Rede von
Margot
Kalinke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Infolge der unterschiedlichen Landesgesetzgebung und der unterschiedlichen Rechtsprechung in den Ländern wird in einer Reihe von Ländern Süddeutschlands, ferner in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein die Grundrente aus dem Bundesversorgungsgesetz nicht auf die Arbeitslosenfürsogre angerechnet, während sie z. B. nach Entscheidungen des Oberversicherungsamtes Hannover im Bezirk des Landesarbeitsamtes Niedersachsen angerechnet wird. Darüber ist schon im Bundesrat diskutiert worden. Dort bestand darin Einigkeit, daß auf eine Neuregelung in der öffentlichen Fürsorge — durch die Fürsorgerechtänderungs-Novelle —, die schon lange zugesagt worden ist, nicht gewartet werden kann und eine bundesgestzliche Regelung notwendig ist. Wir haben nun den ungewöhnlichen Tatbestand, daß die Auffassung des Bundesrats, der wir uns, meine politischen Freunde in der Fraktion der Deutschen Partei, vollinhaltlich angeschlossen haben, acht Tage später durch den Antrag Drucksache Nr. 3845 such von der Sozialdemoktratischen Partei aufgegriffen worden ist.
Wir freuen uns darüber, weil wir der Meinung sind, daß gerade in der Frage der Anrechnung der Grundrente — und der Frage des Versorgungsrechts nach dem BVG überhaupt —, das in diesem Hause gemeinsam, von allen Parteien, beschlossen wurde, auch ein einheitliches Recht bestehen sollte.
Man kann sehr lange darüber diskutieren, welche Konsequenzen die Anrechnung oder die Nichtanrechnung der Grundrente, die Anrechnung der halben Grundrente oder eines Teiles haben kann und sicherlich auch haben wird. Aber eindeutig sind wir wohl alle darin einer Meinung, daß bei der Anwendung ides Bundesversorgungsgesetzes unterschiedliches Recht in den Ländern unmöglich ist und daß wir dafür Sorge tragen müssen, daß besonders in den Notstandsgebieten, in denen viele Vertriebene unid auch eine hohe Zahl von notleidenden Empfängern der Arbeitslosenfürsorge leben, die Grundrente nicht angerechnet wird.
Wir hoffen, daß dieser Antrag heute einstimmig angenommen wird, damit noch vor Jahresende die Möglichkeit gegeben ist, die Anrechnung von Grundrenten in der Arbeitslosenfürsorge in Zukunft unmöglich zu machen. Der Antrag wird sicherlich, so hoffe ich, keine Diskussion auslösen sondern dazu beitragen, daß 'das schwere Schicksal der Beschädigten und der Arbeitslosen — die, sei es als Vertriebene, sei es als arbeitsunfähige Kranke oder als Arbeitslose in den Notstandsgebieten an der Zonengrenze wohnen und noch nicht wieder in den Arbeitsprozeß eingereiht werden konnten — noch zum Jahresende eine kleine Aufhellung dadurch erfährt, daß die Grundrente in der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung in Zukunft nicht mehr angerechnet wird. Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.