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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 246. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953 11711 246. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 11714A, 11735A, 11744B, 11748D Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Holzapfel 11714A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Troppenz 11714A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bekanntgabe der Note der Bundesregierung vorn 28. Juni 1951 über das sogenannte Anerkenntnis der Auslandsschulden an den Bundestag (Nr. 3858 der Drucksachen) 11714A Dr. Luetkens (SPD), Anfragender 11714B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11716B Anlage: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3917 der Drucksachen) 11717A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 11717B Beschlußfassung 11718A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Notaufnahme (Nr. 4001 [neu] der Drucksachen) 11718A, C Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11718D Frau Dr. Maxsein (CDU) 11720A Müller (Frankfurt) (KPD) 11720B Brandt (SPD) 11721B Dr. Schreiber, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene 11722D Dr. Klein, Senator von Berlin . . 11723A Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 11723B Anregung des Präsidenten zur Hilfe der Mitglieder des Bundestags gegen den Mangel an Männerkleidung in den Aufnahmelagern für Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone 11723B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (47. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD betr. Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nrn. 3947, 3465, 2680 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 670, 676) 11718B Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 11718B, C Beschlußfassung 11718C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 3931 der Drucksachen) . 11723B Dr. Strauß, Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz 11723C Beschlußfassung 11723D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 19. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Nr. 3982 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz 11724A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Dr. Schneider u. Gen. und der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für deutsche Rechtsanwälte (Nr. 3966 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Rechtsausschuß 11724A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens (Nr. 3128 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3954 der Drucksachen) 11724B, 11725A Neuburger (CDU), Berichterstatter 11725B Abstimmungen 11725C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. August 1952 (Nr. 3936 der Drucksachen) . . . 11724B Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter 11724B Beschlußfassung 11725A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Oktober 1952 (Nr. 3937 der Drucksachen) 11725C Ewers (DP), Berichterstatter . . 11725D Beschlußfassung 11726D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) . 11726B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11726C Strauß (CSU), schriftliche Erklärung zur Abstimmung 11763 Beschlußfassung 11727B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nrn. 3939, 2997 der Drucksachen) 11727C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11727C Beschlußfassung 11728A Fortsetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann, Fisch, Frau Strohbach, Müller (Frankfurt), Niebergall, Agatz, Rische, Renner und Paul (Düsseldorf) (Nrn. 3752 bis 3765, 3877 bis 3883, 3934 der Drucksachen) . . . 11728A Fisch (KPD) 11729B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 11732A Maier (Freiburg) (SPD) 11733B Hoogen (CDU) 11733B Dr. Mende (FDP) 11734C Ausschußüberweisung 11734D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Feststellung des Erlöschens des Bundestagsmandats des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 3871 der Drucksachen) . . . 11735A Ewers (DP), Berichterstatter . . 11735B Renner (KPD) 11735B Dr. Mommer (SPD) 11735D Beschlußfassung 11737D Erste Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen) 11737D Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung 11737D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln (Nr. 3642 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3994 der Drucksachen) . . 11737D Beschlußfassung 11738A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nrn. 3990, 3896 der Drucksachen) 11738A Feldmann (CDU), Berichterstatter 11738B Beschlußfassung 11738D Beratung des Antrags der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nr 3914 der Drucksachen) 11738D Günther (CDU), Antragsteller . . 11738D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Grenzlandfragen und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 11739D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienreferat im Bundesinnenministerium (Nr. 3967 der Drucksachen) 11740A Winkelheide (CDU), Antragsteller 11740A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11740C Frau Dr. Ilk (FDP) 11'740D Frau Döhring (SPD) 11741B Willenberg (FU) 11742C Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Sozialpolitik . 