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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1953 12137 253. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. März 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12139B Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über die Schritte der Bundesregierung betr. Freigabe deutschen Auslandsvermögens (Nr. 4165 der Drucksachen) 12139B Vorlage des Entwurfs einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen . . 12139C Änderungen bzw. Reihenfolge der Tagesordnung 12139C, 12191C Dr. Wuermeling (CDU) 12139C Sabel (CDU) 12139D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12140B Dr. Wellhausen (FDP) 12168D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12169A Strauß (CSU) 12169A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung (Nr. 4092 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4093 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1953 und 1954 (Nr. 4094 der Drucksachen) 12140A Dr. Gülich (SPD) 12140C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12141A Pelster (CDU) 12142C Frau Kalinke (DP) 12144B Frau Dr. Ilk (FDP) 12145A Freudenberg (Fraktionslos) . . . 12146A Dr. Wuermeling (CDU) 12146C Seuffert (SPD) 12147B Überweisung der Vorlagen Nrn. 4092 und 4094 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und der Ergänzungsvorlage Nr. 4093 an den Haushaltsausschuß . . 12148A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 4131 der Drucksachen; Umdruck Nr. 783) 12148B Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter 12148B schriftlicher Bericht 12193 Gundelach (KPD) . . 12149A, B, 12150B, C Abstimmungen 12149B, 12150A, B, D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Sabel, Richter, Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte vom 8. Januar 1953 (Nr. 4135 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4155 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes (Nr. 4156 der Drucksachen) 12139C, 12151A, D Dr. Wuermeling (CDU) (zur Tagesordnung) 12139C Sabel (CDU) (zur Tagesordnung) 12139D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 12151A Beschlußfassung zum Ausschußantrag Nr. 4155 12151C Überweisung des Antrags Nr. 4156 an den Ausschuß für Arbeit 12151D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 4073 der Drucksachen) . 12152A Beschlußfassung 12152A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saargebiet (Nr. 4084 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Saarwahlen vom 30. November 1952 (Nr. 4038 der Drucksachen) 12152B, 12153A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 12152B Dr. Mommer (SPD), Anfragender und Antragsteller 12153A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 121554 Eichler (SPD) 12155C Agatz (KPD) 12157C Ablehnung des Antrags Nr. 4038 . . . 12158C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söslingerstraße 96, an die Firma Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH. in Berlin SW 61, Mehringdamm 32-34 (Nr. 4069 der Drucksachen) 12152C Überweisung an den Haushaltsausschuß 12152C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße, ehem. Bauwerft der Kriegsmarine (Nr. 4070 der Drucksachen) 12152C Überweisung an den Haushaltsausschuß 12152C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Schöne, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes betr. Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 4142 der Drucksachen) 12152C Beschlußfassung 12152D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. '770) . . . 12152D Beschlußfassung 12153A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) 12158C Mellies (SPD), Antragsteller 12158D, 12163C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 12160C Renner (KPD) 12162D Dr. Arndt (SPD) 12164C Kiesinger (CDU) 12166A Ewers (DP) 12167A Dr. Reismann (FU) 12167C Euler (FDP) 12168B Ablehnung des Antrags Nr. 3955 . . 12168C Schriftliche Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung . 12197 Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl (Nr. 3803 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4137 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 778, 779, 781, 782) Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 12168D zur Sache 12177D, 12179A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 12169A Neuburger (CDU), Berichterstatter 12169C Margulies (FDP) 12170C Dr. Gülich (SPD) . . . . 12171B, 12175B, 12177C, 12179B Dr. Friedensburg (CDU) . 12174A, 12177B Pelster (CDU) 12176A Dr. Bertram (Soest) (FU) . . . 12176C Abstimmungen 12178A Dritte Beratung vertagt 12179D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundeswahigesetzes (Nr. 4090 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Wahlgesetzes zum Bundestag der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3636 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Nr. 4062 der Drucksachen) 12169A, 12179D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12169A, 12180A Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 12184C Dr. Menzel (SPD), Antragsteller 12188A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten (Nrn 4082, 3281 der Drucksachen) 12191C Beschlußfassung 12191D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf des Masseurs und den Beruf der Krankengymnastin und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der Krankengymnastinnen (Nrn. 4083, 3286, 3304 der Drucksachen) 12191D Beschlußfassung 12191D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Rechtzeitige Festsetzung des Zuckerrübenpreises für 1953 (Nrn. 4085, 4035 der Drucksachen) 12192A Beschlußfassung 12192A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. Dezember 1952 (Az. 1044 E — 24877) (Nr. 4066 der Drucksachen) . . 12192A Hoogen (CDU), Berichterstatter 12192B Beschlußfassung 12192C Erste Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 4061 der Drucksachen) 12192C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12192C Nächste Sitzung 12192D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nrn. 3847, 4131 der Drucksachen) 12193 Anlage 2: Schriftliche Erklärung der Abg. Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer und Eichner gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) . . . . 12197 Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 253. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nrn. 3847, 4131 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst. Der Ausschuß für Beamtenrecht (25. Ausschuß) hat den ihm mit Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. November 1952 überwiesenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Drucksache Nr. 3847) neben dem Entwurf eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 2846) beraten. Da die Erhöhung der hinter der Entwicklung der Preis-, Gehalts- und Lohnverhältnisse zurückgebliebenen Besoldung der Bundesbeamten und der Versorgungsberechtigten des Bundes vom Haushaltsjahr 1953 an eine neue Regelung verlangte, hat der Ausschuß die dafür notwendigen Bestimmungen nach Benehmen mit den Bundesministerien des Innern und der Finanzen und der Konferenz der Finanzminister der Länder in den Gesetzentwurf als Kapitel IV b aufgenommen. Zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes sind folgende Erläuterungen notwendig: Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 1 a: Bei der Regelung des Wohnungsgeldzuschusses hielt es der Ausschuß für notwendig, die Bestimmung umzuarbeiten, die das Besoldungsgesetz in § 9 Abs. 4 für verheiratete Beamte trifft. Nach dieser Bestimmung erhält die verheiratete Beamtin den halben Wohnungsgeldzuschuß. Dieser halbe Wohnungsgeldzuschuß entfällt, wenn der Ehemann als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bereits Wohnungsgeldzuschuß bezieht. Wenn beide Ehegatten Angehörige der Bundesverwaltung sind, wird nur ein Wohnungsgeldzuschuß, und zwar der höhere, bezahlt. Der volle Wohnungsgeldzuschuß kann verheirateten weiblichen Beamten bewilligt werden, die zur ehelichen Gemeinschaft nicht verpflichtet oder die genötigt sind, für den Unterhalt der Familie ganz oder überwiegend zu sorgen. Trotz dieser angemessenen Regelung des besonderen Tatbestandes als Voraussetzung für den Wohnungsgeldzuschuß für verheiratete Beamte bestanden Bedenken über seine Fortgeltung über den 31. März 1953 hinaus wegen des Gleichheitssatzes für Mann und Frau in Artikel 3 Abs. 2 und des Artikels 117 des Grundgesetzes. Das Gesetz kann den Wohnungsgeldzuschuß nur für verheiratete Bundesbeamte und demnach für beide Ehegatten dann regeln, wenn beide Bundesbeamte sind oder wenn ein Ehegatte als Beamter und einer als Angestellter im Bundesdienst steht oder Versorgungsberechtigter des Bundes ist. Der Ausschuß hat dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung getragen, daß er jedem der Ehegatten, die im Bundesdienst stehen, einen Anspruch auf ein Wohnungsgeld — wenn auch nicht auf ein Wohnungsgeld in voller Höhe — zuerkennt, jedoch die Folge ausschließt, daß jeder Ehegatte für die doch gemeinsame Wohnung den vollen Wohnungsgeldzuschuß erhält und beide gemeinsam aus dem Gleichheitssatz einen persönlichen Vorteil durch einen unangemessen hohen Wohnungsgeldzuschuß erzielen. Der neue Absatz 4 des § 9 sieht deshalb vor, daß verheiratete Beamte, deren Ehegatte Beamter, Versorgungsberechtigter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist und denen ein Kinderzuschlag nicht zusteht, den Wohnungsgeldzuschuß der nächstniedrigeren Tarifklasse erhalten. Sofern den verheirateten Beamten aber ein Kinderzuschlag zusteht, erhält nur einer der Ehegatten den vollen Wohnungsgeldzuschuß, und zwar derjenige, diem der Wohnungsgeldzuschuß der höheren Tarifklasse zusteht, bei gleicher Tarifklasse der ältere Ehegatte. Dem anderen Ehegatten im Bundesdienst steht dann nur der Wohnungsgeldzuschuß der nächstniedrigeren Tarifklasse zu. Ist jedoch ein Ehegatte Beamter eines Landes oder einer Gemeinde, so haben diese Dienstherren die Möglichkeit, diese für Bundesbeamte geltende Bestimmung anzuwenden. Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 2: Der § 10 Abs. 1 der Regierungsvorlage hat insofern eine Erweiterung erhalten, als der Anspruch eines ledigen Beamten auf das volle Wohnungsgeld dadurch nicht erlischt, daß er das in den Hausstand dauernd aufgenommene Kind ohne Aufhebung des Familienzusammenhanges auf seine Kosten ander- (Dr. Kleindinst) weitig unterbringt. Diese Erweiterung ist mit Rücksicht auf die berufliche Ausbildung des Kindes oder auf seine vorübergehende Unterbringung aus gesundheitlichen Gründen notwendig, da dem Beamten während dieser Zeit eine Einschränkung seines Aufwandes für die Wohnung nicht möglich ist. Ferner soll den ledigen Beamten der volle Wohnungsgeldzuschuß gewährt werden, solange sie im eigenen Hausstand aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung Angehörigen Wohnung oder Unterhalt gewähren. Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 6: Bei der Staffelung des Kinderzuschlags ist der Ausschuß ,dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt und hat die Beträge statt auf 20, 30 und 40 DM auf 25, 30 und 35 DM festgesetzt, gewährt aber den Kinderzuschlag von 30 DM nicht bis zum vollendeten 16., sondern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und läßt demnach den Kinderzuschlag von 35 DM mit dem 15. Lebensjahr beginnen. Der Ausschuß will dadurch dem Aufwand für kleine Kinder und den erhöhten Anforderungen der Berufsausbildung der Kinder Rechnung tragen. Zu Kapitel I, § 2, I, Besoldungsordnung A: Die Ziffern 3, 4a, b Buchst. bb, c, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17b und Kapitel IV und Kapitel V Abs. 2, 3 und 4 entfallen wegen der später begründeten Vorschläge des Ausschusses für die Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte und für die Streichung der Bestimmungen für die Besoldung der Richter. Zu Kapitel I, § 2, Ziff. 13, Buchst. b und c und Ziff. 14, Buchst. a: Der Ausschuß hat die Bestimmungen des Entwurfes der Bundesregierung aus zwei Gründen gestrichen. Die Verbesserung der Möglichkeiten von Vorrückungen durch eine Ermächtigung zur Gewährung einer ruhegehaltfähigen und unwiderrufliche Stellenzulage an ein Sechstel der Amtsgerichtsräte und Oberamtsrichter und einer Stellenzulage zwei Jahre nach Erreichung des Endgrundgehaltes hielt der Ausschuß auch in einem Notgesetz für eine zu schematische und deshalb unzweckmäßige Lösung, die Bezeichnung als Bewährungszulage für bedenklich. Der Bundesrat hat die Einbeziehung der Landgerichtsräte und Staatsanwälte in die Verbesserungsmaßnahme, wenn auch in anderem Ausmaße, vorgeschlagen. Die Laufbahn der Richter und Staatsanwälte ist aber in den süddeutschen und norddeutschen Ländern verschieden. Die Ermöglichung der Vorrückungen ist für die Richter und Staatsanwälte eine organisatorische Aufgabe der Länder. Die Richter und Staatsanwälte legen selbst das Gewicht auf die Berücksichtigung ihrer im Grundgesetz festgelegten Stellung neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Besoldungswesen und nicht auf den Ausgleich ides Mangels an Vorrückungen durch Zulagen. Zu Kapitel II, § 3, Ziff. 9: Die Mehrheit des Ausschusses hat in § 30 der Besoldungsordnung für die Reichsbahnbeamten die Worte „oder nach Anhörung" gestrichen, weil sie diese Worte mit § 22 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. S. 955) nicht für vereinbar hielt. Nach dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen § 30 würde der Bundesminister für Verkehr die Befugnis erhalten haben, Ausführungsbestimmungen zu den Bestimmungen der Besoldungsordnung selbst nicht nur auf den Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, sondern auch aus eigenem Vorgehen, aber nach Anhörung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu erlassen. Dagegen räumt der § 22 des Bundesbahngesetzes dem Bundesminister für Verkehr lediglich das Recht ein, auf Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn im Einverständnis mit dem Bundesminister der Finanzen ergänzende Bestimmungen über die Besoldung und über die Reise- und Umzugskosten der Bundesbahnbeamten zu erlassen, soweit die Eigenart ,des Betriebes es erfordert. Die Mehrheit des Ausschusses hielt eine Erweiterung der Befugnis des Bundesministers für Verkehr über den § 22 des Bundesbahngesetzes hinaus als dieser Bestimmung und der Absicht des Bundesbahngesetzes widersprechend für nicht vertretbar. Zu Kapitel IV: Die Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Richtlinien über die Besoldung der leitenden Kommunalbeamten zu erlassen, hat der Ausschuß wie der Bundesrat, wenn auch aus anderen Gründen, abgelehnt. Der Ausschuß hat nicht verkannt, daß erhebliche Fehler bei der Festsetzung der Besoldung der leitenden Kommunalbeamten vorgekommen sind. Dem Ausschuß war es weiter bekannt, daß die kommunalen Spitzenverbände diese Richtlinien erstreben. Die Ermächtigung zum Erlaß dieser Richtlinien steht aber in so offenkundigem Gegensatz zu dem immer wieder betonten Grundsatz der gemeindlichen Selbstverwaltung, daß der Ausschuß einstimmig zur Ablehnung der vorgesehenen Bestimmung gekommen ist. Die Verschiedenheit der Gemeindeverfassungen und der gemeindlichen Aufgaben macht solche Richtlinien nicht möglich. Die Größe der Städte und Landkreise nach 'der Bevölkerungszahl bietet keinen Maßstab. Der Vergleich mit den Gehältern der Staatsbeamten ist unzutreffend, weil die Aufgaben der leitenden Kommunalbeamten einen verschiedenen Inhalt und Charakter haben und weil die Anstellungsbedingungen verschieden sind. Die Erfahrungen mit dem früheren Erlaß von Richtlinien und den zu ihrer Durchführung eingerichteten Schiedsgerichten sind nicht befriedigend gewesen. Der Ausschuß glaubt, daß Vereinbarungen der kommunalen Verbände oder Maßnahmen der Länderregierungen die Aufgabe im Hinblick auf das Gemeinderecht eher erfüllen können als eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministers, selbst mit Zustimmung des Bundesrates. Zu Kapitel IV a: Der Ausschuß hat die Verbesserung der Lehrerbesoldung in dem Gesetzentwurf nicht nur deshalb belassen, weil die Verringerung des Zuganges zum Volksschuldienst besorgniserregend ist, sondern weil die jungen Leute, die geneigt sind, sich dem Schulberuf zuzuwenden, wegen der in der Aus- (Dr. Kleindinst) gestaltung befindlichen Berufsausbildung die Sicherheit haben müssen, daß die Träger der Volksschulen bereit sind, die beruflichen Aussichten der Junglehrer in bezug auf die Besoldung und die möglichen Vorrückungen zu verbessern. Im Ausschuß bestand jedoch keine Übereinstimmung über das bei der Verbesserung der Lehrerbesoldung einzuschlagende Verfahren. Die Mehrheit war der Anschauung, daß die Vorschläge des Entwurfes der Bundesregierung, bis zu einem Sechstel der Volksschullehrer bei Bewährung zwei Jahre nach Erreichen des Endgrundgehaltes ruhegehaltfähige und unwiderrufliche Stellenzulagen von 500,— bis 800,— DM zu gewähren und Verbesserungen für andere Gruppen ebenfalls durch Zulagen zu versuchen, ein ungeeignetes und wenig Erfolg versprechendes Verfahren_ sei. Die Mehrheit ging von der Erfahrung aus, daß die Volksschullehrer erst 1939 in die Reichsbesoldungsordnung aufgenommen wurden, daß die dadurch herbeigeführte einheitliche Regelung in vielen Ländern zur Verschlechterung der Lehrerbesoldung geführt hat und daß es erst im Jahre 1943 gelungen ist, die größten Härten der einheitlichen Regelung zumeist durch ein Zulagensystem für die damaligen Inhaber der Schulstellen zu beheben oder wenigstens zu erleichtern. In den letzten Jahren haben Baden, Bayern und Hamburg die Verschlechterung der Lehrerbesoldung wieder beseitigt. In anderen Ländern, wie im pfälzischen Teil des Landes Rheinland-Pfalz und im ehemaligen oldenburgischen Gebiet des Landes Niedersachsen streben viele Lehrer wieder die Regelung an, die vor der Reichsbesoldungsordnung von 1939 bestanden hat. Unter diesen Voraussetzungen hielt es der Ausschuß für verfehlt, der Besoldung der