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ID0123303700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Oktober 1952 10667 233. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10669A, 10670A Anteilnahme des Deutschen Bundestags an dem Eisenbahnunglück bei London . . . 10669A Eintritt des Abg. Eberhard in den Bundestag 10669B Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Gengler 10669B Kleine Anfrage Nr. 291 der Fraktion der DP betr. früheres Luftwaffenlazarett Westerland (Nr. 3681 der Drucksachen) 10669B Schreiben des Stellvertreters des Bundeskanzlers betr. Ermäßigung für Schülerfahrkarten (Nr. 3741 der Drucksachen) 10669B Änderungen der Tagesordnung . . 10669C, 10699A Zweite Beratung des von den Abg. Gibbert, Schmitt (Mainz), Junglas, Kemper, Dr. Weber (Koblenz), Jacobs, Dr. Preusker, Dr. Atzenroth, Dr. Mühlenfeld, Freiherr von Aretin u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Steuer auf Schaumwein (Schaumweinsteuergesetz) (Nr. 3593 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3727 der Drucksachen): Absetzung von der Tagesordnung . . . . 10669C Beratung des Zweiten Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der FU betr. Preise für Butter und Kartoffeln (Nrn. 3698, 3664 der Drucksachen, Umdruck Nr. 651) 10669D Kuhlemann (DP) (zur Tagesordnung) 10669D Absetzung von der Tagesordnung . . . 10670A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 [neu] der Drucksachen 10670A Beschlußfassung 10670B Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 3733 der Drucksachen) 10669C, 10670B, 10680A Ausschußüberweisung 10670B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen) 10670C Ausschußüberweisung 10670C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen) 10670C Ausschußüberweisung 10670D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3729 der Drucksachen) 10670D Horn (CDU), Berichterstatter . . . . 10670D Beschlußfassung 10671D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung (Nr. 3376 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3707 der Drucksachen) 10671D Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 10672A Beschlußfassung 10672C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene und Zivilinternierte für in der Kriegsgefangenschaft geleistete Arbeit (Nr. 3674 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Hütter, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Entschädigungsgesetz für Arbeitsleistungen ehemaliger Kriegsgefangener (Nr. 3693 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Hütter, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche (Nr. 3694 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Zweiten Ergänzungsgesetzes zum Heimkehrergesetz (Nr. 3703 der Drucksachen) . . 10672C Pohle (SPD), Antragsteller 10672D Frau Hütter (FDP), Antragstellerin 10674B, 10676A, 10683B Höfler (CDU), Antragsteller . . . 10676C Maerkl (FU) 10677C Frau Dr. Probst (CSU) 10678A Tobaben (DP) 10679C Merten (SPD) 10680B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 10682C Ausschußüberweisungen 10683C Beschlußfassung zum Antrag Drucksache Nr. 3694 10683C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Nr. 3696 der Drucksachen) . 10683D Ausschußüberweisung 10683D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Nr. 3505 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3716 der Drucksachen) 10683D Walter (DP), Berichterstatter 10683D, 10684C Dr. Solleder (CSU) . 10684A Abstimmungen 10684B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen (Nr. 3506 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3717 der Drucksachen) 10685A Sander (SPD), Berichterstatter . . 10685A Beschlußfassung 10685C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 2964 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3607, der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 673, 674, 675) . 10685C Struve (CDU): als Berichterstatter 10685D als Abgeordneter 10696A Kriedemann (SPD) 10687B, 10689B, 10690D, 10692D, 10693B, 10694D, 10695C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 10688D, 10691C, 10692B, 10693A Dr. Horlacher (CSU) . . . 10690A, 10694A Dannemann (FDP) . . . . . 10691A, 10696C Dr. Bertram (Soest) (FU) 10691C Niebergall (KPD) 10692C, 10695B Revenstorff (FDP) 10694C Eichner (FU) 10695A Abstimmungen 10691B, D, 10692B, D, 10693A, D, 10695B, 10696D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3736 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Preise für Zuckerrüben und Zucker (Nr. 3744 der Drucksachen) 10669C, 10697A Ausschußüberweisungen 1069'7A, B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU betr. Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Beschaffung von Bekämpfungsmitteln gegen die Maul- und Klauenseuche aus der DDR, über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bereitstellung von Bundesmitteln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Schädlings- und Seuchenbekämpfung (Nrn. 3709, 2988, 2991, 2992, 2989 der Drucksachen) . . . 10697B Happe (SPD), Berichterstatter . . 10697B Niebergall (KPD) 10698B Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10698D Beschlußfassung 10699A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Nr. 2889 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 3715 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 672) 10699A Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 10699B Gundelach (KPD) 10700A, B Abstimmungen 10700A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Dürrekatastrophe im südlichen Teil des Bundesgebiets (Nr 3701 der Drucksachen) 10700C Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 10700D Höhne (SPD) 10702A Schill (CDU) 10702D Hohl (CDU) 10704A Ritzel (SPD) . 