11742D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen) 11743A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11743A Frau Kalinke (DP) . . . . 11744B, 11748C Willenburg (FU) 11745A Horn (CDU) 11745B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11746A Dr. Atzenroth (FDP) 11746D Dr. Schellenberg (SPD) . . 1174'7B, 11748D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11748D Unterbrechung der Sitzung . 11748D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen) 11748D Dannebom (SPD), Antragsteller . 11749A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11749A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen) 11749A Dannebom (SPD), Antragsteller . . 11749B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11750A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11751A Beratung des Antrags der Fraktion der der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Steigerungsbeträgen in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 3962 der Drucksachen) 11751A Meyer (Hagen) (SPD), Antragsteller 11751A Arndgen (CDU) 11751D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium . . 11752B Renner (KPD) 11752C Freidhof (SPD) 11753B Überweisung als Material an die Bundesregierung 11753D Beratung des Antrags der FU betr. Rentenkapitalisierung (Nr. 3993 der Drucksachen) 11753D Volkholz (FU), Antragsteller . . 11753D Renner (KPD) 11754B Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopferfragen 11754D Erste Beratung des von den Abg. Dirscherl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 3958 der Drucksachen) . . . 11754D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11755A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Auftragslenkung (Nr. 3932 der Drucksachen) 11755A Volkholz (FU), Antragsteller . . 11755A Überweisung an die Ausschüsse für Grenzlandfragen, für Wirtschaftspolitik und für gesamtdeutsche Fragen 11755C, 11759D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsmaßnahmen für die Holzindustrie im Bayerischen Wald (Nr. 3991 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsarbeiten im Bereich der bayerischen Wasserwirtschaftsämter (Nr. 3992 der Drucksachen) . . 11755C, 11758D Volkholz (FU), Antragsteller . . . 11755C Höhne (SPD) 11756B Kahn (CSU) 11756D, 11758B Dr. Wellhausen (FDP) 11757B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11757B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Grenzlandfragen 11759C Nächste Sitzung 11759D Anlage 1: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kornmission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Anlage 2: Schriftliche Erklärung des Abg. Strauß zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Nr. 3938 der Drucksachen) . . 11763 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bezw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951, vorgelegt vom Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Hallstein (vergl. Seite 11716) AUSWÄRTIGES AMT 245-03 II 3661/51 Bonn, den 10. April 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Sir Ivone Kirkpatrick Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Euerer Exzellenz folgendes zur Kenntnis zu bringen. Während des zweiten Weltkrieges und nach der Einstellung der Feindseligkeiten ist das deutsche Vermögen im Ausland beschlagnahmt und zum Teil bereits liquidiert worden. Das Kontrollratsgesetz Nr. 5, das die Übernahme und Erfassung der deutschen Auslandsvermögen regelt, verfolgt gemäß seiner Präambel den Zweck, ,,den internationalen Frieden und kollektive Sicherheit durch die Eliminierung des deutschen Kriegspontentials zu fördern." Da dieses Gesetz von Voraussetzungen ausging, die heute nicht mehr gegeben zu sein scheinen, glaubt die Bundesregierung, daß die Zeit gekommen sein dürfte, das Gesetz aufzuheben bzw. seine Anwendung auf die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen. Dies würde es der Bundesregierung ermöglichen, mit Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission mit den Regierungen, die deutsche Auslandswerte beschlagnahmt haben, in unmittelbare Verhandlungen zu treten und in diesen Verhandlungen Hindernisse zu beseitigen, die einer Belebung des Handelsverkehrs entgegenstehen. Bei der heutigen deutschen Devisenlage würden solche Verhandlungen von besonderem Werte sein. Die Bundesregierung glaubt zugleich, daß eine befriedigende Regelung der privaten deutschen Auslandsverpflichtungen, die in dem Notenwechsel der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 über die deutschen Schulden in Aussicht genommen ist, am zweckmäßigsten durchführbar wäre, wenn die Auslandswerte, die im Geschäftsverkehr üblicherweise der Bezahlung ausländischer Forderungen dienen, mit herangezogen werden könnten. Eine solche Regelung wäre eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederherstellung des privaten deutschen Kredites, die für die Gesundung und den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft lebenswichtig ist. Auch dies würde am zweckmäßigsten in bilateralen Abkommen der Bundesregierung mit den betreffenden Regierungen geschehen können, wie sie in dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 im Rahmen des Zahlungsplanes vorgesehen sind. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es, um diese Ziele zu erreichen, nicht nur der Außerkraftsetzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 bedarf, sondern daß auch Vereinbarungen, an denen die Bundesrepublik nicht beteiligt ist, einer Revision unterzogen werden müßten. Sie glaubt jedoch, daß die heutigen Umstände es den beteiligten Staaten nahelegen könnten, eine solche Revision zu erwägen. Zusammenfassend bittet die Bundesregierung die Alliierte Hohe Kommission (1) das Kontrollratsgesetz Nr. 5 für die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen; (2) zu genehmigen, daß die Bundesregierung mit den beteiligten Staaten, deren Rechts- und Interessenlage unterschiedlich ist, in unmittelbare Verhandlungen tritt, um sich mit ihnen über die deutschen Auslandswerte zu verständigen; (3) um das Objekt dieser Verhandlungen in dem heutigen Zustand zu erhalten, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, daß sie einen Beschlagnahme- und Liquidationsstopp herbeiführen und ihn den anderen Staaten empfehlen. Ich wäre Euerer Exzellenz sehr zu Dank verbunden, wenn die Alliierte Hohe Kommission die hier dargelegten Gesichtspunkte einer wohlwollenden Prüfung unterziehen und gegebenenfalls Sachverständige benennen wollte, die mit deutschen Sachverständigen Einzelheiten besprechen könnten. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Übersetzung 104-01 I Spr. 3769/51 ALLIIERTE HOHE KOMMISSION FUR DEUTSCHLAND DER RAT Bonn, Petersberg, den 28. April 1951 AGSEC (51) 722 Seiner Exzellenz dem Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Herr Kanzler, Ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 10. April 1951 (245-03 II 3661/511 über das deutsche Auslandsvermögen zu bestätigen. Sie werden sich daran erinnern, daß Ihre Vertreter, als sie diese Frage mit den Finanzberatern der Alliierten Hohen Kommission bei der Besprechung über die Verpflichtung betreffend die deutschen Auslandsschulden zur Sprache brachten, davon in Kenntnis gesetzt wurden, daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte. Trotzdem sind diesem Ihrem Schreiben vom 10. April enthaltenen Anträge von der Alliierten Hohen Kommission im Einvernehmen mit den Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Frankreichs sorgfältig geprüft worden; in ihrem Namen ergeht diese Antwort. Die drei Regierungen wünschen, die Hohe Kornmission möge klarstellen, daß sie nicht damit einverstanden sind, daß die Bundesregierung in zweiseitige Verhandlungen mit anderen Ländern über das deutsche Auslandsvermögen eintritt. Sie sind außerdem nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um Beschlagnahmen und Liquidationen deutschen Auslandsvermögens einstweilen einzustellen oder Abkommen zu revidieren, die in bezug auf diese Vermögen bereits abgeschlossen werden. Der Zweck dieser internationalen Abkommen betreffend die Verfügung über deutsches Auslandsvermögen war nicht nur die Verringerung des deutschen Kriegspotentials, wie es in Ihrem Schreiben heißt, sondern auch in einem gewissen Grade für die Wiedergutmachung von Schäden Vorsorge zu treffen, welche die Empfängerländer infolge des Krieges erlitten. Insbesondere haben die drei Regierungen gegenüber den anderen 16 Mitgliedern der interalliierten Reparationsagentur in bezug auf die Liquidierung deutschen Vermögens in den Mitgliedsstaaten Verpflichtungen übernommen; soweit es sich um einzelne neutrale Länder handelt, sind sie auch durch formale Abkommen gebunden, die als Safehaven Agreements bekannt sind. Mit Rücksicht auf den Reparationscharakter dieser Abkommen ist es wesentlich, daß die drei Regierungen einen deutschen Vorschlag zur Verrechnung des Wertes des Auslandsvermögens ohne Rücksicht darauf, ob es liquidiert oder nicht liquidiert worden ist, bei der Regelung der deutschen Auslandsschulden nicht in Erwägung ziehen können. Mit Rücksicht darauf, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 5 ein wesentlicher Faktor bei der Durchführung dieser Politik ist, wie sie im internationalen Abkommen enthalten ist, werden Sie dafür Verständnis haben, daß die drei Regierungen der in Ihrem Schreiben enthaltenen Bitte auf Aufhebung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 nicht entsprechen können. Die drei Regierungen erwägen im Gegenteil jetzt den Erlaß weiterer Rechtsvorschriften, um gewisse Seiten der Frage des Rechts auf das Auslandsvermögen zu klären. Schlußformel. gez. Unterschrift Sir Ivone Kirkpatrick Geschäftsführender Vorsitzender BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER 245-03 II/5621 Ang. 2 Bonn, den 28. Juni 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Herrn Botschafter Andre François-Poncet Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. April 1951— AGSEC (51) 722 — zur Frage des deutschen Auslandsvermögens folgendes mitzuteilen: Im ersten