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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 246. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953 11711 246. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 11714A, 11735A, 11744B, 11748D Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Holzapfel 11714A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Troppenz 11714A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bekanntgabe der Note der Bundesregierung vorn 28. Juni 1951 über das sogenannte Anerkenntnis der Auslandsschulden an den Bundestag (Nr. 3858 der Drucksachen) 11714A Dr. Luetkens (SPD), Anfragender 11714B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11716B Anlage: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3917 der Drucksachen) 11717A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 11717B Beschlußfassung 11718A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Notaufnahme (Nr. 4001 [neu] der Drucksachen) 11718A, C Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11718D Frau Dr. Maxsein (CDU) 11720A Müller (Frankfurt) (KPD) 11720B Brandt (SPD) 11721B Dr. Schreiber, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene 11722D Dr. Klein, Senator von Berlin . . 11723A Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen 11723B Anregung des Präsidenten zur Hilfe der Mitglieder des Bundestags gegen den Mangel an Männerkleidung in den Aufnahmelagern für Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone 11723B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses (47. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktion der SPD betr. Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nrn. 3947, 3465, 2680 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 670, 676) 11718B Graf von Spreti (CDU), Berichterstatter 11718B, C Beschlußfassung 11718C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 3931 der Drucksachen) . 11723B Dr. Strauß, Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz 11723C Beschlußfassung 11723D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 19. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Nr. 3982 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz 11724A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Solleder, Dr. Schneider u. Gen. und der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für deutsche Rechtsanwälte (Nr. 3966 der Drucksachen) 11724A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Rechtsausschuß 11724A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens (Nr. 3128 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3954 der Drucksachen) 11724B, 11725A Neuburger (CDU), Berichterstatter 11725B Abstimmungen 11725C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. August 1952 (Nr. 3936 der Drucksachen) . . . 11724B Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter 11724B Beschlußfassung 11725A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 30. Oktober 1952 (Nr. 3937 der Drucksachen) 11725C Ewers (DP), Berichterstatter . . 11725D Beschlußfassung 11726D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) . 11726B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11726C Strauß (CSU), schriftliche Erklärung zur Abstimmung 11763 Beschlußfassung 11727B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nrn. 3939, 2997 der Drucksachen) 11727C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 11727C Beschlußfassung 11728A Fortsetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Reimann, Fisch, Frau Strohbach, Müller (Frankfurt), Niebergall, Agatz, Rische, Renner und Paul (Düsseldorf) (Nrn. 3752 bis 3765, 3877 bis 3883, 3934 der Drucksachen) . . . 11728A Fisch (KPD) 11729B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 11732A Maier (Freiburg) (SPD) 11733B Hoogen (CDU) 11733B Dr. Mende (FDP) 11734C Ausschußüberweisung 11734D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Feststellung des Erlöschens des Bundestagsmandats des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 3871 der Drucksachen) . . . 11735A Ewers (DP), Berichterstatter . . 11735B Renner (KPD) 11735B Dr. Mommer (SPD) 11735D Beschlußfassung 11737D Erste Beratung des Entwurfs eines Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) (Nr. 3981 der Drucksachen) 11737D Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung 11737D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln (Nr. 3642 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3994 der Drucksachen) . . 11737D Beschlußfassung 11738A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nrn. 3990, 3896 der Drucksachen) 11738A Feldmann (CDU), Berichterstatter 11738B Beschlußfassung 11738D Beratung des Antrags der Abg. Günther, Frau Dr. Weber (Essen) u. Gen. betr. Schußwaffengebrauch im Zolldienst (Nr 3914 der Drucksachen) 11738D Günther (CDU), Antragsteller . . 11738D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Grenzlandfragen und für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 11739D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienreferat im Bundesinnenministerium (Nr. 3967 der Drucksachen) 11740A Winkelheide (CDU), Antragsteller 11740A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11740C Frau Dr. Ilk (FDP) 11'740D Frau Döhring (SPD) 11741B Willenberg (FU) 11742C Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Sozialpolitik . 