe von Obst und Gemüse, Südfrüchten und Frühkartoffeln (Nr. 4028 der Drucksachen) . 12404D Mauk (FDP), Anfragender 12404D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 12406B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zuwendung von Bundesmitteln für Forschungszwecke (Nr. 4059 der Drucksachen) 12407D Hennig (SPD), Antragsteller . . 12407D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12409A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12409C Dr. Friedensburg (CDU) 12410B Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 12410D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Brückenbauten im Zonengrenzkreis Osterode/Harz (Nr. 4058 der Drucksachen) 10410D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Haushaltsausschuß 10411A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des Rabattgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 4074 der Drucksachen) 12411A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12411A Beratung der Übersicht Nr. 63 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck Nr. 758) 12411B Beschlußfassung 12411C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 784) 12411C Beschlußfassung 12411C Persönliche Bemerkung: Fisch (KPD) 12411C Nächste Sitzung 12411D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abg. Dr. Bertram (Soest), Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) 12412 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) 12413 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) . . . . 12414 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu dem von den Abeordneten Dr. Bertram, Hagge, Juncker und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nrn. 3805, 4081 der Drucksachen) Ich habe dem Gesetz zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz meine Zustimmung nur mit großen Bedenken gegeben. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß die uneingeschränkte Erhebung der Investitionshilfeabgabe mit der heutigen Wirtschaftslage nicht vereinbar ist und daß zum wenigsten die Hälfte der vierten Rate erlassen werden sollte. Da ein solcher Antrag im Ausschuß für Wirtschaftspolitik gegen eine große Mehrheit abgelehnt worden ist, habe ich darauf verzichtet, den Antrag im Plenum zu wiederholen. Das jetzt beschlossene Gesetz bedeutet nur eine sehr geringe Erleichterung für einen Teil der Abgabepflichtigen und ist unzureichend. Um wenigstens dieses Minimum zu retten, habe ich für das Gesetz gestimmt. Bonn, den 20. März 1953 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses zur Beratung des Personalvertretungsgesetzes über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nrn. 4156, 4186 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Sonderausschuß zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben (Personalvertretungsgesetz) — Nr. 3552 der Drucksachen — hat sich nach den Beratungen des Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes, dessen Verabschiedung bevorsteht, am 16. März 1953 gebildet und seinen Arbeitsplan festgelegt. Dieser Ausschuß hat den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP am 3. März 1953 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts — Nr. 4156 der Drucksachen — beraten. Der Ausschuß hat die Verschiebung dieser unmittelbar bevorstehenden Wahlen für notwendig erachtet, weil nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes wieder neue Wahlen stattfinden müssen. Die dadurch verursachte Verwaltungsarbeit und die nicht unbeträchtlichen Kosten können eingespart werden. Bestand über die grundsätzliche Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte volles Einverständnis, so bestand eine Meinungsverschiedenheit über den Zeitpunkt der Verlängerung bis zum 31. Dezember 1953 oder bis zum 31. März 1954. Wegen des Unterschiedes von nur drei Monaten entschied sich der Ausschuß beinahe einstimmig für die Verlängerung bis zum 31. März 1954. Dabei stand für ihn fest, daß die Wahlen der neuen Personalvertretungen ohnedies nach dem Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes stattfinden müssen, daß aber der Erlaß der zur Durchführung des Gesetzes notwendigen Rechtsvorschriften (§ 80 des Gesetzentwurfes) Zeit beanspruchen wird. Nur um gegen jeden Fall der nicht voraussehbaren Verzögerung der Durchführung des Gesetzes Vorkehrung zu treffen, ist der 31. März 1954 vorgesehen. Der Ausschuß empfiehlt deshalb die Annahme dieses vorläufigen Gesetzentwurfes. Bonn, den 17. März 1953. Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 256. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 4032, 4145 der Drucksachen) Der Ausschuß für Arbeit befaßte sich am 11. Februar 1953 mit Drucksache Nr. 4032 betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets der britischen und amerikanischen Zone vom 9. April 1949 auf die Länder der französischen Zone. Zweck des Vorschlags ist die Schaffung eines einheitlichen Tarifrechts. Rheinland-Pfalz hat ein Landesgesetz vom 24. Februar 1949, das geringe Abweichungen enthält in der Frage der Firmentarife, der Nachwirkung und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. In Baden besteht nur ein Landesgesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 23. November 1948 und eine Landesverordnung über die Registrierung von Tarifverträgen vom 20. Januar 1949. Südwürttemberg-Hohenzollern hat ein Gesetz über Aufhebung des Lohnstopps vom 25. Februar 1949. In Lindau ist das Gesetz des Wirtschaftsrats seit 13. April 1951 anwendbar. Das Berliner Tarifvertragsgesetz vom 12. September 1950 stimmt grundsätzlich mit dem Zweizonengesetz überein, mit zwei Ausnahmen: 1. Als Tarifvertragsparteien sind nur unabhängige Gewerbe anerkannt, 2. werden Einsprüche gegen die Nichteintragung in das Tarifregister durch die Arbeitsgerichte im Beschlußverfahren entschieden. Der Bundesrat schlug Streichung der BerlinKlausel in § 2 vor mit Rücksicht auf die exponierte politische Lage und für so lange, bis die bundesgesetzliche Regelung ohne politische Nachteile übernommen werden kann. Die Bundesregierung erklärte sich damit einverstanden. Der Ausschuß schloß sich dieser Auffassung an und beschloß die Streichung des § 2. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen in Drucksache Nr. 4175 einstimmig, die Vorlage in dieser Form anzunehmen. Ludwig Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine eigentliche Begründung des Gesetzentwurfs scheint mir bei der absoluten Kenntnis der Sachlage in diesem Hause entbehrlich. Ich halte es aber für nötig, im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister hinzuzufügen, daß die Verlängerung des Gesetzes auch dann nötig ist, wenn wir, wie wir alle annehmen, mit der dritten Lesung hier im Hause rechtzeitig vor dem 31. März — vielleicht auch noch mit dem Bundesrat — zurechtkommen. Sie ist deshalb nötig, weil das Ministerium, was die Kenner der Materie nicht überraschen wird, eine Fülle von Ausführungsvorschriften herausgeben muß, die unbedingt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erscheinen müssen, und das ist selbstverständlich bis zum 1. April unmöglich.
    Ich bitte also, dem Gesetz nach Möglichkeit heute auch in zweiter und dritter Lesung zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung des Gesetzentwurfs gehört. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine allgemeine Aussprache in der ersten und dritten Beratung zu verzichten. Die erste Beratung ist damit beendet.
Zur
zweiten Beratung
rufe ich auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Anträge, keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die überwiegende Mehrheit des Hauses; angenommen.
Allgemeine Aussprache in der
dritten Beratung
entfällt, Einzelberatung ebenfalls, da Änderungsanträge nicht gestellt sind.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist gegen wenige Stimmen angenommen.


