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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 246. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953 11711 246. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 11714A, 11735A, 11744B, 11748D Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Holzapfel 11714A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Troppenz 11714A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bekanntgabe der Note der Bundesregierung vorn 28. Juni 1951 über das sogenannte Anerkenntnis der Auslandsschulden an den Bundestag (Nr. 3858 der Drucksachen) 11714A Dr. Luetkens (SPD), Anfragender 11714B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11716B Anlage: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3917 der Drucksachen) 11717A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 11717B Beschlußfassung 11718A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Notaufnahme (Nr. 4001 [neu] der Drucksachen) 11718A, C Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11718D Frau Dr. Maxsein (CDU) 11720A Müller (Frankfurt) (KPD) 11720B Brandt (SPD) 11721B Dr. Schreiber, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene 11722D Dr. Klein, Senator von Berlin . . 11723A Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 11723B Anregung des Präsidenten zur Hilfe der Mitglieder des Bundestags gegen den Mangel an Männerkleidung in den Aufnahmelagern für Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone 11723B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (47. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD betr. Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nrn. 3947, 3465, 2680 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 670, 676) 11718B Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 11718B, C Beschlußfassung 11718C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 3931 der Drucksachen) . 11723B Dr. Strauß, Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz 11723C Beschlußfassung 11723D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 19. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Nr. 3982 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz 11724A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Dr. Schneider u. Gen. und der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für deutsche Rechtsanwälte (Nr. 3966 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Rechtsausschuß 11724A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens (Nr. 3128 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3954 der Drucksachen) 11724B, 11725A Neuburger (CDU), Berichterstatter 11725B Abstimmungen 11725C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. August 1952 (Nr. 3936 der Drucksachen) . . . 11724B Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter 11724B Beschlußfassung 11725A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Oktober 1952 (Nr. 3937 der Drucksachen) 11725C Ewers (DP), Berichterstatter . . 11725D Beschlußfassung 11726D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) . 11726B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11726C Strauß (CSU), schriftliche Erklärung zur Abstimmung 11763 Beschlußfassung 11727B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nrn. 3939, 2997 der Drucksachen) 11727C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11727C Beschlußfassung 11728A Fortsetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann, Fisch, Frau Strohbach, Müller (Frankfurt), Niebergall, Agatz, Rische, Renner und Paul (Düsseldorf) (Nrn. 3752 bis 3765, 3877 bis 3883, 3934 der Drucksachen) . . . 11728A Fisch (KPD) 11729B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 11732A Maier (Freiburg) (SPD) 11733B Hoogen (CDU) 11733B Dr. Mende (FDP) 11734C Ausschußüberweisung 11734D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Feststellung des Erlöschens des Bundestagsmandats des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 3871 der Drucksachen) . . . 11735A Ewers (DP), Berichterstatter . . 11735B Renner (KPD) 11735B Dr. Mommer (SPD) 11735D Beschlußfassung 11737D Erste Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen) 11737D Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung 11737D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln (Nr. 3642 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3994 der Drucksachen) . . 