Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 779 vor. Mir ist dasselbe Malheur passiert — es ist ein technisches
Versehen des Büros —, das heißt, in Ziffer 1 sollten die 12,90 DM nicht stehen. In Ziffer 1 — Benzol —steht im alten Gesetz 16,40 DM. Der bisherige Einfuhrzoll für Benzolerzeugnisse beträgt 21 DM zuzüglich Tarazuschlag von 20 %, 4,20 DM, ergibt einen Betrag von 25,20 DM je Doppelzentner. Da eingeführte Benzolerzeugnisse eine um 8,80 DM je Doppelzentner geringere Mineralölsteuer zu tragen haben als inländische Benzolerzeugnisse, ergibt sich zur Zeit ein Schutzzoll für Benzolerzeugnisse von 16,40 DM je Doppelzentner. Und dabei soll es bleiben. Ich beantrage also — und bitte, das im Umdruck Nr. 779 zu ändern —, in Ziffer 1 statt „12,90 DM" zu schreiben „16,40 DM". Im übrigen bleibt der Antrag, wie er hier dargestellt worden ist.
Ich muß nun noch ein paar Ausführungen machen, dabei muß ich ein wenig weiter ausholen, als Herr Kollege Margulies dies getan hat, weil er etwas zu zurückhaltend gewesen ist. Zunächst möchte ich klarstellen, daß meine Fraktion für den Schutz der deutschen Erdölgewinnung ist und daß sie zweitens auch für den Schutz der Verarbeitung von deutschem und von ausländischem Rohöl ist. In Deutschland sind die Kosten für die Erdölgewinnung wesentlich höher als im Ausland. Die Sonden sind nicht so fündig usw. Dem wird mit einem Zollschutz von 12,90 DM je 100 kg voll Rechnung getragen. Das können wir als ausreichend ansehen.
Bei der Rohölverarbeitung in Deutschland wird die Sache schwieriger. Hierbei wird gesagt, daß die Kosten der Verarbeitung pro Tonne Rohöl in Deutschland wesentlich höher lägen als die Kosten der Verarbeitung je Tonne Rohöl in ausländischen Raffinerien. Nun haben wir ganz moderne Raffinerien und Crackanlagen in Deutschland, die sich in ihrer technischen Ausrüstung mit den besten Crackanlagen der Welt messen können. Ich sehe also bisher nur, daß eine Differenz der Kosten darin bestehen könnte, daß ausländische Anlagen eine wesentlich höhere Kapazität als die inländischen haben.
Die ganze Frage ist sehr schwierig. Die beiden Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Finanzen und Steuern hatten nun einen besonderen Arbeitskreis „Präferenz" eingesetzt, für den zunächst vier Sitzungen vorgesehen waren. Bei den Sitzungen des Arbeitskreises „Präferenz" zeigte sich, daß die Unterlagen, die das Bundeswirtschaftsministerium uns vorlegte, außerordentlich unzureichend waren. — Ich muß mich berichtigen, das zeigte sich schon bei den vorherigen Ausschußberatungen. Deswegen wurde dieser Arbeitskreis eingesetzt. Zunächst wurde uns gesagt, die Firmen wollten ihre Kostenrechnungen nicht preisgeben, weil dadurch das Steuergeheimnis verletzt werden könnte, worauf dann diese Firmen sich bereit erklärt haben, dem Arbeitskreis „Präferenz" Unterlagen zu geben.
Wir kamen nun am Dienstag, dem 3. Februar 1953, zum erstenmal zusammen und bekamen diese „streng vertraulichen" Unterlagen vorgelegt. Es waren Kostenrechnungen von sieben verschiedenen Firmen, die untereinander nur zum Teil vergleichbar waren. Aber das außerordentlich Auffällige war, daß bei einer Firma die Kosten pro Tonne Rohöl — die Betriebskosten ohne den Kapitaldienst usw. — mit 19.36 DM und bei einer andern mit 70,51 DM festgelegt waren. Zwischen diesen Werten zu unterscheiden, ist natürlich sehr schwierig.
Wir waren uns völlig einig darin, daß die Unterlagen völlig mangelhaft waren. Wir haben in voller Einmütigkeit die mangelhaften Unterlagen kritisiert und haben die anwesenden Vertreter der Ministerien beauftragt, uns andere und bessere Unterlagen zuzuleiten.
Ich muß sagen, ich war sehr erstaunt, als am nächsten Abend, am 4. Februar, der Herr Bundesfinanzminister im Arbeitskreis „Präferenz" erschien und daß es nun auf einmal gar nicht mehr nötig war, genaue Unterlagen zu bekommen. Ich habe damals erklärt: Der Unterschied in den Betriebskosten ist ein Unterschied der Buchhalter, und der Buchhalter der einen Firma mit den 19 DM wird zweifellos entlassen werden. Ich nehme an, daß sein Schicksal ihn inzwischen ereilt hat.
