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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1953 12137 253. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. März 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12139B Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über die Schritte der Bundesregierung betr. Freigabe deutschen Auslandsvermögens (Nr. 4165 der Drucksachen) 12139B Vorlage des Entwurfs einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen . . 12139C Änderungen bzw. Reihenfolge der Tagesordnung 12139C, 12191C Dr. Wuermeling (CDU) 12139C Sabel (CDU) 12139D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12140B Dr. Wellhausen (FDP) 12168D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12169A Strauß (CSU) 12169A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung (Nr. 4092 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4093 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1953 und 1954 (Nr. 4094 der Drucksachen) 12140A Dr. Gülich (SPD) 12140C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12141A Pelster (CDU) 12142C Frau Kalinke (DP) 12144B Frau Dr. Ilk (FDP) 12145A Freudenberg (Fraktionslos) . . . 12146A Dr. Wuermeling (CDU) 12146C Seuffert (SPD) 12147B Überweisung der Vorlagen Nrn. 4092 und 4094 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und der Ergänzungsvorlage Nr. 4093 an den Haushaltsausschuß . . 12148A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 4131 der Drucksachen; Umdruck Nr. 783) 12148B Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter 12148B schriftlicher Bericht 12193 Gundelach (KPD) . . 12149A, B, 12150B, C Abstimmungen 12149B, 12150A, B, D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Sabel, Richter, Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte vom 8. Januar 1953 (Nr. 4135 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 4155 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes (Nr. 4156 der Drucksachen) 12139C, 12151A, D Dr. Wuermeling (CDU) (zur Tagesordnung) 12139C Sabel (CDU) (zur Tagesordnung) 12139D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 12151A Beschlußfassung zum Ausschußantrag Nr. 4155 12151C Überweisung des Antrags Nr. 4156 an den Ausschuß für Arbeit 12151D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 4073 der Drucksachen) . 12152A Beschlußfassung 12152A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saargebiet (Nr. 4084 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Saarwahlen vom 30. November 1952 (Nr. 4038 der Drucksachen) 12152B, 12153A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 12152B Dr. Mommer (SPD), Anfragender und Antragsteller 12153A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 121554 Eichler (SPD) 12155C Agatz (KPD) 12157C Ablehnung des Antrags Nr. 4038 . . . 12158C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söslingerstraße 96, an die Firma Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH. in Berlin SW 61, Mehringdamm 32-34 (Nr. 4069 der Drucksachen) 12152C Überweisung an den Haushaltsausschuß 12152C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße, ehem. Bauwerft der Kriegsmarine (Nr. 4070 der Drucksachen) 12152C Überweisung an den Haushaltsausschuß 12152C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Schöne, Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes betr. Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 4142 der Drucksachen) 12152C Beschlußfassung 12152D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. '770) . . . 12152D Beschlußfassung 12153A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) 12158C Mellies (SPD), Antragsteller 12158D, 12163C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 12160C Renner (KPD) 12162D Dr. Arndt (SPD) 12164C Kiesinger (CDU) 12166A Ewers (DP) 12167A Dr. Reismann (FU) 12167C Euler (FDP) 12168B Ablehnung des Antrags Nr. 3955 . . 12168C Schriftliche Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung . 12197 Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl (Nr. 3803 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4137 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 778, 779, 781, 782) Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 12168D zur Sache 12177D, 12179A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 12169A Neuburger (CDU), Berichterstatter 12169C Margulies (FDP) 12170C Dr. Gülich (SPD) . . . . 12171B, 12175B, 12177C, 12179B Dr. Friedensburg (CDU) . 12174A, 12177B Pelster (CDU) 12176A Dr. Bertram (Soest) (FU) . . . 12176C Abstimmungen 12178A Dritte Beratung vertagt 12179D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundeswahigesetzes (Nr. 4090 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Wahlgesetzes zum Bundestag der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3636 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Nr. 4062 der Drucksachen) 12169A, 12179D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12169A, 12180A Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 12184C Dr. Menzel (SPD), Antragsteller 12188A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten (Nrn 4082, 3281 der Drucksachen) 12191C Beschlußfassung 12191D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf des Masseurs und den Beruf der Krankengymnastin und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der Krankengymnastinnen (Nrn. 4083, 3286, 3304 der Drucksachen) 12191D Beschlußfassung 12191D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Rechtzeitige Festsetzung des Zuckerrübenpreises für 1953 (Nrn. 4085, 4035 der Drucksachen) 12192A Beschlußfassung 12192A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. Dezember 1952 (Az. 1044 E — 24877) (Nr. 4066 der Drucksachen) . . 