Volksschullehrer ein neues schematisches System von Verbesserungen in der Form von Zulagen aufzuzwingen, das im Widerspruch zu den inzwischen getroffenen und durchgeführten Regelungen und zu den Erwartungen eines großen Teiles der Volksschullehrer stehen würde. Die Mehrheit hielt aus dem gleichen Grunde die von der Minderheit beantragte einheitliche Zulage von 800,— DM zu dem Endgrundgehalt eines noch zu bemessenden, aber jedenfalls größeren Teiles als ein Viertel für nicht durchführbar. Die Mehrheit war weiter der Anschauung, daß der Ausbau der Gewährung von Zulagen, die bisher für Nebenfunktionen oder zur Überbrückung von individuellen Nachteilen von Besoldungsregelungen vorgesehen waren, die Besoldungsordnung systemlos und unübersichtlich gestaltet und die einzelnen Besoldungsbezüge weiter aufspaltet. Die Mehrheit kam durch diese Erfahrungen und Erwägungen zu dem Beschlusse, die Verbesserung der Lehrerbesoldung auf der entstandenen Grundlage den Ländern als den Trägern der Volksschule zu überlassen, sie lediglich zu diesem Zweck zu ermächtigen, von den Sperrbestimmungen des-Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts abzuweichen und Vorschriften zur Verbesserung der Besoldung der Lehrer in diesem Rahmen zu erlassen. Dieses Verfahren zur Verbesserung der Besoldung und der Möglichkeit der Vorrückung der Volksschullehrer mußte folgerichtig auch auf die übrigen Lehrkräfte Anwendung finden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb jetzt die Ermächtigung der Länder vor, in Abweichung von den Sperrbestimmungen des Ersten Besoldungsänderungsgesetzes Vorschriften zur Regelung folgender Aufgaben zu erlassen: Die Länder können bestimmen, daß die Bezüge der Volksschullehrer mit der bisher dritten Dienstaltersstufe der Besoldunggruppe A 4 c 2 beginnen. Sie können das weitere Aufsteigen innerhalb dieser Besoldungsgruppe nach Zweckmäßigkeit festlegen. Damit will der Ausschuß die Regelung der Anfangsgehälter der Junglehrer nach dem Vorschlag des Bundesrates ermöglichen. Folgerungen für andere Gruppen von Beamten hielt der Ausschuß aus dem Grunde nicht für vertretbar, weil die Ausgestaltung der Vorbildung für den entsprechenden Nachwuchs nicht vor so grundsätzlichen Änderungen wie für den Nachwuchs des Volksschuldienstes steht. Außerdem können die Länder die Verschlechterungen der Besoldung und Versorgung beseitigen, die die Einführung der Reichsbesoldungsordnung für die Lehrer gebracht hat und die die Änderungen bis 1943 nicht ganz behoben haben. Endlich sollen die Länder ermächtigt werden, für einen Teil der Lehrkräfte aller Schularten und der fachlichen Schulaufsichtsbeamten angemessene Verbesserungen ihrer Besoldung herbeizuführen, um die schlechten Möglichkeiten der Beförderung gegenüber anderen vergleichbaren oder gleichzubewertenden Beamtengruppen auszugleichen. Damit will der Ausschuß die gebotene Notlösung in der Angleichung an die Gegebenheiten bei den Schulträgern erleichtern, ohne einer grundsätzlichen neuen Ordnung der Lehrerbesoldung vorzugreifen. Dagegen hat der Ausschuß mit weit überwiegender Mehrheit beschlossen, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Aufnahme der Stellen der Lehrer an den Berufs- und Gewerbeschulen in die Bundesbesoldungsordnung zu streichen. Die Lehrziele und die Anforderungen bei Lehrkräften der Berufs- und Gewerbeschulen, deren Träger die Länder oder die größeren Städte sind, weichen sehr stark voneinander ab. Die Anforderungen an die Berufsausbildung der Lehrkräfte sind überdies so sehr in der Entwicklung begriffen, daß eine einheitliche Bundesbesoldungsordnung zu den gleichen Schwierigkeiten wie die Reichsbesoldungsordnung von 1939 geführt hätte. Für den Beschluß des Ausschusses war aber die Sicherheit entscheidend, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingruppierung der Stellen der Lehrer an den Berufs- und Gewerbeschulen die dauernde Herabdrückung der Lehrziele, Lehrkräfte und Leistungen an den wertvollsten Schulen besonders des Landes Baden-Württemberg, aber auch der Städte in anderen Ländern bedeutet hätte. Diese hochstehenden Berufs- und Gewerbeschulen, deren Errichtung und Ausgestaltung zum Teil seit hundert Jahren im engen Zusammenhang mit der Entwicklung der Industrie und des Handels in bestimmten Wirtschaftsgebieten steht, konnte der Ausschuß dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Besoldung der Lehrkräfte nicht opfern. Der Ausschuß hat in Ausführung des Beschlusses des Bundestages vom 26. November 1952 geprüft, ob er ohne erhebliche Verzögerung seines Berichtes über den Gesetzentwurf hinausgehende, in ihn einzuarbeitende Vorschläge unterbreiten kann. Zu dieser Prüfung hat den ersten Anlaß der Antrag der Minderheit gegeben, den technischen Beamten Zulagen von 480,— bis 840,— DM zu gewähren. Zu diesem Antrag hat der Ausschuß die Vertreter der Bundesbahn und der Bundespost gehört. Sie haben erklärt, daß sie zwar Vorschläge für die Verbesserung einzelner Beamtengruppen haben, (Dr. Kleindinst) daß ihre Berücksichtigung jedoch das System der Besoldungsordnung beeinflussen und zu Folgen für andere Gruppen führen müßte, weshalb diese Vorschläge für die große Besoldungsreform vorgesehen sind. Außerdem sind bei der Bundesbahn und bei der Bundespost Verwaltungsstellen mit Technikern versehen. Die Berücksichtigung der Beamten im maschinen- und bautechnischen Dienst des Bundes hätte zu Erhebungen geführt, die die Erledigung der Aufgabe zweifellos verzögert haben würden. Noch weitere Erhebungen wären notwendig geworden, wenn wegen der mittelbaren Wirkung des Gesetzes auf die Länder und Gemeinden auch zur Beurteilung der finanziellen Folgen die zahlreichen und verschiedenen technischen Beamten in den Ländern und Gemeinden hätten berücksichtigt werden müssen. Infolgedessen konnte die Mehrheit dem Antrag der Minderheit nicht entsprechen. Eingaben lagen vor von den Archivbeamten, den Universitätsbibliothekaren, den Rechtspflegern. Da es sich hier um Länderbeamte handelt, wären weitgehende und eingehende Erhebungen notwendig geworden. Außerdem haben diese Eingaben Fragen aufgeworfen, die nicht in dieses Gesetz, sondern in die zu erwartende Besoldungsordnung gehören, und vor allem die grundsätzliche Frage, ob ein Besoldungsrahmengesetz diese Aufgaben zu lösen imstande ist. Infolgedessen hat sich der Ausschuß zur alsbaldigen Verabschiedung des eiligen Gesetzes auf den Rahmen des Gesetzentwurfes beschränken müssen. Zu Kapitel IV b: Wie bereits hervorgehoben, hat der Bund im laufenden Haushaltsjahr den Bundesbeamten zwei außerordentliche Zahlungen gewährt, und zwar im Juni 1952 ein der Einkommensteuer unterliegendes halbes Monatsgehalt und im Dezember eine nicht zu versteuernde Zuwendung von 30 v. H. und außerdem die vom Lande Nordrhein-Westfalen schon vorher beschlossene Dezember-Zuwendung von 30, 50 und 15 DM. Die zweite Maßnahme erfolgte auch deshalb, weil der Bundesbahn, der Bundespost und den -Gemeinden die Einkommensteuer aus diesen Zahlungen nicht zugeflossen wäre und sie deshalb die den Beamten verbleibenden Bezüge u n d die dem Bund und den Ländern zufließenden Einkommensteuerbeträge hätten aufbringen müssen. Für das neue Haushaltsjahr war eine im vorhinein klare Regelung der Besoldung notwendig. Deshalb hat der Ausschuß — wie bereits hervorgehoben — beschlossen, sie in diesen Gesetzentwurf einzuarbeiten. In den Beratungen sind zwei Gesichtspunkte hervorgetreten: Die Wiederholung ähnlicher einmaliger Zuwendungen an die Beamten oder die Erhöhung der laufenden Bezüge. Für die erste Form wurden Gründe wirtschaftspolitischen Charakters und finanzielle Rücksichten auf die Bundesbahn, die Bundespost, die "Länder, die Gemeinden und die kommunalen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe geltend gemacht, für die zweite Maßnahme die Angemessenheit laufender Erhöhungen für die Beamtenbesoldung. Der Ausschuß hat nach eingehenden Beratungen beschlossen, die Stammgrundgehälter vom 1. April 1953 an um zwanzig vom Hundert zu erhöhen. Der Haushaltsausschuß hat sich diesem Beschluß angeschlossen. Bonn, den 25. Februar 1953 Dr. Kleindinst Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 253. Sitzung Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer und Eichner gemäß 5 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) Die unterzeichneten Abgeordneten haben gegen den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache Nr. 3955 betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers — gestimmt. Mit der Ablehnung dieses Antrags wollen sie zum Ausdruck bringen, daß sie das Verhalten des Bundeskanzlers in den angegriffenen vier Punkten billigen. Die Ausführungen des Fraktionsmitgliedes Dr. Reismann entsprechen insoweit nicht ihrer Auffassung. Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer, Eichner.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Begründung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes Drucksache Nr. 4062 hat der Abgeordnete Dr. Menzel das Wort.



