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    Deutscher Bundestag - 251. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1953 12021 251 Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12023B Nächste Fragestunde, - Sperrfrist für eingehende Fragen 12023B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) (Nrn. 2872, 3902 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) (Nr. 4080 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 756, 759, 760, 762, 763, 765 bis 769, 773) . . . . 12023C Fortsetzung der Beratung des Dritten Abschnitts (§§ 38 bis 80) des Bundesvertriebenengesetzes (Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge): Dr. Frey (CDU) 12023D Kriedemann (SPD) 12024D, 12040B, 12041B Struve (CDU) 12025D, 12028D, 12030B, 12032C, 12035C, 12040C, 12049A, 12050C Ehren (CDU) 12026B Dr. Horlacher (CSU) . . . . 12027A, 12036A Dr. Kather (CDU) 12028A, 12034D, 12035D, 12038D, 12043A, 12046C, 12050D Lampl (FU) 12029A, 12030A, 12034A, 12042D Merten (SPD) . . . . . . 12029B, 12030D, 12036A, 12039B, 12040D, 12052A Kohl (Stuttgart) (KPD) 12029C, 12033B, 12055D Dannemann (FDP) . . . . 12031C, 12036C, 12040A, 12046A, 12051B Loritz (Fraktionslos) 12031C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12033D Kunze (CDU) 12034A Tobaben (DP) . . 12035B, 12039D, 12042C Frühwald (FDP) : zur Abstimmung 12036D zur Sache 12043B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 12038C, 12042D Trischler (FDP) 12047C Dr. Decker (FU) 12052D Dr. Mücke (SPD) 12053C, 12054A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . 12053D, 12055A Kuntscher (CDU) 12054B Dr. Keller (Fraktionslos) 12054B Jaffé (DP) 12054D Abstimmungen . . . 12036C, D, 12045D, 12050B, 12052C, 12053C, 12055B, 12056A Namentliche Abstimmung 12043A, 12045D, 12078 Vierter, Fünfter und Sechster Abschnitt (§§ 81 bis 98) 12056B Siebenter Abschnitt (§§ 99 bis 107) (Übergangs- und Schlußbestimmungen) . . 12056B Präambel, Einleitung und Überschrift 12056C Dritte Beratung vertagt 12056D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Frey, Merten, Frühwald u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (Nr. 4022 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 4087 der Drucksachen) 12056D Revenstorff (FDP), Berichterstatter 12056D Frau Dr. Probst (CDU) 12057C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 12058A Dr. Frey (CDU) 12058A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 12058B Dr. Kather (CDU) 12058D Dannemann (FDP) 12058D Abstimmungen . . . . 12057C, 12058B, 12059A Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 3806 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3910 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 725) 12059B Seuffert (SPD): als Berichterstatter 12059B als Abgeordneter 12063D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 12059C, 12060B Mellies (SPD) 12060A Dr. Kather (CDU) 12060C, 12062D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12060C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 12061A Dr. Reismann (FU) 12061A, 12062A, 12063A Dr. Gülich (SPD) 12061C Dr. Bertram (Soest) (FU) 12061D Dr. Wellhausen (FDP) 12062B Neuburger (CDU) 12064A, D Huth (CDU) 12064B Abstimmungen 12064B Dritte Beratung vertagt 12064D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" (Nrn. 3915, 1112 der Drucksachen) 12064D Dr. Kather (CDU), Berichterstatter 12064D Beschlußfassung 12065B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 und das Zusatzprotokoll zur Vierten Zusatzvereinbarung zum Allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 (Nr. 3843 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 4051 der Drucksachen) 12065B Willenberg (FU), Berichterstatter 12065C Beschlußfassung 12065D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 754) . . . 12065D Beschlußfassung 12065D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz (Nr. 3897 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler über das Bundesverfassungsgericht (Nr. 3974 der Drucksachen) . . 12065D, 12069C Dr. Wellhausen (FDP) 12069C Mellies (SPD) 12069D Strauß (CSU) 12070A Beratung abgesetzt 12070C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen zur Unterbringung von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) (Nr. 4095 der Drucksachen) 12066A Überweisung an die Ausschüsse für gesamtdeutsche Fragen und für innere Verwaltung 12066A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Förderung des Kapitalmarkts (Nr. 4056 der Drucksachen) 12066A Dr. Wellhausen (FDP) 12066B Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit 12066B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 4004 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 4060 der Drucksachen) 12066B Dr. Königswarter (SPD) (schriftlicher Bericht) 12082 Seuffert (SPD) . . 12066C, 12068B, 12069A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 12066D Harig (KPD) 12067A Dr. Wellhausen (FDP) 12068B Abstimmungen 12068C, 12069B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 19. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Nr. 3982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 4075 der Drucksachen) . . . 12070D Hoogen (CDU), Berichterstatter . 12070D Beschlußfassung 12071C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Architektenberufes (Nr. 4044 der Drucksachen) . . 