12192A Hoogen (CDU), Berichterstatter 12192B Beschlußfassung 12192C Erste Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 4061 der Drucksachen) 12192C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12192C Nächste Sitzung 12192D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nrn. 3847, 4131 der Drucksachen) 12193 Anlage 2: Schriftliche Erklärung der Abg. Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer und Eichner gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) . . . . 12197 Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 253. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nrn. 3847, 4131 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst. Der Ausschuß für Beamtenrecht (25. Ausschuß) hat den ihm mit Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. November 1952 überwiesenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Drucksache Nr. 3847) neben dem Entwurf eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 2846) beraten. Da die Erhöhung der hinter der Entwicklung der Preis-, Gehalts- und Lohnverhältnisse zurückgebliebenen Besoldung der Bundesbeamten und der Versorgungsberechtigten des Bundes vom Haushaltsjahr 1953 an eine neue Regelung verlangte, hat der Ausschuß die dafür notwendigen Bestimmungen nach Benehmen mit den Bundesministerien des Innern und der Finanzen und der Konferenz der Finanzminister der Länder in den Gesetzentwurf als Kapitel IV b aufgenommen. Zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes sind folgende Erläuterungen notwendig: Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 1 a: Bei der Regelung des Wohnungsgeldzuschusses hielt es der Ausschuß für notwendig, die Bestimmung umzuarbeiten, die das Besoldungsgesetz in § 9 Abs. 4 für verheiratete Beamte trifft. Nach dieser Bestimmung erhält die verheiratete Beamtin den halben Wohnungsgeldzuschuß. Dieser halbe Wohnungsgeldzuschuß entfällt, wenn der Ehemann als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bereits Wohnungsgeldzuschuß bezieht. Wenn beide Ehegatten Angehörige der Bundesverwaltung sind, wird nur ein Wohnungsgeldzuschuß, und zwar der höhere, bezahlt. Der volle Wohnungsgeldzuschuß kann verheirateten weiblichen Beamten bewilligt werden, die zur ehelichen Gemeinschaft nicht verpflichtet oder die genötigt sind, für den Unterhalt der Familie ganz oder überwiegend zu sorgen. Trotz dieser angemessenen Regelung des besonderen Tatbestandes als Voraussetzung für den Wohnungsgeldzuschuß für verheiratete Beamte bestanden Bedenken über seine Fortgeltung über den 31. März 1953 hinaus wegen des Gleichheitssatzes für Mann und Frau in Artikel 3 Abs. 2 und des Artikels 117 des Grundgesetzes. Das Gesetz kann den Wohnungsgeldzuschuß nur für verheiratete Bundesbeamte und demnach für beide Ehegatten dann regeln, wenn beide Bundesbeamte sind oder wenn ein Ehegatte als Beamter und einer als Angestellter im Bundesdienst steht oder Versorgungsberechtigter des Bundes ist. Der Ausschuß hat dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung getragen, daß er jedem der Ehegatten, die im Bundesdienst stehen, einen Anspruch auf ein Wohnungsgeld — wenn auch nicht auf ein Wohnungsgeld in voller Höhe — zuerkennt, jedoch die Folge ausschließt, daß jeder Ehegatte für die doch gemeinsame Wohnung den vollen Wohnungsgeldzuschuß erhält und beide gemeinsam aus dem Gleichheitssatz einen persönlichen Vorteil durch einen unangemessen hohen Wohnungsgeldzuschuß erzielen. Der neue Absatz 4 des § 9 sieht deshalb vor, daß verheiratete Beamte, deren Ehegatte Beamter, Versorgungsberechtigter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist und denen ein Kinderzuschlag nicht zusteht, den Wohnungsgeldzuschuß der nächstniedrigeren Tarifklasse erhalten. Sofern den verheirateten Beamten aber ein Kinderzuschlag zusteht, erhält nur einer der Ehegatten den vollen Wohnungsgeldzuschuß, und zwar derjenige, diem der Wohnungsgeldzuschuß der höheren Tarifklasse zusteht, bei gleicher Tarifklasse der ältere Ehegatte. Dem anderen Ehegatten im Bundesdienst steht dann nur der Wohnungsgeldzuschuß der nächstniedrigeren Tarifklasse zu. Ist jedoch ein Ehegatte Beamter eines Landes oder einer Gemeinde, so haben diese Dienstherren die Möglichkeit, diese für Bundesbeamte geltende Bestimmung anzuwenden. Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 2: Der § 10 Abs. 1 der Regierungsvorlage hat insofern eine Erweiterung erhalten, als der Anspruch eines ledigen Beamten auf das volle Wohnungsgeld dadurch nicht erlischt, daß er das in den Hausstand dauernd aufgenommene Kind ohne Aufhebung des Familienzusammenhanges auf seine Kosten ander- (Dr. Kleindinst) weitig unterbringt. Diese Erweiterung ist mit Rücksicht auf die berufliche Ausbildung des Kindes oder auf seine vorübergehende Unterbringung aus gesundheitlichen Gründen notwendig, da dem Beamten während dieser Zeit eine Einschränkung seines Aufwandes für die Wohnung nicht möglich ist. Ferner soll den ledigen Beamten der volle Wohnungsgeldzuschuß gewährt werden, solange sie im eigenen Hausstand aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung Angehörigen Wohnung oder Unterhalt gewähren. Zu Kapitel I, § 1, Ziff. 6: Bei der Staffelung des Kinderzuschlags ist der Ausschuß ,dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt und hat die Beträge statt auf 20, 30 und 40 DM auf 25, 