11737D Beschlußfassung 11738A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nrn. 3990, 3896 der Drucksachen) 11738A Feldmann (CDU), Berichterstatter 11738B Beschlußfassung 11738D Beratung des Antrags der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nr 3914 der Drucksachen) 11738D Günther (CDU), Antragsteller . . 11738D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Grenzlandfragen und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 11739D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienreferat im Bundesinnenministerium (Nr. 3967 der Drucksachen) 11740A Winkelheide (CDU), Antragsteller 11740A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11740C Frau Dr. Ilk (FDP) 11'740D Frau Döhring (SPD) 11741B Willenberg (FU) 11742C Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Sozialpolitik . 11742D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen) 11743A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11743A Frau Kalinke (DP) . . . . 11744B, 11748C Willenburg (FU) 11745A Horn (CDU) 11745B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11746A Dr. Atzenroth (FDP) 11746D Dr. Schellenberg (SPD) . . 1174'7B, 11748D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11748D Unterbrechung der Sitzung . 11748D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen) 11748D Dannebom (SPD), Antragsteller . 11749A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11749A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen) 11749A Dannebom (SPD), Antragsteller . . 11749B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11750A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11751A Beratung des Antrags der Fraktion der der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Steigerungsbeträgen in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 3962 der Drucksachen) 11751A Meyer (Hagen) (SPD), Antragsteller 11751A Arndgen (CDU) 11751D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium . . 11752B Renner (KPD) 11752C Freidhof (SPD) 11753B Überweisung als Material an die Bundesregierung 11753D Beratung des Antrags der FU betr. Rentenkapitalisierung (Nr. 3993 der Drucksachen) 11753D Volkholz (FU), Antragsteller . . 11753D Renner (KPD) 11754B Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopferfragen 11754D Erste Beratung des von den Abg. Dirscherl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 3958 der Drucksachen) . . . 11754D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11755A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Auftragslenkung (Nr. 3932 der Drucksachen) 11755A Volkholz (FU), Antragsteller . . 11755A Überweisung an die Ausschüsse für Grenzlandfragen, für Wirtschaftspolitik und für gesamtdeutsche Fragen 11755C, 11759D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsmaßnahmen für die Holzindustrie im Bayerischen Wald (Nr. 3991 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsarbeiten im Bereich der bayerischen Wasserwirtschaftsämter (Nr. 3992 der Drucksachen) . . 11755C, 11758D Volkholz (FU), Antragsteller . . . 11755C Höhne (SPD) 11756B Kahn (CSU) 11756D, 11758B Dr. Wellhausen (FDP) 11757B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11757B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Grenzlandfragen 11759C Nächste Sitzung 11759D Anlage 1: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kornmission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Anlage 2: Schriftliche Erklärung des Abg. Strauß zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Nr. 3938 der Drucksachen) . . 11763 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bezw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951, vorgelegt vom Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Hallstein (vergl. Seite 11716) AUSWÄRTIGES AMT 245-03 II 3661/51 Bonn, den 10. April 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Sir Ivone Kirkpatrick Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Euerer Exzellenz folgendes zur Kenntnis zu bringen. Während des zweiten Weltkrieges und nach der Einstellung der Feindseligkeiten ist das deutsche Vermögen im Ausland beschlagnahmt und zum Teil bereits liquidiert worden. Das Kontrollratsgesetz Nr. 5, das die Übernahme und Erfassung der deutschen Auslandsvermögen regelt, verfolgt gemäß seiner Präambel den Zweck, ,,den internationalen Frieden und kollektive Sicherheit durch die Eliminierung des deutschen Kriegspontentials