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    Deutscher Bundestag — 242. Sitzung. Bonn, freitag, den 5. Dezember 1952 11379 242. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 11380B, 11488B Mitteilung des Bundesministers für Wohnungsbau betr. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu dem Antrag auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes 11380B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nrn. 3500, zu 3500, Nachgang zu 3500 der Drucksachen, Umdruck Nr. 699 [neu]), eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen), eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll-und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Nrn. 3501, zu 3501 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nrn. 3900, zu 3900 der Drucksachen, Umdrucke Nm. 713 bis 718, 720 bis 723, 727, 728) in Verbindung mit der Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nrn. 3398, 3363 der Drucksachen) sowie in Verbindung mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3392 der Drucksachen) 11380B, 11495B, C Fortsetzung der Aussprache: Die wirtschaftliche, finanz- und steuertechnische Bedeutung der Vertrags- werke: Dr. Kopf (CDU) 11380D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 11386B, 11456A Bausch (CDU) 11387A Dr. Gülich (SPD) 11392B Freudenberg (FDP-Gast) 11398A Stegner (FDP) (zur Geschäftsordnung) 11401A Jaffé (DP) 11401B Naegel (CDU) 11402D Dr. Schöne (SPD) 11406C Unterbrechung der Sitzung . . 11411A Stegner (FDP) 11411A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 11413B Schmücker (CDU) 11416A Dr. Fricke (DP) 11416D Frau Dr. Gröwel (CDU) 11418C Fröhlich (Fraktionslos) 11422B Dr. Kather (CDU) 11423C Frau Meyer-Laule (SPD) 11427A Bazille (SPD) 11428D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11429C Sabel (CDU) 11432B Frau Strohbach (KPD) 11434D Dr. Keller (Fraktionslos) 11435D Strauß (CSU) 11437A Ollenhauer (SPD) 11445A Dr. Ehlers (CDU) 11462A Farke (DP) 11468A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 11468D Loritz (Fraktionslos) 11472C Erler (SPD) 11474C Blank (Dortmund) (CDU) 11483C Dr. Schröder (Düsseldorf) (zur Geschäftsordnung) 11486B Dr. Tillmanns (CDU) (persönliche Bemerkung) 11486C Unterbrechung der Sitzung . . 11487A Abstimmungen . . . . 11487A, 11490B, 11491A, 11492B, 11493B, 11494A zur Abstimmung: Mellies (SPD) 11487B, C, 11493C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 11487C von Thadden (Fraktionslos) . . . . 11487C Dr. von Merkatz (DP) 11487D Ritzel (SPD) 11489C, D Goetzendorff (Fraktionslos) (Schrift- liche Erklärung zur Abstimmung 11501 Namentliche Abstimmungen . . 11488A, 11490C, 11491A, 11492B, 11495A, 11503 ff. zur Geschäftsordnung, 'betr. Abstimmungen über die Entschließungen Mellies (SPD) 11492C, 11493D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 11493A von Thadden (Fraktionslos) . . . . 11493A Dr. Pfleiderer (MP), Berichterstatter . . . . .. . . .. 11494C, 11498 Dr. Decker (FU), Berichterstatter . 11500 Persönliche und tatsächliche Erklärungen: Erler (SPD) 11495A Dr. Menzel (SPD) 11496B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 11496D zur Geschäftsordnung, betr. Termin der dritten Beratung: Dr. Mühlenfeld (DP) 11495C Nächste Sitzung 11497C Anlage 1: Begründung zu der Entschließung Ziffer IV 1 des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3900 der Drucksachen, Seite 136 11498 Anlage 2: Begründung zu der Entschließung Ziffer IV 2 des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3900 der Drucksachen, Seite 137) 11500 Anlage 3: Schriftliche Erklärung des Abg. Goetzendorff gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einleitung und Überschrift des Entwurfs eines Gesetzes betr. den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen vom 26. Mai 1952 (Anlage 1 zur Drucksache Nr. 3500) . . . . 11501 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zu einzelnen Artikeln der Gesetzentwürfe betr. die Abkommen bzw. Änderungsanträge zu den Gesetzentwürfen 11503 ff. Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 242. Sitzung Schriftliche Begründung zu der Entschließung Ziffer IV 1 des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3900 der Drucksachen, Seite 136; Umdruck Nr. 728) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Pfleiderer Zu IV 1 a In Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Teiles VI des Überleitungsvertrages ist zum Ausdruck gebracht, daß die Frage der Reparationen erst im Friedensvertrag zwischen Deutschland — d. h. Gesamtdeutschland — und seinen ehemaligen Gegnern oder vorher durch diese Frage betreffende Abkommen geregelt werden wird. Endgültig geregelt ist bis jetzt nur die Frage der Reparationen aus laufender Produktion der Bundesrepublik. Diese Form von Reparationen soll auch in einem Friedensvertrag ausgeschlossen bleiben. Die westlichen Mächte haben hierüber Erklärungen abgegeben. In den Artikeln 2 bis 5 ist ein Doppeltes geregelt, einmal der Abbau dex Befugnisse, die den Hohen Kommissaren in der Reparationsfrage gemäß Ziffer 2 b des Besatzungsstatuts zustanden, sodann der Umfang, in dem der durch Kontrollratsgesetz Nr. 5 und AHK-Gesetz Nr. 63 geschaffene Zustand weitergelten soll. An einzelnen Reparationsarten sind neben den erwähnten Reparationen aus laufender Produktion nunmehr ausgeschlossen die Demontagen, da die Voraussetzung dafür, die oberste Gewalt der Besatzungsmächte, in Wegfall gekommen ist. Bezüglich des Auslandsvermögens ist für den Neuerwerb, der nach den Stichtagen liegt, nach denen keine Beschlagnahmen mehr stattfinden können, der Rechtsschutz des allgemeinen Völkerrechts wiederhergestellt. Stichtage sind aber noch nicht überall verlugt worden, so daß neugebildetes Auslandsvermogen auch nicht überall Schutz genießt, z. B. nicht in Österreich und nicht in Israel. Ein Anzeichen dafür, an was für Forderungen die Alliierten für die Zukunft noch denken mögen, ergibt sich aus Art. 2B des Interalliierten Reparationsabkommens vom 14. Januar 1946, wo vorbehalten werden: (i) die zu gegebener Zeit zu treffende Bestimmung der Formen, der Dauer oder des Gesamtbetrags der von Deutschland zu leistenden Reparationen; (ii) das jeder Signatarmacht möglicherweise zustehende Recht bezüglich der endgültigen Regelung der deutschen Reparationen; (iii) jegliche Ansprüche politischer, territorialer oder anderer Art, die eine Signatarmacht bezüglich des Friedensschlusses mit Deutschland erheben könnte. Darin liegt eine politisch und wirtschaftlich sehr ernste Tatsache beschlossen, die nicht außer acht gelassen werden darf und die den Wunsch und die Erwartung rechtfertigt, daß die Reparationsfrage durch Einzelabkommen mit möglichst vielen Staaten und sobald wie möglich für erledigt erklärt wird. Durch den Generalvertrag und den EVG-Vertrag beteiligt sich Deutschland an der Verteidigung der westlichen Welt. Es stellt Truppen auf und leistet einen finanziellen Beitrag. Über diesen Verteidigungsbeitrag ist viel verhandelt worden, und seine Hohe erfüllt manche mit Sorgen. Ich glaube, die deutschen Unterhändler sind bis an die Grenze des Möglichen gegangen. Des weiteren verhandelt die Bundesregierung in London über die Regelung der deutschen Auslandsschulden, sei es, daß diese Schulden aus der Vorkriegszeit oder der Nachkriegszeit stammen. Dem Ausschuß ist noch nicht bekanntgeworden, welche Abmachungen die Bundesregierung mit der Gesamtheit der Gläubiger und den einzelnen Gläubigerstaaten getroffen hat oder noch treffen wird. Aber soviel ist heute schon sicher, daß die Schuldenlast gewaltig werden wird und daß der Transfer die deutsche Zahlungsbilanz auf das schwerste belasten wird. Es ist klar, daß beides, der finanzielle Verteidigungsbeitrag und die Bezahlung der Auslandsschulden mit der weiteren Behandlung der Reparations-frage stehen und fallen. Weitere Reparationsforderungen würden die Aufbringungsfähigkeit für den Verteidigungsbeitrag und die Transferfähigkeit für die Auslandsschulden in Frage stellen und damit die militärische Sicherheit der westlichen Welt und die Wiederkehr geordneter Finanzbeziehungen zwischen der Bundesrepublik und ihren Gläubigern beeinträchtigen. Aus diesem Grunde fühlte sich der Ausschuß veranlaßt, die Erwartung auszusprechen, daß bei der endgültigen Regelung der Frage der Reparationen keine weiteren Forderungen mehr erhoben werden. Zu IV 1 b. Wie bekannt wurden die Reparationsgüter durch das Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946 in zwei Kategorien eingeteilt, in eine Kategorie A und eine Kategorie B. Kategorie B umfaßte die Demontagen, Schiffe usw., während zu Kategorie A das Auslandsvermögen gehört. Während nun die Entnahmen der Kategorie B durch das tatkräftige und verdienstvolle Eingreifen des von den Vereinigten Staaten eingesetzten Humphrey-Ausschusses (vgl. Drucksache Nr. 3389 S. 11) verhältnismäßig frühzeitig abgeschlossen und dadurch die Gesundung des deutschen Wirtschaftslebens wesentlich beschleunigt werden konnte, ist in der Kategorie A, Auslandsvermögen, ein solcher Schlußpunkt bis heute noch nicht gesetzt worden. Noch immer wird (Dr. Pfleiderer) beschlagnahmtes deutsches Auslandsvermögen liquidiert, und noch immer wird durch die rohe Art der Liquidation wertvolles und für die Gesundung der Wirtschaft unentbehrliches Vermögen vernichtet. Diese Maßnahmen werden umso bitterer empfunden, als doch die Achtung vor dem privaten Eigentum gerade zu den die westliche Welt von der östlichen unterscheidenden Merkmalen gehört und als umgekehrt die Bundesrepublik die privaten Rechte ihrer Auslandsgläubiger anerkannt hat und gewillt ist, sie bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit zu befriedigen. Es sollte das Ziel aller Vertragspartner sein, die in Art. 4 des Sechsten Teils vorgesehenen Verhandlungen beschleunigt zu führen, um den Liquidationsstopp auch in jenen Ländern vollends herbeizuführen, in denen ein solcher noch nicht verfügt worden ist. Dabei ist auf die Gefahr des alliierten Vetorechts besonders hinzuweisen und die dringende Erwartung auszusprechen, daß der Weg zu normalen Verhältnissen nicht ungebührlich verlängert oder erschwert wird. Alliierte Interventionen, die in dritten Ländern stattgefunden haben und die wir sorgfältig beobachten, geben zu ernsten Sorgen Anlaß. Zu IV 1c. In Art. 3 Abs. 1 des Teils VI des Überleitungsvertrages verpflichtet sich die Bundesregierung, in Zukunft keine Einwendungen gegen die alliierten, gegen das deutsche Auslands- und sonstige Vermögen ergriffenen Maßnahmen zu erheben. Um hier Mißverständnisse auszuschließen, hielt es der Ausschuß für geboten, nochmals zu betonen, daß er in dieser Bestimmung keine Aufgabe des deutschen Rechtsstandpunktes sieht, der den Besatzungsmächten gegenüber zu wiederholten Malen vorgebracht worden ist, daß nämlich die Wegnahme privaten Vermögens zu staatlichen Reparations-zwecken gegen das Recht verstoße. Was insbesondere die Wegnahme des privaten deutschen Auslandsvermögens in neutralen Ländern anbelangt, so war der Ausschuß einhellig der Ansicht, daß dadurch nicht nur die Maßnahmen des ersten Weltkriegs überboten, sondern auch die deutschen Staatsangehörigen einseitig diskriminiert warden sind, insofern als die den zweiten Weltkrieg abschließenden Friedensverträge eine Bestimmung von ähnlicher Härte sonst nicht kennen. Die Wegnahme des privaten deutschen Auslandsvermögens in den neutralen Ländern wird die Beziehungen der Bundesrepublik zu diesen Ländern noch lange überschatten. Der Ausschuß glaubte daher, dem Bundestag empfehlen zu sollen, gegen diese Rechtsverletzung erneut Verwahrung einzulegen. Es kann nicht die Aufgabe des Deutschen Bundestages sein, fremden Staaten gute oder schlechte Zensuren auszustellen; ich darf in diesem Zusammenhang aber doch hervorheben, daß das Verhalten der Schweiz, die das in ihrem Hoheitsbereich gelegene deutsche Auslandsvermögen unter Einbehaltung einer Ablösungssumme für Reparationszwecke freigegeben hat, wohltuend vom Verhalten anderer Staaten absticht. Zu IV 1 d. Einen besonders bösartigen Überrest der feindlichen Kriegsgesetzgebung bilden die vielfach noch fortdauernden Maßnahmen gegen die deutschen Warenzeichen und Firmennamen. In diesen Zeichen und Namen verkörpern sich Wert und Rang der deutschen Arbeit; wenn diese Warenzeichen nicht zurückgegeben werden, ist die deutsche Wirtschaft mit wertvollsten Erzeugnissen vom Weltmarkt ausgeschlossen, und die deutschen Firmen können dann nicht einmal mehr unter ihren eigenen, angestammten und durch Jahrzehnte der Arbeit bekanntgemachten Namen Handel treiben. Treu und Glauben werden erschüttert, wenn den Käufern unter dem echten Namen nur ein geringer Ersatz geboten wird. Die Einbeziehung der Markenrechte in die Reparationsgüter verkennt die Rechtsnatur dieser immateriellen Werte, die durch ihren Ruf begründet wurden. Warenzeichen sind keine Werte, die zu Reparationszwecken herangezogen werden können. Manches hat sich im Laufe der letzten Jahre gebessert. Mit einer Reihe von Staaten konnten die Markenrechte bereits in befriedigender Weise geregelt werden. Erwähnt seien Ägypten, Belgien, Griechenland, Luxemburg und in Amerika Bolivien, Chile, Columbien, Uruguay. Mit anderen Staaten stehen Regelungen bevor. In wieder anderen Staaten freilich ist die Lage nach wie vor höchst unbefriedigend, und dies hat den Ausschuß veranlaßt, seine Entschließung zu treffen. Was die Vertragspartner des Überleitungsabkommens anbelangt, so stellt sich bei ihnen die Lage wie folgt dar: 1. Mit den Vereinigten Staaten konnte noch keine Regelung erzielt werden. Durch etwa 600 sogenannte Vesting Orders wurde ein tiefer Eingriff in die deutschen Rechte vorgenommen. Die beiden Vesting Orders, die noch in allerjüngster Zeit gegen die Firma „4711" erlassen wurden, haben in der deutschen Öffentlichkeit viel Beachtung gefunden und uns vor Augen geführt, wie weit wir noch von der Normalisierung der Verhältnisse entfernt sind. 2. Auch mit Frankreich ist noch keine Regelung gefunden worden. Die Einfuhr deutscher Markenartikel wird mit einer Sondertaxe von 2 % belegt; offenbar will man aus dem Erlös einen Wert der Firmen- und Warenzeichen errechnen und uns zum Rückkauf zwingen. 3. Im Vereinigten Königreich ist eine befriedigende Regelung getroffen worden bis auf eine bestimmte Anzahl besonders wertvoller Marken, die von der Regelung ausgeschlossen worden sind. Diese Marken sind von dem Treuhänder de- Regierung veräußert worden oder sollen noch veräußert werden. Erwünscht ist, daß über die Freigabe dieser Marken baldmöglichst ein zweiseitiges Abkommen von Staat zu Staat geschlossen wird. Es ist in den Kaufverträgen der englischen Erwerber vorgesehen, daß solche staatlichen Vereinbarungen den Vorrang vor den Rechten der neuen Erwerber haben sollen. Schlußfolgerungen: Nach Auffassung des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten wäre es unrichtig, die in der Entschließung behandelten Fragen nur unter juristischen oder volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Vielmehr erblickt der Ausschuß in der Reparations-frage einen politischen Tatbestand von größter Tragweite, und neben der Regierung lesen Hunderttausende von Betroffenen, deren private Rechte vernichtet oder beeinträchtigt worden sind, an den Maßnahmen des Auslands ab, wie weit Frieden und Freundschaft mit den westlichen Ländern wiederhergestellt sind. Ich darf dem Hohen Hause empfehlen, der vorgelegten Entschließung nebst den Abänderungen gemäß Umdruck Nr. '728 zuzustimmen. Dr. Pfleiderer Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 242. Sitzung Schriftliche Begründung zu der Entschließung IV 2 des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3900 der Drucksachen, Seite 137) Berichterstatter: Dr. Decker Bei den Beratungen des V. Teils des Überleitungsvertrages, der die äußeren Restitutionen behandelt, im Unterausschuß Kunst und im Kulturpolitischen Ausschuß wurde einstimmig der Beschluß gefaßt, dem auswärtigen Ausschuß zu empfehlen, in einer besonderen Erklärung zum Ausdruck zu bringen, daß zwei Komplexe nichts mit den Vorgängen, die unter den Begriff äußere Restitution im Sinne des Teiles V Art. 1 bis 7 des Überleitungsvertrages fallen, zu tun haben. Der eine Komplex sind die Reichsinsignien und Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Es handelt sich um die sogenannte Krone Karls des Großen, Reichsapfel, Szepter, Schwerter, das Reichskreuz mit der heiligen Lanze, Reliquien und Krönungsgewänder, die nicht so sehr ihres Sachwertes wegen, auch nicht ihres hohen künstlerischen und kunsthistorischen Ranges wegen von Bedeutung sind, sondern auch heute noch als Symbole und Zeugen tausendjähriger Vergangenheit und Geschichte unseres Volkes und des Abendlandes zu uns sprechen. Für die Reichskleinodien und Reichsinsignien ist mit Ausnahme eines sehr kleinen Teiles, der in Aachen seine Stätte hatte, durch eine Urkunde König Sigismunds von 1423 als Aufbewahrungsort Nürnberg bestimmt worden. Die Insignien, die den Rechtscharakter einer Stiftung tragen, wurden vom Rat der Stadt Nürnberg verwaltet. Fast 400 Jahre lang — bis 1800 — ist der kaiserliche Erlaß eingehalten worden. Lediglich um sie vor dem Zugriff Napoleons zu bewahren, sind sie in Etappen nach Wien gebracht worden, wo sie als evakuiertes Gut in der Schatzkammer untergestellt worden sind. Nürnberg hat schon zwei Jahre nach der Evakuierung seine Rechte als Aufbewahrungsort und Sitz der Stiftung geltend gemacht und seither nie auf diese Rechte verzichtet. Andererseits haben der Staat Österreich und das Haus Habsburg nie versucht, Besitzrechte geltend zu machen. Im Dritten Reich wurden diese Insignien aus ihrer Evakuierung zurück nach Nürnberg gebracht und nach Kriegsende von den Alliierten, wahrscheinlich ohne jede Kenntnis der Vorgänge seit 1800, wieder an Wien ausgehändigt. Dieser letztere Vorgang könnte fälschlich als Restitution ausgelegt werden, und damit könnte eine freie Vereinbarung über die Reichskleinodien zwischen Deutschland und Österreich ein für allemal unterbunden werden. Es ist deshalb ausdrücklich festzustellen, daß die Reichskleinodien und -insignien nicht in Beziehung zu dem Teil V des Überleitungsvertrages gebracht werden können. Bei dem zweiten Abschnitt dieses Entschließungsantrags geht es um den sogenannten Alt-AusseeKomplex, der den Bundestag schon mehrmals beschäftigt hat. Es sind dies im Dritten Reich zusammengekaufte Kunstgegenstände, Bilder und Graphiken, die für Museen bestimmt waren. Es besteht kein Zweifel, daß der Ankauf auf legalem Weg über den Handel erfolgt ist; dies wurde auch von den Alliierten nicht bestritten. Trotzdem wurden diese Bilder vor etwa einem Jahr von den Amerikanern aus Deutschland nach Alt-Aussee gebracht, und zwar mit der Begründung, daß dort die Stelle sei, die die ganze Angelegenheit zu bearbeiten habe. Seither hat man von diesem Bestand an Kunstwerken nichts mehr gehört. Es handelt sich einwandfrei um Besitz des ehemaligen Reiches, der nunmehr der Bundesrepublik zusteht. Auch hier soll durch den Entschließungsantrag klargestellt werden, daß dieser Komplex nichts, aber auch gar nichts mit einer Restitution zu tun hat und daß deshalb die Ansprüche der Bundesrepublik durch den Überleitungsvertrag Teil V nicht angetastet werden. Der Auswärtige Ausschuß ist dem Wunsche des Kulturpolitischen Ausschusses nach einer solchen Feststellung nachgekommen, indem er einstimmig beschlossen hat, dem Hohen Hause den vorliegenden Entschließungsantrag mit der Bitte um Zustimmung zu unterbreiten. Bonn, den 5. Dezember 1952 Dr. Decker Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 242. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einleitung und Überschrift des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit den Drei Mächten mit Zusatzverträgen vom 26. Mai 1952 (Anlage 1 zur Drucksache Nr. 3500) Ich stimme gegen Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfes, weil ich befürchte, daß der Gesetzentwurf die Wiedervereinigung Deutschlands zu verzögern oder zu verhindern geeignet ist. Ich stimme ferner dagegen, weil der Gesetzentwurf geeignet ist, Deutschland erneut zum Kriegsschauplatz werden zu lassen. Günter Goetzendorff Namentliche Abstimmungen über 1. Art. I des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen in der Fassung der Beschlüsse des 7. Ausschusses (Nr. 3900 der Drucksachen Seite 134) 2. Art. II desselben Gesetzentwurfs 3. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu demselben Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 713 Ziffer 2) 4. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu demselben Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 713 Ziffer 3) 5. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu diesem Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 713 Ziffer 4) 6. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu diesem Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 713 Ziffer 1) 7. Art. III desselben Gesetzentwurfs 8. Art. I des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder und betreffend das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Abkommen (Nr. 3900 der Drucksachen Seite 135) 9. Art. II desselben Gesetzentwurfs 10. Art. III desselben Gesetzentwurfs 11. Art. I des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betreffend den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Anlage 1 zur Drucksache Nr. 3501) 12. Art. II desselben Gesetzentwurfs 13. Art. III desselben Gesetzentwurfs 14. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu diesem Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 714 Ziffer 2) 15. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu diesem Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 714 Ziffer 3) 16. Art. IV desselben Gesetzentwurfs 17. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu diesem Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 714 Ziffer 1) 18. Art. I des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll- und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Anlage 3 zu Drucksache Nr. 3501) 19. Art. II desselben Gesetzentwurfs 20. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu diesem Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 715) 21. Art. III desselben Gesetzentwurfs 22. die Entschließung der Fraktion der FU zum Entwurf eines Gesetzes betreffend den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betreffend den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Umdruck Nr. 717) 23. die Entschließung der Fraktion der FU zu demselben Gesetzentwurf (Umdruck Nr. 718) Name Abstimmung 1 2 3 4 5 6 CDU/CSU Dr. Adenauer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Albers Ja Ja Nein Nein Nein Nein Arndgen Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) Ja Ja Nein Nein Nein Nein Bauereisen Ja Ja Nein Nein Nein Nein Bauknecht Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Baur (Württemberg) Ja Ja Nein Nein Nein Nein Bausch Ja Ja Nein Nein Nein Nein Becker (Pirmasens) . . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Blank (Dortmund) . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Brauksiepe Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. von Brentano Ja Ja Nein Nein Nein Nein Brese Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Brönner Ja Ja Nein Nein Nein Nein Brookmann Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Bucerius Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dietz Ja Ja Nein Nein Nein Nein Donhauser Ja Ja Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach Ja Ja Nein Nein Nein Nein Eckstein Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Edert Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Ehlers Ja Ja Nein Nein Nein Nein Ehren Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Erhard Ja Ja Nein Nein Nein Nein Etzel (Duisburg) Ja Ja Nein Nein Nein Nein Etzenbach Ja Ja Nein Nein Nein Nein Even Ja Ja Nein Nein Nein Nein Feldmann Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Fink Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Frey Ja Ja Nein Nein Nein Nein Fuchs Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Ja Nein Nein Nein Nein Fürst Fugger von Glött . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Funk Ja Ja Nein Nein Nein Nein Gengler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Gerns Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Gerstenmaier Ja Ja Nein Nein Nein Nein Gibbert Ja Ja Nein Nein Nein Nein Giencke Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Glasmeyer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Glüsing Ja Ja Nein Nein Nein Nein Gockeln Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Götz Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Gröwel Ja Ja — Nein Nein Nein Günther Ja Ja Nein Nein Nein Nein Hagge Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Heiler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Heix Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Henle Ja Ja Nein Nein Nein Nein Hilbert Ja Ja Nein Nein Nein Nein Höfler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Hohl Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Holzapfel — — — — — — Hoogen Ja Ja Nein Nein Nein Nein Hoppe Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Horlacher Ja Ja Nein Nein Nein Nein Horn Ja Ja Nein Nein Nein Nein Huth Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Jaeger (Bayern) . . . Ja Ja Nein Nein Nein Ja Junglas Ja Ja Nein Nein Nein Nein Name 7 8 Abstimmung 9 10 11 12 CDU/CSU Dr. Adenauer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Albers Ja Ja Ja Ja Ja Ja Arndgen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Bauereisen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Bauknecht Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Baur (Württemberg) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Bausch Ja Ja Ja Ja Ja Ja Becker (Pirmasens) . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Blank (Dortmund) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Brauksiepe Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. von Brentano Ja Ja Ja Ja Ja Ja Brese Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Brönner Ja Ja Ja Ja Ja Ja Brookmann Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Bucerius Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dietz Ja Ja Ja Ja Ja Ja Donhauser Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Dresbach Ja Ja Ja Ja Ja Ja Eckstein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Edert Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Ehlers Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ehren Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Erhard Ja Ja Ja Ja Ja Ja Etzel (Duisburg) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Etzenbach Ja Ja Ja Ja Ja Ja Even Ja Ja Ja Ja Ja Ja Feldmann Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Fink Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Frey Ja Ja Ja Ja Ja Ja Fuchs Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja Ja Ja Ja Ja Ja Fürst Fugger von Glött . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Funk Ja Ja Ja Ja Ja Ja Gengler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Gerns Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Gerstenmaier Ja Ja Ja Ja Ja Ja Gibbert Ja Ja Ja Ja Ja Ja Giencke Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Glasmeyer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Glüsing Ja Ja Ja Ja Ja Ja Gockeln Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Götz Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Gröwel Ja Ja Ja Ja Ja Ja Günther Ja Ja Ja Ja Ja Ja Hagge Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Heiler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Heix Ja Ja Ja Ja Ja Ja ) Ir. Henle Ja Ja Ja Ja Ja Ja Hilbert Ja Ja Ja Ja Ja Ja Höfler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Hohl Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Holzapfel — — — — -- — Hoogen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Hoppe Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Horlacher Ja Ja Ja Ja Ja Ja Horn Ja Ja Ja Ja Ja Ja Huth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Jaeger (Bayern) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Junglas Ja Ja Ja Ja Ja Ja Name 13 14 Abstimmung 15 16 17 18 CDU/CSU Dr. Adenauer Ja Nein Nein Ja Nein Ja Albers Ja Nein Nein Ja Nein Ja Arndgen Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Bauereisen Ja Nein Nein Ja Nein Ja Bauknecht Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Bausch Ja Nein Nein Ja Nein ,Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Blank (Dortmund) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Brauksiepe Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. von Brentano Ja Nein Nein Ja Nein Ja Brese Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Brönner Ja Nein Nein Ja Nein Ja Brookmann Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Bucerius Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dietz - Ja Nein Nein Ja Nein Ja Donhauser Ja Nein Nein Ja Ja Ja Dr. Dresbach Ja Nein Nein Ja Nein Ja Eckstein Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Edert Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Ehlers Ja Nein Nein Ja Nein Ja Ehren Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Erhard Ja Nein Nein Ja Nein Ja Etzel (Duisburg) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Etzenbach Ja Nein Nein Ja Nein Ja Even Ja Nein Nein Ja Nein Ja Feldmann Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Fink Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Frey Ja Nein Nein Ja Nein Ja Fuchs Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr.Freiherr von Fürstenberg Ja Nein — Fürst Fugger von Glött . . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Ja Nein Ja Funk Ja Nein Nein Ja Nein Ja Gengler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Gerns Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Gerstenmaier Ja Nein Nein Ja Nein Ja Gibbert Ja Nein Nein Ja Nein Ja Giencke Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Glasmeyer . . . . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Glüsing Ja Nein Nein Ja Nein Ja Gockeln Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Götz Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Gröwel Ja Nein Nein Ja Nein Ja Günther Ja Nein Nein Ja Nein Ja Hagge Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Heiler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Heix Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Henle Ja Nein Nein Ja Nein Ja Hilbert Ja Nein Nein Ja Nein Ja Höfler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Hohl Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Holzapfel — — ._ _ _ _ Hoogen Ja Nein Nein Ja Nein Ja Hoppe Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Horlacher Ja Nein Nein Ja Nein Ja Horn Ja Nein Nein Ja Nein Ja Huth Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) . . . Ja Nein Nein Ja Ja Ja Junglas Ja Nein Nein Ja Nein Ja Name . 19 20 Abstimmung 21 22 23 CDU/CSU Dr. Adenauer Ja Nein Ja Nein Ja Albers Ja Nein Ja Nein Ja Arndgen Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) Ja Nein Ja Nein Ja Bauereisen Ja Nein Ja Nein Ja Bauknecht Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Ja Nein Ja Nein Ja Bausch Ja Nein Ja Ja Ja Becker (Pirmasens) . . . . Ja Nein Ja Nein Ja Blank (Dortmund) . . . Ja Nein Ja Nein Ja Frau Brauksiepe Ja Nein Ja Nein Ja Dr. von Brentano Ja Nein Ja Nein Ja Brese Ja Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Brönner Ja Nein Ja Nein Ja Brookmann Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Bucerius Ja Nein Ja Nein Ja Frau Dietz Ja Nein Ja Ja Ja Donhauser Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Dresbach Ja Nein Ja Nein Ja Eckstein Ja Nein Ja Ja Ja Dr. Edert Ja Nein Ja enthalten Ja Dr. Ehlers Ja Nein Ja Nein Ja Ehren Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Erhard Ja Nein Ja Nein Ja Etzel (Duisburg) Ja Nein Ja Nein Ja Etzenbach Ja Nein Ja Nein Ja Even Ja Nein Ja Nein Ja Feldmann Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Fink Ja Nein Ja Nein — Dr. Frey Ja Nein Ja Nein Ja Fuchs Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Ja — Ja Nein Ja Fürst Fugger von Glött . Ja Nein Ja Ja Ja Funk Ja Nein Ja Ja Ja Gengler Ja Nein Ja Nein Ja Gerns Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Gerstenmaier Ja Nein Ja Nein Ja Gibbert Ja Nein Ja Nein Ja Giencke Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Glasmeyer Ja Nein Ja Nein Ja Glüsing Ja Nein Ja Nein Ja Gockeln Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Götz Ja Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Gröwel Ja Nein Ja Nein Ja Günther Ja Nein Ja Nein Ja Hagge Ja Nein Ja Nein Ja Frau Heiler Ja Nein Ja Nein Ja Heix Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Henle Ja Nein Ja Nein Ja Hilbert Ja Nein Ja Nein Ja Höfler Ja Nein Ja Nein Ja Hohl Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Holzapfel — — — — — Hoogen Ja Nein Ja Nein Ja Hoppe Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Horlacher Ja Nein Ja Nein Ja Horn Ja Nein Ja Nein Ja Huth Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) . . . Ja Nein Ja Nein Ja Junglas Ja Nein Ja Nein Ja Name 1 2 Abstimmung 3 4 5 6 Kahn Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kaiser Ja Ja Nein Nein Nein Nein Karpf Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Kather Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kemmer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kemper Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kern Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kiesingér Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Kleindinst Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Köhler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Kopf Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kühling Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kuntscher Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kunze Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Laforet Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Ja Nein Nein Nein Nein Leibfried Ja Ja Nein Nein Nein Nein Lenz Ja Ja Nein Nein Nein Nein Leonhard Ja Ja Nein Nein Nein Nein Lücke Ja Ja Nein Nein Nein Nein Majonica Ja Ja Nein Nein Nein Nein Massoth Ja Ja Nein Nein Nein Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) . Ja Ja. Nein Nein Nein Nein Mehs enthalten enthalten Ja Ja Ja Ja Mensing Ja Ja Nein Nein Nein Nein Morgenthaler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Muckermann Ja Ja Nein Nein Nein Nein Mühlenberg Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Müller-Hermann Ja Ja Nein Nein Nein Nein Naegel Ja Ja Nein Nein Nein Nein Neber Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nellen Ja Ja Nein — Nein Nein Neuburger Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nickl Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Niggemeyer • • . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Niklas Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Oesterle Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Orth Ja Ja Nein Nein Nein Nein Pelster Ja Ja Nein Nein Nein Nein Pfender Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Pferdmenges Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Probst Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Pünder Ja Ja Nein Nein Nein Nein Raestrup Ja Ja Nein Nein Nein Nein Rahn Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Rehling Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Rösch Ja Ja Nein Nein Nein Nein Rümmele Ja Ja Nein Nein Nein Nein Sabel Ja Ja Nein Nein Nein Nein Schäffer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Scharnberg Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Schatz Ja Ja Nein Nein Nein Ja Schill Ja Ja Nein Nein Nein Nein Schmitt (Mainz) Ja Ja Nein Nein Nein Nein Schmitz Ja Ja Nein Nein Nein Nein Schmücker Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Ja Nein Nein Nein Nein Schüttler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Schütz Ja Ja Nein Nein Nein Nein Schuler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Schulze-Pellengahr Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Semler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Serres Ja Ja Nein Nein Nein Nein Name 7 8 Abstimmung 9 10 11 12 Kahn Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kaiser Ja Ja Ja Ja Ja • Ja Karpf Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kather Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kemmer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kemper Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kern Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kiesinger Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kleindinst Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Köhlér Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kopf Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kühling Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kuntscher Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kunze Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Laforet Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Ja Ja Ja Ja Ja Leibfried Ja Ja Ja Ja Ja Ja Lenz Ja Ja Ja Ja Ja Ja Leonhard Ja Ja Ja Ja Ja Ja Lücke Ja Ja Ja Ja Ja Ja Majonica Ja Ja Ja Ja Ja Ja Massoth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Mehs enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten Mensing Ja Ja Ja Ja Ja Ja Morgenthaler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Muckermann Ja Ja Ja Ja Ja Ja Mühlenberg Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Müller-Hermann Ja Ja Ja Ja Ja Ja Naegel Ja Ja Ja Ja Ja Ja Neber Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nellen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Neuburger Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nickl Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Niggemeyer • . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Niklas . . . . . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Oesterle Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Orth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Pelster Ja Ja Ja Ja Ja Ja Pfender Ja Ja Ja Ja Ja — Dr. Pferdmenges Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Probst Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Pünder Ja Ja Ja Ja Ja Ja Raestrup Ja Ja Ja Ja Ja Ja Rahn Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Rehling Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Rösch Ja Ja Ja Ja Ja Ja Rümmele Ja Ja Ja Ja Ja Ja Sabel Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schäffer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Scharnberg Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schatz Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schill Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schmitt (Mainz) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schmitz Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schmücker Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schüttler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schütz Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schuler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Schulze-Pellengahr • • • • Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Semler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Serres Ja Ja Ja Ja Ja Ja Name 13 14 Abstimmung 15 16 17 18 Kahn Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kaiser Ja Nein Nein Ja Nein Ja Karpf Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Kather Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kemmer Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kemper Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kern Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kiesinger Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Kleindinst Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Köhler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Kopf Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kühling Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kuntscher Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kunze Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Laforet Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Nein Nein Ja Nein Ja Leibfried Ja Nein Nein Ja Nein Ja Lenz Ja Nein Nein Ja Nein Ja Leonhard Ja Nein Nein Ja Nein Ja Lücke Ja Nein Nein Ja Nein Ja Majonica Ja Nein Nein Ja Nein Ja Massoth Ja Nein Nein Ja Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Mehs enthalten Nein Ja enthalten Ja enthalten Mensing Ja Nein Nein Ja Nein Ja Morgenthaler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Muckermann Ja Nein Nein Ja Nein Ja Mühlenberg Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . Ja Nein Nein Ja Nein 'Ja Müller-Hermann Ja Nein Nein Ja Nein Ja Naegel Ja Nein Nein Ja Nein Ja Neber Ja Nein Nein Ja Nein Ja Nellen Ja — Nein Ja Nein Neuburger Ja Nein Nein Ja Nein Ja Nickl Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Niggemeyer . . . . Ja Nein Nein ' Ja Nein Ja Dr. Niklas Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Oesterle Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Orth Ja Nein Nein Ja Nein Ja Pelster Ja Nein Nein Ja Nein Ja Pfender Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Pferdmenges Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Probst Ja Nein , Nein Ja Nein Ja Dr. Pünder Ja Nein Nein Ja Nein Ja Raestrup Ja Nein Nein Ja Nein Ja Rahn Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Rehling Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Rösch Ja Nein Nein Ja Nein Ja Rümmele Ja Nein Nein Ja Nein Ja Sabel Ja Nein Nein Ja Nein Ja Schäffer Ja Nein Nein Ja Nein Ja Scharnberg Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Schatz Ja Nein Nein Ja Ja Ja Schill Ja Nein Nein Ja Nein Ja Schmitt (Mainz) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Schmitz Ja Nein Nein Ja Nein Ja Schmücker Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Schüttler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Schütz Ja Nein Nein Ja Nein Ja Schuler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Semler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Serres Ja Nein Nein Ja Nein Ja Name 19 20 Abstimmung 21 22 23 Kahn Ja Nein Ja Nein Ja Kaiser Ja -- Ja Nein Nein Karpf Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Kather Ja Nein Ja Nein Ja Kemmer Ja Nein Ja Nein Ja Kemper Ja Nein Ja Nein enthalten Kern Ja Nein Ja Nein Ja Kiesinger Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Kleindinst Ja Nein Ja Nein Nein Dr. Köhler Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Kopf Ja Nein Ja Nein Ja Kühling Ja Nein Ja Nein Ja Kuntscher Ja Nein Ja Nein Ja Kunze Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Laforet Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Nein Ja Nein Ja Leibfried Ja Nein Ja Nein Ja Lenz Ja Nein Ja Nein Ja Leonhard Ja Nein Ja Nein Ja Lücke Ja Nein Ja Nein Ja Majonica Ja Nein Ja Nein Ja Massoth Ja Nein Ja Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Ja Nein Ja Nein Ja Mehs enthalten enthalten enthalten Ja Ja Mensing Ja Nein Ja Nein Ja Morgenthaler Ja Nein Ja Nein Ja Muckermann Ja Nein Ja Nein Ja Mühlenberg Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . . Ja Nein Ja Nein Ja Müller-Hermann Ja Nein Ja Nein Ja Naegel Ja Nein Ja Nein Ja Neber Ja Nein Ja Ja Ja Nellen Ja Nein Ja Nein — Neuburger Ja Nein Ja Nein Ja Nicki Ja Nein Ja Nein Ja Frau Niggemeyer Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Niklas Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Oesterle Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Orth Ja Nein Ja Nein Nein Pelster Ja Nein Ja Nein Ja Pfender Ja Nein Ja Nein Nein Dr. Pferdmenges Ja Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Probst Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Pünder Ja Nein Ja Nein Ja Raestrup Ja Nein Ja Nein Ja Rahn Ja Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Rehling Ja Nein Ja Nein Ja Frau Rösch Ja Nein Ja Nein Ja Rümmele Ja Nein Ja Nein Ja Sabel Ja Nein Ja Nein Ja Schäffer Ja Nein Ja Nein Ja Scharnberg Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Schatz Ja Nein Ja Nein Ja Schill Ja Nein Ja Nein Ja Schmitt (Mainz) Ja Nein Ja Nein Ja Schmitz Ja Nein Ja Nein Ja Schmücker Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . Ja Nein Ja Nein Ja Schüttler Ja Nein Ja Nein Ja Schütz Ja Nein Ja Nein Ja Schuler Ja Nein Ja Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . . Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Semler Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Serres Ja Nein Ja Nein Ja Name 1 2 Abstimmung 3 4 5 6 Siebel Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Solleder Ja Ja Nein Nein Nein Nein Spies Ja Ja Nein Nein Nein Nein Graf von Spreti Ja Ja Nein Nein Nein Nein Stauch Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Steinbiß Ja Ja Nein Nein Nein Nein Storch Ja Ja Nein Nein Nein Nein Strauß Ja Ja Nein Nein Nein enthalten Struve Ja Ja Nein Nein Nein Nein Stücklen Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Vogel Ja Ja Nein Nein Nein Nein Wacker Ja Ja Nein Nein Nein Nein Wackerzapp Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Wahl Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Weber (Essen) . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Weiß Ja Ja Nein Nein Nein Nein Winkelheide Ja Ja Nein Nein Nein Nein Wittmann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Wuermeling Ja Ja Nein Nein Nein Nein SPD Frau Albertz Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Albrecht Nein Nein Ja Ja Ja Ja Altmaier Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Ansorge . . . . . . Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Arndt Nein Nein Ja Ja Ja Ja Arnholz Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Baade Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Bärsch Nein Nein Ja Ja Ja Ja Baur (Augsburg) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Bazille Nein Nein Ja Ja Ja Ja Behrisch Nein Nein Ja Ja Ja Ja Bergmann Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Bergstraeßer Nein Nein Ja Ja Ja Ja Berlin Nein Nein Ja Ja Ja Ja Bettgenhäuser Nein Nein Ja Ja Ja Ja Bielig Nein Nein Ja Ja Ja Ja Birkelbach Nein Nein Ja Ja Ja Ja Blachstein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Bleiß Nein Nein Ja Ja Ja Ja Böhm Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Brill Nein Nein Ja Ja Ja Ja Bromme Nein Nein Ja Ja Ja Ja Brünen Nein Nein Ja Ja Ja Ja Cramer Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dannebom Nein Nein Ja Ja Ja Ja Diel krank krank krank krank krank krank Frau Döhring Nein Nein Ja Ja Ja Ja Eichler Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ekstrand Nein Nein Ja Ja Ja Ja Erler Nein Nein Ja Ja Ja Ja Faller Nein Nein Ja Ja Ja Ja Franke Nein Nein Ja Ja Ja Ja Freidhof Nein Nein Ja Ja Ja Ja Freitag Nein Nein Ja Ja Ja Ja Geritzmann Nein Nein Ja Ja Ja Ja Gleisner Nein Nein Ja Ja Ja Ja Görlinger Nein Nein Ja Ja Ja Ja Graf Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Greve Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Gülich Nain Nein ja Ja Ja Ja Name 7 8 Abstimmung 9 10 11 12 Siebel Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Solleder Ja Ja Ja Ja Ja Ja Spies Ja Ja Ja Ja Ja Ja Graf von Spreti Ja Ja Ja Ja Ja Ja Stauch Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Steinbiß Ja Ja Ja Ja Ja Ja Storch Ja Ja Ja Ja Ja Ja Strauß Ja Ja Ja Ja Ja Ja Struve Ja Ja Ja Ja Ja Ja Stücklen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Vogel Ja Ja Ja Ja Ja Ja Wacker Ja Ja Ja Ja Ja Ja Wackerzapp Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Wahl Ja Ja Ja Ja Ja — Frau Dr. Weber (Essen) . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Weber (Koblenz) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Weiß Ja Ja Ja Ja Ja Ja Winkelheide Ja Ja Ja Ja Ja Ja Wittmann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Wuermeling Ja Ja Ja Ja Ja Ja SPD Frau Albertz Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Albrecht Nein Nein Nein Nein Nein Nein Altmaier Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Ansorge Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Arndt Nein Nein Nein Nein Nein Nein Arnholz Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Baade Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Bärsch Nein Nein Nein Nein Nein Nein Baur (Augsburg) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Bazille Nein Nein Nein Nein Nein Nein Behrisch Nein Nein Nein Nein Nein Nein Bergmann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Bergstraeßer Nein Nein Nein Nein Nein Nein Berlin Nein Nein Nein Nein Nein Nein Bettgenhäuser Nein Nein Nein Nein Nein Nein Bielig Nein Nein Nein Nein Nein Nein Birkelbach Nein Nein Nein Nein Nein Nein Blachstein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Bleiß Nein Nein Nein Nein Nein Nein Böhm Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Brill Nein Nein Nein Nein Nein Nein Bromme Nein Nein Nein Nein Nein Nein Brünen Nein Nein Nein Nein Nein Nein Cramer Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dannebom Nein Nein Nein Nein Nein Nein Diel krank krank krank krank krank krank Frau Döhring Nein Nein Nein Nein Nein Nein Eichler Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ekstrand Nein Nein Nein Nein Nein Nein Erler Nein Nein Nein Nein Nein Nein Faller Nein Nein Nein Nein Nein Nein Franke Nein Nein Nein Nein Nein Nein Freidhof Nein Nein Nein Nein Nein Nein Freitag Nein Nein Nein Nein Nein Nein Geritzmann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Gleisner Nein Nein Nein Nein Nein Nein Görlinger Nein Nein Nein Nein Nein Nein Graf Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Greve Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Gülich Nein Nein Nein Nein Nein Nein Name 13 14 Abstimmung 15 16 17 18 Siebel Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Solleder Ja Nein Nein Ja Nein Ja Spies Ja Nein Nein Ja Nein Ja Graf von Spreti Ja Nein Nein Ja Nein Ja Stauch Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Steinbiß Ja Nein Nein Ja Nein Ja Storch Ja Nein Nein Ja Nein Ja Strauß Ja enthalten Nein Ja enthalten Ja Struve Ja Nein Nein Ja Nein Ja Stücklen Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Vogel Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wacker Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wackerzapp Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Wahl Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) . . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Weiß Ja Nein Nein Ja Nein Ja Winkelheide Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wittmann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Wuermeling Ja Nein Nein Ja Nein Ja SPD Frau Albertz Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Albrecht Nein Ja Ja Nein Ja Nein Altmaier Nein Ja Ja Nein Ja — Frau Ansorge Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Arndt Nein Ja Ja Nein Ja Nein Arnholz Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Baade Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Bärsch Nein Ja Ja Nein Ja Nein Baur (Augsburg) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Bazille Nein Ja Ja Nein Ja Nein Behrisch Nein Ja Ja Nein Ja Nein Bergmann Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Bergstraeßer Nein Ja Ja Nein Ja Nein Berlin Nein Ja Ja Nein Ja Nein Bettgenhäuser Nein Ja Ja Nein Ja Nein Bielig Nein Ja Ja Nein Ja Nein Birkelbach Nein Ja Ja Nein Ja Nein Blachstein Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Bleiß Nein Ja Ja Nein Ja Nein Böhm Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Brill Nein Ja Ja Nein Ja Nein Bromme Nein Ja Ja Nein Ja Nein Brünen Nein Ja Ja Nein Ja Nein Cramer Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dannebom Nein Ja Ja Nein Ja Nein Diel krank krank krank krank krank krank Frau Döhring Nein Ja Ja Nein Ja Nein Eichler Nein Ja Ja Nein Ja Nein Ekstrand Nein Ja Ja Nein Ja Nein Erler . Nein Ja Ja Nein Ja Nein Faller Nein Ja Ja Nein Ja Nein Franke Nein Ja Ja Nein Ja Nein Freidhof Nein Ja Ja Nein Ja Nein Freitag Nein Ja Ja Nein Ja Nein Geritzmann Nein Ja Ja Nein Ja Nein Gleisner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Görlinger Nein Ja Ja Nein Ja Nein Graf Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Greve Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Gülich Nein Ja Ja Nein Ja Nein Name 19 20 21 Abstimmung 23 22 Siebel Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Solleder Ja Nein Ja Nein Ja Spies Ja Nein Ja Nein Ja Graf von Spreti Ja Nein Ja Nein Ja Stauch Ja Nein Ja enthalten Ja Frau Dr. Steinbiß Ja Nein Ja Nein Ja Storch Ja Nein Ja Nein Nein Strauß Ja Ja Ja Nein Ja Struve Ja Nein Ja Nein Ja Stücklen Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Vogel Ja Nein Ja Nein Ja Wacker Ja Nein Ja Nein Ja Wackerzapp Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Wahl Ja Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) . . Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . . . Ja Néin Ja Nein enthalten Dr. Weiß Ja Nein Ja Nein Ja Winkelheide Ja Nein Ja Nein Ja Wittmann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Wuermeling Ja Nein Ja Nein Ja SPD Frau Albertz Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Albrecht Nein Ja Nein enthalten enthalten Altmaier Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Ansorge Nein Ja Nein enthalten enthalten ' Dr. Arndt Nein Ja Nein enthalten enthalten Arnholz Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Baade Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Bärsch Nein Ja Nein enthalten enthalten Baur (Augsburg) Nein Ja Nein enthalten enthalten Bazille Nein Ja Nein enthalten enthalten Behrisch Nein Ja Nein enthalten enthalten Bergmann Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Bergstraeßer Nein Ja Nein enthalten enthalten Berlin Nein Ja Nein enthalten enthalten Bettgenhäuser Nein Ja Nein enthalten enthalten Bielig Nein Ja Nein enthalten enthalten Birkelbach Nein Ja Nein enthalten enthalten Blachstein Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Bleiß Nein Ja Nein enthalten enthalten Böhm Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Brill Nein Ja Nein enthalten enthalten Bromme Nein Ja Nein enthalten enthalten Brünen Nein Ja Nein enthalten enthalten Cramer Nein Ja Nein enthalten enthalten Dannebom Nein Ja Nein enthalten enthalten Diel krank krank krank krank krank Frau Döring Nein Ja Nein enthalten enthalten Eichler Nein Ja Nein enthalten enthalten Ekstrand Nein Ja Nein enthalten enthalten Erler Nein Ja Nein enthalten enthalten Faller Nein Ja Nein enthalten enthalten Franke Nein Ja Nein enthalten enthalten Freidhof Nein Ja Nein enthalten enthalten Freitag Nein Ja Nein enthalten enthalten Geritzmann Nein Ja Nein enthalten enthalten Gleisner Nein Ja Nein enthalten enthalten Görlinger Nein Ja Nein enthalten enthalten Graf Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Greve Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Gülich Nein Ja Nein enthalten enthalten Name 1 2 Abstimmung 3 4 5 6 • Nein Nein Ja Ja Ja Ja Happe Heiland Nein Nein Ja Ja Ja Ja Hennig Nein Nein Ja Ja Ja Ja Henßler krank krank krank krank krank krank Herrmann Nein Nein Ja Ja Ja Ja Hoecker Nein Nein Ja Ja Ja Ja Höhne Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Hubert Nein Nein Ja Ja Ja Ja Imig Nein Nein Ja Ja Ja Ja Jacobi Nein Nein Ja Ja Ja Ja Jacobs Nein Nein Ja Ja Ja Ja Jahn Nein Nein Ja Ja Ja Ja Kalbfell - Nein Nein Ja Ja Ja Ja Kalbitzer Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Keilhack Nein Nein Ja Ja Ja Ja Keuning Nein Nein Ja Ja Ja Ja Kinat Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Kipp-Kaule Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Koch Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Korspeter Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Krahnstöver Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Kreyssig . Nein Nein Ja Ja Ja Ja Kriedemann Nein Nein Ja Ja Ja Ja Kurlbaum Nein Nein Ja Ja Ja Ja Lange Nein Nein Ja Ja Ja Ja Lausen Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Lockmann Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ludwig Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Luetkens Nein Nein Ja Ja Ja Ja Maier (Freiburg) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Marx Nein Nein Ja Ja Ja Ja Matzner Nein Nein Ja Ja Ja Ja Meitmann Nein Nein Ja Ja Ja Ja Mellies Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Menzel Nein Nein Ja Ja Ja Ja Merten Nein Nein Ja Ja Ja Ja Mertins Nein ' Nein Ja Ja Ja Ja Meyer (Hagen) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Meyer (Bremen) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Meyer-Laule Nein Nein Ja Ja Ja Ja Mißmahl Nein _ Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Mommer Nein Nein Ja Ja Ja Ja Moosdorf Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Mücke Nein Nein Ja Ja Ja Ja Müller (Hessen) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Müller (Worms) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Nadig Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Nölting Nein Nein Ja Ja Ja Ja Nowack (Harburg) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Odenthai Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ohlig Nein Nein Ja Ja Ja Ja 011enhauer Nein Nein Ja Ja Ja Ja Paul (Württemberg) . . . Nein Nein Ja Ja Ja Ja Peters Nein Nein Ja Ja Ja Ja Pohle Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Preller Nein Nein Ja Ja Ja Ja Priebe Nein Nein Ja Ja Ja Ja Reitzner Nein Nein Ja Ja Ja Ja Richter (Frankfurt) . . . Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ritzel Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ruhnke Nein Nein Ja Ja Ja Ja Runge Nein Nein Ja Ja Ja Ja Sander Nein Nein Ja Ja Ja Ja Sassnick Nein Nein Ja Ja Ja Ja Name 7 8 Abstimmung 9 10 11 12 Happe Nein Nein Nein Nein Nein Nein Heiland Nein Nein Nein Nein Nein Nein Hennig Nein Nein Nein Nein Nein Nein Henßler krank krank krank krank krank krank Herrmann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Hoecker Nein Nein Nein Nein Nein Nein Höhne Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Hubert Nein Nein Nein Nein Nein Nein Imig Nein Nein Nein Nein Nein Nein Jacobi Nein Nein Nein Nein Nein Nein Jacobs Nein Nein Nein Nein Nein Nein Jahn Nein Nein Nein Nein Nein Nein Kalbfell Nein Nein Nein Nein Nein Nein Kalbitzer Nein Nein Nein Nein Nein Néin Frau Keilhack Nein Nein Nein Nein Nein Nein Keuning Nein Nein Nein Nein Nein Nein Kinat Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Kipp-Kaule Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Koch Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Korspeter Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Krahnstöver Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Kreyssig Nein Nein Nein Nein Nein Nein Kriedemann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Kurlbaum Nein Nein Nein Nein Nein Nein Lange Nein Nein Nein Nein Nein Nein Lausen Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Lockmann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ludwig Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Luetkens Nein Nein Nein Nein Nein Nein Maier (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Marx Nein Nein Nein Nein Nein Nein Matzner Nein Nein Nein Nein Nein Nein Meitmann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Mellies Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Menzel Nein Nein Nein Nein Nein Nein Merten Nein Nein Nein Nein Nein Nein Mertins Nein Nein Nein Nein Nein Nein Meyer (Hagen) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Meyer (Bremen) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Meyer-Laule Nein Nein Nein Nein Nein Nein Mißmahl Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Mommer Nein Nein Nein Nein Nein Nein Moosdorf Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Mücke Nein Nein Nein Nein Nein Nein Müller (Hessen) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Müller (Worms) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Nadig Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Nölting Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nowack (Harburg) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Odenthal Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ohlig Nein Nein Nein Nein Nein Nein 011enhauer Nein Nein Nein Nein Nein Nein Paul (Württemberg) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Nein Peters Nein Nein Nein Nein Nein Nein Pohle Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Preller Nein Nein Nein Nein Nein Nein Priebe . . . . Nein Nein Néin Nein Nein Nein Reitzner Nein Nein Nein Nein Nein Nein Richter (Frankfurt) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ritzel Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ruhnke Nein Nein Nein Nein Nein Nein Runge Nein Nein Nein Nein Nein Nein Sander Nein Nein Nein Nein Nein Nein Sassnick Nein Nein Nein Nein Nein Nein Name 13 14 Abstimmung 15 16 17 18 Happe Nein Ja Ja Nein Ja Nein Heiland Nein Ja Ja Nein Ja Nein Hennig Nein Ja Ja Nein Ja Nein Henßler krank krank krank krank krank krank Herrmann Nein Ja Ja Nein Ja Nein Hoecker Nein Ja Ja Nein Ja Nein Höhne Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Dr. Hubert Nein Ja Ja Nein Ja Nein Imig Nein Ja Ja Nein Ja Nein Jacobi Nein Ja Ja Nein Ja Nein Jacobs Nein Ja Ja Nein Ja Nein Jahn Nein Ja Ja Nein Ja Nein Kalbfell Nein Ja Ja Nein Ja Nein Kalbitzer Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Keilhack Nein Ja Ja Nein Ja Nein Keuning Nein Ja Ja Nein Ja Nein Kinat Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Kipp-Kaule Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Koch Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Korspeter, Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Krahnstover Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Kreyssig Nein Ja Ja Nein Ja Nein Kriedemann Nein Ja Ja Nein Ja Nein Kuribaum Nein Ja Ja Nein Ja Nein Lange Nein Ja Ja Nein Ja Nein Lausen Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Lockmann Nein Ja Ja Nein Ja Nein Ludwig Nein .Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Luetkens Nein Ja Ja Nein Ja Nein Maier (Freiburg) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Marx Nein Ja Ja Nein Ja Nein Matzner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Meitmann Nein Ja Ja Nein Ja Nein Mellies Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Mienzel . . . . . • • Nein Ja Ja Nein Ja Nein Merten Nein Ja Ja Nein Ja Nein Mertins Nein. Ja Ja Nein Ja Nein Meyer (Hagen) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Meyer (Bremen) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Meyer-Laule Nein Ja Ja Nein Ja Nein Mißmahl Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Mommer Nein Ja Ja Nein Ja Nein Moosdorf Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Mucke Nein Ja Ja Nein Ja Nein Müller (Hessen) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Mutier (Worms) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Nadig Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Nölting Nein Ja Ja Nein Ja Nein Nowack (riarburg) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Odenthal Nein Ja Ja Nein Ja Nein Ohlig Nein Ja Ja Nein Ja Nein Ollenhauer Nein Ja Ja Nein Ja Nein Paul (Württemberg) . . . Nein Ja Ja Nein Ja Nein Peters Nein Ja Ja Nein Ja Nein Pohle Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Preller Nein Ja Ja Nein Ja Nein Priebe Nein Ja Ja Nein Ja Nein Reitzner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Richter (Frankfurt) . . . Nein Ja Ja Nein Ja Nein Ritzel Nein Ja Ja Nein Ja Nein Ruhnke Nein Ja Ja Nein Ja Nein Runge Nein Ja Ja Nein Ja Nèin Sander Nein Ja Ja Nein Ja Nein Sassnick Nein Ja Ja Nein Ja Nein Name 19 20 21 Abstimmung 23 22 Happe Nein Ja Nein enthalten enthalten Heiland Nein Ja Nein enthalten enthalten Hennig Nein Ja Nein enthalten enthalten Henßler krank krank krank krank krank Herrmann Nein Ja Nein enthalten enthalten Hoecker Nein Ja Nein enthalten enthalten Höhne Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Dr. Hubert Nein Ja Nein enthalten enthalten Imig Nein Ja Nein enthalten enthalten Jacobi Nein Ja Nein enthalten enthalten Jacobs Nein Ja Nein enthalten enthalten Jahn Nein Ja' Nein enthalten enthalten Kalbfell Nein Ja Nein enthalten enthalten Kalbitzer Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Keilhack Nein Ja Nein enthalten enthalten Keuning Nein Ja Nein enthalten enthalten Kinat Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Kipp-Kaule Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Koch Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Korspeter Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Krahnstöver . . . . Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Kreyssig Nein Ja Nein enthalten enthalten Kriedemann Nein Ja Nein enthalten enthalten . Kurlbaum Nein Ja Nein enthalten enthalten Lange Nein Ja Nein enthalten enthalten Lausen Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Lockmann Nein Ja Nein enthalten enthalten Ludwig Nein Ja Nein enthalten enthalten ) Dr. Luetkens Nein Ja Nein enthalten enthalten Maier (Freiburg) Nein Ja Nein enthalten enthalten Marx Nein Ja Nein enthalten enthalten Matzner Nein Ja Nein enthalten enthalten Meitmann Nein Ja Nein enthalten enthalten Mellies Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Menzel Nein Ja Nein enthalten enthalten Merten Nein Ja Nein enthalten enthalten Mertins Nein Ja Nein enthalten enthalten Meyer (Hagen) Nein Ja Nein enthalten enthalten Meyer (Bremen) Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Meyer-Laule Nein Ja Nein enthalten enthalten Mißmahl Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Mommer Nein Ja Nein enthalten enthalten Moosdorf Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Mücke Nein Ja Nein enthalten enthalten Müller (Hessen) Nein Ja Nein enthalten enthalten Müller (Worms) Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Nadig Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Nölting Nein Ja Nein enthalten enthalten Nowack (Harburg) Nein Ja Nein enthalten enthalten Odenthal Nein Ja Nein enthalten enthalten Ohlig Nein Ja Nein enthalten enthalten 011enhauer Nein Ja Nein enthalten enthalten Paul (Württemberg) . . . Nein Ja Nein enthalten enthalten Peters Nein Ja Nein enthalten enthalten Pohle Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Preller Nein Ja Nein enthalten enthalten Priebe Nein Ja Nein enthalten enthalten Reitzner Nein Ja Nein enthalten enthalten Richter (Frankfurt) . . . Nein Ja Nein enthalten enthalten Ritzel Nein Ja Nein enthalten enthalten Ruhnke Nein Ja Nein enthalten enthalten Runge Nein Ja Nein enthalten enthalten Sander Nein Ja Nein enthalten enthalten Sassnick Nein Ja Nein enthalten enthalten Name 1 2 Abstimmung 3 4 5 6 Frau Schanzenbach . . . . Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Schöne Nein Nein Ja Ja Ja Ja Schoettle Nein Nein Ja Ja Ja Ja Segitz Nein Nein Ja Ja Ja Ja Seuffert Nein Nein Ja Ja Ja Ja Stech Nein Nein Ja Ja Ja Ja Steinhörster Nein Nein Ja Ja Ja Ja Stierle Nein Nein Ja Ja Ja Ja Striebeck Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Strobel Nein Nein Ja Ja Ja Ja Temmen Nein Nein Ja Ja Ja Ja Tenhagen Nein Nein Ja Ja Ja Ja Troppenz Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Veit Nein Nein Ja Ja Ja Ja Wagner Nein Nein Ja Ja Ja Ja Wehner Nein Nein Ja Ja Ja Ja Wehr Nein Nein Ja Ja Ja Ja Weinhoid Nein Nein Ja Ja Ja Ja Welke Nein Nein Ja Ja Ja — Weltner Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Wenzel Nein Nein Ja Ja Ja Ja Winter Nein Nein Ja Ja Ja Ja Wönner Nein Nein Ja Ja Ja Ja Zühlke Nein Nein Ja Ja Ja Ja FDP Dr. Atzenroth Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Blücher Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dannemann Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dehler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dirscherl Ja Ja Nein Nein Nein Nein Eberhard Ja Ja Nein Nein Nein Nein Euler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Fassbender krank krank krank krank krank krank Freudenberg Ja Ja Nein Ja Ja Ja Dr. Friedrich Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frühwald Ja Ja Nein Nein Nein Nein Funcke Ja Ja Nein Nein Nein Nein Gaul Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. von Golitschek Ja Ja Nein Nein Nein Nein Grundmann Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Hammer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Hasemann Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Hoffmann (Schönau) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Hütter enthalten enthalten Nein enthalten Ja Ja Frau Dr. Ilk Ja Ja Nein Nein Nein Nein Juncker Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Kneipp Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kühn Ja Ja Nein Nein Nein — Dr. Leuze Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Luchtenberg Ja Ja Nein Nein Ja Nein Margulies Ja Ja Nein Nein Nein Nein Mauk Ja Ja Nein Nein Neig Nein Mayer (Stuttgart) krank krank krank krank krank krank Dr. Mende Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Miessner enthalten enthalten Nein Nein Nein Nein Neumayer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Name 7 8 Abstimmung 9 10 11 12 Frau Schanzenbach Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schöne Nein — Nein Nein Nein Nein Schoettle Nein Nein Nein Nein Nein Nein Segitz Nein Nein Nein Nein Nein- Nein Seuffert Nein Nein Nein Nein Nein Nein Stech Nein Nein Nein Nein Nein Nein Steinhörster Nein Nein Nein Nein Nein Nein Stierle Nein Nein Nein Nein Nein Nein Striebeck Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Strobel Nein Nein Nein Nein Nein Nein Temmen Nein Nein Nein Nein Nein Nein Tenhagen Nein Nein Nein Nein Nein Nein Troppenz Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Veit Nein Nein Nein Nein Nein Nein Wagner Nein Nein Nein Nein Nein Nein Wehner Nein Nein Nein Nein Nein Nein Wehr Nein — Nein Nein Nein Nein Weinhold Nein Nein Nein Nein Nein Nein Welke Nein Nein Nein Nein Nein Nein Weltner Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Wenzel Nein Nein Nein Nein Nein Nein Winter Nein Nein Nein Nein Nein Nein Wönner Nein Nein Nein Nein Nein Nein Zühlke Nein Nein Nein Nein Nein Nein FDP Dr. Atzenroth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld) • Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Blücher Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dannemann Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Dehler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dirscherl Ja Ja Ja Ja Ja Ja Eberhard Ja Ja Ja Ja Ja Ja Euler . . . . . . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Fassbender krank krank krank krank krank krank Freudenberg Ja Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Friedrich Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frühwald Ja Ja Ja Ja Ja Ja Funcke Ja Ja Ja Ja Ja Ja Gaul Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. von Golitschek Ja Ja Ja Ja Ja Ja Grundmann Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Hammer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Hasemann Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Hütter Ja enthalten — Ja enthalten enthalten Frau Dr. Ilk Ja Ja Ja Ja Ja Ja Juncker Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kneipp Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kühn Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Leuze Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Luchtenberg Ja Ja Ja Ja Ja Ja Margulies Ja Ja Ja Ja Ja Ja Mauk Ja Ja Ja Ja Ja Ja Mayer (Stuttgart) krank krank krank krank krank krank Dr. Mende Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Miessner enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten Neumayer . . . . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Name 13 14 15 Abstimmung 17 18 16 Frau Schanzenbach . . Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Schöne Nein Ja Ja Nein Ja Nein Schoettle Nein Ja Ja Nein Ja Nein Segitz Nein Ja Ja Nein Ja Nein Seuffert Nein Ja Ja Nein Ja Nein Stech Nein Ja Ja Nein Ja Nein Steinhörster Nein Ja Ja Nein Ja Nein Stierle Nein Ja Ja Nein Ja Nein Striebeck Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Strobel Nein Ja Ja Nein Ja Nein Temmen Nein Ja Ja Nein Ja Nein Tenhagen Nein Ja Ja Nein Ja Nein Troppenz Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Veit Nein Ja Ja Nein Ja Nein Wagner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Wehner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Wehr Nein Ja Ja Nein Ja Nein Weinhold Nein Ja Ja Nein Ja Nein Welke Nein Ja Ja Nein Ja Nein Weltner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Wenzel Nein Ja Ja Nein Ja Nein Winter Nein Ja Ja Nein Ja Nein Wönner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Zühlke Nein Ja Ja Nein Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Becker (Hersfeld) . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Blank (Oberhausen) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Blücher Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dannemann Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Dehler Ja Nein Nein, Ja Nein Ja Dirscherl Ja Nein Nein Ja Nein Ja Eberhard Ja Nein Nein Ja Nein Ja Euler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Fassbender 'krank krank krank krank krank krank Freudenberg Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Friedrich Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frühwald Ja Nein Nein Ja Nein Ja Funcke Ja Nein Nein Ja Nein Ja Gaul Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. von Golitschek Ja Nein Nein Ja Nein Ja Grundmann Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Hammer Ja Nein Nein Ja Ja Ja Dr. Hasemann Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Ja Nein Ja Ja Ja Ja Frau Hütter enthalten Nein Ja enthalten Ja enthalten Frau Dr. Ilk Ja Nein Nein Ja Nein Ja Juncker Ja Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Kneipp Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kühn Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Leuze Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Luchtenberg Ja Ja Nein Ja Nein Ja Margulies Ja Nein Nein Ja Nein Ja Mauk Ja Nein Nein Ja Nein Ja Mayer (Stuttgart) krank krank krank krank krank krank Dr. Mende Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Miessner enthalten Nein Ja enthalten Nein enthalten Neumayer Ja Nein Nein Ja Nein Ja Name 19 20 Abstimmung 21 22 23 Frau Schanzenbach . . . . Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Schöne Nein Ja Nein enthalten enthalten Schoettle Nein Ja Nein enthalten enthalten Segitz Nein Ja Nein enthalten enthalten Seuffert Nein Ja Nein enthalten enthalten Stech Nein Ja Nein enthalten enthalten Steinhörster Nein Ja Nein enthalten enthalten Stierle Nein Ja Nein enthalten enthalten Striebeck Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Strobel Nein Ja Nein enthalten enthalten Temmen Nein Ja Nein enthalten enthalten Tenhagen Nein Ja Nein enthalten enthalten Troppenz Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Veit Nein Ja Nein enthalten enthalten Wagner Nein Ja Nein enthalten enthalten Wehner Nein Ja Nein enthalten enthalten Wehr Nein Ja Nein enthalten enthalten Weinhold Nein Ja Nein enthalten enthalten Welke Nein Ja Nein enthalten enthalten Weltner Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Wenzel Nein Ja Nein enthalten enthalten Winter Nein Ja Nein enthalten enthalten Wönner Nein Ja Nein enthalten Zühlke Nein Ja Nein enthalten enthalten FDP Dr. Atzenroth Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . . Ja Nein Ja enthalten enthalten Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein Ja Nein Nein Blücher Ja Nein Ja Nein Nein Dannemann Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Dehler Ja Nein Ja Nein Ja Dirscherl Ja Nein Ja Nein Ja Eberhard Ja Nein Ja Nein Ja Euler Ja Nein Ja Nein Ja Fassbender krank krank krank krank krank Freudenberg Nein enthalten Nein enthalten enthalten Dr. Friedrich Ja Nein Ja Ja Nein Frühwald Ja Nein Ja Nein Nein Funcke Ja Nein Ja Nein Ja Gaul Ja Nein Ja Nein Nein Dr. von Golitschek — Neiti Ja Nein Ja Grundmann Ja Nein Ja Nein. Ja Dr. Hammer Ja Nein Ja Nein Nein Dr. Hasemann Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Nein. Ja Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Ja Nein Ja enthalten enthalten Frau Hütter enthalten Nein enthalten Nein enthalten Frau Dr. Ilk Ja Nein Ja Nein Ja Juncker Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Kneipp Ja Nein Ja Nein Ja Kühn Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Leuze Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Luchtenberg Ja Nein Ja enthalten Ja Margulies Ja Nein Ja Nein Nein Mauk Ja Nein Ja Nein Ja Mayer (Stuttgart) krank krank krank krank krank Dr. Mende Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Miessner enthalten i Nein enthalten Nein Ja Neumayer Ja Nein Ja Nein Nein Name 1 2 Abstimmung 3 4 5 6 Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Onnen Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Pfleiderer Nein Nein Nein Nein Nein — Dr. Preiß Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Preusker • • • • • beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rademacher . . . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Rath Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Freiherr von Rechenberg Ja Ja Nein Nein Nein Nein Revenstorff Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Schäfer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Schneider Ja Ja Nein Nein Nein Nein Stahl Ja Ja Nein Nein Nein Nein Stegner Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Trischler Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Wellhausen Ja Ja Nein Nein Nein Nein Wirths Ja Ja Nein Nein Nein Nein DP-DPB Ahrens Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Bieganowski Nein Nein Ja Ja Ja Ja Eickhoff Ja Ja Nein Nein Nein Nein Ewers Ja Ja Nein Nein Nein Nein Farke Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Fricke . . . . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frommhold . . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Hellwege Ja Ja Nein Nein Nein Ja Jaffe Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Kalinke Ja Ja Nein Nein Nein Nein Kuhlemann Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Leuchtgens Ja Ja Nein Nein Nein Nein Löfflad krank krank krank krank krank krank Matthes Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. von Merkatz Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Mühlenfeld Ja Ja Nein Nein Nein Nein Reindl - Nein Nein Ja Ja Ja Ja Schmidt (Bayern) enthalten Ja Nein Nein Nein Nein Schuster Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Seebohm Ja Ja Nein Nein Nein Ja Tobaben Ja Ja Nein Nein Nein Ja Wallner Ja Ja Nein Nein Nein Nein Walter Ja Ja Nein Nein Nein Nein Wittenburg Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Zawadil Ja Ja Nein Nein Nein Nein FU Freiherr von Aretin . . Ja Ja Nein Nein Nein Ja Frau Arnold Nein Nein enthalten enthalten enthalten Ja Dr. Bertram (Soest) . . Ja Ja enthalten enthalten enthalten Ja Dr. Besold Ja Ja Nein Nein Nein Ja Clausen krank krank krank krank krank krank Dr.-Ing. Decker Ja Ja Nein Nein Nein Ja Determann Nein Nein enthalten enthalten enthalten Ja Eichner Ja Ja Nein Nein Nein Ja Hoffmann (Lindlar) Nein Nein enthalten enthalten enthalten Ja Lampl Ja Ja Nein Nein Nein Ja Maerkl Nein Nein Ja Ja Ja Ja Mayerhofer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Meitinger Ja Ja Nein Nein Nein Ja Pannenbecker Ja Ja enthalten enthalten enthalten Ja Parzinger Nein Nein Ja Ja Ja Ja Name 7 8 Abstimmung 9 10 11 12 Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Onnen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Pfleiderer Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Preiß Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Preusker beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rademacher Ja Ja Ja Ja Ja Ja Rath Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Freiherr von Rechenberg Ja Ja Ja Ja Ja Ja Revenstorff Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schäfer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schneider Ja Ja Ja Ja Ja Ja Stahl Ja Ja Ja Ja Ja Ja Stegner Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Trischler Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Wellhausen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Wirths Ja Ja Ja Ja Ja Ja DP-DPB Ahrens Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Bieganowski Nein Nein Nein Nein Nein Nein Eickhoff . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ewers . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Farke Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Fricke Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frommhold Nein Nein Nein Nein Nein Nein Hellwege . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Jaffé Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Kalinke Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kuhlemann Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Leuchtgens Ja Ja Ja la Ja Ja Löfflad krank krank krank krank krank krank Matthes Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. von Merkatz Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Mühlenfeld Ja Ja Ja Ja Ja Ja Reindl Ja Nein Nein Nein Nein Nein Schmidt (Bayern) enthalten Ja Ja Ja enthalten Ja Schuster Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Seebohm Ja Ja Ja Ja Ja Ja Tobaben Ja Ja Ja Ja Ja Ja Wallner Ja Ja Ja Nein Nein Nein Walter Ja Ja Ja Ja Ja Ja Wittenburg . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Zawadil . . . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja FU Freiherr von Aretin . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Arnold Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Bertram (Soest) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Besold Ja Ja Ja Ja Ja Ja Clausen krank krank krank krank krank krank Dr.-Ing. Decker Ja Ja Ja Ja Ja Ja Determann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Eichner Ja Ja Ja Ja Ja Ja Hoffmann (Lindlar) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Nein Lampl Ja Ja Ja Ja Ja Ja Maerkl Nein Nein Nein Nein Nein Nein Mayerhofer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Meitinger Ja Ja Ja Ja Ja Ja Pannenbecker Ja Ja Ja Ja Ja Ja Parzinger Nein Nein Nein Nein Nein Nein Name Abstimmung 13 14 15 16 17 18 Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Nein Nein Ja Nein Ja Onnen Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Pfleiderer Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Preiß . . Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Preusker beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rademacher Ja Nein Nein Ja Nein Ja Rath Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Freiherr von Rechenberg Ja Nein Nein Ja Nein Ja Revenstorff Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Schäfer Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Schneider Ja Nein Nein Ja Nein Ja Stahl Ja Nein Nein Ja Nein Ja Stegner Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Trischler Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Wellhausen Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wirths Ja Nein Nein Ja Nein Ja DP-DPB Ahrens Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Bieganowski Nein Ja Ja Nein Ja Nein Eickhoff Ja Nein Nein Ja Nein Ja Ewers Ja Nein Nein Ja Nein Ja Farke Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Fricke Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frommhold Nein Ja Nein Nein Nein Nein Hellwege Ja Nein Nein Ja Ja Ja Jaffé Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Kalinke Ja Nein Nein Ja Nein Ja Kuhlemann Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Leuchtgens Ja Nein Nein Ja Nein Ja Löfflad krank krank krank krank krank krank Matthes Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. von Merkatz Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Mühlenfeld Ja Nein Nein Ja Nein Ja Reindl Nein Ja Ja Nein Ja Nein Schmidt (Bayern) Ja Ja Nein Ja Ja Nein Schuster Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Seebohm Ja Nein Nein Ja Ja Ja Tobaben Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wallner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Walter Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wittenburg Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Zawadil Ja Nein Nein Ja Nein Ja FU Freiherr von Aretin . . Ja Nein Nein Ja Ja Ja Frau Arnold Nein Nein Ja Nein Ja Nein Dr. Bertram (Soest) . . Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Dr. Besold Ja Nein Nein Ja Ja Ja Clausen krank krank krank krank krank krank Dr.-Ing. Decker Ja Nein Nein Ja Ja Ja Determann Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Eichner Ja Nein Nein Ja Ja Ja Hoffmann (Lindlar) . . Nein Ja enthalten Nein Ja Nein Lampl Ja Nein Nein Ja Ja Ja Maerkl Nein Ja Ja Nein Ja Nein Mayerhofer Ja Nein Nein Ja Ja Ja Dr. Meitinger Ja Nein Nein Ja Ja Ja Pannenbecker Ja Nein enthalten Ja Ja Ja Parzinger Nein Ja Ja Nein Ja Nein Name 19 20 Abstimmung 21 22 23 Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Nein Ja Nein Ja Onnen Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Pfleiderer Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Preiß Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Preusker beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rademacher Ja Nein Ja Ja Ja Rath Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Freiherr von Rechenberg Ja Nein Ja Nein Ja Revenstorff Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Schäfer Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Schneider Ja Nein Ja Nein Ja Stahl Ja Nein Ja Nein Ja Stegner Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Trischler Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Wellhausen Ja Nein Ja Nein Ja Wirths Ja Nein Ja Nein Ja DP-DPB Ahrens Ja Nein Ja Nein enthalten Frau Bieganowski Nein Ja Nein enthalten enthalten Eickhoff Ja Nein Ja Nein Nein Ewers Ja Nein. Ja Ja enthalten Farke Ja Nein Ja Nein Nein Dr. Fricke Ja Nein Ja Ja Ja Frommhold Nein Ja Nein Nein Ja Hellwege Ja Nein Ja Ja Ja Jaffé Ja Nein Ja Ja Ja Frau Kalinke Ja Nein Ja Ja Nein Kuhlemann Ja Nein Ja Ja Ja Dr. Leuchtgens Ja Nein Ja Ja Nein Löfflad krank krank krank krank krank Matthes Ja Nein Ja Ja Ja Dr. von Merkatz Ja Nein Ja Ja Ja Dr. Mühlenfeld Ja Nein Ja Nein Ja Reindl Nein Ja Nein enthalten Nein Schmidt (Bayern) Nein Ja Nein enthalten enthalten Schuster Ja Nein Ja Ja Ja Dr. Seebohm Ja Nein Ja Ja Ja Tobaben Ja Nein Ja Ja Ja Wallner Nein Ja Nein enthalten enthalten Walter Ja Nein Ja Nein Nein Wittenburg Ja Nein Ja Nein Nein Dr. Zawadil Ja Nein Ja Nein Nein FU Freiherr von Aretin . . . Ja Nein Ja Ja Ja Frau Arnold Nein Ja Nein Ja Ja Dr. Bertram (Soest) . . . . Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Besold Ja Nein Ja Ja Ja Clausen krank krank krank krank krank Dr.-Ing. Decker Ja Nein Ja Ja Ja Determann Nein Nein Nein Ja Ja Eichner Ja Nein Ja Ja Ja Hoffmann (Lindlar) . . . Nein Ja Nein Ja Ja Lampl Ja Nein Ja Ja Ja Maerkl Nein Ja Nein enthalten Ja Mayerhofer Ja Nein Ja Ja Ja Dr. Meitinger Ja Nein Ja Ja Ja Pannenbecker Ja Nein Ja Ja Ja Parzinger Nein Ja Nein enthalten Ja Name I 2 3 Abstimmung 5 6 4 Dr. Reismann Nein Nein enthalten enthalten enthalten Ja Ribbeheger . Nein Nein enthalten enthalten enthalten Ja Volkholz Ja Ja Ja Nein Nein Ja Wartner . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Willenberg Nein Nein enthalten enthalten enthalten Ja KPD Agatz Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Fisch Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Gundelach Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Harig Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Kohl (Stuttgart) Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Müller (Frankfurt) Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Niebergall Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Niebes Nein — Ja enthalten enthalten Ja Paul (Düsseldorf) Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Reimann Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Renner Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Rische Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Frau Strohbach Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Frau Thiele Nein Nein Ja enthalten enthalten Ja Fraktionslos Aumer . krank krank krank krank krank krank Bahlburg Ja Ja Nein Nein Nein Nein Bodensteiner Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Dorls — — — — — — Dr. Etzel (Bamberg) . . . Nein Nein Ja Ja Ja Ja Fröhlich Nein Nein Ja Ja Ja Ja Goetzendorff Nein Nein Ja Ja Ja Ja Hedler — -- — — —. — Frau Jaeger (Hannover) . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Keller Nein Nein Ja Ja Ja Ja Langer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Loritz Nein Nein Ja Ja Ja Ja Müller (Hannover) — — — — — — Dr. Ott — — - ._ — von Thadden Nein Nein Ja Ja Nein Nein Tichi krank krank krank krank krank krank Frau Wessel Nein Nein Ja Ja Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmung: 1 2 Abstimmung 3 4 5 6 Abgegebene Stimmen . . 385 384 384 384 385 382 Davon: Ja 217 218 158 144 145 178 Nein . . . . . . 164 163 218 217 218 203 Stimmenthaltung . . . 4 3 8 23 22 1 Zusammen wie oben . . . 385 384 384 384 385 382 Name 7 8 Abstimmung 9 10 11 12 Dr. Reismann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ribbeheger Nein Nein Nein Nein Nein Nein Volkholz Ja Ja Ja Ja Ja Ja Wartner . . . . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Willenberg Nein Nein Nein Nein Nein Nein KPD Agatz Nein Nein Nein Nein Nein Nein Fisch Nein Nein Nein Nein Nein Nein Gundelach Nein Nein Nein Nein Nein Nein Eiarig Nein Nein Nein Nein Nein Nein Kohl (Stuttgart) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Müller (Frankfurt) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Niebergall Nein Nein Nein Nein Nein Nein Niebes Nein Nein Nein Nein Nein Nein Paul (Düsseldorf) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Reimann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Renner Nein Nein Nein Nein Nein Nein Rische Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Strohbach Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Thiele Nein Nein Nein Nein Nein Nein Fraktionslos Aumer krank krank krank krank krank krank Bahlburg Ja Ja Ja Ja Ja Ja Bodensteiner - Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Dorls — — — — — — Dr. Etzel (Bamberg) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Nein Fröhlich Nein Nein Nein Nein Nein Nein Goetzendorff Nein Nein Nein Nein — Nein Hedler — -- — — — — Frau Jaeger (Hannover) . . Nein Nein Nein Ja Ja Ja Dr. Keller Nein Nein Nein Nein Nein Nein Langer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Loritz Nein Nein Nein Nein Nein Nein Müller (Hannover) — — — — — — Dr. Ott — — — -- — — von Thadden Nein Nein Nein Nein Nein Nein Tichi krank krank krank krank krank krank Frau Wessel Nein Nein Nein Nein Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung 7 8 9 10 11 12 Abgegebene Stimmen . . . 385 383 384 385 384 383 Davon: . Ja 219 218 218 219 215 214 Nein 163 162 164 164 165 166 Stimmenthaltung 3 3 2 2 4 3 Zusammen wie oben . . . . 385 383 384 385 384 383 Name 13 14 Abstimmung 15 16 17 18 Dr. Reismann Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Ribbeheger Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Volkholz Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wartner beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Willenberg Nein Nein enthalten Nein Ja Nein KPD Agatz Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Fisch Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Gundelach Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Harig Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Kohl (Stuttgart) Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Müller (Frankfurt) Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Niebergall Nein Nein enthalten Nein Ja — Niebes Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Paul (Düsseldorf) Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Reimann Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Renner Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Rische Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Frau Strohbach Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Frau Thiele Nein Nein enthalten Nein Ja Nein Fraktionslos Aumer krank krank krank krank krank krank Bahlburg Ja Nein Nein Ja Nein Ja Bodensteiner Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Dorls — — — — .— — Dr. Etzel (Bamberg) . . . Nein Ja Ja Nein Ja Nein Fröhlich Nein Ja Ja Nein Ja Nein Goetzendorff Nein Ja Ja Nein Ja Nein Hedler — — — — — — Frau Jaeger (Hannover) . . Ja Ja Nein Ja Nein Nein Dr. Keller Nein Ja Ja Nein Ja Nein Langer Ja Nein Nein Ja Nein Ja Loritz Nein Ja Ja Nein Ja Nein Müller (Hannover) -- — — — — — Dr. Ott — — — — — — von Thadden Nein Ja Nein Nein Nein Nein Tichi krank krank krank krank krank krank Frau Wessel Nein Ja Ja Nein Ja Nein Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung 13 14 15 16 17 18 Abgegebene Stimmen . . 385 384 384 385 385 382 Davon: Ja 216 147 147 216 181 213 Nein 166 236 216 166 203 166 Stimmenthaltung . . . 3 1 21 3 1 3 Zusammen wie oben . . . 385 384 384 385 385 382 Name 19 20 Abstimmung 21 22 23 Dr. Reismann Nein Nein Nein Ja Ja Ribbeheger Nein Nein Nein Ja Ja Volkholz Ja Nein Ja Ja Ja Wartner beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Willenberg Nein Nein Nein Ja Ja KPD Agatz Nein Nein Nein Nein Nein Fisch Nein Nein Nein Nein Nein Gundelach Nein Nein Nein Nein Nein Harig Nein Nein Nein Nein Nein Kohl (Stuttgart) Nein Nein Nein Nein Nein Müller (Frankfurt) Nein Nein Nein Nein Nein Niebergall Nein Nein Nein Nein Nein Niebes Nein Nein Nein Nein Nein Paul (Düsseldorf) Nein Nein Nein Nein Nein Reimann Nein Nein Nein Nein Nein Renner Nein Nein Nein Nein Nein Rische Nein Nein Nein Nein Nein Frau Strohbach Nein Nein Neiri Nein Nein Frau Thiele Nein Nein Nein Nein Nein Fraktionslos Aumer krank krank krank krank krank Bahlburg Ja Nein Ja Ja Ja Bodensteiner Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Dorls — — — — — Dr. Etzel (Bamberg) . . Nein Ja Nein enthalten enthalten Fröhlich Nein Ja Nein enthalten enthalten Goetzendorff Nein Ja Nein enthalten enthalten Hedler — — — — — Frau Jaeger (Hannover) Nein Ja Nein Nein enthalten Dr. Keller Nein Ja Nein enthalten enthalten Langer Ja Nein Ja Nein Ja Loritz Nein Ja Nein enthalten enthalten Müller (Hannover) — — — — — Dr. Ott — — — — — von Thadden Nein Ja Nein Nein Ja Tichi krank krank krank krank krank Frau Wessel Nein Ja Nein enthalten enthalten Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung 19 20 21 22 23 Abgegebene Stimmen . . 384 383 385 385 382 Davon: Ja 213 147 214 38 200 Nein 168 234 168 200 36 Stimmenthaltung . . . 3 2 3 147 146 Zusammen wie oben . . . 384 383 385 385 382 Berliner Abgeordnete Name 1 2 Abstimmung 3 4 5 6 CDU/CSU Dr. Friedernburg Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Krone Ja Ja Nein Nein Nein Nein Lemmer Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Maxsein . . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Tillmanns Ja Ja Nein Nein Nein Nein SPD . Brandt Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Koenigswarter Nein Nein Ja Ja Ja Ja Löbe Nein Nein Ja Ja Ja Ja Neubauer Nein Nein Ja Ja Ja Ja Neumann Nein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Schellenberg Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Schroeder (Berlin) . Nein Nein Ja Ja Ja Ja Schröter (Berlin) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Frau Wolff krank krank krank krank krank krank FDP Dr. Henn Ja Ja Nein Nein Nein Nein Hübner Ja Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Mulert Ja Ja _ Nein Nein Nein Nein Dr. Reif Ja Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Will . . . . . . . . . Ja Ja Nein Nein Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten 1 2 3 Abstimmung 5 6 4 Abgegebene Stimmen . . 18 18 18 18 18 18 Davon: Ja 10 10 8 8 8 8 Nein 8 8 10 10 10 10 Stimmenthaltung . . . — — — — — — Zusammen wie oben . . . 18 18 18 18 18 18 Berliner Abgeordnete Name 7 8 Abstimmung 9 10 11 12 CDU/CSU Dr. Friedensburg Ja Ja Ja Ja Ja Ja - Dr. Krone Ja Ja Ja Ja Ja Ja Lemmer Ja Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Maxsein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Tillmanns Ja Ja Ja Ja Ja Ja SPD Brandt Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Koenigswarter Nein Nein Nein Nein Nein Nein Löbe Nein Nein Nein Nein Nein Nein Neubauer . Nein Nein Nein Nein Nein Nein Neumann Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schellenberg Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Schroeder (Berlin) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Schröter (Berlin) Nein Nein Nein Nein Nein Nein Frau Wolff krank krank krank krank krank krank FDP Dr. Heim Ja Ja Ja Ja Ja Ja ) Hübner Ja . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Mulert Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Reif Ja Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Will Ja Ja Ja Ja Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung 7 8 9 10 11 12 Abgegebene Stimmen . . 18 18 18 18 18 18 Davon: Ja 10 10 10 10 10 10 Nein 8 8 8 8 8 8 Stimmenthaltung . . . — — -- — — — Zusammen wie oben . . . . 18 18 18 18 18 18 Berliner Abgeordnete Name 13 14 15 Abstimmung 17 18 16 CDU/CSU Dr. Friedensburg Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Krone Ja Nein — Ja Nein Ja Lemmer Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Maxsein Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Tillmanns Ja Nein — Ja Nein Ja SPD Brandt Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Koenigswarter Nein Ja Ja Nein Ja Nein Löbe Nein Ja Ja Nein Ja Nein Neubauer Nein Ja Ja Nein Ja Nein Neumann Nein Ja Ja Nein Ja Nein Dr. Schellenberg Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Ja Ja Nein Ja Nein Schröter (Berlin) Nein Ja Ja Nein Ja Nein Frau Wolff krank krank krank krank krank krank FDP Dr. Henn Ja Nein Nein Ja Nein Ja Hübner Ja Nein Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Mulert Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Reif Ja Nein Nein Ja Nein Ja Dr. ill Ja Nein Nein Ja Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung 13 14 15 16 17 18 Abgegebene Stimmen . . 18 18 16 18 18 18 Davon: Ja 10 8 8 10 8 10 Nein 8 10 8 8 10 8 Stimmenthaltung . . . — — — — — — Zusammen wie oben . . . . 18 18 16 18 18 18 Berliner Abgeordnete Name 19 20 Abstimmung 21 22 23 CDU/CSU Dr. Friedensburg Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Krone Ja Nein Ja Nein Ja Lemmer Ja Nein Ja Ja Ja Frau Dr. Maxsein Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Tillmanns Ja Nein Ja Nein Ja SPD Brandt Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Koenigswarter Nein Ja Nein enthalten enthalten Löbe Nein Ja Nein enthalten enthalten Neubauer Nein Ja Nein enthalten enthalten Neumann Nein Ja Nein enthalten enthalten Dr. Schellenberg Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Schroeder (Berlin) . Nein Ja Nein enthalten enthalten Schröter (Berlin) Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Wolff krank krank krank krank krank FDP Dr. Henn Ja Nein Ja Nein Ja Hübner Ja Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Mulert Ja Nein Ja Nein enthalten Dr. Reif Ja Nein Ja Nein Ja Dr. Will Ja Nein Ja Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung 19 20 21 22 23 Abgegebene Stimmen . . 18 18 18 18 18 Davon: Ja 10 8 10 2 9 Nein 8 10 8 8 — Stimmenthaltung . . . — — — 8 9 Zusammen wie oben . . . . 18 18 18 18 18
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Soll das deutsche Volk das ihm lange vorenthaltene Gut der Freiheit wieder zurückerhalten, oder soll es dieses Gut der Freiheit deshalb zurückweisen, weil es nur mit Opfern gewonnen werden kann und weil diese Freiheit noch nicht die letzte, die totale Freiheit bedeutet?

