Rede von
Sepp
Parzinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Föderalistischen Union begrüße ich den von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen aufs wärmste, der sich zum Ziel gesetzt hat, der Familie und hier insbesondere der kinderreichen Familie zu einem Eigenheim zu verhelfen. Wir haben die Entwicklung auf diesem Gebiet des Wohnungsbaues seit längerer Zeit mit größter Sorge beobachtet und sind zu der Überzeugung gekommen, daß das seinerzeit mit dem Ersten Wohnungsbaugesetz gesteckte Ziel in den vergangenen Jahren doch nicht erreicht wurde. Der vor-
gesehene gleiche Start für Mietwohnungs- und Eigenheimbau wurde, wie wir feststellen konnten, mit allen erdenklichen Mitteln verhindert. Wir müssen versuchen, den Besitzlosen wieder zu Eigentum zu verhelfen. Diesen Zweck verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf in sehr starkem Maße, wenngleich bei nüchterner Berechnung der von Herrn Kollegen Lücke und seinen Freunden vorgesehene Prozentsatz am Sozialen Wohnungsbau von etwa 25 % für echtes Eigentum unserer Ansicht nach noch erhöht werden muß.
Drei besondere Wünsche möchte ich hier zur Kenntnis bringen. Der Wiederaufbau der zerstörten Stadtkerne kann zweifellos nicht durch den Bau von Eigenheimen durchgeführt werden. Hier wird, wie es auch in § 1 Abs. 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist, der Mietwohnungsbau dominieren. Wir regen an, die Bestimmung in § 1 noch etwas präziser zu fassen, damit der so dringend erforderliche Wiederaufbau unserer zerstörten Großstädte etwas schneller vorangetrieben wird, als es bisher geschehen ist.
Zum weiteren halten wir den derzeitigen Finanzierungsweg für recht schlecht und ungenügend. Der Formalismus nimmt überhand und läßt dadurch manches gute Projekt zum Scheitern kommen, wie es wiederholt vorgekommen ist. Die sogenannte Töpfchenwirtschaft müßte gänzlich verschwinden. Wir empfehlen einen Weg, der dazu führt, daß alle Mittel, die für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden, ganz gleich, ob es sich um Bundes-, Landes- oder sonstige Mittel handelt, nach Möglichkeit bei einem örtlichen Kreditinstitut, wie Sparkassen, Volksbanken usw., zusammenfließen, um den Bauherren eine schnellere und einheitliche Finanzierung zu gewährleisten. Ferner wäre eingehend die Frage zu untersuchen, ob es nicht möglich ist, an Stelle der Hergabe von Darlehen durch Zinssubventionen die zum Wohnungsbau erforderlichen Mittel zu erhöhen. Wir stellen uns vor, daß durch eine Zinssubvention die über 3 °/o hinausgehenden Leistungen vom Staat getragen werden. Der Kapitalmarkt würde dann angeregt, noch größere Beträge als bisher in den Wohnungsbau zu stecken. Es würden sich sowohl für den Mieter als auch für den Eigentümer tragbare Belastungen ergeben.
Abschließend darf ich namens meiner Freunde erklären, daß wir bereit sind, an der Gestaltung dieses Gesetzes weitgehend mitzuarbeiten, und daß die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge breiteste Beachtung verdienen und verdienen müssen.