11742D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3959 der Drucksachen) 11743A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11743A Frau Kalinke (DP) . . . . 11744B, 11748C Willenburg (FU) 11745A Horn (CDU) 11745B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11746A Dr. Atzenroth (FDP) 11746D Dr. Schellenberg (SPD) . . 1174'7B, 11748D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11748D Unterbrechung der Sitzung . 11748D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes (Nr. 3960 der Drucksachen) 11748D Dannebom (SPD), Antragsteller . 11749A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11749A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung (Nr. 3961 der Drucksachen) 11749A Dannebom (SPD), Antragsteller . . 11749B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11750A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11751A Beratung des Antrags der Fraktion der der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Steigerungsbeträgen in der Rentenversicherung der Arbeiter (Nr. 3962 der Drucksachen) 11751A Meyer (Hagen) (SPD), Antragsteller 11751A Arndgen (CDU) 11751D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium . . 11752B Renner (KPD) 11752C Freidhof (SPD) 11753B Überweisung als Material an die Bundesregierung 11753D Beratung des Antrags der FU betr. Rentenkapitalisierung (Nr. 3993 der Drucksachen) 11753D Volkholz (FU), Antragsteller . . 11753D Renner (KPD) 11754B Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopferfragen 11754D Erste Beratung des von den Abg. Dirscherl u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 3958 der Drucksachen) . . . 11754D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11755A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Auftragslenkung (Nr. 3932 der Drucksachen) 11755A Volkholz (FU), Antragsteller . . 11755A Überweisung an die Ausschüsse für Grenzlandfragen, für Wirtschaftspolitik und für gesamtdeutsche Fragen 11755C, 11759D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsmaßnahmen für die Holzindustrie im Bayerischen Wald (Nr. 3991 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Notstandsarbeiten im Bereich der bayerischen Wasserwirtschaftsämter (Nr. 3992 der Drucksachen) . . 11755C, 11758D Volkholz (FU), Antragsteller . . . 11755C Höhne (SPD) 11756B Kahn (CSU) 11756D, 11758B Dr. Wellhausen (FDP) 11757B Kohl (Stuttgart) (KPD) 11757B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Grenzlandfragen 11759C Nächste Sitzung 11759D Anlage 1: Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bzw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kornmission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951 11760 Anlage 2: Schriftliche Erklärung des Abg. Strauß zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Nr. 3938 der Drucksachen) . . 11763 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftwechsel des Auswärtigen Amts bezw. des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April, 28. April und 28. Juni 1951, vorgelegt vom Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Hallstein (vergl. Seite 11716) AUSWÄRTIGES AMT 245-03 II 3661/51 Bonn, den 10. April 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Sir Ivone Kirkpatrick Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Euerer Exzellenz folgendes zur Kenntnis zu bringen. Während des zweiten Weltkrieges und nach der Einstellung der Feindseligkeiten ist das deutsche Vermögen im Ausland beschlagnahmt und zum Teil bereits liquidiert worden. Das Kontrollratsgesetz Nr. 5, das die Übernahme und Erfassung der deutschen Auslandsvermögen regelt, verfolgt gemäß seiner Präambel den Zweck, ,,den internationalen Frieden und kollektive Sicherheit durch die Eliminierung des deutschen Kriegspontentials zu fördern." Da dieses Gesetz von Voraussetzungen ausging, die heute nicht mehr gegeben zu sein scheinen, glaubt die Bundesregierung, daß die Zeit gekommen sein dürfte, das Gesetz aufzuheben bzw. seine Anwendung auf die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen. Dies würde es der Bundesregierung ermöglichen, mit Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission mit den Regierungen, die deutsche Auslandswerte beschlagnahmt haben, in unmittelbare Verhandlungen zu treten und in diesen Verhandlungen Hindernisse zu beseitigen, die einer Belebung des Handelsverkehrs entgegenstehen. Bei der heutigen deutschen Devisenlage würden solche Verhandlungen von besonderem Werte sein. Die Bundesregierung glaubt zugleich, daß eine befriedigende Regelung der privaten deutschen Auslandsverpflichtungen, die in dem Notenwechsel der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 über die deutschen Schulden in Aussicht genommen ist, am zweckmäßigsten durchführbar wäre, wenn die Auslandswerte, die im Geschäftsverkehr üblicherweise der Bezahlung ausländischer Forderungen dienen, mit herangezogen werden könnten. Eine solche Regelung wäre eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederherstellung des privaten deutschen Kredites, die für die Gesundung und den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft lebenswichtig ist. Auch dies würde am zweckmäßigsten in bilateralen Abkommen der Bundesregierung mit den betreffenden Regierungen geschehen können, wie sie in dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. März 1951 im Rahmen des Zahlungsplanes vorgesehen sind. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es, um diese Ziele zu erreichen, nicht nur der Außerkraftsetzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 bedarf, sondern daß auch Vereinbarungen, an denen die Bundesrepublik nicht beteiligt ist, einer Revision unterzogen werden müßten. Sie glaubt jedoch, daß die heutigen Umstände es den beteiligten Staaten nahelegen könnten, eine solche Revision zu erwägen. Zusammenfassend bittet die Bundesregierung die Alliierte Hohe Kommission (1) das Kontrollratsgesetz Nr. 5 für die Bundesrepublik außer Kraft zu setzen; (2) zu genehmigen, daß die Bundesregierung mit den beteiligten Staaten, deren Rechts- und Interessenlage unterschiedlich ist, in unmittelbare Verhandlungen tritt, um sich mit ihnen über die deutschen Auslandswerte zu verständigen; (3) um das Objekt dieser Verhandlungen in dem heutigen Zustand zu erhalten, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, daß sie einen Beschlagnahme- und Liquidationsstopp herbeiführen und ihn den anderen Staaten empfehlen. Ich wäre Euerer Exzellenz sehr zu Dank verbunden, wenn die Alliierte Hohe Kommission die hier dargelegten Gesichtspunkte einer wohlwollenden Prüfung unterziehen und gegebenenfalls Sachverständige benennen wollte, die mit deutschen Sachverständigen Einzelheiten besprechen könnten. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Übersetzung 104-01 I Spr. 3769/51 ALLIIERTE HOHE KOMMISSION FUR DEUTSCHLAND DER RAT Bonn, Petersberg, den 28. April 1951 AGSEC (51) 722 Seiner Exzellenz dem Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Herr Kanzler, Ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 10. April 1951 (245-03 II 3661/511 über das deutsche Auslandsvermögen zu bestätigen. Sie werden sich daran erinnern, daß Ihre Vertreter, als sie diese Frage mit den Finanzberatern der Alliierten Hohen Kommission bei der Besprechung über die Verpflichtung betreffend die deutschen Auslandsschulden zur Sprache brachten, davon in Kenntnis gesetzt wurden, daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte. Trotzdem sind diesem Ihrem Schreiben vom 10. April enthaltenen Anträge von der Alliierten Hohen Kommission im Einvernehmen mit den Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Frankreichs sorgfältig geprüft worden; in ihrem Namen ergeht diese Antwort. Die drei Regierungen wünschen, die Hohe Kornmission möge klarstellen, daß sie nicht damit einverstanden sind, daß die Bundesregierung in zweiseitige Verhandlungen mit anderen Ländern über das deutsche Auslandsvermögen eintritt. Sie sind außerdem nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um Beschlagnahmen und Liquidationen deutschen Auslandsvermögens einstweilen einzustellen oder Abkommen zu revidieren, die in bezug auf diese Vermögen bereits abgeschlossen werden. Der Zweck dieser internationalen Abkommen betreffend die Verfügung über deutsches Auslandsvermögen war nicht nur die Verringerung des deutschen Kriegspotentials, wie es in Ihrem Schreiben heißt, sondern auch in einem gewissen Grade für die Wiedergutmachung von Schäden Vorsorge zu treffen, welche die Empfängerländer infolge des Krieges erlitten. Insbesondere haben die drei Regierungen gegenüber den anderen 16 Mitgliedern der interalliierten Reparationsagentur in bezug auf die Liquidierung deutschen Vermögens in den Mitgliedsstaaten Verpflichtungen übernommen; soweit es sich um einzelne neutrale Länder handelt, sind sie auch durch formale Abkommen gebunden, die als Safehaven Agreements bekannt sind. Mit Rücksicht auf den Reparationscharakter dieser Abkommen ist es wesentlich, daß die drei Regierungen einen deutschen Vorschlag zur Verrechnung des Wertes des Auslandsvermögens ohne Rücksicht darauf, ob es liquidiert oder nicht liquidiert worden ist, bei der Regelung der deutschen Auslandsschulden nicht in Erwägung ziehen können. Mit Rücksicht darauf, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 5 ein wesentlicher Faktor bei der Durchführung dieser Politik ist, wie sie im internationalen Abkommen enthalten ist, werden Sie dafür Verständnis haben, daß die drei Regierungen der in Ihrem Schreiben enthaltenen Bitte auf Aufhebung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 nicht entsprechen können. Die drei Regierungen erwägen im Gegenteil jetzt den Erlaß weiterer Rechtsvorschriften, um gewisse Seiten der Frage des Rechts auf das Auslandsvermögen zu klären. Schlußformel. gez. Unterschrift Sir Ivone Kirkpatrick Geschäftsführender Vorsitzender BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER 245-03 II/5621 Ang. 2 Bonn, den 28. Juni 1951 Seiner Exzellenz dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission Herrn Botschafter Andre François-Poncet Bonn- Petersberg Herr Hoher Kommissar, Ich beehre mich, Ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. April 1951— AGSEC (51) 722 — zur Frage des deutschen Auslandsvermögens folgendes mitzuteilen: Im ersten Absatz des Schreibens ist ausgeführt, von alliierter Seite sei bei den Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden zum Ausdruck gebracht worden, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte." Diese Ausführungen müssen auf einem