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    Deutscher Bundestag - 244. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1952 11593 244. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1952. Geschäftliche Mitteilungen 11596A, 11605C, 11618A, 11650D, 11653D, 11655C Glückwünsche zur Vollendung des 70. Le- bensjahres der Abg. Frau Arnold . . . 11596B Glückwünsche zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Abg. Dr. Kneipp . . . 11596B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Schüttler 11596B Glückwünsche zum 77. Geburtstag des Alterspräsidenten Löbe am 14. Dezember 11596B Mitteilung über das Einverständnis des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zur jährlichen Berichterstattung der Bundesregierung über den Anteil der Frauen im öffent- lichen Dienst bei der Bundesverwaltung 11596B Beschlußfassung 11596B Ergänzung der Tagesordnung . . 11596C, 11651D Erste Beratung der Entwürfe eines Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins (Erstes Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols) und eines Gesetzes über die Monopolbewirtschaftung des Branntweins (Zweites Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols) (Nr. 3922 der Drucksachen) 11596C Dr. Wellhausen (FDP) (zur Tagesordnung) 11596D Beratung abgesetzt . . . . . . . . 11596D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenf elder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3917 der Drucksachen) . . 11597A Beratung abgesetzt 11597A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) (Nr. 2872 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) (Nr. 3902 der Drucksachen) . . 11597A Zur Geschäftsordnung: Dr. Kather (CDU) 11597B Arndgen (CDU) 11597C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 11597D Dr. Menzel (SPD) 1159'7D Struve (CDU) 11598C Überweisung an die Ausschüsse für Heimatvertriebene, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für gesamtdeutsche Fragen, für Sozialpolitik und für den Lastenausgleich 11598A Zur Geschäftsordnung, - Antrag auf Absetzung der Mündlichen Berichte des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zu Strafverfahren gegen Abgeordnete der Gruppe der KPD von der Tagesordnung 11598D Fisch (KPD) 11598D Ritzel (SPD) 11599B Antrag abgelehnt 11599C Mündliche Berichterstattung des Ausschusses für Petitionen (6. Ausschuß) gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Beratung der Übersicht Nr. 60 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdrucke Nrn. 712, 734) 11599C Dr. von Golitschek (FDP), Bericht erstatter 11599C Beschlußfassung 11600C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Arndgen, Richter, Dr. Hammer, Walter, Wittenberg u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sowie über die Erhöhung der Renten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Grundbetragserhöhungsgesetz) (Nr. 3927 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 3948 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 735, 737, 738, 742) . . . . 11596C Renner (KPD) 11600D, 11606A, 11606A, 11613D, 11619C Dr. Schellenberg (SPD) 11601A, 11607D, 11610A Frau Kalinke (DP) . . . . 11603A 11609B, 11611A, 11613B, 11615B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 11604A Storch, Bundesminister für Arbeit 11604C, 11608C Arndgen (CDU): als Abgeordneter 11605C, 11610B, 11612D, 11615A als Berichterstatter 11617C Willenberg (FU) 11607A Frau Dr. Probst (CDU) 11611C Pohle (SPD) . . . 11612C, 11615A, 11617D Meyer (Hagen) (SPD) 11616A Dr. Atzenroth (FDP) 11617A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 11619B Abstimmungen . . . 11610D, 11611B, 11615D, 11617B, D, 11618B, 11619D Namentliche Abstimmung zu § 4 . . 11617D, 11619B, 11660 Interfraktioneller Antrag zur Prüfung der durch die Beschlußfassung ge- schaffenen Lage für die Unterhaltshilfeempfänger auf Grund der Bestim- mungen des Gesetzes über einen all- gemeinen Lastenausgleich durch den Ausschuß für den Lastenausgleich . . 11619D Schreiben des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler an den Präsidenten des Bundestags betr. Vorfall zwischen dem Abg. Dr. Menzel und dem Bundesjustizminister in der 242. Sitzung . . . . 11618B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 38u6 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3910 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 725); in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" (Nrn. 3915, 1112 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 11618C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 11618C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung kriegsbedingter gewerberechtlicher Vorschriften (Nr. 3429 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr 3876 der Drucksachen) 11618D Beschlußfassung 11618D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches (Recht der Handelsvertreter) (Nr. 3856 der Drucksachen) 11619A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11619A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) (Nr. 3916 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3949 der Drucksachen) 11620A Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin 11620A Beschlußfassung 11620C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auftragslenkung für Berlin (Nr. 3833 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Förderung des wirtschaftlichen Aufbaus und der sozialen Sicherheit Berlins (Nr. 3834 der Drucksachen) 11620C Neubauer (SPD), Anfragender und Antragsteller 11620D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 11622C Unterbrechung der Sitzung . 11623B Dr. Friedensburg (CDU) . 11624C, 11628D Brandt (SPD) 11626C Fisch (KPD) 11628A Hübner (FDP) 11629A Neumann (SPD) 11630A Überweisung des Antrags Nr. 3834 der Drucksachen an den Berlin-Ausschuß 11631C Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung betr. Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts im Verfassungsstreit um den Wehrbeitrag: Mellies (SPD) 11623C Dr. von Brentano (CDU) 11624B Unterbrechung der Sitzung . 11624B Beratung des Antrags der Fraktion der FU (BP-Z) betr. Einfuhr von Schnittholz (Nr. 3873 der Drucksachen) 11631C Dr. Meitinger (FU), Antragsteller 11631C, 11632D Höhne (SPD) 11632B Dr. Atzenroth (FDP) 11632D Volkholz (FU) 11633B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Außenhandelsfragen und für Grenzlandfragen . . 11633B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin (Nr 3884 der Drucksachen) 11633D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 11633D Beschlußfassung 11634A Beratung der Mündlichen Berichte des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zu Strafverfahren gegen die Abg. Reimann, Fisch, Frau Strohbach, Müller (Frankfurt), Niebergall, Agatz, Rische, Renner und Paul (Düsseldorf) (Nrn. 3752 bis 3765, 3877 bis 3883, 3934 der Drucksachen) 11598D, 11634A Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 11635B Ewers (DP), Berichterstatter . . 11635D Spies (CSU), Berichterstatter . . 11638C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 11640B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 11641D Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 11642A Dr. Leuze (FDP), Berichterstatter . 11642C Muckermann (CDU), Bericht- erstatter . . . . . 11643A, B, D, 11644A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 11644D Fisch (KPD) 11645B Weiterberatung vertagt 11651D Erklärung der Bundesregierung (betr Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts über die Vereinbarkeit des EVG-Vertrags mit dem Grundgesetz): Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 11650B Dr. Menzel (SPD) 11650D Unterbrechung der Sitzung . 11650D Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung zu der Erklärung der Bundesregierung Mellies (SPD) 11650D Renner (KPD) (zur Geschäfts- ordnung) 11651B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Nrn. 3950, 3769 der Drucksachen) . 11618A, 11651D Dr. Dresbach (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 11657 Schriftliche Erklärung der Abgeord- neten Donhauser und Dr. Jaeger (Bayern) zur Abstimmung . . 11658A Beschlußfassung 11658A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3907 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 3930 der Drucksachen) 11652A Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 11652B Heiland (SPD) 11652D Renner (KPD) 11653B Dr. Jaeger (Bayern) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) . . . 