(Präsident Dr. Ehlers)

Ich rufe auf den Punkt 3:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Bertram, Hagge, Juncker und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz (Nr. 3805 der Drucksachen).
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 4081 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 237. Sitzung.)

Für den Ausschuß für Wirtschaftspolitik berichtet der Herr Abgeordnete Raestrup.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Raestrup


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Abgeordneten Dr. Bertram, Hagge, Juncker und Genossen auf Drucksache Nr. 3805, betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz, ist der berechtigten strikten Ablehnung, die in den Kreisen der Abgabepflichtigen gegen dieses Gesetz besteht, entsprungen. In der 237. Plenarsitzung ist dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik dieser Antrag — federführend — und dem Ausschuß für Finanz- und Steuerpolitik — mitberatend — überwiesen worden.
    Ziel des Gesetzentwurfs war es, die dritte und vierte Rate, die nach dem Investitionshilfegesetz noch aufzubringen sind, zu streichen. Da aber die dritte Rate schon am 18. November 1952 fällig war, konnte für diese Rate nur erreicht werden, daß den Finanzämtern empfohlen wurde, bei der dritten Rate ohne vorherige Anhörung der Stundungsausschüsse und ohne Erhebung von Verzugszinsen auf Antrag den Aufbringungspflichtigen die Zahlung bis zum 22. Januar 1953 zu stunden.
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich in drei Sitzungen und der Ausschuß für Finanz- und Steuerpolitik in einer Sitzung mit der Vorlage befaßt. Zur Begründung des Antrags wurde unter anderem darauf hingewiesen, daß das Gesetz nicht mehr zeitgemäß sei. Die beim Erlaß des Gesetzes angenommene Liquidität der Abgabepflichtigen sei nicht mehr vorhanden, im Gegenteil sei der größte Teil der Abgabepflichtigen gezwungen, Bankkredite aufzunehmen, um die fälligen Raten zu zahlen. Das Gesetz entspreche nicht mehr den jetzigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Außerdem habe die begünstigte Industrie auf Grund des § 36 des Investitionshilfegesetzes große Steuerersparnisse erreicht. Weiterhin wurde über das Vordringen der eisenschaffenden Industrie in die eisenverarbeitende Industrie geklagt, das besonders durch das Investitionshilfegesetz begünstigt werde. Von seiten der Regierung, namentlich vom Bundesfinanzministerium, wurde darauf hingewiesen, daß verbindliche Zusagen in Höhe von 856 Millionen DM gemacht worden seien, daß noch weitere ca. 80 Millionen eingeplant seien. Das Bundesfinanzministerium müsse dann gegebenenfalls bei einer Streichung der vierten Rate aus Haushaltsmitteln einen Betrag von ca. 250 Millionen DM auf den Bundeshaushalt übernehmen, und dann sei die Durchführung der kleinen Steuerreform gefährdet.
    Der bisherige Zahlungseingang beläuft sich auf 558 Millionen DM. Nun ist die Zahlung der vierten Rate zum 21. April aufgerufen. Das Kuratorium rechnet damit, daß, wenn auch die Rückstände aus den Stundungen eingehen und die vierte Rate gezahlt wird, sämtliche Verpflichtungen eingelöst werden können.
    Die Beratungen wurden geführt in der Absicht, den Abgabepflichtigen die Zahlung der vierten Rate nach Möglichkeit zu erleichtern, auf der anderen Seite aber die schädlichen Folgen zu vermeiden, die durch eine Streichung der vierten Rate eintreten würden. Durch die eine Milliarde DM, die durch das Investitionshilfegesetz aufgebracht würden — daran sei nicht zu zweifeln —, seien für insgesamt 4 1/2 Milliarden DM Investierungen ausgelöst worden.