Absatz des Schreibens ist ausgeführt, von alliierter Seite sei bei den Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden zum Ausdruck gebracht worden, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte." Diese Ausführungen müssen auf einem Mißverständnis beruhen. Die alliierten Finanzberater haben in den Verhandlungen über die grundsätzliche Anerkennung der deutschen Auslandsschulden lediglich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Bundesregierung möge die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht in diesem Zeitpunkt, d. h. während der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden, zur Sprache bringen, und zwar mit der Begründung, daß in diesem Fall wegen der Schwierigkeit des Problems des Auslandsvermögens eine weitere Verzögerung der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden zu befürchten sei. Die Finanzberater haben ausdrücklich hinzugefügt, daß es der Bundesregierung selbstverständlich unbenommen sei, die Frage des Auslandsvermögens zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens auf der geplanten internationalen Schuldenkonferenz, anzuschneiden. Entsprechend diesem Wunsch hat die Bundesregierung die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht — wie ursprünglich beab- sichtigt — während der Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden, d. h. vor dem 6. März 1951, sondern erst mit Schreiben vom 10. April 1951 zur Sprache gebracht. Der Klarstellung dieser Frage mißt die Bundesregierung deshalb besondere Bedeutung bei, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Genehmigung des Notenwechsels über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden durch den Bundestag steht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Hohen Kommission habe ich den Notenwechsel über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden vor der Unterzeichnung dem Ausschuß des Bundestages für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten vorgelegt, der ihn einstimmig gebilligt hat. Der Ausschuß ist dabei auf Grund der oben erwähnten und ihm zur Kenntnis gebrachten Äußerungen der alliierten Finanzberater von der Voraussetzung ausgegangen, daß zu gegebener Zeit, spätestens auf der internationalen Schuldenkonferenz, auch die Frage des deutschen Auslandsvermögens zur Erörterung gestellt werden könnte. Er glaubte zu dieser Annahme auch deshalb berechtigt zu sein, weil er seine Auffassung zu dieser Frage in einem an mich gerichteten Schreiben vom 25. Januar 1951 niedergelegt hatte,, das den drei Stellvertretenden Hohen Kommissaren mit Schreiben von Herrn Blankenhorn vom 1. Februar 1951 zugeleitet worden ist. Wenn jetzt in Ihrem Schreiben vom 28. April d. J. erklärt wird, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte", dann habe ich nach dem Verlauf einer kürzlichen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses die Befürchtung, daß die Parteien, die den Notenwechsel vom 6. März 1951 gebilligt haben, sich nach Fortfall dieser wichtigen Voraussetzung veranlaßt sehen könnten, ihre bisherige zustimmende Haltung zu überprüfen. Die Ihnen in meinem Schreiben vom 10. April d. J. übermittelten Anträge der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens sind mit dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 in vollem Umfange abgelehnt worden. Diese Ablehnung erscheint schon mit Rücksicht darauf, daß die Lage des deutschen Auslandsvermögens in den einzelnen Staaten rechtlich und tatsächlich sehr verschieden ist, nicht gerechtfertigt. Aus den in meinem Schreiben vom 10. April 1951 eingehend dargelegten Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den im Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 vertretenen Standpunkt als endgültig anzusehen. Sie vermag auch den sonstigen in dem Schreiben enthaltenen Ausführungen und Absichten der Alliierten Hohen Kommission nicht beizupflichten. Sie behält sich daher vor, zu gegebener Zeit auf alle in diesem Schreiben behandelten Punkte zurückzukommen. Mit Rücksicht auf die bereits im Gang befindlichen Vorbereitungen für die internationale Schuldenkonferenz wäre ich dankbar, wenn die Alliierte Hohe Kommission die in ihr vertretenen Regierungen über die vorstehende Auffassung der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens unterrichten würde. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Strauß gemäß S 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) Ich lege Wert auf die Feststellung, daß ich der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Donhauser mit meinen politischen Freunden zugestimmt habe, weil der Abgeordnete Donhauser darum gebeten hat, ihm die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit seiner politischen Vorwürfe gegen Dr. Etzel in einem gerichtlichen Verfahren beweisen zu können. Nach der in drei Jahren entwikkelten Immunitätspraxis des Bundestages hätte die Immunität in diesem Falle nach meiner Überzeugung auch aufrechterhalten werden können. Bonn, den 23. Januar 1953. Franz Strauß Obmann der Landesgruppe CSU
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Hoogen.