Rede von Dr. Walter Menzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach diesen beiden Begründungen, die wir soeben zu den beiden Gesetzentwürfen gehört haben, tut es mir eigentlich doch leid, daß wir nicht gleich in eine allgemeine Aussprache eingetreten sind.
Ich möchte mit einer ganz offenen Frage an den Herrn Kollegen Wuermeling beginnen. Herr Kollege Wuermeling, haben Sie nicht selbst das Gefühl, daß Sie, so wie die Situation im Bundestag nun einmal ist, politisch im luftleeren Raum sprechen? Denn das, was Sie, oder die Antragsteller des Entwurfs, hier vorlegen, ist doch nur ein scheinbares Mehrheitswahlrecht.

(Abg. Dr. Wuermeling: Was?)

Es ist mir leider nicht möglich, da es heute lediglich meine Aufgabe ist, den Entwurf der SPD zu begründen, auf alle Einzelheiten- einzugehen; das wird der Aussprache in vierzehn Tagen überlassen bleiben müssen. Aber glauben Sie denn wirklich, meine Herren von der CDU, die diesen Entwurf unterschrieben haben, daß der Herr Bundeskanzler wegen des Wahlrechts bereit ist, seine Regierungskoalition zu gefährden? Denn das würde er doch tun. Sie können doch von Ihren Mitstreitern der letzten Jahre, FDP und DP, gar nicht verlangen, daß sie den Entwurf des Herr Wuermeling mitmachen; sie würden sich doch ihr eigenes Grab graben.

