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    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Hubert.


Rede von Dr. Elinor Hubert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesversorgungsgesetz beruht auf der Teilung der Rente in eine Grundrente und in die Ausgleichsrente, wobei nur die Ausgleichsrente der wirtschaftlichen Sicherung des Beschädigten dient. Die Grundrente dagegen soll in etwa den Schaden ausgleichen, den der Betreffende sein ganzes Leben zu tragen hat. Sie soll den Mehraufwand decken, den der Betreffende, je nach dem Grade seiner Beschädigung, in erheblichem Maße hat und einen Ausgleich bilden für die Beeinträchtigung im Existenzkampf gegenüber dem Gesunden. Die Grundrente stellt darum kein Einkommen dar, das auf Leistungen anderer Art angerechnet werden könnte.
Daß dies nicht nur der Wille des Gesetzgebers, sondern auch die Absicht der Bundesregierung bei Einbringung der Vorlage zum Bundesversorgungsgesetz war, geht eindeutig aus der Begründung zum Bundesversorgungsgesetz hervor, aus der ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten einmal etwas vorlesen und in Erinnerung bringen möchte. Hier heißt es:
Jedoch haben Beschädigte, deren Erwerbsfähigkeit infolge einer Schädigung um 25 bis 30 v. H. oder mehr gemindert ist, Mehraufwendungen oder Ausgaben, die ein gesunder Mensch nicht hat, oder Ausfälle an wirtschaftlichen Vorteilen oder Betätigung außerhalb des Berufs, die einen gewissen Ausgleich erfordern. Für diesen Ausgleich ist in § 28 Abs. 1 eine neben jedem sonstigen Einkommen zahlbare Grundrente vorgesehen.
Um den Charakter dieser Grundrente nicht antasten zu lassen, j a um ihn zu unterstreichen, hat der Bundestag von einer Einkommenshöchstgrenze bei der Zahlung dieser Grundrente abgesehen. Wenn wir nun aber den Beziehern höchster Einkommen diese Grundrente lassen, wäre es doch geradezu im höchsten Maße unsozial, ja einfach unbegreiflich, wollten wir sie den Beziehern niedrigster Einkommen, den sozial Schlechtestgestellten, d. h. in diesem Falle den Beziehern von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, entziehen. Die Verordnung Nr. 117 in der britischen Zone über Arbeitslosenfürsorge sagt in § 7 Ziff. 2 a:
Ausgenommen von der Anrechnung sind:
Leistungen, die zur Abgeltung eines erhöhten Aufwandes gewährt werden.


(Frau Dr. Hubert)

Um eine solche Abgeltung erhöhten Aufwandes handelt es sich bei der Grundrente. Darüber waren wir uns, glaube ich, in diesem Hohen Hause immer einig. Wenn nun Oberversicherungsämter den Charakter dieser Grundrente und den Willen des Gesetzgebers in einer solchen Weise mißverstehen, daß Urteile ergehen, die dazu führen, daß diese Grundrente in einigen Ländern der Bundesrepublik auf andere Leistungen angerechnet wird, so ist das sehr bedauerlich. Ganz unbegreiflich aber ist die Haltung der Bundesregierung, die auf diese Mißstände, die durch die uneinheitliche Gesetzgebung in verschiedenen Ländern entstanden sind, schon mehrfach hingewiesen worden ist, und zwar nicht nur durch den Herrn Sozialminister von Niedersachsen, nicht nur durch einen Initiativgesetzantrag im Bundesrat, sondern auch durch die schon von meiner Kollegin Frau Korspeter hier angeführten Anfragen meiner Fraktion.
Die Beantwortung dieser Anfragen durch die Bundesregierung ist absolut unbefriedigend. Es wird hier immer auf einen kommenden Gesetzentwurf hingewiesen. Dabei hätte es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung sein müssen, beschleunigt dieser Uneinheitlichkeit, die hier in der Bundesversorgung eingetreten ist, abzuhelfen.
Besonders merkwürdig aber mutet es an, wenn die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 28. März 1952 erklärt, sie habe beschlossen, daß „bei Kriegsbeschädigten ein Mehraufwand in Höhe der halben Grundrente anzuerkennen sei". Hier weicht die Bundesregierung von ihrer eigenen Begründung zu § 28 des Bundesversorgungsgesetzes ab und trägt dadurch selbst zu einer Rechtsunsicherheit bei, die in den Kreisen der Betroffenen die Unzufriedenheit vermehren und zwangsläufig zu politisch ungünstigen Auswirkungen führen muß.
Nun sind aber nicht nur die Opfer des Krieges, sondern auch die Opfer der Arbeit, die Unfallbeschädigten, in einer Lage — zwar auf Grund einer anderen Ursache, aber doch auf Grund des gleichen Tatbestandes —, die für sie dieselben Mehraufwendungen notwendig macht und sie in dieselbe ungünstige Lebenssituation bringt wie die Opfer des Krieges. Wir sind der Meinung, daß auch sie daher hier einen notwendigen Ausgleich erhalten müssen. Der Bundestag hat in § 291 des Lastenausgleichsgesetzes den Charakter der Grundrente bejaht und die Unfallbeschädigten, wenn auch leider nicht vollständig, mit einbezogen. Wir sind der Meinung, daß es notwendig ist, auch die Opfer der Arbeit, die Unfallbeschädigten, in der gleichen Höhe an einem solchen Ausgleich teilnehmen zu lassen wie die Opfer des Krieges und ihnen daher einen Freibetrag in Höhe der Grundrente zu gewähren, die der Kriegsbeschädigte mit der entsprechenden Erwerbsminderung erhält.
Die Notwendigkeit, diesen Gesetzentwurf hier einzubringen und vom Parlament aus initiativ zu werden, zeigt wieder, daß die Bundesregierung versäumt hat, da tätig zu werden, wo es ihre Angelegenheit gewesen wäre, die Einheitlichkeit auf dem Gebiet des Bundesversorgungswesens aufrechtzuerhalten. Die Mißstände und die Unsicherheit, die durch die verschiedenartige Rechtsprechung besonders in der britischen Zone entstanden ist, ist so groß, daß hier wirklich gehandelt werden muß. Ich bitte daher, diese Gesetzentwürfe nicht erst durch die Ausschüsse laufen zu lassen; denn das würde eine unnötige Verzögerung hervorrufen. Ich bitte, heute auch in die zweite und dritte Lesung dieser
Gesetzentwürfe einzutreten und sie heute in diesem Hause zu verabschieden.

(Beifall bei der SPD.)


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    Das Wort hat der Abgeordnete Renner.