11658B Überweisung des Antrags Nr. 3907 der Drucksachen an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 11652B Beschlußfassung zum Ausschußantrag Nr. 3930 der Drucksachen . 11652D, 11653D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Nr. 3708 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3911 der Drucksachen) 11654A Beschlußfassung 11654B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Ergänzungen und Änderungen des D-Markbilanzgesetzes sowie über die Ausgabe von Aktien in Deutscher Mark (Zweites DMarkbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 3342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3925 der Druck- sachen; Umdruck Nr. 741) 11654C Beschlußfassung 11654C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BZ-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit (Nr. 3935 der Drucksachen) 11654D Überweisung an den Rechtsausschuß . 11654D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 3868 der Drucksachen) 11654D Beratung abgesetzt 11654D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nr. 3896 der Drucksachen) 11654D Überweisung an den Ausschuß für An- gelegenheiten der inneren Verwaltung 11654D Beratung des Mündlichen Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Feststellung des Erlöschens des Bundestagsmandats des Abg. Müller (Hannover) (Nr. 3871 der Drucksachen) 11655A Beratung abgesetzt 11655A Beratung der interfraktionellen Anträge betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nrn. 697, 706, 726) 11655A Beschlußfassung 11655A Beratung der Übersicht Nr. 3 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungs- gericht (Umdruck Nr. 711) 11655A Beschlußfassung 11655B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung von Zahlungsverpflichtungen aus Zählungsab- kommen (Nr. 3951 der Drucksachen) . 11655B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 11655B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr. 3832 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3903 der Drucksachen) 11655B, 11655C Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 11655C Dr. Keller (Fraktionslos) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 11659 Beschlußfassung 11656A Wünsche des Präsidenten für die Weih- nachtsferien und für das neue Jahr . 11656C Nächste Sitzung 11656C Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Nrn. 3950, 3769 der Drucksachen) 11657 Anlage 2: Schriftliche Erklärung der Abg Donhauser und Dr. Jaeger (Bayern) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Nrn. 3950, 3769 der Drucksachen) 11658A Anlage 3: Schriftliche Erklärung des Abg Dr. Jaeger (Bayern) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung (Nrn. 3930, 3821 der Drucksachen) 11658B Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg Dr. Keller gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen über Fragen der Restitution und über Freigabe von deutschen Reichsmark - Wertpapieren (Nrn. 3832, 3903 der Drucksachen) . . 11659 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Wiederherstellung des § 4 des Entwurfs eines Grundbetragserhöhungsgesetzes in der Fassung des Antrags Nr. 3927 der Drucksachen . . . 11660 Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 244. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes - Nrn. 3950, 3769 der Drucksachen - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dresbach Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat bei einer Stimmenthaltung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 3769) gutgeheißen. Er hat sich damit auch die Begründung zum Gesetzentwurf zu eigen gemacht, die hauptsächlich in folgender Richtung geht: 1. Der Finanzbedarf des Bundes ist gegenwärtig noch nicht übersehbar, d. h. die Ausgabenseite ist noch nicht zu normieren; 2. es steht nicht fest, wie die Reform des materiellen Steuerrechts ausfallen wird, d. h. ob die gegenwärtigen Steuerarten bestehen bleiben oder ob es infolge der Änderung einzelner Steuerarten zu erheblichen Änderungen im Aufkommen kommen wird; mit anderen Worten also: auch die Einnahmen sind insgesamt unsicher, wobei die Entwicklung der Wirtschaftserträgnisse als Besteuerungsgrundlage bei dieser Betrachtungsweise außer acht bleibt. Die Steuerreform muß aber schon methodisch, wie die Begründung mit Recht sagt, der Verteilung der Steuerertragshoheit vorausgehen. Im Ausschuß ist diskutiert worden, ob es nicht zweckmäßig sei, an Stelle der im Entwurf vorgesehenen Jahreszahl 1955 die Jahreszahl 1954 zu setzen, um den kommenden Bundestag unter einen gewissen Zeitdruck zu bringen, damit das Wort aus der Vergangenheit vom „relativen Ewigkeitswert" des vorläufigen Finanzausgleichs nicht wirklich solchen Wert bekomme. Die endgültigen Erwägungen besagten aber dann, daß der kommende Bundestag eine längere als eine 11/2j ährige Frist zur Sammlung von Erfahrungen haben müsse. Dann wurden Erwägungen angestellt, ob es nicht zweckmäßig sei, die Gelegenheit eines verfassungändernden Gesetzes zu benutzen, um weitere Verfassungsänderungen an dem in Frage stehenden Artikel durchzusetzen. Die Befürworter haben dabei die Lage der Gemeinden und Gemeindeverbände im Auge gehabt und daran gedacht, die Gemeinden sozusagen als „dritte Kraft", gleichberechtigt neben Bund und Ländern, in das Bundesverfassungsrecht einzuführen, auf alle Fälle den Gemeinden bundesverfassungsrechtliche Garantien für die Erhaltung der kommunalen Finanzkraft zu schaffen. Im Hinblick auf den kurzfristigen Termin des 31. Dezember 1952, den es zu verlängern gilt, ist die Mehrheit des Ausschusses vom Gedanken einer solchen Koppelung abgekommen, ohne b diesem Gedanken ihre Sympathie abzusagen. Im Gegenteil, mit der Möglichkeit der Stellung eines interfraktionellen Initiativantrages zur entsprechenden Änderung des Art. 107 und auch des Art. 106 muß sich das Hohe Haus wohl vertraut machen. Die Mehrheit des Ausschusses glaubte außerdem, an den Bundesrat die Bitte richten zu dürfen, sich dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu versagen, da durch die Verlängerung dem Streben der Länder, dem Bunde über die Handhabung des Art. 106 Abs. 3 Länderkraft und -macht zu zeigen kein Abbruch getan wird. Bonn, den 11. Dezember 1952 Dr. Dresbach Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 244. Sitzung Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Donhauser und Dr. Jaeger (Bayern) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes - Nrn. 3950, 3769 der Drucksachen - Wir haben uns aus grundsätzlichen Erwägungen der Stimme enthalten. Bonn, den 11. Dezember 1952 Donhauser Dr. Jaeger Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 244. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger (Bayern) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland - Nrn. 3930, 3821 der Drucksachen - Ich erkenne die praktischen Vorzüge des Gesetzentwurfes für das Ende einer Wahlperiode an Der Gesetzentwurf bedeutet aber auch einen Abbau des Mehrheitswahlrechtes im Rahmen des gegenwärtigen Wahlsystems. Um keinem Präzedenzfall im Hinblick auf das kommende Wahlgesetz meine Zustimmung zu geben, habe ich mich deshalb der Stimme enthalten. Bonn, den 11. Dezember 1952 Dr. Jaeger Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 244. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Keller gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes betreffend deutschniederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nrn. 3832, 3909 der Drucksachen) Der vorliegende Gesetzentwurf berührt die Grundfrage der Wiedergutmachung. Auf der einen Seite wollen wir als Deutsche ehrlich bemüht sein, geschehenes Unrecht nach dem Maße unserer Kräfte wiedergutzumachen. Dieser Versuch der Wiederherstellung eines ungeteilten Rechts ist durch die völkerrechtswidrige Beschlagnahme des Eigentums Heimatvertriebener in den Ostgebieten entscheidend gestört worden. Auch in Holland ist das Vermögen von dort geflohenen und ausgewiesenen 45 000 Reichsdeutschen, das auf 21/2 Milliarden DM geschätzt wird, entgegen den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung beschlagnahmt. Da eine Lösung des Rechts beide Teile verpflichten muß, sehe ich mich nicht imstande, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu erteilen, und stimme gegen das Gesetz. Bonn, den 11. Dezember 1952. Dr. Wilfried Keller. Namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Wiederherstellung des § 4 des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sowie über die Erhöhung der Renten in der knappschaftlichen Rentenversicherung in der Fassung des Antrags Nr. 3927 der Drucksachen Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Hilbert — Albers Nein Höfler Nein Arndgen Nein Hohl Nein Dr. Bartram (SchleswigHolstein) entschuld. Dr. Holzapfel — Nein Hoogen Bauereisen Nein Hoppe Ja Bauknecht Nein Dr. Horlacher Nein Dr. Baur (Württemberg) Nein Horn Nein Bausch Ja Huth Nein Becker (Pirmasens) Nein Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Blank (Dortmund) Nein Junglas — Frau Brauksiepe Nein Kahn Nein Dr. von Brentano Nein Kaiser Nein Brese Nein Karpf entschuld. Frau Dr. Brökelschen Nein Dr. Kather enthalten Dr. Brönner Nein Kèmmer Nein Brookmann Nein Kemper krank Dr. Bucerius entschuld. Kern Nein Frau Dietz Nein Kiesinger Nein Donhauser Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Dresbach Nein Dr. Köhler Nein Eckstein Nein Dr. Kopf Nein Dr. Edert Ja Kühling entschuld. Dr. Ehlers Nein Kuntscher Nein Ehren entschuld. Kunze Nein Dr. Erhard Nein Dr. Laforet Nein Etzel (Duisburg) entschuld. Dr. Dr. h. c. Lehr — Etzenbach. — Leibfried Nein Even Nein Lenz Nein Feldmann Nein Leonhard Nein Dr. Fink Nein Lücke — Dr. Frey — Majonica Nein Fuchs Nein Massoth Nein Dr. Freiherr von Fürstenberg Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) Mehs Nein Nein Fürst Fugger von Glött . Nein Mensing Nein Funk enthalten Morgenthaler Nein Gengler Nein Muckermann Nein Gerns .. . Nein Mühlenberg Nein Dr. Gerstenmaier Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . Nein Gibbert Nein Müller-Hermann enthalten Giencke Nein Naegel Nein Dr. Glasmeyer Nein Neber Nein Glüsing Nein Nellen Nein Gockeln entschuld. Neuburger Nein Dr. Götz Nein Nickl Nein Frau Dr. Gröwel Nein Frau Niggemeyer Nein Günther Nein Dr. Niklas — Hagge Nein Dr. Oesterle Nein Frau Heiler Nein Dr. Orth Nein Heix Nein Pelster Nein Dr. Henle entschuld. Pfender Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Pferdmenges . Nein Brünen entschuld. Frau Dr. Probst . Ja Cramer Ja Dr. Pünder Nein Dannebom Ja Raestrup Nein Diel krank Rahn Nein Frau Döhring Ja Frau Dr. Rehling . Nein Eichler Ja Frau Rösch Nein Ekstrand Ja Rümmele Ja Erler Ja Sabel . . Nein Faller .. Ja Schäffer - Franke Ja Scharnberg Nein Freidhof Ja Dr. Schatz . enthalten Freitag . Ja Schill Nein Geritzmann Ja Schmitt (Mainz) Nein Gleisner Ja Schmitz J a Görlinger Ja Schmücker Nein Graf . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Dr. Greve Ja Schüttler Nein Dr. Gülich Ja Schütz . Ja Happe Ja Schuler Nein Heiland Ja Schulze-Pellengahr . Nein Hennig Ja Dr. Semler entschuld. Henßler krank Dr. Serres Nein Herrmann Ja Siebel Nein Hoecker Ja Dr.Solleder Nein Höhne Ja Spies Nein Frau Dr. Hubert Ja Graf von Spreti Nein Imig Ja Stauch Nein Jacobi . Ja Frau Dr. Steinbiß . Nein Jacobs Ja Storch Nein Jahn Ja Strauß Nein Kalbfell entschuld. Struve . Nein Kalbitzer Ja Stücklen Ja Frau Keilhack Ja Dr. Vogel Nein Keuning Ja Wacker Ja Kinat Ja Wackerzapp Nein Frau Kipp-Kaule Ja Dr. Wahl Nein Dr. Koch Ja Frau Dr. Weber (Essen) Nein Frau Korspeter Ja Dr. Weber (Koblenz) Nein Frau Krahnstöver Ja Dr. Weiß Nein Dr. Kreyssig Ja Winkelheide Nein Kriedemann Ja Wittmann enthalten Kurlbaum Ja Dr. Wuermeling . Nein Lange Ja Lausen . entschuld. SPD Ja Frau Lockmann Ja Ludwig Frau Albertz Ja Dr. Luetkens Ja Frau Albrecht Ja Maier (Freiburg) Ja Altmaier Ja Marx Ja Frau Ansorge Ja Matzner. Ja Dr. Arndt Ja Meitmann entschuld. Arnholz Ja Mellies . Ja Dr. Baade Ja Dr. Menzel Ja Dr. Bärsch Ja Merten . Ja Baur (Augsburg) . Ja Mertins Ja Bazille krank Meyer (Hagen) Ja Behrisch Ja Meyer (Bremen) Ja Bergmann Ja Frau Meyer-Laule Ja Dr. Bergstraeßer . Ja Mißmahl Ja Berlin Ja Dr. Mommer Ja Bettgenhäuser . .Ja Moosdorf Ja Bielig Ja Dr. Mücke Ja Birkelbach Ja Müller (Hessen) Ja Blachstein Ja Müller (Worms) Ja Dr. Bleiß Ja Frau Nadig Ja Böhm Ja Dr. Nölting Ja Dr. Brill Ja Nowack (Harburg) Ja Bromine Ja Odenthal Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Ja Dr. Leuze Nein Ollenhauer Ja Dr. Luchtenberg Nein Paul (Württemberg) Ja Margulies Nein Peters Ja Mauk Nein Pohle Ja Mayer (Stuttgart) krank Dr. Preller Ja Dr. Mende Nein Priebe Ja Dr. Miessner Nein Reitzner Ja Neumayer Nein Richter (Frankfurt) Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer enthalten Ritzel Ja Onnen Nein Ruhnke Ja Dr. Pfleiderer entschuld. Runge Ja Dr. Preiß Nein Sander entschuld. Dr. Preusker Nein Sassnick Ja Rademacher entschuld. Frau Schanzenbach . . . Ja Rath Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . Ja Dr.Freiherr von Rechenberg Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Revenstorff Nein Dr. Schöne Ja Dr. Schäfer — Schoettle Ja Dr. Schneider Nein Segitz Ja Stahl Nein Seuffert Ja Stegner Nein Stech Ja Dr. Trischler Nein Steinhörster Ja Dr. Wellhausen Nein Stierle krank Wirths Nein - Striebeck Frau Strobel Ja DP Temmen Ja Ahrens Nein Tenhagen Ja Eickhoff Nein Tenhagen Ja Troppenz Dr. Veit Ja Ewers Nein Farke Nein Wagner entschuld. Dr. Fricke Nein Wehner J a Frommhold Nein Wehr Ja Hellwege Nein Weinhold Ja Jaffé Nein Welke Ja Frau Kalinke Nein Weltner Ja Kuhlemann entschuld. Dr. Wenzel Ja Dr. Leuchtgens Nein Winter Ja Löfflad krank Wönner Ja Matthes Nein Zühlke Ja Dr. von Merkatz Nein Dr. Mühlenfeld Nein Schuster Nein FDP Dr. Seebohm Dr. Atzenroth Nein Tobaben Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . . entschuld. Walter Nein Dr. Blank (Oberhausen) . . Nein Wittenburg Nein Blücher — Dr. Zawadil Nein Dannemann Nein FU Dr. Dehler --- Dirscherl Nein Freiherr von Aretin Ja Eberhard Nein Dr. Bertram (Soest) entschuld. Euler Nein Dr. Besold Ja Fassbender Nein Clausen krank Dr. Friedrich enthalten Dr. Decker a Frühwald Nein Determann Ja Funcke Nein Eichner Ja Gaul Nein Hoffmann (Lindlar) Ja Dr. von Golitschek enthalten Lampl Ja Grundmann Ja Maerkl . Ja Dr. Hammer Nein Mayerhofer Ja Dr. Hasemann Nein Dr. Meitinger Ja Dr. Hoffmann (Lübeck). enthalten Pannenbecker Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Parzinger Ja Frau Hütter Nein Dr. Reismann . Ja Frau Dr. Ilk Nein Ribbeheger . . Ja Juncker Nein Volkholz Ja Dr. Kneipp Nein Wartner krank Kühn Nein Willenberg Ja Name Abstimmung Name Abstimmung KPD Frau Bieganowski Ja Agatz Ja Bodensteiner Ja Fisch Ja Dr. Dorls Gundelach Ja Dr. Etzel (Bamberg). Ja Harig Ja Freudenberg entschuld. Kohl (Stuttgart) Ja Fröhlich Ja Müller (Frankfurt) Ja Goetzendorff Ja Niebergall Ja Hedler .. . — Niebes Ja Frau Jaeger (Hannover) . Nein Paul (Düsseldorf) Ja Dr. Keller Ja Reimann entschuld. Langer - Renner Ja Loritz Ja Rische Ja Müller (Hannover) — Frau Strohbach Ja Dr.Ott .. . entschuld. Frau Thiele Ja Reindl . Ja Schmidt (Bayern) . . Ja Fraktionslos in Thadden Ja Frau Arnold entschuld. Tichi krank Aumer . . krank Wallner Nein Bahlburg Nein Frau Wessel Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 348 Davon: Ja 170 Nein 169 Stimmenthaltung . 9 Zusammen wie oben 348 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Dr.Friedensburg Nein Dr. Schellenberg Ja Dr. Krone Nein Frau Schroeder (Berlin) Ja Lemmer entschuld. Schröter (Berlin) Ja Frau Dr. Maxsein Nein Frau Wolff Ja Dr. Tillmanns . Nein FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Ja Hübner Nein Dr. Koenigswarter entschuld. Frau Dr. Mulert Nein Löbe Ja Dr. Reif Nein Neubauer Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon: Ja. 8 Nein. 9 Stimmenthaltung — Zusammen wie oben 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Mir scheint, die 'Bundesregierung hat für ihre schlechte Sache, die sie hier vertreten läßt, nicht gerade die besten Streiter in den Kampf geschickt.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Fisch, es steht Ihnen nicht zu, Kritik an den Berichterstattern zu üben. Es handelt sich hier um die Berichterstatter des Bundestages und nicht um die Streiter der Bundesregierung. Ich weise den Ausdruck zurück.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Zumindest habe ich den Eindruck, daß nicht alle Berichterstatter davon überzeugt waren, daß das, was sie vorschlagen, auch richtig ist.