zu fördern." Da dieses Gesetz von Voraussetzungen ausging, die heute nicht mehr gegeben zu sein scheinen, glaubt die Bundesregierung, daß die Zeit gekommen sein dürfte, das Gesetz aufzuheben bzw. seine Anwendung auf die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen. Dies würde es der Bundesregierung ermöglichen, mit Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission mit den Regierungen, die deutsche Auslandswerte beschlagnahmt haben, in unmittelbare Verhandlungen zu treten und in diesen Verhandlungen Hindernisse zu beseitigen, die einer Belebung des Handelsverkehrs entgegenstehen. Bei der heutigen deutschen Devisenlage würden solche Verhandlungen von besonderem Werte sein. Die Bundesregierung glaubt zugleich, daß eine befriedigende Regelung der privaten deutschen Auslandsverpflichtungen, die in dem Notenwechsel der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 über die deutschen Schulden in Aussicht genommen ist, am zweckmäßigsten durchführbar wäre, wenn die Auslandswerte, die im Geschäftsverkehr üblicherweise der Bezahlung ausländischer Forderungen dienen, mit herangezogen werden könnten. Eine solche Regelung wäre eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederherstellung des privaten deutschen Kredites, die für die Gesundung und den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft lebenswichtig ist. Auch dies würde am zweckmäßigsten in bilateralen Abkommen der Bundesregierung mit den betreffenden Regierungen geschehen können, wie sie in dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 im Rahmen des Zahlungsplanes vorgesehen sind. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es, um diese Ziele zu erreichen, nicht nur der Außerkraftsetzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 bedarf, sondern daß auch Vereinbarungen, an denen die Bundesrepublik nicht beteiligt ist, einer Revision unterzogen werden müßten. Sie glaubt jedoch, daß die heutigen Umstände es den beteiligten Staaten nahelegen könnten, eine solche Revision zu erwägen. Zusammenfassend bittet die Bundesregierung die Alliierte Hohe Kommission (1) das Kontrollratsgesetz Nr. 5 für die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen; (2) zu genehmigen, daß die Bundesregierung mit den beteiligten Staaten, deren Rechts- und Interessenlage unterschiedlich ist, in unmittelbare Verhandlungen tritt, um sich mit ihnen über die deutschen Auslandswerte zu verständigen; (3) um das Objekt dieser Verhandlungen in dem heutigen Zustand zu erhalten, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, daß sie einen Beschlagnahme- und Liquidationsstopp herbeiführen und ihn den anderen Staaten empfehlen. Ich wäre Euerer Exzellenz sehr zu Dank verbunden, wenn die Alliierte Hohe Kommission die hier dargelegten Gesichtspunkte einer wohlwollenden Prüfung unterziehen und gegebenenfalls Sachverständige benennen wollte, die mit deutschen Sachverständigen Einzelheiten besprechen könnten. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Übersetzung 104-01 I Spr. 3769/51 ALLIIERTE HOHE KOMMISSION FUR DEUTSCHLAND DER RAT Bonn, Petersberg, den 28. April 1951 AGSEC (51) 722 Seiner Exzellenz dem Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Herr Kanzler, Ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 10. April 1951 (245-03 II 3661/511 über das deutsche Auslandsvermögen zu bestätigen. Sie werden sich daran erinnern, daß Ihre Vertreter, als sie diese Frage mit den Finanzberatern der Alliierten Hohen Kommission bei der Besprechung über die Verpflichtung betreffend die deutschen Auslandsschulden zur Sprache brachten, davon in Kenntnis gesetzt wurden, daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte. Trotzdem sind diesem Ihrem Schreiben vom 10. April enthaltenen Anträge von der Alliierten Hohen Kommission im Einvernehmen mit den Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Frankreichs sorgfältig geprüft worden; in ihrem Namen ergeht diese Antwort. Die drei Regierungen wünschen, die Hohe Kornmission möge klarstellen, daß sie nicht damit einverstanden sind, daß die Bundesregierung in zweiseitige Verhandlungen mit anderen Ländern über das deutsche Auslandsvermögen eintritt. Sie sind außerdem nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um Beschlagnahmen und Liquidationen deutschen Auslandsvermögens einstweilen einzustellen oder Abkommen zu revidieren, die in bezug auf diese Vermögen bereits