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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 246. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953 11711 246. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 11714A, 11735A, 11744B, 11748D Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Holzapfel 11714A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Troppenz 11714A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bekanntgabe der Note der Bundesregierung vorn 28. Juni 1951 über das sogenannte Anerkenntnis der Auslandsschulden an den Bundestag (Nr. 3858 der Drucksachen) 11714A Dr. Luetkens (SPD), Anfragender 11714B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11716B Anlage: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3917 der Drucksachen) 11717A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 11717B Beschlußfassung 11718A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Notaufnahme (Nr. 4001 [neu] der Drucksachen) 11718A, C Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11718D Frau Dr. Maxsein (CDU) 11720A Müller (Frankfurt) (KPD) 11720B Brandt (SPD) 11721B Dr. Schreiber, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene 11722D Dr. Klein, Senator von Berlin . . 11723A Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 11723B Anregung des Präsidenten zur Hilfe der Mitglieder des Bundestags gegen den Mangel an Männerkleidung in den Aufnahmelagern für Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone 11723B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (47. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD betr. Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nrn. 3947, 3465, 2680 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 670, 676) 11718B Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 11718B, C Beschlußfassung 11718C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 3931 der Drucksachen) . 11723B Dr. Strauß, Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz 11723C Beschlußfassung 11723D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 19. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Nr. 3982 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz 11724A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Dr. Schneider u. Gen. und der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für deutsche Rechtsanwälte (Nr. 3966 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Rechtsausschuß 11724A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens (Nr. 3128 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3954 der Drucksachen) 11724B, 11725A Neuburger (CDU), Berichterstatter 11725B Abstimmungen 11725C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. August 1952 (Nr. 3936 der Drucksachen) . . . 11724B Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter 11724B Beschlußfassung 11725A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Oktober 1952 (Nr. 3937 der Drucksachen) 11725C Ewers (DP), Berichterstatter . . 11725D Beschlußfassung 11726D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) . 11726B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11726C Strauß (CSU), schriftliche Erklärung zur Abstimmung 11763 Beschlußfassung 11727B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nrn. 3939, 2997 der Drucksachen) 11727C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11727C Beschlußfassung 11728A Fortsetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann, Fisch, Frau Strohbach, Müller (Frankfurt), Niebergall, Agatz, Rische, Renner und Paul (Düsseldorf) (Nrn. 3752 bis 3765, 3877 bis 3883, 3934 der Drucksachen) . . . 11728A Fisch (KPD) 11729B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 11732A Maier (Freiburg) (SPD) 11733B Hoogen (CDU) 11733B Dr. Mende (FDP) 11734C Ausschußüberweisung 11734D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Feststellung des Erlöschens des Bundestagsmandats des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 3871 der Drucksachen) . . . 11735A Ewers (DP), Berichterstatter . . 11735B Renner (KPD) 11735B Dr. Mommer (SPD) 11735D Beschlußfassung 11737D Erste Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen) 11737D Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung 11737D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln (Nr. 3642 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3994 der Drucksachen) . . 11737D Beschlußfassung 11738A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nrn. 3990, 3896 der Drucksachen) 11738A Feldmann (CDU), Berichterstatter 11738B Beschlußfassung 11738D Beratung des Antrags der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nr 3914 der Drucksachen) 11738D Günther (CDU), Antragsteller . . 11738D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Grenzlandfragen und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 11739D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienreferat im Bundesinnenministerium (Nr. 3967 der Drucksachen) 11740A Winkelheide (CDU), Antragsteller 11740A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11740C Frau Dr. Ilk (FDP) 11'740D Frau Döhring (SPD) 11741B Willenberg (FU) 11742C Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Sozialpolitik . 