12071D Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Rechtsausschuß 12071D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißstände bei Großbaustellen (Nr. 4037 der Drucksachen) 12071D Berlin (SPD), Antragsteller . 12071D, 12075B Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 12073A Niebergall (KPD) 12073C Pfender (CDU) 12074B Günther (CDU) 12075A Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12075D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der §§ 2 und 4 des Handelsgesetzbuchs (Nr. 1868 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 4047 [neu] der Druckachen) . . . 120'75D Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter 12075D Beschlußfassung 12077B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Welke gem. Schreiben des Bundes- ministers der Justiz vom 5. Juli 1952 (Nr. 4053 der Drucksachen) . 12077B Muckermann (CDU), Berichterstatter 120'77C Beschlußfassung 12077D Nächste Sitzung 12077D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der FU auf Streichung des § 57 des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Ausschußfassung (Nr. 4080 der Druck-. sachen) 12078 Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nrn. 4004, 4060 der Drucksachen) . . 12082 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über den handschriftlichen Antrag der Fraktion der FU auf Streichung des § 57 des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Fassung der Ausschußbeschlüsse (Nr. 4080 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Albers entschuld. Arndgen Ja Dr. Bartram (SchleswigHolstein) Ja Bauereisen Ja Bauknecht Ja Dr. Baur (Württemberg) krank Bausch enthalten Becker (Pirmasens). . Ja Blank (Dortmund) .. . — Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano beurlaubt Brese Ja Frau Dr. Brökelschen • .. Nein Dr. Brönner Ja Brookmann Ja Dr. Bucerius Nein Frau Dietz Ja Donhauser — Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja Dr. Edert Ja Dr. Ehlers Ja Ehren Nein Eplée Nein Dr. Erhard Etzenbach Ja Even krank Feldmann Ja Dr. Fink Ja Dr. Frey Ja Fuchs Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg entschuld. Fürst Fugger von Glött . krank Funk Ja Gengler krank Gerns . Ja Dr. Gerstenmaier entschuld. Gibbert krank Giencke Ja Dr. Glasmeyer Ja Glüsing Ja Gockeln entschuld. Dr. Götz Nein Frau Dr. Gröwel Ja Günther Ja Hagge Ja Dr. Handschumacher . . Ja Frau Heiler Ja Heix — Name Abstimmung Dr. Henle Nein Hilbert Ja Höfler Nein Hohl J a Hoogen Ja Hoppe Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Huth Ja Dr. Jaeger (Bayern) .. Ja Junglas Ja Kahn Ja Kaiser Nein Karpf Nein Dr. Kather Nein Kemmer Ja Kemper entschuld. Kern Ja Kiesinger Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kopf entschuld. Kühling Ja Kuntscher Nein Kunze Ja Dr. Laforet Ja Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Leibfried Ja Lenz Ja Leonhard Ja Lücke Ja Majonica Ja Massoth Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . entschuld. Mehs Ja Mensing Ja Morgenthaler krank Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. Müller (Bonn). . Ja Müller-Hermann Nein Naegel Ja Neber Ja Nellen Nein Neuburger Nein Nickl krank Frau Niggemeyer Ja Dr. Niklas Ja Dr. Oesterle entschuld. Oetzel Ja Dr. Orth entschuld. Pelster entschuld. Name Abstimmung Brünen ... Nein Cramer . Nein Dannebom Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Eichler Nein Ekstrand Nein Erler. . Nein Faller Nein Franke Nein Freidhof krank Freitag krank Geritzmann Nein Gleisner Nein Görlinger Nein Graf Nein Dr. Greve krank Dr. Gülich Nein Happe Nein Heiland Nein Hennig Nein Henßler krank Herrmann Nein Hoecker entschuld. Höhne krank Frau Dr. Hubert Nein Imig Nein Jacobi Nein Jacobs Nein Jahn Nein Kalbfell entschuld. Kalbitzer Nein Frau Keilhack. Nein Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule Nein Dr. Koch Nein Frau Korspeter . entschuld. Frau Krahnstöver Nein Dr. Kreyssig Nein Kriedemann Nein Kurlbaum Nein Lange Nein Lausen entschuld. Frau Lockmann Nein Ludwig Nein Dr. Luetkens . Nein Maier (Freiburg) Nein Marx Nein Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Mertins krank Meyer (Hagen) Nein Meyer (Bremen) . Nein Frau Meyer-Laule . Nein Mißmahl krank Dr. Mommer Nein Moosdorf Nein Dr. Mücke Nein Müller (Hessen) . Nein Müller (Worms) . entschuld. Frau Nadig Nein Dr. Nölting Nein Nowack (Harburg) Nein Odenthal Nein Name Abstimmung Pfender Nein Dr. Pferdmenges Ja Frau Dr. Probst . Ja Dr. Pünder Ja Raestrup Ja Rahn Ja Frau Dr. Rehling . . Ja Frau Rösch Ja Rümmele Ja Sabel . Ja Schäffer Ja Scharnberg Ja Dr. Schatz Ja Schill Ja Schmitt (Mainz) Ja Schmitz Ja Schmücker Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) ja Schüttler Ja Schütz Nein Schuler Ja Schulze-Pellengahr .. Ja Dr. Semler — Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Solleder krank Spies Ja Graf von Spreti . . enthalten Stauch Ja Frau Dr. Steinbiß . krank Storch Ja Strauß enthalten Struve Ja Stücklen Ja Dr. Vogel krank Wacker Ja Wackerzapp ... Nein Dr. Wahl Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Dr. Weber (Koblenz) Ja Dr. Weiß Ja Winkelheide Ja Wittmann Nein Dr. Wuermeling . . Nein SPD Frau Albertz . Nein Frau Albrecht . Nein Altmaier Nein Frau Ansorge Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade Nein Dr. Bärsch Nein Baur (Augsburg) . .. Nein Bazille . Nein Behrisch .. . Nein Bergmann Nein Dr. Bergstraeßer . . Nein Berlin Nein Bettgenhäuser. Nein Bielig Nein Birkelbach Nein Blachstein Nein Dr. Bleiß Nein Böhm entschuld. Dr. Brill .. .. Nein Bromme ... krank Name Abstimmung Ohlig Nein Ollenhauer entschuld. Paul (Württemberg) . . Nein Peters Nein Pohle Nein Dr. Preller Nein Priebe Nein Reitzner Nein Richter (Frankfurt. Nein Ritzel Nein Ruhnke Nein Runge Nein Sander Nein Sassnick Nein Frau Schanzenbach. . Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Dr. Schöne Nein Schoettle Nein Segitz Nein Seuffert Nein Stech Nein Steinhörster Nein Stierle Nein Striebeck Nein Frau Strobel Nein Temmen Nein Tenhagen Nein Troppenz Nein Dr. Veit Nein Wagner krank Wehner Nein Wehr Nein Weinhold Nein Welke Nein Weltner Nein Dr. Wenzel Nein Winter Nein Wönner Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth Ja Dr. Becker (Hersfeld) . entschuld. Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Blücher — Dannemann Ja Dr. Dehler Nein Dirscherl krank Eberhard Ja Euler entschuld. Fassbender Ja Dr. Friedrich Nein Frühwald Ja Funcke Ja Gaul Ja Dr. von Golitschek. Nein Grundmann Nein Dr. Hammer Ja Dr. Hasemann enthalten Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Dr. Hoffmann (Schönau) Ja Frau Hütter — Frau Dr. Ilk Nein Jaeger (Essen) Nein Juncker Ja Dr. Kneipp Ja Name Abstimmung Kühn Nein Dr. Leuze Ja Dr. Luchtenberg Ja Margulies krank Mauk Ja Dr. Mende Nein Dr. Miessner Ja Neumayer Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Onnen Ja Dr. Pfleiderer Nein Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher Ja Rath Ja Revenstorff Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schneider Ja Stahl Ja Stegner Ja Dr. Trischler Nein d e Vries Nein Dr. Wellhausen Ja Wirths Ja DP Ahrens Ja Eickhoff Ja Ewers Ja Farke Ja Dr. Fricke Ja Hellwege Ja Jaffé Ja Frau Kalinke Ja Kuhlemann Ja Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz beurlaubt Dr. Mühlenfeld Ja Schuster Ja Dr. Seebohm — Tobaben Ja Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Zawadil Nein FU Freiherr von Aretin . . Ja Dr. Bertram (Soest) .. Ja Dr. Besold Ja Clausen Ja Dr. Decker Ja Determann Ja Eichner .. Ja Hoffmann (Lindlar) . Ja Lampl Ja Maerkl. • Ja Mayerhofer — Dr. Meitinger Ja Pannenbecker entschuld. Parzinger Ja Dr. Reismann Ja Ribbeheger Ja Volkholz Ja Wartner Ja Willenberg Ja Name Abstimmung KPD Agatz Nein Fisch Nein Gundelach Nein Harig Nein Kohl (Stuttgart) Nein Müller (Frankfurt). . entschuld. Niebergall Nein Niebes Nein Paul (Düsseldorf) Nein Reimann entschuld. Renner Nein Rische Nein Frau Strohbach Nein Frau Thiele entschuld. Fraktionslos Frau Arnold Nein Aumer krank Bahlburg Ja Name Abstimmung Frau Bieganowski . Ja Bodensteiner Nein Dr. Etzel (Bamberg) Nein Freudenberg Ja Fröhlich Nein Frommhold Nein Goetzendorff Nein Hedler Frau Jaeger (Hannover) Ja Dr. Keller Nein Langer — Loritz Nein Müller (Hannover) .. — Dr. Ott Nein Reindl Ja Schmidt (Bayern) . Ja von Thadden Nein Tichi krank Wallner Ja Frau Wessel Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 340 Davon: Ja 166 Nein .. 170 Stimmenthaltung . . 4 Zusammen wie oben. . 340 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . Ja Dr. Krone Ja Lemmer Nein Frau Dr. Maxsein .. enthalten Dr. Tillmanns Nein SPD Brandt Nein Dr. Koenigswarter. Nein Löbe Nein Neubauer Nein Name Abstimmung Neumann Nein Dr. Schellenberg . . Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Schröter (Berlin). . Nein Frau Wolff entschuld. FDP Dr. Henn entschuld. Hübner — Frau Dr. Mulert. . Ja Dr. Reif Ja Dr. Wilt krank Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen. . 15 Davon: Ja. .. 4 Nein. . 10 Stimmenthaltung . 1 Zusammen wie oben 15 Anlage zum Stenographischen Bericht der 251. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nrn. 4004, 4060 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Königswarter Der Finanzausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner 179. Sitzung am 4. Februar 1953 gemeinsam mit dem Berlin-Ausschuß beraten. Es handelt sich um eine Verlängerung des bisherigen Gesetzes, und es erschien nicht angebracht, wesentliche Änderungen vorzunehmen. Das bisherige Gesetz wird damit bis zum 31. Dezember 1954 erstreckt entgegen dem Regierungsentwurf, der eine Erstreckung bis zum 31. Dezember 1955 vorsah, in Übereinstimmung mit der inzwischen festgesetzten Frist im Artikel 107 GG. Der im Regierungsentwurf vorgesehene Wegfall der Zusatzmarke für Postsendungen wurde in Übereinstimmung mit dem Bundesratsbeschluß und dem nachträglichen Beitritt der Regierung zu diesem Beschluß nicht gebilligt mit Rücksicht auf die Finanzlage des Bundes, obwohl die Meinungen über die psychologische Wirkung dieser Maßnahme im Ausschuß geteilt waren. Gebilligt wurde auch die Einbeziehung Berlins in das Gesetz an Stelle der bisher gesondert in Berlin erhobenen Notopferabgabe. Die Formulierung der Einbeziehung wurde in Übereinstimmung mit der neuerdings üblichen gesetzlichen Praxis gebracht. Bonn, den 4. Februar 1953 Dr. Königswarter Berichterstatter
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    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die Diskussion über den § 61 hat zum Teil sehr weitläufige Formen angenommen. Ich glaube, es wäre sehr gut, wenn auf den Unterschied in der Beschlußfassung verwiesen würde, wie sie der Ausschußfassung des Vertriebenenausschusses zugrunde liegt, der, wie ich bemerken darf, die einstimmige Beschlußfassung des Ernährungsausschusses gegenübersteht.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Das ist leider bislang verschwiegen worden,

    (Abg. Reitzner: Kein Argument!)