    (Abg. Dr. Horlacher: Dias ist eine Einbildung!)

    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat vorgeschlagen, die Immunität von neun kommunistischen Abgeordneten des Bundestages aufzuheben, damit sie wegen angeblicher Beleidigung und Verunglimpfung, wegen angeblicher Staatsgefährdung und wegen angeblichen Hochverrats vor Gericht gestellt werden können. In fast allen Fällen gehen die Anträge vom Herrn Bundeskanzler oder von Mitgliedern dF r Bundesregierung aus. Schon damit ist klargestellt, daß es sich um einen einheitlichen, von der Bundesregierung gesteuerten Plan handelt, der zum Ziel hat, die Stimme der kommunistischen Fraktion in diesem Hause zu ersticken.

    (Abg. Dr. Horlacher: Das ist doch unerhört, so etwas!)

    Von den Anträgen betroffen sind die Abgeordneten Reimann, Rische, Renner, Müller, Niebergall, Agatz, Paul, Frau Strohbach und meine Person. Der Vorsitzende des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, Herr Abgeordneter Ritzel, hat bereits mitgeteilt, daß schließlich die ganze kommunistische Fraktion auf diese Weise wohl ausgeschaltet werden soll.
    Da die Herren Berichterstatter sich auf die Aufzählung von rein formalen Dingen beschränkt haben, gestatten Sie mir, daß ich zunächst auf die wirklichen politischen Hintergründe der Angelegenheit eingehe. Es ist nun fast ein Jahr her, seitdem die Bundesregierung den Beschluß gefaßt hat, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, die Kommunistische Partei möge für verfassungswidrig erklärt und verboten werden. Bei diesem Verfahren ist bis jetzt nicht viel herausgekommen. Herr Lehr, der sonst nicht laut genug mit dem Säbel rasseln kann, hat offenbar Angst davor, daß seine sogenannten Beweismaterialien in einem großen, wirklich öffentlichen Verfahren unter Teilnahme der ganzen Welt geprüft werden. Darum schlägt man jetzt ein anderes Verfahren ein, um die Kommunistische Partei, um ihre führenden Männer und Frauen, ihre Abgeordneten außer Gesetz stellen zu können, vermeidet man den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Weg über das Bundesverfassungsgericht und organisiert eine Vielzahl von Teilprozessen, möglichst unter Ausschluß der Öffentlichkeit, die Urteile ermöglichen sollen, wie man sie in Washington und bei der Bundesregierung wünscht.

    (Sehr wahr! bei der KPD.)

    Es ist ein amerikanisches Verfahren, das man hier einführen möchte. Auch in Amerika ist die Kommunistische Partei bis zum heutigen Tage nicht verboten. Nur politisch betätigen darf sie sich nicht, und ihre führenden Männer hat man für Jahre ins Gefängnis geworfen. Nach dem gleichen Verfahren operieren die amerikanischen Besatzungsherren in Japan. Auch dort hat man die Kommunistische Partei nicht verboten, aber ihre Führer und Abgeordneten unter Verletzung aller bestehenden Gesetze, oft ohne irgendein Verfahren, eingekerkert.
    Nach diesem amerikanischen Muster soll nun offenbar auch in Westdeutschland verfahren werden. Es ist auch kein Zufall, daß diese Aktion der Bundesregierung gerade im jetzigen Zeitpunkt gestartet wird. Herr Adenauer ist offensichtlich nervös geworden. Er spürt, daß seine Politik des Generalvertrages, seine Politik der sogenannten Westintegration auf immer größere Schwierigkeiten stößt, in Westdeutschland ebenso wie im Ausland. Er spürt, wie der Wille zur deutschen Verständigung immer igrößere Teile der Bevölkerung erfaßt. Das ist der eigentliche Grund, weshalb er es für nötig hält, einen Schlag gegen diejenigen zu führen, die am entschiedensten für eine friedliche Regelung der deutschen Frage, für die Verständi-


    (Fisch)

    gung mit dem Osten, für einen Friedensvertrag und den Abzug aller Besatzungstruppen eintreten.

