Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Weil die Erhaltung der Familie, gebunden an Heimat und Staat, eine der wesentlichsten Grundlagen für den Wiederaufbau unseres Vaterlandes und für den Wiederaufbau auch eines europäischen Hauses aus den Trümmerhaufen der Gegenwart ist, begrüßen wir die Regierungsvorlage zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes. Wir begrüßen auch den Antrag der CDU-Fraktion. Wenn wir, die wir auf unserem Parteitag im Oktober in Goslar die Forderung nach familienwürdigen Wohnungen und nach Maßnahmen zur Schaffung von Wohnungseigentum genau so deutlich, vielleicht sogar noch etwas klarer ausgesprochen haben, diese Forderung nicht in einem Antrag verwandten, so deshalb, weil am 28. Oktober das Kabinett die Vorlage Drucks. Nr. 3946 schon verabschiedet hatte.
Ich möchte zusammenfassend zu dem Antrag der CDU-Fraktion und zu der Regierungsvorlage vorweg sagen: wir glauben, daß diese beiden Vorlagen gemeinsam im Ausschuß beraten werden sollten, um dann zu wirklich guten Lösungen zu führen, an denen meine Freunde mitarbeiten werden.
Das bisherige Wohnungsbaugesetz — das ist hier schon von dem Kollegen Lücke gesagt worden — zeigt besondere Mängel deshalb, weil die Kleinstwohnung als Norm des sozialen Wohnungsbaues angesehen ist. Wir anerkennen die Spitzenleistung, die die Bundesregierung im Wohnungsbau vollbracht hat.
Trotzdem müssen wir zum Ausdruck bringen, daß wir — und gerade das wird die Herren von der SPD, die bei diesem ernsten Problem lachen,
vielleicht nachdenklich machen — keine sozialisierte Wohnungswirtschaft nach dem Parteibuch-
system haben wollen, sondern daß wir an Stelle der Verwendung der öffentlichen Mittel für eine sozialisierte Wohnungswirtschaft alle Mittel, die nur verfügbar sind, zur Verfügung stellen möchten, um dem deutschen Arbeiter, dem schaffenden deutschen Menschen, auch der großen Zahl der vielen Alten im deutschen Vaterland, die entwurzelt sind, wieder zu einer eigenen Wohnung und, wenn es möglich ist, zum Eigentum in einem eigenen Häuschen zu verhelfen. Um es klar auszudrücken, damit Sie mich richtig verstehen dort auf der Linken des Hauses: Wir wollen nicht, daß noch mehr Genossenschaften entstehen oder irgendwo sieben Mann einen Verein gründen dürfen, um dann mit öffentlichen Mitteln, ohne selbst etwas besessen zu haben, zu Eigentum zu kommen, das denen zusteht, die die Steuern bezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge für die Bereitstellung dieser Mittel aufgebracht haben.
Wir haben mit Befriedigung festgestellt, daß im § 16 der Regierungsvorlage darauf gesehen worden ist, daß familiengerechte Wohnungen — der Bundesrat hat dafür das Wort „familienwürdige" gesetzt — geschaffen werden sollen. Es kommt nun darauf an, daß auch Wohnungen gebaut werden, die groß genug sind, um den jungen und auch den älteren Familien Raum zu geben.
Es kommt uns weiter darauf an, daß die in § 16 Abs. 1 gegebene Erklärung, daß „auch die Wohnbedürfnisse von Alleinstehenden, namentlich von berufstätigen Frauen mit Kindern und von betagten Personen", berücksichtigt werden sollen, nicht nur eine Deklaration ist, sondern daß bei der Beratung des Gesetzes diese Bestimmung so eindeutig gefaßt wird, daß das Maß der Verwendung der Mittel für die Schaffung von Wohnungen für die Halbfamilien und für die vielen berufstätigen Frauen, die heute noch vor keinem Wohnungsamt die Möglichkeit haben, eine Wohnung zu erhalten, gewährleistet wird. Wir möchten dabei auch an die Vielzahl der Frauen aus den Flüchtlingskreisen erinnern, die wir hier im Bundesgebiet zu betreuen haben. Aus den letzten statistischen Veröffentlichungen werden auch Sie ersehen haben, daß von den 8,3 Millionen Vertriebenen, um die sich unsere Bevölkerung vermehrt hat, 5,3 Millionen Frauen sind. Es sind zumeist Frauen, die mit Kindern und älteren Angehörigen sich in kleinen Wohnungen und Untermieteverhältnissen mit den schwierigsten Situationen abfinden müssen. Diesen Frauen wünschen wir, daß sie mit Hilfe von Steuermitteln, die sie später wieder durch die Arbeit ihrer Kinder, die sie zu lebenstüchtigen Menschen erziehen sollen, aufbringen werden, nun auch den Lebensraum bekommen, den wir ihnen zu geben schuldig sind! Ich bitte besonders die Herren Kollegen im Ausschuß, dafür Sorge zu tragen, daß diese Bestimmung in § 16 so eindeutig wie nur möglich gefaßt wird.