    und ich glaube, wenn man diese Tatsache voranstellt, dann darf man unterstellen, daß der eine Ausschuß vom Fachlichen her gesehen zu einer einmütigen Auffassung gekommen ist, während in einem anderen Ausschuß meinetwegen aus anderen Gründen auch ein anderes Ergebnis zustande kam.
    Wenn weiter gesagt werden muß, daß im Ernährungsausschuß vor dem Kompromiß, der heute als Änderungsvorschlag vorliegt, eine Mehrheit für die Streichung dieses Paragraphen gefunden war, so zeigt das dem Hohen Haus, daß sehr gründlich an diesem Problem gearbeitet worden ist. Der Herr Berichterstatter ist auf diese Dinge eingegangen und hat sie auch in einem Umfang erörtert, daß ich darauf verzichten kann, noch einmal darüber zu sprechen, weil es eine Wiederholung wäre. Aber der erste große Unterschied ist eben der, daß man in § 61 neben die freiwillige Abgabe jetzt auf einmal den Zwang setzt. Herr Kollege Kather, ich gebe gerne zu, daß in der Hitze des Gefechts vielleicht vorhin schon einmal eine kleine persönliche Note hineinkam; das war von mir nicht böse gemeint. Aber sachlich muß ich leider wieder Ihren Ausführungen widersprechen. Sie berufen sich darauf, daß drei Jahre nichts passiert ist und daß nun endlich etwas passieren muß, und Sie nannten in diesem Zusammenhang 20 000 Heimatvertriebene. Ich habe es in dieser Beziehung sehr bedauert, daß gerade die Sprecher des BHE, die Minister Kraft und auch Asbach, die Umsiedlung als etwas Zweitrangiges hinstellten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Schleswig-Holstein — Herr Präsident, ich bitte zu entschuldigen, daß ich hier wieder auf Beispiele eines Landes verweisen muß — sind auf Grund dieses Gesetzes 7 334 Heimatvertriebene in die Landwirtschaft eingegliedert worden. Herr Kollege Schütz, Ihr Zwischenruf mag also auf einzelne Stellungnahmen passen, die wir genau so von unserer Seite scharf und deutlich vertreten wollen, wie wir Ihnen dasselbe Recht zugestehen. An diesen Tatsachen ist nicht vorbeizugehen, und, Herr Kollege Schütz, wenn in anderen Ländern im Verhältnis zu diesen Zahlen wenig oder nichts passiert ist, dann liegt das vielleicht mit daran, daß das ganze Vertriebenenproblem dort bislang keine so große Rolle gespielt hat. Ich bin der Auffassung, daß darauf in puncto Umsiedlung viel zu wenig geachtet wird. Die Möglichkeiten der Eingliederung in die Wirtschaft werden im Bundesgebiet auf dem ganzen Sektor Landwirtschaft viel zu wenig beachtet. Wir erleben es doch bis auf den heutigen Tag, daß in den sogenannten Flüchtlingsländern immer nur Kommissionen kommen, um zu prüfen, ob Arbeiter da sind, heute für den Bergbau, morgen für die Textilindustrie und übermorgen für andere Berufe. Ich meine, daß hier ein Ausgleich in der Landwirtschaft gefunden werden muß.
    Herr Kollege Dr. Kather, zu dieser Zahl 7300 ein
    weiteres Wort. Schleswig-Holstein liegt strukturmäßig ohne Zweifel über dem Durchschnitt, weil wir größere Betriebe haben. Die gestrige Debatte hat schon gezeigt, daß in den Gegenden mit kleinbäuerlichen Betrieben, wo man ein paar Hektar hat, über den Weg der Neusiedlung nie etwas zu machen ist, sondern nur über den Weg der Pachtsiedlung, der auslaufenden Höfe oder der wüsten Höfe. Wenn Sie diesen Zahlen nachgehen, dann müssen Sie zugrunde legen, daß Schleswig-Holstein etwa ein Zehntel der Fläche ausmacht. Wenn es also möglich gewesen wäre, in den zurückliegenden Jahren gut 70 000 einzugliedern, dann wäre schon die doppelte Anzahl derer untergebracht, die heute tatsächlich untergebracht sind.
    Ich glaube, man muß auch ganz klar zum Ausdruck bringen, daß hier viele Faktoren zusammenwirken müssen, wenn ein Erfolg dauernd und in dem nur irgend möglichen Umfang sichergestellt werden soll. Ich glaube, für alle jene Freunde, die hinter unseren Anträgen stehen, sagen zu können — immerhin haben die Abstimmungen gezeigt, daß das Haus in dieser Beziehung etwa zur Hälfte zu diesen Dingen steht —, es darf nicht verkannt werden, daß das bisherige gute Verhältnis zwischen Heimatvertriebenen und Einheimischen im Zusammenleben auch nicht durch eine zweitägige Debatte gestört werden kann, die — wenn in einzelnen Phasen meinetwegen auch mit Leidenschaft geführt — mit der nötigen Gründlichkeit geführt werden muß, weil es hier um die Rechtsverhältnisse beider Teile geht; und die zu wahren und gerecht aufeinander abzustimmen, das ist und muß der Grund unserer Auseinandersetzungen bleiben.