Rede von Matthias Hoogen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entrüstung der Kommunisten über die Aufhebungsanträge scheint mir zwar verständlich, aber doch recht oberflächlich zu sein; denn der Grundsatz, daß politisch infizierte Fälle und Sachverhalte mit politischem Hintergrund hier nicht zur Aufhebung der Immunität führen sollten, ist keineswegs in diesem Hause ausnahmslos angewendet worden. Ich selbst war in der 135. Sitzung am 18. April 1952 Berichterstatter, als eine solche Ausnahme beschlossen wurde. Damals sollte allerdings ein Mitglied einer Regierungspartei gegen einen hohen Beamten einer Landesregierung, der, soweit ich unterrichtet bin, der Kommunistischen Partei angehört, ehrenrührige Vorwürfe erhoben haben. Der Bundestag hat damals die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens erteilt, obwohl ein politischer Hintergrund ganz offensichtlich war. Damals handelte es sich um eine Beleidigung, die durch eine Presseveröffentlichung erfolgt war.

(Abg. Rische: Darum geht's ja jetzt gar nicht!)

Ich habe damals nicht gehört, daß von der KPD oder von der SPD Einwendungen dagegen erhoben wurden.

(Abg. Renner: Wer war der Kommunist?)

Ich weigere mich, anzunehmen, daß es in diesem Hohen Hause jemanden gibt, der mit zweierlei Maß zu messen bereit wäre.

(Zuruf von der KPD: Ach! — Abg. Renner: Wer war denn der Kommunist? Was ist denn das?)

— Ich bin gern bereit, Herr Renner, Ihnen den Namen zu nennen. Ich habe ihn damals als Berichterstatter nicht genannt und ich nenne ihn hier in der öffentlichen Sitzung auch nicht.

(Abg. Renner: Kein Mensch kennt ihn!)

Durch alle von dem Herrn Berichterstatter vorgetragenen Fälle zieht sich wie ein roter Faden das ganz offensichtlich zentral gesteuerte Bestreben, den politischen Kampf um die Ratifizierung der beiden Verträge zu einem Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik zu benutzen. Man will bei dieser Gelegenheit Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik fördern. Man will bei dieser Gelegenheit die Bundesregierung und mehrere ihrer Mitglieder als verfassungsmäßige Organe in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpfen und zu solchen Verunglimpfungen auffordern.

(Abg. Renner: Aha!)

Das sind keine Beleidigungen im politischen Tageskampf, die im Rahmen der Verfassung ausgetragen werden, sondern es sind Beleidigungen und Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Organe unseres Staates. Das gleiche ist hinsichtlich der Schriften kommunistischen Inhalts in dem vom Herrn Kollegen Fisch zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. April des vergangenen Jahres eingehend und überzeugend ausgeführt worden. Ich werde mir erlauben, auf dieses Urteil noch einmal zurückzukommen. Hierbei ist ganz offensichtlich, daß die als Herausgeber der Druckschriften zeichnenden Abgeordneten nicht in erster Linie in Wahrnehmung ihrer Interessen als Abgeordnete handeln, sondern ihr Immunitätsrecht mißbrauchen, um Druckschriften hochverräterischen Inhaltes ungestraft verbreiten zu können. Rechtsmißbrauch darf aber nie den Schutz der Rechtsordnung genießen.
Die Berechtigung des Einwandes, man solle zunächst den Ausgang des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel der Feststellung der Verfassungswidrigkeit und der Auflösung der KPD abwarten, vermag ich nicht anzuerkennen. Neben diesem Verfahren sind Verfahren vor den ordentlichen Strafgerichten durchaus zulässig und jetzt und heute im Interesse der Sicherheit des Staates auch dringend erforderlich. Ich erwähnte eben bereits das auch von dem Kollegen Fisch zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs. Ich glaube,