(Sehr gut! bei der SPD. — Abg. Dr. Wuermeling: Sie fangen ja schon wieder mit Parteipolitik an!)

Es ist für uns, Herr Kollege Wuermeling, nicht ganz ohne Reiz, daß zum mindesten ein nicht unerheblicher Teil der CDU anscheinend bereit ist, diese Mitstreiter der letzten Jahre jetzt einfach im Stich zu lassen, indem man um die SPD wirbt, sie möge doch dem Mehrheitswahlrecht zustimmen. Aber sicherlich ist man natürlich auch bereit, dann, wenn das Experiment des Liebeswerbens um die SPD nicht glückt, wieder durch dick und dünn mit den anderen Parteien zusammenzugehen.
Meine Damen und Herren, ich sagte schon, wir müssen heute leider die Kritik und die Auseinandersetzung über den Entwurf Dr. Wuermeling und über die Regierungsvorlage vertagen. Aber ich kann doch nicht umhin, wenigstens auf die Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers einige Sätze zu erwidern. Dem Gesetzentwurf der Regierung hätte eigentlich kaum eine bessere Begründung auf den hoffentlich recht kurzen Lebensweg mitgegeben werden können als die Taufrede, die der Herr Bundesinnenminister — im Januar war es — vor der Presse gehalten hat und in der er darauf hinwies — so quasi als Entschuldigung —, daß die Beratungen im Kabinett sehr lange gedauert hätten und daß es recht schwierig gewesen sei, zu einer Einigung zu kommen, daß man aber deswegen nicht etwa denken solle, daß das alte deutsche Sprichwort zuträfe: „Viele Köche verderben den Brei", denn das, was die Regierung vorlege, das sei natürlich kein Brei, sondern das sei ein Kompromiß geworden;

(Heiterkeit bei der SPD)

und in der er dann bei dem Kapitel über die Listenverbindung der etwas erstaunten Presse erklärte: „Meine Damen und Herren, das, was ich Ihnen über die Listenverbindung vorgetragen habe, das werden Sie wahrscheinlich drei- oder viermal
lesen müssen, und ich fürchte, daß Sie es dann auch noch nicht verstehen."

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Zum mindesten in diesem Punkte war der Herr Bundesinnenminister ehrlich, denn ich glaube schon, daß sich der einzelne Staatsbürger draußen, der Wähler, tatsächlich an die Stirn faßt, wenn er dieses Gesetz lesen und wenn er es nachher anwenden soll.
Daher hat sich die sozialdemokratische Fraktion entschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen, der sich im wesentlichen — auf die Einzelabänderungen komme ich noch — auf das Wahlrecht stützt, das bei der ersten Bundestagswahl gegolten hat. Dieser Entwurf soll zunächst einmal dazu dienen, die begreifliche Verwirrung zu beseitigen, die der Regierungsentwurf draußen verursacht hat, mehr aber noch die Verwirrung zu beseitigen, die durch das nun, glaube ich, fast ein Jahr andauernde Tauziehen in der Regierung entstanden ist bei den Versuchen, wie man bei den künftigen Wahlen die Opposition möglichst geräuschlos an die Wand drücken kann.

(Beifall bei der SPD)

Selbst diejenigen Wähler, die politisch gar nicht zur Sozialdemokratie gehören, haben gemerkt, daß dieses Tauziehen nicht für den Wähler geschah, daß man nicht etwa dem Wähler helfen wollte, sondern daß man versuchte, den Wähler zu einer Schachfigur zu degradieren, um seine Stimme letzten Endes dahin zu dirigieren, nicht wohin der Wähler sie haben wollte, sondern da, wo die jetzige Regierung sie nach der Wahl sehen möchte.

(Beifall bei der SPD.)

Die Resonanz des Regierungsentwurfs draußen ist erstaunlich. Aber ich muß zugleich sagen, es ist erfreulich, daß eine solche Resonanz da ist; denn sie zeigt doch, daß die Befürchtung nicht zutrifft, die Deutschen hätten nicht den genügenden Kontakt mit ihrem Staat. Diese Resonanz zeigt, daß das Gefühl des demokratischen Verbundenseins mit dem Staat außerordentlich gut verankert ist.

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Das zeigt nur, daß Ihre Propaganda gar nicht so schlecht ist, wie Sie glauben!)

Meine Damen und Herren! Diese starke Resonanz gibt uns zugleich die Gewähr, daß die Regierung von ihren eigenen Wählern durchschaut worden ist. Die Wähler haben nämlich erfreulicherweise einen viel stärkeren Instinkt dafür gehabt, als es der Regierung lieb war, als sie erkannten, mit welchen Tricks man zu arbeiten versucht.

(Abg. Scharnberg: Sie sprechen ja zum falschen Kapitel!)