Neben all den Maßnahmen, die Baukosten zu senken und alles zu tun, um dem Ausfall der Spartätigkeit durch steuerpolitische Mittel zu begegnen, erwarten wir vor allem, daß da, wo öffentliche Mittel für den Wohnungsbau verwendet werden und wo Mittel der Kapitalsammelstellen dem Wohnungsbau zufließen, alles getan wird, den Sparsinn zu bestärken. Um freiwillige Ersparnisse und freiwillige Beiträge zum Erwerb von Eigentum mit einzuschalten, sollte man solche womöglich sogar zur Bedingung für einen staatlichen Zuschuß machen! Wir sehen eine ganz besondere nicht nur soziale, sondern auch kulturelle Aufgabe darin, daß die Sehnsucht eines jeden Deutschen wieder das Eigenheim und die eigene Wohnung wird und daß der Wunsch unserer jungen Menschen, Familien zu gründen und in familiengerechten Wohnungen dann auch als zufriedene Staatsbürger zu leben, weit vor der Sehnsucht nach einem Fernsehapparat und einem Motorrad rangieren sollte! Dazu gehört allerdings, daß ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ohne Mitgliedschaft in einer Organisation, ohne Advokat und ohne viele Fragebogen zu einem solchen Ziel zu kommen.
Sehr wesentlich erscheint mir auch, daß die Wohnungen da gebaut werden müssen, wo die vielen Vertriebenen Arbeitsplätze finden und wo auch den vielen Frauen — ich denke an die Kriegerwitwen, an die geschiedenen Frauen und diejenigen, die sich jetzt nach dem Krige als alleinstehende Frauen durchschlagen müssen — die Möglichkeit der Umschulung und des Einsatzes auf einen Arbeitsplatz gegeben ist. Beim Ausbau von alten Wohnungen sollte man dafür Sorge tragen, daß sie nicht so ausgebaut werden, daß weitere unerfreuliche Untermieteverhältnisse geschaffen werden. Wir haben Bedenken gegen die Begrenzung durch die Versicherungspflichtgrenze, und wir hoffen, daß sich im Ausschuß Möglichkeiten für die Einbeziehung weitester Kreise in den sozialen Wohnungsbau nach den Grundsätzen der Eigentumsbildung finden werden. Die Mittel der Sozialversicherung, die dem Wohnungsbau zufließen, sollten zweckgebunden werden, d. h. wir möchten, daß in Zukunft die Beiträge zahlenden Versicherten einen Anspruch auf eine erste Hypothek, eine Dauerwohnberechtigung oder den Erwerb eines Eigentums haben. Wir wollen im Ausschuß mit Ihnen gemeinsam überlegen, ob nicht der Grundsatz der Kapitalisierung der Rente, wie er bei den Versorgungsrenten nach dem BVG angewandt wird, sehr wohl auch bei den Rentenversicherungen eingeführt werden könnte, um dann unseren Facharbeitern und Angestellten, die 30, 40 und mehr Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, nicht nur für ihre Familien, sondern auch für die Kinder und Kindeskinder die Möglichkeit zu geben, sich an Arbeitsplatz und Heim gebunden zu fühlen und damit zu zufriedenen und glücklichen Staatsbürgern zu werden!
— Gestatten Sie mir, Herr Präsident, daß ich aus der Fülle der Bedenken, die natürlich auch wir gegen diese Vorlage haben, nur noch zwei erwähne. Zu § 6 der CDU-Vorlage möchte ich verfassungsrechtliche Bedenken dagegen anmelden, daß man den Ländern Typenpläne vorschreiben will. Ich glaube auch, daß ein Typenplan, der vorgeschrieben wird, den individuellen Wünschen entgegenstünde, die Sie, meine Herren von der CDU, mit Ihrem Antrag als Ausdruck der Freiheit des Individuums erreichen wollen.
Wer Eigentum will, sollte dem Eigentum auch soviel persönliche Note als nur möglich geben! Aber, Herr Kollege Lücke, wir sind darin einig: wir wollen keine Vorbilder etwa eines amerikanischen Stadtbildes haben, sondern wir wollen nur die Möglichkeit schaffen, so wenig Zwang und so wenig Druck als nur möglich auszuüben.
Zu Abs. 3 des § 12 möchte ich mich nur darauf beschränken, dem Ausschuß zu empfehlen, die ausgezeichneten Vorschläge, die bereits von der Versicherungswirtschaft dem Bundesminister für Wohnungsbau gemacht worden sind, doch einmal sehr gründlich zu prüfen. Wenn die Länder dann bei der Verwendung ihrer Haushaltsmittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ähnliche Grundsätze anwenden würden, könnte die Lösung nur zu fruchtbaren Ergebnissen führen.
Schließlich haben meine Freunde noch Bedenken gegen die Auslegung des § 12. Die 50%ige Bindung ist da bedenklich, wo in geschlossenen Siedlungsgebieten — ich denke da an Niedersachsen, an die Grenzbezirke — für Flüchtlinge Arbeitsplätze und Wohnungen geschaffen werden. Dasselbe gilt für das Rheinland und für die Grenzgebiete.