    (Abg. Renner: Sehr gut!)

    Damit will aber Herr Adenauer gleichzeitig alle Nichtkommunisten, die ebenfalls Gegner seiner Katastrophenpolitik sind, einschüchtern, als Kommunistenfreunde oder getarnte Kommunisten diffamieren und sie auf diese Weise zur Kapitulation zwingen. Herr Adenauer droht mit dem Zuchthaus gegen uns Kommunisten. Aber er hofft, mit dieser Drohung ebenso solche Politiker wie Heinemann und Bodensteiner, wie die Herren Etzel und Freudenberg, wie Frau Wessel und Frau Arnold zu treffen und mundtot zu machen. Er will jede Kritik an seiner Politik töten, er will jeden Angriff gegen seine Regierung als einen Angriff gegen den Staat und die Sicherheit der Bundesrepublik darstellen. Er benutzt immer mehr solche Methoden, wie sie einem autoritären, ja einem faschistischen Regime eigen sind. Gerade jetzt, wo durch einige Ereignisse der Beweis erbracht ist, daß eine Verständigung der Deutschen in Ost und West über die nationalen Lebensfragen unseres Volkes möglich ist, gerade zu diesem Zeitpunkt möchte Herr Adenauer eine Demonstration vorführen, die von aller Welt nur so ausgelegt werden kann: er will keine Verständigung zwischen Ost und West, und wo sie für ihn „droht", da tritt er ihr mit den Mitteln der Gewalt entgegen.
    Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß es selbst im Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität ernste Bedenken gegen dieses Verfahren gegeben hat. Selbst Angehörige der Regierungskoalition, wie Herr Abgeordnete Mende, haben ausdrücklich erklärt, es sei nicht Sache des Bundestages oder der Staatsanwaltschaft, darüber zu entscheiden, ob ein verfassungswidriges Handeln einer Partei vorliege; dies sei einzig und allein Sache des Bundesverfassungsgerichts.

    (Abg. Dr. Mende: Sie sehen, wie objektiv wir sind, Herr Fisch!)

    - Ich erkenne das in diesem Falle an, Herr Mende.
    Mir scheint aber, daß dieser Versuch, das Bundesverfassungsgericht auszuschalten, nicht nur in unserem Falle angewandt werden soll. Wir erleben doch gerade jetzt in diesen Tagen, wie der Versuch der Ausschaltung des höchsten Gerichts der Bundesrepublik sozusagen zur Methode der Politik der Bundesregierung, ja zur Grundlage ihres Handelns in Verfassungsfragen wird. Die sozialdemokratischen Mitglieder haben festgestellt, daß es dem Bundestag nicht zustehe, dem seit einem Jahr angeforderten Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch solche Entscheide vorzugreifen. Man fand kein Verständnis für die These des Vertreters des Justizministeriums, Herrn Grützner, der da gemeint hat, die laufende Klage beim Bundesverfassungsgericht dürfe die Justiz nicht zurückhalten, jetzt schon gegen verfassungsfeindliche Elemente — womit er die kommunistischen Abgeordneten meinte — im einzelnen vorzugehen. Hören Sie doch im Lande herum. Selbst unter Leuten, die politisch mit uns Kommunisten nicht das geringste zu tun haben, herrscht Unbehagen über das anrüchige Verfahren, das hier angewendet wird. Man sieht voraus, wie dieser verfassungswidrige Raub der Immunität an Kommunisten morgen schon gegenüber jedem anderen Opponenten der Regierungspolitik angewandt werden könnte. Lassen Sie mich hierfür als Zeugen die „Deutsche Zeitung" in Stuttgart vom 15. Oktober 1952 zitieren. Sie schreibt:
    Dieses Verfahren, einmal auf Touren gebracht, könnte leicht in eine Art Heißhunger ausarten. ... Wo ist die Gewähr dafür, daß das, was heute mit den Kommunisten geschieht, morgen nicht einem anderen politischen Gegner widerfährt?

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    Wenn der Bundestag, dem Antrag des Ausschusses folgend, die Immunität der neun Abgeordneten aufhebt, bricht er wissentlich das Grundgesetz. Nach dessen Art. 38 sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

    (Zuruf von der Mitte: Also auch nicht Moskau!)

    Von uns kommunistischen Abgeordneten hat ein jeder den erklärten Willen und den Auftrag von 90 000 Wählern hinter sich. Man hat uns hierhergeschickt, damit wir hier und überall für den Frieden und die Einheit Deutschlands und die sozialen Interessen der werktätigen Menschen eintreten.

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Das haben wir getan. Weil wir den Auftrag unserer Wähler ernst nehmen, darum sind wir die erbitterten Gegner der Politik der Bundesregierung,

    (Sehr richtig! bei der KPD)

    und darum ist es unser Recht und unsere Pflicht, hier und überall der Politik der Bundesregierung entgegenzutreten. Niemand hat das Recht, uns an der Ausübung unserer Pflichten, die uns das Grundgesetz auferlegt, zu hindern.

    (Abg. Rische: Man kann das auch nicht!)

    Der Art, 46 des Grundgesetzes sichert dem Abgeordneten die Immunität. Sie bedeutet die Garantie der parlamentarischen Redefreiheit,

    (Abg. Dr. Horlacher: Der parlamentarischen!) die Garantie der Unverletzlichkeit und der Unverfolgbarkeit aus politischen Gründen.


    (Abg. Neumann: Auch für Kurt Müller!)

    Die Immunität soll den Träger des politischen
    Willens des Volkes davor schützen, Opfer der Willkür einer Regierung zu werden, die ihre politischen
    Gegner zu behindern oder auszuschalten versucht.
    Der bekannte Staatsrechtler der Weimarer Republik Graf zu Dohna hat seinerzeit in einem grundsätzlichen Kommentar zum Immunitätsrecht festgestellt, es sei gerade der Zweck der Immunität,
    den politischen Kampf der Abgeordneten beispielsweise gegen den Abschluß eines für schädlich gehaltenen Abkommens mit einem andern Staat zu
    schützen. Man könnte meinen, Graf zu Dohna
    habe die Situation von heute, die Situation der
    Auseinandersetzung um den Generalvertrag vorausgesehen.
    Auch hier im Bundestag wurde das Immunitätsrecht als Schutz des Abgeordneten vor politischer Willkür der Regierung klargestellt. Am 3. November 1949 gab der Abgeordnete Dr. von Merkatz in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestags Gesichtspunkte für die Frage der Aufhebung des Immunitätsrechts bekannt, die einem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität entsprachen. Gestatten Sie, Herr von Merkatz, daß ich Sie einmal in zustimmendem Sinne zitiere. Sie sagten damals:
    Auszugehen ist von der inneren Souveränität
    des Hauses und von der Tatsache der Repräsen.


