Rede von
Carl
Wirths
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, daß trotz der ausgezeichneten Ausführungen von Frau Kollegin Kalinke
die Stimmung im Hause wenigstens bei den Leuten, die die Angelegenheit nachher im Ausschuß zu vertreten haben, reichlich lustlos ist.
— Nun gut, wir wollen darüber nicht weiter sprechen und wollen vielleicht nur die Hoffnung aussprechen, daß, weil ja die Fraktion der Frau Kollegin Kalinke in unserem Ausschuß leider nicht mehr vertreten ist, wir demnächst auf einen sehr temperamentvollen Zuwachs rechnen dürfen. Ich hoffe, daß wir dann diese drei Vorlagen, die wir zu bearbeiten haben, in einigen wenigen Wochen so durchbringen, daß sie im April verabschiedet werden können.
Aber, meine Damen und Herren, nun mal ernst. Wenn wir diese Novelle bis April nicht verabschieden, hat sie für dieses Jahr keine Wirkung mehr. Wir haben leider Gottes eine erhebliche Verzögerung gehabt. Wie wir eben vom Minister Neumayer gehört haben, hat der Bundesrat nicht weniger als 40 Änderungsvorschläge gemacht. Wir können uns also, weil wir das Leid kennen, gerade in unserem Ausschuß eine Vorstellung davon machen, wie die Arbeit aussehen wird und wann wir das Gesetz überhaupt verabschieden können. Daß es notwendig ist, wird von allen Fraktionen dieses Hauses anerkannt. Meinungsverschiedenheiten sind da. Wir werden uns im Ausschuß darüber unterhalten. Aber daß es notwendig ist, das Erste Bundeswohnungsbaugesetz zu ändern, ist allgemein anerkannt. Ich möchte im Prinzip sagen, daß wir sowohl die Grundsätze der Regierungsvorlage wie die der Vorlage der CDU bejahen, und möchte anregen, um die Sache zu beschleunigen, daß die Regierung im Ausschuß schon vorbereitenderweise eine Zusammenstellung ausarbeitet, die darlegt, wieweit es möglich ist, etwa den CDU/ CSU-Antrag in die Regierungsvorlage einzuarbeiten; denn ich glaube nicht, daß wir in dieser Periode noch in der Lage sein werden, zwei solche Gesetze zu verabschieden. Wir haben noch eine ganze Reihe von Aufgaben vor uns. Ich erinnere daran, daß das Baulandbeschaffungsgesetz und ebenso das Gebührenbefreiungsgesetz noch nicht verabschiedet sind. Wir haben auch noch die VOB zu bearbeiten. Ich glaube, es diente der Förderung der Beratungen im Ausschuß, wenn uns die Regierung eine Zusammenstellung darüber ausarbeitete, in welcher Weise nach ihrer Auffassung die wichtigsten Bestimmungen der CDU-Vorlage in die Novelle eingearbeitet werden könnten.
— Natürlich.
— Nein, der Ausschuß muß dann entscheiden, ob die Möglichkeit der Einarbeitung in die Novelle besteht. Was die Regierung vorlegen sollte, wäre nur eine Vorbereitung für die Beratungen.
Zu den einzelnen vorgetragenen Punkten will ich nicht mehr viel sagen. Es scheint mir notwendig zu sein, daß wir bei aller Anerkennung der Förderung des Eigenheims nicht vergessen, daß wir noch viele Kilometer von zerstörten Straßen aufzubauen haben. Hier dreht es sich in erster Linie auch um private Grundstückseigentümer, die einmal ein Haus gehabt haben. Wir sollten uns wirklich überlegen, ob wir neue Gebiete aufschließen, drei- und viergeschossige Blocks dahin setzen und bis an diese Gebiete heran kilometerweit die Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas usw. führen. Wir haben die Kanäle schon in den Straßen. In jeder Stadt sind ungeheure Millionenbeträge in die Straßen investiert. Das muß ja wieder einmal rentierlich gemacht werden.
Zum zweiten. Ich begrüße, daß der Minister Neumayer die Notwendigkeit herausgestellt hat, die Bauten nach dem Wohnungseigentumsgesetz mehr zu fördern. Das Gesetz ist jetzt zwei Jahre alt. In der Zwischenzeit — das war eine Anlaufzeit — mußten die Möglichkeiten, die das Gesetz läßt, auf dem Wege über private Verträge wahrgenommen werden; da mußte mit den Kapitalsammelstellen überlegt werden, in welcher Weise die Hypothekenverträge gestaltet werden müssen, wenn Einzelbeleihungen vorgenommen werden. Das ist jetzt alles geschehen. Ich möchte sagen, daß hierbei die öffentlichen Kapitalsammelstellen in verschiedenen Ländern beispielgebend mitgewirkt haben. Jetzt muß aber wirklich ein Durchbruch erzielt werden; denn diese Form bringt uns ja in den Wohnungsbau viel mehr Eigenkapital als etwa bei dem Mietwohnungsbau,
gleichgültig, ob er privater oder genossenschaftlicher Natur ist. Deswegen begrüße ich auch erstens die Auflockerung der Richtsatzmieten, zweitens den differenzierten Wohnungsbau; denn gerade dieses Instrument ist für die Erstellung von Eigentumswohnungen geeignet.
Meine Damen und Herren, man hat sich tatsächlich schon daran gewöhnt und rechnet selbstverständlich damit, daß jedes Jahr etwa 300 000 Wohnungen gebaut werden. Man vergißt zu leicht, daß jedes Jahr die gleichen Schwierigkeiten auftauchen, daß jedes Jahr um jede Million in den Ländern und Gemeinden und hier bei uns gerungen werden muß.
Ich erinnere daran, wie es war, als wir in der Debatte über das Lastenausgleichsgesetz forderten, daß für den Wohnungsbau mehr Mittel bereitgestellt werden, und zwar gerade auch für die Leute, die vom Lastenausgleich etwas erhalten sollen. Da ist ein Kompromiß geschlossen worden. Wir stehen in diesem Jahre wieder vor der Frage, wie der Wohnungsbau finanziert werden soll. Die Leute in den Ausschüssen, die beteiligten Ministerien, die Länderregierungen und die Länderparlamente geben sich große Mühe, und die gesamte Wohnungswirtschaft überlegt sich die Finanzierungsmöglichkeiten. Es ist nicht so einfach, meine Damen und Herren, wie manchmal geglaubt wird, daß man nun schlankweg jedes Jahr 300 000 Wohnungen erstellen kann. Die Bemühungen müssen unablässig weitergehen. Die neue Richtung, nämlich Verstärkung des Eigentumsgedankens, ist angedeutet. Wir werden dabei mitgehen.
Ich hoffe, daß wir diese Gesetzentwürfe im Ausschuß sehr schnell behandeln können, damit sie möglichst bald verabschiedet werden.