    (Zuruf von der KPD: Demagogie!)

    Sind diese Opfer, wenn sie notwendig sind, angemessen, oder übersteigen sie das Maß? Das scheint mir eines der Themen der Auseinandersetzung von gestern abend gewesen zu sein, deren Schwingungen noch jetzt in diesem Saale nachhallen. Mein Freund Kiesinger hat auf die Ausführungen von Herrn Kollegen Arndt politisch geantwortet. Ich will versuchen, es juristisch zu tun, sine ira et studio, in demselben Geist, der die Erwägungen des Rechtsausschusses bewegt hat, den Herr Dr. Arndt gelobt hat und dem er gestern morgen, aber nicht gestern abend nachgefolgt ist.
    Was ist der Sinn dieses Generalvertrags und 'der Zusatzverträge? Deutschland hört auf, Besatzungsgebiet zu sein.

    (Zuruf links: Unsinn!)



    (Dr. Kopf)

    Es ist nicht richtig, daß wir ein besetztes Land bleiben.

    (Abg. Müller [Frankfurt]: Das nimmt Ihnen doch keiner ab!)

    Es ist richtig, daß Truppen bleiben, aber nicht als Besatzungstruppen, sondern als Truppen, die um unserer Sicherheit willen zu unserem Schutz bestimmt sind, auf welchen wir nicht verzichten können. Es ist wahr, daß diese Wiedergewinnung der Freiheit mit Hypotheken belastet ist, mit den drei Vorbehalten und mit den Verfestigungen bestimmter Bestimmungen des Besatzungsstatuts, wie sie in den Überleitungsgesetzen enthalten sind.
    Der Herr Kollege Arndt hat aus dieser Gruppe der Vorbehaltsrechte, die auf die Vier-Mächte-Abmachungen des Jahres 1945 zurückgehen und die auf die Bindung der vier alliierten Mächte Bezug haben, eine allerdings sehr wichtige Klausel herausgezogen, nämlich die Frage des Notstands. Der Notstand hat mit dem Ausnahmerecht zu tun. Die Auswahl, die Herr Dr. Arndt getroffen hat, indem er aus den ungezählten Problemen dieser Verträge gerade diese Einzelfrage herausgegriffen hat, scheint mir nicht unzweckmäßig zu sein; denn in der Tat hat uns in Deutschland neben dem Grundgesetz durch die letzten Jahre das weite Feld des Besatzungsrechts begleitet, und dieses Besatzungsrecht ist ein Ausnahmerecht. Dieses Ausnahmerecht — ein bisher weitabgestecktes Feld — konzentriert sich nun und schrumpft zu den Vorbehalten zusammen, insbesondere zu dem Vorbehalt des Notstands nach Art. 5. Die Ausübung dieser Notstandsbefugnisse ist an das Vorliegen objektiver Voraussetzungen geknüpft. Insoweit eine Mitwirkung deutscher Regierungsstellen Platz zu greifen hat, hat sie sich im Rahmen der deutschen Gesetze und des Grundgesetzes zu halten.
    Es ist richtig, daß die ersten sieben Bestimmungen dieses Artikels im allgemeinen nicht der Zuständigkeit des Schiedsgerichts unterliegen. Aber sie unterliegen ihr zweifellos in den Grenzfällen, in denen es sich darum handelt, festzustellen, ob die objektiven Voraussetzungen des Notstandes wirklich gegeben waren oder ob ein Ermessensmißbrauch, ein détournement du pouvoir, vorgelegen hat. In jeder anderen Hinsicht, wie Art. 5 Abs. 8 sagt, unterliegt auch dieses Recht des Notstandes der Nachprüfung des Schiedsgerichts. Dieses Schiedsgericht hat sehr weitgehende Befugnisse. Aber sind sie weitgehender als die Befugnisse, die in anderen Gesetzen anderer Länder und unseres Landes anderen Gerichten eingeräumt sind? Auch das Verwaltungsgericht kann Verwaltungsakte aufheben. Auch das Verfassungsgericht kann Gesetze als unzulässig erklären, und zwar mit Gesetzeskraft. Seine Entscheidungen bleiben Rechtsprechung, und auch dem Bundesverfassungsgericht kann die Vollstreckung seiner Urteile übertragen werden, genau wie diesem Schiedsgericht. Man kann darum nicht sagen, so weitgehend die Befugnisse dieses Gerichts sind, daß sie sich aus dem Rahmen der Rechtsprechung entfernen und daß sie Vorbilder außer acht lassen, die in den nationalen Gesetzgebungen geschaffen worden sind und in denen die richterliche Gewalt in einem sehr weitgehenden Umfang den Gerichten und den Richtern anvertraut warden ist.
    Bevor ich weitergehe und zu dem Hauptteil meiner Erörterungen komme, möchte ich mir eine Vorbemerkung zu der Methode von Herrn Dr. Arndt von gestern abend gestatten, nicht zur politischen, sondern zur juristischen Methode. Ich bedaure, daß Herr Dr. Arndt nicht da ist; aber ich glaube, diese Bemerkung nicht unausgesprochen lassen zu können. Die politische Wirklichkeit ist kein geschlossenes System rechtlicher und logischer Beziehungen. Ganz im Gegenteil, sie ist weit davon entfernt. Die Überdehnung der juristischen Maßstäbe, die Überspannung und Überspitzung rechtlicher und rechtspolitischer Forderungen, der untaugliche Versuch, die politische Wirklichkeit mit einem Maschenwerk rechtlicher Bestimmungen total zu erfassen und sie einem System rechtlicher Normen ganz zu unterstellen, wird nicht in das verheißene Land führen können, -- weder des Rechts, noch der Erkenntnis.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Das sind die Zweifel, die ich dieser juristischen Methode entgegenhalten muß.
    Aber es kommt ein anderer Zweifel hinzu, ein Zweifel, der über die Ausführungen von gestern abend hinaus allgemeinere Bedeutung besitzt. Sollten wir Juristen nicht genötigt sein, die Grenzen unserer Wissenschaft und unserer Kunst zu erkennen, wenn es sich um die Tatbestände des politischen Lebens handelt?

    (Beifall bei der CDU.)

    Sollten wir nicht erkennen, daß ein Teil der politischen Wirklichkeit nicht mehr judiziabel ist und nicht mehr judiziabel gemacht werden kann? Wäre es vielleicht nicht besser gewesen, wenn die Schöpfer des Grundgesetzes sich bereits dieser Grenzziehung in stärkerem Maße bewußt gewesen wären? Steht es fest, daß sie dann dem Bundesverfassungsgericht eine Bürde übertragen hätten, die sich für ein Kollegium von 24 noch so hervorragenden Richtern dann als zu schwer erweisen könnte, wenn dieses Gremium nicht die Unterscheidung zwischen dem judiziablen und nicht mehr judiziablen Tatbestand zu treffen in der Lage wäre?
    Der amerikanische höchste Gerichtshof hat in seiner, ich glaube, 150-jährigen Praxis sich in seiner Selbstbescheidung, in der Weisheit der Unterscheidung noch judiziabler und nicht mehr judiziabler politischer Tatbestände bewährt. Ich glaube. daß wir allen Anlaß nehmen sollten, auf die Rechtsprechung dieses höchsten amerikanischen Verfassungsgerichts zu blicken, wenn es sich darum handelt, neue Richtlinien und Maßstäbe zu gewinnen für die Ziehung der Grenzen zwischen dem politischen Feld, das der richterlichen Nachprüfung noch unterliegt, und dem anderen, das ihr nicht mehr zugänglich gemacht werden kann.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Sehr gut!)

    Die beiden Verträge sind gekoppelt, Herr Dr. Arndt hat es beanstandet, daß diese Koppelung im Gegensatz zu dem zeitlichen Sukzessivsystem der mit Japan abgeschlossenen Verträge erfolgt ist. Ich vermöchte diese Bedenken dann zu teilen, wenn der EVG-Vertrag in irgendeiner Weise eine Diskriminierung des deutschen Partners enthielte. Aber gerade dieser Vertrag ist aufgebaut auf der guten Partnerschaft, auf der Gleichheit und auf der Gleichberechtigung.

    (Sehr richtig! bei der CDU. — Zuruf links: Na, na!)