    (Fisch)

    tation, die den Gedanken der Unverletzlichkeit der politischen Tätigkeit der Parlamentsmitglieder zur Voraussetzung hat. Damit kommt man zu dem Ergebnis, daß alle Verfahren, die von einem politischen Interesse infiziert sind, das von einem anderen Träger der öffentlichen Gewalt an dem Ergebnis eines solchen Verf ahrens genommen wird, grundsätzlich nicht zu einer Genehmigung
    — d. h. zur Aufhebung der Immunität —
    führen sollten. ... Nur bei solchen Verfahren, bei denen die Schwere des kriminellen Vorwurfs unbeeinflußt von politischen Nebenabsichten eine Aufklärung des Tatbestandes ausschließlich im Interesse des Ansehens des Hauses gebietet, sollte ... von der Genehmigung Gebrauch gemacht werden.
    Soweit Herr Kollege von Merkatz. Am selben Tage
    erklärte hier der Abgeordnete Dr. Schmid:
    es geht um das Verhältnis dieses Parlaments zu sich selbst. Zu den fundamentalen Rechten: dem Recht, sich frei zu versammeln, dem Recht, Eingriffe der Exekutive - und stünde sie noch so hoch — in seinen Bestand zurückzuweisen, gehört, was man die Immunität der Abgeordneten nennt. Das alles sind mühselig unter Blut und Tränen erkämpfte Prärogativen der Parlamente. Ohne die Unantastbarkeit dieser Prärogativen kann man eine Demokratie nicht führen.
    Soweit der Kollege Dr. Schmid.
    Bei der Wahrung dieses Immunitätsrechts geht es also nicht um das Schicksal des einen oder anderen Abgeordneten und es geht nicht um die behauptete Schuld oder Unschuld des einzelnen Abgeordneten. Hier geht es allein um einen Rechtsanspruch des Parlaments als Ganzes. Hier geht es um den Grundcharakter einer Institution der Demokratie. Wer sich zu ihr bekennt, muß sie schützen, gleich, um wen es sich handelt, auch und erst recht, Herr Horlacher, gegenüber dem politischen Gegner.

    (Abg. Dr. Horlacher: Ich habe ja gar nichts gesagt!)

    — Doch, im Ausschuß haben Sie sehr eifrig gesprochen. Wer den politischen Gegner von diesem Grungesetz ausnimmt, der gibt das demokratische Grundrecht als solches preis und verläßt den Boden der Demokratie.

    (Abg. Dr. Horlacher: Das haben Sie total verwurstelt!)

    Von diesen Erwägungen ausgehend, war bis jetzt auch stets unbestritten, daß eine politische Beleidigung nicht zum Gegenstand der Strafverfolgung eines Abgeordneten werden dürfe. Man hat bisher Anträge auf Aufhebung der Immunität mit solchen Begründungen stets und grundsätzlich abgelehnt. Wollen Sie hier eine neue Praxis schaffen, nur darum, weil es sich um Gegner der Adenauer-Politik handelt? Wollen Sie vor aller Welt demonstrieren, daß für Sie der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz keine Geltung hat, wenn es sich um politische Gegner handelt? Wer diesen Weg beschreitet, folgt den Spuren Hitlers.

    (Zuruf des Abg. Dr. Horlacher.)

    Sollte es nicht mehr wahr sein, daß der Terrorfeldzug des Hitlerregimes gegen eine jede Opposition mit der Kassierung der 81 kommunistischen Reichstagsmandate im März 1933 begann?

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Wollen Sie heute empfehlen, den verhängnisvollen Weg, der damals beschritten wurde, noch einmal zu gehen?
    Es wäre beinahe überflüssig, sich mit den Begründungen für die vorliegenden Anträge auf Aufhebung der Immunität zu befassen. Sie wissen so gut wie ich, daß es den Urhebern dieses Verfahrens auf eine rechtliche Begründung überhaupt nicht ankommt. Sie wollen lediglich ihr Ziel erreichen, die kommunistische Fraktion im Deutschen Bundestag mundtot zu machen. Ich will darum auf diese sogenannten Begründungen eingehen, um zu zeigen, wie leicht es sich die Herren Antragsteller in den Bundesministerien gemacht haben.
    Da ist zunächst der Antrag auf Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Max Reimann, den Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Deutschlands, Drucksache Nr. 3755.

    (Abg. Dr. Horlacher: Das ist der Unschuldigste!)

    Die Strafverfolgung soll eingeleitet werden wegen Staatsgefährdung und Beleidigung der Bundesrepublik. Ich möchte auf eines hinweisen. Der Versuch, den Vorsitzenden unserer Partei durch ein Terrorurteil politisch auszuschalten, ist ein Versuch, die Partei selbst zu treffen. Herr Dr. Adenauer verfährt genau nach dem Muster der Hitlerjustiz, die seinerzeit versuchte, sich in dem beabsichtigten Prozeß gegen Ernst Thälmann eine scheinbare Rechtfertigung für die ungesetzlichen Gewaltmaßnahmen gegen die Kommunistische Partei zu beschaffen.
    Der Abgeordnete Reimann ist verantwortlich für einen Aufruf des Parteivorstands der KPD, der sich gegen die Unterzeichnung der Kriegsverträge von Bonn und Paris wendet. Aus diesem Aufruf greift die Staatsanwaltschaft als besonders schwerwiegend folgende Stelle heraus:
    Darum ist die Untschrift Dr. Adenauers unter diesen Vertrag einem. Staatsstreich gleichzusetzen.
    Ist diese Erklärung etwas anderes als die Feststellung eines Tatbestandes? Haben nicht zahlreiche Vertreter anderer politischer Auffassungen den gleichen Standpunkt vertreten?

    (Abg. Rische: Alle Zeitungen schreiben das!) Jeder Tag, der ins Land geht, ist doch ein Beweis mehr dafür,


    (Sehr wahr! bei der KPD)

    daß diese Feststellung den Tatsachen entspricht. (Abg. Renner: Sehr gut!)

    Oder wollen Sie vielleicht darüber hinwegsehen,
    daß wir seit Stunden hier in diesem Hause auf das
    Erscheinen des Herrn Bundeskanzlers warten, damit er sich vor der Öffentlichkeit gegen den Vorwurf rechtfertigt, er organisiere den Staatsstreich?

    (Beifall bei der KPD.)

    Wenn er solche Furcht hat, sich gegenüber diesem Vorwurf zu verwahren, der von fast der Hälfte der Mitglieder des Hauses gegen ihn erhoben wird, warum tritt er nicht hierher und spricht seine Meinung aus? Ist seine Sache so schlecht, daß er sich scheuen muß, sie zu verteidigen? Hat es nicht die erdrückende Mehrheit unseres Volkes als eine unerhörte Mißachtung ihres Willens betrachtet, daß der Bundeskanzler im Mai dieses Jahres seine Unterschrift unter diese Unglücksverträge setzte, ohne das Volk, ja selbst ohne den Bundestag über ihren IInhalt informiert zu haben?


    (Fisch)

    In dem fraglichen Aufruf heißt es weiter:
    Die drohenden Gefahren für die deutsche Arbeiterklasse, für unser ganzes Volk können nur abgewandt werden durch den Sturz der volksfeindlichen Adenauer-Regierung.
    In dieser Formulierung erblickt die Staatsanwaltschaft das Verbrechen der Staatsgefährdung und droht dem Abgeordneten Reimann deswegen mit dem Zuchthaus. Herr Adenauer setzt seine Person offensichtlich mit dem Staate gleich.

