Rede:
ID0124603500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 5
    1. Kommen: 1
    2. Sie: 1
    3. bitte: 1
    4. zum: 1
    5. Schluß.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 246. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953 11711 246. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 11714A, 11735A, 11744B, 11748D Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Holzapfel 11714A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Troppenz 11714A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bekanntgabe der Note der Bundesregierung vorn 28. Juni 1951 über das sogenannte Anerkenntnis der Auslandsschulden an den Bundestag (Nr. 3858 der Drucksachen) 11714A Dr. Luetkens (SPD), Anfragender 11714B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11716B Anlage: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3917 der Drucksachen) 11717A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 11717B Beschlußfassung 11718A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Notaufnahme (Nr. 4001 [neu] der Drucksachen) 11718A, C Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11718D Frau Dr. Maxsein (CDU) 11720A Müller (Frankfurt) (KPD) 11720B Brandt (SPD) 11721B Dr. Schreiber, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene 11722D Dr. Klein, Senator von Berlin . . 11723A Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 11723B Anregung des Präsidenten zur Hilfe der Mitglieder des Bundestags gegen den Mangel an Männerkleidung in den Aufnahmelagern für Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone 11723B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (47. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD betr. Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nrn. 3947, 3465, 2680 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 670, 676) 11718B Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 11718B, C Beschlußfassung 11718C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 3931 der Drucksachen) . 11723B Dr. Strauß, Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz 11723C Beschlußfassung 11723D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 19. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Nr. 3982 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz 11724A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Dr. Schneider u. Gen. und der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für deutsche Rechtsanwälte (Nr. 3966 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Rechtsausschuß 11724A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens (Nr. 3128 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3954 der Drucksachen) 11724B, 11725A Neuburger (CDU), Berichterstatter 11725B Abstimmungen 11725C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. August 1952 (Nr. 3936 der Drucksachen) . . . 11724B Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter 11724B Beschlußfassung 11725A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Oktober 1952 (Nr. 3937 der Drucksachen) 11725C Ewers (DP), Berichterstatter . . 11725D Beschlußfassung 11726D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) . 11726B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11726C Strauß (CSU), schriftliche Erklärung zur Abstimmung 11763 Beschlußfassung 11727B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nrn. 3939, 2997 der Drucksachen) 11727C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11727C Beschlußfassung 11728A Fortsetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann, Fisch, Frau Strohbach, Müller (Frankfurt), Niebergall, Agatz, Rische, Renner und Paul (Düsseldorf) (Nrn. 3752 bis 3765, 3877 bis 3883, 3934 der Drucksachen) . . . 11728A Fisch (KPD) 11729B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 11732A Maier (Freiburg) (SPD) 11733B Hoogen (CDU) 11733B Dr. Mende (FDP) 11734C Ausschußüberweisung 11734D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Feststellung des Erlöschens des Bundestagsmandats des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 3871 der Drucksachen) . . . 11735A Ewers (DP), Berichterstatter . . 11735B Renner (KPD) 11735B Dr. Mommer (SPD) 11735D Beschlußfassung 11737D Erste Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen) 11737D Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung 11737D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln (Nr. 3642 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3994 der Drucksachen) . . 11737D Beschlußfassung 11738A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nrn. 3990, 3896 der Drucksachen) 11738A Feldmann (CDU), Berichterstatter 11738B Beschlußfassung 11738D Beratung des Antrags der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nr 3914 der Drucksachen) 11738D Günther (CDU), Antragsteller . . 11738D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Grenzlandfragen und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 11739D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienreferat im Bundesinnenministerium (Nr. 3967 der Drucksachen) 11740A Winkelheide (CDU), Antragsteller 11740A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11740C Frau Dr. Ilk (FDP) 11'740D Frau Döhring (SPD) 11741B Willenberg (FU) 11742C Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Sozialpolitik . 11742D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen) 11743A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11743A Frau Kalinke (DP) . . . . 11744B, 11748C Willenburg (FU) 11745A Horn (CDU) 11745B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11746A Dr. Atzenroth (FDP) 11746D Dr. Schellenberg (SPD) . . 1174'7B, 11748D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11748D Unterbrechung der Sitzung . 11748D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen) 11748D Dannebom (SPD), Antragsteller . 11749A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11749A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen) 11749A Dannebom (SPD), Antragsteller . . 11749B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11750A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11751A Beratung des Antrags der Fraktion der der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Steigerungsbeträgen in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 3962 der Drucksachen) 11751A Meyer (Hagen) (SPD), Antragsteller 11751A Arndgen (CDU) 11751D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium . . 11752B Renner (KPD) 11752C Freidhof (SPD) 11753B Überweisung als Material an die Bundesregierung 11753D Beratung des Antrags der FU betr. Rentenkapitalisierung (Nr. 3993 der Drucksachen) 11753D Volkholz (FU), Antragsteller . . 11753D Renner (KPD) 11754B Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopferfragen 11754D Erste Beratung des von den Abg. Dirscherl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 3958 der Drucksachen) . . . 11754D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11755A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Auftragslenkung (Nr. 3932 der Drucksachen) 11755A Volkholz (FU), Antragsteller . . 