30 und 35 DM festgesetzt, gewährt aber den Kinderzuschlag von 30 DM nicht bis zum vollendeten 16., sondern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und läßt demnach den Kinderzuschlag von 35 DM mit dem 15. Lebensjahr beginnen. Der Ausschuß will dadurch dem Aufwand für kleine Kinder und den erhöhten Anforderungen der Berufsausbildung der Kinder Rechnung tragen. Zu Kapitel I, § 2, I, Besoldungsordnung A: Die Ziffern 3, 4a, b Buchst. bb, c, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17b und Kapitel IV und Kapitel V Abs. 2, 3 und 4 entfallen wegen der später begründeten Vorschläge des Ausschusses für die Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte und für die Streichung der Bestimmungen für die Besoldung der Richter. Zu Kapitel I, § 2, Ziff. 13, Buchst. b und c und Ziff. 14, Buchst. a: Der Ausschuß hat die Bestimmungen des Entwurfes der Bundesregierung aus zwei Gründen gestrichen. Die Verbesserung der Möglichkeiten von Vorrückungen durch eine Ermächtigung zur Gewährung einer ruhegehaltfähigen und unwiderrufliche Stellenzulage an ein Sechstel der Amtsgerichtsräte und Oberamtsrichter und einer Stellenzulage zwei Jahre nach Erreichung des Endgrundgehaltes hielt der Ausschuß auch in einem Notgesetz für eine zu schematische und deshalb unzweckmäßige Lösung, die Bezeichnung als Bewährungszulage für bedenklich. Der Bundesrat hat die Einbeziehung der Landgerichtsräte und Staatsanwälte in die Verbesserungsmaßnahme, wenn auch in anderem Ausmaße, vorgeschlagen. Die Laufbahn der Richter und Staatsanwälte ist aber in den süddeutschen und norddeutschen Ländern verschieden. Die Ermöglichung der Vorrückungen ist für die Richter und Staatsanwälte eine organisatorische Aufgabe der Länder. Die Richter und Staatsanwälte legen selbst das Gewicht auf die Berücksichtigung ihrer im Grundgesetz festgelegten Stellung neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Besoldungswesen und nicht auf den Ausgleich ides Mangels an Vorrückungen durch Zulagen. Zu Kapitel II, § 3, Ziff. 9: Die Mehrheit des Ausschusses hat in § 30 der Besoldungsordnung für die Reichsbahnbeamten die Worte „oder nach Anhörung" gestrichen, weil sie diese Worte mit § 22 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. S. 955) nicht für vereinbar hielt. Nach dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen § 30 würde der Bundesminister für Verkehr die Befugnis erhalten haben, Ausführungsbestimmungen zu den Bestimmungen der Besoldungsordnung selbst nicht nur auf den Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, sondern auch aus eigenem Vorgehen, aber nach Anhörung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu erlassen. Dagegen räumt der § 22 des Bundesbahngesetzes dem Bundesminister für Verkehr lediglich das Recht ein, auf Vorschlag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn im Einverständnis mit dem Bundesminister der Finanzen ergänzende Bestimmungen über die Besoldung und über die Reise- und Umzugskosten der Bundesbahnbeamten zu erlassen, soweit die Eigenart ,des Betriebes es erfordert. Die Mehrheit des Ausschusses hielt eine Erweiterung der Befugnis des Bundesministers für Verkehr über den § 22 des Bundesbahngesetzes hinaus als dieser Bestimmung und der Absicht des Bundesbahngesetzes widersprechend für nicht vertretbar. Zu Kapitel IV: Die Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Richtlinien über die Besoldung der leitenden Kommunalbeamten zu erlassen, hat der Ausschuß wie der Bundesrat, wenn auch aus anderen Gründen, abgelehnt. Der Ausschuß hat nicht verkannt, daß erhebliche Fehler bei der Festsetzung der Besoldung der leitenden Kommunalbeamten vorgekommen sind. Dem Ausschuß war es weiter bekannt, daß die kommunalen Spitzenverbände diese Richtlinien erstreben. Die Ermächtigung zum Erlaß dieser Richtlinien steht aber in so offenkundigem Gegensatz zu dem immer wieder betonten Grundsatz der gemeindlichen Selbstverwaltung, daß der Ausschuß einstimmig zur Ablehnung der vorgesehenen Bestimmung gekommen ist. Die Verschiedenheit der Gemeindeverfassungen und der gemeindlichen Aufgaben macht solche Richtlinien nicht möglich. Die Größe der Städte und Landkreise nach 'der Bevölkerungszahl bietet keinen Maßstab. Der Vergleich mit den Gehältern der Staatsbeamten ist unzutreffend, weil die Aufgaben der leitenden Kommunalbeamten einen verschiedenen Inhalt und Charakter haben und weil die Anstellungsbedingungen verschieden sind. Die Erfahrungen mit dem früheren Erlaß von Richtlinien und den zu ihrer Durchführung eingerichteten Schiedsgerichten sind nicht befriedigend gewesen. Der Ausschuß glaubt, daß Vereinbarungen der kommunalen Verbände oder Maßnahmen der Länderregierungen die Aufgabe im Hinblick auf das Gemeinderecht eher erfüllen können als eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministers, selbst mit Zustimmung des Bundesrates. Zu Kapitel IV a: Der Ausschuß hat die Verbesserung der Lehrerbesoldung in dem Gesetzentwurf nicht nur deshalb belassen, weil die Verringerung des Zuganges zum Volksschuldienst besorgniserregend ist, sondern weil die jungen Leute, die geneigt sind, sich dem Schulberuf zuzuwenden, wegen der in der Aus- (Dr. Kleindinst) gestaltung befindlichen Berufsausbildung die Sicherheit haben müssen, daß die Träger der Volksschulen bereit sind, die beruflichen Aussichten der Junglehrer in bezug auf die Besoldung und die möglichen Vorrückungen zu verbessern. Im Ausschuß bestand jedoch keine Übereinstimmung über das bei der Verbesserung der Lehrerbesoldung einzuschlagende Verfahren. Die