    Weil Deutschland keine anderen und keine größeren Pflichten in diesem Vertrag übernimmt als die


    (Dr. Kopf)

    anderen fünf Nationen, scheinen mir die Bedenken die aus der Koppelung dieser Verträge sonst hergeleitet werden könnten, nicht Bestand zu haben
    Ist dieser Bundestag nun zuständig, über eine sc wichtige und elementare Frage, wie es die Verfügung über die Wehrgewalt des deutschen Volkes ist, zu entscheiden, und mit welcher Mehrheit vermag er es? Herr Dr. Arndt hat gestern erneut die sogenannte Mandatstheorie entwickelt. Er hat gesagt, daß grundlegende politische Entscheidungen nicht von der jeweiligen parteipolitischen Mehrheit des im Amt befindlichen Parlaments getroffen werden können. Es gibt keine bessere und einleuchtendere Widerlegung dieser Mandatstheorie als die Ausführungen des Herrn Professor Dr. Loewenstein, Professor am Amherst College, Massachusetts, die von Herrn Dr. Arndt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden sind. Herr Dr. Loewenstein hat darauf hingewiesen, daß auch in England sich diese angebliche Praxis der Mandatstheorie nicht zur Verfassungskonvention entwickelt hat. Herr Dr. Loewenstein hat ausgeführt, daß in Deutschland diese Mandatstheorie nicht anwendbar ist, da das Grundgesetz frei ist von allen plebiszitären Einschlägen und da Art. 79 des Grundgesetzes eine Verfassungsänderung mit den entsprechenden Mehrheiten jeweils gestattet. Es ist nicht notwendig, diesen Ausführungen von Herrn Professor Loewenstein ein Wort hinzuzufügen.
    Aber welche Mehrheit dürfte notwendig sein, um diese Wehrhoheit in unser deutsches Staatsleben einzuführen? Ich gehe aus von zwei Thesen, die uns und Herrn Dr. Arndt zunächst gemeinsam sind. Herr Dr. Arndt hat gestern gesagt, daß er das Recht der Selbstverteidigung als ein völkerrechtliches Hoheitsrecht anerkenne, daß aber die Ausübung dieses Rechtes im Innern des Staates verfassungsrechtlichen Schranken unterliege. Der Staat reicht als Subjekt und Objekt in beide Rechtssphären des Völkerrechts und des Staatsrechts hinein, und zahlreiche Institutionen und Attribute des Staates, die Souveränität, das Staatsoberhaupt, tun dies desgleichen. Auch das Recht auf Selbstverteidigung, das ein Ausfluß des Rechtes auf Selbstbehauptung des Staates ist, eines Rechtes, das sogar ein Bundesland, das sogar mein Land Baden zu behaupten versucht hat, gehört in gleicher Weise dem Völkerrecht und dem Staatsrecht an. Es bedürfte nicht einmal der Transformierung des Art. 25 des Grundgesetzes; sie findet jedoch statt. Denn das Recht der Selbstverteidigung ist anerkannt vom Völkerrecht als ein Recht und als eine allgemeine Regel des Völkerrechts, und sie findet daher Anwendung auch im Bundesstaatsrecht als eine verbindliche Regel für jedermann und mit Vorrang vor den Gesetzen. Aber es bedarf nicht der Transformierung, weil dieses Recht im Staatsrecht wie auch im Völkerrecht als eine Grundfunktion der Staatsgewalt und als ein echtes Recht, ein Hoheitsrecht, fundiert ist.

    (Abg. Dr. Laforet: Richtig!)

    Der zweite Ausgangspunkt, den ich zunächst mit Herrn Dr. Arndt gemeinsam habe, ist die Vorstellung von der Natur der deutschen Bundesrepublik. Der Rechtsausschuß war und ist sich mit der Bundesregierung darüber einig, daß die deutsche Bundesrepublik das Gebiet des Deutschen Reiches des Jahres 1937 in sich schließt, daß sie mit diesem Deutschen Reich identisch ist und daß sie dieses Deutsche Reich in ihrem Wesen, in ihrem Bestand, in ihrer Identität fortführt. Aus dieser These, die uns alle gemeinsam verbindet und die in zahlreichen Gesetzen der letzten Jahre ihren Niederschlag gefunden hat, ergeben sich Folgerungen, in denen wir uns trennen.
    Wir sind nicht der Auffassung, daß die Einheit Deutschlands, wie sie in der Identität der Bundesrepublik zum Ausdruck kommt, eine besondere Wehrverfassung für das Teilgebiet im Geltungsbereich des Grundgesetzes ausschließt. Auch die Ausübung der übrigen Hoheitsrechte, der Steuerhoheit, der Justizhoheit, ist auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Daß eine Koppelung von Staatsangehörigkeit und Wehrpflicht nicht stattfindet, ist vom Herrn Kollegen Schneider gestern einleuchtend dargestellt worden.
    Aber vor allem schließen wir aus der Tatsache der Kontinuität der Bundesrepublik eines: aus der Kontinuität unseres Staatswesens folgt die Kontinuität seiner Hoheitsrechte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sowohl die Weimarer Republik als auch der nationalsozialistische Staat die Wehrhoheit besessen oder für sich in Anspruch genommen haben. Wenn der deutsche Staat nicht untergegangen ist — und er ist nicht untergegangen —, dann müssen auch in den bitteren Jahren des Zwischenstadiums von 1945 bis zur Neuorganisation des deutschen Staatswesens diese Hoheitsrechte mindestens latent bestanden haben.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das ist nicht nur eine konstruktive Theorie, sondern man kann diese Auffassung sehr einfach auch empirisch beweisen. Wenige Wochen, wenige Monate nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht haben in den deutschen Ländern die Gerichte nach einem vorübergehenden Stillstand der Rechtspflege ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, ebenso wieder die Verwaltungsbehörden; sie haben das nicht aus Besatzungsrecht getan, sondern aus eigenem Recht. Sie haben Hoheitsrechte ausgeübt, bevor die deutschen Länder oder bevor gar das deutsche Staatswesen sich wieder neuorganisiert haben. Als dann die Verfassungen der Länder und das Grundgesetz der Bundesrepublik geschaffen wurden, haben maßgebende Staatsrechtslehrer uns nahegebracht, daß es sich hierbei nicht um eine Neukonstitution, sondern um eine Neuorganisation der Staatlichkeit handele. Das ist zweifellos richtig. Es erhebt sich aber die Frage: Wenn in diesem Zwischenstadium von 1945 bis zur Neuorganisation der deutschen Länder das deutsche Staatswesen weiter bestanden hat, und zwar als ein Staat — das ist ja die Essenz der Theorie von der Kontinuität —, und wenn Hoheitsrechte wie die Justizhoheit weiterbestanden haben und weiter ausgeübt worden sind, warum soll dann ausgerechnet auf diesem Wege durch die zwei oder drei Jahre das Hoheitsrecht der Wehrgewalt, das vorhanden war, verlorengegangen sein? Es gab Hoheitsrechte, die latent waren. Sie sind erst wieder in Wirksamkeit versetzt worden. Sie können wieder in Wirksamkeit versetzt werden. Aber hierzu bedarf es nicht eines konstituierenden Aktes der Verfassung. Die Wehrgewalt ist ein Teil der Staatsgewalt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Die Staatsgewalt erstreckt sich nach vielem Richtungen. Sie ist als eine einheitliche, universal gerichtete Staatshoheit Träger der Hoheitsrechte. Der lebendige Organismus des Volkes, in seinen Generationen gegliedert und verbunden, erzeugt diese


    (Dr. Kopf)

    Staatsgewalt immer wieder aufs neue. Die Hoheitsrechte sind die Emanation der Staatsgewalt und sind immer unid überall da vorhanden, wo der Staat als solcher vorhanden ist.
    Nun sagt Herr Dr. Arndt: Das gilt nicht für den Verfassungsstaat; der Verfassungsstaat bedingt, daß Hoheitsrechte, die ausgeübt werden sollen, zunächst ihrer Konstituierung im Rahmen der Verfassung bedürfen, nicht nur Hoheitsrechte, sondern auch — wie es in den Denkschriften heißt — Kompetenzen und Organe. Ist das richtig? Der Verf assungsstaat steht im Gegensatz zum Obrigkeitsstaat. Seine Staatsgewalt geht nicht vom Souverän, sondern vom Volk aus. Das Volk ist gerade der Träger dieser Staatsgewalt. Der Verfassungsstaat steht im Gegensatz zum Polizeistaat. Seine Verfassung bestimmt — um die Worte Humboldts zu gebrauchen
    — die Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Die Verfassung sagt nicht, was der Staat tun darf, sondern sie sagt, was er nicht tun darf. Die Verfassung stellt der Omnipotenz des Staates die Schranken der Grundrechte gegenüber. Daraus folgt, daß die Hoheitsrechte mit dem Staat gegeben und vorhanden sind und daß sie nur da ihre Grenze finden, wo die Verfassung diese Schranken ihnen gegenüber aufgerichtet hat.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Sehr richtig!) Diese Hoheitsrechte sind vorhanden und stehen daher, weil sie mit dem Staat gegeben sind, zur Disposition des Gesetzgebers, d. h. des einfachen Gesetzgebers. Sie brauchen nicht im Verfassungsstaat erst konstituiert zu werden, denn sie sind existent. Sie bedürfen auch nicht der Anführung in der Verfassung. Weder die Lufthoheit noch die Funkhoheit sind in der Verfassung erwähnt, aber sie werden vom Staat in Anspruch genommen.

    Eine andere Frage ist nun die: Wenn diese Hoheitsrechte gegeben sind und wenn mit ihnen auch die Wehrhoheit gegeben ist, ist es dann notwendig
    — wie es in den Denkschriften und Eingaben der Sozialdemokratischen Partei an das Gericht heißt
    —, daß mindestens die Zuständigkeiten und auch die Zuweisung der Zuständigkeiten an die Organe konstitutiert, d. h. verfassungsurkundlich festgelegt werden müssen? Auch das ist nicht richtig. Unsere verfassungsmäßige Ordnung stützt sich mir zum Teil auf die Urkunde des Grundgesetzes. Es gibt, wie überall, auch das ungeschriebene Verfassungsrecht. Auch hier kann man sich auf Herrn Professor Loewenstein als Kronzeugen berufen. Er schreibt:
    Offenbar sind die Praktiken, welche verfassungsurkundlich nicht festgelegte Kompetenzen aus dem Wesen der Tätigkeit eines Staatsorgans ableiten, in jeder Verfassung unvermeidlich, die längere Zeit in Betrieb ist.
    Das heißt, die sogenannten abgeleiteten Befugnisse, die implizierten Befugnisse sind in der Verfassung der USA und auch in der deutschen vorhanden. Wenn Herr Professor Loewenstein darauf hinweist, daß diese abgeleiteten Befugnisse nur 'da in Anspruch genommen werden können, wo in der Verfassung selbst Anknüpfungspunkte, Anknüpfungsnormen vorhanden sind, so ist darauf zu sagen, daß gerade unsere deutsche Verfassung diese Anknüpfungspunkte enthält, nämlich in den Artikeln 4 unid 26 unseres Grundgesetzes.
    Aber die Kompetenz des Bundes zur Regelung der Wehrgewalt ergibt sich auch aus dem Vertrags-schließungsrecht des Bundes. Dieses Recht steht dem Bund nach Art. 57 und sogar insoweit, als Angelegenheiten 'der Länder berührt werden, nach
    Art. 32 zu. Auch hier können Wir uns wiederum ' auf Herrn Professor Loewenstein als auf unsern Kronzeugen berufen. Er schreibt:
    Die Erfüllung _ der internationalen Verpflichtung durch den Bund ersetzte den Mangel an innerstaatlicher Kompetenz des Bundes.
    Weiter schreibt er:
    Die im Falle Missouri gegen Holland entwickelte Doktrin wäre, auf die deutsche Bundesrepublik angewandt, zweifellos der Stellungnahme der Bundesregierung günstig, da sie zu gestatten scheint, daß die Regierung des Oberstaates sich zum Zwecke der Erfüllung ordnungsgemäß übernommener völkerrechtlicher Verpflichtungen über die normale Kompetenzzuweisung im Bundesstaat auf Kosten der Einzelstaaten hinwegsetzen kann.
    Damit ist zugleich die Frage angesprochen, ob dem Bund oder den Ländern das Hoheitsrecht der Wehrgewalt zusteht. Gehen wir von den Ausführungen von Herrn Loewenstein aus, so kann es nur der Bund sein, und die Gesetzesvorbehalte der Art. 4 und 26 des Grundgesetzes bestätigen diese unsere Vermutung.
    Schließlich ist als Drittes zu sagen, daß auch, genau wie es in den USA bezüglich der sogenannten resulting powers der Fall ist, aus der Verfassungsimmanenz, dem Wesen der Verfassung Zuständigkeiten hergeleitet werden können. Loewenstein schreibt:
    Auf dieser Grundlage wurde das Bundesstrafgesetzbuch aufgebaut, obwohl in der Verfassung der Jurisdiktion der Union nur fünf einzeln aufgeführte strafbare Tatbestände unterstellt sind.
    Es ist gerade darauf hinzuweisen, daß die Anknüpfungspunkte und Anknüpfungsnormen, die im Recht der Vereinigten Staaten zur Entwicklung der sogenannten implizierten Zuständigkeit Anlaß gegeben haben, außerordentlich bescheidene und unscheinbare gewesen sind und daß es wiederum die Praxis des obersten Gerichtshofes war, die Verfassung so dynamisch und so labil zu gestalten, wie dies gestern abend von meinem Kollegen Kiesinger in so überzeugender Weise dargetan worden ist.
    Es gibt nun aber keinerlei Bestimmungen, wonach die Verfassung irgendeines Landes einen Minimalinhalt, ein rechtliches Existenzminimum haben muß. Es gibt Verfassungen mit 15 Artikeln und solche mit 300. Es gibt Verfassungen, die Fragen sekundärer und 'tertiärer Bedeutung regeln und die Fragen primärer Bedeutung außer acht lassen. Es ist von Land zu Land, von Staat zu Staat völlig verschieden,. welche Teilgebiete der Struktur und der Funktion des Staates verfassungsurkundlich geregelt werden. Dies bedeutet, daß der Grundgesetzgeber, wenn auch das Grundgesetz nicht nur ein Fragment, sondern eine Vollverfassung, allerdings für einen beschränkten Geltungsbereich und für eine Übergangszeit sein sollte, sehr wohl darauf verzichten konnte, gewisse durchaus wichtige Fragen der Institutionen, der Zuständigkeiten und der Organe zu regeln, deren Regelung zur Disposition des einfachen Gesetzgebers gestellt wurde.
    Was sagt uns das Grundgesetz zu diesen Fragen? Ich möchte nicht mehr auf die Frage der Behandlung im Parlamentarischen Rat eingehen. Ich möchte mir zwar nicht die Formel von Radbruch zu eigen machen, der Mitglied des Reichstags und Reichsminister der Justiz war und geschrieben hat, das


    (Dr. Kopf)

    Gesetz sei klüger als die Gesetzgeber. Aber der Kern dieser Formel scheint doch der zu sein, daß jede Verfassungs- und Gesetzesinterpretation zunächst vom Gesetzestext und nicht von den Motiven auszugehen hat. Wenn wir diese Gesetzestexte beachten, dann können wir drei Dinge daraus entnehmen: erstens, daß das Grundgesetz die Wehrpflicht nicht ausschließt; zweitens, daß das Grundgesetz die Regelung der Ausübung der Wehrpflicht durch ein einfaches Gesetz durchaus offenläßt, weil die Hoheitsrechte in ihrer Anwendung zur Disposition des Gesetzgebers gestellt sind; drittens, daß das Grundgesetz die Wehrhoheit nicht nur streift, sondern in verschiedenen Bestimmungen als gegeben, vorhanden, zumindest als möglich voraussetzt.
    Es ist wahr, daß sich Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes an die Gewissen wendet; aber er wendet sich an das Gewissen gerade für den Fall der Ausübung der Wehrgewalt. Es wäre sinnlos gewesen, diese Bestimmung einzufügen, wenn nicht ihre Realisierung zugleich ins Auge gefaßt worden wäre, und es wäre sinnlos gewesen, sie als einen Satz der Verfassung zu fundieren, wenn man die allgemeine Regelung der Wehrgewalt und damit auch die endgültige Regelung der Gewissensrechte des einzelnen Staatsbürgers ad calendas graecas, d. h. bis zu einer endgültigen Regelung durch die Verfassungsänderung selbst, hätte verschieben wollen. Gerade der Umstand, daß man diese Freiheit der Gewissen in der Verfassung verankert hat, scheint dafür zu sprechen, daß man im übrigen die Regelung dieses Eventualfalles der einfachen Gesetzgebung überlassen wollte.
    Ebenso kann aus Art.26 Abs.1 des Grundgesetzes darauf geschlossen werden, daß, wenn nur der Angriffskrieg und — entgegen einem gestellten Antrag — nicht der Verteidigungskrieg verboten wird, die Möglichkeit der Ausübung und die Inanspruchnahme der Wehrgewalt des Staates vorausgesetzt wird.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Diese Bestimmungen sind Anknüpfungspunkte für die abgeleiteten Zuständigkeiten, die der Bund mit Recht in Anspruch nehmen kann. Der Vorbehalt des Bundesgesetzes in beiden Bestimmungen weist darauf hin, daß die endgültige Regelung dieser Zuständigkeiten nicht durch ein Landesgesetz, sondern durch ein Bundesgesetz erfolgen soll.
    Es ist auch nicht richtig, daß die Einführung der Wehrgewalt deshalb ausgeschlossen sei, weil ein besonderes Gewaltverhältnis, in dem der Soldat zum Staat stehe, durch das Grundgesetz ausgeschlossen sei. Solche Gewaltverhältnisse gibt es mehr. Es gibt das des Beamten, es gibt das des Anstaltsinsassen. Sogar der Rechtsanwalt unterliegt der Residenzpflicht. Niemandem ist es bisher eingefallen, zu fordern, daß die Beschränkungen, die aus der allgemeinen oder besonderen Natur dieser Verhältnisse folgen, als Einschränkungen der Grundrechte verfassungsurkundlich verankert sein müßten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Nur der Wesensgehalt der Grundrechte darf nicht angetastet werden. Ihre Ausgestaltung unterliegt den Forderungen des besonderen Verhältnisses.
    Es ist aber auch nicht richtig, daß Strukturänderungen, die durch die Einführung der Wehrpflicht bedingt sein können, eine Verfassungsänderung notwendig machen. Der Verfassungsgesetzgeber hat das Grundgesetz geschaffen, dann hat er sich zurückgezogen; mehr als das, er hat als Verfassungsgesetzgeber aufgehört zu sein. Er hat dann die Funktionen des Staatsablaufs den Apparaturen der drei Gewalten überlassen, die er selber ins Leben gesetzt hat. In welcher Weise die Trennung und das Zusammenspiel dieser drei Gewalten erfolgen wird, das eben macht die deutsche Geschichte aus. Es können Verlagerungen des Schwergewichts erfolgen, und sie sind erfolgt. Sowohl der Finanzausgleich als auch die wachsende Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts sind Änderungen oder können Änderungen in den Strukturverhältnissen des deutschen Staatswesens begründen, die vom Verfassungsgesetzgeber in diesem Ausmaß nicht vorausgesetz worden sind.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Aber der Verfassungsgesetzgeber hat gewollt, daß die Geschöpfe, die er geschaffen hat, nämlich die Gewalten, ihre Tätigkeit antreten und vollenden nach den Gesetzen, denen sie unterworfen sind. Keine nachträgliche Änderung, die auf die Tätigkeit und die Funktion dieser Staatsgewalten zurückzuführen ist, kann die Notwendigkeit einer verfassungsurkundlichen Änderung des Grundgesetzes begründen. Die Strukturänderungen, die eintreten, sind die Folgen der vom Grundgesetzgeber ins Leben gerufenen Staatsfunktionen.
    Ich komme nun zu der Bestimmung des Grundgesetzes, die von Herrn Dr. Arndt gestern als eine angebliche oder vorgebliche juristische Atombombe, die von anderer Seite als eine Verfassung innerhalb der Verfassung bezeichnet worden ist. Der Art. 24 des Grundgesetzes ist in der Tat eine Bestimmung, die durch ihre Kühnheit und durch ihre Neuartigkeit verblüfft, eine Bestimmung, der allerdings eine entsprechende Bestimmung der französischen Verfassung vorausgegangen und eine ähnliche Bestimmung der italienischen Verfassung nachgefolgt sind. Wenn wir uns die Absichten der Gesetzgeber von damals noch einmal vor Augen führen wollen, so können wir Herrn Carlo Schmid zitieren, der damals gesagt hat, es habe zum Ausdruck gebracht werden sollen,
    daß wir für diesen Fall gerade kein verfassungsänderndes Gesetz verlangen, sondern ein
    einfaches Gesetz als genügend ansehen wollen.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Hört! Hört!)