11755A Überweisung an die Ausschüsse für Grenzlandfragen, für Wirtschaftspolitik und für gesamtdeutsche Fragen 11755C, 11759D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsmaßnahmen für die Holzindustrie im Bayerischen Wald (Nr. 3991 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsarbeiten im Bereich der bayerischen Wasserwirtschaftsämter (Nr. 3992 der Drucksachen) . . 11755C, 11758D Volkholz (FU), Antragsteller . . . 11755C Höhne (SPD) 11756B Kahn (CSU) 11756D, 11758B Dr. Wellhausen (FDP) 11757B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11757B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Grenzlandfragen 11759C Nächste Sitzung 11759D Anlage 1: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kornmission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Anlage 2: Schriftliche Erklärung des Abg. Strauß zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Nr. 3938 der Drucksachen) . . 11763 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bezw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951, vorgelegt vom Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Hallstein (vergl. Seite 11716) AUSWÄRTIGES AMT 245-03 II 3661/51 Bonn, den 10. April 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Sir Ivone Kirkpatrick Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Euerer Exzellenz folgendes zur Kenntnis zu bringen. Während des zweiten Weltkrieges und nach der Einstellung der Feindseligkeiten ist das deutsche Vermögen im Ausland beschlagnahmt und zum Teil bereits liquidiert worden. Das Kontrollratsgesetz Nr. 5, das die Übernahme und Erfassung der deutschen Auslandsvermögen regelt, verfolgt gemäß seiner Präambel den Zweck, ,,den internationalen Frieden und kollektive Sicherheit durch die Eliminierung des deutschen Kriegspontentials zu fördern." Da dieses Gesetz von Voraussetzungen ausging, die heute nicht mehr gegeben zu sein scheinen, glaubt die Bundesregierung, daß die Zeit gekommen sein dürfte, das Gesetz aufzuheben bzw. seine Anwendung auf die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen. Dies würde es der Bundesregierung ermöglichen, mit Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission mit den Regierungen, die deutsche Auslandswerte beschlagnahmt haben, in unmittelbare Verhandlungen zu treten und in diesen Verhandlungen Hindernisse zu beseitigen, die einer Belebung des Handelsverkehrs entgegenstehen. Bei der heutigen deutschen Devisenlage würden solche Verhandlungen von besonderem Werte sein. Die Bundesregierung glaubt zugleich, daß eine befriedigende Regelung der privaten deutschen Auslandsverpflichtungen, die in dem Notenwechsel der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 über die deutschen Schulden in Aussicht genommen ist, am zweckmäßigsten durchführbar wäre, wenn die Auslandswerte, die im Geschäftsverkehr üblicherweise der Bezahlung ausländischer Forderungen dienen, mit herangezogen werden könnten. Eine solche Regelung wäre eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederherstellung des privaten deutschen Kredites, die für die Gesundung und den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft lebenswichtig ist. Auch dies würde am zweckmäßigsten in bilateralen Abkommen der Bundesregierung mit den betreffenden Regierungen geschehen können, wie sie in dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 im Rahmen des Zahlungsplanes vorgesehen sind. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es, um diese Ziele zu erreichen, nicht nur der Außerkraftsetzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 bedarf, sondern daß auch Vereinbarungen, an denen die Bundesrepublik nicht beteiligt ist, einer Revision unterzogen werden müßten. Sie glaubt jedoch, daß die heutigen Umstände es den beteiligten Staaten nahelegen könnten, eine solche Revision zu erwägen. Zusammenfassend bittet die Bundesregierung die Alliierte Hohe Kommission (1) das Kontrollratsgesetz Nr. 5 für die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen; (2) zu genehmigen, daß die Bundesregierung mit den beteiligten Staaten, deren Rechts- und Interessenlage unterschiedlich ist, in unmittelbare Verhandlungen tritt, um sich mit ihnen über die deutschen Auslandswerte zu verständigen; (3) um das Objekt dieser Verhandlungen in dem heutigen Zustand zu erhalten, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, daß sie einen Beschlagnahme- und Liquidationsstopp herbeiführen und ihn den anderen Staaten empfehlen. Ich wäre Euerer Exzellenz sehr zu Dank verbunden, wenn die Alliierte Hohe Kommission die hier dargelegten Gesichtspunkte einer wohlwollenden Prüfung unterziehen und gegebenenfalls Sachverständige benennen wollte, die mit deutschen Sachverständigen Einzelheiten besprechen könnten. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Übersetzung 104-01 I Spr. 3769/51 ALLIIERTE HOHE KOMMISSION FUR DEUTSCHLAND DER RAT Bonn, Petersberg, den 28. April 1951 AGSEC (51) 722 Seiner Exzellenz dem Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Herr Kanzler, Ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 10. April 1951 (245-03 II 3661/511 über das deutsche Auslandsvermögen zu bestätigen. Sie werden sich daran erinnern, daß Ihre Vertreter, als sie diese Frage mit den Finanzberatern der Alliierten Hohen Kommission bei der Besprechung über die Verpflichtung betreffend die deutschen Auslandsschulden zur Sprache brachten, davon in Kenntnis gesetzt wurden, daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte. Trotzdem sind diesem Ihrem Schreiben vom 10. April enthaltenen Anträge von der Alliierten Hohen Kommission im Einvernehmen mit den Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Frankreichs sorgfältig geprüft worden; in ihrem Namen ergeht diese Antwort. Die drei Regierungen wünschen, die Hohe Kornmission möge klarstellen, daß sie nicht damit einverstanden sind, daß die Bundesregierung in zweiseitige Verhandlungen mit anderen Ländern über das deutsche Auslandsvermögen eintritt. Sie sind außerdem nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um Beschlagnahmen und Liquidationen deutschen Auslandsvermögens einstweilen einzustellen oder Abkommen zu revidieren, die in bezug auf diese Vermögen bereits abgeschlossen werden. Der Zweck dieser internationalen Abkommen betreffend die Verfügung über deutsches Auslandsvermögen war nicht nur die Verringerung des deutschen Kriegspotentials, wie es in Ihrem Schreiben heißt, sondern auch in einem gewissen Grade für die Wiedergutmachung von Schäden Vorsorge zu treffen, welche die Empfängerländer infolge des Krieges erlitten. Insbesondere haben die drei Regierungen gegenüber den anderen 16 Mitgliedern der interalliierten Reparationsagentur in bezug auf die Liquidierung deutschen Vermögens in den Mitgliedsstaaten Verpflichtungen übernommen; soweit es sich um einzelne neutrale Länder handelt, sind sie auch durch formale Abkommen gebunden, die als Safehaven Agreements bekannt sind. Mit Rücksicht auf den Reparationscharakter dieser Abkommen ist es wesentlich, daß die drei Regierungen einen deutschen Vorschlag zur Verrechnung des Wertes des Auslandsvermögens ohne