11742D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen) 11743A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11743A Frau Kalinke (DP) . . . . 11744B, 11748C Willenburg (FU) 11745A Horn (CDU) 11745B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11746A Dr. Atzenroth (FDP) 11746D Dr. Schellenberg (SPD) . . 1174'7B, 11748D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11748D Unterbrechung der Sitzung . 11748D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen) 11748D Dannebom (SPD), Antragsteller . 11749A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11749A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen) 11749A Dannebom (SPD), Antragsteller . . 11749B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11750A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11751A Beratung des Antrags der Fraktion der der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Steigerungsbeträgen in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 3962 der Drucksachen) 11751A Meyer (Hagen) (SPD), Antragsteller 11751A Arndgen (CDU) 11751D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium . . 11752B Renner (KPD) 11752C Freidhof (SPD) 11753B Überweisung als Material an die Bundesregierung 11753D Beratung des Antrags der FU betr. Rentenkapitalisierung (Nr. 3993 der Drucksachen) 11753D Volkholz (FU), Antragsteller . . 11753D Renner (KPD) 11754B Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopferfragen 11754D Erste Beratung des von den Abg. Dirscherl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 3958 der Drucksachen) . . . 11754D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11755A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Auftragslenkung (Nr. 3932 der Drucksachen) 11755A Volkholz (FU), Antragsteller . . 11755A Überweisung an die Ausschüsse für Grenzlandfragen, für Wirtschaftspolitik und für gesamtdeutsche Fragen 11755C, 11759D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsmaßnahmen für die Holzindustrie im Bayerischen Wald (Nr. 3991 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsarbeiten im Bereich der bayerischen Wasserwirtschaftsämter (Nr. 3992 der Drucksachen) . . 11755C, 11758D Volkholz (FU), Antragsteller . . . 11755C Höhne (SPD) 11756B Kahn (CSU) 11756D, 11758B Dr. Wellhausen (FDP) 11757B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11757B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Grenzlandfragen 11759C Nächste Sitzung 11759D Anlage 1: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kornmission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Anlage 2: Schriftliche Erklärung des Abg. Strauß zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Nr. 3938 der Drucksachen) . . 11763 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bezw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951, vorgelegt vom Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Hallstein (vergl. Seite 11716) AUSWÄRTIGES AMT 245-03 II 3661/51 Bonn, den 10. April 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Sir Ivone Kirkpatrick Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Euerer Exzellenz folgendes zur Kenntnis zu bringen. Während des zweiten Weltkrieges und nach der Einstellung der Feindseligkeiten ist das deutsche Vermögen im Ausland beschlagnahmt und zum Teil bereits liquidiert worden. Das Kontrollratsgesetz Nr. 5, das die Übernahme und Erfassung der deutschen Auslandsvermögen regelt, verfolgt gemäß seiner Präambel den Zweck, ,,den internationalen Frieden und kollektive Sicherheit durch die Eliminierung des deutschen Kriegspontentials zu fördern." Da dieses Gesetz von Voraussetzungen ausging, die heute nicht mehr gegeben zu sein scheinen, glaubt die Bundesregierung, daß die Zeit gekommen sein dürfte, das Gesetz aufzuheben bzw. seine Anwendung auf die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen. Dies würde es der Bundesregierung ermöglichen, mit Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission mit den Regierungen, die deutsche Auslandswerte beschlagnahmt haben, in unmittelbare Verhandlungen zu treten und in diesen Verhandlungen Hindernisse zu beseitigen, die einer Belebung des Handelsverkehrs entgegenstehen. Bei der heutigen deutschen Devisenlage würden solche Verhandlungen von besonderem Werte sein. Die Bundesregierung glaubt zugleich, daß eine befriedigende Regelung der privaten deutschen Auslandsverpflichtungen, die in dem Notenwechsel der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 über die deutschen Schulden in Aussicht genommen ist, am zweckmäßigsten durchführbar wäre, wenn die Auslandswerte, die im Geschäftsverkehr üblicherweise der Bezahlung ausländischer Forderungen dienen, mit herangezogen werden könnten. Eine solche Regelung wäre eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederherstellung des privaten deutschen Kredites, die für die Gesundung und den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft lebenswichtig ist. Auch dies würde am zweckmäßigsten in bilateralen Abkommen der Bundesregierung mit den betreffenden Regierungen geschehen können, wie sie in dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 im Rahmen des Zahlungsplanes vorgesehen sind. