Deutscher Bundestag — 246. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953 11711
246. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953.
Geschäftliche Mitteilungen . . . . 11714A, 11735A,
11744B, 11748D
Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Holzapfel 11714A
Glückwunsch zum Geburtstag des Abg.
Troppenz 11714A
Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bekanntgabe der Note
der Bundesregierung vorn 28. Juni 1951 über das sogenannte Anerkenntnis der Auslandsschulden an den Bundestag (Nr. 3858 der Drucksachen) 11714A
Dr. Luetkens (SPD), Anfragender 11714B
Dr. Hallstein, Staatssekretär des
Auswärtigen Amts 11716B
Anlage: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3917 der Drucksachen) 11717A
Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 11717B
Beschlußfassung 11718A
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Notaufnahme (Nr. 4001 [neu] der Drucksachen) 11718A, C
Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11718D
Frau Dr. Maxsein (CDU) 11720A
Müller (Frankfurt) (KPD) 11720B
Brandt (SPD) 11721B
Dr. Schreiber, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene 11722D
Dr. Klein, Senator von Berlin . . 11723A
Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 11723B
Anregung des Präsidenten zur Hilfe der Mitglieder des Bundestags gegen den Mangel an Männerkleidung in den Aufnahmelagern für Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone 11723B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (47. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD betr. Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nrn. 3947, 3465, 2680 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 670, 676) 11718B
Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 11718B, C
Beschlußfassung 11718C
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 3931 der Drucksachen) . 11723B
Dr. Strauß, Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz 11723C
Beschlußfassung 11723D
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 19. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Nr. 3982 der Drucksachen) 11724A
Überweisung an den Ausschuß für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz 11724A
Erste Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Dr. Schneider u. Gen. und der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für deutsche Rechtsanwälte (Nr. 3966 der Drucksachen) 11724A
Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Rechtsausschuß 11724A
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens (Nr. 3128 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3954 der Drucksachen) 11724B,
11725A
Neuburger (CDU), Berichterstatter 11725B Abstimmungen 11725C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. August 1952 (Nr. 3936 der Drucksachen) . . . 11724B
Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter 11724B Beschlußfassung 11725A
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Oktober 1952 (Nr. 3937 der Drucksachen) 11725C
Ewers (DP), Berichterstatter . . 11725D
Beschlußfassung 11726D
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) . 11726B
Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11726C
Strauß (CSU), schriftliche Erklärung
zur Abstimmung 11763
Beschlußfassung 11727B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nrn. 3939, 2997 der Drucksachen) 11727C
Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11727C
Beschlußfassung 11728A
Fortsetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß)
betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann, Fisch, Frau Strohbach, Müller (Frankfurt), Niebergall, Agatz, Rische, Renner und Paul (Düsseldorf) (Nrn. 3752 bis 3765, 3877 bis 3883, 3934 der Drucksachen) . . . 11728A
Fisch (KPD) 11729B
Ewers (DP), Berichterstatter . . . 11732A
Maier (Freiburg) (SPD) 11733B
Hoogen (CDU) 11733B
Dr. Mende (FDP) 11734C
Ausschußüberweisung 11734D
Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Feststellung des Erlöschens des Bundestagsmandats des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 3871 der Drucksachen) . . . 11735A
Ewers (DP), Berichterstatter . . 11735B
Renner (KPD) 11735B
Dr. Mommer (SPD) 11735D
Beschlußfassung 11737D
Erste Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen) 11737D
Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung 11737D
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln (Nr. 3642 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3994 der Drucksachen) . . 11737D
Beschlußfassung 11738A
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nrn. 3990, 3896 der Drucksachen) 11738A
Feldmann (CDU), Berichterstatter 11738B Beschlußfassung 11738D
Beratung des Antrags der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nr
3914 der Drucksachen) 11738D
Günther (CDU), Antragsteller . . 11738D
Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Grenzlandfragen und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 11739D
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienreferat im Bundesinnenministerium (Nr. 3967 der Drucksachen) 11740A
Winkelheide (CDU), Antragsteller 11740A
Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11740C
Frau Dr. Ilk (FDP) 11'740D
Frau Döhring (SPD) 11741B
Willenberg (FU) 11742C
Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Sozialpolitik . 11742D
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen) 11743A
Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11743A
Frau Kalinke (DP) . . . . 11744B, 11748C
Willenburg (FU) 11745A
Horn (CDU) 11745B