Mehrheit war der Anschauung, daß die Vorschläge des Entwurfes der Bundesregierung, bis zu einem Sechstel der Volksschullehrer bei Bewährung zwei Jahre nach Erreichen des Endgrundgehaltes ruhegehaltfähige und unwiderrufliche Stellenzulagen von 500,— bis 800,— DM zu gewähren und Verbesserungen für andere Gruppen ebenfalls durch Zulagen zu versuchen, ein ungeeignetes und wenig Erfolg versprechendes Verfahren_ sei. Die Mehrheit ging von der Erfahrung aus, daß die Volksschullehrer erst 1939 in die Reichsbesoldungsordnung aufgenommen wurden, daß die dadurch herbeigeführte einheitliche Regelung in vielen Ländern zur Verschlechterung der Lehrerbesoldung geführt hat und daß es erst im Jahre 1943 gelungen ist, die größten Härten der einheitlichen Regelung zumeist durch ein Zulagensystem für die damaligen Inhaber der Schulstellen zu beheben oder wenigstens zu erleichtern. In den letzten Jahren haben Baden, Bayern und Hamburg die Verschlechterung der Lehrerbesoldung wieder beseitigt. In anderen Ländern, wie im pfälzischen Teil des Landes Rheinland-Pfalz und im ehemaligen oldenburgischen Gebiet des Landes Niedersachsen streben viele Lehrer wieder die Regelung an, die vor der Reichsbesoldungsordnung von 1939 bestanden hat. Unter diesen Voraussetzungen hielt es der Ausschuß für verfehlt, der Besoldung der Volksschullehrer ein neues schematisches System von Verbesserungen in der Form von Zulagen aufzuzwingen, das im Widerspruch zu den inzwischen getroffenen und durchgeführten Regelungen und zu den Erwartungen eines großen Teiles der Volksschullehrer stehen würde. Die Mehrheit hielt aus dem gleichen Grunde die von der Minderheit beantragte einheitliche Zulage von 800,— DM zu dem Endgrundgehalt eines noch zu bemessenden, aber jedenfalls größeren Teiles als ein Viertel für nicht durchführbar. Die Mehrheit war weiter der Anschauung, daß der Ausbau der Gewährung von Zulagen, die bisher für Nebenfunktionen oder zur Überbrückung von individuellen Nachteilen von Besoldungsregelungen vorgesehen waren, die Besoldungsordnung systemlos und unübersichtlich gestaltet und die einzelnen Besoldungsbezüge weiter aufspaltet. Die Mehrheit kam durch diese Erfahrungen und Erwägungen zu dem Beschlusse, die Verbesserung der Lehrerbesoldung auf der entstandenen Grundlage den Ländern als den Trägern der Volksschule zu überlassen, sie lediglich zu diesem Zweck zu ermächtigen, von den Sperrbestimmungen des-Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts abzuweichen und Vorschriften zur Verbesserung der Besoldung der Lehrer in diesem Rahmen zu erlassen. Dieses Verfahren zur Verbesserung der Besoldung und der Möglichkeit der Vorrückung der Volksschullehrer mußte folgerichtig auch auf die übrigen Lehrkräfte Anwendung finden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb jetzt die Ermächtigung der Länder vor, in Abweichung von den Sperrbestimmungen des Ersten Besoldungsänderungsgesetzes Vorschriften zur Regelung folgender Aufgaben zu erlassen: Die Länder können bestimmen, daß die Bezüge der Volksschullehrer mit der bisher dritten Dienstaltersstufe der Besoldunggruppe A 4 c 2 beginnen. Sie können das weitere Aufsteigen innerhalb dieser Besoldungsgruppe nach Zweckmäßigkeit festlegen. Damit will der Ausschuß die Regelung der Anfangsgehälter der Junglehrer nach dem Vorschlag des Bundesrates ermöglichen. Folgerungen für andere Gruppen von Beamten hielt der Ausschuß aus dem Grunde nicht für vertretbar, weil die Ausgestaltung der Vorbildung für den entsprechenden Nachwuchs nicht vor so grundsätzlichen Änderungen wie für den Nachwuchs des Volksschuldienstes steht. Außerdem können die Länder die Verschlechterungen der Besoldung und Versorgung beseitigen, die die Einführung der Reichsbesoldungsordnung für die Lehrer gebracht hat und die die Änderungen bis 1943 nicht ganz behoben haben. Endlich sollen die Länder ermächtigt werden, für einen Teil der Lehrkräfte aller Schularten und der fachlichen Schulaufsichtsbeamten angemessene Verbesserungen ihrer Besoldung herbeizuführen, um die schlechten Möglichkeiten der Beförderung gegenüber anderen vergleichbaren oder gleichzubewertenden Beamtengruppen auszugleichen. Damit will der Ausschuß die gebotene Notlösung in der Angleichung an die Gegebenheiten bei den Schulträgern erleichtern, ohne einer grundsätzlichen neuen Ordnung der Lehrerbesoldung vorzugreifen. Dagegen hat der Ausschuß mit weit überwiegender Mehrheit beschlossen, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Aufnahme der Stellen der Lehrer an den Berufs- und Gewerbeschulen in die Bundesbesoldungsordnung zu streichen. Die Lehrziele und die Anforderungen bei Lehrkräften der Berufs- und Gewerbeschulen, deren Träger die Länder oder die größeren Städte sind, weichen sehr stark voneinander ab. Die Anforderungen an die Berufsausbildung der Lehrkräfte sind überdies so sehr in der Entwicklung begriffen, daß eine einheitliche Bundesbesoldungsordnung zu den gleichen Schwierigkeiten wie die Reichsbesoldungsordnung von 1939 geführt hätte. Für den Beschluß des Ausschusses war aber die Sicherheit entscheidend, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingruppierung der Stellen der Lehrer an den Berufs- und Gewerbeschulen die dauernde Herabdrückung der Lehrziele, Lehrkräfte und Leistungen an den wertvollsten Schulen besonders des Landes Baden-Württemberg, aber auch der Städte in anderen Ländern bedeutet hätte. Diese hochstehenden Berufs- und Gewerbeschulen, deren Errichtung und Ausgestaltung zum Teil seit hundert Jahren im engen Zusammenhang mit der Entwicklung