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es, um diese Ziele zu erreichen, nicht nur der Außerkraftsetzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 bedarf, sondern daß auch Vereinbarungen, an denen die Bundesrepublik nicht beteiligt ist, einer Revision unterzogen werden müßten. Sie glaubt jedoch, daß die heutigen Umstände es den beteiligten Staaten nahelegen könnten, eine solche Revision zu erwägen. Zusammenfassend bittet die Bundesregierung die Alliierte Hohe Kommission (1) das Kontrollratsgesetz Nr. 5 für die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen; (2) zu genehmigen, daß die Bundesregierung mit den beteiligten Staaten, deren Rechts- und Interessenlage unterschiedlich ist, in unmittelbare Verhandlungen tritt, um sich mit ihnen über die deutschen Auslandswerte zu verständigen; (3) um das Objekt dieser Verhandlungen in dem heutigen Zustand zu erhalten, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, daß sie einen Beschlagnahme- und Liquidationsstopp herbeiführen und ihn den anderen Staaten empfehlen. Ich wäre Euerer Exzellenz sehr zu Dank verbunden, wenn die Alliierte Hohe Kommission die hier dargelegten Gesichtspunkte einer wohlwollenden Prüfung unterziehen und gegebenenfalls Sachverständige benennen wollte, die mit deutschen Sachverständigen Einzelheiten besprechen könnten. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Übersetzung 104-01 I Spr. 3769/51 ALLIIERTE HOHE KOMMISSION FUR DEUTSCHLAND DER RAT Bonn, Petersberg, den 28. April 1951 AGSEC (51) 722 Seiner Exzellenz dem Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Herr Kanzler, Ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 10. April 1951 (245-03 II 3661/511 über das deutsche Auslandsvermögen zu bestätigen. Sie werden sich daran erinnern, daß Ihre Vertreter, als sie diese Frage mit den Finanzberatern der Alliierten Hohen Kommission bei der Besprechung über die Verpflichtung betreffend die deutschen Auslandsschulden zur Sprache brachten, davon in Kenntnis gesetzt wurden, daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte. Trotzdem sind diesem Ihrem Schreiben vom 10. April enthaltenen Anträge von der Alliierten Hohen Kommission im Einvernehmen mit den Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Frankreichs sorgfältig geprüft worden; in ihrem Namen ergeht diese Antwort. Die drei Regierungen wünschen, die Hohe Kornmission möge klarstellen, daß sie nicht damit einverstanden sind, daß die Bundesregierung in zweiseitige Verhandlungen mit anderen Ländern über das deutsche Auslandsvermögen eintritt. Sie sind außerdem nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um Beschlagnahmen und Liquidationen deutschen Auslandsvermögens einstweilen einzustellen oder Abkommen zu revidieren, die in bezug auf diese Vermögen bereits abgeschlossen werden. Der Zweck dieser internationalen Abkommen betreffend die Verfügung über deutsches Auslandsvermögen war nicht nur die Verringerung des deutschen Kriegspotentials, wie es in Ihrem Schreiben heißt, sondern auch in einem gewissen Grade für die Wiedergutmachung von Schäden Vorsorge zu treffen, welche die Empfängerländer infolge des Krieges erlitten. Insbesondere haben die drei Regierungen gegenüber den anderen 16 Mitgliedern der interalliierten Reparationsagentur in bezug auf die Liquidierung deutschen Vermögens in den Mitgliedsstaaten Verpflichtungen übernommen; soweit es sich um einzelne neutrale Länder handelt, sind sie auch durch formale Abkommen gebunden, die als Safehaven Agreements bekannt sind. Mit Rücksicht auf den Reparationscharakter dieser Abkommen ist es wesentlich, daß die drei Regierungen einen deutschen Vorschlag zur Verrechnung des Wertes des Auslandsvermögens ohne Rücksicht darauf, ob es liquidiert oder nicht liquidiert worden ist, bei der Regelung der deutschen Auslandsschulden nicht in Erwägung ziehen können. Mit Rücksicht darauf, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 5 ein wesentlicher Faktor bei der Durchführung dieser Politik ist, wie sie im internationalen Abkommen enthalten ist, werden Sie dafür Verständnis haben, daß die drei Regierungen der in Ihrem Schreiben enthaltenen Bitte auf Aufhebung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 nicht entsprechen können. Die drei Regierungen erwägen im Gegenteil jetzt den Erlaß weiterer Rechtsvorschriften, um gewisse Seiten der Frage des Rechts auf das Auslandsvermögen zu klären. Schlußformel. gez. Unterschrift Sir Ivone Kirkpatrick Geschäftsführender Vorsitzender BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER 245-03 II/5621 Ang. 2 Bonn, den 28. Juni 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Herrn Botschafter Andre François-Poncet Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. April 1951— AGSEC (51) 722 — zur Frage des deutschen Auslandsvermögens folgendes mitzuteilen: Im ersten Absatz des Schreibens ist ausgeführt, von alliierter Seite sei bei den Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden zum Ausdruck gebracht worden, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte." Diese Ausführungen müssen