Es war nun so, daß die Herren von der CDU sich vollkommen befriedigt fühlten, und zwar auch diejenigen, die am Abend vorher sehr unzufrieden gewesen waren. Ich sage das nicht, um einen Gegensatz aufzureißen, sondern um zu begründen, warum ich im Namen meiner Fraktion diesen Antrag eingebracht habe. Es war also plötzliches Einverständnis da, so daß, ich erklärte: Heute ist etwas passiert! Und es scheint mir auch, daß da etwas passiert ist; denn es war nun gar keine Rede mehr von der Notwendigkeit der Kostenermittlung, sondern es hieß nur noch: Wir müssen den Mut haben, den gordischen Knoten zu durchhauen. Dieser Satz fiel mehrfach, und ich habe dabei ein peinliches Gefühl gehabt; denn als Alexander der Große den gordischen Knoten durchhauen hat, hat er es ja mit einer außerordentlichen Geschicklichkeit getan, und er ist unter anderem auch deswegen in die Weltgeschichte eingegangen.
Ich würde es aber sehr bedauern, wenn die Herren, die den gordischen Knoten ohne die gleiche Geschicklichkeit durchhauen haben, und zwar so ganz dicht an der Regierungsvorlage, nicht etwa in der Mitte, in die Skandalgeschichte eingingen;
denn soviel steht fest, — das hat sich erwiesen —, Herr Bucerius: — —
— Dann haben Sie nicht aufgepaßt; ich kann mich aber nicht wiederholen; denn ich würde die Damen und Herren, die gut aufgepaßt haben, langweilen, wenn ich das noch einmal sagen wollte. Lassen Sie sich es nachher erzählen oder lesen Sie es nach!
Ich muß sagen, daß ich noch an keinem Gesetz mitgearbeitet habe, das so schwierig war, und ich habe noch an keinem Gesetz mitgearbeitet, in dem so gegensätzliche Interessen wie in der Mineralölwirtschaft vorlagen. Ich muß auch sagen, daß man über .einigen sehr betrübt sein konnte.
Wir haben unzählige Eingaben bekommen, und wir haben schon Anfang Februar — das Datum weiß ich nicht mehr genau — beschlossen, nunmehr keine Eingaben aus der Wirtschaft mehr entgegenzunehmen.
Wie erstaunt bin ich gewesen — es ist sehr schade, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister gerade nicht hier ist; denn ich wollte ihn bitten, sich einmal für diese Sache zu interessieren —, als ich hörte, daß am 12. Februar vom Bundesminister für Wirtschaft, Abteilung IV B, ein
Schreiben an eine Reihe von Verbänden und Fir-
men herausgegangen ist, das ich vorlesen möchte.
Anläßlich der Beratungen der Regierungsvorlage über die Neuregelung der Mineralölzölle und -abgaben in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags wurde von Abgeordnetenseite wie auch von angehörten Sachverständigen auf Erschwernisse und angebliche Mißhelligkeiten hingewiesen, die sich beim Vertrieb von Mineralölerzeugnissen auf den hiesigen Absatzmärkten herausgebildet haben sollen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Frage der derzeitigen Wettbewerbsverhältnisse zwischen Erzeugungsfirmen, die über eigene Vertriebsorganisationen verfügen, und dem einschlägigen Handel berührt. Da ich auf einen volkswirtschaftlich vernünftigen und gesunden Wettbewerb mit Mineralölerzeugnissen, der auch dem Fachhandel auf dem ihm zukommenden Gebiet die Konkurrenzfähigkeit sichert, besonderen Wert lege, wäre ich dankbar, wenn diese Frage von den maßgebenden Firmen der Mineralölwirtschaft baldmöglichst mit den zuständigen Organisationen des Mineralölhandels sorgfältig geprüft würde. Über das Ergebnis der Beratungen bitte ich mir entsprechend zu berichten. Ich bitte weiterhin, davon Kenntnis zu nehmen, daß vorstehende Aufforderung einem besonderen Wunsche des Herrn Bundeswirtschaftsministers entspricht.
Im Auftrage: gez. Dr. Prentzel.