Das Wahlrecht ist ein Teil der modernen politischen Wissenschaft. Bei jeder Wissenschaft muß man bestimmte Prämissen und Grundsätze anerkennen, ohne die die Lösung eines politischen Problems nicht möglich ist. Das Problem, das ich hier meine, und die These, die ich hier anspreche, ist der leider zumeist übersehene Grundsatz — ein Bestandteil unserer modernen demokratischen Verfassungen —: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus" — und nicht von der Regierung! Erkennt man diesen Grundsatz nicht nur als eine verfassungspolitische Norm, sondern auch als eine verfassungspolitische Verpflichtung an, dann ist damit auch zugleich im Kern festgelegt, wie ein Wahlrecht gestaltet sein muß;

(Abg. Dr. Jaeger [Bayern] : Durch Mehrheitswahl!)



(Dr. Menzel)

denn die Wahlen und das Wahlsystem sind doch die einzige Möglichkeit, die der Staatsbürger hat, um seinen politischen Willen mit Hilfe des Parlaments in die Realität umzusetzen. Das heißt, das Wahlrecht, das Wahlsystem, ist eine Art Kupplungsgetriebe, um die politischen Wünsche zu realisieren. Aber genau wie beim Kupplungsgetriebe kommt es nicht nur darauf an, daß es an sich funktioniert und daß der Apparat läuft, wenn man auf einen Knopf drückt. Es kommt auch darauf an, daß derjenige, der den Hebel in Bewegung setzt, dann auch weiß, wohin die Maschine läuft, ob sie vorwärts oder rückwärts, rechts oder links läuft.

(Zuruf von der SPD: Nach rechts soll er laufen!)

Das aber weiß doch der Wähler bei dem Wahlsystem der Regierung nicht: denn er bleibt im Ungewissen, wohin seine Stimme geht.
Daher, meine Damen und Herren — das ist die Folgerung aus dem Grundsatz: die Staatsgewalt geht vom Volke aus —, muß das Wahlsystem durchsichtig, übersichtlich und vor allem auch dem einfachen Wähler klar und verständlich sein,

(Abg. Dr. Jaeger [Bayern]: Wie die Mehrheitswahl!)

damit er weiß, wen und was er wählt.
Diejenigen, die heute den Gesetzentwurf der Regierung vorlegen, sind gegen das Verhältniswahlrecht. Aber das reine Verhältniswahlrecht ist viel ehrlicher, da es zum mindesten dem Wähler die Gewißheit gibt, welche Partei er wählt, deren politische Prominenz ihm im allgemeinen bekannt sein wird. Alle diese Erfordernisse enthält der Regierungsentwurf nicht. Unter Anerkennung des Grundsatzes, daß die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und daß der Wähler ein Wahlrecht haben will, das für ihn überschaubar ist, ist der SPD-Entwurf einfach und klar aufgebaut. Er erfüllt insoweit alle Voraussetzungen, die ein Wähler an ein Wahlsystem und an ein Wahlgesetz stellen kann und muß.
In dem Entwurf der SPD gibt es keine Stimmenverwertung durch eine Art Konzern, wie es die Regierung über die merkwürdige Methode der verschiedensten Arten von Teil- und Gesamtlistenverbindungen zu schaffen versucht. Bei unserem System weiß der Wähler von Anfang an, welche Persönlichkeit im Kreis und welche Partei er über die Liste wählt. Da gibt es kein Herumschieben von Stimmen und keine inneren und äußeren Proporze, völlig neue Begriffe, die ausgerechnet die Gegner des Verhältniswahlrechts hier einzuführen versuchen. Jeder hat nur eine Stimme. Das komische Instrument der Hilfsstimme, das letzten Endes doch nur der Verschleierung dient, gibt es nicht. Damit sind auch zugleich die in Art. 38 des Grundgesetzes geforderten Voraussetzungen erfüllt, daß die Wahl gleich, frei und unmittelbar sein muß. Ist das nicht übrigens — wenn ich das einschalten darf — eine alte Forderung im Kampf um die Demokratie in Deutschland und gegen das Dreiklassenwahlrecht im früheren königlichen Preußen gewesen, daß wenigstens bei der Wahl keine Unterschiede zwischen den Staatsbürgern bestehen sollten?! Warum verbrennt man denn heute, was man früher anerkannt hat?

(Sehr richtig! und Beifall links.)

Wir haben bei unserem Entwurf, entsprechend unserem augenblicklich geltenden Wahlrecht, auf die Forderung von Nachwahlen verzichtet, und wir gehen auch von der bisherigen Mandatszahl von 400 aus. Aber gerade bei dem Problem der Nachwahl möchte ich Herrn Kollegen Wuermeling auf einiges antworten. Sie von der CDU haben nämlich das Institut der Nachwahl mißbraucht. Gerade Sie, die Sie vorgeben, für das Mehrheitswahlrecht zu sein, haben nicht daran gedacht, bei den Nachwahlen der letzten 31/2 Jahre auch nur ein einziges Mal das System der Mehrheitswahl zu akzeptieren!

(Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

Das paßte Ihnen nicht, weil Sie dann nämlich Gefahr gelaufen wären, daß die SPD vielleicht einige Wahlkreise erobert hätte. Und was taten Sie? Sie griffen zu sogenannten Bürgerblockbildungen.

(Abg. Majonica: Das stimmt nicht, Herr Dr. Menzel, bei meiner Nachwahl ist das nicht geschehen!)

– Oh, ich darf Ihnen gleich ein Beispiel nennen: Als wir vor einiger Zeit im Westfälischen eine Nachwahl hatten, — —(Abg. Majonica: Bei meiner Nachwahl
nicht! Da gab es keinen Bürgerblock! —
Abg. Dr. Greve: Sie sind ja auch als Persönlichkeit gewählt worden! — Weitere
Zurufe von der SPD.)
— Herr Kollege Majonica, ich werde Ihnen gleich einen Fall aus Ihrer Heimat, aus Westfalen, erzählen. Als wir vor einiger Zeit in Westfalen eine Nachwahl hatten, hatte man gegen den Kandidaten der SPD sämtliche übrigen Parteien von ganz rechts bis zur CDU zusammengefaßt, und man war sich seines Sieges so sicher, daß sich die „Westfälische Zeitung" bereits am Sonnabend vor der Wahl einen Haufen Fackeln gekauft und auch schon die Siegesblätter gedruckt hatte. Und was geschah zum Entsetzen der „Westfälischen Zeitung"? Sie mußte am Sonntagabend die Siegesfackeln auf dem Boden stapeln und die Siegesblätter einstampfen.

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Die können sie für das nächste Mal aufheben!)