auf einem Mißverständnis beruhen. Die alliierten Finanzberater haben in den Verhandlungen über die grundsätzliche Anerkennung der deutschen Auslandsschulden lediglich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Bundesregierung möge die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht in diesem Zeitpunkt, d. h. während der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden, zur Sprache bringen, und zwar mit der Begründung, daß in diesem Fall wegen der Schwierigkeit des Problems des Auslandsvermögens eine weitere Verzögerung der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden zu befürchten sei. Die Finanzberater haben ausdrücklich hinzugefügt, daß es der Bundesregierung selbstverständlich unbenommen sei, die Frage des Auslandsvermögens zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens auf der geplanten internationalen Schuldenkonferenz, anzuschneiden. Entsprechend diesem Wunsch hat die Bundesregierung die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht — wie ursprünglich beab- sichtigt — während der Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden, d. h. vor dem 6. März 1951, sondern erst mit Schreiben vom 10. April 1951 zur Sprache gebracht. Der Klarstellung dieser Frage mißt die Bundesregierung deshalb besondere Bedeutung bei, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Genehmigung des Notenwechsels über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden durch den Bundestag steht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Hohen Kommission habe ich den Notenwechsel über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden vor der Unterzeichnung dem Ausschuß des Bundestages für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten vorgelegt, der ihn einstimmig gebilligt hat. Der Ausschuß ist dabei auf Grund der oben erwähnten und ihm zur Kenntnis gebrachten Äußerungen der alliierten Finanzberater von der Voraussetzung ausgegangen, daß zu gegebener Zeit, spätestens auf der internationalen Schuldenkonferenz, auch die Frage des deutschen Auslandsvermögens zur Erörterung gestellt werden könnte. Er glaubte zu dieser Annahme auch deshalb berechtigt zu sein, weil er seine Auffassung zu dieser Frage in einem an mich gerichteten Schreiben vom 25. Januar 1951 niedergelegt hatte,, das den drei Stellvertretenden Hohen Kommissaren mit Schreiben von Herrn Blankenhorn vom 1. Februar 1951 zugeleitet worden ist. Wenn jetzt in Ihrem Schreiben vom 28. April d. J. erklärt wird, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte", dann habe ich nach dem Verlauf einer kürzlichen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses die Befürchtung, daß die Parteien, die den Notenwechsel vom 6. März 1951 gebilligt haben, sich nach Fortfall dieser wichtigen Voraussetzung veranlaßt sehen könnten, ihre bisherige zustimmende Haltung zu überprüfen. Die Ihnen in meinem Schreiben vom 10. April d. J. übermittelten Anträge der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens sind mit dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 in vollem Umfange abgelehnt worden. Diese Ablehnung erscheint schon mit Rücksicht darauf, daß die Lage des deutschen Auslandsvermögens in den einzelnen Staaten rechtlich und tatsächlich sehr verschieden ist, nicht gerechtfertigt. Aus den in meinem Schreiben vom 10. April 1951 eingehend dargelegten Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den im Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 vertretenen Standpunkt als endgültig anzusehen. Sie vermag auch den sonstigen in dem Schreiben enthaltenen Ausführungen und Absichten der Alliierten Hohen Kommission nicht beizupflichten. Sie behält sich daher vor, zu gegebener Zeit auf alle in diesem Schreiben behandelten Punkte zurückzukommen. Mit Rücksicht auf die bereits im Gang befindlichen Vorbereitungen für die internationale Schuldenkonferenz wäre ich dankbar, wenn die Alliierte Hohe Kommission die in ihr vertretenen Regierungen über die vorstehende Auffassung der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens unterrichten würde. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Strauß gemäß S 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) Ich lege Wert auf die Feststellung, daß ich der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Donhauser mit meinen politischen Freunden zugestimmt habe, weil der Abgeordnete Donhauser darum gebeten hat, ihm die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit seiner politischen Vorwürfe gegen Dr. Etzel in einem gerichtlichen Verfahren beweisen zu können. Nach der in drei Jahren entwikkelten Immunitätspraxis des Bundestages hätte die Immunität in diesem Falle nach meiner Überzeugung auch aufrechterhalten werden können. Bonn, den 23. Januar 1953. Franz Strauß Obmann der Landesgruppe CSU
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herta Ilk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Auch meine Fraktion ist der Ansicht, daß alles getan werden muß, um den Schutz der Familie zu sichern. Aber wir glauben nicht, daß dieser Schutz dadurch gewährleistet wird, daß im Innenministerium ein neues Referat speziell für Fragen der Familie eingerichtet wird.

