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ID0124102200

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag — 241. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1952 11301 241. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1952. Geschäftliche Mitteilungen 11303A Mitteilung des Präsidenten über die Erledigung der Entschließung der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Umdruck Nr. 118) 11303B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nm. 3500, zu 3500, Nachgang zu 3500 der Drucksachen, Umdruck Nr. 699 [neu]), eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche -Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen), eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll- und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Nm. 3501, zu 3501 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3900, zu 3900 der Drucksachen, Umdrucke Nm. 713 bis 718, 720 bis 723) in Verbindung mit der Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nrn. 3398, 3363 der Drucksachen) sowie mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3392 der Drucksachen) 11303B Fortsetzung der Berichterstattung der Ausschüsse: Die verfassungsrechtliche, rechtspolitische und rechtliche Bedeutung der Vertragswerke: Berichte des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Frage der Vereinbarung der Vertragswerke mit dem Grundgesetz: Dr. Wahl (CDU): als Berichterstatter 11304A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11196B Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 11307A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11201D, 11211C Die wirtschaftliche, finanz- und steuertechnische Bedeutung der Vertragswerke: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11215A Dr. Fricke (DP): als Berichterstatter 11309D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11216A Stegner (FDP) (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) . . . . 11218C Dr. Kreyssig (SPD) : als Berichterstatter 11310C Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11224D Erler (SPD): als Berichterstatter 11315A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11227B Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 11316A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11228D, 11298 Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 11316D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11231C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 11321C Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11246D Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 11323B Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11249B Bausch (CDU): als Berichterstatter . . . 11323A, 11324D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11250C Schoettle (SPD): als Berichterstatter 11325D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11256C Die Vertragswerke im Hinblick auf Truppen-Stationierung und Verteidigung Deutschlands, Berichte des Ausschusses zur Mitberatung des EVGVertrages und der damit zusammenhängenden Abmachungen: Bericht über die politischen und militärischen Bestimmungen des EVGVertrages und ihre Auswirkungen: Strauß (CSU): als Berichterstatter 11328A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11262A Bericht über die wirtschaftlichen, finanziellen und haushaltsmäßigen Bestimmungen des EVG-Vertrages und ihre Auswirkungen: Erler (SPD): als Berichterstatter 11329D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11270B Bericht über die rechtsprechende Gewalt im Rahmen des EVG-Vertrages: Dr. Jaeger (Bayern) (CSU): als Berichterstatter 11333A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11276B Zusätzliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zu bestimmten Teilen der Vertragswerke: Zusätzlicher Bericht über die mit der Stationierung fremder Truppen zusammenhängenden Rechtsfragen: Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11285A Zusätzlicher Bericht zu Teil I des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11286C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11288D Zusätzlicher Bericht zu Teil VII des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Reismann (FU): als Berichterstatter 11334A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11289C Zusätzlicher Bericht zu Teil XI des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11290C Zusätzliche Berichte anderer Ausschüsse zu bestimmten Teilen der Vertragswerke: Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen zu den Verkehrsbestimmungen der Vertragswerke: Rademacher (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11292A Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen zu den das Post- und Fernmeldewesen betreffenden Bestimmungen des EVG-Vertrages: Cramer (SPD): als Berichterstatter 11335B Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11293D Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films zu bestimmten Abschnitten des Vertrages über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11295B Unterbrechung der Sitzung 11335D Fortsetzung der allgemeinen Aussprache: Reimann (KPD) 11336A von Thadden (Fraktionslos) . . . 11344B Dr. Bertram (Soest) (FU) 11346A Dr. Tillmanns (CDU) 11349D Dr. Besold (FU) 11354D Dr. Reismann (FU) 11357A Frau Wessel (Fraktionslos) . . . 11359D Euler (FDP) 11361B Dr. Arndt '(SPD) 11364B Kiesinger (CDU) 11369C Dr. Schneider (FDP) 11375C Weiterberatung vertagt . . . . . . 11378D Nächste Sitzung 11378D Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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      Rede von Dr. Hans Wellhausen