der Industrie und des Handels in bestimmten Wirtschaftsgebieten steht, konnte der Ausschuß dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Besoldung der Lehrkräfte nicht opfern. Der Ausschuß hat in Ausführung des Beschlusses des Bundestages vom 26. November 1952 geprüft, ob er ohne erhebliche Verzögerung seines Berichtes über den Gesetzentwurf hinausgehende, in ihn einzuarbeitende Vorschläge unterbreiten kann. Zu dieser Prüfung hat den ersten Anlaß der Antrag der Minderheit gegeben, den technischen Beamten Zulagen von 480,— bis 840,— DM zu gewähren. Zu diesem Antrag hat der Ausschuß die Vertreter der Bundesbahn und der Bundespost gehört. Sie haben erklärt, daß sie zwar Vorschläge für die Verbesserung einzelner Beamtengruppen haben, (Dr. Kleindinst) daß ihre Berücksichtigung jedoch das System der Besoldungsordnung beeinflussen und zu Folgen für andere Gruppen führen müßte, weshalb diese Vorschläge für die große Besoldungsreform vorgesehen sind. Außerdem sind bei der Bundesbahn und bei der Bundespost Verwaltungsstellen mit Technikern versehen. Die Berücksichtigung der Beamten im maschinen- und bautechnischen Dienst des Bundes hätte zu Erhebungen geführt, die die Erledigung der Aufgabe zweifellos verzögert haben würden. Noch weitere Erhebungen wären notwendig geworden, wenn wegen der mittelbaren Wirkung des Gesetzes auf die Länder und Gemeinden auch zur Beurteilung der finanziellen Folgen die zahlreichen und verschiedenen technischen Beamten in den Ländern und Gemeinden hätten berücksichtigt werden müssen. Infolgedessen konnte die Mehrheit dem Antrag der Minderheit nicht entsprechen. Eingaben lagen vor von den Archivbeamten, den Universitätsbibliothekaren, den Rechtspflegern. Da es sich hier um Länderbeamte handelt, wären weitgehende und eingehende Erhebungen notwendig geworden. Außerdem haben diese Eingaben Fragen aufgeworfen, die nicht in dieses Gesetz, sondern in die zu erwartende Besoldungsordnung gehören, und vor allem die grundsätzliche Frage, ob ein Besoldungsrahmengesetz diese Aufgaben zu lösen imstande ist. Infolgedessen hat sich der Ausschuß zur alsbaldigen Verabschiedung des eiligen Gesetzes auf den Rahmen des Gesetzentwurfes beschränken müssen. Zu Kapitel IV b: Wie bereits hervorgehoben, hat der Bund im laufenden Haushaltsjahr den Bundesbeamten zwei außerordentliche Zahlungen gewährt, und zwar im Juni 1952 ein der Einkommensteuer unterliegendes halbes Monatsgehalt und im Dezember eine nicht zu versteuernde Zuwendung von 30 v. H. und außerdem die vom Lande Nordrhein-Westfalen schon vorher beschlossene Dezember-Zuwendung von 30, 50 und 15 DM. Die zweite Maßnahme erfolgte auch deshalb, weil der Bundesbahn, der Bundespost und den -Gemeinden die Einkommensteuer aus diesen Zahlungen nicht zugeflossen wäre und sie deshalb die den Beamten verbleibenden Bezüge u n d die dem Bund und den Ländern zufließenden Einkommensteuerbeträge hätten aufbringen müssen. Für das neue Haushaltsjahr war eine im vorhinein klare Regelung der Besoldung notwendig. Deshalb hat der Ausschuß — wie bereits hervorgehoben — beschlossen, sie in diesen Gesetzentwurf einzuarbeiten. In den Beratungen sind zwei Gesichtspunkte hervorgetreten: Die Wiederholung ähnlicher einmaliger Zuwendungen an die Beamten oder die Erhöhung der laufenden Bezüge. Für die erste Form wurden Gründe wirtschaftspolitischen Charakters und finanzielle Rücksichten auf die Bundesbahn, die Bundespost, die "Länder, die Gemeinden und die kommunalen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe geltend gemacht, für die zweite Maßnahme die Angemessenheit laufender Erhöhungen für die Beamtenbesoldung. Der Ausschuß hat nach eingehenden Beratungen beschlossen, die Stammgrundgehälter vom 1. April 1953 an um zwanzig vom Hundert zu erhöhen. Der Haushaltsausschuß hat sich diesem Beschluß angeschlossen. Bonn, den 25. Februar 1953 Dr. Kleindinst Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 253. Sitzung Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer und Eichner gemäß 5 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen) Die unterzeichneten Abgeordneten haben gegen den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache Nr. 3955 betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers — gestimmt. Mit der Ablehnung dieses Antrags wollen sie zum Ausdruck bringen, daß sie das Verhalten des Bundeskanzlers in den angegriffenen vier Punkten billigen. Die Ausführungen des Fraktionsmitgliedes Dr. Reismann entsprechen insoweit nicht ihrer Auffassung. Dr. Decker, Dr. Besold, Freiherr von Aretin, Lampl, Wartner, Mayerhofer, Eichner.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Ich rufe auf zur zweiten Beratung § 1. — Keine Wortmeldungen. — § 2, —§ 2 a, — § 3, - Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Paragraphen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? - Gegen einige Enthaltungen angenommen.
    Ich schließe die zweite Beratung und rufe auf zur dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Ich komme zur Abstimmung: § 1, — § 2, —§ 2 a, — § 3, — Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! – Enthaltungen? — Das Gesetz ist bei einigen Enthaltungen angenommen.
    Auf Grund der zu Beginn der Verhandlungen getroffenen Vereinbarungen rufe ich auf den
    Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP: Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache Nr. 4156).
    Nach der Vereinbarung soll auf eine Aussprache verzichtet werden. Es ist Überweisung dieser Vorlage an die Ausschüsse für Arbeit und Beamten-