    (Sehr gut! bei der FDP und rechts.)

    Wir sind im Gegenteil der Ansicht, daß mehr, als es bisher der Fall war, in allen Ministerien und bei allen gesetzgeberischen Organen der Blick auf den Schutz der Familie gerichtet werden soll.

    (Abg. Frau Dr. Mulert: Sehr wahr!)

    Wir glauben nicht, daß es zweckmäßig ist, wenn eine zentrale Stelle in alle Dinge hineinredet, die schon in anderen Ressorts auch im Hinblick auf das Wohl der Familie bearbeitet werden. Im übrigen: Gibt es überhaupt Gesetze, die die Familie nicht betreffen?
    Wenn ein solches Referat sinnvolle Arbeit leisten soll, müßte es einen sehr großen Umfang haben. Wir haben es beim Frauenreferat erlebt, was es bedeutet, wenn ein Referat für die Aufgaben, die es zu bewältigen hat, personell nur kümmerlich ausgestattet ist. Es ist dann nicht in der Lage, alle


    (Frau Dr. Ilk)

    Fragen in der gründlichen Form zu bearbeiten, die wir wünschen. Es werden aber in diesem Referat auch heute schon, weil die Frau die Trägerin der Familie in ihrer inneren Gestaltung ist, Fragen bearbeitet, die in Zukunft das Familienreferat übernehmen soll. Ich persönlich würde dann schon bitten, daß man dem Frauenreferat eine bessere Ausgestaltung in personeller Hinsicht zuteil werden ließe, daß der Haushaltsausschuß also dieses Referat anders ausbaute oder, besser gesagt, der Regierung es ermöglichte, dieses Referat anders auszubauen, damit an dieser Stelle auch die besonderen Belange der Familie, die maßgeblich die Interessen der Frauen berühren, in einer Weise erledigt werden können, wie wir es alle wünschen.
    Der Antrag, der uns hier vorliegt, ist übrigens in seiner Formulierung — ich darf mir diese Bemerkung erlauben — nicht gerade sehr glücklich. Denn erstens kann man in einem Haushaltsplan nicht ein Referat einrichten, sondern das muß durch die Regierung gemacht werden, und im Haushaltsplan können nun die Mittel dafür eingesetzt werden.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf] : Ich würde nicht allzu akademisch sein!)

    — Ich mache die Bemerkung auch nur am Rande, Herr Kollege. Ich glaube, daß Sie Ähnliches auch manchmal tun. — Außerdem liegt der Haushaltsplan bereits vor. Es wird also der Fraktion zu überlassen sein, ob sie diesen Antrag bei den Beratungen noch einmal wiederholt.

    (Abg. Dr. Krone: Wollen Sie den Antrag ablehnen?)