    Ich bin also nicht der Meinung, Herr Kollege Dr. Kather, daß wir nach acht Jahren nur von einem Anfang reden können, sondern wir müssen von einer Fortsetzung der auf einzelnen Gebieten erfolgreich und erfreulich geleisteten Vorarbeit sprechen.
    Herr Kollege Dr. Trischler, Sie sprachen von Eigentümern, die dazu noch Pachten haben. In einem anderen Zusammenhang habe ich darauf hin-


    (Struve)

    gewiesen, daß das bei über 1 Million Betrieben im Bundesgebiet zutrifft. Bei der Landwirtschaft ist es nun leider nicht so wie in irgendeinem Betrieb, wo man anfängt, ein Stück arbeitet, dann Arbeiter entlassen kann und dann die Sache fortsetzt. In der Landwirtschaft ist es anders. Jeder Betrieb ist dort — wie der Kollege Dannemann sehr deutlich herausgestellt hat — eine Einheit für sich. Wenn Sie nicht das richtige Verhältnis von Grünland und Ackerland und wenn Sie dann innerhalb des Ackerlandes auf den kargen Böden nicht das richtige Verhältnis haben, dann nützen Ihnen 2, 3 und 5 ha gar nichts. Denn, wenn wir die Leute ansiedeln -davon müssen wir ausgehen —, dann müssen es zufriedene Siedler sein, dann müssen die Leute auch merken, daß sie vorankommen. Wenn die Leute nur so hingesetzt werden, daß sie vor Kummer nicht in den Schlaf kommen, ist das keine Siedlung. Nach unserem Dafürhalten werden nicht nur, wie das der Kollege Frühwald schon herausgestellt hat, vielfältige und unnötige Auseinandersetzungen entstehen, sondern es wird dabei auch bei Nicht -Einhaltung des Rechtsweges praktisch nichts herauskommen. Die guten und erfolgreichen Ansätze in den Dörfern und in ganzen Ländern werden wieder in Frage gestellt. Das Vertriebenengesetz, das ich nach seinem Hauptziel eigentlich Gesetz über Eingliederungsmöglichkeiten in die Landwirtschaft heißen möchte, wird nur dann Bestand haben, wenn der Grundsatz der Freiwilligkeit in allen Fragen verankert wird.

    (Zuruf von der SPD: Dann müssen Sie warten bis zum Sankt -Nimmerleins -Tag!)

    — Wenn von der zwangsweisen Inanspruchnahme von Land geredet wird, kommen, wie ich merke. auch wieder Zwischenrufe von der Linken! Meine sehr verehrten Damen und Herren, sie ist nicht zu vertreten und auch mit Ihrem seitherigen Standpunkt, den Sie gegenüber dem Pächterstand eingenommen haben, nicht zu vereinbaren.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Es geht bei der zwangsweisen Inanspruchnahme darum, ob Sie dem einen Pächter etwas wegnehmen, um es dem andern zu geben. Diese Auseinandersetzung wird sich nicht in Gegenden mit großen Gütern, sondern in den Bauerndörfern, in den am dichtesten besiedelten Gegenden abspielen, wo Gott sei Dank jeder Quadratmeter Land richtig genutzt wird. Wenn wir Eingriffe ins Pachtrecht vornehmen wollen, dürfen wir sie nicht in dem Vertriebenengesetz verankern, sondern müssen sie in das Landpachtgesetz aufnehmen. Das haben wir im vergangenen Jahr erörtert.
    Ich darf das Hohe Haus bitten, aus diesen Gründen unserem Änderungsantrag zuzustimmen und von jeglicher zwangsweisen Inanspruchnahme von Land abzurücken. Wenn in dieser Hinsicht etwas geschehen soll, muß es in dem eigens dafür geschaffenen Landpachtgesetz angestrebt werden.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer für die Annahme des Änderungsantrags Umdruck Nr. 763 Ziffer 11 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

(Zurufe von der Mitte.)

Wer für die Annahme des § 61 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —
Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. § 61 ist in der Ausschußfassung angenommen.
§ 62. Auch hierzu ist ein Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 763 unter Ziffer 12 angekündigt. Wer begründet den Änderungsantrag, Herr Abgeordneter Müller? — Niemand? — Soll ohne Begründung abgestimmt werden?