Mißverständnis beruhen. Die alliierten Finanzberater haben in den Verhandlungen über die grundsätzliche Anerkennung der deutschen Auslandsschulden lediglich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Bundesregierung möge die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht in diesem Zeitpunkt, d. h. während der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden, zur Sprache bringen, und zwar mit der Begründung, daß in diesem Fall wegen der Schwierigkeit des Problems des Auslandsvermögens eine weitere Verzögerung der Verhandlungen über die Anerkennung der Auslandsschulden zu befürchten sei. Die Finanzberater haben ausdrücklich hinzugefügt, daß es der Bundesregierung selbstverständlich unbenommen sei, die Frage des Auslandsvermögens zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens auf der geplanten internationalen Schuldenkonferenz, anzuschneiden. Entsprechend diesem Wunsch hat die Bundesregierung die Frage des deutschen Auslandsvermögens nicht — wie ursprünglich beab- sichtigt — während der Verhandlungen über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden, d. h. vor dem 6. März 1951, sondern erst mit Schreiben vom 10. April 1951 zur Sprache gebracht. Der Klarstellung dieser Frage mißt die Bundesregierung deshalb besondere Bedeutung bei, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Genehmigung des Notenwechsels über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden durch den Bundestag steht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Hohen Kommission habe ich den Notenwechsel über die Anerkennung der deutschen Auslandsschulden vor der Unterzeichnung dem Ausschuß des Bundestages für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten vorgelegt, der ihn einstimmig gebilligt hat. Der Ausschuß ist dabei auf Grund der oben erwähnten und ihm zur Kenntnis gebrachten Äußerungen der alliierten Finanzberater von der Voraussetzung ausgegangen, daß zu gegebener Zeit, spätestens auf der internationalen Schuldenkonferenz, auch die Frage des deutschen Auslandsvermögens zur Erörterung gestellt werden könnte. Er glaubte zu dieser Annahme auch deshalb berechtigt zu sein, weil er seine Auffassung zu dieser Frage in einem an mich gerichteten Schreiben vom 25. Januar 1951 niedergelegt hatte,, das den drei Stellvertretenden Hohen Kommissaren mit Schreiben von Herrn Blankenhorn vom 1. Februar 1951 zugeleitet worden ist. Wenn jetzt in Ihrem Schreiben vom 28. April d. J. erklärt wird, „daß ein Vorschlag, der irgendeine Verbindung zwischen der deutschen Auslandsverschuldung und der Liquidation ehemaliger deutscher Auslandsguthaben enthalten würde, nicht angenommen werden könnte", dann habe ich nach dem Verlauf einer kürzlichen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses die Befürchtung, daß die Parteien, die den Notenwechsel vom 6. März 1951 gebilligt haben, sich nach Fortfall dieser wichtigen Voraussetzung veranlaßt sehen könnten, ihre bisherige zustimmende Haltung zu überprüfen. Die Ihnen in meinem Schreiben vom 10. April d. J. übermittelten Anträge der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens sind mit dem Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 in vollem Umfange abgelehnt worden. Diese Ablehnung erscheint schon mit Rücksicht darauf, daß die Lage des deutschen Auslandsvermögens in den einzelnen Staaten rechtlich und tatsächlich sehr verschieden ist, nicht gerechtfertigt. Aus den in meinem Schreiben vom 10. April 1951 eingehend dargelegten Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den im Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 28. April 1951 vertretenen Standpunkt als endgültig anzusehen. Sie vermag auch den sonstigen in dem Schreiben enthaltenen Ausführungen und Absichten der Alliierten Hohen Kommission nicht beizupflichten. Sie behält sich daher vor, zu gegebener Zeit auf alle in diesem Schreiben behandelten Punkte zurückzukommen. Mit Rücksicht auf die bereits im Gang befindlichen Vorbereitungen für die internationale Schuldenkonferenz wäre ich dankbar, wenn die Alliierte Hohe Kommission die in ihr vertretenen Regierungen über die vorstehende Auffassung der Bundesregierung zur Frage des deutschen Auslandsvermögens unterrichten würde. Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Adenauer Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 246. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Strauß gemäß S 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1952 (Nr. 3938 der Drucksachen) Ich lege Wert auf die Feststellung, daß ich der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Donhauser mit meinen politischen Freunden zugestimmt habe, weil der Abgeordnete Donhauser darum gebeten hat, ihm die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit seiner politischen Vorwürfe gegen Dr. Etzel in einem gerichtlichen Verfahren beweisen zu können. Nach der in drei Jahren entwikkelten Immunitätspraxis des Bundestages hätte die Immunität in diesem Falle nach meiner Überzeugung auch aufrechterhalten werden können. Bonn, den 23. Januar 1953. Franz Strauß Obmann der Landesgruppe CSU
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke schön!
    Ich habe bekanntzugeben, daß der Herr Abgeordnete Dr. Holzapfel mit Schreiben vom 20. Januar sein Mandat im Deutschen Bundestag niedergelegt hat.