    Aber das nur am Rande.
    Ich möchte bitten, daß, wenn überhaupt in Erwägung gezogen wird, diesen Antrag weiterzuberaten, wir ihn nicht nur an den Ausschuß für innere Verwaltung, sondern auch an den Ausschuß für Sozialpolitik überweisen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Im Grunde genommen bin ich aber der Ansicht, daß wir diesen Antrag ablehnen

    (Abg. Dr. Wuermeling: Hört! Hört!)

    und dieses Referat als solches nicht einrichten sollten.

    (Hört! Hört! rechts. — Abg. Dr. Wuermeling: Eigentlich sollten die Frauen für jede Förderung der Familie sein!)

    — Herr Wuermeling, ich bin der Ansicht, daß damit das Ziel, das Sie verfolgen, nicht erreicht wird, sondern daß es notwendig ist, unser Augenmerk darauf zu richten, daß in a 11 e n Ministerien mehr als bisher auf diesen Gedanken wert gelegt wird,

    (Abg. Dr. Krone: Das soll dadurch geschehen!)

    nämlich den Gedanken des Schutzes der Familie.
    Dann bedarf es nicht eines besonderen Referats.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen? — Das Wort hat Frau Abgeordnete Döhring!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Clara Döhring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich glaube kaum, daß ich für die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei eine besondere Versicherung vorweg abgeben muß, daß wir das bejahen, was auch im Grundgesetz steht, nämlich daß die Familie die Zelle, der Kern des Staates ist.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Dabei ist es aber auch geblieben!)

    Wenn ich nun für meine Fraktion zu diesem Antrag Stellung nehme, dann gestatten Sie mir ganz kurz vorauszuschicken, daß wir uns beim Lesen dieser Drucksache gefragt haben, was nun eigentlich der Zweck dieser Sache ist.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir haben uns gewundert, daß man ein Familienreferat für notwendig hält; denn eigentlich ist doch das ganze Parlament ein Familienreferat. Wir alle stehen doch auf dem Standpunkt, daß alle Gesetze, die wir im Parlament machen, letzten Endes immer darauf hinauszulaufen haben, die Familie zu erhalten, der Familie zu dienen. Wenigstens sollte es so sein.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr gut! Ist aber leider nicht so!)

    Wir sehen aber die Sicherung der Familie keineswegs mit der Einrichtung eines Familienreferats gewährleistet. Allerdings könnten wir darüber sprechen; das müßte im Ausschuß sehr eingehend geschehen. Wir befürchten nämlich, daß Sie, die Sie diesen Antrag gestellt haben, die Aufgaben, die jedem einzelnen Abgeordneten in diesem Hause als seine oberste Verpflichtung obliegen, abgeben oder zumindest auf ein sogenanntes Familienreferat übertragen wollen. Familienpolitik treiben heißt ja wohl, in erster Linie die finanzschwache Familie zu schützen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Nein, die Familie als solche!)

    — Sie sagen: Nein, die Familie als solche, Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling. Nun, hören Sie gut zu! Was haben wir gerade in dieser Beziehung in diesem Bundestag erlebt?

    (Sehr gut! links.)

    Tatenlos hat die Regierung der Erhöhung der
    Butterpreise zugesehen; man hat sich auch keineswegs um die Senkung des Zuckerpreises bemüht,

    (Sehr richtig! links)

    was doch bei der Herabsetzung der Zuckersteuer zugunsten des Rübenanbaues bestimmt möglich gewesen wäre.

    (Zuruf links: Und wie ist es mit dem Brotpreis? !)

    — Ich komme gleich darauf zu sprechen. — Wenn wir auf die jüngste Vergangenheit zurückblicken, müssen wir geradezu mit Beschämung feststellen, daß die Regierung die Auszahlung der bescheidenen Rentenerhöhung ausgerechnet im Weihnachtsmonat verweigert hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD und KPD.)

    Wenn Herr Finanzminister Schäffer nun auch noch auf die „Idee" verfällt, zum Zwecke der Deckung der Rentenerhöhungen die Subvention für das Konsumbrot einfach zu streichen, so ist dies ein erneuter Beweis für die familienfeindliche Politik der Bundesregierung;

    (Sehr richtig! links)

    denn neben den Rentnern und deren Familien
    sind es doch nur Leute mit kleinem Einkommen
    und großer Kinderzahl, die das Konsumbrot essen.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.)