(Abg. Dr. Dr. Müller Wortmeldungen — liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Wer für den Änderungsantrag Umdruck Nr. 763 Ziffer 12 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. Wer für die §§ 62, — 63, — 64 — in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen. Zu § 65 ist auf Umdruck Nr. 763 unter Ziffer 13 ein Änderungsantrag angekündigt. Wird er begründet? — Das Wort hat der Abgeordnete Struve. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu § 65 haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Vorweg ist zu sagen, daß im § 3 Abs. 1 Satz 2 des Reichssiedlungsgesetzes die sogenannte Kultureinrede fällt, d. h., daß hierbei Ödländereien, darüber hinaus vor allen Dingen bei Ländereien, die unter § 40 fallen, die Enteignung ohne Einspruchsmöglichkeit erfolgen kann. Nach früherem Recht war es möglich, diese Enteignung aufzuhalten, wenn der Besitzer sich verpflichtete, in einer von ihm innezuhaltenden Frist das Land zu kultivieren. Mit Rücksicht darauf, daß über die Kultivierung von Moorund Ödland große Möglichkeiten bestehen, selbständige Existenzen zu schaffen, sind im Ernährungsausschuß die Besprechungen erfolgreich verlaufen, und wir haben unter gewissen Einschränkungen hier dieser Tatsache Rechnung getragen. Diese Einschränkung ist aber sehr spärlich. In dem ersten Fall soll nach unserem Vorschlag der Einheimische, der Ödland besitzt und bislang nicht die Gelder zur Verfügung gestellt bekam, die jetzt in diesem Gesetz verankert sind, die Möglichkeit haben, seinen Besitz bis zur Familienwirtschaft aufzustocken, d. h. bis zu derselben Größe, wie sie zugunsten der Vertriebenen ausgelegt wird. Diese Größe wird im Emsland mit etwa 20 ha beziffert. Nach dem zweiten Absatz — also nach Absatz 3 in der Fassung des Änderungsantrags Umdruck Nr. 763 Ziffer 13 — schlagen wir vor, daß diejenigen Bauern, die über große Flächen verfügen und bei denen es sich um kinderreiche Familien handelt, darüber hinaus das Recht haben, auch für einen zweiten Sohn eine Existenz zu gründen. Wir sind der Auffassung, daß diese unsere Vorschläge eigentlich sehr bescheidene Forderungen von seiten derjenigen sind, die ihr Eigentum aufgeben sollen; wir bitten deshalb das Hohe Haus um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kather. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, auch diesen Änderungsantrag abzulehnen. Ich möchte an den Eingang meiner Ausführungen die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der gemeinnützigen ländlichen Siedlungsträger stellen, die auch für die Herren von der Landwirtschaft von einer erheblichen Bedeutung sein muß, weil u. a. Herr Minister a. D. und Generalanwalt des Raiffeisenverbandes, Lübke, dabei mitgewirkt hat. Hier heißt es: Entgegen anderen Bestrebungen muß die Aufhebung der Kultivierungseinrede unter allen Umständen erfolgen. Seit Jahrzehnten ist an dieser Kultivierungseinrede die große nationale Aufgabe der Gewinnung neuen Kulturlandes für die Ernährung und für die Seßhaftmachung von Landbedürftigen gescheitert. Meine Damen und Herren, das ist also die Stellungnahme eines doch gewiß unverdächtigen Gremiums. Nun ist also, wie Sie wissen, der Wunsch an uns herangetragen worden, daß der Landabgeber das Recht erhält — wenn er nicht die Größe einer Familienwirtschaft hat oder einer Ackernahrung, wie wir es genannt haben —, bei dieser Gelegenheit eine Aufstockung vorzunehmen. Wir haben diesen Wunsch als berechtigt anerkannt und in unsere Fassung eingebaut. Wir haben allerdings das Verfahren anders gestaltet; als es in dem jetzigen Änderungsantrag vorgesehen ist, weil es ja Flächen gibt, bei denen die Kultivierung im ganzen vorgenommen werden muß. Wir haben uns nach dem Verfahren gerichtet, das auch hier von diesem Gremium vorgeschlagen ist, nämlich daß das notwendige Land dann in kultiviertem Zustand an den Abgeber zurückgegeben wird. Was uns trennt und wozu wir nicht ja sagen können, das ist die Forderung, daß nun außer der Aufstockung des eigenen Hofes auch noch eine zweite Fläche in Größe einer Familienwirtschaft für den zweiten Sohn gegeben wird. Unsere Sachverständigen haben uns gesagt, daß in wesentlichen Gebieten der Bundesrepublik die Besitzverteilung des in Betracht kommenden Landes so ist, daß durch diese Bestimmung die Sache für uns wesentlich uninteressant und unergiebig gemacht werden würde. Ich glaube, man muß sich bei diesen Dingen ständig wiederholen: Wenn Sie sich auf der einen Seite überlegen, daß bei den Vertriebenen der Bauer nichts hat, der erste Sohn nichts hat und der zweite Sohn nichts hat, dann ist es wohl nicht ungerechtfertigt, wenn wir sagen: Aufstockung — Ja! Aber noch eine volle Ackernahrung oder die Fläche für eine Familienwirtschaft für den zweiten Sohn, das ist der Notlage, vor der wir stehen. nicht angemessen. Deshalb, meine Damen und Herren, muß ich Sie bitten, auch diesen Änderungsantrag abzulehnen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dannemann. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 65 beschäftigt sich, wie Sie eben gehört haben, mit dem Begriff der sogenannten Kultivierungseinrede. Bislang war es so, daß, wenn ein Landbesitzer irgendwo eine Fläche Ödland hatte und z. B. geltend machte, daß er einen minderjährigen Sohn oder Neffen hatte und im Laufe von Jahren eines guten Tages für ihn das Land in Kultur bringen wollte, er nach dieser sogenannten Kultivierungseinrede das Land behalten konnte. Ich habe volles Verständnis dafür, daß wir es uns heute in Anbetracht der Tatsache, daß auf der einen Seite 260 000 vertriebene Bauern, auf der anderen Tausende von nachgeborenen Bauernsöhnen, Heuerleuten und Landarbeitern sind, einfach nicht erlauben können, Hunderttausende von Hektar ungenutzt liegen zu lassen, besonders auch schon deshalb nicht, weil das hat die Geschichte aller Völker gezeigt — noch niemals durch einen Friedensvertrag oder durch Paragraphen ein Land gehalten worden ist oder gewonnen werden kann, sondern immer nur durch Menschen, und weil wir, wenn wir eines guten Tages den Osten einmal wieder besiedeln wollen, Menschen haben müssen, die dieses Land dann wieder bebauen wollen. Insofern also sind auch wir der Meinung, daß die unbeschränkte Kultivierungseinrede unter den eben von mir dargestellten Verhältnissen nicht mehr zu vertreten ist. Auf der anderen Seite möchte ich aber darauf hinweisen, daß die Landwirtschaft in all den Gebieten, in denen wir heute noch große Flächen von Odund Moorland haben, nicht etwa rückständig ist. Ich erinnere nur an das große Gebiet des Emslandes. Warum liegen hier noch die großen Flächen von Ödund Moorland? Doch deswegen, weil das ganze Gebiet bislang nicht aufgeschlossen war, ja, weil man selbst höheren Orts bis noch vor kurzem auch der Auffassung war, daß aus strategischen oder sonstigen Gründen dieses Land auch gar nicht in Kultur gebracht werden sollte. Heute sind wir, und zwar mit Unterstützung des Bundestages, Gott sei Dank in der Lage, in einem Zehnjahresplan im Laufe dieser zehn Jahre wenigstens hunderttausend Hektar Ödland nicht nur in Kultur zu bringen, sondern eine große Zahl von neuen Siedlerstellen und damit neuen Existenzen zu schaffen. Und nun werden Sie Verständnis dafür haben, daß wir im Zuge dieser wirklich begrüßenswerten Aufgabe darum kämpfen, daß von der großen Zahl — es handelt sich um einige tausend anfallende Betriebe — auch etwas für die nachgeborenen Kinder, für die Heuerleute und Landarbeiter übrig bleibt. Meine Damen und Herren, wenn ich Ihnen sage — es wurde hier, glaube ich, schon einmal zum Ausdruck gebracht —, daß wir im Emsland — um bei diesem Beispiel zu bleiben — im Durchschnitt heute noch je Familie sechs Kinder haben — seien wir froh darüber! —, und wenn wir auf der anderen Seite die Tatsache zu verzeichnen haben, daß 800 000 Menschen — ich muß das noch einmal erwähnen! — vom Lande weggelaufen sind, so ist das doch nicht von ungefähr gekommen, sondern deswegen, weil sie keine Existenzmöglichkeit mehr gesehen haben. Wir sollten daher zum mindesten doch eine kleine Möglichkeit auch der Ansetzung dieser nachgeborenen Kinder vorsehen. Daher auch unser Wunsch, den wir Ihnen unterbreitet haben in den zwei Punkten, daß einmal dort dem Betreffenden soviel Land an Ödland verbleiben sollte — meinetwegen eine Begrenzung der festgesetzten Kultivierungszeit —, daß er erstens die ungenügende Ackernahrung, die er jetzt hat, auf die Größe eines Familienbetriebs bringt, und zweitens, da nun mehrere Kinder da sind, darüber hinaus bis zur Größe eines Familienbetriebs auch für die zweiten und dritten Kinder, wenigstens für eins der nachgeborenen Kinder, eine Siedlungsmöglichkeit verbleibt. Wir wollen das etwa nur für die nächsten fünf Jahre; wir sind durchaus mit einer begrenzten Zeit einverstanden. Auch wir sind der Meinung, wer es in dieser Zeit nicht fertiggebracht hat, den Boden in Kultur zu bringen, sollte nicht mehr von der Kultivierungseinrede Gebrauch machen dürfen. Ich bitte Sie daher, diese doch wirklich nicht übertriebene Forderung zu berück sichtigen und den Antrag infolgedessen zu befürworten. Weitere Wortmeldungen? — Das Wort hat Herr Abgeordneter Merten. Meine Damen und Herren! Die Regelung in der Ausschußvorlage ist für den Zweck, die Anliegerbetriebe bis zur Größe einer Ackernahrung aufzustocken, besser als die Regelung, die in dem Änderungsantrag Dr. Müller und Genossen vorgesehen ist. Man kann nicht im Abs. 1 des § 65 die Kultivierungseinrede aufheben und sie dann in. fast vollem Umfang in Absatz 2 und 3 wieder einführen. Das hat gar keinen Sinn. Man kann auch Ödland nicht kultivieren, wenn man dauernd dazwischen Parzellen aussparen muß. Sie wissen genau, daß bei der Ödlandkultivierung Großgeräte eingesetzt werden, und mit diesen Großgeräten kann ich nicht auf dem Quadratmeter herumzirkeln. Es muß infolgedessen dafür gesorgt werden, daß das Ödland als Ganzes erfaßt und kultiviert wird, dann läßt sich darüber reden, ob man von dem kultivierten Land dem ursprünglichen Besitzer etwas wiedergibt. Dann wird es wirklich kultiviert, und er hat etwas davon. Das ist in der Ausschußvorlage vorgesehen. Das ist billiger, einfacher und führt zum Ziel, während Ihre Möglichkeit, die Kultivierungseinrede doch wieder zu schaffen, wenn man also selbst kultivieren will, zu denselben Mißständen führt, über die auch nach dem ersten Weltkrieg bereits geklagt worden ist. Und ich frage Sie, wenn Sie die Möglichkeit befürworten, eine Kultivierungseinrede wieder einzuführen und eine bestimmte Frist zu setzen: Ja, was macht der heimatvertriebene Landwirt während der Zeit? Er geht stempeln. Er bezieht Unterhaltshilfe und Schadenrente. Und wenn Sie diese Beträge, die Sie aus öffentlichen Mitteln ausgeben