Rücksicht darauf, ob es liquidiert oder nicht liquidiert worden ist, bei der Regelung der deutschen Auslandsschulden nicht in Erwägung ziehen können. Mit Rücksicht darauf, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 5 ein wesentlicher Faktor bei der Durchführung dieser Politik ist, wie sie im internationalen Abkommen enthalten ist, werden Sie dafür Verständnis haben, daß die drei Regierungen der in Ihrem Schreiben enthaltenen Bitte auf Aufhebung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 nicht entsprechen können. Die drei Regierungen erwägen im Gegenteil jetzt den Erlaß weiterer Rechtsvorschriften, um gewisse Seiten der Frage des Rechts auf das Auslandsvermögen zu klären. Schlußformel. gez. Unterschrift Sir Ivone Kirkpatrick Geschäftsführender Vorsitzender BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER 245-03 II/5621 Ang. 2 Bonn, den 28. Juni 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Herrn Botschafter Andre François-Poncet Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. April 1951— AGSEC (51) 722 — zur Frage des deutschen Auslandsvermögens folgendes mitzuteilen: Im ersten Absatz des Schreibens ist ausgeführt, von alliierter Seite sei bei den Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden zum Ausdruck gebracht worden, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte." Diese Ausführungen müssen auf einem Mißverständnis beruhen. Die alliierten Finanzberater haben in den Verhandlungen über die grundsätzliche Anerkennung der deutschen Auslandsschulden lediglich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Bundesregierung möge die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht in diesem Zeitpunkt, d. h. während der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden, zur Sprache bringen, und zwar mit der Begründung, daß in diesem Fall wegen der Schwierigkeit des Problems des Auslandsvermögens eine weitere Verzögerung der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden zu befürchten sei. Die Finanzberater haben ausdrücklich hinzugefügt, daß es der Bundesregierung selbstverständlich unbenommen sei, die Frage des Auslandsvermögens zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens auf der geplanten internationalen Schuldenkonferenz, anzuschneiden. Entsprechend diesem Wunsch hat die Bundesregierung die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht — wie ursprünglich beab- sichtigt — während der Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden, d. h. vor dem 6. März 1951, sondern erst mit Schreiben vom 10. April 1951 zur Sprache gebracht. Der Klarstellung dieser Frage mißt die Bundesregierung deshalb besondere Bedeutung bei, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Genehmigung des Notenwechsels über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden durch den Bundestag steht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Hohen Kommission habe ich den Notenwechsel über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden vor der Unterzeichnung dem Ausschuß des Bundestages für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten vorgelegt, der ihn einstimmig gebilligt hat. Der Ausschuß ist dabei auf Grund der oben erwähnten und ihm zur Kenntnis gebrachten Äußerungen der alliierten Finanzberater von der Voraussetzung ausgegangen, daß zu gegebener Zeit, spätestens auf der internationalen Schuldenkonferenz, auch die Frage des deutschen Auslandsvermögens zur Erörterung gestellt werden könnte. Er glaubte zu dieser Annahme auch deshalb berechtigt zu sein, weil er seine Auffassung zu dieser Frage in einem an mich gerichteten Schreiben vom 25. Januar 1951 niedergelegt hatte,, das den drei Stellvertretenden Hohen Kommissaren mit Schreiben von Herrn Blankenhorn vom 1. Februar 1951 zugeleitet worden ist. Wenn jetzt in Ihrem Schreiben vom 28. April d. J. erklärt wird, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte", dann habe ich nach dem Verlauf einer kürzlichen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses die Befürchtung, daß die Parteien, die den Notenwechsel vom 6. März 1951 gebilligt haben, sich nach Fortfall dieser wichtigen Voraussetzung veranlaßt sehen könnten, ihre bisherige zustimmende Haltung zu überprüfen. Die Ihnen in meinem Schreiben vom 10. April d. J. übermittelten Anträge der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens sind mit dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 in vollem Umfange abgelehnt worden. Diese Ablehnung erscheint schon mit Rücksicht darauf, daß die Lage des deutschen Auslandsvermögens in den einzelnen Staaten rechtlich und tatsächlich sehr verschieden ist, nicht gerechtfertigt. Aus den in meinem Schreiben vom 10. April 1951 eingehend dargelegten Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den im Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 vertretenen Standpunkt als endgültig anzusehen. Sie vermag auch den sonstigen in dem Schreiben enthaltenen Ausführungen und Absichten der Alliierten Hohen Kommission nicht beizupflichten. Sie behält sich daher vor, zu gegebener Zeit auf alle in diesem Schreiben behandelten Punkte zurückzukommen. Mit Rücksicht auf die bereits im Gang befindlichen Vorbereitungen für die internationale Schuldenkonferenz wäre ich dankbar, wenn die Alliierte Hohe Kommission die in ihr vertretenen Regierungen über die vorstehende Auffassung der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens unterrichten würde. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Strauß gemäß S 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) Ich lege Wert auf die Feststellung, daß ich der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Donhauser mit meinen politischen Freunden zugestimmt habe, weil der Abgeordnete Donhauser darum gebeten hat, ihm die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit seiner politischen Vorwürfe gegen Dr. Etzel in einem gerichtlichen Verfahren beweisen zu können. Nach der in drei Jahren entwikkelten Immunitätspraxis des Bundestages hätte die Immunität in diesem Falle nach meiner Überzeugung auch aufrechterhalten werden können. Bonn, den 23. Januar 1953. Franz Strauß Obmann der Landesgruppe CSU
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es sehr eigenartig, daß die Vertreter der Koalitionsparteien, die sonst keine Gelegenheit versäumen, um gegen uns ins Feld zu ziehen, diesen Anlaß nicht wahrnehmen, um mit sachlichen Argumenten Anträge zu unterstützen, die, wenn sie durchgehen, uns ausschalten sollen. Wie gesagt, das ist sehr zu verwundern.
    Es war gewiß nur ein Zufall, daß sich am letzten Sitzungstag des alten Jahres zwei Verhandlungsthemen sozusagen vermischten: die Erklärungen und Gegenerklärungen zum Staatsstreich des Herrn Bundeskanzlers und die von ihm hervorgerufene Verfassungskrise, andererseits die Frage der Aufhebung der Immunität von neun kommunistischen Abgeordneten. Aber dieser Zufall brachte es mit sich, daß viele Mitglieder dieses Hauses, darunter solche, die gewiß nicht als unsere politischen Freunde gelten, sich des Eindrucks nicht erwehren konnten, wie sehr der Generalangriff gegen die KPD-Fraktion