    (Frau Döhring)

    Der Wähler, der draußen die Regierungspolitik verfolgt hat, wird mit Recht fragen: Was soll dieser Antrag auf Einrichtung eines Familienreferats?

    (Zurufe links: Neue Beamte! Neue Posten!)

    Will die Regierung darüber hinwegtäuschen, daß die Zahl der Arbeitslosen wieder auf beinahe 1,9 Millionen angestiegen ist?

    (Zurufe von der Mitte: Was hat das mit der Familie zu tun? — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Meine Herren, regen Sie sich nicht auf! Das sind Tatsachen! Das ist doch die wahre Familienpolitik. Dabei fällt noch gravierend ins Gewicht, daß ein Viertel dieser Arbeitslosen Jugendliche sind, für die der Bundesjugendplan doch nur ein Tropfen in einem Eimer Wasser ist.
    Wenn wir vom Recht der Familie auf die Hilfe der Gemeinschaft sprechen, müssen wir wohl auch an den Lastenausgleich denken. Wir Sozialdemokraten haben in diesem Hause um den sozialen Lastenausgleich gekämpft, um den bedrängten Familien zu helfen; aber die Mehrheit dieses Bundestags hat es fertiggebracht, ein Lastenausgleichsgesetz zu beschließen, das sich überwiegend zugunsten derjenigen auswirkt, die früher einen großen Besitz gehabt haben.

    (Lebhafter Widerspruch in der Mitte und rechts. — Zuruf: Das gehört doch nicht zur Sache!)

    — Das gehört zur Sache, Herr Abgeordneter. — Auch die Aufgaben der Vertriebenenpolitik, wie die Auflösung der Barackenlager und die Familienzusammenführung, vor allem bei der Umsiedlung, hätten in diesem Bundestag mit viel mehr Energie angepackt werden müssen.

    (Erneute Zurufe rechts.)

    Ich komme zum Schluß und möchte an Sie, meine Damen und Herren der CDU/CSU-Fraktion, die Sie ja den Antrag auf Errichtung von Familienausgleichskassen erst vom dritten Kind an gestellt haben, die Frage richten: Wo fängt bei Ihnen die Familie an? Wir stehen auf dem Standpunkt, daß auch die vaterlose Familie — und damit auch das uneheliche Kind — in den Genuß einer Kinderzulage kommen muß. Bekanntlich hatte man sich nach monatelangen Beratungen in einer gemein- samen Sitzung der Sozialpolitischen Ausschüsse des Bundestags und des Bundesrats schon über die wesentlichen Grundsätze des Antrags der Sozialdemokratischen Partei auf allgemeine Kinderbeihilfen geeinigt; aber Beschlüsse waren ja nicht möglich, weil von der CDU/CSU-Fraktion der eben erwähnte Antrag auf Familienausgleichskassen eingebracht wurde. Gewiß, das ist ihr gutes Recht; aber damit ist es doch notwendig geworden, die Beratungen von vorn anzufangen, so daß die so notwendige Hilfe für die Familie mit Kindern immer noch aussteht.
    Meinen sozialdemokratischen Freunden und mir geht es um eine echte Politik für die Familie, wie wir sie mit all unseren Anträgen und Gesetzentwürfen bewiesen haben. Ein Familienreferat müssen wir zunächst mehr oder weniger als eine formale Sache ansehen und müssen zuerst einmal durch eingehende Beratungen im Ausschuß klären, welche Aufgaben dieses Familienreferat eigentlich übernehmen soll. Ich beantrage deshalb namens der SPD-Fraktion ebenfalls, den Antrag an den Ausschuß für innere Verwaltung federführend und an den Haushaltsausschuß zu überweisen, aber darüber hinaus auch an den Ausschuß für Sozialpolitik; denn er wird wohl auch weitgehend in diese Sphäre eingreifen.

    (Beifall bei der SPD.)