Im Anschluß an diesen Brief habe ich einige Fragen an den Herrn Bundeswirtschaftsminister zu richten. Ich will nicht daran zweifeln, daß der Brief richtig ist, daß er also seinem besonderen Wunsche entsprochen hat. Es würde mich interessieren, ob dieses Schreiben, das von der Abteilung IV B stammt, von der Abteilung I, die sich mit Wettbewerbs- und Kartellfragen zu befassen hat, mitgezeichnet oder ob es mit deren Kenntnis herausgegeben worden ist. Ich mache darauf aufmerksam, daß dieses Schreiben vom Bundeswirtschaftsministerium an gewisse Firmen und Verbände herausgegangen ist ohne einen Beschluß des Ausschusses, sondern mit der Initiative des Bundeswirtschaftsministers; es wird ausdrücklich gesagt, daß er persönlich initiativ wäre, während dem Ausschuß das nicht mitgeteilt worden ist und er längst beschlossen hatte — es tut mir leid, daß der Herr Vorsitzende das nicht mit anhört; ich nehme aber an, daß es neu für ihn ist —, aus der Wirtschaft niemanden mehr zu hören. Der Herr Bundeswirtschaftsminister bearbeitet ein Kartellgesetz, und er veranlaßt hier gewisse Kreise der Mineralölwirtschaft zu kartellähnlichen Abreden. Das ist immerhin ungewöhnlich.
Nun haben also die Herren getagt, und es wird aus Hamburg ein Schreiben mit Datum vom 24. Februar an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Abt. IV B, gerichtet. Dieses Schreiben ist am 24. Februar abends spät in Hamburg fertiggestellt worden. Am nächsten Morgen um 9 Uhr war es in Bonn. Aber es war nicht nur bei dem Herrn Bundeswirtschaftsminister, sondern es war in der Ausschußsitzung vom 25. Februar einigen Abgeordneten zur Kenntnis gebracht worden. Von diesen Abgeordneten gehörte aber keiner zur Opposition. Ich will dieses Schreiben vom 24. Februar hier nicht vorlegen, aber ich habe das sehr peinliche Gefühl, daß hier Dinge passiert sind, die wir als nicht in Ordnung zu bezeichnen haben, und daß
sich die Ministerialbürokratie dem Ausschuß, der gesetzgebenden Körperschaft gegenüber Dinge erlaubt hat, die sie sich nicht erlauben durfte. Sache des Herrn Bundeswirtschaftsministers wird es sein, in seinem Hause für Ordnung zu sorgen.
Nun haben einige oppositionelle Firmen mit Schreiben vom 2. März an die Herren Vorsitzenden des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtchaftpolitik, nachrichtlich an den Herrn Bundeswirtschaftsminister, an den Herrn Finanzminister, an die Abgeordneten des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, des Ausschusses für Wirtschaftspolitik usw. in dieser Angelegenheit ein Schreiben gerichtet; ich darf es vorlesen:
Nach der Sitzung des Sonderausschusses Präferenz am 11. Februar 1953, die ohne eine Entscheidung geblieben war, hat Herr Ministerialrat Dr. Prentzel vom Bundeswirtschaftsministerium am 12. Februar
— also am nächsten Tag —
angeregt, Gespräche zur Beseitigung von Mißhelligkeiten zwischen den Rohölverarbeitern und den Vorsitzenden der Mineralölverbände zu führen. Dieser Aufforderung wurde seitens der Beteiligten nachgekommen, wobei ausdrücklich klargestellt wurde, daß diese Gespräche unabhängig von dem zur Zeit behandelten Gesetzentwurf erfolgten, was auch ausdrücklich in dem Protokoll niedergelegt wurde.
Diese Marktregelungsbesprechungen, die weder in einem organischen noch einem rechtlichen Zusammenhang mit der Präferenzfrage stehen, führten zu einer ersten vorläufigen Empfehlung an das Bundeswirtschaftsministerium, die mit Schreiben vom 24. Februar an
Abt. IV des Bundeswirtschaftsministeriums übersandt wurde. Überraschend war es für uns, festzustellen, daß dieses Schreiben, das am 24. Februar spät abends in Hamburg fertiggestellt wurde, trotz der ausdrücklichen Ablehnung eines Zusammenhangs mit dem Gesetzentwurf über die Mineralölabgabenneuregelung bereits am 25. Februar 1953 in der Vormittagssitzung der Ausschüsse 11 und 13 einer Reihe von Abgeordneten vorlag. Dies mußte auf jeden Fall bei den betreffenden Abgeordneten den Eindruck erwecken, daß dieses Schreiben für die Behandlung des Gesetzentwurfs von Bedeutung sei und sogar als eine Annäherung der Standpunkte der Antragsteller und Gegner bezüglich der Präferenz gewertet werde. Das ist keineswegs der Fall. Wir halten deswegen, ganz gleich, von wem diese Unterrichtung der Herren Abgeordneten illoyalerweise ausgegangen ist, dies für den Versuch einer bewußten Irreführung in dieser entscheidenden Sitzung.
Angesichts dieser Situation erlauben wir uns, an Sie, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die höfliche und dringende Bitte zu richten, dieses Schreiben vor Behandlung des Gesetzentwurfs bezüglich der Präferenzfrage im Plenum den Herren Abgeordneten bekanntzugeben.