    (Zuruf rechts: Gruppe!)

    diktiert ist von politischen Absichten der Bundesregierung und nicht von Erwägungen des Rechts
    und der Rechtlichkeit. Der 11. Dezember hat manchem gezeigt, welche fatale Übereinstimmung besteht zwischen den beabsichtigten Willkürmaßnahmen gegen die kommunistischen Abgeordneten und dem Versuch Dr. Adenauers, das Bundesverfassungsgericht bedenkenlos beiseite zu schieben, nur weil für ihn zu befürchten war, daß es einen für seine Vertragspolitik unwillkommenen Spruch fällen werde. Auch heute hat sich in der Tatsache, daß Sie es, zumindest vorerst, ablehnen, sich zu den vielen Anträgen und deren Begründung überhaupt zu äußern, gezeigt, daß es für Sie gar nicht ausschlaggebend ist, welche Begründungen für die von der Bundesregierung verlangte Aufhebung der Immunität von neun Abgeordneten gegeben werden.
    Auf der Tagesordnung steht in der Tat allein eine politische Entscheidung, eine Entscheidung, ob es zweierlei Recht in der Bundesrepublik geben soll, eines für regierungstreue Elemente und ein anderes für Gegner der Adenauer-Regierung;

    (Sehr gut! bei der KPD)