10705A Wartner (FU) 10705C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 10706A Frühwald (FDP) 10706B Niebergall (KPD) 10707A Ausschußüberweisung 10707B Beratung des Antrag.; der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nr. 3718 der Drucksachen) 10669C, 10707B Ausschußüberweisung 10707B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Nr. 3708 der Drucksachen) 10707B Ausschußüberweisung 10707B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 21. Juli 1952 (Nr. 3705 der Drucksachen) . . . . 10707C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 10707C Beschlußfassung 10708A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Löfflad gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Juni 1952 (Nr. 3706 der Drucksachen) . . . . 10708A Dr. Meitinger (FU), Berichterstatter 10708A Beschlußfassung 10708D Nächste Sitzung 10708D Die Sitzung wird um 13 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gustav Sander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf Drucksache Nr. 3506 dient der Rechtsvereinheitlichung. Sowohl die Untersuchungsordnung für Rheinschiffe und -flöße als auch die Vorschriften über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen — beide sind Gegenstand des Entwurfs — gelten auf der deutschen Rheinstrecke abwärts Basel zur Zeit auf Grund dreier Rechtsgrundlagen: im ehemaligen Lande Baden auf Grund zweier Landesverordnungen vom 19. September 1949, im Lande Rheinland-Pfalz auf Grund des Landesgesetzes vom 13. April 1949 und im ehemaligen Vereinigten Wirtschaftsgebiet auf Grund der Ermächtigung im Gesetz der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 21. Juni 1949 und der darauf beruhenden Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 30. April 1950. Das Gesetz der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ist, da es bei Inkrafttreten des Grundgesetzes in zwei Zonen einheitlich galt, nach Art. 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden. In der französischen Zone ist es dagegen beim Landesrecht geblieben, da Baden seine Verordnungen erst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen hat.
    Bei Änderungen der Untersuchungsordnung müssen also sowohl der Bund als auch zwei Länder, davon eines im förmlichen Gesetzgebungsverfahren, Recht setzen. Dieser Aufwand lohnt bei den im wesentlichen technischen Bestimmungen wahrlich nicht Hinzukommt, daß die Rechtszersplitterung die Gefahr mit sich bringt, daß der Bund seinen Verpflichtungen aus den internationalen Vereinbarungen für das gesamte deutsche Rheinstreckengebiet nicht rechtzeitig und gleichzeitig nachkommen kann. Das Landesrecht soll daher aufgehoben werden.
    Gleichzeitig wird der Bundesminister für Verkehr im § 1 des Entwurfs ermächtigt, seine Verordnung vom 30. April 1950 für das gesamte deutsche Rheinstreckengebiet in Kraft zu setzen. § 2 sieht sodann die Möglichkeit vor, daß der Bundesminister für Verkehr die Untersuchungsordnung für Rheinschiffe und -flöße ändern und ergänzen kann, soweit dies in den internationalen Vereinbarungen vorgesehen und zugelassen wird. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Untersuchungsordnung wird schließlich als Strafrahmen der Art. 32 der Mannheimer Akte von 1868 festgelegt. Deutschland ist hierzu verpflichtet, nachdem es seit Juli 1950 wieder Mitglied der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt ist.
    Nachdem der Bundesrat in seiner 82. Sitzung am 20. Juni 1952 gemäß Art. '76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossen hat, gegen diesen Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, empfiehlt der
    Ausschuß für Verkehr dem Bundestag, auch seinerseits den Entwurf in der vorliegenden Fassung anzunehmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die
zweite Beratung
ein. Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, —6, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf die §§ 1 bis 6, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Mit Mehrheit angenommen.
Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Einstimmig angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 2964 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3607 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 673, 674, 675).

(Erste Beratung: 187. Sitzung.)

Ich erteile das Wort zur Berichterstattung Herrn Abgeordneten Struve.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in einer Reihe von Sitzungen sehr eingehend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten befaßt.
    Das Milch- und Fettgesetz regelt in erster Linie den Trinkmilchmarkt. Bei Anerkennung des Marktordnungsgedankens, der dem Milch- und Fettgesetz zugrunde liegt, ist der Ernährungsausschuß zu der Auffassung gekommen, daß eine gewisse Auflockerung im Interesse der besseren Versorgung und der Förderung des Absatzes notwendig ist. Dies bezieht sich insbesondere auf die Fragen. die in den ersten Paragraphen des Milch- und Fettgesetzes geregelt sind, nämlich, ob die starre Bindung des Milcherzeugers und des Milchhändlers an die Molkerei weiterhin aufrechterhalten bleiben soll.