    Die Entscheidung vom Range einer Verfassungsbestimmung soll nicht bei den einzelnen Akten, sondern schon in dem Augenblick, in dem wir das Grundgesetz beschließen, als eine Entscheidung allgemeiner und fundamentaler Art getroffen werden.
    In den Protokollen des Konvents von Herrenchiemsee lesen wir, daß ein anderer Abgeordneter das Recht auf Selbstverteidigung als ein unverzichtbares nationales Grundrecht bezeichnet hat; es könne also nur preisgegeben werden, wenn als reziproke Gegenleistung dafür die Eingliederung Deutschlands in ein System effektiver Kollektivsicherheit erfolge. Dieser Diskussionsbeitrag ist damals geleistet worden von dem Herrn Abgeordneten Dr. Baade!

    (Hört! Hört! rechts.)

    Wir können uns auch hier auf eine Beurteilung eines wirklich unparteiischen und sachverständigen Gutachters, des Herrn Professor Dr. Loewenstein beziehen, der auf Seite 34 seines Gutachtens schreibt — ich bitte, das verlesen zu dürfen —:


    (Dr. Kopf)

    Die Bemühungen einzelner Abgeordneter, die
    Übertragung von Hoheitsrechten an ein verfassungsänderndes Gesetz zu binden, waren nicht erfolgreich. Es blieb beim einfachen Gesetz. Man wollte eben in der Betonung der europäischen Gesinnung europäischer als alle anderen Europäer sein. Die Tür zur internationalen Zusammenarbeit sollte so weit wie möglich aufgemacht werden.
    Wenn darin gesagt worden ist, daß die Urheber dieser Gesetzesbestimmung zu gute Europäer gewesen seien, so kann ich darin nicht einen Tadel erblicken.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Ganz im Gegenteil glaube ich, daß dieser edle Optimismus eine Auszeichnung verdient und als ein Ruhmesblatt angesehen werden muß.

    (Beifall in der Mitte.)

    Was kann und was darf nun das deutsche Staatswesen auf Grund des Art. 24 tun? Es ist keineswegs so, wie Herr Dr. Arndt sagt, daß auf Grund des ersten Absatzes dieser Bestimmung lediglich das Organ ausgewechselt werden soll. Wenn Hoheitsrechte übertragen werden sollen, so kann der Sinn dieser Bestimmung nur der sein, daß nationale Hoheitsrechte zu bestehen aufhören und supranationale Hoheitsrechte einer zwischenstaatlichen Einrichtung zu funktionieren beginnen.
    Der zweite Absatz dieses Artikels ist nach meiner Auffassung auch von der Gegenseite nicht zutreffend gewürdigt worden; denn diese Bestimmung spricht von zwei Dingen. Die Hoheitsrechte können beschränkt werden, aber zugleich soll und kann die Einordnung der Bundesrepublik in ein System der ) gegenseitigen kollektiven Sicherheit erfolgen. Im Wege dieser Einordnung kann der Bund alles vereinbaren, was dem Zweck der Einordnung zu dienen bestimmt ist. Richtig ist, daß sich dieses System der kollektiven Sicherheit von einem Bündnis oder einer Allianz alter Prägung unterscheidet. Nicht richtig ist — und wir haben darüber im Rechtsausschuß sehr eingehend gesprochen —, daß dieses System mondial oder universal angelegt sein müßte. Bereits gestern ist von Herrn Kollegen Kiesinger darauf hingewiesen worden, daß dieses konkrete System, in das sich die Bundesrepublik einordnen möchte, gerade diejenigen Staaten umfaßt, die sich noch vor wenigen Jahren im zweiten Weltkrieg als Gegner gegenübergestanden haben.
    Dieses System soll dem inneren Frieden und der Bewährung des äußeren Friedens dienen. Es Ist aber nicht ersichtlich, wie dieser äußere Frieden gewahrt werden kann, wenn diesem System der kollektiven Sicherheit nicht auch die Mittel und die Kräfte zur Verfügung gestellt werden, deren es zur Verteidigung seiner Unabhängigkeit bedarf. Darum ist auch diese Bestimmung wiederum eine Anknüpfungsnorm für die Einräumung der Zuständigkeit des Bundes für die Regelung der Wehrgewalt.
    Es ist eingewendet worden, daß diese Einordnung nur unter Wahrung der Grundrechte und der Gewaltenteilung erfolgen dürfe. Die Grundrechte sollen nach einem Artikel des EVG-Vertrags nicht angetastet werden. Inwieweit die Ausbildung eines besonderen Gewaltverhältnisses des Soldaten die Grundrechte tangiert und tangieren darf, ohne daß der Wesensbestand der Grundrechte verändert oder erschüttert wird, ist bereits vorhin von mir gezeigt worden.
    Aber auch das Prinzip der Gewaltenteilung soll in der Zukunft gewahrt werden. Wir können nicht erwarten — das hat Herr Wahl gestern ausgeführt
    daß bereits im Zeitpunkt der Einordnung eines Landes in eine derartige internationale Ordnung all die strengen Anforderungen, die bezüglich der Gewaltenteilung im inneren Aufbau des Staates gewahrt sind, bereits vollkommen und in letzter Konsequenz gewahrt sein können;

    (Abg. Kunze: Sehr richtig!)

    denn die Gemeinsamkeit der Verbindung setzt ja voraus, daß sich Staaten verschiedenen Aufbaus und verschiedenen Rechts zusammenschließen. Aber die Europäische Verteidigungsgemeinschaft ist darauf angelegt und dazu bestimmt, in ihrer Fortbildung und Entwicklung, wie sie uns unmittelbar vor Augen steht, dieses Prinzip der Gewaltenteilung durchzuführen.
    In Art. 38 des EVG-Vertrags ist die Forderung zum Ausdruck gebracht, daß sich dieses System der kollektiven Sicherheit nicht auf eine nur militärische Verteidigungsgemeinschaft beschränkt. Vielmehr soll dieses System seinen Sinn, seine Ordnung und seine Zweckbezogenheit erst durch die Schaffung einer echten politischen Autoritàt erlangen. Die Konferenz der Außenminister in Luxemburg hat erneut diesen Wunsch ausgesprochen, und der Verfassungsausschuß der ad-hoc-Versammlung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die. Vorbereitungen zu treffen, um für die Zukunft die Durchführung dieser Gedanken, vor allem auch die Durchführung der Gewaltenteilung und einer echten parlamentarischen Vertretung in einem Zweikammersystem, bei der Schaffung einer europäischen politischen Gemeinschaft in Angriff zu nehmen. Wenn diese Gewaltenteilung heute noch nicht in totalem Umfang verwirklicht sein sollte, so kann ihre Verwirklichung in Bälde und in Gänze in Aussicht genommen werden.
    Herr Dr. Arndt hat gestern gerade an diesem System der kollektiven Sicherheit Kritik geübt. Er hat gesagt, daß die Rechte Deutschlands zu gering seien, daß ein einziger deutscher Mann bei Entschließungen von größter politischer Tragweite mitzuwirken bestimmt sei. Es ist dabei an die Entschließungen des Art. 123, die den Notstand, und des Art. 125, die die Anpassung der Vertragsvorschriften betreffen, gedacht. Aber es bedarf in beiden Fällen, bei der Erklärung des Notstandes und bei der Anpassung, der Einstimmigkeit des Ministerrats, dem ein deutscher Vertreter angehört. Dieser deutsche Vertreter ist parlamentarisch verantwortlich und wird sich nach den inneren Gesetzen unseres Landes vorher der Zustimmung der gesetz- gebenden Organe zu versichern wissen.
    Es darf auch nicht erstaunen und es darf auch nicht kritisiert werden, wenn die Trennung der sogenannten legislativen und exekutiven Befugnisse beim Kommissariat und beim Ministerrat nicht mit aller begrifflichen Schärfe durchgeführt ist. In keiner Verfassung ist sie durchgeführt. Sie war in der Weimarer Verfassung mit ihrem weitgehenden Notverordnungsrecht sehr wenig durchgeführt; sie ist auch im Grundgesetz nicht vollkommen durchgeführt. Dia Grenze zwischen Rechts- und Verwaltungsverordnung bleibt eine flüssige. Aber auch hier bleibt es das Ziel der beteiligten Staaten und ihrer Vertreter, diesem Gebilde der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft einen echten parlamentarischen Unterbau zu schaffen. Ich glaube, daß es erwünscht wäre, 'die Anstrengungen zu verdoppeln,
    11386 Beutscher Bundestag — 242. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1952

    (Dr. Kopf)

    damit die Ansatzpunkte der Kritik, die gestern von Herrn Dr. Arndt geführt worden ist, dadurch hinfällig werden, daß diese Europäische Verteidigungsgemeinschaft in eine echte europäische Gemeinschaft mit einem echten europäischen Parlament umgewandelt wird.
    Diese Zielsetzung ist keineswegs neu. Wenn wir uns in diesem Hohen Hause bezüglich der Frage des einzuschlagenden Weges und der anzuwendenden Mittel unterscheiden und in zwei Lager spalten, so sollten wir doch nicht vergessen, daß der Deutsche Bundestag am 26. Juli 1950 fast mit Einmütigkeit eine Entschließung angenommen hat, deren ersten Absatz ich verlesen zu dürfen bitte:
    In der Überzeugung,
    -- hat damals der Deutsche Bundestag beschlossen — daß die gegenwärtige Zersplitterung Europas in souveräne Einzelstaaten die europäischen Völker von Tag zu Tag mehr in Elend und Unfreiheit führen muß, tritt der in freien Wahlen berufene Bundestag der Bundesrepublik Deutschland für einen Europäischen Bundespakt ein, wie ihn die Präambel und der Art. 24 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vorsehen.
    Es ist nützlich, aber auch tröstlich, zu wissen, daß der damalige Beschluß des Deutschen Bundestags den Wunsch bekräftigt und wiederholt, den das deutsche Volk, vertreten durch die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, in der Präambel seines Grundgesetzes zum Ausdruck gebracht hat, den Wunsch, als gleichberechtigtes Glied im geeinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Sollte das deutsche Volk, das durch so viele Jahre der Bitternis geschritten ist, ein erstrebtes und ersehntes Ziel in dem Augenblick nicht wieder erkeimen, in dem es nahe dabei ist, dieses Ziel zu erreichen?

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Arndt hat vorgestern nach dem amtlichen Stenogramm hier folgendes erklärt:
    ... hat sich damals der Abgeordnete des Parlamentarischen Rats, Herr Professor Heuss, gegen diese Vorschrift
    — es handelt sich um Art. 4 —
    mit der Begründung gewandt, daß sie einer allgemeinen Wehrpflicht entgegenstehen würde, und hat beantragt, diese Bestimmung aus dem Grundgesetz wieder zu streichen.
    Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus der Materialiensammlung über den Parlamentarischen Rat die Ausführungen des damaligen Mitglieds des Parlamentarischen Rats Professor Heuss verlesen, weil er infolge seiner jetzigen Eigenschaft als Bundespräsident nicht in der Lage ist, zu dieser Behauptung des Herrn Abgeordneten Arndt Stellung zu nehmen. Es heißt hier auf Seite 77:
    In der zweiten Lesung des Hauptausschusses wurden die Absätze 1 bis 4 ohne Erörterung angenommen. Für Abs. 5 beantragte der Abgeordnete Dr. Heuss Streichung und gab dafür
    unter anderem folgende Begründung unter ausdrücklicher Verwahrung dagegen, daß er von militärischen oder antipazifistischen Gesichtspunkten ausgehe: Ich glaube, für meine Meinung, daß dieser Absatz gestrichen werden muß, spricht so etwas wie ein historisches Stilgefühl. Wir sind nämlich jetzt dabei, ein Werk der Demokratie zu schaffen. Die allgemeine Wehrpflicht ist das legitime Kind der Demokratie. Seine Wiege stand in Frankreich. Mir scheint es unmöglich zu sein, daß wir in diesem Augenblick, in welchem wir eine neue Fundamentierung der Staaten vornehmen wollen
    — auch wenn ich mir durchaus darüber klar bin, daß wir kein Militär mehr im alten Sinne bekommen werden; ich will das auch nicht —, daß wir in dieser Situation nun mit einer solchen Deklaration kommen. Sie ist dann eine berechtigte Angelegenheit, wenn man sich entschließt, das in irgendeinem Gesetz zu machen, wie es für die Quäker, die Mennoniten usw. in der angelsächsischen Welt vorliegt. Aber wenn wir jetzt hier einfach das Gewissen einsetzen, werden wir im Ernstfall einen Massenverschleiß des Gewissens verfassungsmäßig festlegen; denn mit diesem Wort allein ist das Problem nicht gedeckt. Was mir in der jetzigen Situation noch besonders ungeschickt erscheint, ist, daß der Kriegsdienst mit der Waffe von dem anderen abgetrennt wird. Mir scheint: wenn jemand mit einer Knarre irgendwo zur Bewachung von irgendeinem Gegenstand steht oder zu Verteidigungszwecken herangeholt wird, ist das lange nicht so militärisch, als wenn jemand mit hohem Akkordlohn eine Bombe nach der anderen fabriziert, also keine Waffe trägt, aber kriegspolitisch viel schlimmere Dinge tut.
    Ich stelle fest, meine Damen und Herren, daß die Angaben des Herrn Abgeordneten Arndt nicht der Wahrheit entsprochen haben.

    (Lebhafte Rufe von der Mitte: Hört! Hört! — Abg. Dr. von Brentano,: Sehr richtig!)

    Ich muß dann noch eine andere Feststellung machen. Ich will mich aber wegen der großen Anzahl von Rednern und der Kürze der Zeit sehr kurz fassen. Zur Zeit der Beratung dieser Bestimmungen im Parlamentarischen Rat hat am 11. und 12. Dezember des Jahres 1948 eine Parteivorstandssitzung der Sozialdemokratischen Partei in Bad Godesberg stattgefunden. Auf dieser Sitzung ist die Frage einer etwaigen Remilitarisierung oder Militärpflicht ausführlich behandelt worden. Über diese Parteivorstandssitzung der Sozialdemokratischen Partei sind dann Kommuniqués herausgegeben worden. Es haben sich dazu auch mündlich geäußert die Herren Kollegen Schmid und Ollenhauer. Ich verzichte darauf, obgleich ich sie hier habe, die Äußerungen 'der Herren zu verlesen. Ich stelle aber fest, daß sich weder in den Entschließungen des Vorstands der Sozialdemokratischen Partei noch in den Erklärungen, die die Kollegen Schmid und Ollenhauer abgegeben haben, auch nur ein Wort von dem heute vertretenen Standpunkt findet.

    (Lebhafte Rufe von der Mitte: Hört! Hört! — Lachen bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Er weiß genau, daß das nicht wahr ist! — Weitere lebhafte Zurufe von der SPD. — Große Unruhe.)