    eine Entscheidung, ob nur noch Recht sein soll, was der Bundesregierung nützt; eine Entscheidung, ob der von Ihnen täglich verkündete und beschworene Grundsatz einer rechtsstaatlichen Ordnung von Ihnen selbst ernst genommen wird, oder ob er als Prunkstück einer gelenkten Staatspropaganda mißbraucht werden soll.
    Am 11. Dezember wurde bewiesen: die Anträge widersprechen dem Grundgesetz, insbesondere seinen Art. 38 und 46, in denen den Abgeordneten die Unverletzlichkeit und die Unverfolgbarkeit aus politischen Gründen zugesichert wird. Am 11. Dezember wurde bewiesen, daß die vorgelegten Anträge unvereinbar sind mit den Grundsätzen für die Anwendung des Immunitätsrechts, die in diesem Hause ausgearbeitet, einstimmig angenommen und in aller Form verkündet worden sind. Schließlich wurde am 11. Dezember bewiesen: eine Strafverfolgung der kommunistischen Abgeordneten gemäß den hier zugrunde liegenden Anträgen der Bundesregierung würde bedeuten, daß dem seit über einem Jahr angeforderten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das für Entscheide hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit politischer Parteien allein zuständig ist, in unzulässiger Weise vorgegriffen würde.
    Man sollte meinen, die Darstellung dieser Umstände allein müßte genügen, um eine klare Mehrheit für die Ablehnung der vorgelegten Anträge zustande zu bringen. Andererseits sollte man meinen, daß sich die Herren Berichterstatter alle Mühe hätten geben müssen, die bestehenden grundsätzlichen Bedenken und Einwände mit beweiskräftigem und überzeugendem Material zu zerstreuen. Das aber, meine Damen und Herren, ist offensichtlich nicht geschehen. Mit einer einzigen Ausnahme, mit der in diesem Falle löblichen Ausnahme des Herrn Abgeordneten Mende, haben sich die Herren Berichterstatter die Sache sehr leicht gemacht. Sie haben die Mehrheitsmeinung des Ausschusses hier vorgetragen. Sie haben, wie es Herr Kollege Ewers selber noch unterstrichen hat, ihre persönliche, ihre Parteimeinung vorgetragen. In einem Falle hat es der Berichterstatter Herr Kollege Ewers sogar ausdrücklich bedauert, daß es im Ausschuß nicht zu einer einheitlichen Stellungnahme gekommen sei, und hat seine persönliche Auffassung, wonach es sich um ein politisches Verbrechen handle, ausdrücklich unterstrichen. Ja,