Daraus wurde ein Artikel der „Westfälischen Zeitung" an dem auf den Wahlsonntag folgenden Montag,

(Abg. Majonica: Ihnen ist es am 14. August 1949 auch so gegangen, Herr Dr. Menzel!)

und mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten möchte ich Ihnen aus der „Westfälischen Zeitung", die politisch zu Ihnen gehört, einen Satz vorlesen. Die ganze Verzweiflung des Bürgerblocks kommt hier zum Vorschein. Es heißt dort:
Es ist wirklich um in die Kissen zu schluchzen,

(Heiterkeit bei der SPD)

wenn man erfahren muß, daß der Kandidat des Deutschen Blockes eine unbestreitbare Mehrheit hatte, die Wahlbeteiligung aber am geringsten war.

(Erneute Heiterkeit bei der SPD.)

Sehen Sie, meine Damen und Herren, zu solchen Ergebnissen führt das Wahlsystem da, wo Sie ein Mehrheitswahlrecht nach Ihren Vorstellungen aufziehen.

(Abg. Dr. Jaeger [Bayern]: Das war ja Mehrheitswahl!)

— Das war Mehrheitswahl? Entschuldigen Sie mal,


(Dr. Menzel)

I das war einfach ein Sammelsurium von allen möglichen und unmöglichen Parteien!

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Es war eine Sammlung von Wählern! Gehen Sie doch mal auf den Gesichtspunkt ein!)

— Ja, die Wähler waren nämlich intelligenter als Sie in diesem Falle!

(Lebhafter Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Also Sie können es vielleicht etwas billiger machen, Herr Menzel! Etwas billiger!)

Bei unserem Wahlgesetzentwurf lassen wir es wie bisher bei der Wahlkreiseinteilung durch die Länder. Auch da ist es schon der Mühe wert, sich einmal mit diesem Problem zu beschäftigen. Der Regierungsentwurf sieht nämlich vor, daß die Wahlkreisbildung den Ländern weggenommen und der Kompetenz des Bundes übertragen werden soll. Man könnte meinen, das sei doch nicht des Aufhebens wert. Aber hinter der Wahlkreiseinteilung steckt nämlich ein groß Teil Wahlarithmetik. Sie wissen doch genau so wie ich, daß man schon im alten kaiserlichen Deutschland mit einer geschickten Wahlkreiseinteilung den Wahlerfolg außerordentlich stark beeinflussen konnte. Sie haben das doch selbst noch einmal vor ungefähr einem Jahr bei dem Wahlkampf im Südweststaat praktiziert.

(Zurufe von der Mitte.)

Da ist es Ihnen zum Teil dann auch gelungen, sich mit krummen Grenzziehungen Mandate zu holen.

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Erkundigen Sie sich mal in Hamburg und in Hessen!)

Aber warum wollen Sie diese Aufgabe beim Bunde haben? Sie wollen das beim Bunde haben, weil es zu ihrem großen Mißvergnügen noch einige Länderregierungen gibt, die Ihnen politisch nicht passen und bei denen die „Gefahr" für Sie besteht, daß man die Wahlkreise etwas korrekter einteilt.

(Lachen bei den Regierungsparteien.)

Sie sind heute so gegen den Entwurf der SPD, und Sie verschweigen schamhaft, daß dieser Entwurf — ich sagte es vorhin schon — auf dem Wahlgesetzentwurf von 1949 aufbaut, den Sie doch alle durch Ihre Länderministerpräsidenten mitgemacht haben. Tun Sie doch nicht so, als ob das eine rein sozialdemokratische Erfindung gegen die Rechtsparteien wäre! Die Länder haben 1949 durch ihre Ministerpräsidenten auch durch die, die politisch zu Ihnen gehörten — dieses Gesetz akzeptiert.

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Das ändert doch nichts daran, daß das Gesetz hundsmiserabel ist! — Gegenrufe von der SPD.)

— Herr Kollege Schröder: Allerdings gibt es in dem Gesetz von 1949 eine Bestimmung, die sich inzwischen in der Tat als hundsmiserabel herausgestellt hat; das ist nämlich die damalige Berlin-Klausel. Es ist erstaunlich und geradezu erschütternd, daß gerade in der jetzigen Situation, in der Berlin Gegenstand der wichtigsten politischen Entscheidungen ist, sowohl der Regierungsentwurf als auch der Entwurf Wuermeling Berlin achtlos beiseite schieben.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Es wird bei uns an der Berlin-Klausel nicht scheitern, verlassen Sie sich darauf!)

Der Herr Bundesinnenminister hat auf die Zwischenrufe von unserer Seite während seiner Rede erklärt, das scheitere am Widerstand der Alliierten.

(Zuruf von der SPD: Hat er es überhaupt versucht?)

Das ist doch nicht wahr. Die drei Vorbehalte von 1949 in bezug auf Berlin waren: Erstens. Berlin darf nicht unmittelbar vom Bund regiert werden, ein Problem, das bei diesem Gesetz keine Rolle spielt. Zweitens. Berlin darf nur eine kleinere Zahl von Abgeordneten entsenden. Diese Bestimmung ist inzwischen aufgehoben. Drittens: Die Abgeordneten dürfen nicht stimmberechtigt sein. Es gibt also nirgends ein Verbot der Alliierten, wonach die Berliner nicht unmittelbar wählen dürfen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wir verlangen — und ich glaube, das sind wir gerade in der jetzigen Situation Berlin schuldig —, daß auch die Deutschen in Berlin endlich die gleichen politischen Rechte bekommen wie jeder Staatsbürger in der Bundesrepublik.

(Lebhafte Zustimmung bei der SPD. — Zurufe von den Regierungsparteien.)

Ich sagte vorhin schon, für uns sei es entscheidend, durch diesen Gesetzentwurf wieder eine faire und anständige Grundlage für die Beratung eines Wahlgesetzes zu bekommen. Über Einzelheiten, z. B. die Zahl der Mandate und über andere Klauseln wird sich in den Verhandlungen des Ausschusses immer reden lassen. Aber insgesamt könnte man über den Entwurf, den wir hier vorlegen, getrost als Präambel schreiben, daß es ein Gesetz zur Durchführung wirklich demokratischer, freier und gleicher Wahlen sei. Ich habe mir lange überlegt, was man dem Regierungsentwurf als Präambel voransetzen könnte. Es ist ein Wort von Goethe, aus seinem Faust, Erster Teil. Die Präambel des Regierungsentwurfs wäre am besten mit den ersten fünf Zeilen des Hexeneinmaleins wiedergegeben.
Du mußt verstehn:
Aus eins mach zehn
Und zwei laß gehn
Und drei mach gleich,
So bist du reich!

(Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

Es wird der Auseinandersetzung in vierzehn Tagen überlassen bleiben, auch die Behauptung zu widerlegen, daß der Regierungsentwurf besser sei als das jetzige Gesetz. Gründe für diese Behauptung sind bisher nicht angegeben worden. Namens der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich jedoch folgendes erklären: Wir wehren uns auch deshalb gegen Manipulationen auf dem Gebiete des Wahlrechts, weil wir es ablehnen, die innerpolitische Situation, in der sich Deutschland befindet, bei diesen außerordentlich starken innerpolitischen, sozialen Spannungen und bei den schwierigen außenpolitischen Problemen, noch mit einem Kampf um das Wahlrecht zu belasten.