abgeschlossen werden. Der Zweck dieser internationalen Abkommen betreffend die Verfügung über deutsches Auslandsvermögen war nicht nur die Verringerung des deutschen Kriegspotentials, wie es in Ihrem Schreiben heißt, sondern auch in einem gewissen Grade für die Wiedergutmachung von Schäden Vorsorge zu treffen, welche die Empfängerländer infolge des Krieges erlitten. Insbesondere haben die drei Regierungen gegenüber den anderen 16 Mitgliedern der interalliierten Reparationsagentur in bezug auf die Liquidierung deutschen Vermögens in den Mitgliedsstaaten Verpflichtungen übernommen; soweit es sich um einzelne neutrale Länder handelt, sind sie auch durch formale Abkommen gebunden, die als Safehaven Agreements bekannt sind. Mit Rücksicht auf den Reparationscharakter dieser Abkommen ist es wesentlich, daß die drei Regierungen einen deutschen Vorschlag zur Verrechnung des Wertes des Auslandsvermögens ohne Rücksicht darauf, ob es liquidiert oder nicht liquidiert worden ist, bei der Regelung der deutschen Auslandsschulden nicht in Erwägung ziehen können. Mit Rücksicht darauf, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 5 ein wesentlicher Faktor bei der Durchführung dieser Politik ist, wie sie im internationalen Abkommen enthalten ist, werden Sie dafür Verständnis haben, daß die drei Regierungen der in Ihrem Schreiben enthaltenen Bitte auf Aufhebung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 nicht entsprechen können. Die drei Regierungen erwägen im Gegenteil jetzt den Erlaß weiterer Rechtsvorschriften, um gewisse Seiten der Frage des Rechts auf das Auslandsvermögen zu klären. Schlußformel. gez. Unterschrift Sir Ivone Kirkpatrick Geschäftsführender Vorsitzender BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER 245-03 II/5621 Ang. 2 Bonn, den 28. Juni 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Herrn Botschafter Andre François-Poncet Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. April 1951— AGSEC (51) 722 — zur Frage des deutschen Auslandsvermögens folgendes mitzuteilen: Im ersten Absatz des Schreibens ist ausgeführt, von alliierter Seite sei bei den Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden zum Ausdruck gebracht worden, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte." Diese Ausführungen müssen auf einem Mißverständnis beruhen. Die alliierten Finanzberater haben in den Verhandlungen über die grundsätzliche Anerkennung der deutschen Auslandsschulden lediglich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Bundesregierung möge die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht in diesem Zeitpunkt, d. h. während der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden, zur Sprache bringen, und zwar mit der Begründung, daß in diesem Fall wegen der Schwierigkeit des Problems des Auslandsvermögens eine weitere Verzögerung der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden zu befürchten sei. Die Finanzberater haben ausdrücklich hinzugefügt, daß es der Bundesregierung selbstverständlich unbenommen sei, die Frage des Auslandsvermögens zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens auf der geplanten internationalen Schuldenkonferenz, anzuschneiden. Entsprechend diesem Wunsch hat die Bundesregierung die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht — wie ursprünglich beab- sichtigt — während der Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden, d. h. vor dem 6. März 1951, sondern erst mit Schreiben vom 10. April 1951 zur Sprache gebracht. Der Klarstellung dieser Frage mißt die Bundesregierung deshalb besondere Bedeutung bei, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Genehmigung des Notenwechsels über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden durch den Bundestag steht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Hohen Kommission habe ich den Notenwechsel über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden vor der Unterzeichnung dem Ausschuß des Bundestages für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten vorgelegt, der ihn einstimmig gebilligt hat. Der Ausschuß ist dabei auf Grund der oben erwähnten und ihm zur Kenntnis gebrachten Äußerungen der alliierten Finanzberater von der Voraussetzung ausgegangen, daß zu gegebener Zeit, spätestens auf der internationalen Schuldenkonferenz, auch die Frage des deutschen Auslandsvermögens zur Erörterung gestellt werden könnte. Er glaubte zu dieser