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ID0124800300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 248. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1953 11805 248. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1953. Geschäftliche Mitteilungen 11806B Begrüßung des neu in den Bundestag eingetretenen Abg. Paul Hans Jaeger (Essen) 11806C Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Neber 11806C Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für eingehende Fragen 11806C Nachwahl des Abg. Dr. Schäfer zur Beratenden Versammlung des Europarats . 11806C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes (Nrn. 4025, 2158, 3822, 3984 der Drucksachen) 11806C Hoogen (CDU), Berichterstatter . 11806D Dr. Schäfer (FDP), (zur Geschäftsordnung) 11807D Abstimmung vertagt 11807D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Nrn. 4026, 3769, 3950, 3985 der Drucksachen) 11806D, 11807D Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, Berichterstatter 11808D Beschlußfassung 11808C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) (Nr. 4000 der Drucksachen) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4006 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin (Nr. 4004 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953, 1954 und 1955 (Nr. 4005 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nr. 4007 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Abg. Dr. Bertram, Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionshilfegesetzes (Nr. 3863 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3923 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Dienstbezüge um 20 v. H. (Nr. 3941 der Drucksachen) sowie mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Vorlage des Gesetzentwurfs über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter (Nr. 3942 der Drucksachen) 11808C Neuburger (CDU) 11809A Dr. Gülich (SPD) . . . . 11812D, 11853A Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . 11820D Jaffé (DP) 11822C Freiherr von Aretin (FU) . . . 1182613 Renner (KPD) 11827C, 11854A Hoffmann (Lindlar) (FU) . . . . 11832A Funcke (FDP) 11833C Horn (CDU) 11835B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 11838D Storch, Bundesminister für Arbeit 11842A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 11843A Arndgen (CDU) 11845A Dr. Wuermeling (CDU) 11846C Loritz (Fraktionslos) 11850D Dr. Schellenberg (SPD) 11854D Überweisung des Gesetzentwurfs Nr. 4000 der Drucksachen an den Haushaltsausschuß 11855B Überweisung der Gesetzentwürfe Nrn. 4006 und 4004 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Berlin 11855C Überweisung des Gesetzentwurfs Nr. 4005 der Drucksachen an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Haushaltsausschuß 11855C Überweisung des Gesetzentwurfs Nr. 4007 der Drucksachen an den Ausschuß für Arbeit und an den Haushaltsausschuß 11855D Annahme des Antrags des 13. Ausschusses Nr. 3923 der Drucksachen und Ablehnung des Antrags Nr. 3863 der Drucksachen 11855D Überweisung der Anträge Nrn. 3941 und 3942 an den Beamtenrechts- und den Haushaltsausschuß 11855D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Grenzzwischenfall Schweigen (Nr. 3864 der Drucksachen) 11856A Jacobs (SPD), Anfragender . . . 11856A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 11857D Paul (Württemberg) (SPD) . . 11859A Eberhard (FDP) 11860B Becker (Pirmasens) (CDU) . . . 11861B Niebergall (KPD) 11863A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Frey, Merten, Frühwald und Gen. einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (Nr. 4022 der Drucksachen) . . . 11863D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß . . . 11863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Nr. 3696 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 4012 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Kreyssig, Marx, Seuffert, Wönner und Gen. betr. Werftbetrieb der „Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf" (Nr. 3957 [neu] der Drucksachen) . . 11863D Cramer (SPD), Berichterstatter . . 11864A Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 11864B Abstimmungen zum Antrag des 27. Aus- schusses (Nr. 4012 der Drucksachen) 11864D Überweisung des Antrags Nr. 3957 [neu] der Drucksachen an den Verkehrsausschuß 11865A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 359,9 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 4008 der Drucksachen) 11865A Rückverweisung an den Rechtsausschuß 11865B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Nrn. 4009, 3790 der Drucksachen) 11865B Massoth (CDU), Berichterstatter 11865B Beschlußfassung 11865D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Steinbiß u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzes zur Ordnung des Hebammenwesens (Nrn. 4011, 3777 der Drucksachen) 11865D Frau Heiler (CDU), Berichterstatterin 11866A Beschlußfassung 11866C Nächste Sitzung 11866C Die Sitzung wird um 13 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, der Herr Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, daß an Stelle des verstorbenen Herrn Abgeordneten Dr. Freiherrn von Rechenberg Herr Paul Hans Jaeger als Abgeordneter in den Bundestag eintritt. Ich heiße ihn willkommen und wünsche ihm eine ersprießliche Arbeit in unserem Kreise.
    Ich gratuliere dem Herrn Abgeordneten Neber zu seinem 62. Geburtstag am heutigen Tage.