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe einen Schriftlichen Bericht*) erstattet und' ich möchte hoffen, daß Sie daraus ein wenig den Eindruck bekommen haben, den ich an den Anfang meiner kurzen zusammenfassenden Darstellung stellen möchte: daß nämlich dieses sehr schwierige und, ich glaube, ich muß sagen, neuralgische Kapitel der Reparationen ein Musterbeispiel dafür ist, wie man doch durch ernstes und logisches Eingehen auf den Gang der Verhandlungen alle möglichen Gesichtspunkte herausholen kann, die zur Aufklärung dessen dienen können, was in diesem manchmal seltsamen Juristendeutsch gemeint ist. Denn die Begründung, die uns die Regierung zugeliefert hat, ist natürlich einseitig und kann nur geringen Anspruch auf eine Bedeutung für die Auslegung der Verträge erheben. Es ist durch den Bericht, zu dem ich spreche, immerhin in verschiedener Hinsicht aus der Vorgeschichte etwas aktenkundig gemacht nach dem berühmten Satz „Quod non est in actis, non est in mundo", das hoffentlich in der Weiterverfolgung der Verträge, sofern sie ratifiziert werden, der Regierung für ihre Verhandlungen, sei es mit den Vertragspartnern, sei es auch mit den neutralen Staaten, von Wert sein könnte.
      Es wird Sie nicht überraschen, ,daß der Ausschuß sich zunächst die Frage vorgelegt hat: War es denn überhaupt notwendig, diese Dinge vertraglich zu regeln? Wir waren natürlich geneigt, wie manche von Ihnen sicherlich auch bei anderen Teilen des ganzen Vertragswerkes geneigt sind, diese Frage zu verneinen. Es hat sich aber herausgestellt, daß die Alliierten die Absicht hatten, einen allgemein gehaltenen Vorbehalt hinsichtlich der Reparationen in diesem Vertrage zu machen, wenn es nicht möglich war, zu einer vertraglichen Regelung zu kommen. Nach dem Prinzip von dem geringeren Übel — ein Prinzip, das ja gestern und heute hier schon öfter angetönt worden ist — hat es die Regierung — nach der Ansicht der Mehrheit des Ausschusses mit Recht — vorgezogen, eine vertragliche Regelung, sagen wir einmal, zu versuchen.
      Ich will Sie nicht damit langweilen, Ihnen auseinanderzusetzen, wie uns die Vertreter der Regierung über die Dauer der Verhandlungen, über den unerhört, sagen wir, tiefen Ausgangspunkt mancher Einzelberatung unterrichtet haben, und darauf dann aufzubauen, was von diesem Tiefpunkt her letzten Endes nach Ansicht der Regierung erreicht worden ist. Das steht in einigen Beispielen in meinem Schriftlichen Bericht.
      *) Vgl. Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11246D


      (Dr. Wellhausen)