Annahme auch deshalb berechtigt zu sein, weil er seine Auffassung zu dieser Frage in einem an mich gerichteten Schreiben vom 25. Januar 1951 niedergelegt hatte,, das den drei Stellvertretenden Hohen Kommissaren mit Schreiben von Herrn Blankenhorn vom 1. Februar 1951 zugeleitet worden ist. Wenn jetzt in Ihrem Schreiben vom 28. April d. J. erklärt wird, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte", dann habe ich nach dem Verlauf einer kürzlichen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses die Befürchtung, daß die Parteien, die den Notenwechsel vom 6. März 1951 gebilligt haben, sich nach Fortfall dieser wichtigen Voraussetzung veranlaßt sehen könnten, ihre bisherige zustimmende Haltung zu überprüfen. Die Ihnen in meinem Schreiben vom 10. April d. J. übermittelten Anträge der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens sind mit dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 in vollem Umfange abgelehnt worden. Diese Ablehnung erscheint schon mit Rücksicht darauf, daß die Lage des deutschen Auslandsvermögens in den einzelnen Staaten rechtlich und tatsächlich sehr verschieden ist, nicht gerechtfertigt. Aus den in meinem Schreiben vom 10. April 1951 eingehend dargelegten Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den im Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 vertretenen Standpunkt als endgültig anzusehen. Sie vermag auch den sonstigen in dem Schreiben enthaltenen Ausführungen und Absichten der Alliierten Hohen Kommission nicht beizupflichten. Sie behält sich daher vor, zu gegebener Zeit auf alle in diesem Schreiben behandelten Punkte zurückzukommen. Mit Rücksicht auf die bereits im Gang befindlichen Vorbereitungen für die internationale Schuldenkonferenz wäre ich dankbar, wenn die Alliierte Hohe Kommission die in ihr vertretenen Regierungen über die vorstehende Auffassung der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens unterrichten würde. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Strauß gemäß S 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) Ich lege Wert auf die Feststellung, daß ich der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Donhauser mit meinen politischen Freunden zugestimmt habe, weil der Abgeordnete Donhauser darum gebeten hat, ihm die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit seiner politischen Vorwürfe gegen Dr. Etzel in einem gerichtlichen Verfahren beweisen zu können. Nach der in drei Jahren entwikkelten Immunitätspraxis des Bundestages hätte die Immunität in diesem Falle nach meiner Überzeugung auch aufrechterhalten werden können. Bonn, den 23. Januar 1953. Franz Strauß Obmann der Landesgruppe CSU
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben den Bericht gehört. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Aussprache hat Ihnen der Ältestenrat nicht vorgeschlagen. Ich habe aus der Berichterstattung entnommen, daß an die Stelle der hier vorgesehenen Daten jetzt der 1. März treten soll. Ist das zutreffend, Graf Spreti?

    (Zustimmung.)

    — Offenbar. Das Haus hat es so verstanden. — Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Auswärtigen Ausschusses Drucksache Nr. 3947 in der Form, die Ihnen Graf Spreti soeben vorgetragen hat, zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Punkt erledigt.
    Ich kehre jetzt zurück zu Punkt 3 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Notaufnahme (Nr. 4001 [neu] der Drucksachen).
    Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter zur Begründung.


Rede von Lisa Korspeter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es ist ein sehr ernstes und schwieriges Problem, das wir auf Grund des Antrags der SPD zu behandeln haben. Es geht darum, Berlin, das durch den Flüchtlingsstrom aus der Sowjetzone in außerordentliche Schwierigkeiten geraten ist, zu entlasten. Es ist bekannt, daß sich durch die Sperrmaßnahmen an der Zonengrenze im Sommer des vorigen Jahres der Flüchtlingsstrom aus der Sowjetzone nahezu restlos auf Berlin konzentriert hat, während er früher in den drei Bundesdurchgangslagern Uelzen, Gießen und Berlin anlief. Während beispielsweise im Juni vorigen Jahres, also ganz kurz vor den Sperrzonenmaßnahmen, 52,2 % Zuwanderer nach Berlin kamen und sich in den beiden anderen Bundesdurchgangslagern 47,8 % der Zuwanderer meldeten, kommen jetzt nach den letzten Erhebungen mehr als 90 % der Zuwanderer direkt nach Berlin.