Kohl (Stuttgart) (KPD) 11746A
Dr. Atzenroth (FDP) 11746D
Dr. Schellenberg (SPD) . . 1174'7B, 11748D
Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11748D
Unterbrechung der Sitzung . 11748D
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen) 11748D
Dannebom (SPD), Antragsteller . 11749A
Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11749A
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen) 11749A
Dannebom (SPD), Antragsteller . . 11749B
Kohl (Stuttgart) (KPD) 11750A
Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11751A
Beratung des Antrags der Fraktion der der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Steigerungsbeträgen in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 3962 der Drucksachen) 11751A
Meyer (Hagen) (SPD), Antragsteller 11751A
Arndgen (CDU) 11751D
Sauerborn, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium . . 11752B
Renner (KPD) 11752C
Freidhof (SPD) 11753B
Überweisung als Material an die Bundesregierung 11753D
Beratung des Antrags der FU betr. Rentenkapitalisierung (Nr. 3993 der Drucksachen) 11753D
Volkholz (FU), Antragsteller . . 11753D
Renner (KPD) 11754B
Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopferfragen 11754D
Erste Beratung des von den Abg. Dirscherl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 3958 der Drucksachen) . . . 11754D
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11755A
Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Auftragslenkung (Nr. 3932 der Drucksachen) 11755A
Volkholz (FU), Antragsteller . . 11755A
Überweisung an die Ausschüsse für Grenzlandfragen, für Wirtschaftspolitik und für gesamtdeutsche Fragen 11755C, 11759D
Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsmaßnahmen für die Holzindustrie im Bayerischen Wald (Nr. 3991 der Drucksachen) in Verbindung mit der
Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsarbeiten im Bereich der bayerischen Wasserwirtschaftsämter (Nr. 3992 der Drucksachen) . . 11755C, 11758D
Volkholz (FU), Antragsteller . . . 11755C
Höhne (SPD) 11756B
Kahn (CSU) 11756D, 11758B
Dr. Wellhausen (FDP) 11757B
Kohl (Stuttgart) (KPD) 11757B
Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Grenzlandfragen 11759C
Nächste Sitzung 11759D
Anlage 1: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kornmission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760
Anlage 2: Schriftliche Erklärung des Abg.
Strauß zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Nr. 3938 der Drucksachen) . . 11763
Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung
Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bezw. des Bundeskanzlers
mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission
vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951,
vorgelegt vom Staatssekretär des Auswärtigen Amts
Dr. Hallstein
(vergl. Seite 11716)
AUSWÄRTIGES AMT
245-03 II 3661/51 Bonn, den 10. April 1951
Seiner Exzellenz
dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission
Sir Ivone Kirkpatrick
Bonn- Petersberg
Herr Hoher Kommissar,
Ich beehre mich, Euerer Exzellenz folgendes zur Kenntnis zu bringen.
Während des zweiten Weltkrieges und nach der Einstellung der Feindseligkeiten ist das deutsche Vermögen im Ausland beschlagnahmt und zum Teil bereits liquidiert worden. Das Kontrollratsgesetz Nr. 5, das die Übernahme und Erfassung der deutschen Auslandsvermögen regelt, verfolgt gemäß seiner Präambel den Zweck, ,,den internationalen Frieden und kollektive Sicherheit durch die Eliminierung des deutschen Kriegspontentials zu fördern." Da dieses Gesetz von Voraussetzungen ausging, die heute nicht mehr gegeben zu sein scheinen, glaubt die Bundesregierung, daß die Zeit gekommen sein dürfte, das Gesetz aufzuheben bzw. seine Anwendung auf die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen. Dies würde es der Bundesregierung ermöglichen, mit Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission mit den Regierungen, die deutsche Auslandswerte beschlagnahmt haben, in unmittelbare Verhandlungen zu treten und in diesen Verhandlungen Hindernisse zu beseitigen, die einer Belebung des Handelsverkehrs entgegenstehen. Bei der heutigen deutschen Devisenlage würden solche Verhandlungen von besonderem Werte sein.
Die Bundesregierung glaubt zugleich, daß eine befriedigende Regelung der privaten deutschen Auslandsverpflichtungen, die in dem Notenwechsel der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 über die deutschen Schulden in Aussicht genommen ist, am zweckmäßigsten durchführbar wäre, wenn die Auslandswerte, die im Geschäftsverkehr üblicherweise der Bezahlung ausländischer Forderungen dienen, mit
herangezogen werden könnten. Eine solche Regelung wäre eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederherstellung des privaten deutschen Kredites, die für die Gesundung und den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft lebenswichtig ist. Auch dies würde am zweckmäßigsten in bilateralen Abkommen der Bundesregierung mit den betreffenden Regierungen geschehen können, wie sie in dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 im Rahmen des Zahlungsplanes vorgesehen sind.
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es, um diese Ziele zu erreichen, nicht nur der Außerkraftsetzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 bedarf, sondern daß auch Vereinbarungen, an denen die Bundesrepublik nicht beteiligt ist, einer Revision unterzogen werden müßten. Sie glaubt jedoch, daß die heutigen Umstände es den beteiligten Staaten nahelegen könnten, eine solche Revision zu erwägen.