    (Abg. Mellies: Wird langsam Zeit! — Abg. Heiland: Wirklich?)

    — Herr Abgeordneter Heiland, Sie rufen: „Wirklich?" — Wenn ich es bekanntgebe, stimmt es.
    Dann darf ich dem Herrn Abgeordneten Troppenz zu seinem 64. Geburtstage heute herzliche Glückwünsche aussprechen.

    (Beifall.)

    Ich rufe auf den Punkt 1 der Tagesordnung:
    Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Bekanntgabe der Note der Bundesregierung vom 28. Juni 1951 über das sogenannte Anerkenntnis der Auslandsschulden an den Bundestag (Nr. 3858 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 15 Minuten und, falls eine Aussprache beschlossen wird, eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor. — Das Haus ist damit einverstanden. Zur Begründung Herr Abgeordneter Dr. Luetkens!
    Dr. Luetkens (SPD), Anfragender: Meine Damen und Herren! Ich glaube, im Mai des Jahres 1951 wurden Ihnen mit der Drucksache Nr. 2218 eine Reihe von Dokumenten vorgelegt, der erste Teil eines Notenwechsels mit der Alliierten Hohen Kommission über die sogenannte deutsche Schuldenerklärung. Dieser erste Teil endete mit einem beiderseitigen Notenaustausch vom 6. März des Jahres 1951.
    In der 217. Sitzung dieses Hohen Hauses lag ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vor, die späteren zu diesem sogenannten Schuldenanerkenntnis vorliegenden Noten dem Bundestag zur Kenntnis zu bringen, da sie ein integrierender Bestandteil des gesamten Notenwechsels und deshalb zum Verständnis der ganzen Angelegenheit notwendig seien.
    In der 222. Sitzung am 10. Juli 1952 — also vor mehr als sechs Monaten — beschloß dieses Hohe Haus auf Antrag des Auswärtigen Ausschusses, die Bundesregierung möge den noch nicht bekanntgegebenen Notenaustausch dem Bundestag zugänglich machen. Der Auswärtige Ausschuß hatte sich bei seiner Befürwortung dieses Antrags von der Erwägung leiten lassen, daß nur die Kenntnis aller Noten die Mitglieder dieses Hohen Hauses in die Lage versetzen würde, die Teile VI und VIII des
    Vertrages zur Regelung von aus Krieg und Besatzung entstandenen Fragen sachgemäß zu beurteilen und zu würdigen.
    Anstatt nun diese Dokumente dem Bundestag zur Kenntnis zu bringen, hat die Bundesregierung allein den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses die fehlenden Noten zustellen lassen, als ob diesen das Material nicht bekannt gewesen wäre und als ob nicht die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses an der Bearbeitung und Abfassung der Noten von Beginn an teilgenommen hätten. „Eulen nach Athen tragen" heißt, glaube ich, etwas Überflüssiges tun. Die Bundesregierung war von diesem Hohen Hause nicht ersucht worden, etwas Überflüssiges zu tun. Die Eulen der Athene saßen in diesem Fall bereits im Auswärtigen Ausschuß. Die Bundesregierung war aufgefordert worden, etwas Notwendiges zu tun. Sie sollte alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses in die Lage versetzen, bei den Lesungen des Generalvertrags ihre Stimme in Kenntnis der sachlichen Zusammenhänge abzugeben. So war das Votum des Auswärtigen Ausschusses, das diesem Hohen Hause am 10. Juli 1952 vorgetragen wurde.
    Die Regierung hatte es mit dem Anliegen einer Fraktion und dann mit dem Anliegen der Mehrheit des Bundestages zu tun, also von Gruppen, deren demokratischen Charakter sie ja wohl selbst nicht bestreiten möchte. Wenn man ihr Verhalten in dieser Sache mit der Bereitwilligkeit vergleicht, mit der sie auf ein ähnliches Anliegen der kommunistischen Fraktion 'zu einem früheren Zeitpunkt einging, kann man nicht ganz umhin, sich zu fragen, warum der Herr Bundeskanzler — ich bedaure, daß er nicht dort ist und ich ihn apostrophieren muß — gelegentlich den Eindruck erweckt, als ob ihm an der parlamentarischen und der demokratischen Mitwirkung dieses Hohen Hauses wenig gelegen sei.

    (Abg. Bausch: Das haben Sie nur noch nicht entdeckt! — Gegenrufe links.)

    Ich sagte schon, daß der Auswärtige Ausschuß die Vorlage aller Dokumente deshalb für erforderlich hielt, weil nur ihre Kenntnis es ermögliche, die Bestimmungen der Teile VI und VIII des Überleitungsvertrags richtig einzuschätzen. Bei diesen Vertragsbestimmungen stehen ja schwere wirtschaftliche Belastungen für Millionen von Bürgern und für die ganze Bundesrepublik in Frage. Es handelt sich um ernste Transfer-, Außenhandels-und Haushaltsfragen dieser Bundesrepublik. Anläßlich der zweiten Lesung der Verträge ist der Bundestag leider in kaum hinlänglicher Weise über die Zusammenhänge durch Berichte unterrichtet worden, weil der Auswärtige Ausschuß aus gewissen Gründen verhindert worden ist, einen Bericht zu dieser Frage vorzulegen. Das gesamte Notenmaterial, um das es hier geht, war den Mitgliedern dieses Hauses nicht bekannt. Der Kollege Dr. Kopf, der seinerzeit den Antrag des Auswärtigen Ausschusses auf Vorlage aller 'Dokumente hier vortrug, hat mit seiner Begründung damals doch wohl sagen wollen, daß das Hohe Haus in Gefahr stehe, sich selbst zu bescheinigen, daß jedenfalls in einem wichtigen Punkt die Mitglieder in Gefahr kämen, ohne sachkundige Beurteilungsmöglichkeit zu beschließen.
    Als der Auswärtige Ausschuß seine Zustimmung zur deutschen Note vom 6. März gab, war diese Zustimmung an die Voraussetzung geknüpft, daß die Frage des deutschen Auslandsvermögens im