    (Fisch)

    meine Damen und Herren, sollen Sie bei Ihrer Abstimmung zur persönlichen Auffassung des Herrn Kollegen Ewers von der Deutschen Partei Stellung nehmen oder zu sachlichen Argumenten, die der Ausschuß eingehend überprüft und teils so, teils so beurteilt hat?
    Im Falle des Abgeordneten Müller begnügte sich Herr Kollege Ewers in der Hauptsache mit der Verlesung von Überschriften von Flugblättern und anderen Drucksachen. Er sagte ausdrücklich, er wolle „nur zwei besonders anzügliche Stellen" verlesen. Aber er hat das Pech gehabt, daß gerade die von ihm verlesenen Stellen mit Staatsgefährdung oder gar mit Hochverrat nicht das geringste zu tun haben. Beispielsweise führt er in seiner Rede die Stelle in der betreffenden Druckschrift an, an der es heißt: „Die Grundstoffindustrie gehört in Volkes Hand." Seit wann, Herr Kollege Ewers, ist die Forderung der Überführung der Grundstoffindustrie in die Hände des Volkes eine staatsgefährdende, eine hochverräterische Forderung? Meines Wissens gibt es in einigen Landesverfassungen Artikel über die Überführung der Grundindustrie in die Hände des Volkes, denen sogar die stärkste Partei der Adenauerschen Regierungskoalition damals ihre Zustimmung gegeben hat.

    (Zustimmung bei der KPD.)

    Im Falle des Verfahrens gegen die Abgeordneten Reimann und Fisch — Drucksache Nr. 3752 — spricht der Berichterstatter Herr Kollege Ewers davon, daß sich in der beanstandeten Klagebeantwortung meiner Partei auf die Klageschrift der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht Beleidigungen gröbster Art häuften. Als er aber daranging, die Beweise dafür anzutreten, geschah ihm ein unliebsames Mißgeschick. Die zwei Beispiele, die er nannte, kommen nämlich beide im Text der Klagebeantwortung überhaupt nicht vor.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Das Wort „Kriegsvertrag" konnte ja schon gar nicht vorkommen; denn die beanstandete Klagebeantwortung trägt das Datum vom 6. Januar 1952, also einem Tage, an dem die Unterschriften unter die Verträge von Bonn und Paris noch gar nicht geleistet und die Verträge noch gar nicht ausgearbeitet waren. Das Wort „Verbrecherkomplott", das Herr Kollege Ewers zitiert hat, mag wohl seiner persönlichen Meinung entsprechen, wenn er die in unserer Klagebeantwortung dargelegten Tatsachen begutachtet. Mag das seine Meinung sein! W i r haben das Wort „Verbrecherkomplott" in bezug auf die Bundesregierung oder eine sonstige beamtete Person in unserer Schrift an keiner Stelle ausgesprochen.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Wie kommt Herr Kollege Ewers dazu, zu sagen: „M eines Erachtens könnte in diesem Fall auch der § 97 des Strafrechtsänderungsgesetzes, also der Tatbestand der Staatsgefährdung, in Betracht kommen"? Interessiert denn das Hohe Haus die persönliche Auffassung des Herrn Ewers oder interessiert das Hohe Haus die Meinung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität? Der Herr Kollege Ewers hat aber in der Begründung zu diesem Fall die Katze aus dem Sack gelassen. Ich will ihn in diesem Fall zitieren. Er sagte:
    Ich habe hier als Referent zu erklären, daß die Mehrheit des Ausschusses in dem hier gezeigten Gesamtverhalten
    — dem Gesamtverhalten von neun kommunistischen Abgeordneten —
    einen einheitlichen Plan sieht und daß sich für diese Verfehlungen die Abgeordneten zu verantworten haben ...
    Also Herr Kollege Ewers spricht offen aus, daß es sich gar nicht um eine sachliche oder gar juristische Prüfung der individuellen Fälle handelt, sondern daß es ihm und seiner Mehrheit darauf ankommt, ein Kollektivverfahren

    (Sehr gut! bei der KPD)

    gegen alle neun insgesamt durchzuführen und die neun Abgeordneten mit Kollektivstrafen aburteilen zu lassen.
    Der Herr Kollege Spies hat in seiner Darstellung des Falles der Abgeordneten Reimann und Frau Strohbach — Drucksache Nr. 3754 — einen interessanten Hinweis gegeben. Als diskriminierten Satz zitiert er:
    Schon haben die sozialdemokratischen Delegierten in Essen erklärt: Parlamentarische Mittel allein genügen nicht mehr, um dem Willen der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes Geltung zu verschaffen.
    So weit sind wir also bereits, meine Damen und Herren insbesondere der sozialdemokratischen Fraktion, daß Zitate aus Verhandlungsberichten des sozialdemokratischen Parteitags als Gegenstand von Hochverratsverfahren deklariert werden,