Zusammenfassend bittet die Bundesregierung die Alliierte Hohe Kommission
(1) das Kontrollratsgesetz Nr. 5 für die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen;
(2) zu genehmigen, daß die Bundesregierung mit den beteiligten Staaten, deren Rechts- und Interessenlage unterschiedlich ist, in unmittelbare Verhandlungen tritt, um sich mit ihnen über die deutschen Auslandswerte zu verständigen;
(3) um das Objekt dieser Verhandlungen in dem heutigen Zustand zu erhalten, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, daß sie einen Beschlagnahme- und Liquidationsstopp herbeiführen und ihn den anderen Staaten empfehlen.
Ich wäre Euerer Exzellenz sehr zu Dank verbunden, wenn die Alliierte Hohe Kommission die hier dargelegten Gesichtspunkte einer wohlwollenden Prüfung unterziehen und gegebenenfalls Sachverständige benennen wollte, die mit deutschen Sachverständigen Einzelheiten besprechen könnten.
Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
gez. Adenauer
Übersetzung
104-01 I Spr. 3769/51
ALLIIERTE HOHE KOMMISSION FUR
DEUTSCHLAND
DER RAT
Bonn, Petersberg, den 28. April 1951 AGSEC (51) 722
Seiner Exzellenz
dem Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Herr Kanzler,
Ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 10. April 1951 (245-03 II 3661/511 über das deutsche Auslandsvermögen zu bestätigen.
Sie werden sich daran erinnern, daß Ihre Vertreter, als sie diese Frage mit den Finanzberatern der Alliierten Hohen Kommission bei der Besprechung über die Verpflichtung betreffend die deutschen Auslandsschulden zur Sprache brachten, davon in Kenntnis gesetzt wurden, daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte. Trotzdem sind diesem Ihrem Schreiben vom 10. April enthaltenen Anträge von der Alliierten Hohen Kommission im Einvernehmen mit den Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Frankreichs sorgfältig geprüft worden; in ihrem Namen ergeht diese Antwort.
Die drei Regierungen wünschen, die Hohe Kornmission möge klarstellen, daß sie nicht damit einverstanden sind, daß die Bundesregierung in zweiseitige Verhandlungen mit anderen Ländern über das deutsche Auslandsvermögen eintritt. Sie sind außerdem nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um Beschlagnahmen und Liquidationen deutschen Auslandsvermögens einstweilen einzustellen oder Abkommen zu revidieren, die in bezug auf diese Vermögen bereits abgeschlossen werden.
Der Zweck dieser internationalen Abkommen betreffend die Verfügung über deutsches Auslandsvermögen war nicht nur die Verringerung des deutschen Kriegspotentials, wie es in Ihrem Schreiben heißt, sondern auch in einem gewissen Grade für die Wiedergutmachung von Schäden Vorsorge zu treffen, welche die Empfängerländer infolge des Krieges erlitten. Insbesondere haben die drei Regierungen gegenüber den anderen 16 Mitgliedern der interalliierten Reparationsagentur in bezug auf die Liquidierung deutschen Vermögens in den Mitgliedsstaaten Verpflichtungen übernommen; soweit es sich um einzelne neutrale Länder handelt, sind sie auch durch formale Abkommen gebunden, die als Safehaven Agreements bekannt sind.
Mit Rücksicht auf den Reparationscharakter dieser Abkommen ist es wesentlich, daß die drei Regierungen einen deutschen Vorschlag zur Verrechnung des Wertes des Auslandsvermögens ohne Rücksicht darauf, ob es liquidiert oder nicht liquidiert worden ist, bei der Regelung der deutschen Auslandsschulden nicht in Erwägung ziehen können.
Mit Rücksicht darauf, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 5 ein wesentlicher Faktor bei der Durchführung dieser Politik ist, wie sie im internationalen Abkommen enthalten ist, werden Sie dafür Verständnis haben, daß die drei Regierungen der in Ihrem Schreiben enthaltenen Bitte auf Aufhebung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 nicht entsprechen können. Die drei Regierungen erwägen im Gegenteil jetzt den Erlaß weiterer Rechtsvorschriften, um gewisse Seiten der Frage des Rechts auf das Auslandsvermögen zu klären.