    (Dr. Luetkens)

    Zusammenhang mit der Schuldenfrage zur Erörterung gestellt werden solle. Durch den Uberleitungsvertrag und seine Teile VI und VIII soll nun aber eine Regelung getroffen werden, welche den volkswirtschaftlich zwingenden Zusammenhang zwischen der Behandlung des deutschen Auslandsvermögens und der Reparationen einerseits, der Frage der deutschen Auslandsschulden andererseits auflöst. Die im Vertrag vorgesehene Regelung soll ferner die Bundesrepublik verpflichten, alle Maßnahmen, die gegen das deutsche Auslandsvermögen ergriffen wurden, obgleich sie völkerrechtswidrig waren, hinzunehmen, und so würde auch von dieser Seite her die wirtschaftlich gebotene, die auch weltwirtschaftlich gebotene Verbindung zwischen Vermögen und Schuldenfrage nicht hergestellt. Endlich soll das Auslandsvermögen für die Befriedigung von Reparationsansprüchen verhaftet bleiben, ohne daß die Reparationsfrage, wenigstens was die westlichen Mächte angeht, auch nur für den Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig geregelt würde. So bliebe die Zusammenziehung des gesamten Wirtschafts- und Transferproblems auch noch auf eine dritte Weise blockiert.
    Meine Damen und Herren, ich habe versucht, darzutun, warum im Lichte der Begründung des Auswärtigen Ausschusses die Vorlage der fehlenden Dokumente geboten ist. Ich hoffe, man wird nun nicht von Regierungsseite hören, es sei durchaus in das Ermessen der Exekutive gestellt, ob sie die Bekanntgabe von Dokumenten für politisch opportun halte oder nicht. Grundsätzlich würde ich meinerseits diesem Argument nicht widersprechen; aber in diesem Falle vermöchte ich es nicht als berechtigt anzuerkennen. Die Bundesregierung darf bei einer so wichtigen Frage diesem Hohen Hause einfach nicht die Einsicht in Material verweigern, das für seine sachlichen Entscheidungen erforderlich ist.
    Ich habe mich nun noch mit einer Erwägung zu beschäftigen, die den ganzen Auswärtigen Ausschuß angeht und damit auch den Bundestag, als dessen Organ jener Ausschuß ja tätig ist. Dabei sehe ich mich vor der Schwierigkeit, daß die Beratungen des Auswärtigen Ausschusses als vertraulich gelten. Wie man aus gewissen Erfahrungen weiß, ist man gelegentlich leicht bei der Hand, Mitgliedern dieses Hohen Hauses im Plenum Bruch der Vertraulichkeit vorzuwerfen. Ich beabsichtige nicht, mich diesem Vorwurf auszusetzen, und werde mich im folgenden an solche Mitteilungen halten, die dem Hohen Hause, sei es aus schriftlichen Berichten, sei es aus mündlichen oder aus Dokumenten, zur Kenntnis gekommen sind.
    Die New Yorker Beschlüsse vom Herbst 1950 knüpften die sogenannte kleine Revision des Besatzungsstatuts unter anderem an die Bedingung, die Bundesrepublik müsse, wie es hieß, die Haftung für die deutschen Auslandsschulden übernehmen. Mündlich und schriftlich — so in ihrer Note vom 25. Oktober 1951 — erklärten die Besatzungsmächte, die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik müßten eine eventuelle Schuldenvereinbarung billigen. Der Herr Bundeskanzler seinerseits hat eine solche Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften nicht nur -was ja wohl selbstverständlich ist — als rechtlich, sondern auch als politisch notwendig erklärt. So heißt es denn auch in der deutschen Mantelnote vom 6. März — ich zitiere —:
    Der Notenwechsel wird zu gegebener Zeit den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt werden.
    Darauf wartet man freilich noch heute.
    Da sich die Verhandlungen wegen der Schwierigkeit der Materie im Auswärtigen Ausschuß hinzogen, erklärte sich die Alliierte Hohe Kommission bereit, zunächst eine Erklärung der Bundesregierung anzunehmen, die der Auswärtige Ausschuß gebilligt habe. Solche Zustimmung wollte sie off en-bar politisch als genügende Sicherheit dafür betrachten, daß der Bundestag diese Erklärung später ratifizieren werde. Erst viel später hat man sich gelegentlich gefragt, ob vielleicht jemand in der Alliierten Hohen Kommission mit dem Gedanken gespielt hat, in solcher Zustimmung eines Ausschusses des Bundestages gleichsam schon eine Vorwegnahme der rechtlichen Zustimmung zu erblicken, wie das möglicherweise in der Verfassungspraxis anderer Staaten, aber eben nicht in dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik zulässig ist.
    In der Mantelnote der Bundesregierung vom 6. März wird nun darauf hingewiesen, die deutsche Erklärung zur Schuldenfrage habe die einstimmige Billigung des Bundestagsausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten gefunden. Dieser Satz wurde in der Erwiderung der Alliierten Hohen Kommission in folgender Weise aufgenommen — ich zitiere —:
    Unsere drei Regierungen betrachten die Schreiben
    — die der Bundesregierung —
    als Beurkundung eines Abkommens über die Fragen der deutschen Schulden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wenn es zur Ratifizierung des sogenannten Schuldenanerkenntnisses kommt — und man hofft, daß
    die Bundesregierung bald diesem Hohen Hause das Schuldenanerkenntnis zur Ratifizierung vorlegen
    wird —, wird die Bundesregierung noch zu erklären haben, in welchem Sinne diese Formulierung der Alliierten Hohen Kommission ohne Widerspruch hat hingenommen werden können. Denn bei der Erklärung der Bundesregierung vom 6. März konnte es sich in keinem Falle um etwas handeln, was ohne Ratifizierung hätte staats- und völkerrechtlich verbindlich sein können. In diesem Sinne hat der Auswärtige Ausschuß seine Zustimmung auch nie gegeben. Darüber hinaus hatte er seine Zustimmung zur Note vom 6. März überhaupt nicht einmal auch nur in dem Sinne gegeben, daß sie eine sachlich abschließende Erklärung sei. Seine politisch, nicht etwa rechtswirksam gemeinte Zustimmung war an die Voraussetzung gebunden, daß gleichzeitig mit dem Schuldenkomplex der Komplex der Auslandsvermögen verhandelt werden könne. Wenn diese Bedingung zunächst nicht ausdrücklich in der Note vom 6. März formuliert wurde, so deshalb, weil — wie es vorsichtig in dem vorliegenden Schriftlichen Bericht des Auswärtigen Ausschusses heißt — die Hohe Kornmission aus verhandlungstechnischen Gründen einen besonderen Wunsch in dieser Richtung geäußert hatte. Als sich bald herausstellte, in welcher Weise dieser Wunsch sich auszuwirken drohte, wurde auf Drängen des Ausschusses der Notenwechsel fortgesetzt.
    Die späteren Noten müssen sachlich, politisch und rechtlich — wenigstens vom Standpunkt des Bundestags aus — als untrennbar von den früheren Noten angesehen werden. Das gilt insbesondere für die Note vom 28. Juni. In ihr hat die Bundesregierung festgestellt, daß der Auswärtige Aus-