Erschwerend kommt für die Stadt Berlin zu dieser Tatsache noch hinzu, daß sich der Flüchtlingsstrom seit den Sperrzonenmaßnahmen erheblich verstärkt hat. Während sich seit Februar 1952, also seit dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes, in Berlin bis Juni 1952 insgesamt 51 000 Zuwanderer in den drei Bundesdurchgangslagern gemeldet haben, erhöhte sich diese Zahl von Juli bis Dezember 1952 auf insgesamt 108 000 Zuwanderer. Während wir also vor den Sperrmaßnahmen mit monatlich ungefähr 10 000 Zuwanderern rechnen mußten, die bei uns Asyl suchten, ist diese Zahl seit den Sperrzonenmaßnahmen auf monatlich ungefähr


(Frau Korspeter)

18 000 Zuwanderer gestiegen. Da mehr als 90 % der Zuwanderer sich in Berlin melden, bedeutet das, daß Berlin mit monatlich 15 000 Zuwanderern rechnen muß.
Es ist bekannt, daß durch das Notaufnahmeverfahren zwei Gruppen von Flüchtlingen geschaffen wurden, nämlich die Aufgenommenen und die Abgewiesenen. Wir wissen weiter, daß sich zur Zeit der Schaffung des Notaufnahmegesetzes die Fluchtgründe stärker aus der Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit ergaben, während sich in den letzten Monaten auf Grund der Sowjetisierungsmaßnahmen in der Sowjetzone die Struktur des Flüchtlingsstroms erheblich gewandelt hat. Das Notaufnahmeverfahren hat dieser Entwicklung insoweit Rechnung getragen, als die Aufnahme aus zwingenden Gründen gegen früher erheblich ausgeweitet wurde. Während früher nur 40 % der Zuwanderer aufgenommen wurden, werden heute ungefähr 70 % anerkannt und damit aufgenommen. Diese Aufgenommenen werden auf Grund eines von den Ländern vereinbarten Verteilungsschlüssels quotenmäßig auf die Länder verteilt.
Während bis jetzt Berlin mit 20 % an diesem Schlüssel beteiligt war, d. h. 20 % der aufgenommenen Flüchtlinge in Berlin aufgenommen werden mußten, ist diese Quote jetzt durch den Bundesrat ab Januar auf Grund eines neu festgesetzten Verteilungsschlüssels der Länder auf 4 % herabgesetzt worden. Das ist selbstverständlich eine Erleichterung für Berlin. Trotzdem kann unseres Erachtens diese Neuregelung Berlin nicht die dringend notwendige Entlastung bringen; denn nach wie vor bleiben in Berlin 30 % der Flüchtlinge, die abgewiesen werden und die für Berlin die besonderen Schwierigkeiten schaffen. Es muß damit gerechnet werden, daß monatlich zirka 4000 bis 5000 Flüchtlinge in Berlin bleiben, also nahezu ein Drittel des ganzen Zuwandererstroms. Jedem von uns ist es klar, daß das geteilte Berlin mit diesem Flüchtlingsstrom nicht fertig werden kann, daß es dadurch in eine äußerst gefährdete Situation kommt und daß es auch nicht imstande ist, den Flüchtlingen eine menschenwürdige Unterkunft zu geben. Erschwerend kommt hinzu, daß auch vorher schon laufend Flüchtlinge nach Berlin gekommen sind, die nicht alle direkt erfaßt wurden und für die eine entsprechende Verteilung auf die Bundesrepublik nicht erfolgt ist. Es ist bekannt, daß zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin über die Höhe der Zahl dieser Flüchtlinge Meinungsverschiedenheiten bestehen. Welche Zahl es auch sei, fest steht jedenfalls, daß sie zur Verschärfung des Problems in Berlin beiträgt.