    (Beifall.)

    Ich weise darauf hin. daß die nächste Fragestunde am Mittwoch, dem 25. Februar 1953, stattfindet. Sperrfrist für eingehende Anfragen ist Freitag, der 20. Februar, 12 Uhr.
    Weiterhin ist folgendes vorzubringen. In der 205. Sitzung sind die Vertreter und Stellvertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarates gewählt worden. Durch das Ableben des Herrn Abgeordneten Freiherrn von Rechenberg ist ein von der FDP-Fraktion zu besetzender Sitz frei geworden. Die FDP-Fraktion schlägt zur Nachwahl Herrn Vizepräsidenten Abgeordneten Dr. Hermann Schäfer vor. Ich darf annehmen, meine Damen und Herren, daß das Haus mit dieser Wahl einverstanden und sie hiermit erfolgt ist. — Das ist der Fall.
    Ich rufe nun zu den beiden ersten Punkten, die ergänzend auf die gedruckte Tagesordnung gesetzt worden sind, auf:
    1. Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes (Nrn. 4025, 2158, 3822, 3984 der Drucksachen);
    2. Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 107 des Grundgesetzes (Nrn. 4026, 3769, 3950, 3985 der Drucksachen).
    Berichterstatter zu Punkt 1 ist Herr Abgeordneter Hoogen. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.


Rede von Matthias Hoogen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat gegen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz über die Wohnraumbewirtschaftung den Vermittlungsausschuß angerufen. Seine Einwendungen gegen den in diesem Hause einstimmig verabschiedeten Gesetzentwurf betreffen vier Punkte.
Der Bundesrat wünscht zunächst, daß die Genehmigungspflicht für den Wohnungstausch aufrechterhalten bleibt. Wie Ihnen bekannt ist, hat der Bundestag den Wohnungstausch keiner Genehmigungs-, sondern nur einer Anzeigepflicht unterworfen.
Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, daß die Wohnungsämter nicht grundsätzlich verpflichtet werden können, dem Vermieter in jedem Falle mehrere Mieter anzubieten. Er ist der Meinung, die Praxis habe gezeigt, daß bei einem obligatorischen Auswahlrecht bestimmte sozial besonders anspruchsberechtigte Familien, wie z. B. solche mit großer Kinderzahl, nur schwer unterzubringen seien. Infolgedessen hat der Bundesrat verlangt,


(Hoogen)