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    recht beantragt, wobei davon ausgegangen wird,
    daß ein gemeinsamer Unterausschuß gebildet wird.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Der Unterausschuß für das Personalvertretungsgesetz, jawohl!)

    — Das Haus ist einverstanden; dann ist so beschlossen.
    Dann rufe ich auf Punkt 9 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 4073 der Drucksachen).
    Ich rufe auf zur
    ersten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die erste Beratung ist geschlossen.
    Ich rufe auf zur
    zweiten Beratung:
    § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? Bei einigen Enthaltungen angenommen.

    (Abg. Renner: Wir haben dagegen gestimmt!)

    — Sie haben dagegen gestimmt; also gegen einige Nein-Stimmen angenommen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Ich eröffne die Einzelbesprechung: § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Sitz zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
    Ich rufe nunmehr auf Punkt 5 a und b der heutigen Tagesordnung:
    a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Saargebiet (Nr. 4084 der Drucksachen);
    b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Saarwahlen vom 30. November 1952 (Nr. 4038 der Drucksachen).

    (Abg. Mellies: Zur Geschäftsordnung!)

    Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Abgeordnete Mellies.


Rede von Wilhelm Mellies
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herrn! Es ist natürlich unmöglich, diese Anfrage zu beraten, wenn der Herr Bundeskanzler nicht zugegen ist. Ich weiß nicht, ob er schon im Hause ist oder ob er noch kommt. Jedenfalls bitte ich, Herr Präsident, zunächst einige andere Tagesordnungspunkte vorwegzunehmen, bis der Herr Bundeskanzler zugegen ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Haus ist damit einverstanden. Dann ist es wohl das Klügste, bis die Frage geklärt ist, wann der Herr Bundeskanzler kommt,

    (Abg. Dr. Krone: Er kommt sofort!)

    einige Angelegenheiten, die rasch erledigt werden können, aufzurufen.
    Das wäre zunächst Punkt 6 der gestrigen Tagesordnung:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf eines Teils des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söslingerstraße 96, an die Firma Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH. in Berlin SW 61, Mehringdamm 32-34 (Nr. 4069 der Drucksachen).
    Das Haus verzichtet auf Entgegennahme einer mündlichen Begründung und ist damit einverstanden, daß die Vorlage dem Haushaltsausschuß überwiesen wird?

    (Zustimmung.)

    — Dann ist die Überweisung an den Haushaltsausschuß beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 7 der gestrigen Tagesordnung: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße, ehem. Bauwerft der Kriegsmarine (Nr. 4070 der Drucksachen).
    Hier wird wohl in gleicher Weise verfahren werden können. Überweisung an den Haushaltsausschuß?

    (Zustimmung.)

    — Das Haus hat so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 10 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Schöne, Dr. Preusker und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes betreffend Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 4142 der Drucksachen).
    Ich rufe auf zur ersten Beratung dieses Gesetz-
    entwurfes. Wird auf Entgegennahme der Begründung verzichtet?

    (Zustimmung.)

    — Dann schließe ich, wenn keine Wortmeldung erfolgt, die erste Beratung.
    Ich rufe auf zur
    zweiten Beratung:
    § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. Wer für
    die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen angenommen. Ich schließe die zweite Beratung.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung
    § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen angenommen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen. Damit ist auch dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Dann noch Punkt 12 der gestrigen Tagesordnung: Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 770).


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Ich nehme an, daß hier eine besondere Begründung nicht erwartet wird. Wer für den interfraktionellen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen. Auch dieser Punkt der Tagesordnung ist damit erledigt.
    Der Herr Bundeskanzler ist eben gekommen. Ich rufe darum Punkt 5 der Tagesordnung von heute auf:
    a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Saargebiet (Nr. 4084 der Drucksachen);
    b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Saarwahlen vom 30. November 1952 (Nr. 4038 der Drucksachen).
    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage hat der Abgeordnete Mommer. Begründen Sie auch den Antrag?

    (Abg. Dr. Mommer: Ja!)

    — Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage und des Antrags hat der Abgeordnete Mommer.
    Dr. Mommer (SPD), Anfragender und Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns Sozialdemokraten ist in der Politik nichts geregelt, solange es nicht in Freiheit und Gerechtigkeit geregelt ist. Bis man das nicht auch von der Saarfrage sagen kann, werden wir sie hier immer wieder zur Sprache bringen. Wir werden Wächter und Mahner in dieser wichtigen nationalen und demokratischen Angelegenheit sein.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe rechts.)

    Die letzte Debatte haben wir hier vor den Landtagswahlen im Saargebiet gehabt. Damals haben die Bundesregierung und der Bundestag gegen diese Wahlen protestiert, weil sie ohne Gewährung der demokratischen Freiheiten für Presse, für Parteien, für die Abhaltung von Versammlungen, die Aufstellung von Kandidaten usw. stattfanden. Wir haben gesagt, daß wir das Resultat dieser Wahlen nicht anerkennen werden, daß wir den Landtag und die Regierung, die aus den Wahlen hervorgehen würden, nicht anerkennen könnten. Aber es ist eine interessante Tatsache, daß es die Diktatoren und die Polizeistaaten immer wieder fertigbringen, mit dem bloßen Wahlritus den Eindruck zu erwecken, als hätten echte freie Wahlen stattgefunden. Es ist nicht erstaunlich, daß sich die interessierten Separatisten, daß sich die französische Regierung und andere westliche politische Kräfte, die bei der Separation der Saar mitgewirkt haben, in dieser Frage demokratisch anspruchslos erwiesen haben, daß sie diese Wahlen als freie Wahlen dargestellt haben. Es ist aber sehr erstaunlich, daß sich weite Kreise der öffentlichen Meinung in Deutschland auch so verhalten haben, als hätten freie Wahlen, j a sogar ein Plebiszit nach allen guten Regeln demokratischer Staatskunst stattgefunden.
    Mit der Schwäche der Analyse des Ergebnisses jener Wahl ging immer die Schwäche in der politischen Haltung Hand in Hand. Man machte in Deutschland in Defätismus. Leider müssen wir sagen, daß auch der Herr Bundeskanzler zu den Defätisten gehörte. Und nicht nur Sozialdemokraten waren es, die behaupteten, daß ihm dieser politische Defätismus gelegen kam. Die Saar-Politik des Bundeskanzlers hat seit langem nicht zur Stärkung der deutschen Sache und der deutschen Position an der Saar, sondern zu ihrer Schwächung geführt.
    Aber wie in der sowjetischen Besatzungszone, so braucht auch an der Saar die deutsche Bevölkerung die Überzeugung, daß wir in der Bundesrepublik unseren Rechtsanspruch nicht aufgeben und daß wir von unserem Willen zur Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen von 1937 nicht ablassen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Man muß doch wissen, daß das Saargebiet erst verloren ist, wenn es von uns verloren gegeben wird. Die Bundesregierung scheint das nicht immer zu wissen; jedenfalls handelt sie nicht immer danach.