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Er hat sich die historischen Figuren des Absolutismus zu seinen Vorbildern erkoren. Er konstruiert die These: Wer mich angreift, greift den Staat an. An dem zitierten Aufruf der KPD ist kein Wort gegen den Bestand der Bundesrepublik gesagt,

    (Sehr gut! bei der KPD)

    klare Worte allerdings gegen den Fortbestand der Adenauer-Regierung.

    (Abg. Frau Strohbach: Sehr richtig!)

    Jawohl, wir sagen — und das ist unser gutes Recht —, daß der Friede nur gewahrt und die Einheit unseres Vaterlandes nur geschaffen werden kann, wenn diese volksfeindliche Adenauer-Regierung verschwindet.

    (Beifall bei der KPD.)

    Wer uns daran hindern will, das zu sagen, der bedient sich faschistischer Methoden, weil er sich zu schwach fühlt, zu schwächlich fühlt, um seinen Bestand mit demokratischen Mitteln zu sichern.

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    In einem weiteren Fall — Drucksache Nr. 3752 — wird die Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abgeordneten Reimann und Fisch wegen Beleidigung der Bundesregierung und Staatsgefährdung beantragt. Sie werden als verantwortlich bezeichnet für die der Öffentlichkeit übergebene Klagebeantwortung der KPD in der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsstreitsache der Bundesregierung gegen die KPD. Als besonders schwerwiegend erachtet es die Staatsanwaltschaft, daß wir in dieser Klagebeantwortung feststellten:
    Wer heute Hitler und Göring nachahmt, wird das gleiche Ende finden wie diese.
    Ich wünschte, Herr Kollege Ewers wäre noch hier und könnte feststellen, daß er vorhin falsch zitiert hat!

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Wie kommt es — so muß man fragen —, daß die Bundesregierung diese Feststellung so schnell auf sich bezieht?

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Wer Hitler und Göring nachzuahmen versucht, der wird tatsächlich so enden wie diese. Daran wird weder Herr Adenauer noch der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt etwas ändern können.

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Als staatsgefährdend wird unsere Feststellung bezeichnet, die Bundesregierung betreibe eine verfassungswidrige, volksfeindliche, kriegsvorbereitende Politik

    (Abg. Renner: Lauter Wahrheit!)

    und häufe systematisch Verfassungsbruch auf Verfassungsbruch. Gibt es nicht Millionen im Lande,
    die den Bundeskanzler des systematischen Verfassungsbruchs bezichtigen? Sind nicht heute alle Zeitungen mit den Meldungen über die Verfassungskrise, herbeigeführt durch den Bundeskanzler, voll?

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Können Sie diese Feststellungen durch den Staatsanwalt aus der Welt schaffen?

    (Beifall bei der KPD.)

    War diese Feststellung nicht auch der Anlaß für das Ausscheiden des ehemaligen Bundesinnenministers Dr. Heinemann aus der Bundesregierung im Herbst 1950? Will man die Abgeordneten Bodensteiner und Frau Wessel auch zu staatsgefährdenden Elementen stempeln, die dasselbe feststellen wie wir, nämlich daß die Politik Adenauers unweigerlich zum Kriege treibt? Will man die politische Entscheidung in diesem Hause, will man die politische Entscheidung des Volkes über seine Lebensfrage ersetzen durch Entscheidungen von Staatsanwälten und Sondergerichten?
    Übrigens, diese Klageerwiderung des Parteivorstandes der KPD ist ein Teil der Verteidigung in dem laufenden Verfahren vor dem Karlsruher Verfassungsgericht. Zu dieser Stellungnahme als Antwort auf die Klagebegründung der Bundesregierung hat uns das Gericht aufgefordert. Will uns die Bundesregierung darum verurteilen, weil wir unsere Antwort auf ihre Beschuldigungen öffentlich abgeben? Ist es strafwürdig, auf eine öffentliche Anklage öffentlich zu antworten? Hat die Bundesregierung zu befürchten, daß aus unserer Verteidigung eine niederschmetternde Anklage gegen die Bundesregierung wird?
    Aber es kommt noch toller. Der Bundeskanzler hat gegen den Abgeordneten Rische Strafantrag wegen Staatsgefährdung gestellt — Drucksache Nr. 3764 —, und zwar wegen zweier Flugblätter, die von ihm verantwortlich gezeichnet sind und die eine Rede des Ministerpräsidenten Grotewohl vom 15. September 1951 wiedergeben, sonst nichts, keine Zeile sonst. Staatsgefährdung soll es also sein, die mit Zuchthaus bedroht wird, wenn ein Deutscher die Rede des Ministerpräsidenten des anderen Teiles Deutschlands veröffentlicht, um der Verständigung und der Wiedervereinigung unserer Heimat zu dienen. Es handelt sich um eine Rede, die vor dem Berliner Parlament gehalten wurde,

    (Sehr gut! bei der KPD)

    um eine Rede, in der sich Ministerpräsident Grotewohl eindringlich an den Bundestag und die Bundesregierung wendet, um endlich auf dem Wege zur Wiedervereinigung einen Schritt vorwärtszukommen. Könnte es eine drastischere Selbstentlarvung des Bundeskanzlers geben als diesen Versuch, einen ernst gemeinten und konstruktiven Vorschlag zur Überwindung der Spaltung Deutschlands mit Zuchthausdrohung zu beantworten? Fürchtet Herr Adenauer, daß die Bevölkerung die Vorschläge Grotewohls zur Kenntnis bekommt? Fürchtet er, daß die Wahrheit ins Volk dringt? Hätte er es gewagt, etwa die Veröffentlichung der Rede eines amerikanischen Generals ebenso zu behandeln, auch wenn dieser offen zum neuen Völkermord hetzt?

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    In gleicher Weise wird die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frau Strohbach beantragt — Drucksache Nr. 3761 —, die ebenfalls verfolgt werden soll, weil sie für die Veröffentlichung einer Rede des Ministerpräsidenten Grotewohl vor der Volkskammer verantwortlich zeichnete.


    (Fisch)

    In drei Fällen wird die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abgeordneten Oskar Müller verlangt, darunter auch mit der Begründung, es handele sich um einen Fall der Vorbereitung zum Hochverrat. Man wirft dem Abgeordneten Müller vor, daß er für eine ganze Reihe von Flugblättern und Broschüren verantwortlich zeichnete, die sich allesamt gegen den Krieg, für die Einheit der Arbeiterklasse, für die nationalen Interessen unseres Volkes und für einen Friedensvertrag aussprechen.
    Unter den diskriminierten Schriften befindet sich - bitte, hören Sie genau zu — auch die Wiedergabe des Wortlauts der Erklärung der Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Republik vor dem 2. Politischen Ausschuß der UN-Vollversammlung in Paris.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Darunter befindet sich weiter der Text eines offenen Briefes des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an die Mitglieder und Funktionäre der SPD und der KPD. Darunter befindet sich schließlich eine Broschüre, die den Wortlaut einer Rede des sozialdemokratischen Abgeordneten Dr. Luetkens hier im Bundestag wiedergibt.

    (Erneutes Hört! Hört! bei der KPD.)