      Ich will drei oder vier Einzelpunkte, die mir als die wichtigsten erscheinen, aus dem Schriftlichen Bericht hervorheben.
      Zunächst ist es nötig, darüber zu sprechen, ob die Artikel 2 bis 5 des 6. Teils — Reparationen — sich nur auf das Bundesgebiet und andererseits auf die Gebiete der drei Alliierten erstrecken oder ob sie in ihrer Wirkung darüber hinausgehen. Hier darf man den allgemeinen gesamtdeutschen Vorbehalt nicht vergessen. Der Ausschuß hat sich in seiner Mehrheit zu der Ansicht durchgerungen - ich glaube, dieser Ausdruck ist nicht ganz falsch —, daß gesamtdeutsche Fragen von der Regelung dieses 6. Teils ausgenommen sind, daß vielmehr der eine wie der andere Vertragspartner nur innerhalb seiner Legitimationen Vereinbarungen treffen konnte und getroffen hat. Daraus ergibt sich, daß eine Einwirkung auf die Sowjetzone, auf die Gebiete jenseits von Oder und Neiße nicht in Frage kommt.
      Eine andere, vielleicht schwerer zu beantwortende Frage war es, wieweit die Bestimmungen des 6. Teils sich auch auf das Saargebiet auswirken können, da ja die Französische Republik Vertragspartner des Abkommens ist. Aber auch hier hat uns — ich zitiere wörtlich — die Erklärung des Regierungsvertreters eingeleuchtet, durch den Friedensvertragsvorbehalt sei deutlich gemacht worden, daß keine Absicht bestand, eine gesamtdeutsche Frage zu regeln.
      Ich komme dann zu Art. 3. In der Presse und in vielen Veröffentlichungen sehr beachtlicher Interessenverbände hat eine große Rolle der Ausdruck gespielt: „Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen erheben . . .". Es ist uns dargelegt worden, daß die Verhandlungen mit den Alliierten damit begonnen haben, daß man von uns verlangt hat, bedingungslos alles das anzuerkennen, was hinsichtlich des Auslandsvermögens und sonstigen Vermögens — wozu z. B. die Demontagen gehören — bisher von den Alliierten und vorher auch von den vier Mächten uns gegenüber verfügt worden ist. Sie können aus meinem Bericht sehen, in wie zäher Verhandlung es dann letzten Endes gelungen ist, dies Anerkenntnis zu vermeiden. Nur weil diese Entstehungsgeschichte den Verträgen zugrunde liegt, wird sich die Möglichkeit ergeben, die Auslegung der Worte „keine Einwendungen erheben" als ein Anerkenntnis nicht nur zu bestreiten, sondern meines Erachtens schlüssig zu widerlegen. „Meines Erachtens" ist nicht richtig, denn ich spreche für die Mehrheit des Ausschusses.
      Weiter hat es den Ausschuß beeindruckt und demgemäß länger beschäftigt, daß in demselben Art. 3 Abs. 1 zweimal das Futurum gebraucht worden ist, d. h. daß nicht nur von Beschlagnahmen, die durchgeführt sind, geredet worden ist, sondern auch von solchen, die durchgeführt werden sollen. Von der Regierungsseite ist uns ausführlich dar-. gelegt worden, daß bei dem ersten Futurum in diesem Art. 3 Abs. 1 die Liquidation gemeint ist, die ja leider die Folge einer Beschlagnahme zu sein pflegt. Es ist uns weiter dargelegt worden, daß bezüglich des zweiten Passus, der das Futurum gebraucht, sich aus den Verhandlungen ganz deutlich ergibt — ich spreche von den drei letzten Worten des Art. 3 Abs. 1 —, auf welche Verträge sich dieses Futurum bezieht, nämlich auf Verträge für Portugal und für die Türkei. Aus Gründen, die nicht aufzuklären waren, die aber auch nicht aufgeklärt zu
      werden brauchen, wenn die Verhandlung so war, wie geschildert, ist in dem Vertrag nicht ausdrücklich von diesen Ländern Portugal und Türkei gesprochen worden.
      Ich komme zu Art. 4 Abs. 4. Hier ist der Versuch des Ausschusses, die Dinge aus dem Hergang der Verhandlungen aufzuklären, gescheitert. Es hat sich kein plausibler und uns einleuchtender Grund dafür ergeben, warum die Drei Mächte berechtigt sein sollen, etwaigen Abmachungen mit dritten Staaten ausdrücklich zu widersprechen. Wir sind zu der Ansicht gekommen, daß sie der Verhandlung nicht widersprechen können; denn es ist festgelegt, daß ihnen der Verhandlungsbeginn mitgeteilt werden muß. Aber das ist ja uninteressant, wenn man verhandelt und schließlich die Alliierten dem Abschluß widersprechen können. , Es können sich natürlich für die Alliierten im Einzelfall Gründe ergeben, die mit dem Gegenstand selbst zusammenhängen und die diesen Widerspruch rechtfertigen könnten. Aber diese Gründe sind in den Vertrag nicht aufgenommen. Es ist daher leider festzustellen, daß jeder Grund die Alliierten ermächtigen könnte zu widersprechen. .Es liegt nahe, nach Beispielen zu suchen. Auch wenn ich als Berichterstatter mich nicht allzu deutlich ausdrücken kann, so möchte ich doch sagen, daß man sich schon Fälle vorstellen kann, in denen dieser oder jener der Alliierten einen mit der Sache gar nicht zusammenhängenden, vielleicht auf dem Handelsvertragsgebiet liegenden Grund nehmen könnte, ohne ihn auszusprechen, um dem Abschluß des Vertrages mit anderen Staaten zu widersprechen. Es bleibt hier nur die Hoffnung, daß die Alliierten dieses ihnen ganz allgemein eingeräumte Widerspruchsrecht nicht mißbrauchen werden.
      Ich komme schließlich zu Art. 5, der — das sage ich nur zum besseren Verständnis — in dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 713 Ziff. 3, betreffend Art. II b, Buchstabe c, eine Rolle spielt. Die Entschädigung der deutschen Eigentümer hat ja an sich in diesem Vertrag nichts zu tun, und es ist vielleicht nicht falsch, wenn man den Alliierten unterstellt - so steht es auch in meinem Bericht —, daß sie auf diesen Art. 5 nicht nur wegen ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den neutralen Staaten Wert gelegt haben, sondern auch, um ihr Gewissen zu beruhigen. Kein völlig einleuchtender Grund für die Aufnahme in einen Vertrag! Die Regierungsvertreter haben dargelegt, daß es durchaus dem deutschen Gesetzgeber überlassen bleiben müsse, die Art und den Umfang der Entschädigung in Übereinstimmung mit seinem Verfassungsrecht festzusetzen. Verschiedene Gesichtspunkte sind hierbei darüber hinaus zu beachten. Einmal nämlich steht ja der Umfang des entstandenen Schadens noch nicht fest. Denn die Bundesrepublik hat die feste Hoffnung, den Umfang dieser Schäden durch Verträge mit verschiedenen Staaten noch ganz erheblich einzuschränken. Das ist ja der Sinn der in Art. 4 eingeräumten Möglichkeit zu Verhandlungen. Andererseits, so meint die Regierung, müsse neben der Leistungsfähigkeit der 'Bundesrepublik auch berücksichtigt werden, welche Entschädigungen auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes gezahlt würden; das Hervorheben dieses Momentes sei schon auf Grund des Art. 3 des Grundgesetzes geboten. Der Ausschuß hat diesen Gesichtspunkt als im Augenblick nicht entscheidend für die Frage der Annahme oder Ablehnung der Verträge nicht weiter vertieft.