    Der Ernährungsausschuß ist überwiegend der Ansicht gewesen, es bei der bisherigen Regelung zu belassen, jedoch in § 7 eine Möglichkeit einzufügen, wonach Milcherzeuger. Molkerei oder Milchhändler alle drei Jahre eine Änderung der Liefer-
    und Annahmebeziehungen oder des Großhändlerbezirkes beantragen können. Diesem Antrag m u ß die oberste Landesbehörde entsprechen.


    (Struve)

    Sehr eingehend haben wir uns mit dem Produkt „Milch" und der Möglichkeit einer Hebung der Güte und des Absatzes befaßt. Wenn zur Zeit bei einer Milchproduktion von 15,2 Milliarden kg und einer Durchschnittsablieferung an die Molkereien von rund 10,5 Milliarden kg der Trinkmilchabsatz 25 bis 30 % ,der angegebenen Menge einschließlich Sahne, Magermilch usw. beträgt, erscheint es dringend erforderlich, den Trinkmilchabsatz im Interesse der Rentabilitätssteigerung für die Landwirtschaft und zur Hebung der Volksgesundheit auszuweiten. Nach den Erklärungen des Herrn Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden in der Vorkriegszeit, 1935-1938, im Durchschnitt etwa 0,3 1 Milch je Tag und Kopf der Bevölkerung verbraucht. Dieser Pro-KopfVerbrauch ist auch jetzt wieder annähernd erreicht worden. In anderen Ländern, wie beispielsweise in Dänemark und Schweden, liegt der Verbrauch bei 0,6 1, in der Schweiz bei 0,65 1. Aus diesen Zahlen ergibt sich schon die Möglichkeit für die Hebung des Trinkmilchverzehrs. Sie kann ein-mai durch Qualitätsverbesserung und zum andern durch vermehrte Werbung erzielt werden. Die Milchwirtschaft beschäftigt sich dabei besonders mit dem Gedanken, eine besonders vorzügliche Qualitätssorte einzuführen. Es ist zu hoffen, daß diese Bestrebungen baldigst in die Tat umgesetzt werden.
    Aus diesen Gründen erschien es dem Ernährungsausschuß ohne wesentliche Änderung der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen notwendig, den Absatz der Flaschenmilch durch Einfügung eines neuen Absatzes 2 besonders herauszustellen. In dem neuen Absatz wird unter Aufrechterhaltung der hygienischen Anforderungen künftig die Abgabe von Flaschenmilch nicht mehr von der Voraussetzung des § 14 Abs. 5 Ziff. 6 des Milchgesetzes von 1930 abhängig gemacht, d. h. die hier enthaltene Vorschrift des Nachweises der Mindestmilchmenge wird fallengelassen und somit weiteren Handelskreisen Gelegenheit gegeben, Flaschenmilch in den Verkehr zu bringen. In diesem Sinne ist auch die neue Bestimmung des § 2 Abs. 3 zu verstehen, wonach Molkereien unmittelbar Groß- und Einzelverbraucher mit Flaschenmilch in ihrem Absatzgebiet beliefern dürfen.
    Einen breiten Raum in der Erörterung nahmen die §§ 11 und 20 des Milch- und Fettgesetzes ein. § 11 behandelt bekanntlich die Ausgleichsabgaben, die dazu bestimmt sind, bei der Verwertung der Milch als Trinkmilch oder als Werkmilch und bei der notwendigen Versorgung der Trinkmilchmärkte trotz unterschiedlicher Entfernung der Molkereien vom Markt eine Annäherung der wirtschaftlichen Ergebnisse für Milcherzeuger und Molkerei herbeizuführen.
    Auf Grund der Erfahrung seit Inkrafttreten des Milch- und Fettgesetzes erschien es geboten, neben dem seit langem eingeführten Ausgleichspfennig, den die obersten Landesbehörden erheben, den Bundesernährungsminister einzuschalten und einen zweiten Pfennig auf Bundesebene erheben zu lassen. Diese Regelung erschien besonders aus dem Grunde berechtigt, weil auf diese Weise ein gleichmäßiger und einheitlicher Ausgleich auf den verschiedenen Produktions- und Absatzgebieten der Länder erzielt wird.
    Dem Ernährungsausschuß hat eine Zusammenstellung, der von den Ländern erhobenen Ausgleichsabgaben und ihrer Verwendung vorgelegen.
    Diese hat gezeigt, daß in den Ländern sehr unterschiedlich verfahren wird. Wenn nunmehr durch die Erhebung des zweiten Pfennigs durch den Bund den Ländern nicht mehr im bisherigen Umfange so große Geldmengen zur Verfügung stehen, wird trotzdem den Belangen der Länder auch in Zukunft Rechnung getragen, indem bei der Verteilung des Bundesaufkommens alle berechtigten Belange der Länder in gleicher Weise berücksichtigt werden.