(Zuruf von der Mitte: Den Kampf führen Sie!)

Wir haben 1949 nach einem vernünftigen und von allen akzeptierten Wahlgesetz gewählt.

(Abg. Renner: Wieso und von wem akzeptiert?)

So wäre es, richtig, die gleichen Prinzipien bei der
Wahl zum zweiten Bundestag zugrunde zu legen.


(Dr. Menzel)

Ich erkläre namens der sozialdemokratischen Fraktion die Bereitschaft, alsbald in den ersten Wochen des neuen Bundestages ein endgültiges, dann aber auch für Jahrzehnte gültiges Wahlgesetz zu beraten.

(Lachen in der Mitte. — Zuruf: wie gnädig! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

— Haben Sie solche Angst vor dem neuen Bundestag?

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte: Ach, du liebe Zeit! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

Glauben Sie mir, draußen hat man sehr richtig erkannt, daß das, was man hier seitens der Regierung versucht, praktisch weiter nichts ist als eine Bankrotterklärung zur eigenen Politik.

(Lachen bei den Regierungsparteien. — Rufe von der Mitte: Oh, oh! — Abg. Strauß: Glauben Sie das selber?)

— Meine Damen und Herren, warum machen Sie denn solche komplizierten Gesetze, die niemand versteht, wie dieses, von dem der Minister selbst sagt, daß man es dreimal lesen müsse, wenn Sie nicht befürchteten, daß bei Anwendung des alten Gesetzes der Bundeskanzler Adenauer im nächsten Bundestag von dem Bundeskanzler Ollenhauer abgelöst werden könnte!

(Beifall bei der SPD. — Lachen und Zurufe von den Regierungsparteien. — Zuruf von der Mitte: Haben Sie nichts anderes zu bieten? — Weiterer Zuruf von der Mitte: Jetzt wissen wir wenigstens, wer dann Bundeskanzler wird!)

Dieses Eingeständnis der Bankrotterklärung nehmen wir gern zur Kenntnis. Sie haben ja im letzten Herbst schon eine Ihrer Hochburgen verloren. Das zeigte sich klar und deutlich bei den Gemeindewahlen in Nordrhein-Westfalen, wo Sie jetzt nicht mehr die stärkste Partei sind. Bei dieser Situation suchen Sie sich natürlich überall dort Verbündete, wo Sie glauben sie finden zu können.

(Zurufe von der Mitte.)

Aber ich möchte den kleinen Parteien, von denen Sie sich Gefolgschaft erhoffen, warnend sagen, daß sie sehr leicht an die Wand gespielt werden könnten. Da gilt auch das Lied, daß die süßesten Früchte nur für die Großen da sind.

(Zuruf von der Mitte: Nein, wir wollen Männer von Format haben! — Gegenruf des Abg. Renner: Was die Dicke angeht!)

Das neue Wahlrecht kann nur geschaffen werden, wenn es von allen großen demokratischen Parteien getragen wird. Das war 1949 der Fall.

(Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Das ist nicht wahr! Das ist gegen uns angenommen worden!)

Wir vermögen nicht einzusehen, warum es dann nicht auch 1953 so gelten kann.

(Lebhafter, langanhaltender Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der drei vorliegenden Gesetzentwürfe gehört. Wir unterbrechen die zweite Beratung dieser Gesetzentwürfe und setzen sie — —

    (Zuruf von der Mitte: Die erste Beratung!) Verzeihung, die erste Beratung natürlich.


    (Zuruf von der Mitte: Jetzt sieht es anders aus! — Abg. Strauß: Die Rede Menzels hat Sie verwirrt! — Heiterkeit.)

    — Ich möchte dazu keine Erklärung abgeben. (Abg. Strauß: Sehr höflich!)

    Ich schlage Ihnen vor, meine Damen und Herren, daß wir einige Punkte der Tagesordnung, die keine besondere Beratung und Aussprache nötig machen, noch schnell erledigen, um rechtzeitig die Sitzung schließen zu können.
    Sie haben vor sich die Übersicht Nr. 63 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestags betreffend Petitionen, Umdruck Nr. 758. Ich schlage Ihnen vor, daß wir ohne Aussprache zur Beschlußfassung kommen. Ich bitte die Damen und Herren,
    die — —

    (Zurufe von der SPD: Ist abgesetzt!)

    — Ist abgesetzt worden? — Ich höre, daß der Petitionsausschuß Wert darauf legt, diese Übersicht heute nicht zur Aussprache und zur Abstimmung zu stellen, um einen Bericht darüber erstatten zu können.
    Darf ich fragen, wie es mit dem Gesetzentwurf über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten ist? — Dann rufe ich auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten (Nrn. 4082, 3281 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, über diesen Antrag ohne Aussprache abzustimmen. Ist Frau Abgeordnete Wolff in der Lage, den Bericht zu erstatten? —

    (Zurufe von der SPD: Verzichtet!)

    Sie verzichtet auf den Bericht. Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Deutschen Partei Drucksache Nr. 3281 unverändert anzunehmen. Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit, ist angenommen.
    Gilt das gleiche für Punkt 9, die
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP
    betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf des Masseurs und den Beruf der Krankengymnastin
    und über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei
    betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der Krankengymnastinnen (Drucksachen Nm. 4083, 3286, 3304)?

    (Zustimmung.)

    – Frau Abgeordnete Wolff verzichtet auf diesen Bericht ebenfalls; ich danke Ihnen!
    Sie haben vor sich die Drucksache Nr. 4083 mit dem Antrag des Ausschusses, den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache Nr. 3286 unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei Drucksache Nr. 3304 durch die Beschlußfassung zu 1 für erledigt zu erklären. Ich


    (Präsident Dr. Ehlers)

    bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses für Gesundheitswesen Drucksache Nr. 4083 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit, ist angenommen.
    Ich rufe auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend rechtzeitige Festsetzung des Zukkerrübenpreises für 1953. ( Nrn. 4085, 4035 der Drucksachen).
    Soll der Antrag für erledigt erklärt werden? —(Zurufe.)

    — Herr Abgeordneter Lampl verzichtet auf die Berichterstattung zu Drucksache Nr. 4085. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache Nr. 4085 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit, ist angenommen.
    Ich rufe auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. Dezember 1952 (Az. 1044 E — 24877) (Nr. 4066 der Drucksachen).
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hoogen. Ist Herr Abgeordneter Hoogen bereit, den Bericht noch zu erstatten? — Bitte!