      (Dr. Wellhausen)

      Damit bin ich am Schluß. Denn, nachdem dem Hohen Hause eine Entschließung des Auswärtigen Ausschusses zum Sechsten Teil des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vorliegt, brauche ich meinen Schriftlichen Bericht hier nicht in extenso mündlich vorzutragen, was ja auch nicht der Sinn der Institution eines Schriftlichen Berichts wäre.

      ( Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir kommen nunmehr zu 4 Litera c: Berichte des Haushaltsausschusses. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Bausch als Berichterstatter. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat die ihm zur Mitberatung zugewiesenen Gesetzentwürfe und Verträge, soweit sich ihr Inhalt auf finanzielle Probleme — — Herr Abgeordneter Bausch, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich Sie unterbreche. Ich habe einen Fehler begangen. Ich hätte zunächst den Abgeordneten Hasemann als Berichterstatter des federführenden Ausschusses aufrufen müssen. Herr Abgeordneter Hasemann, ich erteile Ihnen das Wort als Berichterstatter. Ich bitte um Entschuldigung, Herr Kollege Bausch, aber als Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses muß ich, um das Programm ordnungsgemäß abzuwickeln, leider vor Ihnen sprechen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß des Bundestages war für die wichtigen finanziellen und haushaltsrechtlichen Fragen der Vertragswerke mitberatend tätig. In den Beratungen wurde keine einheitliche Stellungnahme erzielt. Es liegen Ihnen zwei ausführliche Berichte der Herren Abgeordneten Bausch und Schoettle vor. Ich hatte an sich den Auftrag, Ihnen für den Auswärtigen Ausschuß ein kurzes Resümee zu geben, mit den Argumenten und Gegenargumenten, die in den Berichten zu finden sind. Da aber auch die Herren Bausch und Schoettle zweifellos noch zu ihren Berichten sprechen werden, hätte ich vielleicht ganz auf einen mündlichen Bericht verzichten und auf meinen schriftlichen Bericht *)


    Rede von Dr. Carlo Schmid
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)