    (Dr. Luetkens)

    schuß der Note vom 6. März unter der ausdrücklichen Voraussetzung zustimmt, daß auch die Frage
    des Auslandsvermögens behandelt werden könne
    und daß bei Fortfall dieser Voraussetzung die im
    Auswärtigen Ausschuß vertretenen Parteien sich
    veranlaßt sehen könnten, ihre Haltung zu ändern.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Auf diesem Hintergrund wird man verstehen, wie die in den bisher vorgelegten Dokumenten zu findende Feststellung, die sogenannte Schuldenerklärung sei vom Auswärtigen Ausschuß einstimmig gebilligt worden, diesen als ein Organ des Hohen Hauses in eine etwas schiefe Lage zu bringen droht. Wenn nicht aus anderen Gründen, dann aus diesem sollte die Bundesregierung sich für verpflichtet halten, diesem Hohen Hause die fehlenden Dokumente zuzuleiten, die Verantwortung klarzustellen, und so eine freie Erörterung der Vorgänge in ihrer rechtlichen und in ihrer politischen Bedeutung ermöglichen.
    Dadurch, daß dieser in Form und Sache unvollständige Notenwechsel bis zum 6. März nun auch noch zum Bestandteil des Achten Teils des Überleitungsvertrags gemacht worden ist, wird solches Vorgehen der Bundesregierung um so notwendiger. Es wird auch um so notwendiger, als durch diesen Vertrag die Bundesrepublik dahin festgelegt werden soll, daß die Schuldenerklärung in der Form vom 6. März erneut bekräftigt werde. Meine Damen und Herren, wie sollte — nebenbei bemerkt — dieses Hohe Haus etwas bekräftigen, was es gar nicht richtig kennt!