Schlußformel.
gez. Unterschrift
Sir Ivone Kirkpatrick
Geschäftsführender Vorsitzender
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DER BUNDESKANZLER
245-03 II/5621 Ang. 2 Bonn, den 28. Juni 1951
Seiner Exzellenz
dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission
Herrn Botschafter Andre François-Poncet
Bonn- Petersberg
Herr Hoher Kommissar,
Ich beehre mich, Ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. April 1951— AGSEC (51) 722 — zur Frage des deutschen Auslandsvermögens folgendes mitzuteilen:
Im ersten Absatz des Schreibens ist ausgeführt, von alliierter Seite sei bei den Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden zum Ausdruck gebracht worden, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte." Diese Ausführungen müssen auf einem Mißverständnis beruhen. Die alliierten Finanzberater haben in den Verhandlungen über die grundsätzliche Anerkennung der deutschen Auslandsschulden lediglich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Bundesregierung möge die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht in diesem Zeitpunkt, d. h. während der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden, zur Sprache bringen, und zwar mit der Begründung, daß in diesem Fall wegen der Schwierigkeit des Problems des Auslandsvermögens eine weitere Verzögerung der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden zu befürchten sei. Die Finanzberater haben ausdrücklich hinzugefügt, daß es der Bundesregierung selbstverständlich unbenommen sei, die Frage des Auslandsvermögens zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens auf der geplanten internationalen Schuldenkonferenz, anzuschneiden. Entsprechend diesem Wunsch hat die Bundesregierung die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht — wie ursprünglich beab-
sichtigt — während der Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden, d. h. vor dem 6. März 1951, sondern erst mit Schreiben vom 10. April 1951 zur Sprache gebracht.
Der Klarstellung dieser Frage mißt die Bundesregierung deshalb besondere Bedeutung bei, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Genehmigung des Notenwechsels über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden durch den Bundestag steht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Hohen Kommission habe ich den Notenwechsel über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden vor der Unterzeichnung dem Ausschuß des Bundestages für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten vorgelegt, der ihn einstimmig gebilligt hat. Der Ausschuß ist dabei auf Grund der oben erwähnten und ihm zur Kenntnis gebrachten Äußerungen der alliierten Finanzberater von der Voraussetzung ausgegangen, daß zu gegebener Zeit, spätestens auf der internationalen Schuldenkonferenz, auch die Frage des deutschen Auslandsvermögens zur Erörterung gestellt werden könnte. Er glaubte zu dieser Annahme auch deshalb berechtigt zu sein, weil er seine Auffassung zu dieser Frage in einem an mich gerichteten Schreiben vom 25. Januar 1951 niedergelegt hatte,, das den drei Stellvertretenden Hohen Kommissaren mit Schreiben von Herrn Blankenhorn vom 1. Februar 1951 zugeleitet worden ist. Wenn jetzt in Ihrem Schreiben vom 28. April d. J. erklärt wird, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte", dann habe ich nach dem Verlauf einer kürzlichen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses die Befürchtung, daß die
Parteien, die den Notenwechsel vom 6. März 1951 gebilligt haben, sich nach Fortfall dieser wichtigen Voraussetzung veranlaßt sehen könnten, ihre bisherige zustimmende Haltung zu überprüfen.
Die Ihnen in meinem Schreiben vom 10. April d. J. übermittelten Anträge der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens sind mit dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 in vollem Umfange abgelehnt worden. Diese Ablehnung erscheint schon mit Rücksicht darauf, daß die Lage des deutschen Auslandsvermögens in den einzelnen Staaten rechtlich und tatsächlich sehr verschieden ist, nicht gerechtfertigt. Aus den in meinem Schreiben vom 10. April 1951 eingehend dargelegten Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den im Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 vertretenen Standpunkt als endgültig anzusehen. Sie vermag auch den sonstigen in dem Schreiben enthaltenen Ausführungen und Absichten der Alliierten Hohen Kommission nicht beizupflichten. Sie behält sich daher vor, zu gegebener Zeit auf alle in diesem Schreiben behandelten Punkte zurückzukommen.
Mit Rücksicht auf die bereits im Gang befindlichen Vorbereitungen für die internationale Schuldenkonferenz wäre ich dankbar, wenn die Alliierte Hohe Kommission die in ihr vertretenen Regierungen über die vorstehende Auffassung der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens unterrichten würde.
Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
gez. Adenauer
Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Strauß
gemäß S 59 der Geschäftsordnung
zur Abstimmung
über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß)
betreffend
Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Donhauser
gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952
(Nr. 3938 der Drucksachen)
Ich lege Wert auf die Feststellung, daß ich der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Donhauser mit meinen politischen Freunden zugestimmt habe, weil der Abgeordnete Donhauser darum gebeten hat, ihm die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit seiner politischen Vorwürfe gegen Dr. Etzel in einem gerichtlichen Verfahren beweisen zu können. Nach der in drei Jahren entwikkelten Immunitätspraxis des Bundestages hätte die Immunität in diesem Falle nach meiner Überzeugung auch aufrechterhalten werden können.
Bonn, den 23. Januar 1953.
Franz Strauß Obmann der Landesgruppe CSU