daß die Wohnungsbehörde einem Vermieter auch einen b es t i m m t en Anspruchsberechtigten zuweisen könne.
Darüber hinaus hat der Bundesrat verlangt, daß hei land- und forstwirtschaftlichen Betriebsgrundstücken bestimmte Wohnräume für land- und forstwirtschaftliche Betriebsangehörige privilegiert sein müßten. — Und endlich verlangt der Bundesrat, daß Rechtsverordnungen im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs nur mit Zustimmung des Bundesrats ergehen dürfen.
Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den einzelnen Forderungen des Bundesrats beschäftigt und hierbei die der Formulierung des Bundestags zugrunde liegenden Erwägungen sowie die Überlegungen, die den Bundesrat zu seinem Abänderungsverlangen veranlaßt haben, berücksichtigt.
Hinsichtlich der Frage, ob der Wohnungstausch genehmigungs- oder nur anzeigepflichtig sein soll, hat der Vermittlungsausschuß nicht verkannt, daß die Überlegungen, die den Bundestag veranlaßt haben, es bei einer Anzeigepflicht sein Bewenden haben zu lassen, weil man allmählich zu einer Auflockerung der Wohnraumbewirtschaftung kommen müsse, durchaus beachtlich sind. Andererseits war der Vermittlungsausschuß aber einstimmig der Auffassung, daß Mißbräuche mit Hilfe von Wohnungstauschmaßnahmen zur Zeit nur durch behördliche Genehmigung des Wohnungstausches verhindert werden können. Der Hinweis, daß im Falle von Mißbräuchen zum Nachteil begünstigter Personenkreise die Finanzierungsmittel sofort gekündigt werden könnten, mag in einzelnen Ländern zutreffen, gilt aber keineswegs ganz allgemein in allen deutschen Ländern, so daß er nicht die gegen die bloße Anzeigepflicht erhobenen Bedenken ausräumen konnte. Bei der Beibehaltung der Genehmigungspflicht ist in § 12 jedoch ausdrücklich hervorgehoben worden, daß die Genehmigung nur aus besonders dringenden Gründen der Wohnraumbewirtschaftung versagt werden darf und als erteilt gilt, wenn dem Verfügungsberechtigten nicht binnen zwei Wochen nach Eingang seines Antrags ein ablehnender Bescheid zugegangen ist. Im Interesse einer einheitlichen Gesetzessprache hat der Vermittlungsausschuß hierbei die gleiche Formulierung gewählt, wie sie in § 10 Abs. 4 des Gesetzentwurfes steht.
Zu der Frage, ob die Wohnungsbehörde einem Verfügungsberechtigten mehrere Anspruchsberechtigte zur Auswahl anzubieten hat oder ihm auch grundsätzlich nur einen Anspruchsberechtigten anbieten darf, hat der Vermittlungsausschuß sich auf den Standpunkt gestellt, daß grundsätzlich mehrere Anspruchsberechtigte anzubieten seien. Er hat allerdings von einer unterschiedlichen Behandlung zwischen Gemeinden verschiedener Größe abgesehen. Von diesem Grundsatz ist jedoch in der neuen Fassung des § 15 des Gesetzentwurfs dann eine Ausnahme zulässig, wenn besonders dringende Gründe der Wohnraumbewirtschaftung die Zuteilung an einen bestimmten Anspruchsberechtigten erforderlich machen. Auch hier hat der Vermittlungsausschuß im Interesse einer einheitlichen Gesetzessprache den Gesetzentwurf des Bundestags mit dem Wortlaut des § 10 Abs. 4 aus den vorhin erwähnten Gründen in Übereinstimmung gebracht.
Zu dem Verlangen des Bundesrats, daß in § 18 Abs. 2 zum Ausdruck gebracht werden möge, daß auch der Wohnraum für land- und forstwirtschaftliche Betriebsangehörige privilegiert sein müsse,
hat der Vermittlungsausschuß einmütig diesen Standpunkt anerkannt, jedoch die Auffassung vertreten, daß das im Gesetzentwurf bereits zum Ausdruck gebracht sei und deshalb nicht mehr besonders hervorgehoben zu werden brauche; denn unselbständiger Gesindewohnraum bildet bereits einen Teil der ohnehin schon als zweckbestimmt anzusehenden Wohnung des Betriebsinhabers oder des Betriebsleiters. Selbständiger Gesindewohnraum ist als landwirtschaftliche Betriebswohnung dagegen ohnehin bereits zweckbestimmt. Unselbständige Wohnungsteile können rechtlich nicht Träger selbständiger Rechte sein, sondern teilen das Rechtsschicksal aller Räume einer einheitlichen Wohnung. Das hat der Bundesrat vermutlich übersehen. Deshalb hat auch der Vermittlungsausschuß insoweit dem Verlangen des Bundesrats nicht entsprochen.
Das Verlangen des Bundesrats endlich, daß Rechtsverordnungen im Sinne des § 4 des Gesetzentwurfs nur mit Zustimmung des Bundesrats ergehen dürfen, ist begründet, weil es sich beim Gesetzentwurf selbst ebenfalls um ein Zustimmungsgesetz handelt. Das ergibt sich aus Art. 80 Abs. 2
des Grundgesetzes. Hiernach bedürfen Rechtsverordnungen, deren Grundlage in einer Ermächtigung eines Zustimmungsgesetzes zu suchen ist, ebenfalls der Zustimmung. Das hat vermutlich der Bundestag bei seinen Beratungen übersehen. Dementsprechend sind im Gesetzentwurf in § 4 Abs. 1 die Worte „mit Zustimmung des Bundesrats" einzufügen.
Meine Damen und Herren, namens des Vermittlungsausschusses, der seinen Beschluß einstimmig gefaßt hat, habe ich die Ehre, Sie zu bitten, dem Antrage in Drucksache Nr. 3984 Ihre Zustimmung zu geben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
    wünscht Herr Abgeordneter Dr. Schäfer das Wort.