Die Sachverständigen:
Brandt, Geyh, Rudeloff, Dr. Schmitz.
Sie sehen, meine Damen und Herren, daß es keineswegs eine Freude ist, wenn aus der Wirtschaft ein derartig kritisches Schreiben mit sehr schweren, wenn auch verhüllten Vorwürfen eingeht, wodurch doch bei bestimmten Kreisen der Eindruck entstehen muß, daß hier Dinge gemacht würden, die nicht in Ordnung sind. Und es scheint auch mir so, daß die Sachen nicht in Ordnung sind.
Deswegen habe ich an den Bundeswirtschaftsminister zwei Fragen zu stellen: War diese Bearbeitung, die in seinem Hause angeblich auf seine ausdrückliche Weisung hin erfolgt ist, nur unsachlich? — Denn sie ist ja doch der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung widersprechend, ist es doch geradezu eine Aufforderung: schließt ein Kartell! Die Preise hoch! Die Reihen fest geschlossen! — Oder handelt es sich um eine ganz schlichte Beschränkheit? Auch das ist möglich.
Damit habe ich Ihnen etwas über die Vorgeschichte gesagt, und nun begründe ich noch mit wenigen Worten unsere Haltung zum Gesetzentwurf in der Ausschußfassung.
Im Ausschuß habe ich mit meinen Freunden gegen die Verarbeiter-Präferenz gestimmt, aber nicht — was ich ausdrücklich sagen möchte —, um gegen eine Verarbeiter-Präferenz zu stimmen, um etwa der Verarbeitung von Rohöl zu Fertigfabrikaten in Deutschland Schwierigkeiten in den Weg zu legen
— nein, das kommt nicht dabei heraus! —, sondern ganz ausschließlich deshalb, weil die Unterlagen, die wir bekommen haben, so mangelhaft und so widerspruchsvoll sind, daß man sich nach ihnen schlechterdings kein Bild machen konnte.
Das beste wäre, wenn dieser Gesetzentwurf in den Ausschuß zurückverwiesen würde und wir einen Initiativgesetzentwurf einbrächten, das Mineralöl-Abgabegesetz um drei Monate zu verlängern, und wenn wir dann eine saubere Arbeit leisteten. Das ist zweifellos das richtigste. Aber dafür wird sich wohl kaum eine Mehrheit im Hause finden.
Zur Begründung des Antrages brauche ich nichts mehr zu sagen, muß aber in diesem Zusammenhange noch auf den Art. 3 hinweisen. Im Ausschußbericht heißt es, daß die Bundesregierung abweichend von dem § 4 des Zolltarifgesetzes aus volkswirtschaftlichen Gründen durch Rechtsverordnung den Zollsatz bis auf 12,90 DM je 100 kg ermäßigen kann, bevor der Bundesrat Stellung genommen und der Bundestag zugestimmt hat. Rechtsverordnungen dieser Art dürfen nur mit einer Geltungsdauer bis zu sechs Monaten erlassen werden.
Wenn wir nun vorschlagen, den Zollsatz für Fertigfabrikate — Benzin, Gasöl, Schmieröl — auf 12,90 DM je 100 kg zu setzen und die übrigen nach der Relation umgerechnet, so möchte ich gern, um der Wirtschaft keinerlei Schaden zuzufügen, dann in Art. 3 die Rechtsverordnung umdrehen und den Bundesminister der Finanzen ermächtigen, durch Rechtsverordnung nach genau demselben Verfahren die Zollsätze bis auf 16,50 DM erhöhen zu können. Der Erfolg dabei ist der: Nachdem wir aus der Wirtschaft und mit Schuld des Bundeswirtschaftsministeriums, welches zweieinhalb Jahre lang an diesem Entwurf gearbeitet hat, keine ausreichenden Unterlagen bekommen haben, die uns eine sachgemäße Stellungnahme ermöglichen, wird durch unsern Antrag die Beweislast auf die Wirtschaft verlegt. Bei einem Zollsatz von 12,90 DM
für die Fertigfabrikate würde dann die Wirtschaft beweisen müssen, daß sie mit diesem Zollschutz nicht auskommt; sie wird zu dieser Beweisführung freudig bereit sein, und sie wird uns dann unter allen Umständen die notwendigen Unterlagen geben.
Ich mache noch darauf aufmerksam, daß auch bei dem Zollsatz von 12,90 DM doch noch eine Präferenz vorhanden ist, nämlich diejenige, die in der Umsatzausgleichsteuer enthalten ist, die also 2,30 DM für Fertigprodukte beträgt und auf Rohöl umgerechnet 1,60 DM je 100 kg betragen würde. Ich darf Sie bitten, sich diese Dinge zu überlegen, und bitte um Annahme der Anträge auf Umdruck Nr. 779.