    In diesem Zusammenhang verdient hervorgehoben zu werden, daß sterilisierte Milch, Sahne, entrahmte Milch und Schlagsahne einheitlich mit einer Bundesabgabe von 2 Dpf. je kg belegt werden. Gerade die Herstellung von sterilisierten Erzeugnissen hat mit Recht die Bundesregierung veranlaßt, die Herstellerbetriebe in die Ausgleichsabgaben einzubeziehen.
    Neben der Ausgleichsabgabe spielt die Umlage des § 20 eine bedeutsame Rolle in der Milchwirtschaft. Hier hat der Ernährungsausschuß weitgehende Änderungen vorgenommen. Der Betrag der Umlage wurde um die Hälfte gesenkt, die Verwendung der Mittel wurde genauer festgelegt. Sie finden in § 20 Abs. 2 besondere Gesichtspunkte, die für die Gewährung von Zuschüssen oder Darlehen in Frage kommen. Vorweg steht die Förderung und Erhaltung der Güte sowie die Verbesserung der Hygiene bei der Gewinnung, Anlieferung, Be- und Verarbeitung und bei dem Absatz von Milch und Milcherzeugnissen. Ferner sollen die Milchleistungsprüfungen und die Beratung Unterstützung finden. Schließlich soll die Werbung zur Erhöhung des Verbrauchs von Milch und Milcherzeugnissen aus diesem Aufkommen finanziert werden. Es ist dabei den Wünschen des Bundesernährungsministers insofern Rechnung getragen, als ihm zur bundeseinheitlichen Durchführung von Werbungsmaßnahmen besondere Geldmittel zur Verfügung zu stellen sind. Man hat sich hierbei von dem Gedanken tragen lassen, daß neben der Werbung in den Ländern eine gewisse einheitliche Werbung im gesamten Bundesgebiet notwendig ist.
    In § 15 des Milch- und Fettgesetzes ist die Einfuhrschleuse für Butter, Butterschmalz, Margarine und Kunstspeisefette geregelt. Im Ernährungsausschuß ist die Frage eingehend erörtert worden, ob nicht die Margarinerohstoffe in diese Einfuhrschleuse einbezogen werden sollten. Ein aus den Kreisen des Ernährungsausschusses gestellter Antrag auf Einbeziehung wurde jedoch mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die zu § 15 im übrigen im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sollen in der Hauptsache der Einfuhr- und Vorratsstelle die Möglichkeit geben, den Übernahmepreis und den Abgabepreis von sich aus festzusetzen, nachdem der Bundesernährungsminister im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister generelle Bestimmungen über die Preisfestsetzungen erlassen hat. Bei den Novellen zum Getreidegesetz und zum Zuckergesetz hat das Hohe Haus eine gleiche Regelung vorgenommen, so daß keine Bedenken bestehen dürften, bei der Novelle zum Milch- und Fettgesetz ebenso zu verfahren.
    Auf die übrigen Vorschriften, die eine Änderung erfahren sollen, glaube ich nicht näher eingehen zu müssen. Vielfach handelt es sich um eine Koordinierung der Bestimmungen mit den übrigen Marktordnungsgesetzen usw.; am Grundgedanken des Milch- und Fettgesetzes wird durch diese Abänderungen nicht gerüttelt.


    (Struve)

    Auf Wunsch des Bundesernährungsministeriums möchte ich noch auf einige redaktionelle Änderungen verweisen. Zu Ziff. 7: Im § 9 ist hinter dem Wort „Trinkmilch" in Klammern „§ 10" zu setzen. Zweitens, zu Ziffer 18: Hinter Ziffer 18 ist folgende neue Ziffer 18 a einzufügen:
    18 a. In § 18 Abs. 5 erhält der erste Satz folgende Fassung:
    „Rechtsverordnungen nach Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 3 bedürfen der Zustimmung des Bundesrats."
    Drittens, zu Ziffer 19: Im § 20 Abs. 1 beginnt der Nachsatz des zweiten Satzes wie folgt: „hierbei ist die Sahne (der Rahm) in die entsprechenden Einheiten ...". Viertens, zu Ziffer 21: Im § 24 Abs. 2 sind die Worte „§ 15 Abs. 5" zu ändern in „§ 15 Abs. 6". Die Ziffern 16, 17 'und 18 sind bereits durch Annahme des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen — Drucksache Nr. 3608 (neu) — entschieden und im Bundesgesetzblatt Nr. 36 vom 27. August 1952 veröffentlicht.
    Zusammenfassend darf ich als Berichterstatter des Ernährungsausschusses dem Hohen Hause die Annahme der Vorlage empfehlen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)