    Meine Damen und Herren, genügt Ihnen diese Aufzählung, oder brauchen Sie noch mehr Beweise dafür, daß diese Anklagen ein tolles Machwerk politischer Willkür und politischer Sondergerichtsbarkeit darstellen? Brauchen Sie noch mehr Beweise, um zu wissen, daß der Bundestag als Instrument einer Willkürjustiz mißbraucht werden soll?

    (Abg. Renner: So wie jetzt das Verfassungsgericht!)

    Auch dem Fall des Abgeordneten Agatz, der ein Gerichtsverfahren wegen Verunglimpfung und Beleidigung des Bundeskanzlers bekommen soll, liegt ein Strafantrag des Bundeskanzlers persönlich zugrunde. Die Strafverfolgung soll wegen eines Flugblattes eingeleitet werden, in dem es u. a. heißt: „Unsere Jugend soll auf die Schlachtfelder eines amerikanischen Krieges gegen den Osten getrieben werden." Diese Feststellung will der Herr Bundeskanzler mit Gefängnis beantworten, als ob er damit aus der Welt schaffen könnte, daß er selbst noch in diesem Sommer die sogenannte „Neuordnung Osteuropas" als eines der wesentlichsten Ziele der Politik der Bundesregierung bezeichnet hat, als ob er damit aus der Welt schaffen könnte, daß sein Herr Staatssekretär die Ausdehnung des von den Amerikanern geführten Westblocks bis zum Ural empfohlen hat. Ja, es ist wirklich eine schlechte Sache, wenn man sich der politischen Auseinandersetzung und der politischen Rechtfertigung dadurch zu entziehen versucht, daß man den Staatsanwalt auf gewählte Abgeordnete hetzt.
    Gegen den Abgeordneten Niebergall wird die Genehmigung zur Strafverfolgung mit folgender Begründung beantragt: Am 1. Mai hat in Mainz eine Arbeiterkundgebung stattgefunden, bei der ein Transparent „Fort mit Soldatenauer!" mitgeführt wurde, wie Sie vom Berichterstatter schon hörten. Einige Kundgebungsteilnehmer haben, wie es heißt, Polizisten, die versuchten, dieses schöne Transparent zu beschlagnahmen, abgedrängt. Sie hätten dadurch die Hüter der Ordnung an der Feststellung von Personalien gehindert. Unter diesen Personen sei auch der Abgeordnete Otto Niebergall festgestellt worden. Und das ist der Anlaß zu einer Klage wegen Aufruhrs und Landfriedensbruchs!
    Schließlich der Fall des Abgeordneten Renner. Seine Immunität soll aufgehoben werden, weil er auf einer Pressekonferenz, die hier im Hause stattgefunden hat, auf die finanzielle und politische Unterstützung des Kaiser-Ministeriums für die BDJ-Banditen aufmerksam gemacht hat.

    (Zuruf von der KPD: Das ist erwiesen!)

    Herr Kaiser betrachtet dies als eine politische Beleidigung und schreit nach dem Strafrichter. Er sollte sich lieber um den Strafrichter bemühen, der sich seiner Schützlinge vom BDJ annimmt.

    (Zustimmung bei der KPD.)

    Er sollte lieber hier vor diesem Hause Rechenschaft geben, wozu die Steuergelder verwandt wurden, die er aus dem Geheimfonds seines Ministeriums dem faschistischen Mörderklüngel des BDJ ausgehändigt hat.

    (Erneute Zustimmung bei der KPD.)

    Das wäre besser und entspräche eher dem Willen der Bevölkerung, als kommunistische Abgeordnete wegen Beleidigung vor den Kadi zu schleppen.
    Nur zur Abrundung des Bildes möchte ich noch darauf hinweisen, daß in der Debatte des Ausschusses auch schon die Möglichkeit eine Rolle spielte, den kommunistischen Abgeordneten auf Grund der für sie vorbereiteten Verfahren und Urteile das aktive und passive Wahlrecht abzuerkennen.

    (Abg. Renner: Das ist das Ziel!)

    Sehen Sie, auch hier haben Sie die amerikanische Handschrift. Das ist doch allzu deutlich. Nach in Japan bewährtem Muster will man verhindern, daß kommunistische Abgeordnete bei der kommenden Bundestagswahl erneut kandidieren. Was das neue Wahlgesetz, dessen Ausklügelung die Bundesregierung soviel Mühe kostet, nicht ganz sicher zuwege bringt, soll diese Vorwegausschaltung kommunistischer Kandidaten garantieren. Auch hier liefert die Bundesregierung der Welt einen Beweis ihrer „demokratischen" Gesinnung.
    Meine Damen und Herren, Sie werden mir zustimmen müssen, wenn ich sage, daß die Begründungen, mit denen die Bundesregierung ihre Anträge stützt, für sie gar nicht ausschlaggebend sind. Um das Ziel, nämlich die Ausschaltung der kommunistischen Abgeordneten aus dem Bundestag, zu erreichen, wäre die Bundesregierung sicherlich in der Lage, jeden Tag beliebig viele derartige sogenannte Begründungen anzuführen in der Hoffnung, in diesem Hause eine automatisch funktionierende Mehrheit zu finden, die zu allem ja sagt.
    Aber die Bundesregierung möge nicht glauben, daß solche Methoden ausreichen, um den Widerstand gegen die Kriegsverträge von Bonn und Paris zu ersticken und um die Kräfte zu lähmen, die sich im ganzen Land für die Erhaltung des Friedens und die Einheit unseres Vaterlandes erheben.
    Sie kennen die von Herrn Adenauer geübte Praxis, solche Politiker, die anderer Meinung sind als er, zu beschimpfen und zu verleumden. Sie haben heute die Entscheidung darüber, ob alle diejenigen, die Herr Adenauer als Dummköpfe oder Verräter zu bezeichnen beliebt, künftighin als staatsgefährdende Elemente ins Gefängnis oder ins Zuchthaus wandern sollen. In Ihrer Hand liegt die Entscheidung, ob Sie den Grundsatz des einen und gegen jedermann gleichen Rechts auf rechterhalten wollen oder ob Sie dem neuen Grundsatz


    (Fisch)

    der Adenauer-Regierung zustimmen, daß Recht ist, was der Politik der Bundesregierung nützt. In Ihrer Hand liegt es, ob, heute mit Präjudizentscheiden dieses Hauses die Bahn frei gemacht wird für eine künftige hemmungslose Staatsjustiz gegen jede freiheitliche Meinungsäußerung. Ein anderer Freund der amerikanischen Politik auf einem anderen Erdteil, Mr. Syngman Rhee, hat kürzlich die gesamte parlamentarische Opposition verhaften und so lange festhalten lassen, bis sie bereit war, sich seinem Willen zu beugen. Wenn Sie wollen, daß die Praxis des korrupten Bediensteten der amerikanischen Machtpolitik in Korea hier in Westdeutschland von Amts wegen eingeführt wird, dann stimmen Sie den Anträgen des Ausschusses zu.

    (Bravo! rechts.)

    Wenn Sie aber das Bekenntnis zur demokratischen Ordnung ernst nehmen, wenn Sie wollen, daß das Recht, für die Einheit Deutschlands und den Frieden einzutreten, keinem Abgeordneten entzogen werden darf, dann müssen Sie die Ihnen vorgelegten Anträge des Ausschusses ablehnen. Denken Sie daran: Es ist leicht, das Recht zu brechen, aber es ist schwer, sich der Verantwortung dafür zu entziehen.

    (Beifall bei der KPD.)