müssen, zwei, drei Jahre zusammenzählen, dann werden sie glatt ausreichen, um die ganze Kultivierung des betreffenden Landes und die Ausrüstung mit totem und lebendem Inventar zu bezahlen. Dieser Möglichkeit begeben Sie sich dadurch auch. Ich bin also aus rein praktischen Gründen dagegen, daß die Kultivierungseinrede, die hier aufgehoben werden soll, durch die Hintertür wieder eingeführt wird und infolgedessen die Kultivierung großer Flächen dadurch in Frage gestellt ist. Das, was Sie in Absatz 3 verlangen, würde in dem Falle, in dem kleinere Flächen zu kultivieren sind, dazu führen, daß nach der Kultivierung kleinerer Flächen, nach der Ausstattung der Anlieger und der Zurückstellung des Landes für die nachgeborenen Söhne für den eigentlichen Zweck unseres Gesetzes, nämlich für die Vertriebenen, gar nichts mehr übrigbleibt. Wir haben in zahlreichen Gemeinden Flächen von zehn, zwanzig, fünfzig Hektar Ödland. Wenn Sie alles das, was Sie in dem Gesetz vorgesehen haben, befriedigt haben, was soll dann der Vertriebene noch bekommen? Es ist gar nicht mehr möglich, mit dem Rest noch einen wirtschaftlichen Betrieb aufzubauen. Außerdem ist ja auch die Versorgung der nachgeborenen Söhne mit Mitteln und Land in dem Gesetz über die Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung, das wir im gleichen Atemzug behandeln, so geregelt, damit sie nicht zu kurz kommen. Es ist doch alles unter dem Gesichtspunkt hier zusammengefaßt, daß sowohl die Vertriebenen als auch die Einheimischen, die ein Recht darauf haben, zum Zuge kommen sollen. Aber Sie können nicht erst die Einheimischen zum Zug kommen lassen und in dem anderen Gesetz noch einmal. Das entspricht nicht dem Sinn, den es hatte, diese beiden Gesetze miteinander zu verbinden. Und, Herr Kollege Dannemann, was sind 100 000 ha, die in zig Jahren im Emsland einmal kultiviert werden? Die Schätzungen darüber, wieviel kultivierfähiges Odland wir haben, gehen sehr auseinander. Die einen sagen: eine Million Hektar, die anderen sagen: zwei Millionen Hektar. Soviel ich weiß, streiten sich die Gelehrten schon seit 30 Jahren darum, wieviel es in Wirklichkeit sind. Aber wenn wir die 125 000 vertriebenen Siedlungsbewerber eingliedern wollen, müssen wir nun schon zu einer etwas umfassenderen Lösung kommen, und es ist nicht gut, diese umfassendere Lösung, die nur nach Aufhebung der Kultivierungseinrede möglich ist, dadurch wieder zunichte zu machen, daß Sie durch die Hintertür die Kultivierungseinrede wieder in das Gesetz hineinbringen. Aus diesen Gründen glaube ich dazu raten zu müssen, den Änderungsantrag des Herrn Dr. Müller abzulehnen und der Ausschußvorlage zuzustimmen Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag Dr. Müller, Umdruck Nr. 763 Ziffer 13. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — — Um Gewißheit zu verschaffen, meine Damen und Herren, bitte ich, die Abstimmung zu wiederholen, und zwar durch Erheben von den Sitzen. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von seinem Sitz zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Letzteres ist unzweifelhaft die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt. Wir stimmen nun ab über die §§ 65, 66 und 67 in der Ausschußfassung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ersteres war die Mehrheit; die Bestimmungen sind angenommen. Wir kommen nun zum Dritten Teil, Zulassung zur Berufsund Gewerbeausübung. Zu § 68 liegt ein Änderungsantrag der Föderalistischen Union vor auf Umdruck Nr. 766 Ziffern 10 und 11. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Decker. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abs. 3 des § 68, der die Zulassung zur Berufsund Gewerbeausübung regelt, soll nach unserer Auffassung in folgender Weise geändert werden: Dies gilt so lange, bis das Verhältnis erreicht ist, in dem die Zahl der Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge eines Berufes zur Gesamtzahl der Mitglieder des gleichen Berufes im Geltungsbereich des Grundgesetzes steht. In der Gesamtheit der Flüchtlinge besteht eine gewisse Schichtung in den Berufen, die aus den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen ihrer ursprünglichen Heimat entstanden ist. Diese Schichtung ist wahrscheinlich nicht die gleiche wie die der Berufsstände innerhalb der einheimischen Bevölkerung der Bundesrepublik. Durch die Aus schußfassung von § 68 würde aber eine Umschichtung der ursprünglichen Berufsverteilung bei den Flüchtlingen bedingt werden. Ob diese nun zugunsten der Flüchtlinge oder der Einheimischen erfolgt, weiß ich nicht. Das steht aber auch gar nicht zur Diskussion und steht auch nicht im Zusammenhang mit dem Sinn dieses Änderungsantrags. Der Antrag will vielmehr vermeiden, daß eine neuerliche Berufsveränderung der Flüchtlinge über das schon notwendige Maß hinaus erfolgen muß. Außerdem sollen nach unserem Vorschlag die Verhältniszahlen nicht auf die Länder, sondern auf das Bundesgebiet als Gesamtheit bezogen werden. Im ersteren Fall würden nämlich die Länder mit großem Flüchtlingsanteil benachteiligt werden, und in gewissen Berufen könnten sogar Engpaßschwierigkeiten auftreten. Besonders die Länder, die stärker der Agrarwirtschaft verhaftet sind — und das sind ja gerade die Länder mit dem größten Flüchtlingsanteil —, werden besondere Schwierigkeiten haben. (Vizepräsident Dr. S c h ä f er übernimmt den Vorsitz.)