    (Abg. Dr. Krone: Keine Übertreibung, Herr Mommer!)

    Die Europa-Politik der Bundesregierung hat dazu geführt, das in der Saar-Frage nicht nur leise- getreten wird, sondern daß man sogar allen Boden unter den Füßen verloren hat.

    (Zurufe von der Mitte: Na, na!)

    Ein Beispiel: Sie haben alle die Jahresbilanz der Bundesregierung für das Jahr 1952 vor Augen gehabt, jenen Bericht, der uns allen zugestellt worden ist. Dort suchen Sie vergeblich das Wort Saar-Frage unter dem Kapitel Wiedervereinigung Deutschlands. Die Abschreibung der Saar ist bei der Bundesregierung so weit gediehen, daß Sie sie nur unter den Erinnerungsposten finden; Sie finden dort eine Überschrift, die lautet: „Einzelfragen": Saar, Ägypten, Israel. Das laßt doch für die Einstellung, die die Bundesregierung zu dem Saarproblem hat, das ein Problem der Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen von 1937 ist, tief blicken. Entsprechend hat man in der internationalen Diskussion nicht mehr mit der unverzichtbaren Forderung nach den demokratischen Freiheiten an der Saar und mit der staatsrechtlichen These argumentiert, daß es sich hierbei um ein Teilgebiet Deutschlands handelt, sondern die Argumentation ist dazu übergegangen, „europäisch" sein zu wollen und sich mit der Forderung zu begnügen, einen europäisch gerechten Anteil an Wirtschaft und Politik der Saar zu haben.
    Es ist sehr begreiflich, daß in Saarbrücken und Paris der Defätismus, der in der Bundesrepublik systematisch begünstigt worden ist, ausgenützt wurde. Offiziell hat man dort die Wahlen vom 30. November als einen großen Sieg gefeiert. Aber man war sich bewußt, daß man solcher „Siege" nicht viele vertragen könne. Schon in der Regierungserklärung der neuen Regierung hat Herr Johannes Hoffmann verschärfte Unterdrückungsmaßnahmen gegen alle oppositionellen Regungen angekündigt. Die Bundesregierung hat zu dieser Ankündigung geschwiegen, obschon sie Drohungen gegen jene Männer enthielt, die vor den Wahlen mit dem Bundeskanzler Unterhaltungen gepflogen haben. Die Durchführung hat nicht auf sich warten lassen. Man hat eine Reinigung des Verwaltungsapparats von allen „unzuverlässigen" Elementen und eine Reihe von Ausweisungen vorgenommen, die natürlich „Ausländer" betrafen. Diese „Ausländer" sind Deutsche aus der Bundesrepublik, die nicht über den Paß der „Saar-Nation" verfügen. Man hat eine deutsche Zeitung, die regelmäßig eine Saar-Seite brachte, verboten und ihren Korrespondenten ausgewiesen.
    Der Höhepunkt in den Unterdrückungsmaßnahmen ist schließlich mit dem Verbot der Bergarbeitergewerkschaft erreicht worden. Die halb-


    (Dr. Mommer)