(Hoogen)

mit Ausnahme der Mitglieder der kommunistischen Gruppe haben wir alle keinen Zweifel daran, daß dieses Urteil auf Grund und nach Maßgabe der bestehenden materiellrechtlichen und verfahrensmäßigen Gesetze zustande gekommen ist. In diesem Urteil, das in einem selbständigen Verfahren auf Grund der erhobenen Beweise zustande gekommen ist, heißt es:
Es wird für Recht erkannt: Die Schriften:
1. „Wo stehen wir im Kampf um die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands?"
2. „Den Lügenfritzen eins aufs Maul"
3. „Das Gebot der Stunde"
4. „Achtung! Akute Gefahr für die ganze Nation!"
5. „Die deutsche Arbeiterklasse muß sich entscheiden!"
sind zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen die Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Sie werden daher eingezogen.
Der Bundesgerichtshof stellt in dem gleichen Urteil den Grundsatz auf:
Mittel der Vorbereitung eines gewaltsamen oder durch Drohung mit Gewalt auszuführenden bestimmten hochverräterischen Unternehmens kann auch die geistige oder seelische Beeinflussung der Bevölkerung des Staates sein, gegen den das Unternehmen geplant ist.
Wenn wir unserer Diskussion die Grundsätze und Feststellungen dieses Urteils zugrunde legen, dann sind wohl die Vorwürfe, die Herr Kollege Fisch hier gegen die Mitglieder des Ausschusses gerichtet hat, die sich im Ausschuß für die Aufhebung der Immunität ausgesprochen haben — und dazu zähle auch ich —, unbegründet.
In dem vom Bundestag verabschiedeten Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 ist vorgesehen, daß bei Verurteilung wegen staatsgefährdender Handlungen neben einer Gefängnisstrafe von mindestens drei Monaten auf Verlust der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden kann. Das ist im Bundestag mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden.

(Abg. Renner: Darauf kommt es euch an!)

Das kann auch dann geschehen, wenn der Verurteilte keiner für verfassungswidrig erklärten Partei angehört. Diese Vorschriften sind vom Bundestag beschlossen worden, damit den Gerichten anders als in den dreißiger Jahren die Möglichkeit gegeben ist, zum Schutze des Staates rechtzeitig und nachhaltig einzuschreiten. Nachhaltig werden die Gerichte aber nur dann einschreiten können, wenn sie nicht nur die kleinen Leute, sondern insbesondere diejenigen anfassen müssen, die unter dem Mißbrauch ihrer Immunität die kleinen Leute, die Verteiler dieser Druckschriften und alle anderen zu staatsgefährdenden Bestrebungen aufwiegeln.
Es ist der Antrag gestellt worden, die gesamten Verfahren an den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität zurückzuverweisen. Obwohl ich der Meinung bin, daß die Anträge zur Entscheidung in diesem Hause reif sind, bin ich namens meiner Fraktion mit dem Rückverweisungsantrag aus folgenden Gründen einverstanden: Das eben von mir zitierte und nicht in seinem vollen Wortlaut vorgelesene Urteil ist bei den Beratungen im Ausschuß zwar erwähnt worden, aber es hat uns nicht vorgelegen. Wenn es uns damals im Wortlaut vorgelegen hätte, hätte — davon bin ich überzeugt — der Ausschuß den Aufhebungsanträgen einstimmig zugestimmt. Ich bin der Überzeugung, daß er das bei einer erneuten Ausschußberatung tun wird. Deswegen stimme ich der Rückverweisung zu.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Mende.