Bedauerlicherweise war Berlin im letzten Monat in eine besonders schwierige Lage geraten, da ein Teil der Länder erklärte, ihren Verpflichtungen in der Abnahme der ihnen zugeteilten Flüchtlinge nicht nachkommen zu können, da ihnen keine Unterkunftsmöglichkeiten mehr zur Verfügung ständen. Dadurch stauten sich in Berlin in den letzten Wochen zirka '7000 anerkannte Flüchtlinge, die nicht in die Bundesrepublik geflogen wurden und die die Situation Berlins erheblich verschärft haben. Die Lage wurde sowohl für den Senat von Berlin als auch für die Flüchtlinge dadurch völlig unhaltbar, daß selbst alle Notunterkünfte, von denen man nicht sagen kann, daß sie den primitivsten Ansprüchen auf eine menschenwürdige Unterkunft genügten, belegt waren. Herr Dr. Friedensburg hat uns selbst im Ausschuß über seine eigenen Erfahrungen berichtet. Er hat uns mitgeteilt, daß die Situation in den Lagern geradezu katastrophal sei, daß die Flüchtlinge dicht nebeneinander auf Stroh lägen und sich kaum jemand in den Räumen bewegen könne.
In dieser Situation wandte sich der Regierende Bürgermeister an die Bundesregierung und bat um Hilfe. Er hielt es nicht nur für notwendig, für einen schnellen Abflug der 7000 anerkannten Flüchtlinge in die Bundesrepublik zu sorgen, sondern er hielt es für notwendig, darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, um Berlin auch einen Teil der abgewiesenen Flüchtlinge abzunehmen. Aus Pressenotizen geht hervor, daß sich das Kabinett mit dem Abflug der 7000 Flüchtlinge befaßt und dem Senat zugesichert hat, für einen verstärkten Abflug zu sorgen. Nach den Zahlen, die mir zugänglich geworden sind, müssen wir leider feststellen, daß der Abflug nicht so verstärkt wurde, wie es notwendig gewesen wäre, um den Flüchtlingen eine menschenwürdige Unterkunft zu geben und um Berlin zu entlasten. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch besonders zum Ausdruck bringen, daß wir es außerordentlich bedauern, daß von seiten der Bundesregierung nicht früh genug für Unterkunftsmöglichkeiten gesorgt wurde, um die schwierige Situation für Berlin zu vermeiden.
Zu der zweiten Bitte des Regierenden Bürgermeisters an das Kabinett, sich mit dem Problem der Abgewiesenen in Berlin zu beschäftigen, ist bekanntgeworden, daß diese Frage vom Kabinett noch zurückgestellt wurde. Wir halten es für sehr gefährlich, daß darüber noch keine Entscheidung herbeigeführt wurde. Das Notaufnahmeverfahren schuf zwei Klassen von Flüchtlingen — ich sagte es schon einmal —: die Aufgenommenen und die Abgewiesenen. Das darf aber nicht dazu führen, daß man das Problem der Verteilung und der Betreuung der Abgewiesenen ignoriert und Berlin dadurch zwingt, mit diesem Problem allein fertig zu werden.
Wir haben den vorliegenden Antrag gestellt, weil wir der Ansicht sind, daß wir auf diesem verwaltungsmäßigen Wege eine Entlastung für Berlin erreichen werden. Selbstverständlich müssen auch die 20 %, deren Aufnahmeverfahren in Berlin danach durchgeführt werden soll, nach den jetzigen Voraussetzungen behandelt werden, so daß dadurch, wenn unser Antrag angenommen werden sollte, nur noch ein geringer Teil der Flüchtlinge in Berlin verbleiben wird.
Ich möchte zum Schluß noch darauf hinweisen, daß dieses Problem bereits im Flüchtlingsausschuß des Bundesrates behandelt wurde und daß man einstimmig beschlossen hat, eine Überprüfung vorzunehmen. Aus einer Pressenotiz, die heute morgen in der „Welt" steht, geht hervor, daß alle Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus entschlossen sind, am Donnerstag einen neuen Schritt in Bonn zu unternehmen; sie wollen in einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und an die Länderregierungen herantreten und fordern, daß durch sofortige Maßnahmen eine stärkere Unterbringung der Flüchtlinge in der Bundesrepublik gewährleistet wird. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen, um Berlin und den Flüchtlingen aus einer sehr großen bitteren Not zu helfen.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Maxsein.