    koloniale Ausbeutung des Saargebiets hat schon früh dazu geführt, daß gerade die Bergarbeiter gegen das Regime in Opposition gerieten. Mit Wildwest-Methoden hat man es vor den Wahlen verstanden, den Bergarbeiterverband lahmzulegen. Vor den eigenen Gerichten hat man in dieser Sache — dem Ausschlußverfahren gegen den Vorstand der IG Bergbau — eine schwere Schlappe erlitten. Nach dieser Schlappe hat man sich entschlossen, zum letzten Mittel, zu der polizeilichen Auflösung einer Gewerkschaft zu greifen.
    Ich kann hier keine Einzelheiten über diesen Vorfall bringen, dazu fehlt mir die Zeit. Aber ich empfehle allen, die sich mit den Polizeistaat-Europäern aus Saarbrücken und dem westlichen Grotewohl zusammensetzen wollen, um Europa zu bauen, einmal die Denkschriften zu lesen, die der Deutsche Gewerkschaftsbund und die SPD zu diesem Thema angefertigt haben. Es handelt sich um den einzigartigen Vorgang westlich des Eisernen Vorhangs, daß eine demokratische Gewerkschaftsorganisation unterdrückt wird. Es handelt sich gleichzeitig um den schwersten Schlag gegen die demokratische deutsche Opposition an der Saar. Schweizer Blätter haben von „Marokko-Methoden Frankreichs an der Saar" geschrieben.
    Unser Bundeskanzler hat zu diesem Vorgang geschwiegen. Im Bulletin der Bundesregierung haben wir vergeblich auch nur nach einer Notiz über diesen Vorfall gesucht. Wir haben nichts von einem Protestschritt weder bei der Hohen Kommission, noch etwa beim Europarat gehört. Der Verfall der Saarpolitik der Bundesregierung ist an folgendem zu ermessen. Als im Mai 1951 die kleine Demokratische Partei Saar verboten wurde, da hat das zu einer wirklichen nationalen Protestaktion in der Bundesrepublik geführt. Der Herr Bundeskanzler hat an dieser Stelle von der Empörung der Bundesregierung und des deutschen Volkes gesprochen. Er hat bei der Hohen Kommission Schritte unternommen, und er hat beim Europarat jene Beschwerde in die Wege geleitet, die bis heute noch nicht behandelt worden ist. Wir wären dankbar, wenn der Herr Bundeskanzler heute die Gelegenheit wahrnehmen würde, uns über den Stand dieser Aktion nähere Auskunft zu geben. Der Vergleich gerade mit dem Verbot der DPS und der Reaktion auf jenes Verbot zeigt uns, daß die Bundesregierung heute bereit zu sein scheint, die Freiheit der Menschen an der Saar, von Menschen, die sich zu ihrem Vaterland bekennen, für andere politische Ziele zu opfern.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    In dem Maße, wie die Bundesregierung den festen Boden demokratischer Grundsätze und völkerrechtlicher Grundsätze in der Saarfrage aufgab, hat die französische Regierung ihren Druck auf die Bundesregierung verstärkt mit der Absicht, die Bundesregierung zur Anerkennung der Abtrennung des Saargebiets in der europäischen Verniedlichung der Angelegenheit zu veranlassen. Was bei Minister Schuman schon angeklungen war, ist bei Außenminister Bidault, dem Vater der französischen Saarpolitik, zum Regierungsprogramm geworden. Allen bekannt ist die neue Koppelung, das Junktim: Anerkennung der Abtrennung der Saar in Form eines europäischen Status mit der Ratifikation der Verträge im Pariser Parlament. „Ohne Anerkennung der Verträge" – sagen René Mayer und Bidault – "keine Ratifikation der Verträge in Paris!" Diese hehre europäische Gemeinschaft soll offenbar damit beginnen, daß ein gewaltsam Amputierter eingangs seine freiwillige Zustimmung zu der Amputation gibt. Die Zustimmung dazu wäre in der Tat die Krönung der Bidaultschen Saarpolitik, die 1944/45 mit glatten Annexionsabsichten begonnen hat und die auch heute noch die politische Abtrennung von Deutschland und die wirtschaftliche und politische Beherrschung des Saargebiets durch Frankreich zum wesentlichen Inhalt hat.
    Daß eine solche Zumutung der Anerkennung überhaupt möglich ist, scheint uns ein ganz bezeichnendes Licht auf die Saar- und Europapolitik der Bundesregierung zu werfen. Der Bundeskanzler hat in Rom ohne Zweifel mit Bidault über diese Dinge gesprochen. Der Bundestag darf wohl erwarten, daß er heute über den wesentlichen Inhalt dieser Gespräche unterrichtet wird. Dabei sind auch sicher die Konventionen zur Sprache gekommen. Sie wurden im März 1950 abgeschlossen, und jetzt wird in Paris über ihre Revision verhandelt. Damals haben Bundesregierung und Bundestag einmütig gegen den Abschluß dieser Verträge protestiert. Sie haben protestiert gegen den Versuch Frankreichs, das Saargebiet, diesen Teil- der französischen Besatzungszone, zu einem selbständigen Staat zu machen, vollendete Tatsachen zu schaffen, um den Friedensvertrag vorwegzunehmen. Damals hat der Herr Bundeskanzler unterstrichen, daß Frankreich nur Treuhänder im Saargebiet ist. Er hat unterstrichen, daß die Saarregierung keine Rechte auf die Gruben, auf die Bahnen und andere Dinge hat und daß ein Vertrag zwischen jener abhängigen Regierung in Saarbrücken und der französischen Regierung jeder Rechtsgrundlage entbehre. Dieser .Grundtatbestand ist heute unverändert, und es sei die Frage erlaubt, ob der Herr Bundeskanzler in der Villa Madama seinem Partner diese Dinge ins Gedächtnis gerufen hat. Oder sollten vielleicht drei Jahre Praxis der Politik der vollendeten Tatsachen ein ausreichender Ersatz für fehlende Rechtsgrundlagen sein können? Beugt sich der Herr Bundeskanzler der Gewalt und schraubt er unsere Rechtsansprüche an das Saargebiet zurück auf den Anspruch auf ein gehöriges europäisches Maß der Beteiligung — wie die fünf anderen in der kleineuropäischen Gemeinschaft — an den Dingen an der Saar?
    Wir sind auch sehr beunruhigt über Pressemeldungen, die von Verbindungen des Bundeskanzlers mit der Saarbrücker Verwaltung zu berichten wissen. Es werden auch Namen genannt, und einer sei auch hier genannt. Professor Süsterhenn, früher Justizminister in Rheinland-Pfalz, soll der Mittelsmann sein.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Professor?)

    — Auch Professor. — Höchste Beamte in Saarbrücken haben sich gegenüber Vertretern der deutschen Opposition gerühmt, daß sie über bessere Verbindungen nach Bonn verfügten als die deutsche Opposition. Diese Verbindung könnte die wachsende Frechheit des Saarbrücker Regimes zusätzlich erklären. Sie könnte auch erklären, warum der Herr Bundeskanzler zu so wichtigen Ereignissen wie dem Verbot des Bergarbeiterverbandes geschwiegen hat und warum er auch auf französische Vorstöße in der Saarfrage seit dem Ende des vorigen Jahres kaum reagiert hat. Wir möchten Auskunft darüber haben, ob solche Verbindungen bestehen, und wir möchten wissen, welchen politischen Zwecken sie dienen sollen.


    (Dr. Mommer)

    Die Integrationspolitik der Bundesregierung ist auf Kosten unseres Strebens nach Wiederherstellung der deutschen Einheit in Ost und West geführt worden.

    (Abg. Dr. Gerstenmaier: Ist ja gar nicht wahr!)

    Im Westen, an der Saar, liegt es besonders klar zutage, daß diese Politik zum Verzicht auf elementare demokratische Freiheitsrechte für eine Million Deutsche und zur Preisgabe unbestritten deutschen Gebiets drängt. Aber uns geht es um die Sache. Wir würden uns freuen, wenn die Antworten des Herrn Bundeskanzlers auf unsere Fragen solcher Art wären, daß wir unsere schlimmsten Befürchtungen als unnötig empfinden könnten.

    (Beifall bei der SPD.)