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Eine Erklärung zur Schuldenfrage kann weder erneut noch überhaupt bekräftigt werden, denn es gibt bisher keine die Bundesrepublik völkerrechtlich und staatsrechtlich bindende Erklärung zur Schuldenfrage oder auch nur eine, die den Auswärtigen Ausschuß oder den Bundestag politisch gebunden hätte.
    Im Grunde sieht es so aus, als wolle sich die Bundesregierung durch eine, wenn ich so sagen darf, morganatische Ratifizierung weiterhelfen, damit aber darauf verzichten, gestützt auf den ganzen Bundestag eine Politik zu betreiben, die, wie sie auch weiß, eine Politik der wirtschaftlichen Vernunft und des Rechts wäre. Sie hat sich bei den Verhandlungen insbesondere über den Achten Teil des Überleitungsvertrages von der Position zurückgezogen, die sie selbst schon auf Drängen des Auswärtigen Ausschusses und aller seiner Mitglieder eingenommen hatte, als sie die Note vorn 28. Juni absandte. Mir scheint dies ein sehr bedauerlicher politischer Rückzug zu sein. Die Bundesregierung sollte durch Einschaltung des Bundestags in die Behandlung der Schuldenfrage versuchen, sich wieder zu fangen. Auch aus diesem Grund möchte man hoffen, daß die Bundesregierung endlich dem von diesem Hohen Hause gefaßten Beschluß auf Zuleitung der fehlenden, aber für die Sache notwendigen Dokumente Folge leistet.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat das Wort der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei darf ich das Folgende ausführen.
    Der Schriftwechsel der Bundesregierung mit der Alliierten Hohen Kommission, der auf den Notenaustausch vom 6. März 1951 folgte und der zu dem Schreiben der Bundesregierung vom 28. Juni 1951 führte, kennzeichnet eine Phase in den Verhandlungen über die Frage des deutschen Auslandsvermögens und der deutschen Auslandsschulden, in der eine Klärung der strittigen Probleme noch nicht erreicht war. Im einzelnen handelt es sich um drei Dokumente: erstens das Schreiben des Herrn Bundeskanzlers an den Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 10. April 1951, zweitens das Schreiben des Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission an den Herrn Bundeskanzler vom 28. April 1951 und drittens das Schreiben des Herrn Bundeskanzlers an den Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission vom 28. Juni 1951. Die Bundesregierung stellt nunmehr ihre ursprünglichen Bedenken zurück und hat mich ermächtigt, die genannten Schreiben bekanntzugeben.

    (Abg. Renner: Damit ist die Sache nicht abgetan!)

    Den Herrn Präsidenten bitte ich, mir zu gestatten, von einer Verlesung 'der drei Schreiben Abstand zu nehmen und sie kurzerhand zu überreichen. *)

    (Abg. Renner: 'Damit ist 'der Tatbestand nicht aus der Welt geschafft!)

    Die Bedenken, die die Bundesregierung veranlaßt haben, der Veröffentlichung der drei Schreiben nur zögernd zuzustimmen, liegen im wesentlichen darin, daß insbesondere das Schreiben vom 28. Juni 1951 einen Verhandlungsausschnitt wiedergibt, in dem die aufgetretenen Schwierigkeiten in der Frage des 'deutschen Auslandsvermögens nur wenig Hoffnung auf eine befriedigende Lösung zuließen. Die in den drei Schreiben behandelten Probleme haben jedoch inzwischen nach eingehenden mündlichen Verhandlungen, die dem Notenaustausch gefolgt sind, schließlich eine Regelung erfahren, die beiden Teilen annehmbar erschien. So ist es in den nachfolgenden Verhandlungen z. B. gelungen, die Wirkung des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 einzuschränken und den Weg zu bilateralen Verhandlungen mit den einzelnen reparationsberechtigten Staaten 'in weitem Umfang zu öffnen. Mit den ehemaligen Gegnern Deutschlands, die nicht Partner des interalliierten Abkommens sind, können sowohl über noch nicht durchgeführte Liquidationen als auch über noch nicht verwendete Liquidationserlöse Vereinbarungen getroffen werden. Endlich ist es gelungen, eine Generalklausel zu vereinbaren, auf Grund deren es der Bundesregierung .freisteht, mit allen Staaten Abkommen über alle das deutsche Auslandsvermögen betreffenden Fragen zu schließen, wenn die Drei Mächte dem nicht ausdrücklich widersprechen. Ferner wird zur Zeit in London nach einer Regelung der deutschen Auslandsschulden gesucht. Die Verhandlungen laufen zufriedenstellend und stehen vor dem Abschluß.
    Ich muß gelegentlich 'der Bekanntgabe der soeben überreichten drei Schreiben aus dem Jahre 1951 auf diese Entwicklung hinweisen. Die Lösung, die für die Behandlung des deutschen Auslandsvermögens und der deutschen Auslandsschulden in Zusammenarbeit mit den alliierten Mächten gefunden worden ist und die schließlich ihren Niederschlag in den Bestimmungen des Überleitungsvertrags gefunden hat, läßt zwar manche Wünsche
    *) Siehe Anlage 1 Seite 11760


    (Staatssekretär Dr. Hallstein)

    offen, ist aber für Deutschland befriedigender, als nach dem Inhalt des dem Bundestag vorgelegten Schriftwechsels zu erwarten stand.
    Zum Schluß möchte ich betonen, daß dem Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten die drei Schreiben bereits zur Kenntnisnahme zugeleitet waren und dem Ausschuß bei der Beratung des Bonner Vertragswerks zur Verfügung standen.