    (Sehr gut! bei der KPD)

    wenn wir sie zustimmend zitieren. Mögen Sie sich daraus eine Perspektive zurechtbauen für die Dinge, die Ihnen vielleicht blühen, wenn Sie diesen Vorgängen hier unbeteiligt gegenüberstehen.
    Schließlich ein Wort zum Fall Renner. Im Fall meines Kollegen Renner — Drucksache Nr. 3765 — spricht sich der Berichterstatter für die Aufhebung der Immunität aus, obwohl es sich um einen Fall der politischen Beleidigung handelt, einen Fall also, der nach den Grundsätzen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität unter keinen Umständen zur Aufhebung der Immunität führen dürfte. Und hier eine kleine, nette Illustration. In der gleichen Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vom 8. Oktober behandelte man auch ein Begehren um Aufhebung der Immunität des ehemaligen Abgeordneten Dorls. Ich zitiere nun aus dem Protokoll. Es heißt hierzu:
    Die Abgeordneten Ritzel, Dr. Mende und Ewers sprechen sich gegen die Genehmigung aus, da das Flugblatt der SRP zwar Beleidigungen enthält, die aber im Rahmen des politischen Tageskampfes bleiben.
    Im Fall des SRP-Manns Dorls also bleibt Herr Ewers bei der Tradition, daß wegen politischer Beleidigung die Immunität nicht aufgehoben werden dürfe. Im Falle Renner jedoch soll sie nach seiner Empfehlung aufgehoben werden.

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    So sieht das „einheitliche und für alle gleiche" Recht aus, von dem hier die Rede ist.
    Zudem wissen wir, daß es sich hier um die Behauptung des Abgeordneten Renner handelt, daß der Überfall auf das Bonner Büro der KPD von BdJ-Banditen ausgeführt wurde, die von dem Kaiser-Ministerium bezahlt wurden. Allmählich


    (Fisch)

    hat es sich vielleicht auch bis zu Ihnen durchgesprochen, daß der Anführer dieses Überfalls jener Landeshäuptling des BDJ Heise gewesen ist, der nicht nur nachgewiesenermaßen das Geld des Herrn Minister Kaiser erhalten hat, sondern der inzwischen in Frankfurt am Main wegen nachgewiesenen doppelten Mordes verhaftet worden ist.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Mit einem Einwand des Herrn Kollegen Mende sollte man sich jedoch ernstlich befassen. Herr Mende sagte zwar, man sollte dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung überlassen, ob ein verfassungswidriges Handeln einer Partei vorliegt. Er stützt sich dann aber auf eine Erklärung des Vertreters des Bundesjustizministeriums, der da sagte, das Ganze sei ein Plan zur gewaltsamen Angliederung Westdeutschlands an die „Ostzone". Nun müßte gerade der Vertreter des Justizministeriums wissen, daß die politischen Dokumente das Gegenteil beweisen, daß wir nämlich eintreten für Verhandlungen zwischen Ost und West mit dem Ziele freier gesamtdeutscher demokratischer Wahlen und mit dem Ziele, eine Nationalversammlung zu wählen, der es allein vorbehalten sein soll, über die künftige politische und wirtschaftliche Ordnung Gesamtdeutschlands zu entscheiden.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Aber hier, in Ihren Reihen, meine Damen und Herren, sitzen die Strategen des gewaltsamen Anschlusses,

    (Sehr richtig! bei der KPD)