    Inzwischen hatte die Industrie-Kredit-Bank über die bis zum 30. November 1952 erfolgten Zahlungen auf die Investitionshilfe Empfangsbescheinigungen ausgestellt, die zur gleichen Zeit zum Bezug von Wertpapieren berechtigten. Außerdem sind für alle bis zum 30. November geleisteten Zahlungen die Zinsen in Höhe von 4 °/o ausgezahlt worden, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese Zinsen steuerfrei sind. Die Empfangsbescheinigungen der Industrie-Kredit-Bank sind so ausgestattet, daß sie als Kreditunterlagen dienen können. Da die 4 % Verzinsung steuerfrei ist, ergibt sich praktisch für die größeren Abgabepflichtigen eine Verzinsung von ungefähr 10 % und manchmal auch darüber. Das entspricht der Höhe der Zinsen, die für die Kredite bei Aufnahme gezahlt werden müssen.
    Es kam uns nun darauf an, den kleinen Abgabepflichtigen Entgegenkommen zu zeigen. Diese sollen mit größter Beschleunigung schon jetzt Wertpapiere erhalten. Im Gesetz ist vorgeschrieben, daß die Abgabepflichtigen bis zu einem Abgabebetrage von 1000 DM bei der Ausgabe von Wertpapieren bevorzugt bedacht werden sollen. Diese Bevorzugung für den Erwerb von Wertpapieren soll auf die Abgabepflichtigen ausgedehnt werden, die bis zu 3000 DM Abgabe zu zahlen haben. Dadurch steigt die Zahl derjenigen, die bevorzugt Wertpapiere erhalten, von 16 000 um rund 64 000 auf 80 000 bei einer Gesamtzahl von ungefähr 127 000 Abgabepflichtigen.
    Für die Bevorzugten liegen ab 1. April bei den Bankinstituten die Prospekte über die Wertpapiere vor, und jeder Abgabepflichtige kann sich entscheiden, welches Papier er haben will. Die Bank gibt die Zeichnungslisten an die Industrie-Kredit-Bank, die nach Möglichkeit die Wünsche der einzelnen erfüllt, gegebenenfalls natürlich repartieren muß. Die Zeichnung kann also nach dem 1. April erfolgen. Die Zahlung der vierten Rate ist am 21. April fällig. Die Mittel hierfür können auf dem Kreditwege beschafft werden. Der Stichtag für die vollständige Erfüllung ist zwei Monate nach Aufruf der Wertpapiere, also der 31. Mai dieses Jahres.
    Am 1. Juli, nachdem die vierte Rate bezahlt ist, erfolgt die Zuteilung der Wertpapiere, die sofort verkauft werden können, weil sich ein Aufnahme-Konsortium bildet, das die Papiere aufnimmt, um den Kurs zu stützen.
    Dem Sondervermögen sind größere Posten einwandfreier Order-Schuldverschreibungen angeboten worden, die als Zuteilung dienen sollen. Deshalb muß der § 30 dahin erweitert werden, daß den Begünstigten auch auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen angeboten werden können.
    Meine Damen und Herren, das ist das wesentliche, was ich Ihnen hier vorzutragen habe. Diese Beschlüsse sind dann in einer neuen Gesetzesvor-


    (Raestrup)

    Lage zusammengestellt, die Ihnen in der Drucksache Nr. 4081 vorliegt und folgende Überschrift trägt: „Entwurf eines Gesetzes zur Ermäßigung des Aufbringungsbetrages nach dem Investitionshilfegesetz". Es sind einige Gesetzesänderungen erforderlich, die Sie auf der Drucksache verzeichnet finden. Ich will sie Ihnen hier nicht einzeln vorlesen. Ich mache diese Drucksache auch zum Inhalt meines Berichts und berufe mich ausdrücklich darauf wie auch auf die Beschlüsse unseres Ausschusses.
    Ein Wort dazu. Nachdem der Ausschuß für Wirtschaftspolitik nach allen Seiten hin die Frage in dreitägiger Sitzung geprüft hat und einstimmig dazu gelangt ist, Ihnen diese Vorschläge zu machen, bitte ich dringend im Namen des Ausschusses darum, diesem Antrag zuzustimmen, damit endlich die Frage der Investitionsabgabe eine gesunde Erledigung findet und die Mißstimmung beseitigt wird; eine gesunde Erledigung dahin, daß es auch den kleinen Abgabepflichtigen nunmehr möglich ist, die Abgabe zu leisten, daß aber auf der anderen Seite die Großindustrie, die nun einmal mit einem Eingang von 1 Milliarde DM gerechnet hat, nunmehr die Sicherheit erhält, daß die Gelder eingehen. Ich bitte deshalb, dem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall.)