    sitzen diejenigen, die „mit Stärke" die heutige Deutsche Demokratische Republik „anschließen" wollen, und sitzen doch diejenigen, die davon reden; Dresden und Königsberg seien Teile der Bundesrepublik.
    Ich habe im Rahmen der beschränkten Redezeit leider nicht die Möglichkeit, auf alle Einzelheiten der vorgelegten Anträge und ihrer Begründungen einzugehen. Ich möchte nur noch auf eines hinweisen: Man bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. April 1952, in dem gesagt wird, daß die Bestrebungen, die von der Deutschen Demokratischen Republik ausgehen, hochverräterische Unternehmen sind. Meine Damen und Herren, seit wann kann ein Urteil aus einem reinen Aktenverfahren das Urteil des verfassungsmäßig vorgesehenen Bundesverfassungsgerichts ersetzen? Jenes Urteil vom 8. April 1952 kam zustande ohne Angeklagte, ohne Zeugen, ohne Verteidiger. Ein solches Aktenverfahren soll Grundlage sein, um ein verfassungswidriges Verhalten einer Partei oder deren führender Menschen darzustellen und unter Beweis zu stellen? So geht es doch nicht, meine Damen und Herren! Auf diese Weise können Sie eine verfassungsmäßige Institution wie das Bundesverfassungsgericht nicht einfach beiseite-schieben.
    Es ist klar erkennbar, welche Absicht sich hinter dem Verlangen der Bundesregierung verbirgt. Die Bundesregierung will die kommunistische Fraktion angesichts der kommenden Entscheidungen über den Generalvertrag und den Pariser Militärvertrag ausschalten. Die Bundesregierung will die kommunistischen Abgeordneten an einer Kandidatur zu den kommenden Bundestagswahlen hindern, indem sie auf die Aberkennung des passiven Wahlrechts zusteuert. Die Bundesregierung will sich in den politischen Auseinandersetzungen mit der Mehrheit des Volkes, in die sie gedrängt ist, den Staatsanwalt zu Hilfe holen. Die Bundesregierung will ihre Machtmittel benutzen, um gewählte Abgeordnete an der Ausübung ihres Rechtes auf politische Opposition zu hindern. Die Bundesregierung will einen Schlag gegen die KPD führen, aber gleichzeitig damit jede Opposition anderer Art einschüchtern.
    Sie möchte sich an der Tätigkeit des neuen amerikanischen Hochkommissars Conant ein Beispiel nehmen, der bekanntlich zusammen mit dem berüchtigten Mc Carthy der Initiant des sogenannten „Ausschusses zur Prüfung unamerikanischen Verhaltens" gewesen ist. Sie will sich an der Neuauflage mittelalterlicher Inquisitionsverfahren ein Beispiel nehmen. Meine Damen und Herren, haben Sie Freude an diesen Beispielen amerikanischer Herkunft? Wollen Sie, daß auch bei uns umfassende staatliche Aktionen der Gesinnungsschnüffelei, der Verfolgung, der Diffamierung und Verdächtigung stattfinden,

    (Lachen in der Mitte und rechts)

    denen schließlich alle unterliegen sollen, die sich eine fortschrittliche Gesinnung bewahrt haben?

    (Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Kommen Sie bitte zum Schluß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Ich bin bald fertig. — Hier hat sich der Bundeskanzler vor kurzem gegen die sogenannte Naziriecherei ausgesprochen. Hier wurden Tatsachen verniedlicht und verleugnet, die das Anwachsen der Nazielemente in der Bundesrepublik und im Staatsapparat im besonderen darlegten. Mit den Mitteln der Rechtsbeugung, mit den Mitteln des staatlichen Druckes aber soll ein allgemeiner Einschüchterungsfeldzug gegen alle diejenigen durchgeführt werden, die sich der Politik der Kriegsverträge widersetzen.
    Meine Damen und Herren! Derjenige unter Ihnen, für den amerikanisches Recht und amerikanische Sitte oberstes Gesetz geworden sein mögen, der allerdings möge den vorgelegten Anträgen zustimmen. Wer sich jedoch für Freiheit und Selbstbestimmung entschieden hat,

    (Lachen und Zurufe in der Mitte und rechts)

    der darf seine Überzeugung und seine Grundsatztreue, der darf die Freiheit seiner Entscheidung
    nicht den Absichten der Bundesregierung opfern.

    (Anhaltende Unruhe und Zurufe.)

    Wer in dieser Frage Recht und Verfassung in einem blinden Haß gegen die Kommunisten bricht, der ist morgen bereit, sie gegenüber jedem andern politischen Gegner zu brechen. Darum ersuche ich Sie, den vorgelegten Anträgen Ihre Zustimmung zu verweigern. Ich beantrage Rückverweisung der Anträge an den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität, damit der Ausschuß Gelegenheit hat, die grundsätzlichen Fragen dieser Angelegenheit nochmals gründlich zu überprüfen und dem Plenum Berichte zu erstatten, aus denen sich jeder Abgeordnete des Hauses ein klares Bild von der großen politischen Tragweite dieser Entscheidung machen kann. Ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, daß es in diesem Hause eine genügend große Anzahl von Abgeordneten gibt, die sich diesem meinem Antrage anschließen werden.

    (Beifall bei der KPD.)